Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ u Z“ Medizinal⸗Angelegenheiten. *2* 11X1“*“
Dem Herzoglich anhalt⸗dessauischen Hofmaler, Landschaftsmaler Carl Triebel hierselbst ist das Prädikat ⸗Professor⸗ verliehen uX4“ J
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Bei der heute angefangenen Ziehung der 3. Klasse 132ster Königlichen “ ’ dehnn fiel 1 Gewinn von 2000 Thlr. auf Nr. 28,696; 2 Gewinne zu 1000 Thlr. fielen auf Nr. 63,511 und Nr. 89,821; 1 Gewinn von 600 Thlr. fiel auf Nr. 61,840; 2 Ge⸗ winne zu 300 Thlr. fielen auf Nr. 10,773 und 24,452 und 13 Ge⸗
winne zu 100 Thlr. auf Nr. 802. 1179. 3745. 4293. 6100. 11,754.
16,924. 18,489. 43,196. 48,512. 54,212. 60,030 und 91,415. Berlin, den 12. September 1865.
Königliche General⸗Lotterie⸗Direction
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Angekommen: Se. Excellenz der Kriegs⸗ und Marine⸗ Minister, General⸗Lieutenant von Roon, von Erdmannsdorf.
Der General⸗Major und Commandeur der 1. Infanterie⸗ Bri⸗ gade, von Pape, von Königsberg i. Pr. t
Der General⸗Major und Inspecteur der Gewehr⸗Fabriken, Wolff, von Danzig.
Der Unter⸗Staats⸗Secretair Sulzer aus Marienbad. EI1 I1I1II
12. September. Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landrath von Marschall zu Langen⸗ salza die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha Hoheit ihm verliehenen Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Hausor
Aufforderung ten Verpackung von Geld in zu nehmen.
Zur Uebermittelung von Geld durch die Post, unter Ga⸗
rantie, bietet sich
die Versendung des deklarirten Werthbetrages in Briefen und 1 Packeten, oder die Anwendung des Verfahrens der Post⸗Anweisung
dar.
Bei der Verwendung von Geld in Briefen oder Packeten, unter Angabe des Werthbetrages, wird, außer dem tarif⸗ mäßigen Brief⸗ oder Packetporto für den deklarirten Werth eine Assekuranz⸗Gebühr erhoben. Dieselbe beträgt bei Sendungen, welche den preußischen Post⸗Bezirk nicht üb chreiten,
RNRunter uhd bis für Entfernungen bis 10 Meilen.. 2 Sgr. für Entfernungen über 10 bis 50 Meilen 1 ⸗„⸗ für größere Entfernungen.. 1 I Zum Zwecke der Uebermittelung der zahlreichen kleinen Zah⸗ lungen ist das Verfahren der Post⸗Anweisung innerhalb des preußi⸗
über 50 bis
100 Thlr. 1 Sgr. 2
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schen Postbezirks wegen der größeren Wohlfeilheit und der Einfachheit
vorzugsweise zu empfehlen. “
Die Gebühr für die Vermittelung der Zahlung mittelst Post⸗
Anweisung beträgt: “ 8 bis 25 Thlr. überhaupt 1 Sgr., über 25 bis 50 Thlr. überhaupt 2 Sgr. Beim Gebrauche einer Post⸗Anweisung wird das zeitraubende und mühsame Verpacken des Geldes, die Anwendung eines Couverts und die fünfmalige Versiegelung völlig erspart. Auch bietet das Verfahren der Post⸗Anweisung den Vortheil, daß zwischen dem Ab⸗ sender und Empfänger Differenzen über den Befund an Geld nie⸗ mals erwachsen können.
Um so mehr darf die Postbehörde an die Versender die erneute Aufforderung richten, sich einer undekla⸗ rirten Verpackung von Geld in Briefe oder Packete zu enthalten, vielmehr von der Versendung unter Werths⸗
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Gebrauch zu machen. 1 Berlin, den 9. September 1865.
1“ Der Ober⸗Post⸗Direktor
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In Vertretung: Mießner.
Nichtamtliches.
