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Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen. Zins⸗Coupon 1an Kreis⸗Obligation des Sensburger Kreises. Lititr No über Thaler zu fünf Prozent Zinsen
ber Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 18.. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗ Thaler
Obligation für das Halbjahr vboom bis mit ....
... Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Sensburg. Sensburg, den . ten
Eisenbahhn. 4 Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig 1
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Die ständische Kreis⸗Kommission für den Bau der Pillau⸗Königsb Se Iab“
wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah- ren, vom Schlusse des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird. G Previn Preußen. 8 11161616“ Kreis⸗Obligation des Sensburger Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Thaler zu fünf Prozent Zinsen die ..te Serie Zins⸗Coupons für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Sensburg, sofern nicht von dem als solchen legitimirten Inhaber der Obligation rechtzeitig
Obligation des Sensburger Kreises Littrt. Nr.
dagegen Widerspruch erhoben ist. Sensburg, den . . ten 8 Die ständische Kreis⸗Kommission für den Bau der Pillau⸗Königsberg⸗ Lycker Eisenbahn.
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Nach §. 11 der Vorschriften für die Königliche Bau⸗ Akademie zu Berlin vom 18. März 1855 muß die Meldung zur Aufnahme
in diese Anstalt bis zum 8. Oktober c. schriftlich bei dem unter⸗
zeichneten Direktor erfolgen, und die Befähigung zugleich durch Ein⸗
reichung der in §. 12 resp. 14 der gedachten Vorschriften, so wie in dem Nachtrage vom 1. November 1859 geforderten Zeugnisse und Zeichnungen nachgewiesen werden. Die Vorschriften vom 18. März 1855 sind bei dem Kanzlei⸗ Rath Roehl im Bau⸗Akademie⸗Gebäude käuflich zu haben. Berlin, den 21. August 1865. Der Geheime Ober⸗Bau⸗Rath und Direktor der Koͤnigl. Bau⸗Akademie.
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ium für die landwirthschaftlichen
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Sem Rheinischen Aktien⸗Verein für Zuckerfabrikation zu Cöln ist die große silberne Medaille für Verdienst verliehen worden.
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Angekommen: Se. Excellenz der Erste Präsident des König⸗ lichen Ober⸗Tribunals, Staats⸗Minister Uhden, aus Schlesien.
„Berlin, 27. August. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Kammerherrn Grafen von Perponcher⸗ Sedlnitzky auf Döbbernitz die Erlaubniß zur Anlegung des von des Köͤnigs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Großherzoglich Luxemburgischen Ordens der Eichenkrone zweiter Klasse zu ertheilen.
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Preußen.
Berlin, 21. August. Se. Majestät der
König haben nach Mittheilung aus Wildbad Gastein vom 18ten August die Badekur mit bestem Erfolge beendet und erfreuen Sich vollkommenen Wohlseins.
In den letzten Tagen haben Se. Majestät der König die
schönsten Punkte der Umgegend theils zu Wagen, theils zu Pferd und zu Fuß besucht und noch einer zweiten Gemsjagd beigewohnt.
Se. Majestät der König sind, telegr. Nachrichten zufolge,
am 19. August Abends 7 Uhr in Salzburg eingetroffen und von dem Kaiser von Oesterreich am Absteigequartier auf das Herzlichste empfangen worden. beiden Monarchen fuhr der Kaiser nach dem Residenzschloß, wohin dann alsbald Se. Majestät der König zum Besuche nachfolgten. Se. Majestät geruhten die Einladung zu dem am Abende statt⸗ findenden Bürgerballe anzunehmen.
Nach einem viertelstündigen Zusammensein der
Der Großherzog von Olden⸗
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Regierungsbezirk Gumbinnen.
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um die Landwirthschaft
burg war aus Ischl angekommen.
