1865 / 214 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2) Zur Ausführung der durch die Convention de dato Gastein, den 14. August 1865, in Betreff der Verwaltung der Herzogthümer Schleswig und Holstein getroffenen Bestimmungen verfügen wir hiemit Folgendes:

1) Die Verordnung vom 12. Januar 1865, betreffend die Einsetzung einer gemeinsamen Landesregierung für die Herzogthümer Schleswig Hol⸗ stein, so wie die Verordnung vom 14. Januar 1865, betreffend die Ver⸗ theilung der Geschäftszweige unter die einzelnen Sectionen der Schleswig⸗ Holsteinschen Landesregierung und deren Geschäftsgang, treten mit dem 15. September dieses Jahres außer Kraft, und beendigt die Schles⸗ wig⸗Holsteinsche Landesregierung ihre Wirksamkeit mit Eintritt dieses Tages. Ueber die an die Stelle der Schleswig⸗ Holsteinischen Landesregie⸗

rung tretenden neuen Verwaltungsbehörden wird in einer besonderen Ver⸗ ordnung für jedes Herzogthum das Nähere bekannt gemacht werden. 3) Die den Herzogthümern Schleswig und Holstein bisher gemein⸗ schaftlichen Institute, Anstalten und Einrichtungen, als die Schleswig⸗Hol⸗ steinische Ritterschaft, die Landesuniversität zu Kiel, der Schleswig . Hol⸗ steinische Kanal, die Irrenanstalt und das Taubstummen⸗Institut zu Schles⸗ wig und die Strafanstalten zu Glückstadt, sowie das Brandversicherungs⸗ wesen bleiben gemeinschaftlich und unterliegen auch künftig der gemein⸗ samen Behandlung der obersten Regierungsbehörden für Schleswig und für Holstein. Außerdem werden folgende bisher beiden Herzogthümern gemeinschaft⸗ liche Einrichtungen, als die Examinationskollegien für die Kandidaten der Theologie und Rechtswissenschaften, die Landmesser⸗Examinations-Kom⸗ mission, das Sanitäts⸗Kollegium und das Haupteichamt zu Kiel vorläufig in ihrer gemeinsamen Wirksamkeit belassen, dagegen wird der durch die Verordnung vom 3. August 1865 dem Medizinal⸗Inspektor und dem Vete⸗ rinair⸗Physikus beigelegte abgezweigte Wirkungskreis fortan in jedem Herzog⸗

thum eigenen Functionairen zugewiesen werden. 1 Die Verordnung vom 12. Januar 1865, betreffend die Vereinigung der Verwaltung des schleswigschen und holsteinschen Zollwesens und die Einsetzung einer schleswig⸗holsteinschen Zolldirection, die Bekanntmachung vom 11. Dezember 1864, betreffend die Einsetzung einer schleswig⸗holstein⸗ schen Ober⸗Post⸗Inspection und die Bekanntmachung vom 11. Dezember 1864, betreffend die Einsetzung einer schleswig⸗holsteinschen Ober⸗Telegraphen⸗ Inspection, treten vom 15. September d. J. an außer Kraft und haben die dorgenannten drei Behörden mit diesem Tage ihre Functionen einzustellen. 4) Die Verwaltung des Zoll⸗, Post⸗ und Telegraphenwesens wird vom 15. September c. ab für jedes Herzogthum getrennt geführt, die Kreuzzoll⸗ inspektorate verbleiben jedoch als gemeinsame Behörden in ihrem bisherigen,

uch das Leuchtfeuer⸗, Tonnen⸗ und Bakenwesen umfassenden Geschäftskreise,

en beiderseitigen Zollverwaltungen untergeordnet. Die in dieser Beziehung weiter erforderlichen Bestimmungen werden durch besondere Verordnungen für jedes Herzogthum getroffen werden.

5) Die Schleswig⸗Holsteinische Hauptkasse in Rendsburg verbleibt mit der Modisication in ihrer bestehenden Einrichtung, daß vom 15. Septem⸗

ber d. J. ab eine getrennte Buchführung über Einnahmen und Ausgaben für jedes Herzogthum unter Einsetzung eines Schleswigschen und eines Hol⸗ sieinischen Kontrolleurs eintritt.