Preußen. Babelsberg, 12. September. Se. Majestät der König nahmen gestern Vormittag die Meldung des Train⸗ Inspecteurs Obersten Woide und den Vortrag des Civil⸗Kabinets entgegen. Zum Diner waren einige Personen befohlen, darunter der Chef⸗Präsident der Ober⸗Rechnungskammer Dr. von Bötticher, der Ober⸗Präsident von Jagow, der Vice⸗Präsident Freiherr von Wintzingerode.
Den Thee nahmen Se. Maäjestät der König bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Frau Prinzessin Karl ein.
— Ihre Majestät die Königin hat, wie aus Baden ge⸗ meldet wird, im Laufe der vergangenen Woche die Besuche Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Cambridge, Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Ludwig Victor und Sr. Hoheit des Prinzen Herrmann von Sachsen⸗Weimar empfangen.
Danzig, 11. September. Gestern Morgen, berichtet die „Westpr. Ztg.“, wurden der Stab und die zwei zurückgebliebenen Compagnieen des Seebataillons unter einer großen Betheiligung des Publikums auf 2 Privatdampfern von der langen Brücke aus nach der Rhede gebracht, um dort auf Sr. Majestät Schrauben⸗Korvette „Vineta« eingeschifft und nach Kiel geschafft zu werden. Am Vor⸗ mittage rückten die beiden Schwadronen des 1. (Leib⸗) Husaren⸗Re⸗ giments und Mittags die 2. 13 pfd. Fuß⸗ und 7. 6 pfd. Batterie nach beendigtem Manöver hier ein. Der Divisions⸗General nahm kurz vor dem Petershager Thor die Parade dieser Truppen, so wie die der bald darauf eingetroffenen Bataillone des Ostpreuß. Grenadier⸗Regiments Nr. 4 und des Ostpreuß. Pionier⸗Bataillons Nr. 1 ab. Sämmtliche Truppentheile hatten ihre Musik an der Spitze. Den Schluß machten 2 Gespanne des Train⸗Bataillons 1. Armee⸗Corps, welche die Pontons ꝛc. den Pionieren nachfübrten.
Halle, 11. September. Heute früh, meldet die⸗N. Hall. Ztg.⸗ hat zwischen der Seebener Bergschenke und dem Dorfe Tornau ein Manöver der gesammten siebenten Division mit markirtem Feinde stattgefunden, dem sich, wie wir hören, morgen früh ein Terrain⸗ Exerzieren der Division mit supponirtem Gegner ebendort anschließen soll. Am 13. d. M. tritt wieder ein allgemeiner Ruhetag ein, und Tags darauf beginnen die Märsche behufs Konzentrirung des Armee⸗Corps.
Vom Rhein, 10. September, wird der »⸗Elberf. Z.“ geschrie⸗ ben: Die diesjährige 12te Rhein. Provinzial⸗Synode wird am 16ten d. zusammentreten und zwar unter Leitung des General⸗ Superintendenten Eberts als Königlichen Kommissars undades Mo⸗ deramens, des stellvertretenden Präses Superintendenten Nieden
in Friemersheim und des Assessors Superintendenten Roßboff in
Aachen. Der Deputirte der theol. Fakultät in Bonn ist Professor Dr. Krafft. 25 Kreissynoden sind durch je 3 Deputirte vertreten, so daß diese 75 sich einfinden werden. Die Gegenstände der Ver⸗ handlung werden Verfassung und Kirchen⸗Ordnung, äußere und innere kirchliche Angelegenheiten, liturgische Angelegenbeiten, Schul⸗ und Religions⸗Unterricht und Finanzen betreffen. Ferner werden
ein Präses der Synode, Examinatoren zur Kandidaten⸗ Prüfung,