Blome und Bar sj 8al. on von Werther befinden sich gleichfalls 8
Ztg.⸗ unter dem 19. August berichtet, am 18. d. Ihre Durchl Fürstin Wilbelm Radziwill. Am 19. vcfichtete bre Vühgch 9 großer Theilnahme die Coblenzer Industrie⸗ Ausstellung, . Eröffnung näͤchstens bevorsteht, und reiste hierauf nach Baden ab 8 — In dem ganzen Umfange des Preußischen N„ gebiets wurden im Monat Juli d. J. 199736 81g noe. h. weisungen zur Post gegeben, mittelst welcher durch Ein⸗ und Aus. zahlung der Gesammtbetrag von 7,136,666 Thlr. 3 Sgr. vermittelt worden. 4 A uf telegraphischem Wege wurden im Monat Zuli d. J. übermittelt: 590 Anweisungen, lautend im Gangen auf 21,016 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. Danzig, 19. August. Gestern Abend, meldet die »Westpr Ztg.“, sind Se. Majestät Fregatte »Niobe« und Brigg »Musquito⸗ auf der Rhede eingetroffen. »Musquito⸗ hat bereits heute Vor⸗ mittag an die Koöͤnigliche Werft gelegt, um später ins Dock zu gehen und »Niobe⸗ wird im Laufe des Nachmittags heraufkommen und an der Königlichen Werft vor Anker gehen. 88 Boppard, 19. August. (Cobl. Ztg.) Ihre Majestät die Königin Augusta hat dem katholischen Pfarrer J. B. Berger bier⸗ selbst zur Feier der Einweihung des von ihm in hiesiger Stadt ge. gründeten katholischen Waisenhauses, ein Crucifix für dasselbe zum v“ V Schleswig⸗Holstein. Die ⸗Schlesw. hr.⸗ schreibe unter dem 17. August: 11““
»Bei der nothwendigen Veränderung der Art des Regiments im fort⸗
gesetzten Provisorium draͤngt sich stark die Vermuthung auf, daß auch we⸗ sentliche Personalveränderungen eintreten. Ueber eine Reorgani⸗ lation der Landesregierung treten kaum Gerüchte auf und dennoch halten wir dieselbe für sehr wahrscheinlich. Die Landes⸗ regierung in ihrer bisherigen Zusammensetzung scheint so sehr ver⸗ flochten in die Verschärfung des Konflikts der beiden Großmächte daß ein Verbleiben derselben nicht anzunehmen sst. Wenn es nach unserer Auffassung eine wesentliche politische Aufgabe dieser Be⸗ hörde war, innerhalb des Rahmens der Gesetze Konflikte der beiden schles. wigeholsteinischen Mitherzöge und ihrer Regierungen, soweit es das hiesige innere Regiment betraf, möglichst zu vermeiden, oder die Ausgleichung leicht zu machen, so müssen wir allerdings gestehen, daß wir von einem solchen Streben kaum eine Spur gefunden haben, auch die vielbesprochenen Erlasse wegen der Presse und an die Universität in später Stunde sind uns dafür kaum Anzeichen gewesen. Das rührt vermuthlich von ganz entgegengesetzter Auffassung der politischen Lage her; wir sind weit entfernt, aus derselben einen persöͤnlichen Vorwurf herzuleiten, aber sie giebt uns nur noch mehr Veranlassung, einen vollständigen Personenwechsel auch in dieser Behörde bei dem bevorstehenden Umschwung zu erwarten.« - Die „Flensb. Nordd. Ztg.⸗ ist in Stand gesetzt, das Cirkular der Landesregierung an die Polizeibehörden, betrefsend eine schaͤrfere Beaufsichtigung der Presse, d. d. Schloß Gottorff, 7. August, zu vetgstsatlichen. Dasselbe lautet:
