1865 / 208 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

284 Passiva.

6) Banknoten im Umlauuk 1 2 Depositen⸗Kapitalien .. 2,249,000 * 8h Guthaben der Staats⸗Kassen, Institute und 1“ * Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ v111 Berlin, den 31. Augnst 1865. . Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. Dechend. Schmidt. Kühnemann. Boese. Herr

123,057,000 Thlr.

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Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths M athis von

Kissingen.

Berlin, 4. September. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Geheimen Secretair Dr. Metzler bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Leopold⸗Ordens zu ertheilen. er.

Nichtamtliches. X““

Preußen. Berlin, 4. September. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz beritt, den zugegangenen Mittheilungen zufolge, am Freitag, den 1. September, früh die Vorposten der für das Feld⸗ manöver in ein Ost⸗ und West⸗Corps getheilten 3. Division. Das Manöver begann um 9 Uhr in der Gegend von Rekow und endigte trotz des ungünstigen Wetters erst um 1 Uhr. Nachdem die neuen Vorposten ausgesetzt waren, inspizirte Se. Königliche Hoheit wieder beide Linien und kehrte bei einbrechender Dunkelheit nach Löpersdorf urück. Am Sonnabend wohnte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz dem Mansver der 3. Division bei Löpers dorf bei. Dasselbe begann mit einem überraschenden Vorgehen des Westcorps und endigte, nachdem dies in die starke Position östlich Rekow zu⸗ rückgeworsen worden, mit dem vergeblichen Angriff des Osicorps auf diese Position. Se. Königliche Hoheit nahm darauf den Parade⸗ marsch sämmtlicher Manövertruppen ab und stattete dem Herrn von Waldow⸗Steinhövel einen kurzen Besuch in Steinhövel ab. Von hier aus erreichte Höchstderselbe die Eisenbahn in Freienwalde, fuhr nach Stettin und gab dort ein großes Diner, zu welchem sämmtliche Generale und Stabsoffiziere der Manövertruppen, der Ober⸗Präsident Freiherr Senfst von Pilsach und die Landräthe von Waldow⸗Steinhövel und von Löper geladen waren. Gestern, am Sonntage, besuchte Se. Königliche Hobeit den Gottesdienst in der Garnisonkirche und reiste dann zu den Feldmanövern der 4. Division ab. Die folgende Bekanntmachung ist uns zur Veröffentlichung mitgetheilt worden: b 1 »„Unter Bezugnahme auf die unterm 12. September 1862 erlassene Ministerial⸗Bekanntmachung wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß am 12. September d. J. die Frist abläuft, binnen welcher die auf Grund des Gesetzes vom 30. September 1847 ausgegebeuen Herzoglich sachsen⸗gothaischen Kassen⸗Anweisungen bei der Staatskasse allhier eingereicht und gegen baare Zahlung umgetauscht werden müssen, und daß nach Ablauf der bezeichneten Frist die alten Kassen⸗Anweisungen als völlig werthlos zu betrachten sind, auch gegen deren Entwerthung eine Berufung auf die Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht Statt findet. Gotha, 18. August 1865. Herzoglich sächsisches Staats⸗Ministerium. (gez.) Seebach.« Nach einer serner hierher mitgetheilten, an sämmtliche Hafen⸗ behörden im österreichischen Küstenlande gerichteten Verfügung der Kaiserlich österreichischen Central⸗Seebehörde in Triest sollen alle Schiffe, welche von den Häfen der Südküste Frankreichs und von den Häfen Klein⸗Asiens am Schwarzen Meere herkommen, nach Maß⸗ gabe derjenigen Vorschriften behandelt werden, welche für Provenien⸗ zen aus der Cholera verdächtigen oder damit behafteten Häfen gelten. Wie aus zuverlässiger Quelle mitgetheilt wird, hat die Königlich spanische Regierung in Folge der zu Gibraltar vorgekom⸗ menen sporadischen Cholerafälle einen Cordon gezogen und auf diese Weise die Verbindung mit Gibraltar unterbrochen. Köln, 1. September. Heute Morgen, berichtet der⸗»Allg. Anz.⸗ ist das westfälische Pionier⸗Bataillon Nr. 7 nebst vier Gespannen des westfälischen Train⸗Bataillons, welche von Münster hierher nach

den von

Deutz gekommen und Utensilien für einen Brückentrain (1. Ponton Pirago'sche Böcke zc.) geladen hatten, von Deutz in die Gegend 888 Dasse e bezieht beute in Rommerskirchen Quartier. Für dieses Bataillon ist bereits vor einigen Tagen eine Abtheilung des rheinischen Pionier⸗ Bataillons Nr. 8 nebst vier Fahrzeugen des 8. Train⸗Bataillons

Düsseldorf zum Manöver der 14. Division ausgerückt.