Mitglieder des Verwaltungsraths der Prov.⸗Stud ⸗ Stiftung und Concionatoren der nächsten 13. Synode im Jabre 1868, zu deren Ort die Stadt Wesel von einigen Kreissynoden in Vorschlag ge⸗ bracht worden ist, ernannt werden. Dasselbe Blatt meldet: Seit dem 1. Juli ist auch für unsert Provinz ein zur Unterstützung der emeritirten evangelischen Geistlichen bestimmter Fonds gebildet worden. Die Geistlichen, welche dazu gehören, zablen als jährlichen Beitrag 1 „†Ct. ihres Dienst⸗Einkommens. Da ihnen aber dadurch neben den allgemeinen Steuern und neben den Beiträgen zur Wittwenkasse große Lasten erwachsen, so hat der Herr Minister der geistlichen Angelegenbeiten, mittelst Reskripts vom 10. Dezember 1861 bereits. zur gänzlichen oder theilweisen Uebernahme dieser Beiträge auf die Kirchenkassen seine Genehmigung ertheilt. Sachsen. Coburg, 9. September. Das beutige Regie⸗ rungsblatt publizirt ein mit dem Landtage vereinbartes Gesetz, na welchem die hiesige Ablösungskasse, um den allgemeinen Kredit im Kapitalverkehr zu fördern und zu beleben, zu einer Lo ndrenten⸗ bank erweitert wird. Dieselbe kommt unter die unmittelbare Anr sicht des Staatsministeriums zu stehen und exx besondere Ab⸗
theilung der Staatskasse. Für ihre Verbindlichkeiten haftet der Staat mit dem gesammten Staatsvermögen. Sie darf von Jeder⸗ mann Kapitaleinlagen verzinslich annehmen, ist jedoch zur Annahme nicht verpflichtet. Der Zinsfuß und die sonstigen Bedingungen, unter welchen sie Kapitaleinlagen acceptirt, werden nach Umständen und Bedürfniß von Zeit zu Zeit bestimmt, und in die von der Landrentenbank auszustellenden Schuldbriefe speziell aufgenommen. Die Schuldbriefe werden je nach dem Wunsch der Gläubiger auf deren Namen oder auf den Inhaber lautend, ausgefertigt. Der Landrentenbank ist auch gestattet, Kapitaleinlagen auf Zinseszinsen anzunehmen, jedoch werden Schuldbriefe über Einlagen auf Zinses⸗ zinsen nur auf den Inhaber lautend ausgestellt.
Nassau. Wiesbaden, 9. September. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung zweiter Kammer bildete die Rechtfertigung des Antrags, die Regierung zu ersuchen, die nöthigen Ausnahmen für die Erbauung einer Eisenbahn über den Westerwald (Lim⸗ burg⸗Au) alsbald zu veranlassen und dem nächsten Landtage darüber eine vollständige Vorlage zu machen. Vor dem Uebergang zur Tagesordnung hatte die Regierung die frühere Anfrage des Abg. Eigner, ob dieselbe bei dem bestehenden Streu⸗ und Futtermangel gewillt sei/ die Waldnutzungen entsprechend auszudehnen, dahin be⸗ antwortet, daß in diesem Sinne schon vor der Anfrage die Behörden instruirt worden seien. “
Schweiz. Bern, 9. September. (Bund). Der Bundes⸗ rath hat eine Botschaft an die Bundesversammlung, betreffend Einführung des metrischen Systems in der Schweiz, genehmigt. Diese Botschaft enthält den Antrag: auf die eingelangten Petitionen für Einführung oder gesetzliche Anerkennung des metrischen Maß⸗ und Gewichtssystems zur Zeit nicht weiter einzutreten.
Italien. Der »Italie⸗ zufolge wird der Marineminister nächstens ein Kriegsschiff nach dem La Plata schicken. Der Kom⸗
mandant desselben, von Armingeon, wird viele Marine⸗Eleven an
Bord haben. Man wird wahrscheinlich bei dieser Gelegenheit die italienische Flagge auch in die Meere von Japan und China schicken.
Die Trockenlegung des Sees von Celano, des Fucinus der Alten, durch Ableitung seiner Gewässer in den Garigliano (Liris), gehört zu den mancherlei Arbeiten des wiedererstehenden italienischen Unternehmungsgeistes. Eine neapolitanische Gesellschaft, deren Haupt⸗ actionair Fürst Torlonia, hat das Unternehmen ausgeführt, um eine Fläche von zwei Quadratmeilen Ackerlandes zu erzielen. Der vier Kilometer lange Abzugsraum, der unter Kaiser Claudius gebaut und 3000 Schritt lang durch festes Gestein beim Durchbruche durch den Monte Salviano geführt wurde, war ganz verfallen.