6) Die Finanzverwaltung der Herzogthümer Schleswig und Hol⸗

stein wird vom 15. September cr. an getrennt, und sollen durch eine

besondere Verordnung die näheren Modalitäten dieser Trennung und der Behandlung der bisher gemeinsam gewesenen Ausgaben festgestellt werden. 7) Das durch Verordnung vom 1. Februar 1865 eingeführte gemein⸗ same »Verordnungsblatt für Schleswig⸗Holstein und Lauenburg« hört mit dem 15. September cr. auf, als solches zu erscheinen. Ueber die Form der künftigen Kundmachung der Gesetze und Verordnungen in den Herzog⸗ thümern bleibt die Bestimmung den obersten Verwaltungsbehörden derselben vorbehalten. Sachsen. Coburg, 7. September. Die Königin von England hat vor ihrer Abreise der Bürgerschaft hiesiger Stadt ihren Dank für deren freundliche und anhängliche Gesinnung durch folgende Zuschrift an den Bürgermeister zu erkennen geben lassen:

G Die Königin war gerührt und erfreut, zu sehen, wie die Bewohner der Stadt Coburg in dem Streben, das Andenken Ihres unvergeßlichen Gemahls zu ehren, sich Ihr angeschlossen haben. Der jüngste Beweis der Liebe zum Prinzen von Seiten Seiner Vaterstadt hat die Königin tief er⸗ griffen. Coburg, der Geburtsort Ihres Gemahls und Ihrer Mutter, wird der Königin immer lieb und werth sein. Sie kann jetzt Coburg nicht ver⸗ lassen, ohne Ihren wärmsten Dank auszusprechen sowohl dem Bürgermeister der Stadt, als auch durch ihn allen Bewohnern von Coburg, für die Be⸗ weise von Anhänglichkeit, welche sie bei diesem letzten Besuche, wie bei jeder früheren Gelegenheit erfahren hat. Coburg, September 1865.

Lord Granville.

Hessen. Darmstadt, 9. September. (D. Ztg.) Ihre Kö⸗ niglichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales, Ihre Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Ludwig, nebst den Prin⸗ zessinnen Victoria und Elisabeth, sind heute Nachmittag mit dem Courierzuge der Main⸗Rheinbahn über Mainz und Köln nach England abgereist.

Bayern. München, 8. September. (N. C.) Wie bereits be⸗ stimmt ist, wird Se. Majestät der König zum Beginn des diesjährigen Okloberfestes hierher kommen, sich jedoch, wenn die Herbstwitterung günstig ist, nach kurzem Verweilen noch einmal nach Hohenschwangau begeben. des besten Wohlseins erfreut.

Oesterreich. Wien, 10. Septe äber. Die heutige »Wiener Ztg.⸗ bringt im amtlichen Theil folgendes vom 4. September da⸗ tirtes Kaiserliches Handschreiben:

Lieber Freiherr von Gablenz. Ich ernenne Sie zum Statthalter in Holstein, indem Ich Ihnen die Leitung der Civil⸗ und Militairverwaltung dieses Herzogthums übertrage.

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Dabei vernimmt man, daß Se. Majestät sich nun wieder

Großbritannien und Irland. London, 9. Septem⸗ ber. Ihre Majestät die Königin ist gestern mit Familie in Wind⸗ sor angekommen.

Hr. Layard, der Unter⸗ Staatssekretär im Ministerium des Auswärtigen, macht heute bekannt, daß späteren Nachrichten aus Aegypten zufolge Kapitän Cameron zwar aus seinen Ketten erlöst sei, aber noch nicht Abyssinien verlassen habe, und daß König Theodor den britischen Agenten Rassam aufgefordert habe, ohne Verzug durch Aegypten an seinen Hof zu kommen. Die Boten, welche Hr. Rassam zu dem Könige gesandt hatte, waren gut behan⸗ delt worden und hatten die Erlaubniß erbhalten, nach Massowah zu⸗ rückzukehren. Man hofft, daß Rassam die völlige Befreiung Ca⸗ meron's erwirken werde.

