1865 / 211 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Gastein bereits in vollem Gange. Zunächst hat Se. Majestät der Kahf den General⸗Lieutenant und General⸗Adjutanten v. Manteuffel,

laut telegraphischer Meldung in Gibraltar eingetroffen. Alles wohl an Bord. Berlin, den 6. September 1865. VVon Seiten des Ober⸗Kommandos der Marine 1 Der Chef des Stabes.

Capitain zur See.

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, Kom⸗ mandant von Berlin und Chef der Landgensd'armerie von Alvens⸗ leben I., von Neustadt in Westpreußen.

Se. Excellenz der Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall und Ober⸗ Stallmeister, Graf von Pückler, und

Der Hofmarschall Graf von Perponcher von Baden⸗Baden.

Der Erste Präsident des Kammergerichts, Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath von Strampff, aus der Schweiz.

Berlin, 7. September. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Friedensrichter Wurzer zu Bitburg die Erlaubniß zur Anlegung des von dem lateinischen Patriarchen von Jerusalem ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens vom heiligen e* v

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 7. September. Se. Majestät der König trafen beut früh nach 9 Uhr, von Baͤden kommend, in er⸗ wünschtem Wohlsein im Königlichen Palais ein, woselbst Allerhöchst⸗ derselbe die Vorträge des Oberstkämmerer Grafen Redern und des Militair⸗Kabinets entgegennahm. Um 3 Uhr dinirten Se. Majestät im Königlichen Palais mit Sr. Königlichen Hoheit dem Kron⸗ prinzen.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz traf, nach Mittheilungen aus Wirsitz vom 6. September, am 3. d. M. Abends von Stettin auf Bahnhof Hssiek ein und begab sich mit Extrapost über Wirsitz und Lobsens nach Eberspark, der Besitzung des Legations⸗ Secretairs Graf zu Limburg⸗Stirum, wo das Nachtquartier genommen wurde. Hier begannen am 4. die Feldmanöver der in ein Ost⸗ und Westcorps getheilten 4. Division. Se. Königliche Hoheit beritt am frühen

Morgen die Vorposten beider Theile und wohnte nach Schluß des Manövers dem Aussetzen der neuen Vorposten bei. Mittags ge⸗ ruhte Höchstderselbe, ein Diner der Stände des Wirsitzer Kreises in Eberspark anzunehmen, bei dem die Gesundheit Sr. Majestät des Konigs von Sr. Königlichen Hoheit ausgebracht wurde. Landrath Freimark hatte die Ehre, den Toast auf den erlauchten Gast aus⸗ bringen zu dürfen. Zur Nacht begab Sich Se. Königliche Hoheit nach Runowo zu Herrn von Bethmann⸗Hollweg.

Am 5. fand das Manöver bei Radzitz statt, nach welchem die Stände des Kreises bei Sr. Königlichen Hoheit zum Diner nach Wirsitz geladen waren. Die Tafel wurde früh aufgehoben, da Se. Königliche Hoheit den ganzen Nachmittag und Abend bei den Vor⸗ posten zubrachte und eine größere Recognoscirung des Ostcorps gegen das Westcorps ausführen ließ.

Nach dem Ende des Feldmanövers am 6. nahm Se. König⸗ iche Hoheit den Parademarsch sämmtlicher Manövertruppen bei Ruda⸗Mühle ab und sah darauf die Generale und Stabsoffiziere zur Tafel bei sich.

Mit dem Courierzuge der Ostbahn kehrte Se. Königliche Hoheit den 6. Abends nach Berlin zurück.

