1865 / 200 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die 8 8 eA nich gebisige Hecgegig⸗ ten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter lich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in ““ 18 gen. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Be 28. 5r 8ng ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zah ung . zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, der un 8 Fe. gemäß, als verloren oder vernichtet angemeldet, so sollen n.

Ablauf die Obligationen als getilgt ang zu Stiftungen verwendet werden.

Tüͤgung der Schulden haftet die Stadt⸗ Für die Verzinsung und Tilgung der . - 1 öe“ mtt dan gesammten Vermögen und ihren saenahtlichen Einkünften und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten i⸗ gationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, die Zahlung von den Gläubigern gerichtlich verfolgt 8 4 1 8

e in den §§. 4, 7 und 10 vorgeschriebenen Bekanntmachun⸗ Volger ae Lokalblätter, das Amtsblatt oder den

Regierung zu Trier und e in Cöln er⸗

ehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder vs anl hnch die auf die Staatsschuldscheine und 8 Ss. coupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom .Ju 1— 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation ““ e vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 13 mit nachstehenden näheren

immungen Anwendung:

S 8. §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß

der im §. 2 dieses Privilegii genannten Kommission gemacht verden. . b

G Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Besugnisse

beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz⸗

inist gegen die Verfügungen der Kom⸗

inisterium zukommenj; b 1 vna findet jedoch der Rekurs an die Regierung zu Trier

) hüs m. §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei

ndgerichte in Trier; c) den aen gh 9 und 12 derselben vorgeschriebenen Bekannt⸗

machungen sollen durch die im §. 12 gegenwärtigen Statuts

1 Blätter geschehen 8

d) zendie Stel⸗ der e 1u1“ L .“ t -rmine sollen vier, und an die Stelle des i

v11“ termins soll der fünfte treten.

8. 8 erwähnten achten Zahlungs „für Zur Beercech dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben

Wi värtige, durch die Gesetz⸗Sammlung zur öoͤffentlichen Pannc 9e.. lursbesherelid⸗ Privilegium Allerhöchsteigen⸗ händig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ö lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der CCe 8 1 sehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Sei en de Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. Gegeben Carlsbad, den 18. Juli 1865. 1— --ee) seibelm.

von Bodelschwingh. Graf von Itzenpli Graf zu Eulenburg.

Osbligatlion der Stadt Trier (Trockener Stempel) über zisch E M FShaler Preuß ““ 8 ie E erzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom 8 8 1nesa beurkunden und bekennen ee daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von Thaler Courant,

ng sie bescheinigen, an die Stadt Trier zu fordern ha perr ere ehe ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am ... jeden Jahres faͤllig, werden aber nur gegen Rückgabe der aus⸗

in Zins⸗Coupons gezahlt. Seceaah,; W Bedingungen sind in dem umstehend c

legium enthalten. ü8..

Trier, den Die städtische Kommission.

8 ü itti Stadtverordneten Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Eingetragen Kontrolbuch Fol. Nr.. (Hierzu sind

8 Coupons ausgereicht.) 8 b Der städtische Secretariatsbeamte. Der Stadtrentmeister. (Erster) Coupon

bis

1“

gen erfolgen durch öffentlichen Anzeiger der scheinende Zeitung.

1“

CC11“

Dieser Coupon wird nach dem Allerhöchsten Privile⸗ gium vom un⸗ gültig und werthlos, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum . .ten er⸗ hoben ist.

genannten Obligation der

(NB. Die Namen der K

esehen und die Kapitalbeträg *

ation der t Tri Zins⸗Coupons für die Jahre 18.

1“

ieses empfängt am .. . die Zinsen der oben⸗ vebobg. Pel 2 Stadt Trier für die Zeit vom

aus der Stadtkasse hierselbst mit..

Die städtische ü ister. Die Kommittirten der Stadtverordneten. EW e; ommittirten der Stadtverordneten werden gedruckt

Eingetragen Fol. der Controle. Der städtische Secretariatsbeamte.

1 Zalon. Inhaber dieses Talons empfängt gegen Stadt Trier AR ... über bis 18. Die städtische Kommission. 18 die Kommittirten der Stadtverordneten. (Faesimile.) pons bleibt bis zum Nachweise

der Empfangsberechtigung ausgesetzt, wenn der Inhaber der

igati d recht. Obligation den Talon als verloren gegangen anzeigt un niitig gegen die Aushändigung der Coupons an den Präsentanten

des Talons bei der städtischen Kommission protestirt.)

dahin . Silbergroschen Courant.

Trier, den..ten.

Der Stadtrentmeister.

dessen Rückgabe zu der Obli⸗ Thaler Courant die ..te Serie bei der Stadtkasse zu Trier.

Trier, den..ten..

Der Bürgermeister.