„ Die gegenwärtigen Zeitverhältnisse gebieten es, auf die politische Presse des Inlandes die größte Rufmerksamkeit zu verwenden. Zarccs n n Presse die allgemeinen Schranken des Rechts zu achten, und darf weder in der Form noch in dem Inhalt der Außerung die Rechtssphäre des Staats und des Individuums verletzen. Will sie aber in ihrer Würde und ihrer wohlthätigen Wirkung sich bewähren, so muß sie sich zugleich angelegen sein lassen, die öffentliche Ruhe und Wohlfahrt zu stüͤtzen. In beiden Rich⸗ tungen läßt die Presse der Herzogthümer Manches vermissen. Es sind neuerdings verschiedene gesetzwidrige Ausschreitungen der Presse vorge⸗ kommen, und die Gesammthaltung einzelner Blätter ist augenblicklich der öffentlichen Wohlfahrt wenig foͤrderlich. Unter diesen Umständen werden die Polizeibehörden die politische Presse auf das Sorgfältigste zu beobachten und, sobald die Voraussetzungen vorliegen, die gesetzlichen Repressivmaßregeln in Anwendung zu bringen haben. Aucy wird es ihnen obliegen, bei gegebener Veranlassung uͤn Wege der Verständigung mit den Zeitungs⸗Redactionen dem Mißbrauch der Presse möglichst vor⸗ zubeugen. Um die richtige Anwendung der in die Hand der Polizeibe⸗ hörde gelegten gesetzlichen Mittel zu sichern, darf die Landesregierung nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß die beiden in unsrer Preßgesetzgebung vor⸗ gesehenen Repressivmaßregeln, Beschlagnahme und strafrechtliches Einschrei⸗ ten in Bezug auf das nämliche Preßerzeugniß einander folgen können, daß aber auch die eine Maßregel unabhängig von der anderen verfügt werden kann. Während das strafrechtliche Einschreiten die Mitwirkung der Gerichte voraussetzt, ist die Beschlagnahme zunächst eine Verwal⸗ tungsmaßregel und wird nur dann zur ZJustizsache, wenn die Bethei⸗ ligten auf gerichtliches Gehör provoziren oder die Landes⸗Regierung die Sache an die Gerichte verweist. Wie die Bestrafung durch die Exsstenz eines Strafgesetzes bedingt ist, so sind die Voraussetzungen der Beschlag⸗
nahme für Holstein im §. 3 der Verordnung vom 10. März 1848, für Schleswig im §. 1 der Verordnung vom selbigen Datum und n der Verfügung vom 22. Februar 1820 näher bezeichnet. Dar⸗ nach soll die Beschlagnahme einer Schrift eintreten, wenn dieselbe Linen Verstoß gegen die Landes ⸗Gesetze enthält oder einen An⸗ griff auf die Verfassung, Sicherheit und Würde eines befreundeten Staats. Wie nun schon im Allgemeinen die freundschaftlichen Verhält⸗ nisse anderer Staaten zu dem unsrigen jene Angriffe als unerlaubt er⸗ scheinen lassen, so ist solches in noch höherem Maße der Fall, wenn die Angriffe gegen Staaten gerichtet sind, zu denen die Herzogthümer durch den Gang der Ereignisse in besonders nahe Beziehung getreten
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Erzherzog Josepb, Graf
— Ihre Majestät die Königin empfing, wie die „Cohl
“] 5 8 find. Durch die auf dem „Friedenstraktat beruhenden Besitzrechte Oester⸗ reichs und Preußens ist für die Dauer derselben auch in den Herzog⸗ thümern zu den Oberhäuptern dieser Staaten ein Autoritätsverhältniß geschaffen, welches unter dem Schutze der Landesgesetze steht. Ein en dieses Verhältniß gerichteter Angriff ist daher unter keinen Aständen zu dulden. Von diesem Gesichtspunkt aus werden die Po⸗ lizeibehörden die Ausschreitungen der Presse zu beurtheilen und im Ge⸗ brauche der gesetzlichen Mittel mit Strenge zu verfahren abhe &