(Prov. Corresp.) Neuerdings ist in verschiedenen Kreisen, n Genthin, Beuthen, Striegau, Schweidnitz u. a., die Er⸗ richtung oder Erwerbung von Kreis⸗Ständehäusern beschlossen worden, welche die erforderlichen Näume zu den kreisständischen Ver⸗ sammlungen enthalten, und zur Aufnahme der landräthlichen Büreau's und der Kreis⸗Steuer⸗Kasse, so wie zu Dienstwohnungen ür den Landrath, den Kreiskassen⸗Rendanten, den Kreisboten, Gen⸗ darmen u. s. w. bestimmt sind. Die dazu nöthigen Auf⸗ wendungen aus Kreismitteln werden in der Regel dadurch er⸗ heblich ermäßigt, daß ein großer Theil des Anlagekapitals durch die von jenen Beamten zu zahlenden Miethen verzinst und amortisirt wird. Bei dem an vielen Kreisorten vorhandenen Man⸗ gel an geeigneten Lokalien für obige Zwecke und bei der großen Vereinfachung des Geschäftsganges, welche durch eine solche lokale Vereinigung der verschiedenen Zweige der Kreisverwaltung bewirkt wird, sind solche Beschlüsse von wesentlichem Vortheil für das Inter⸗ esse des Kreises und seiner Einsassen, und geben Zeugniß von dem die Kreisstände belebenden gemeinnützigen Geiste. Es ist zu er⸗ warten, daß das gegebene Beispiel auch in anderen Kreisen Nach⸗ folge finden werde. Schleswig⸗Holstein. In den Elbherzogthümern, schreibt die ⸗Prov. Corr.«, ist die Ausführung des Vertrages von

bereits mit dem Oberbefehl über die Truppen in den Herzogthümern

88 auftragt war, zum Gouverneur des Herzogthums Schleswi

ernannt. Derselbe befindet sich bereits an seinem Bestimmungea und ist dort zunächst bei der Auflösung des bisherigen ven Kommando's thätig, welche, nachdem zuvor Schleswig 8 den österreichischen und Holstein von den preußischen Truppen 9

räumt sein wird, bis spätestens den 15. d. M. vollendet sein mm!

Bis zu dieser Zeit wird auch die bisherige Landesregierung auffezg sein. Von da ab wird der neue Gouverneur seinen Wohnstt 2 Schloß Gottorp bei Schleswig nehmen und die gesammte n gierung des Herzogthums Namens Sr. Maäjestät des Könüe leiten. Die eigentliche Verwaltung wird der bisherige Civil gn⸗ missarius Freiherr v. Zedlitz, dessen Umsicht und Thatkraft sich 1 der schwierigen Stellung seither durchaus bewährt hat, auch welg fortführen. Der bisherige Ober⸗Kommandant in den Herzogthümg General Herwarth v. Bittenfeld, hat den Schauplatz seines 1 herigen ruhmvollen Wirkens bereits verlassen, um sein neues 82 als kommandirender General des 8ten Armee⸗Corps in Cobleng 1 zutreten.

Zum Gouverneur des Herzogthums Holstein ist österreichiste

seits der Feldmarschall⸗Lieutenant v. Gablenz ernannt wore und erwartet man dessen Ankunft auf seinem neuen Posten elg⸗ falls gegen die Mitte dieses Monats. Derselbe wird zunäͤchst ins Uebungen des Gardecorps bei Potsdam mit beiwohnen. Nach demselben Blatte ist die Untersuchung gegen iaß Redakteur der »Schleswig⸗Holsteinschen Zeitung⸗-⸗, »May⸗ bei im Kreisgericht zu Perleberg, welches unter den preußischen Gerich der Grenze Holsteins zunächst liegt, anhängig gemacht.

Kiel, 5. September. (Kiel. Ztg.) Nachdem bereits vorgeste das 1. Bataillon des 8. Pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. h von dem Uebungslager auf der Lockstedter Heide zurückgekehrt, erfolgen heute von beiden hier garnisonirenden Bataillonen vorbenanna Regiments die Entlassung der Reserven in ihre Heimath.