Die ganze 15. Division bezieht heute Abend und zwar in unserer

Nähe zwischen Deutz und Bensberg Bivouaks und zwar in der Richtung nach Porz zu. Am 4. beginnt das Mansöver der Division gegen einen markirten Feind und am 7. d. ist der Schluß derselben. (Cöln. Bl.) Die Auswanderung hat seit dem Ablauf des amerikanischen Krieges einen neuen Aufschwung genommen; denn fast täglich kommen vom Süden her kleine und größere Züge Europa⸗ müder hier an. Schwerlich hat je ein solcher unsere Stadt berührt, wie vorgestern. Dieser bestand nämlich aus zehn israelitischen Fa⸗ milien, welche zusammen circa 60 Köpfe zählten; dieselben kamen aus Süddeutschland. 3. September. Die Feldmanöver der 15. Division am 1. und 2. d. haben sich, der »Köln. Ztg.⸗ zufolge, hauptsächlich in der Gegend der Wahner Haide bewegt. Der zu Grunde gelegten General⸗ Idee zufolge bewegte sich von Saarlouis⸗Coblenz her eine Südarmee gegen den Niederrhein. Eine Abtheilung der supponirten Südarmee, das Süd⸗Detachement, hatte die Bestimmung, von Siegburg gegen Köln vorzugehen und sich wo möglich in den Besitz dieser Festung zu setzen. Die Truppen dieses Detachements, besehligt von dem General⸗Major von Blumenthal, waren sechs Bataillone Infanterie Nummer 28 und 33, ein Jäger⸗Bataillon Nummer 8, eine Compagnie der Unteroffizier⸗Schule, vier Escadronen Königs⸗Husaren, zwei Battericeen und eine halbe Compagnie Pioniere. Das Nord⸗ oder Festungs⸗Detachement unter Befehl des General⸗Majors von Kotze hatte durch seine Opera⸗ tionen den Feind vom Rheine abzudrängen. Zu diesem Behufe avan⸗ cirte das Festungs⸗Detachement gegen Urbach⸗Wahn, so daß es auf der dortigen Haide zum Zusammenstoß kam, der ein Zurückdrängen des Süd⸗Detachements zur Folge hatte. Nach Beendigung des Ge⸗ fechtes ging laut Disposition das 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiment, welches bis dahin auf dem linken Flügel der Festungstruppen operirte, zum Süd⸗Detachement über und bezog mit diesem bei Wahn das Bivouak, während das Nord⸗Detachement auf dem nördlichst ge⸗ legenen Haideterrain sein Lager bezog. Am 2. September begann schon in aller Frühe das Schlachtgetümmel, dessen Resultat dieses Mal das siegreiche Vorgeben des Süd⸗Detachements war. Das Festungs⸗Detachement wurde bis zur Plantage zurückgedrängt, und entwickelte sich in dem zwischen Eil und der Plantage gelegenen ebenen Terrain ein Gefecht, bei dem namentlich die Kavallerie, die durch markirte Eskadrons verstärkt war, zur Geltung kam. Ueber⸗ haupt war dieses Gefecht der durch das Terrain begünstigten Ueber⸗ sicht wegen besonders interessant. Trier, 1. September. Das Verfahren der Königl. Staats⸗ Regierung, durch Gewährung von Bauprämien die Bergleute zum Bau von Wohnhäusern auf eigene Kosten zu veranlassen, hat, schreibt die »Trier. Ztg.