(Die Aushändigung der Cou⸗

v11“ G“ 18

Allerhöchster Erlaß vom 26. Juli 1865 betref— fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte ꝛc. für den von den Ständen der Kreise Pleschen und Wreschen im Regierungsbezirk Posen beschlossenen chausseemäßigen Ausbau der Straße von Neu⸗ stadt a. W. im Kreise Pleschen nach Zerkow im Kreise Wreschen.

1 1“ 11“.“ v““ em Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den g 85 8c Pleschen und Wreschen im Regierungsbezite Posen beschlossenen chausseemäßigen Ausbau der Straße 74 Neu⸗ stadt a. W. im Kreise Pleschen nach Zerkow im Kreise Wreschen genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Kreisen Pleschen as Wreschen, einem jeden bezüglich der von ihm zu habene Strecke das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee er lichen Grundstucke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 8 bau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den genannten Kreisen, einem jeden be⸗ züglich der von ihm gebauten Strecke gegen Uebernahme des lah chausseemäßigen Unterhaltung. der Straße das Recht zur 18 . - Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Ftaats: Chausten jedesmal geltenden Chausseegeld⸗T arifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sobseeh die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschristen, wie diese Be stimmungen auf den Staats⸗Chausseen von Ihnen angewandt wer⸗ den, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegene 4 Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anmus⸗ dung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geses⸗Sam lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

8

EZilhelm.

A den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Dr. Carl Roll in Kustendjé ist zum Konsular⸗Agen ten daselbst bestellt worden.

11““ u“ B Ministorium für 2 Eentlinn 1“ Arbeiten.

holto Douglas zu aßfund d. J. zwei Patente auf zwei als 88 und eigenthümlich erkannte Verfahren zur Darstellung von schwesu saurem Kali auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und

Dem Fabrikbesitzer Hugo S

sind unter dem 21. August

den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Regiments Nr. 71 zu Erfurt 5 Sgr. 6 Pf. Fremdenblattes 8381 Thlr.

Ministerium der geistlichen, Unterri 8 9 Medizinak⸗Angelegenbeiken. “hts nir

Physikus des Kreises Soldin ernannt worden

1““

rium.

Bekanntmachung.

An Gaben für die Kronprinzstiftung zu Gunsten der Invaliden aus dem vorjährigen Feldzuge in Schleswig ꝛc., so wie der Hinterbliebenen der dort Gefallenen, sind dem Kriegs⸗Ministerium fer⸗ ner zugegangen:

1546) 1. Bataillon Kaiser Franz⸗Garde⸗Grenadier⸗Regim. Nr. 2 27 Sgr. 1547) Landraths⸗Amt zu Berncastel, durch Sammlung 46 Thlr. 18 Sgr. 1548) 7. Compagnie Westfälischen Füsilier⸗Re⸗ gements Nr. 37 9 Sgr. 6 Pf. 1549) Sammlung in der Gemeinde Westercappeln, Kreis Tecklenburg, 2 Thlr. 17 Sgr. 1550) Herr Regierungs⸗Sekretair a. D. Kahle zu Schönebeck 10 Thlr. 1551) 1. Garde⸗Festungs⸗Abtheilung zu Spandau 1 Thlr. 11 Sgr. 1552) Füsilier⸗Bataillon 7. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 69 zu Simmern 19 Sgr. 1553) 7. Pommersches Infanterie⸗Re⸗ giment Nr. 54 zu Kolberg 22 Sgr. 1554) Füsilier⸗Bataillon 1. Schlesischen Grenadier⸗Regiments Nr. 10 zu Reichenbach i. Schl. 1 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf. 1555) Herr Hof⸗Kleidermacher Westphal in Berlin pro 1865 25 Thlr., (außerdem 25 Thlr. für Veteranen der Kriege 1813—15). 1556) Landraths⸗ Amt zu Militsch, aus Kommunalsmitteln des Kreises 100 Thlr. 1557) »Vaterlandsfreunde⸗ in Prenzlau 18 Thlr. 12 Sgr. 1558) Herr Ober⸗Lehrer Holtze in Berlin, pro II. Semester 1865 6 Thlr. 1559) Herr Oberst a. D. Vogell zu Neiße, pro III. Quartal 1865 6 Thlr. 1560) Herr Direktor Dr. Hartung und Genossen in Erfurt, Ertrag aus Vorträgen 40 Thlr. 1561) Herr Amtmann Börger zu Weseke, Kreis Borken, durch Samml. 4 Thlr. 15 Sgr. 1562) Landw.⸗ Bataill. Iserlohn, Samml. unter den Offizieren des Bataill. 32 Thlr. 1563) Durch die Regierungs⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. O. von der Strafanstalts⸗Kasse zu Sonnenburg 2 Thlr. 12 Sgr. 1564) Durch die Kriegs⸗Buchhalterei der General⸗Militair⸗Kasse, Feldzulage der bei Missunde gebliebenen Seconde⸗Lieutenants Kipping und Hage⸗ mann pro 1. und 2. Februar 1864 1 Thlr. 2 Sgr. 1565) Herr

Weingroßhändler Hugo Abesser in Berlin, jährlicher Beitrag 25 Thlr.