Nach einer Bekanntmachung der schleswig⸗holsteinistne Landesregierung hat dieselbe folgende Vereinbarung getroffen mi den Städten Hamburg und Lübeck: 1) daß den in dem anderseitges Gebiete geborenen unehelichen Kindern in der Heimath der Mute⸗ in vorkommenden Fällen die Aufnahme nicht versagt werden m. daß diese Bestimmung nicht nur auf die künftighin, sondern aut auf die schon früher geborenen Kinder, über deren Heimaths⸗Ang hörigkeit eine Entscheidung nicht bereits getroffen worden, zur ”- erkennung kommen soll, 2) daß diejenigen Individuen, welche d Dienstboten oder sonst vorübergehend in den Gebieten der genanne beiden Städte sich aufhalten, im Sinne des §. 7 des Patents vac 5. November 1841 als daselbst domicilirt nicht anzusehen, milt auch im Verarmungsfalle und zwar weibliche Dienstboten (ven nebst ihren etwaigen unehelichen Kindern von den betreffenden schle wigschen Heimathskommunen entgegenzunehmen sind.

Hannover, 4. September. Die deutsche Civil⸗Prozej Kommission, schreibt man der »Hamb. Börsen⸗H.⸗ wird in tin gen Tagen nach beendeten Ferien ihre Berathungen wieder beginn und glaubt man, daß sie in einem halben Jahre ihre Aufgabe ledigt haben wird. Der Präsident der Kommission, Sections⸗. von Riczy aus Wien, so wie mehrere andere Mitglieder sind h reits hier eingetroffen; Wuͤrttemberg und Nassau werden neue D girte ernennen müssen, da ihre bisherigen Vertreter in ihrer Heimu inzwischen andere Wirkungskreise gefunden haben. rium des Innern hat wegen der in England ausgebrochenen Rinde pest die Einfuhr von Rindvieh aus englischen Häfen in dec diesseitige Königreich bis auf Weiteres verboten und auf Conlene. ventionen Geldbußen bis 100 Thlr. gesetzt.

Neuß. Gera, 4. September. (L. Ztg.) Heute Mittag i der Erbprinz von Heinrichsruh aus hier ein, um Nachmittage dem Eilzuge zum Manöver bei Merseburg weiter zu reisen. 2 Kommission für Verwaltung der Staatsschulden des Fürstentbuc— Reuß jüngere Linie macht den Stand derselben zu Ende des Iöte 1864 bekannt. Die kündbaren Kapitalien betragen dernna 109,680 Thaler, die Staatsschuldscheine 273,650 Thaler, zusamme also 383,330 Thaler gegen 385,690 Thaler des Vorjahres.

Hessen. Darmstadt, 6. September. (D. Ztg.) dcj Morgen um 8 Uhr sind Ihre Majestät die Königin Vietons von Coburg kommend, in Kranichstein eingetroffen, wohin sch Großherzog schon frühe begeben hatte, um Ihre Majestät zu enmysg gen, Allerhöchstwelche heute zu Kranichstein im hohen Fürflit Familienkreise verweilen werden.

Se. Majestät der König von Preußen werden heute Ne mittag um 4 Uhr, auf der Rückreise von Baden nach Berlim Kranichstein eintreffen, wo sich auch Ihre Königliche Hoheit, Kronprinzessin von Preußen noch zum Besuch bei Prinzen und der Prinzessin Ludwig befindet. ·, N

Wie man vernimmt, werden morgen der Prinz und die h zessin von Wales hier eintreffen und demnächst mit dem Pꝛin. und der Prinzessin Ludwig die Reise nach England antreten.

Das Minl.