„Frankfurt a. M., 19. August. Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 17. „August lautet: Der Bundesversammlung wurde angezeigt, daß während der Urlaubsreise des Kaiserlich russischen Gesandten, Freiherrn von Ungern⸗Sternberg, der erste Legations⸗Secretair Staatsrath Freiherr von Mengden als Geschäftsträger fungirt. — Königreich Sachsen machte die Mitthei⸗ lung, daß das im Auftrag der Bundesversammlung ausgearbeitete Gesetz/ die Gewährung gegenseitiger Rechtshülfe in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betreffend, publizirt ses, Sh Der für die allgemeiae deutsche Wechselordnung niedergesetzte Ausschuß erstattete einen Vor⸗ trag, aus dem sich ergiebt, daß die von der Kommssion zu “ V berg entworfenen Zusatzbestimmungen zur Wechselordnung in der überwiegenden Zahl der Bundesstaaten sich bereits in gesetzlicher Wirksamkeit befinden, auch gegründete Hoffnung besteht, dieselben gleichalls in den wenigen Staaten, in denen dies noch nicht der Fall, demnächst neben der deutschen Wechselordnung mit Gesetzeskraft I eingeführt zu sehen. — Seitens des Militair⸗ Ausschusses wurden mehrere auf die Betheiligung von Truppen der Garnison der Bun⸗ desfestung Rastatt, so wie der Bundesgarnison von Sleeehe he rößeren Uebungen bezügliche Anzeigen zur Kenntniß der Bundes⸗ versammlung gebracht. — Lebtere faßte ferner ““ süützungsgesuch Beschluß und wies endlich mehrere Eingaben zur Begutachtung an die betreffenden Ausschüsse. 8 deg
Nassau. Wiesbaden, 18. August. In der Zweiten ah. mer beantwortete der Regierungs⸗Kommissar Präsident “ frühere Anfrage des Abgeordneten Lang, ob die Vorlage einer Ge⸗ schäftsordnung der Kammern und ein Prisgzset tech Perier Sitzungsperiode erfolgen werde, dahin, daß, wie 16 8 3 dne rede gesagt worden, dieses nicht in der Absicht liege/ aßas 8 I gierung aber vorhabe, den nächsten Landtag so früb als mõg ich 1 zuberufen und demselben umfassende, göseßliche Bercücgfchihe achen V was denn ein baldiger Schluß dieses Landtags am V
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lichen werde. 1 h g; Sürttemberg. Stuttgart, 18. August. Die seit dem V 28. Dezember v. J. hier anwesende Ständ eversammlung wurde V heute, wie bereits telegraphisch gemeldet, im Namen Sr. Königlichen Majestät durch den Minister des Innern von Geßler als König— lichen Commissair geschlossen. Zu diesem Ende hatten sich die beiden Kammern in dem Sitzungssaale der Kammer der Abgeordneten vep⸗ sammelt. Nachdem das Königliche Entlassungs „Reskript veßlcsh⸗ entließ der Königliche Commissair die Ständeversammlung mit fol⸗ ender Rede: 1 J8 . 1 Hobe Versammlung! Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Königlichen Ma V jestät habe ich Ihnen den Schluß des Landtages zu verkünden. Ftgat Der im Laufe der Landtagsperiode Hingang Frz 8 BI1ö G 877 nkhbs 4 ndenke 8 z höchstseligen Königs hat das Land, das in dankbarem And — er deet Seinem getreuen Volke in 8b 1h eg n 9a s st it T füͤt ind gte. ⸗ wesen ist, mit Trauer erfüllt. Nicht minder gab a er die — “ Cn 86 der lle Herzen Sr. Majestät dem jetzt regierenden König ent gegenschlugen, davon Zeugniß, daß die Liebe zu dem angestammten Herrscher⸗ hause in der Brust jedes Wuͤrttembergers feste Wurzel. gefaßt hat ees Die edle Mäßigung, die unermüdliche Sorge für des 17 die Offenheit, mit der Se. Majestät dem Volke entgegenkam, hat Aucecec denselben sofort das Vertrauen Ihres Volkes erworben, 68. 2 ü8 Hoffnungen und Wünsche verwirklicht, vaesie 8ö E11e“ “ sem Saal seiner Zeit so warmen Ausdruck gefun 8. rb.