Florenz, 7. September. Die Wahlen werden am 15. Okto⸗ ber statt finden und das neue Parlament um Mitte November zu⸗ sammentreten. Die Regierung will mit Veröffentlichung ihres Pro⸗ gramms warten. Man will erst das Ergebniß der Municipalwahlen kennen. Gegen die von Sella beabsichtigte Mahlsteuer spricht sich, noch ehe sie amtlich bekannt geworden, die öffentliche Meinung so entschieden aus, daß wohl keine Aussicht zu ihrer Genehmigung durch das Parlament vorhanden sein möchte. Graf Pepoli hat einen Brief veröffentlicht, worin er sich gegen die Wiedereinführung der von ihm abgeschafften Steuer lebhaft erklärt. — Der König wird die verschiedenen Lager besuchen. Er begiebt sich zunächst nach San Maurizio und wird sich von dort nach Mailand zum Besuche des Lagers von Somma begeben. Er wird kaum vor Mitte des näch⸗ sten Monats nach Florenz zurückkommen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. September. Ueber die diesjährige Uebungsfahrt der baltischen Flotte, schreibt man dem »Kr. B.“ vom 5. September: Mit der Hebung des Panzer⸗ bootes »Ssmertsch« und seiner wohlbehaltenen Rückkehr nach Kron⸗ stadt werden die Fahrzeuge unserer Flotte in diesem Jahre ihre Uebungsfahrten wahrscheinlich beendigt haben. Heute kehrten die Panzerbatterie Perwenez⸗ und die Schraubenkorvette »Witjas⸗ zu⸗
tück. Die Panzerbatterie ist auf ihrer Rückfahrt aus Kopenhagen
in Baltischport eingelaufen, um günstiges Wetter abzuwar⸗ ten. Jetzt sind von den Fahrzeugen, welche zum Geschwader Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten General⸗Admirals gehörten, nur noch der Dampfklipper »Wssadnik⸗ und der Segelschooner »Sabawa⸗ in Sec. Der Klipper ist in Reval eingelaufen und vermuthlich hat auch der Schooner irgendwo vor den frischen Winden eine Zuflucht gesucht. Alle übrigen Fahrzeuge des Geschwaders haben schon den Befehl erhalten, in den Hafen einzulaufen und abzutakeln. Morgen um 11 Uhr wird der Vice⸗Admiral Behrens noch die letzte Besich⸗ iigung derselben vornehmwen. e
Dänemark. Kopenhagen, 9. September. (H. N.) In der wuligen Sitzung des Reichsraths⸗Folkethings kam die Pensionssache nr bekannten Lieutenants Anker zur zweiten Behandlung. Der riegsminister beantwortete mehrere ihm bei der ersten Behandlung hästelle Fragen und gab verschiedene Aufklärungen von Interesse, hchf was die Ankersche Sache betraf, als in Bezug auf andere segsministerielle Angelegenheiten. Ueber die persönlichen Verhält⸗
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nisse des Lieutenants Anker sähe er sich nicht im Stande, weitere Aufklärungen zu geben, da dem Kriegs⸗Ministerium nicht einmal das Alter der Bornholmer Milizoffiziere bekannt sei. Anker habe selbst seinen Abschied vom Kriegsdienste gesucht, ihn in die Linie der Armee aufzunehmen, sei nicht wohl mit der Gerechtigkeit gegen andere Offiziere vereinbar gewesen. Es seien nämlich bei der von der harten Nothwendigkeit gebotenen Reduction nicht weniger als 24 tüchtige Artillerieoffiziere verabschiedet, welche mit großem Nutzen noch hätten weiter dienen können. Es würde daher unbillig gewesen sein, einen neuen dem zum Trotz in die Linie aufzunehmen. Man habe gesagt, daß der andere Kommandant der Schanze Nr. 2, der Reserve⸗-Lieutenant Castenskjold, der sich gleich Anker in hohem Grade ausgezeichnet, in die Linie aufgenommen und Anker also gegen ihn zurückgesetzt sei. Das beruhe jedoch auf einem Mißver⸗ ständniß. Man habe Castenskjold auf sein Ansuchen lediglich ge⸗ stattet, die militairische Hochschule zu besuchen und erst wenn er diese und das Schluß⸗Examen glücklich