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Nassau. Wiesbaden, 5. September. Die Zweite Kam⸗ bergang zur La⸗ 1 e nach Anzeige des Einlaufs einer 8 von Petitionen eine ganze Reihe von Anfragen und Anuns⸗ en vorgebracht. Die Tagesordnung bildete der Ausschußbericht über den Gesetzentwurf, den Ansatz der Gewerbsteuer von Bergwer⸗ ken betreffend. Diese Steuer wird in mäßigem Betrag von dem Bruttoertrage erhoben und der Verkaufswerth der Bergprodukte nach einer 1861 auf drei Jahre erlassenen Verordnung durch eine Kom⸗ mission ermittelt und definitiv bestimmt, welche aus einem Beamten des Finanz⸗Kollegiums, aus dem Bergmeister des Bezirks und einem von den Bergbautreibenden gewählten Schätzer zusammengesetzt ist. Die Kommission entscheidet nach Mehrheit und nicht unter Zu⸗ sammenzählung der etwa divergirenden Angaben über Verkaufspreise und ist damit der Regierung die Entscheidung hierbei gesichert. Die einzige Differenz mit dem das Verfahren regulirenden Entwurf be⸗ steht in dem Antrage eines Theils des Ausschusses, daß die Angaben der Verkaufspreise seitens der drei Schätzer zusammengezählt und das Durchschnitts⸗Ergebniß als Grundlage angenommen werden. Dieser Antrag, so wie das Gesetz selbst, wurden mit großer Ma⸗ jorität angenommen. Bayern. München, 5. September. (Bayer. Ztg.) Die Feierlichkitt der Uebertragung der Leiche Königs Maximilian II. fand gestern Nachmittags statt. Der Sarg ward nach den üblichen Gebeten und der Einsegnung durch die Hofgeistlichkeit unter Vortritt des Königlichen Ober⸗Hofmeisters und gefolgt von den übrigen Hof⸗ haargen, dem Staatsminister des Königlichen Hauses, dem Capitaine des Gardes und den Königlichen Flügeladjutanten von 8 Gugel⸗ männern in die Grabkapelle getragen, wo derselbe in den großen zinnernen Sarg eingelassen, amtlich versiegelt, und dann in den Marmorsarkophag gesenkt ward.

Der Königlich sächsische Staatsminister Freiherr von Beust ist gestern Abends auf seiner Rückkehr von Gastein hier eingetroffen und im »Bayerischen Hofe« abgestiegen, wo seit vorgestern auch der König⸗ lich sächsische Bundestags⸗Gesandte, Herr von Bose, wohnt. Der fürkische General Omer Pascha hatte gestern Nachmittag die Ehre, von Sr. Majestät König Ludwig J. empfangen zu werden und hier⸗ auf bei Sr. Majestät zu speisen.

Oesterreich. Wien, 6. September. In Betreff der Her⸗ zogthümer⸗Angelegenheit bringt die »General⸗Korrespondenz⸗ folgende Mittheilung:

»Einige Blätter sprechen in falscher Auffassung der Sachlage von einer Demission, welche Baron Halbhuber, der Kaiserlich österreichische Civil⸗ Commissair in den Herzogthümern, in Folge der zu Gastein getroffenen Uebereinkunft gegeben haben soll. Es ist wohl an sich klar, daß Frh. von Halb⸗ huber in einem Momente, wo seine Mission als Kaiserl. Commissair in den Her⸗ zogthümern von selbst zu Ende ging und es sich darum handelt, auf Grund der Kon⸗ vention vom 14. August für die Herzogthümer eine neue Verwaltung zu bilden, gar nicht in der Lage sein konnte, seine Demission anzubieten. Wir können dabei nicht umhin, noch zu konstatiren, daß im Sinne der Bestim⸗ mungen der Convention der neue Verwaltungsmodus in Schleswig⸗Hol⸗ stein erst mit 15. d. M. ins Leben zu treten hat, daß daher auch die An⸗ kunft des neuen Statthalters FML. Baron Gablenz in Holstein für einen früheren Termin nie in Aussicht genommen war. Alle Gerüchte von einer angeblichen Sistirung seiner Abreise sind daher aus der Luft gegriffen. Es wird uns übrigens noch von kompetenter Seite versichert, daß Freiherr von Halbhuber auch dem n. er in der ersten Zeit seines Wirkens

. Landesverhältnisse zur Seite stehen

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Großbritannien und Irland. London, 7. Septem⸗ ber. Die Majestät die Königin wird mit den jüngeren Gliedern ihrer Familie zu ihrem gewöhnlichen Herbstaufenthalte in den schottischen Hochlanden am 12. d. abreisen.