“, ein so günstiges Resultat erzielt, daß dasselbe gegenwärtig weitere Ausdehnung als früher erfahren hat. Bisher war dies Verfahren hauptsächlich nur bei den Saarbrücker Kohlenbergwerken eingeführt und hat hier zur Folge gehabt, daß in den letzten drei Jahren nicht weniger als über 2000. Wohngebäude für Bergleute, jedes für 4 Familien berechnet, entstanden sind. In den Jahren 1862 und 1863 gewährte der Staat den betreffenden Bergleuten neben der kostenfreien Baustelle eine Bauprämie von 1 50 bis 200 Thlr. für jedes Bergmanns⸗Wohnbaus, neuerdings hat jedoch die Staats⸗Regierung diese Prämie auf 250 bis 350 Thlr. erhöht. In Folge dessen ist es der Staats⸗Regierung gelungen, einen Stamm ansässiger Arbeiter für die Staatswerke auf die Dauer zu gewinnen und das ist eben der Grund, weshalb dies System eine weitere Ausbildung erfahren soll. Nicht allein daß bei den Saarbrücker Gruben auch in diesem Jahre wieder eine große Zahl von Berg— manns⸗Wohnungen und Hänusern entstebt, sondern man hat auch bei den oberschlesischen fiskalischen Kohlengruben in diesem Jahre dies System einzuführen versucht, da sich dort neuerdings ein nicht unerheblicer Mangel an Arbeitskräften gezeigt hat, und es haben sich in Folge dessen so viele Arbeiter bereits zu dem Bau gemeldet, daß vor Kurzem schon der Anfang zu dem Bau von ca. 25 Arbeiter⸗Wohnhäusern gemacht ist. Auch bei den Salzwerken zu Staßfurth und Erfurt, wo neuer⸗ dings ebenfalls der Arbeitermangel fühlbar wurde, hat man dies System seit dem vorigen Jahre, und zwar mit so gutem Erfolg angewendet, daß in Staßfurth allein im vorigen Jahre 63 Berg— mannswohnhäuser gebaut wurden und der Staat dafür eine Bau⸗ prämie von 13,845 Thlr. zahlte. Aus diesem Grunde hat die Berg⸗ werksverwaltung in diesem Jabre wiederum einer größeren Anzah von Bergleuten die Erlaubniß zum Bau solcher Wohnhäuser ertbeilt und zur Ausführung desselben bei den Werken zu Erfurt eine größere Fläche Landes käuflich erworben, um dieselbe zu Baustellen für Bergmanns⸗Wohnbäuser zu verwenden. So leswig⸗Holstein. Kiel, 1. September. Die biesige Zeitung enthält heute unter ibren Anzeigen eine Aufforderung an Haus⸗ eigenthümer, sich zu melden, Falls sie zu Michaeclis »Wohnungen an Be⸗ amte der Landesregierung« zu vermiethen geneigt sind. Regierungsrath Lesser 11. traf gestern hier ein, um sich nach Lokalitäten für die