durchgemacht, werde er, so⸗ fern eine Stelle vakant sei, in die Linie aufgenommen werden. Wenn ein Redner (Pastor Mörk⸗Hansen) geklagt, daß man nach Beendigung des letzten Krieges die Reserve⸗Offiziere schlechter behandelt und namentlich ohne Pension verabschiedet habe, während sie nach dem vorigen Kriege mit halbem Sold entlassen seien, so beruhe das theils auf dem Umstande, daß sie jetzt meist nach 1825 geboren seien und somit nur ihre Wehrpflicht abgedient hätten, was früher nicht der Fall war, theils darauf, daß nach dem vorigen Kriege die Ressourcen des Staats besser gewesen seien. Uebrigens hätten alle bis zum 31. Dezember v. J. ihren vollen Sold erhalten. Wenn in einzel⸗ nen Fällen Unrecht vorläge, so möge man ihm die Namen nennen, er würde dann thun, was er vermöge. Uebrigens stehe er unter der Kontrole des Finanzministeriums, könne somit allein nichts entscheiden. Mörk⸗Hansen erklärte, er habe einzelne freiwillige, also nicht wehr⸗ pflichtige Offiziere vor Augen gehabt, welche seiner Meinung nach nach dem Gesetz vom 1. März 1852 hätten behandelt werden müssen. Nachdem noch Barford gesprochen, ging das Gesetz einstimmig zur dritten Behandlung. Zum Schluß zeigte der Präsident an, daß er die Verfassungssache zur zweiten Behandlung am Montag auf die Tagesordnung zu setzen beabsichtige.
Telegraphische Depeschen aͤus dem Wolff 'schen Telegraphen⸗Büreau. Glogau, Dienstag, 12. September, Nachmittags. Der
schlesische Städtetag faßte unter Anderem folgende Beschlüsse: Die Handwerker⸗Fortbildungsschulen erklärte der Städtetag als eine dringende Kommunalsache, die ohne Beanspruchung von Staats⸗ mitteln zu fordern sei. Die Städtechroniken wurden als wirksames Mittel zur Hebung des Gemeinsinnes empfohlen. In Betreff der Städteordnung wurd eder Wunsch ausgesprochen, daß die Veräußerung der Grundstück wie die Anstellung der unteren Beamten le⸗ diglich nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung zu bestimmen seien. Auch wurde für die Stadtverordnetenwahlen das gehetme Verfahren als wünschenswerth bezeichnet. Im Interesse des Festungs⸗ rayonregulativs schlug der Städtetag mehrere Aenderungen vor, die durch die Gerechtigkeit geboten seien. Für den Versammlungsort des nächsten Städtetages, das 1866 wieder zusammentreten wird, wurde Oppeln gewählt.
Kiel, Dienstag, 12. September, Vormittags. Die hiesige Ein⸗ quartirungs⸗Kommission zeigt an, daß bei der bevorstehenden Bequartie⸗ rung der Stadt durch österreichische und preußische Truppen die Stadt in zwei noch näher festzustellende Rayons getheilt werden wird, in welchen Preußen und Oesterreicher getrennt einquartiert werden sollen.
Wie die »Kieler Ztg.“ meldet, ist die ⸗Grille⸗« nunmehr nach Stralsund abgegangen.
Wien, Dienstag, 12. September, Morgens. Die »Wiener Zeitung⸗ veröffentlicht ein Rescript des Kaisers vom 1. September, welches den verfassungsmäßigen Landtag für Siebenbürgen in der durch Artikel 11 des Gesetzes von 1791 festgestellten Zusammen⸗ setzung zum 19. November nach Klausenburg einberuft und als dessen ausschließlichen Berathungsgegenstand die Revision des Artikel 1 des Gesetzes vom Jahre 1848, die Vereinigung Ungarns und Sieben⸗ bürgens betreffend, bezeichnet. Wahlberechtigt sind alle, welche 8 Gulden direkte Steuern ohne Kopfsteuer und Zuschläge entrichten. Feldmarschall⸗Lieutenant Graf Ludwig Crenneville ist zum Land⸗ tags⸗Commissair als Stellvertreter des Monarchen ernannt.
Durch ein zweites Rescript des Kaisers wird der am 21. April 1863 auf Grund einer provisorischen Landtags⸗Ordnung nach
Hermannstadt einberufene Landtag aufgeloͤst.