Spanien. Aus Madrid, 4. September, wird telegraphirt: »Ein Königliches Dekret bringt zur Anzeige, daß der Hafenplatz Cartagena von der Cholera infizirt ist. Der König und die Königin werden am 8. in San Sebastian übernachten, wo der Kaiser der Franzosen am folgenden Tage eintreffen wird. Am 11. d. M. werden die spanischen Majestäten einen Besuch in Biarritz abstatten.⸗ „Bei den neuen Wahlen werden in Spanien ganz neue Ver⸗ hältnisse geltend. Durch die Zulassung der Kapazitäten und die Herabsetzung des Census gestalten sich die Wahllisten so, daß, um ein Beispiel zu geben, in Madrid im Jahre 1864 nur 5830, da⸗ gegen nach dem neuen Gesetze 14,390 Wahlrecht haben, in Alcala de Henares nach dem neuen Gesetze statt 3321 jetzt 7797 Bürger.

Italien. Der König Viector Emanuel empfing am 3. Sep⸗ tember den neuen brasilianischen Gesandten Herrn Laureire, der sein Beglaubigungsschreiben überreichte. Am 6. wollte der König in Be⸗ gleitung Lamarmora's und Petitti's ins Lager bei Fojano gehen.

Türkei. Aus Alexandrien, 27. August, wird der »Triest. Ztg.⸗ gemeldet, daß die Cholera in Unterägypten so gut wie ganz verschwunden ist, so daß man bereits der Stunde entgegensieht, wo die abgehenden Schiffe die ägyptischen Häfen mit reiner Patente werden verlassen können.

Ebenso lauten auch die Nachrichten aus

Oberägypten befrlebigenb, die Ueber die Fortschritte der Viehseuche in Unter⸗ und Oberägypten sind keine näheren Berichte eingelaufen; so viel ist indessen gewiß, daß dieses Uebel, welches im Jahre 1863 den damals blühenden Viehstand Aegyptens um die Hälfte verminderte und in manchen Gegenden sogar gänzlich vernichtete, sich nach und nach im Lande

Se. Majestät der Kaiser ist am 1. September Abends wohlbehalten aus Moskan in St. Pete sburg eingetroffen.

Ueber die Justizreform schreibt die »R. St. P. Z.“: Wir haben in Erfahrung gebracht, daß das endgültige Projekt für die Regeln zur Einführung des »Justiz⸗Reglements vom 21. No⸗ vember 1864⸗ schon seit längerer Zeit von der Allerhöchst einge⸗ setzten Justiz⸗Kommission ausgearbeitet und dem Reichsrath zur Be⸗ gutachtung eingereicht sei. Die Schlußbemerkungen in dieser An⸗ gelegenheit sollten zum 1. August c. abgefaßt sein und die betreffen⸗ den Vorschriften dann sogleich veröffentlicht werden. Auf diese Weise darf man hoffen, daß die Justizreform am 1. Januar künftigen Jahres, wo und wie weit dieses möglich sein wird, ins Leben tritt. Wenigstens ist dem Projekt für die Einführung des neuen Regle⸗ ments der 1. Januar 1866 als letzter Termin aufgestellt.

Die neue Einkommensteuer in Finnland wird, wie die „R. St. P. Z.“ meldet, sehr bald eingeführt werden. Diese Art Abgabe, die in England schon seit langer Zeit existirt, in⸗Rußland aber vollkommen unbekannt ist, wurde auf dem letzten finnländischen Landtage beschlossen. Nur für Einkommen, die 500 Mark (125 R. S.) jährlich übersteigen, werden Abgaben gezahlt.