1566) Herr Post⸗Expedient Helleday in Greifswald, monatlicher Beitrag 1 Thlr. 1567) 1. Bataillon 3. Thüringischen Infanterie⸗ 1568) Redaction des in Berlin, aus dem Verkauf von Musikalien 1569) Herr Bürgermeister Reußner zu Gröningen, Re⸗ gierungs⸗Bezirk Magdeburg 36 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. 1570) Magistratsgehülfe Herr Klyse zu Ajest 2 Thlr. 1571) Durch die Adjutantur Seiner Könglichen Hoheit des Kronprinzen von dem Geheimen Medizinalrath, Professor Herrn Dr. Kruken⸗ berg zu Halle a. d. S. 200 Thlr. 1572) Durch ebendieselbe vom Herrn Hoflieferanten Hänsel zu Salzwedel 250 Thlr. 1573 derr Kommerzienrath E. König in Ruhrort, jährlicher Bei⸗ irag 48 Thlr. 1574) Landrathsamt zu Warendorf, gesammelt 15 Thlr. 1575) Durch den Herrn Bürgermeister zu Ober⸗ bausen, Kreis Duisburg, vom Gemeinde⸗Verordneten⸗Collegium bewilligt 25 Thlr. 1576) Durch das Königl. Ministerium der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten von dem Pianisten und Komponisten Herrn Wilbelm Kuhe zu London 300 Thlr. 1577) Durch das Koͤnigl. andrathsamt zu Perleberg von Hrn. L. Teßmar zu Spiegelhagen Thlr. 3 Sgr. 6 Pf. 1578) Durch das Kommando der 6. Inf. Biigade, Sammlung im Bezirk des Landwehr⸗Bataillons Schivel⸗ gen 82 Thlr. 1 1 Sgr. 8 Pf. 1579) Stände des Kreises Namslau Thlr. 1580) Landrathsamt zu Lübben 13 Thlr. 12 Sgr. 1581) Landrathsamt zu Berncastel 6 Thlr. 8 Sgr. 82 Durch den Herrn Kreisgerichts⸗Rath Wolff, vom Damen⸗ 1 vneg Strehlen 33 Thlr. 1583) Herr Post⸗Expedient Helleday beütrelfewald 1 Thlr. 1584) Herr Ober⸗Bürgermeister Hering zu fhrte Namens eines dortigen Comité's 260 Thlr. 1585) Unter⸗ aescrsschüle zu Jülich, Ertrag eines vom Musikcorps der Schule mübecen Concerts 17 Thlr. 16 Sgr. 9 Pf. 1586) Durch das F87). bs⸗Amt zu Ahrweiler, von der Gemeinde Dernau 1 Thlr. mnun ündräth. Amt zu Stallupönen 12 Thlr. 7 Sgr. 4 Pf. vün a 1687 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf. Hierzu die in der Bekannt⸗

mung vom 19. Juni d. J. nachgewiesenen 352,231 Thlr. 21 Sgr.

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1P. Summa der Einnahmen 353,919 Thlr. 10 Sgr. 2 Pf. c en sind verausgabt: a) laut Bekanntmachung vom dJuni d. Js. 26,517 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf.; b) weitere Unter⸗ Thlr.; zusammen 28,111 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf. 078 verbleibenden Gaben incl. Elberfelder, Stiftung Thlr. 19 Sgr. 9 Pf. (Die namentliche Liste der Empfän⸗

er in Soldin ist zum Kreis⸗

11“

von Unterstützungen erscheint in dem nächsten Militair⸗Wochen⸗

11“ 1“

8eng. Dies wird hiermit öffentlichen Kenntniß Berlin, den 21. August 1865. 1 In Vertretung des Herrn Krie 2 von Glisczinski.

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Abgereist: Der nach der Schweiz.

Seehandlungs ⸗Präsident Camphausen,

87

Berlin, 25. August. Se Majestät der Köni

M nig haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem General⸗Lieutenant von I1I1“ von Posen, die Erlaubniß zur Anlegung des von es Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit ihm verliehenen

Großkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.