Frankreich. Paris, 8. September. Der König von Siam beanspruchte bisher Oberhoheitsrechte auf Kambodscha, dessen König seit mehr als hundert Jahren sein Vasall hieß; jetzt hat der König durch Vertrag Frankreichs »Rechte⸗ auf dieses Land aner⸗ kannt. Dieses Land mit etwa 1 Mill. Einwohnern bildet das auf beiden Seiten von Gebirgen umschlossene Langthal des großen Kambodschastromes oder Maikong, an dessen Delta die Franzosen sich festgesetzt haben. Das große Thal des hinterindischen Nils, bis⸗ her zwischen Siam und Anam getheilt, kann als Hauptreiskammer für Frankreichs Machtstellung und Handel in Südost⸗Asien ungemein wichtig werden. Der Gouverneur und Oberbefehlshaber in Cochin⸗ china, der diesen glücklichen Coup ausgeführt, Lagrandière, ist durch Kaiserliches Dekret vom 5. September zum Vice⸗Admiral ernannt worden. Die Schiffs⸗Kapitäns Marquis s .““ und Dieudonné wurden zu Contre⸗Admiralen be⸗ ördert.

Wie die »Annales du commerce extérieur⸗ mittheilen, hat die japanische Regierung beschlossen, das französische Münzsystem einzu⸗ führen und die geeigneten Maschinen und Werkzeuge; sowie das di⸗ rigirende Personal hierfür aus Frankreich kommen zu lassen.

9. September. (W. T. B.) Aus Cherbourg wird ge⸗ meldet, daß die beiden Geschwaäder heute Morgen abgesegelt sind; man versichert, sie würden an die spanische Küste gehen.

Die »Patrie« dementirt, daß die französische Regierung gegen die Gasteiner Convention protestirt habe und fügt hinzu, daß die französische Regierung ihre Repräsentanten im Auslande nicht in Unwissenheit lassen konnte über die Art, wie sie in Betreff des Salz⸗ burger Arrangements denke, sie hat sie also in einem Cirkular auf die Tragweite der Convention aufmerksam gemacht. Die »Patrie⸗ glaubt zu wissen, daß die französische Regierung die Convention als einen Akt betrachte, dessen provisorischer Charakter der Hoffnung Raum gebe, daß die Frage der Herzogthümer noch zu einer den modernen Prinzipien angemessenen Lösung gelangen werde.

Biarritz, 9. September. (W. T. B.) Der Kaiser, die Kai⸗ serin und der Kaiserliche Prinz haben sich heute nach San Sebastian begeben und werden heute Abend hierher zurückkehren. Die Königin von Spanien wird nächsten Montag hier erwartet.

Spanien. Madrid, 9. September. (W. T. PS) Die »Correspondencia⸗ erklärt das Gerücht von einer bevorstehenden Ver⸗ mählung der Infantin Isabella von Spanien mit dem Prinzen Amadeus von Italien fuͤr grundlos.

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Griechenland. Athen, 2. September. (W. Ztg.) Der russische Gesandte Graf Bludoff ist abberufen und durch Herrn von Novikoff ersetzt worden.

Türkei. Konstantinopel, 2. September. (W. Z.) Am 23. August sind 81, am 29. 32, vom 30. bis 31. 25 Cholerakranke gestorben. Auch im Harem des Sultans sind drei bis vier Fälle vorgekommen. Der Vice⸗König von Aegypten hat die Errichtung eines Lazareths in Suez beschlossen, wo die aus Mekka heimkehren⸗

sind nach der Türkei gewandertj

Alfred von England wird, von Triest kommend, Mitte September hier erwartet.

Bukarest, 7. September. Der hiesige Gemeinderath wurde vom Fürsten Couza aufgelöst und bis zur Neuwahl eine Kommission mit der Kommunalverwaltung betraut.

Rußland und Polen. Das neugebildete Gouvernement Orenburg ist am 5. August feierlich eröffnet worden.

Dänemark. Kopenhagen, 7. September. (H. N.) Der König und die Königin, sowie die übrige königliche Familie mit Gefolge sind gestern Nachmittag von Schloß Bernstorf mit einem Extrazug von der Station Gjentoste nach Korsör abgereist und nach Ankunft daselbst sogleich an Bord des Dampfschiffes „Slesvig« gegangen.

