1865 / 220 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Stamm-Aectien.

Aachen-Düsseldorfer.. Aachen-Mastrichter... 6 Berg.-Märk. Lit. A.. Ber in -Anhalter. Berlin-Hamburger.

Berl.-Potsdam-Magdeb.

Berlin-Stettiner..

Breslau-Schw.-Freib. Brieg-Neisse.

Cöln -Mindener.

Magdeb.-Halberstadt 8

Magdeb.-Leipziger 1u“

Münster-Hammer

Niederschles.-Märk.. Niederschles.-Zweigb.. Oberschl. Lit. A. u. C.

do. EEEEW““ Oppeln-Tarnowitzer.. Rheinische

do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe. Ruhrt.-Cref.-Kr.-Gladb.

Berlin-Hamb. II. Emiss. Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A. do. do. do. do. Litt. B. ung⸗ do. Litt. C. Zerlin-Stettirer. do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Ser. v. Staat gar. Brsl.-Schw.-F rb. Lit. D. Cöln-CrefelderH. Cöln-Mindener. MI. Em..

do. III. Em..

do. IV. Em.. 3 V. Em.. Magdeburg-Halberstadt do. v. 1865 do. Wittenbge. Magdeburg.-Wittenbge. Niederschles.-Märk... 416. DHon do. do. III. Serie.. do. IV. Serie..

Wülh. (Cosel-Oderbg.) do. (Stamm-) Prior...

Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden usancemässig 4 pCt. berechnet.

Prioritats-Oblig. Aachen-Düsseldorfer.. do. II. Emission.. do. III. Emission.. Aachen-Mastrichter..

do. II. Emission. Zerg.-Märkische conv.. do. II. Ser. conv. 4o. III. S. v. Staat 3 ¼ gar. o., do. LIai, I.. do. IV. Serie.. do. V. Serie. do. Düsseld.-Elberf. Pr. EE111““ do. Dortm.-Soest.. do. do. II. Ser.,. Zerlin-Anhalter Zerlin-Anhalter..

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Ober-Schles. Litt. A.. o. 1IbBH

Rheinische do. vom Staat gar... do. III. Em. v. 1858 /60 do. von 19621. do. do. von 1864..

„[do. v. Staat garantirte.

Rhein-Nahe v. Staat gar. da. do. II Em., Rhrt. Cref.-Kr. Gladb.. do. II. Serie..

do. III. Serie.. Stargard-Posen do. II. Emission.. de. UI. Thüringer conn 8EEEEEEEEEEö“ do. III. Serie conv.. do. IV. Serie... Wilh. (Cosel-Odbg.)..

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8 ES1“ No 220 des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

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vom 19. September 18605.

etrieb

die preußischen Staats⸗

Fär den Lokalverkehr der preußischen Staats⸗ und unter Staats⸗Ver⸗

waltung stehenden Eisenbahnen, so wie für den nicht durch anderweitige

Verband⸗Reglements geregelten Verkehr derselben unter einander gelten die

nachstehend abgedruckten Reglements des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Ver⸗ altungen

8 88 für die Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahr⸗ zeugen und lebenden Thieren,

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d 1 und unter Stchan Verwaltung stehe

88

wenn außergewöhnliche Hindernisse oder hoͤhere Gewalt entgegenstehen, oder die vorhandenen Transportmittel nicht ausreichen.

Als Zahlungsmittel wird überall das auf den Nachbarbahnen gesetz⸗ lichen Cours besitzende Gold⸗ und Silbergeld, mit Ausschluß der Scheide⸗ münze, zu dem bei jeder Expedition durch Anschlag festgesetzten Course an⸗

genommen, insoweit dieser Annahme ein gesetzliches Verbot überhaupt nicht entgegensteht

Stargard-Posen

Thüringer: III. Emiesion. 4

Nied.-Zweigbahn Lit. C.]

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Berlin-Hamburger

II. Besondere Bestimmungen.

Ausl. Eisenbahn- Stamm-Actien.

Amsterdam-Rotterdam Galiz. (Carl Ludw.).. Löbau-Zittaau Ludwigshafen-Bexbach Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. MNecklenburger Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest. südl. Staatsb. Lomb.] Ostpreuss. Sdb. St. Pr. Russische Eisenb... Westbahn (Böhm.) Warschau-Wien...

90 ¼

150 ½ 128:127½ 77 ½ 73 l 72 ½ 111 1¹110 124 123 ¼

81½ 75 ½ 67 ¾

Inländ. Fonds.

Berl. Hand.-Gesellsch.. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein.. Preuss. Hyp. Vers..

do. Cred. B. (Henckel) Erste Preuss. ““ do. Gew. Bk. (Schuster)

110½ 101

·

8 12

80 74 ½ 66 ½

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Allgemeine Bee stt in n . Pflichten des Dienstpersonals. Das bei den Eisenbahnen angestellte Dienstpersonal ist zu einem be⸗

scheidenen und höflichen, aber entschiedenen Benehmen gegen das Publikum Dienstgrenzen ge⸗

Berlin-Görlitz do. Stamm-Prior.