Von der polnischen Grenze, 4. September, wird der „Osts. Ztg.⸗ berichtet: Das in Bendlikon bei Zürich erscheinende polnische Blatt »Ojczyzna« ist wegen Abonnentenmangels und wegen Erschöpfung der Nationalfonds, aus denen die Kosten der Heraus⸗ gabe bisher größtentheils bestritten wurden, ernstlich in seiner Existenz bedroht und wird zum 1. Oktober wahrscheinlich eingehen. Das Blatt hat höchstens 150 Abonnenten, die mit sehr geringen Aus⸗ nahmen der Emigration angehören. Man sieht hieraus, daß die Bestrebungen der Emigration im Lande wenig oder keinen Anklang und daher auch keine Unterstützung finden.

Cholera ist überall im Erlöschen.

dahe Aufreizende Schriften der Emigration, wie die periodische Volksschrift »Braterstwo⸗(Verbrüderung), sind sogar unentgeltlich zur Vertheilung unter die Bauern ins Land geschickt worden und haben dennoch keine Abnehmer gefunden. Sämmtliche ehemals polnische Landestheile fühlen sich tief erschöpft und sehnen sich sehr nach Ruhe, um die ihnen durch den Aufstand

geschlagenen Wunden wieder ausheilen zu können. Nachdem der

Großfürst Nicolaus am 31. v. Mts. mit sämmtlichen bei Warschau konzentrirten Truppen, deren Stärke auf 65,000 Mann angegeben

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wird, auf den Feldern von Mokotow und Powionzek ein großes

Manöver, bestehend in einem Scheingefecht, abgehalten hatte, begab er sich an demselben Tage in Begleitung des Statthalters Gr. Berg und eines zahlreichen Gefolges nach Skierniewice, um dort einer ihm zu Ehren veranstalteten großen Jagd beizuwohnen. Um 9 Uhr Abends traf der Großfürst wieder in Warschau ein. Am folgenden Tage beendete er die Reihe der glänzenden Revuen durch ein mit der In⸗ fanterie⸗Division auf dem Felde von Powionzek abgehaltenes Ma⸗ növer und durch ein Scheibenschießen der Artillerie und reiste sodann zur Inspection der Festung Neu⸗Georgiewsk (Modlin) ab. Die Haltung der Warschauer Bevölkerung dem Grofßfürsten gegenüber war zwar keine freudig begeisterte, aber dennoch eine theil⸗ nahm⸗ und ehrfurchtsvolle und eine durchaus würdige. Nirgend ist

nach dem Zeugniß zahlreicher Augenzeugen bei dem oft großen

Volksgedränge auch nur der geringste Exceß vorgekommen. Der

Großfürst soll selbst seine Befriedigung über die Haltung der War⸗

schauer ausgesprochen haben.

5. September. (Osts. Ztg.) schreibt der »Dziennik Warszawski⸗ welche in letzter Zeit das Königreich Polen verheert haben, zeigt der Brand von Siedlee am deutlichsten die Thätigkeit der Auswürflinge der polnischen Emi⸗ gration, welche sich fanatisirter Weiber und Knaben, die kaum das Kindesalter überschritten haben, als williger Werkzeuge bedienen. So wurden in der genannten Stadt während des Brandes am 1. August die Zwillingsbrüder Johann und Stephan Lentowski, im Alter von 14 ½ Jahren verhaftet. Man fand bei ihnen chemische Streich⸗ hölzchen, mit denen sie im Begriff waren, das Haus eines Juden anzu⸗ zünden. Die unglücklichen Kinder leugneten nicht ihr Verbrechen, sondern erklärten sofort, sie hätten es auf Zureden ihrer Mutter, die sie beim Weggange von Hause gesegnet, und eines Studenten aus Siedlee, Namens Anton Korbaczewski, gethan. Außer diesen vier Personen wurden wegen Verleitung der Brüder Lentowski zur Brandstiftung verhaftet: der Vater des Korbaczewski, Johann Kra⸗ suski, 21 Jahre alt, im Kreise Lukow ansässig, der sich in Siedlce ohne Paß aufhielt. Krycki, 25 Jahre alt, und der Bauer Johann Kowalczyk.

gewesen sein.

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Unter allen Bränden

Letzterer soll während des Aufstandes Hängegendarm 8 11“ 11ö“ . v111“