Aus Nyborg hat die »Berl. Tid.⸗ nachstehendes Telegramm

erhalten:

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Contre⸗Admiral von

den Pilger Kontumaz halten müssen. Zehntausend Tschetschenzen G 1 auch unter der Bevölkerung 1238 großen und kleinen Kabardei beginnt die Auswanderung. Prinz 8

Gestern Abend 10 ½ Uhr ging das Dampfschiff »Slesvig« ö“ 6 8 b

im Nyborgfjord vor Anker und wurde mit Feuerwerk und Salut empfangen. Heute Vormittag 10 Uhr ging die Königliche Familie ans Land. Der Empfang war sehr festlich. Eine Menge Bewoh⸗ ner der Umgegend und Deputationen verschiedener Kommünen und mehrere Beamte des Amtes Svendborg, sowie die Gutsbesitzer waren hier in der Stadt versammelt. Um 12 ¼ Uhr ging der Eröffnungs⸗ ug von hier nach Middelfart ab. 1 8 88 1 8 6 6 8 Amerika. New⸗York, 31. August. Der Präͤsident hat in einer Proclamation alle auf den Handelsverkehr in und mit dem Süden noch lastenden Beschränkungen, einschließlich der Be⸗ stimmungen betreffs Kriegscontrebande, aufgehoben, und nur solche Anordnungen, wie sie etwa von dem Finanzministerium getroffen würden, sollen fernerhin bestehen. Den provisorischen Gouverneuren n den Südstaaten ist angekündigt worden, daß der Postdienst in en verschiedenen Staaten augenblicklich wieder einzurichten sei, sobald oyale Postmeister angestellt worden; auf sechszehn Routen ist der Dienst chon wieder hergestellt und 186 Postämter sind wieder eröffnet. Der Prozeß gegen Jefferson Davis soll vor einem Distrikts⸗ Gerichtshofe, wahrscheinlich in Norfolk, Virginien, unter Vorsitz des Oberrichters Chase, zur Verhandlung kommen. Die Untersuchung gegen den Capitain Wirtz dauert fort. Der Fälscher Ketchum ist in das Tombs⸗Gefängniß eingesperrt worden. Der Bezirksanwalt hat im Namen des Volkes die Anklage gegen ihn erhoben, indem sich, wie er sagte, kein Privat⸗ läger bereit fand, in der Sache aufzutreten. Den gegen Mumford, den Börsenmakler, eingeleiteten Prozeß hat man fallen lassen und der Gefangene ist in Freiheit gesetzt worden. In Nord⸗Ca⸗ rolina ist ein Konflikt zwischen den Militair⸗ und Civil⸗Behörden entstanden. Der provisorische Gouverneur Holden forderte von dem General Rugen die Auslieferung dreier Bürger, welche wegen eines Angriffes auf einen Neger verhaftet worden waren. Der General verweigerte die Auslieferung, weil, nachdem die Civil⸗ Behörden mehrmals derartige Gesetzüberschreitungen, ja selbst Mord, hätten ungeahndet passiren lassen, jetzt das Militair die Pflicht habe, die Ordnung aufrecht zu erhalten. Die demokratische Convention von New⸗Jersey hat den General Remyan zum Gouverneur no⸗ minirt. Die Resolutionen schoben den Krieg auf den Fanatismus der Abolitionisten und die Wahl eines parteiischen Präsidenten; sprachen sich für die Rechte der Einzelstaaten aus, stimmten dem Präsidenten Johnson darin bei, daß die Entscheidung über die Stimmberechtigung der Neger den einzelnen Staaten anheimzustellen sei, und erklärten die Staatsschuld als eine ungeschickt verwaltete und drückende Last. In Richmond ist eine Unions⸗Massen⸗ versammlung veranstaltet worden, um den von der nordstaatlichen Presse gegen die Aufrichtigkeit der südstaatlichen Loyalität erhobenen Verdächtigungen entgegenzutreten und die Zufriedenstellung mit dem Ausgange des Krieges und der Abschaffung der Sklaverei an den Tag zu legen. Auch wurde der Vorschlag gemacht, daß im ganzen Süden derartige Versammlungen gehalten werden sollten. Der Hon. Mont⸗ gomery Blair (der bekanntlich von jeher Seward's T idersacher war), er⸗ klärte in einer zu Clarksville in Maryland gehaltenen Rede, daß Hr. Seward nach seiner Anstellung in dem Kabinette Lincolns noch mit dem Kriegsminister Stanton und Mitgliedern der Buchananschen Admi⸗ nistration zusammen dahin gearbeitet habe, die Rebellion aufzumun⸗ tern, er verlangte weiterhin, da nun die Sklaverei abgeschafft sei,

