1865 / 182 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1 I

Beschlüsse vom 11. Mai und 29. Dezember 1864 wegen Auf⸗ nahme einer Schuld von 25,000 Thalern bekennt sich die stän⸗ dische Kommission für den Chausseebau des Sensburger Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu⸗ bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch Courant, welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 25,000 Thalern geschieht vom Jahre 1866 ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens einem Prozent des ganzen Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866 ab in dem Monate .... jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen.

Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt ge⸗ macht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, sowie in der Koͤnigsberger Hart ungschen Zeitung.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ schreibung, bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Sensburg und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeits⸗ termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapital⸗Beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Jahres der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. b

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld ˖ verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ord⸗ nung Theil I. Tit. 51. §§. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Sensburg. 1

Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vier⸗ jährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den statt⸗ gehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. 1

Mit dieser Schuldverschreibung sind... balbjährige Zins-Coupons bis zum Schlusse des Jahres .... ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Sensburg gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ Coupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. 1 8

Dessen zu Urkunde haben wir diese schrift ertheilt.

Sensburg, den ten 18.

Die ständische Chaussee

181 8

Provinz Preußen Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen. Zins⸗Coupon zu der Kreis⸗Obligation 1 des Sensburger Kreises. b Thaler zu fünf Prozent Zinsen Silbergroschen.

über CFa

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ten bis resp. vom.. ten ““ bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thalern ... Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Sensburg.

Sensburg, den 8

Die ständische Chausseebau⸗Kommiss

u.“

Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah⸗ ven, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. F

* 1 Talon Uhask G. I zur Kreis⸗Obligation des Sensburger Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli⸗

gation des Sensburger Kreises Littr. E—2—2b25 Thaler à fünf Prozent Zinsen, te Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Sensburg. 1 Iühr,

EE111ö6 Die ständische Chausseebau⸗Kommission des Sensbur

ger

rium für Handel, Gewerb 11111 Arbeiten 1“

Bekanntmachung.

In Folge des neuen preußisch⸗dänischen Postvertrages kön⸗ nen vom 1. August d. J. ab zwischen sämmtlichen Orten des preußischen und des dänischen Postgebiets Zahlungen bis zum Betrage von 50 Thalern preußisch incl. oder 75 Thalern dänisch incl. im Wege der Post⸗Anweisung vermittelt werden.

Bei der Absendung aus Preußen erfolgt die Einzahlung auf ein gewöhnliches Post⸗Anweisungs⸗Formular in derselben Weise, wie im internen preußischen Verkehr. Die zu entrichtende Gesammt⸗Gebühr beträgt:

a) für Summen bis 25 Thaler preußisch incl. 2 Sgr.,

b) für Summen über 25 Thaler bis 50 Thaler preußisch inel.

4 Sgr.

Die Gebühr muß stets vom Absender im Voraus bezahlt wer⸗ den; die Entrichtung derselben hat möglichst durch Verwendung von Postfreimarken zu erfolgen.

Bei der Absendung aus Dänemark erfolgt die Einzahlung auf einen gewöhnlichen Brief, welchem preußischer Seits beim Ein⸗ gange eine Post⸗Anweisung beigefügt wird.

Die betreffenden Briefe nebst den Post⸗Anweisungen gelangen gleichzeitig zur Ausgabe resp. Bestellung. Das Porto für den Brief, so wie die Einzahlungs⸗Gebühr, wird von dem Absender in Dänemark im Voraus entrichtet.

Bei der durch die Post⸗Anstalten zu bewirkenden Reduction der eingezahlten Beträge aus der preußischen Währung in die dänische Währung oder umgekehrt aus der dänischen Wäbrung in die preußische Währung werden 14 Thaler preußisch gleich 18 ¾ Thaler dänisch gerechnet.

Berlin, den 26. Juli 1865.

General Post⸗Amt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 8

Akademie der Wissenschaften.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Plenar⸗ sitzung vom 3. August 1865 Herrn Thomas Hugley in London zum korrespondirenden Mitgliede ihrer pbysikalisch⸗ mathematischen Klasse ernannt. 8 1 8

In der nächsten Woche vom 7. bis 12. August c. fin §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek ent⸗ liehenen Bücher statt.

Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit, in den Vormittagsstunden zwischen 9— 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zu⸗ rücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Na⸗ men der Entleiher, und zwar von A—-H am Montag und Dienstag, von J—R am Mittwoch und Donnerstag und von S 8 am Freitag und Sonnabend. 6 Berlin, den 31. Juli 1865. 16“

1“

ntliche

EChirurgen:

wieder

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

8 11““*“ Bekanntmachung.

Von den eingezogenen Kassenanweisungen vom Jahre 1851 sind zufolge der Bestimmung im §. 4 des Gesetzes vom 7. Mai 1856 (Gesetz⸗Sammlung Seite 334) heute fernerweiet— nach Vorschrift des §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Ge⸗ setz Sammlung Seite 57) im Beisein von Kommissarien der Staats⸗ schulden⸗Kommission und unserer Verwaltung durch Feuer vernichtet worden. Berlin, den 2. August 1865. SGHaupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Löwe.