2 8 2 2 2 3 H 2 Regierung umzusehen. Die frühere Herzoglich holsteinische Landes

von Coblenz in Deutz zum Manöver der 15. Division eingezogen. 8

men ließ sodann der Bundesversammlung anzeigen, daß das allge⸗

bausenschen Regierung erfolgte die Mittheilung, daß bereits am 1. August

Regierung benutzte das ehemalige dänische General⸗Kommando, welches aber jetzt das Königlich preußische Marine⸗Kommando ent⸗ hält. Es wird deshalb nicht leicht werden, eine passende Lokalität zu erhalten, falls nicht das bisher von dem Königlich preußischen General⸗Kommando benutzte Schloß auch General Herwarth und General⸗Major von Podbielsky wohnten daselbst der Regierung eingeräumt wird. Andernfalls würden die Büreaus derselben wohl in verschiedene Häuser verlegt werden. Manche Wohnungen kom⸗ men durch den Weggang der preußischen Offiziere und Militair⸗ Beamten frei; obgleich schon mehrere Marine⸗Offiziere, die bisher Familienwohnungen nicht erlangen konnten, darauf warten.

Demselben Blatte wird aus Rendsburg, den 1. Sep⸗ tember, geschrieben: Die Restaurirung und der theilweise Umbau un⸗ serer Militairkasernen im Neuwerk nehmen einen ersichtlich raschen Fortgang. Ist der Kostenausfwand, welcher aus unseren Staats⸗ mitteln bestritten wird, auch nicht unbedeutend, so ist es doch erfreu⸗ lich wahrzunehmen, wie durch die Vergrößerung der einzelnen Zim⸗ mer, Herstellung von Bretterfußböden, Gipsdecken, besserer Ventila⸗ tion u. dgl. diese zur Aufahme unserer Besatzungstruppen bestimm⸗ ten Räume in einen der Gesundheit förderlichen, wohnlichen Zustand gesetzt werden.

Es ist nunmehr definitiv festgesetzt, berichtet die »Kieler Ztg.⸗, daß eine Verminderung der preußischen Truppen in den Herzogthümern nicht stattfindet, und ist die Dislocation der Truppen bereits getroffen. Das gegenwärtig in Kiel garnisoni⸗ rende Füsilier⸗Bataillon Nr. 8 Pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 61 wird Flensburg als seine künftige Garnison erhalten und das 1. Bataillon Sonderburg. Der Stab der beiden Infanterie⸗ Brigaden, so wie der der Kavallerie kommt ebenfalls nach Flensburg und das Oberkommando nach Schleswig. Am Sonntag trifft das 1. Bataillon 61. Regiments aus dem Lager in Kiel wieder ein und findet Tags darauf die Entlassung der Reserven statt, welche am Mittag per Bahn nach der Heimath befördert werden. Die beiden Bataillone vorbenannten Regiments dürften somit Kiel am 12. d. verlassen.

Der »Kieler Zeitung« vom 3. September wird aus Schles⸗ wig gemeldet: Der Landesregierung ist ihre am 14. d. M. erfol⸗ gende Auflösung bekannt gegeben worden. Der Sitz der neuen Landesbehörde für Holstein, des Civil⸗ und Militairgouvernements, wird Kiel, woselbst am 15. d. die neuen Verwaltungs⸗Autoritäten ihre Wirksamkeit beginnen werden. Feldmarschall⸗Lieutenant von Gablenz soll bis zum 14. d. eintreffen, worauf Freiherr von Halb⸗ huber sosort die Herzogthümer verlassen wird.

Bremen, 1. September. Die Verhandlungen zwischen Bre⸗ men und dem Zollverein, schreibt man der »Elbf. Ztg.⸗, sind abgebrochen, die Vertreter der auswärtigen Regierungen sind abge⸗ reist. Eine Vereinbarung ist nicht zu Stande gekommen. Mit Hannover sind dagegen die Verhandlungen über die Vereinigung der beiden Häfen von Bremerhaven wieder aufgenommen worden. Han⸗ nover hat sich bisher stets geweigert, die Durchstechung des schmalen Landstrichs, welcher die Häfen trennt, zuzulassen, trotzdem Bremen sich erboten hatte, eine allen Anforderungen entsprechende eiserne Brücke herzustellen, welche die von Hannover so sehr hervorgehobene Verbindung mit seinem Fort Wilhelm aufrecht erbalten würde. Bremen liegt sehr viel daran, daß eine Vereinigung seiner Häfen bewerkstelligt werde, ob aber ein günstiges Abkommen mit Hannover sich erreichen lassen wird, das ist bei der bekannten Eifersucht des Welfenreichs gegen unsere Stadt mehr als zweifelbaft.

Anhalt. Dessau, 1. September. (Köth. Ztg.) Morgen begeben sich die Herren Oberlandesgerichtsrath Daude hierselbst und Kreisgerichtsrath Dr. Sintenis aus Zerbst als diesseitige Abgeord⸗ nete zu den Konferenzen, welche am Montag, den 4. d. M., in Jena behufs Ausarbeitung eines Einführungsgesetzes ꝛc. zum Königlich sächsischen Civilgesetzbuche für die zum Ober⸗Appellations⸗ gerichte Jena vereinigten Länder stattfinden. Den Vorsitz bei diesen Kon⸗ ferenzen führt der Ober⸗Appellationsgerichts⸗Präsident Dr. Ortloff in Jena.