88 101 ¼

—1 82

60 -

Industrie-Actien.

Hoerder Hüttenwerk.. Mit Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas... Fabr. f. Holz w. (Neu-

haus)) . Berl. Pferdebahn

Oesterr. Credit

18. September. Die Börse war heut sehr matt; die nieht so bedeutend schlechter, die Haltung aber Minimum reduzirt. Festigkeit ein.

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Ausl. Prioritäts- Actien. Belg. Oblig J. de l'Est- do. Somb. et Meuse 4 Oester. franz. Staatsbahn

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B. für die Beförderung von Frachtgütern 4“*“ ““ deres Reglement. b Beförd Pers 3 1 vX“ 1 2. Beförderung von Personen. Nichtamtliche Notirungen. 1 2 §7. 1 frz. Südb. (. nb.) 2237%¾ S Ausl. Fonds. 8” für 1 Die Personen⸗Beförderung findet nach Maßgabe der öffentlich bekannt vt ““ 5 261 85: Oester. Loose (1864).. sgemachten und auf allen Stationen ausgehängten Fahrpläce statt. W1“ Bank. 1 Fal und lehenden Thieren b 8 Galiz. (Carl Ludw.). .5 85 Coburger Creditbank.. „[Italien. Anleihe. Fahrzeugen u 1 8 Fuͤr den Abgang der Züge sind die auf den Bahnhöfen befindlichen Dessauer Credit 1““ Sas 88 do. DLandesbank. do. v. Rothschild Lst. 8 8 ahrpreise. g he⸗ Die nachstehenden Bestimmungen für die Beförderung von Personen, 8 8 8 Geraer Bank Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen und Thieren kommen vom 15. April 1865 der auf allen Stationen ausgehängte Tarif. othaer Privatbank 89. Hol. häörenden Eisenbahnen zur Anwendung. Billetverkauf. Zurücknahme gelbste 1“ Leipziger Creditbank.. . Spezial⸗Bestimmungen einzelner Eisenbahn⸗Verwaltungen kommen Der Verkauf der Fahrbillets (Fahrkarten) kann nur innerhalb der letz⸗ Luxemburger Bank. do. Präm.-Anleihe v. 8 bG 1 88 Pol. 16 befördert sein will, und wenn zwischen zwei nach derselben Richtung ab⸗ Norddeutsche Bank... gehenden Zügen eine noch kürzere Zwischenzeit liegt, nur in dieser Frist Oesterreich. Credit... Poln. Pfandbr. in S.-R. b ; Parh Zuges noch kein Billet gelöst, haben auf Verabfolgung eines solchen keinen (Thüring. Bank. Anspruch. 4 1 S Aufenthalt durch Geldwechseln vermieden werde. 1 do. Nation.-Anleihes5 67 ¾ 1 Die Fahrbillets geben Anspruch auf die entsprechende Wagenklasse, so⸗ 120 8 do. . ihe.. 7 „St. Pr.-A. ällig zu bezeigen. . W“ 1615 8 8 ig Ja seibe hat die ordnungsmäßigen Dienstleistungen unentgeltlich zu ver⸗ handen bleiben. Ist dies nicht der Fall, so können die Billets gegen Er⸗- Jdo. Loose (1860)... 82 ½ stattung des dafür gezahlten Betrages zurückgegeben oder gegen Billets 7 anzeen Dienstpersonal ist das Rauchen während des dienstlichen Verkehrs des Preisunterschiedes umgetauscht werden. Jedenfalls haben die mit durch⸗ gehenden Billets ankommenden Reisenden den Vorzug vor den neu hinzu⸗

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mit den, in lateinischer Schrift beigefügten Zusatzbestimmungen, als beson⸗ Fahrpläne. Extrafahrten. Abfahrtszeit. Moskau-Rjäsan (v. St. g.)b5 86 ¾ 854 312 16“ 40. Silb. Anl. (1864). derung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Extrafahrten werden nur nach dem Ermessen der Verwaltung gewährt. Darmstädter Bank 1 n 1 dOo. do: 6. l. den Bahnen des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen. G 8s 1 ““ Genfer Creditbank. do. do. e2 : . s 5 8 9 ab auf sämmtlichen zum Vereine Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen ge⸗ 9 Hannoversche Bank.. neben diesem Reglement zur Geltung. ssten halben Stunde vor Abgang desjenigen Zuges, mit dem der Reisende Meininger Creditbank.. 8 verlangt werden. Diejenigen, welche bis 10 Minuten vor Abgang des (Rostocker Bank Desaner Emmion-Anl. Das zu entrichtende Fahrgeld ist abgezählt bereit zu halten, damit * Oesterr. Metal.. 1 balb der ihm angewiesenen . 35 F! gewi und hat sich innerhalb der i G 3¹½ Neue Bad. do. 35 Fl. angewiesen u 9 weit in dieser Plätze vorhanden sind resp. beim Wechseln der Wagen vor do. n. 100 Fl. Loose b richten, ist ihm strenge untersagt, fuͤr solche vom Publikum ein Geschenk 2 n Amerikaner. ““ anderer Klassen, in welchen noch Plätze vorhanden sind, unter Ausgleichung 88 ½ 1 mit dem Publikum verboten.