s innigen 2 8 in F 1 nberg Regenten tung des innigen Bandes, das in Folge hiervon in Württemperg vreg und Land nneehhnhat ist der heißeste Wunsch Sr. Königl. Majestät und das ernste Ziel Ihres Wirkens. 88 g g
b 8. wichtiger Vorlagen hat durch diesen Landtag ihre Erledi n 1 2 8 2 b „ 2 8 8 6 aushalt der laufenden Etatsperiode ist festgestellt her den. Haben besondere Umstaͤnde und Verhältnisse die eeitgune Finanzgesetzes in der durch die Verfassung dangenahcena dn als abe ie Ablauf der letzten Finanzperiode verbindert, so wird e W“ Neciadrnn 8 im Frna es mit Ihnen dahin zu wirken, 8 unsere künf. tigen Finanzgesetze in normaler eis zuf Fechssch ng apen dn. Ihrer einsichtsvollen Mitwirkung dankt d iche V v Geldwerths unabweislich gewordene E 8 Gehalte und Pensionen. Seine Naßar Gicden bist aög Faih. werj füllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe, das stei⸗ enn lich des Königs und lhencg zu foͤrdern, und durch gewissenhafte bö die Pflichten ihres Berufs bethätigen. Sie aber werden in dem I 88 hiedurch in dem wahren Interesse des Volkes das herrlichste 5* Dienstes — die Bewahrung seiner Integrität — gesichert zu 1 8 sicherste Schutzwehr gegen Mißdeutungen finden, welche diese noth g Maßregel da und dort erfahren hat.. de Pestü. Ihre Zustimmung zu den Vorschlägen der Regierung hat die B seh gung des seitherigen Gesetzes über die Branntweinsteuer ermöglicht,
an ar mas dirA . arh wüiheeh eeeeeaae Verhältnissen mit berechtigten Interessen der zunächst Betheiligten in einer sonst nicht zu lösenden Weise kollidirte. bir dne
Den aus fast allen Theilen des Landes kundgegebenen Wünschen einer ausgedehnteren Entwickelung des bedeutendsten Verkehrsmittels unserer Zei — der Eisenbahn — ist die Regierung Sr. Königl. Majestät im Verein mit Ihnen bereitwillig entgegengekommen. Möge bald an unserem Eisen⸗ bahnsystem der in der Natur der Verhältnisse gelegene Satz sich praktisch er⸗ proben, daß volkswirthschaftlich nützliche Linien dies auch finanzpolitisch sein müssen und mögen hiedurch die Befürchtungen Derjenigen sich beben, die be⸗ sorgen, daß unter der Entwickelung unseres Eisenbahnnetzes die Erfüllung der übrigen nicht minder berechtigten Aufgaben des Staats Noth zu lei⸗ den habe. . 2. Durch das Gesetz uüber die Einführung des Handelsgesetzbuchs haben wir eine alte Schuld an das gemeinsame Vaterland abgetragen. Die Einheit des Rechts in Handel und Wandel wird das innige Band, das die deutschen Stämme umschlingt, fester knüpfen. Sie wird aber auch Jedem klar machen, daß die wahre und tiefer vermittelte Einheit diejenige ist, welche in dem Sich⸗Eins⸗Fühlen zugleich der Stammesberechtigung die ge⸗ bührende Rechnung trägt. —
Aus heißem Kampfe ist der Zollverein erneuert hervorgegangen. Mögen die von vielen Seiten gegen der Herabsetzung des Tarifs ehegten Befürchtungen sich nicht verwirklichen! b 1 8 Die E“ hat durch das Gesetz über die Ab⸗ lösung der Leistungen für öffentliche Zwecke den nothwendigen Abschluß erhalten. .
Die Schulgesetznovelle verbürgt den Lehrern des Landes eine sor⸗ genfreiere Existenz, der Schule selbst die den sachlichen Verhältnissen ent⸗ sprechende Leitung und Verbesserung. 1 “
Das Gesetz über die Einquartierung der Truppen sorgt für die gleichmäßige Vertheilung der sich hieraus ergebenden Last; das Gesetz über die bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten bat denselben den Rest der poli⸗ tischen Rechte gegeben, der ihnen noch vorenthalten war.