keine Strafe mehr gegen den Süden zu vollziehen und alle, selbst die

ersten Führer der Insurrection, zu amnestiren. Man erwartet von der Baumwoll⸗Ernte nicht mehr als die Hälfte eines Durchschnitts⸗ ertrages. Die Pflanzer in Süd⸗Carolina führen Klage über die Trägheit der Neger, die nur unter militairischem Zwange arbeiten wollten. Der »Shen andoab« hat wiederum neun Wallfisch⸗ fängerboote zerstört. Zwei Unions⸗ Kriegsschiffe sind von Acapulco ausgelaufen, um Jagd auf das Raubschiff zu machen. Von Havannah kommt das Gerücht, der schon lange fällige Dampfer von San Domingo sei bei Samana von den haitischen Revolu⸗ tionairen weggenommen worden. An der mexikanischen Grenze sollen sich die Beziehungen zwischen den Armzen diesseits und jenseits des Rio Grande freundschaftlicher gestaltet haben. Der Kaiserlich mexikanische Minister des Innern, Sennor Rofles, besuchte am 5ten August Brownsville und speiste mit den Bundes⸗Generalen Steele, Weitzel und Draper, bei welcher Gelegenheit große Kordialität ent⸗ wickelt worden sein soll.

Die demokratische Convention von Pennsylvanien, welche am 24. August in Harrisbury zusammengetreten ist, hat ihre Parteigenossen in Ohio noch überboten an Heftigkeit der Sprache. In ihren Resolutionen spricht sie von dem „Gemetzel, den Schulden und dem Schimpf⸗ des Krieges, welche die Folge der Nichtachtung der Rathschläge demokratischer Führer seien, fordert den Präsidenten Johnson auf, dem Amtsmißbrauch militairischer Behörden Einhalt zu thun und keine amtliche »Mordthaten⸗ mehr zu dulden, erklärt die Verleihung des Stimmrechtes an Neger als ein Verbrechen gegen die Weißen. Auch verlangt sie die Wiederherstellung der Rede⸗ und Preßfreiheit. Die Zeugenvernehmung in dem Wirtz schen Pro⸗ zesse hat begonnen. Als erster Zeuge wurde G. C. Gibbs, ein

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früherer südstaatlicher Offizier, der in Andersonville einen Posten zu kom⸗ mandiren hatte, verhört; er sagte aus, 18 das eehg. berfüllt gewesen sei, daß eine Grenzlinie bestanden habe, welche die Gefan⸗ genen nicht überschreiten dursten, daß Hunde gehalten worden seien zur Verfolgung flüchtiger Gefangener. Der Hunde seien sechs bis sieben gewesen, gewöhnliche ⸗Plantagenhunde⸗ und keine Bluthunde. Er wisse nichts davon, daß Wirtz die Hinrichtung eines Gefangenen angeordnet oder selbst einen getödtet habe. Dr. J. E. Bates früherer Chirurg in der südstaatlichen Armee, sprach seine Ansicht aus, daß drei Viertel der Gestorbenen durch ordentliche Behandlung zu retten gewesen sein würden. Viele Gefangenen seien in Folge der Kargheit und der Gesundheitswidrigkeit der dargereichten Nah⸗ rung gestorben. Die Vertheilung der Rationen habe sich nach den Vorräthen richten müssen, und eine Verschwörung, um den Tod der Careh7. zu verursachen, sei seines Wissens nicht vorhanden

vesen.

Nach Berichten aus Vera Cruz vom 14. August haben die Kaiserlichen Tacambero wieder erobert, die republikanische Armee des Centrums völlig geschlagen und ihr alle ihre Artillerie genommen. Dagegen hat sich die Stadt Zongolica in Orizaba gegen das Kaiserreich erklärt. Der »Mexican Estafette⸗ zufolge hat der Kaiser Maximilian bbeschlossen, eine offizielle Persönlichkeit nach Washington zu senden, damit dieselbe sich über die Haltung der 8 Unionsregierung zu Mexiko vergewissere.