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Nichtamtliches.

gens ege Berlin, 25. August. önig reisten, wie uns aus München, 24. d. 8 wird, mit Gefolge am 21. d., Morgens 9 Ubr, von Fetbug hech Ischl, trafen um 21 Uhr Mittags dort ein und empfingen im Ab⸗ steigequartier, Gasthof zur Post, die Besuche Sr. Majestät des Kaisers und Ihrer Koͤniglichen Hoheit der Frau Prinzeß Luisa von Nge g vdsr gecc Gmunden angekommen war. 1 m r dinirten Se. Majestät der König bei J jestã dem Kaiser und der Kaiserin in 8. Kaiserlichen 16“ 8. 528 Kaiserlichen Staatsminister Grafen Esterhazy eine Audienz .““ den Thee bei Ihrer Majestät der Königin Wittwe Am 22. d., nach dem Diner bei Ihren Kaiserli jestä reisten Se. Majestät der König um GUbr Ukecers hach Tüteeen nagh Immenaes gegen 11 Uhr erfolgte. 1 m 23. d. Morgens empfingen Se. Majestät der Köni Best Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs CüdmWiekor sühegn mamhi⸗ mittelst Eisenbahn⸗Extrazugs nach München, stiegen dort im Gasthof zum englischen Hof ab, und wurden von Ihren Königl. Hoheiten den Prinzen Adalbert und Leopold von Bayern begrüßt. Das Diner nahmen Se. Majestät der König bei Allerhöchstihrem Gesandten dem Prinzen Reuß, und besuchten Abends die Oper. Am 24. 8. Mittags sind Se. Majestät der König über Augsburg nach Hohen⸗ schwangau abgereist und erfreuen Sich fortgesetzt des besten Wohlseins

Potsdam, 24. August. Ihre Königlichen Hoheiten der Kron⸗ prinz und die Kronprinzefsin reisen heute Abend mit dem Courierzuge der Anhaltischen Bahn über Leipzig und Hof nach Coburg woselbst die Ankunft morgen früh 8 Uhr erfolgt. In der Höchsten Begleitung befinden sich die Hofdame Gräfin Brühl und der persön⸗ liche Adjutant Lieutenant Graf Eulenburg.

Scchleswig⸗Holstein. Das Verordnungsblatt für Schles⸗ wig⸗Holstein und Lauenburg bringt folgende, unter dem 14. August erlassene Verordnung der Landesregierung über die Unzulässigkeit der E“ oder der bürgerlichen Nahrung von Seiten der Obrigkeiten der Klöster und adliger oder W u s der Besitzer adliger oder sonst In Veranlassung wiederholt vorgekommener besonderer die Kloͤsterlichen und Cnehochalkeiten ges 1“ aufmerksam gemacht, daß nicht nur in den außerhalb der städtischen Bann⸗ meilen belegenen, sondern auch in den sogenannten verbotenen Klösterlichen und Gutsdistrikten die Besteuerung des Gewerbebetriebes oder der bürger⸗ lichen Nahrung zu Gunsten der resp. Klösterlichen und Gutskassen unzulässi ist. Unter Bezugnahme auf das Ministerialschreiben vom 25. April 1852 (Chronolog. Sammlung pro 1854 Nr. 91), durch welches bereits verfügt wor⸗ den, daß bei Ertheilung von Konzessionen zur Betreibung bürgerlicher Ge⸗ werbe in den außerhalb der Bannmeilen belegenen privilegirten Distrikten eine Recognition nicht aufzuerlegen ist, wird daher den sämmtlichen Klöster⸗ lichen und Gutsobrigkeiten des Herzogthums Schleswig hierdurch aufgegeben in Zukunft auch bei der Konzessionirung von Gewerbtreibenden innerhalb der Bannmeilen sich der Auferlegung von Recognitionen zu Gunsten der resp. Klösterlichen und Gutskassen gänzlich zu enthalten, so wie die bereits auferlegten derartigen Recognitionen sowohl in den sogenannten unverbotenen als in den verbotenen Distrikten sofort zum Abgang zu bringen.

Kiel, 23. August. (Kiel. Ztg.) Der Contre⸗Admiral Jach⸗ mann ist vorgestern Abends hier angelangt. Das Kanonenboot Sr. Majestät »Cyclop⸗ machte gestern und heute Versuche, das von der Corvette »Vineta« vor mehreren Wochen verlorene Anker aufzufischen. Dieselben blieben jedoch erfolglos, da das 66 Centner schwere Anker an einer morastigen Stelle liegt und bereits 6 bis 8 Fuß vom Schlamme überdeckt sein mag. Morgen Vormittag 8 Uhr geht der »Cyclop⸗ nach Friedrichsort.

Lübeck, 22. August. (H. B. H.) Die Nachricht, daß unter den in Gastein zwischen Oesterreich und Preußen getroffenen Ve abredungen wegen Schleswig⸗Holstein, Preußen sich das Recht zur Erbauung eines Nord⸗Ostsee⸗Kanals und einer direkten Eisenbahn von Rendsburg auf hier vorbehalten hat, verursacht bei unserem

Se. Majestät de

Handelsstande eine freudige Stimmung.

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