So hat sich Ihre Thätigkeit auf diese und andere Gebiete des Lebens erstreckt. In dem Bewußtsein treuerfüllter Pflicht werden Sie den schönsten Lohn finden für die Hingebung und die Ausdauer, mit welcher Sie sich den Geschaften gewidmet haben. 3
11 Faeen Sr. Königlichen Majestät erkläre ich diesen Landtag für 1“ “ 8 3 H. 924 uadaeh bente “
Oesterreich. Wien, 19. August. er frühere Polizei⸗ Minister Mecsery ist zum Statthalter von Steiermark ernannt worden. 1
Das »W. T. Büreau«⸗ berichtet aus Salzburg, den 19ten August: »Zwischen Herrn v. Bismarck und dem Grafen Mens⸗ dorff haben schon gestern Verhandlungen stattgefunden, die zu einer Verständigung auf festeren Grundlagen geführt haben. Am Mon⸗ tage reisen der Kaiser und König Wilhelm nach Ischl.« 1.
Se. Majestät der Kaiser hat, meldet amtlich die »Wien. 84 mit Allerhöchster Entschließung vom 15. August d. J. die auf den 28sten August anberaumte Eröffnung des troätisch⸗slavonischen Land⸗ tages auf den 9. Oktober d. J. zu vertagen geruht. W die »Allg. Oesterr. Ger. Ztg.⸗“ meldet, ist unter dem 2. August ein Justizministerial⸗Erlaß an die Obergerichte ergangen, des Iteaeg daß der Kaiserliche Gnadenakt vom 31. Juli sich auf die Auf⸗ hebnug aller Rechtsfolgen von strafgerichtlichen Urtheilen wegen durch die Presse b Fanes en 8 von Amtswegen verfolgter
Handlungen zu beziehen habe. eSöö fürespates g August. das Alerhöchste Geburtsfest Sr. Majestät des Kaisers, meldet die »Wiener Zeitung⸗, ist in allen Theilen der Monarchie in der freudigsten und gehobensten Stimmung gefeiert mofde. e g, Blatt berichtet: »Fürst Couza hat seine Badekur in Ems unterbrochen und ist auf seiner Rückreise nach Bukarest Fühe in Wien angelangt, um, wie es beißt, schon heut Abends über Lemberg abzureisen. Die Regierungssorgen, von denen sich der Fuͤrst⸗ in letzterer Zeit in Zad,rn enshstnihnnce liegen wohl in diesem — ick ückender auf ihm als je.“ Angegegce ee nar.⸗ dbielt von ng haas K K. Polizei⸗
irecti term 18 erichtigung:
8 sen an. ⸗ dae selgende. 15 d. F gi eine Notiz unter der Lufschrift: „Die Karabela und die Polizeiverbotes«, wonach is Fah den Lemberger Bürgern nicht erlaubt, die Karabela zu eag n. e Ministerialverordnung vom 24. März 1861 dient das 8 88 88 bei vollständig polnischer Tracht, d. i. beim b ögenc nur 1) Personen, die dem Adelstand gehören, 2) den b veeae — . Krakau und 3) jenen Personen, die in einer der en es- 182 f 8eh akademische Würde erhielten. Es liege demnach kein Polizeiverbot, sond eine Regierungsverordnung vor.
1“ kreich. Paris, 18. August. Der Minister Duruy, esse d. in ö eintraf, besuchte mit dem Präfekten der Saone und Loire Cluny, wo das Reallehrer-Seminar boer Wie zialunterrichtes⸗, der durch das neue Gesetz eingeführt wird, gegrün⸗ ) n soll. „ 1. det e fand die feierliche Schlußsitzung der fünf vereinigten Akademieen des französischen Instituts statt. Ses alle zwei Jahre zur Vertheilung kommenden großen Preis von 20,000 Fr. erhielt der Professor der Chemie Weertz von der hiesigen medizinischen
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8 . S. ei den im Lande bestehenden besonderen das, obwohl prinzipiell richtig, doch bei den ec enpe eetehegi gert
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