Die »Politica« bringt Nachrichten aus San Domingo vom 9. August, denen zufolge ein Bürgerkrieg dort in naher Aussicht steht. Ein scheinbar einstimmiges Pronunciamento hat in den drei Südprovinzen stattgehabt; aus demselben ist die Ernennung des Generals Jose Maria Cabral zum höchsten Befehlshaber unter dem Titel »Beschützer der Republik⸗ hervorgegangen. Die Namen derer, welche die neue dominikanische Regierung bilden, sind: Jose Gabriel Garcia, Justiz, öffentlicher Unterricht und auswärtige Beziehungen; General Manuel Maria Castello, Inneres und Polizei; Louis Du⸗ rocher, Finanz und Handel; General Valverde, Krieg und Marine.

Asien. Man schreibt dem »Moniteur⸗ aus Peking, 30. Juni, daß der aufständischen Bewegung in der Provinz Fo⸗Kien durch die Einnahme von Tschang⸗Schao ein Ende gemacht worden sei. Di Rebellen haben diese Stadt geräumt, um sich nach dem Khuang⸗S hinzuziehen. Wahrscheinlich werden sich diese letzten Reste der Tai V pings, von der Hoffnungslosigkeit ihrer Anstrengungen überzeugt V nunmehr in die Gebirge flüchten, die ehemals den Aufstand ersteher V sahen und ihm jetzt eine sichere Zufluchtsstätte bieten. Trotz alle V Erfolge der Kaiserlichen Truppen ist die Ruhe in den Provinzen

Tsche⸗Kiang und Kiang⸗Si noch immer nicht vollkommen hergestellt.

Wenigstens lassen die militairischen Vorbereitungen des Vicekönigs V Si⸗Rhon⸗ Tschang voraussetzen, daß man einen neuen Einfall de V Räuber in diese reichen Gegenden befürchtet. Eine andere Rebellen⸗ V bande, welche die Grenzen von Ho⸗Nan, Schang⸗Ton V V

und Tsche⸗Li besetzt hielt, hat eine Zeit lang zu sorgnissen Anlaß gegeben. Nachdem diese Aufständischen Prinzen San⸗Ko⸗Lin⸗Sin geschlagen und getödtet hatten, ginge sie den Kaiser⸗Kanal in der Richtung gegen Tien⸗Tsin hinauf und veranlaßten durch einige drohende Bewegungen die chinesische Regie⸗ rung sogar, auf Dampfschiffen in aller Eile 7000 Mann Soldaten

von Si⸗Rhon⸗Tschang zum Schutze von Peking herbeikommen zu I lassen. Der Kommandant der Kaiserlichen Truppen trieb nun, ohne es zu einer offenen Schlacht kommen zu lassen, die Rebellen wieder vor sich her, stets darauf bedacht, ihnen die Rückzugslinie nicht abzu⸗ schneiden. Dieselben haben sich auch, mit reicher Beute beladen, über den gelben Fluß wieder nach dem Ho⸗Nan zurückgezogen. Nach der offiziellen Zeitung von Peking waren die Kaiserlichen Armeen auf allen Punkten siegreich. So meldet der Gouverneur von Schan⸗Si die Besetzung mehrerer wichtigen Städte; doch haben sich die ihm zugeschickten Soldaten von Hang⸗Keu und Kieau⸗Kiang empört und auf diese Weise seine weitere Action lahmgelegt. Nach einer bis jetzt noch nicht verbürgten Nachricht hätte sich auch in Kuei⸗Tschu der Vize⸗König einer Rebellenstadt bemächtigt.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff 'schen Telegraphen⸗Büreau. Glogau, Montag, 1. September, Vormittags. Heute wurde der dritte schlesische Städtetag durch den Präsidenten, Ober⸗Bürger⸗ meister von Breslau, Hobrecht, eröffnet. An demselben bethei⸗ ligen sich 162 Vertreter schlesischer Städte. Die Verhandlungen werden drei Tage beanspruchen. Nach der Tagesordnung werden unter Anderem folgende Punkte zur Erörterung gelangen: Die Handwerker⸗Fortbildungschulen, die Städtechroniken, die Städte⸗ ordnung und das Prinzip der Selbstverwaltung, das Verhältniß der Landräthe zu den Städten, die Armenhäuser, das Festungsrayon⸗ Regulativ und die Umwandelung der Naturalleistungen für Kirche

und Schule in Geldrenten. Die T eilnahme ist lebhaft.