1“

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und General⸗Direk⸗ tor der Steuern, von Pommer⸗Esche, ist aus der Provinz Westfalen angekommen und demnächst nach Misdroy wieder abgereist.

Berlin, 4. August. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem ordentlichen Professor an der Universität zu Berlin, Dr. Peters, zur Anlegung des von des Königs von Por⸗ tugal Majestät ihm verliehenen Offizierkreuzes des Ordens von San Jago und dem Superintendenten Dr. theol. Holzapfel zu Bens⸗ hausen im Regierungs⸗Bezirk Erfurt, zur Anlegung des von des Herzogs zu Sachsen⸗Meiningen Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens die Erlaubniß zu ertheilen.

*

Uebersicht der Studirenden des Königlichen medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Instituts seit dessen Stiftung am 2. August 1795 bis zum 2. August 1865.

Hiervon sind abge⸗ gangen und zwar:

t

Das Oberperso⸗ nale besteht aus einem Direktor, einem Sub⸗Direktor und (einschließlich der im Königlichen Charité⸗Kranken⸗ hause fungirenden) aus 15 Stabsärzten und 3 Ober⸗

Aerzten.

Gesammtzahl

ienzei

jenst ein⸗,

resp. zurückgetreten theils vor, theils nach be⸗ endeter Ausbildung an⸗ gestorben Gegenwärtiger Bestand der Studirenden

in den Königlichen mili —8n] derweitig ausgeschieden

SStair⸗ärztlichen D

im Laufe der Stud

ʒ

S

140

1604 [1571 18 8 üuberhaupt: 3260. [2778.)1 319. 73. “) Hiervon sind später als Aerzte und resp. Chirurgen größtentheils

Volontairs: attachirte

ins Civile des Inlandes, zu einem kleinern Theile ins Civile oder Militair

des Auslandes oder in anderweitige Verhältnisse getreten: 495 Eleven, 34 Volontairs und 717 attachirte Unter⸗Aerzte; überhaupt (vor ihrem Abgange durch Pensionirung oder Tod) aus dem militairärztlichen Dienst ausgeschieden: 124

1“ vH1116“; der Studirenden der Königlichen medizinisch⸗ chirurgischen Akademie für ddeas Militair seit deren Stiftung am 2. August 1811 bis zum 1 2. August 1865.

Hiervon sind abgegangen und zwar:

Gesammt⸗ zahl der Studirenden

als Zög⸗ Gegen⸗ linge in das V medizinisch⸗ vor been⸗ chirurgische deter Aus⸗ Friedrich⸗

Wilhelms⸗ Institut aufgenom⸗

men

im Laufe] wärtiger

hex Bestand . Studien⸗ bildung der

eit entlassen 38

in den Königlichen militair⸗ ärztlichen Dienst ein⸗ getreten

seit dem 2. August

1811 Studirenden

gestorben

1159. 676. 128. 262. 18. 75.

In obiger Uebersicht sind die bei der Garnison zu Berlin angestellten Unterärzte, welche ihr Studium bei der medizinisch⸗chirurgischen Alkademie fortsetzen, nicht einbegriffen.

8 MNichtamtliches. Preußen. Berlin, 4. August. 12 Uhr, feierte das Königliche medizinisch⸗chirurgische Friedrich⸗

Wilhelms⸗Institut den Tag seines 70jährigen und die König.

liche medizinisch⸗chirurgische Akademie für das Militair den ihres 54jährigen Bestehens. Ihre Excellenzen, die General⸗Lieutenants von Malisczewski und Glisczinski, so wie der General⸗Major von Freyhold, der Wirkliche Geheime Kriegs⸗Rath Messerschmidt, die Geheimen Ober⸗Medizinal⸗Räthe und vortragenden Räthe im Kultus⸗ Ministerium DDr. Horn und Housselle, der Leibarzt Sr. Majestät des Königs von Portugal, Baron Dr. von Keßler, der Kaiserlich franzö⸗ sische Medizinal⸗Major Dr. Pauly, der Königlich italienische Ober⸗

Stabsarzt Dr. Saggini, der General⸗Arzt Dr. Schiele, viele Pro-

fessoren der Universität, Militair⸗ und Civil⸗Aerzte, so wie andere

Am 2. d., Mittags

*

Gönner und Freunde der Anstalten, beehrten das Fest mit ihrer

Gegenwart.

„In Vertretung des in Gastein zur Herstellung seiner Gesundheit weilenden Direktors der Anstalten, des General⸗Stabsarztes Dr. Grimm, eröffnete der General⸗Arzt Dr. Elsholz die Feierlichkeit mit einer Anrede, in welcher er im kurzen Abriß die seit dem 2. August vorigen Jahres stattgehabten Veränderungen sowohl unter dem Ober⸗ personal als den Studirenden darlegte.