Frankfurt a. M., 2. September. Die offizielle Mitthei⸗ lung über die Bundestagssitzung vom 31. August lautet: Die Herzoglich braunschweigische Regierung erklärte sich vorbehaltlich der Zustimmung der Landesvertretung zu Einführung des Gesetzes, die Gewährung der gegenseitigen Rechtshilfe in bürgerlichen Rechts⸗ streitigkeiten betreffend, bereit. Der Senat der freien Stadt Bre⸗ meine deutsche Handelsgesetzbuch dort publizirt und nach Maßgabe des gleichzeitig erlassenen Einführungsgesetzes am 1. Jannar d. J. in Wirksamkeit getreten sei. Seitens der Fürstl. Schwarzburg⸗Sonders⸗

1863 die sogenannten Nürnberger Nachträge zur allgemeinen deutschen Wechselordnung publizirt seien. Ferner gaben das groß⸗ herzoglich sächsische Haus und die herzoglichen Häuser von Sachsen⸗ Meiningen und Sachsen⸗Altenburg die in der letzten Sitzung vor⸗ behaltenen Erklärungen bezüglich der ihnen auf das Herzogthum Lauenburg zustehenden Erbansprüche zu Protokoll. Die Bundes⸗

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versammlung faßte hierauf Beschluß über zwei Namens des Aus⸗ schusses in Militairangelegenheiten erstattete Vorträge, das Unter⸗ stützungsgesuch eines Kanzleibediensteteten der Militair⸗Kommission und die Nachweisungen über die Proviant⸗ und Lazarethvorräthe der Bundesfestungen Mainz, Luxemburg, Ulm und Rastatt betreffend, und nahm sodann eine Anzeige der Reklamations⸗Kommisston über Reponirung einer sich nicht zur Berücksichtigung eignenden Eingabe entgegen. Endlich beschloß die Bundesversammlung mit Stimmen⸗ mehrheit sich fur einige Wochen zu vertagen. Wuͤrttemberg. Stuttgart, 2. September. (W. T. B.) Der Kriegsminister, General⸗Licutenant von Miller, ist auf E Pension in den Ruhestand versetzt worden. Der al⸗Lieutenant von Wiederhold i triegsmini 3 G hold ist zum Kriegsminister er 8 Oesterreich. Wien, 2. September. Im Anschlusse an die mnestie, welche einer Kategorie von Preßvergehen jüngstens zu Theil S hat ö Ritter v. Komers an die K. K. Ober⸗ Staatsanwaltschaft ein Cirkular gerichte »Ostd. Post⸗ gerichtet, das nach der »Ostd. Post 2 Die Amnestie, welche Se. K. K. apostolische Majestät mit der aller Entschließung vom 31. Juli d. J. für die ae⸗ dier Sen 15 strafbaren Handlungen allergnädigst zu gewähren geruht hat, ist in allen Kreisen, und zwar mit vollem Rechte, mit Befriedigung aufgenommen worden, weil darin der Beweis erblickt wurde, daß die Kaiserliche Regierung der Bevölke⸗ vung mit vollem Vertrauen entgegenkommt und ein gleiches Vertrauen von ihr in Anspruch nimmt. Von dem gesunden Sinne der Völker Oesterreichs kann mit Recht erwartet werden, daß der allerh. Gnadenakt nur in diesem Sinne aufgefaßt und nicht als ein Buhlen um wohlfeile Popularität gedeutet werden wird. Soll aber die erzielte Befriedigung eine dauernde werden, so muͤß auch künftighin das Verfahren gegen die Presse sich in der Art ge⸗ stalten, daß zwar die bestehenden Gesetze gegen die dem öffentlichen Wohle wirklich schädlichen Ausschreitungen der Tagespresse mit un⸗ erschuͤtterlicher Festigkeit gehandhabt, daß aber Alles sorgfältig vermieden werde, was den Verdacht einer tendenziösen Ver⸗ folgung zu erregen vermöchte. Sobald in einem constitutionellen Staate das politische Leben erwacht, ist die Bildung politischer Parteien und das Ringen derselben nach Geltendmachung ihrer Grundsätze eine unver⸗ meidliche Folge. Unter diesen Parteien kann es nun auch solche geben, welche zwar in ihren Endzielen, nämlich in der Förderung der geheiligten Interessen der allerhöchsten Dynastie und des damit in engster Verbindung stehenden Wohles des