- Danach treten die Stabsärzte DDr. Besser, Burchhard, Böttcher, Löwer und Eilert in die Armee zurück und der zur Wahrnehmung der oberärztlichen Geschäfte bei dem Invalidenhause unter der Ver⸗ pflichtung der gleichzeitigen Mitwahrnehmung der Function als Lehrer und Arzt bei der Central⸗Turnanstalt kommandirt gewesene Stabs⸗ arzt Dr. Roth wurde definitiv mit dieser Stellung betraut. Endlich schied aus der Anstalt der Stabsarzt Dr. Heinemann, um in Kaiser⸗ lich mexikanische Dienste zu treten.

In Stelle der vorgenannten ausgeschiedenen Stabsärzte wurden dann die bisherigen Assistenzärzte D0r. Sommer, Schwabe, Gaehde, Düsterberg, Horn, Nichter und Fraentzel zu Oberärzten beim Friedrich⸗ Wilhelms⸗Institut ernannt.

Die Oberärzte DDr. Sommer und Schwabe, während des Feldzuges zu den Kriegslazarethen in Schleswig kommandirt und zu Stabsärzten befördert, kehrten, wie der Stabsarzt Dr. Becker und der Marine⸗Stabsarzt Dr. Friedel nach Beendigung des Feldzuges in ihre Stellung beim Institut zurück.

Außerdem ist Allerhöchsten Orts dem Stabsarzt Dr. Münnich zu einer wissenschaftlichen Reise nach den nordamerikanischen Frei⸗ staaten Urlaub und Unterstützung bewilligt worden, und hat derselbe die Reise im vergangenen Monat angetreten.

Neu aufgenommen wurden in die hiesigen militairärztlichen Bildungsanstalten 40, das Tentamen physicum bestanden im Laufe des Jahres 32, das Examen rigorosum 27, zu Doktoren der Medizin und Chirurgie wurden promovirt 27. Tie medi⸗ zinischen Staats⸗Prüfungen absolvirten 17 Eleven und tra⸗ ten nach beendigtem Studium in den militairärztlichen Dienst ein 32 und 1 attachirter Unter⸗Arzt zurück. wurden 11, theils auf eigenen Wunsch, theils wegen mangelhafter Leistungen entlassen. V

Von dem Lehrerpersonal wurden durch Allerhöchste Kabinets⸗ Ordre vom 2. November v. J. die Geheimen Medizinal⸗Räthe Pro⸗ fessoren DDr. von Langenbeck, von Graefe und Traube zu ordent⸗ lichen Professoren bei der Akademie, so wie durch Allerhöchste Ka⸗ binets⸗Ordre vom 17. Juli der bisherige außerordentliche Professor, Geheime Medizinal⸗Rath Dr. Böhm, zum Professor ordinarius ernannt⸗

An diese Uebersicht schloß sich ein Vortrag des Eleven Groß⸗ heim über Schußverletzungen und Einheilung von Kugeln in Knochen. Diesem folgte die Vertheilung von Prämien, bestehend in werthvollen chirurgischen Instrumenten an 4, jetzt im Charité⸗Krankenhause als Unterärzte fungirende Zöglinge der Anstalt, die sich durch wissen⸗ schaftliches Streben und Eifer im Krankendienste ausgezeichnet haben, die DDr. Neumann, Lentz, Vahl und Schroeder.

Den Schluß der Feierlichkeit bildete die Festrede des Geheimen Medizinal⸗Raths Prof. Dr. von Graefe, in welcher derselbe auf den gewaltigen Fortschritt hinwies, den in den letzten Jahrzehnten die Ophthalmiatrik gemacht, darauf zeigte, wie gerade die anatomische Beschaffenheit des Auges eine innige Verschmelzung klinischer und physiologischer Beobachtungen ermögliche und damit schloß, daß er, an die Wichtigkeit der akademischen Rolle erinnernd, die die Ophthal⸗

Vor beendetem Studium

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mologie einst berufen, auszufüllen, den militairärztlichen Bildungs⸗

Anstalten das Zeugniß gab, ganz besonders diesen Zweig der Wissen⸗ schaft kultivirt zu haben und sie dem Wohlwollen Sr. Majestät des Königs und des hohen Kuratoriums auch fernerhin empfahl. Danzig, 3. August. (D. D.) Heute Vormittag 10 Uhr lief Sr. Majestät Dampf⸗Kanonenboot »Drache⸗ auf der Königlichen Werft glücklich vom Stapel, wobei dasselbe wegen des flachen Ufers noch einiger Nachhülfe bedurfte, um flott zu werden. Die nächst⸗

vorliegende Arbeit im Schiffsbau der Königlichen Werft ist die

gründliche Reparatur der Fregatte »Thetis⸗.

Coblenz, 2. August. (Köln. Ztg.) Die Ankunft Ihrer