Volkes, mit einander im Einklange stehen und nur in den Mitteln und Wegen auseinander gehen, durch welche und auf wel⸗ chen diese Endziele erreicht werden sollen. Solche politische Gegner werden einander mit allen innerhalb der gesetzlichen Schranken gelegenen Mitteln bekämpfen, aber tendenziöse Verfolgungen vermeiden. In Oester⸗ V reich, wo so viele Nationalitäten neben einander bestehen, welche Se. K. K. V apostolische Majestät alle mit gleicher nur durch ihre Loyalität bedingter Liebe umfaßt, fallen die politischen Anschauungen oft mit den nationalen 5 zestrebungen zusammen, und es würde dem von Sr K. K. Majestät wie⸗ derholt betonten Grundsatze der Gleichberechtigung nicht entsprechen, wollte man politische Anschauungen schon allein deshalb verdammen, weil sie aus Kreisen nationaler Färbung hervorgehen. Die Kaiserliche Regierung weiß in vollem Umfange den hohen Werth einer Tagespresse zu würdigen, welche, sich ihrer edlen Aufgabe bewußt, bestrebt ist: die öffent⸗ V lche Meinung zu klären, den berechtigten Wünschen der Bevölkerung V Ausdruck zu leihen und die Aufmerksamkeit der Regierung auf dieselben zu leiten. Fern von jeder unzeitigen Empfindlichkeit, wud die Kaiserliche Re⸗ gierung eine gründliche Kritik ihrer Maßnahmen dankend entgegennehmen, wenn sich nur das Streben nach Förderung des öffentlichen Wohles darin V kundgiebt und der Geist der Bildung sie durchweht. Solche Erzeugnisse der V Presse müssen mit leidenschaftloser Ruhe aufgefaßt und im Geiste der gegen⸗ wärtigen Institutionen Oesterreichs beurtheilt werden. Wo aber die Tagespresse, ihre hohe Mission vergessend, sich mit ihren Angriffen bis auf die allerhöchsten geheiligten Kreise wagt, die Einhei und Integrität der Monarchie in den Kreis ihrer Erwägungen oder gar Bekämpfungen zieht, wo sie die Grundpfeiler jeder staatlichen Gesellschaft zu erschüttern und die Achtung vor den bestehenden Gesetzen abzuschwächen sucht, wo sie die öffentlichen Organe nur in der offenbaren Absicht, um ihre Autoritäͤt zu vernichten, oder in einer Art angreift, die sie dem öffentlichen Hasse oder Spotte preisgiebt, da wird es unerläßliche Pflicht der staats⸗ anwaltlichen Organe sein, nicht nur wegen solcher Ausschreitungen der Tagespresse, ohne Rücksicht auf das politische Lager, aus welchem dieselben hervorgehen, die Anklage zu erheben und mit Festigkeit aufrecht zu erhalten, sondern auch alle in dem gesetzlichen Wirkungskreise gelegenen Mittel anzu⸗ wenden, damit der richterliche Ausspruch in der möglichst kürzesten Zeit er⸗ folge. Ich ersuche Euer Hochwohlgeboren sich nicht nur mit dem Geiste dieser meiner Ansichten vollkommen vertraut zu machen, sondern auch dar⸗ über zu wachen, daß auch die Ihrer Leitung anvertrauten Organe in dem⸗ selben Sinne wirken. Sollten Euer Hochwohlgeboren in einem einzelnen Falle im Zweifel sein, ob wegen eines Artikels die Anklage erhoben werden solle, so ersuche ich, die hierortige Entscheidung einzuholen.« Pesth, 1. September. (Pesth. Lloyd.) Die Kaiserliche Ent⸗ schließung in Betreff des Landhausbaues ist am 29. August er⸗ gangen und haben die hierauf bezüglichen Anträge des Tavernicus

die Genehmigung erhalten.

Hermannstadt, 30. August. (Herm. Ztg.) Der Metropolit Freiherr von Schaguna begiebt sich heute auf Befehl des Kaisers n ach Wien. 1“ 8* 8 8. AX“

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Belgien. Brüssel, 2. September. Der König Leopold

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kehrt morgen oder übermorgen aus Ostende nach Schloß Laeken

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