sseetendett Rechte des Dienstpersonals. 1 Den Anordnungen des in Unisorm befindlichen oder mit Fahrbillets 64“ Fahrprei versehenen Dienstpersonals ist das Püshichen Folge zu le sten verbunden L11Z““ Bevicnst dt c 8 e“ u. C. 171 G.; do. Litt. B. 154 G. Oberschlesische Prioritäts- JIJJ“ §. 3. Fahrt verlangt worden; ferner das Fahrgeld für die Wagenklasse, welche gationen Litt. D., 4proz., 94 ¾ Br., 93 ¾ G.; do. Litt. F., 42proz., 10 ⁄0%¶ Entscheidung von Streitigkeiten. der Reisende benutzen will; endlich die Zeit oder den Zug, wofür d Br., 100 G.; do. Litt. E., 32proz., 83 ¾ Br. Kosel-Oderberger Stamm N Streitigkeiten zwischen dem Publikum und dem Dienstpersonal entscheidet Billet gilt. Die Zeit oder der Zug, wofuͤr jedes Fahrbillet gältig, ist durch Stettin, 18. September 1 Uhr 35 Minuten Nachmittags. (Telw Actien 56 ¾ Br. Oppela -Tarnowitzer Stamm-Actien 86 ¾ G. Neisse ee eee vhen er cen den Vorsteher, während der Fahet der Zugfohrer. Abstempelung darauf ausgedrüct, so daß jcher Käfer sofork z Heufen ien ep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 52 62, September-Oktober 61 G., Brieger Actien 76 G. Preussische 5proz. Anleihe von 1859 1057 Br. B ““ Stande ist, ob das Billet auf die von ihm beabsichtigte Fahrt lautet. Oktober-November 61 ½ Br., Frühjahr 65 ¾ G. Roggen 42 ½ 43 ½, Sep- Spiritus pr. 8000 pCt. Tralles 14 2 Thlr. Br., 13 ½ ,G. Wenen Kinder unter 10, Jahren werden zu ermäßigten Fahrpreisen befördert tember-Oktober 43 43 ⅛, Oktober-November 43 ¾ 43 ¾, Frühjahr 46 ¼ Weisser 58 72 Sgr., 56— 70 Sgr. Roggen 50 53 Sgr. Gert .“ Beschwerdeführung. Finden Zweifel über das Alter der Kinder statt, so entscheidet der Aus⸗ Beschwerden können bei den Dienst⸗Vorgesetzten mündlich oder schriftlich

bis 47 bez. u. Br. Rüböl 14 ½⅞ Br., September-Oktober 14⅛ Br., 14 ⁄12 36 42 Sgr. Hafer 22 28 Sgr. 1 spruch des bei der Revision anwesenden obersten Beamten, Für Kinder; die bez., Oktober-November 14 ½4, November-Dezember u. April-Mai 14 ½ Schwacher Umsatz in österreichischen Effekten, zu etwas höherer ngebracht werden; sie können auch in das auf jeder Station befindliche noch getragen werden müssen, und ihre Stelle auf ihrer Angehörigen Plätzen Beschwerdebuch eingetragen werden.

Br.“ Spiritus 14 ⁄, September- Oktober 13 ⁄2%, Oktober-November 13 Coursen als letzten Sonnabend, während der Verkehr in Eisenbahns mitfinden, erfolgt keine Zahlung. .““ bez., Frühjahr 14 r. ““ ö11““ Die Verwaltung wird auf alle Beschwerden antworten, welche unter Den Reisenden ist gestattet, während der Fahrt auf einen Angabe des Namens und des Wohnorts des Beschwerdeführenden erfolgen.

Zwischenstation auszusteigen, um mit einem, am nämlichen oder am 8 . . 2 b 9 3 Beschwerden über einen Dienstthuenden müssen dessen thunlich genaue Be

nächstfolgenden Tage nach der Bestimmungsstation abgehenden, zu zeichnung nach dem Namen der Nummer oder einem Uniform⸗ Merkmale keinem höheren Tarifsatze fahrenden Zuge dahin weiter zu reisen- Pn halten 11 b E11 8 1 51 .“

Solche Reisenden haben jedoch auf der betreffenden Zwischenstation vne i. sofort nach dem Verlassen des Zuges dem Stationsvorsteher ihr Betreten der Bahnhöfe und der Bahn. 85

Billet vorzulegen, welcher qasselbe mit dem Vermerke der verlän- . gerten Gültigkeit verschen wird. Die Ausantwortung des Gepäcks Rrgdantup: Schwieger 8 Das Betreten der Bahnhöfe und der Bahn außerhalb der besti nmungs⸗ auf der Aussteigestation kann in solchem Falle vügks beansrroht - g. mäßig dem Publikum für immer oder zeitweilig geöffneten Raume ist Jeder⸗ 1 Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckeren mann, mit Ausnahme der dazu durch besondere Vorschriften befugten Per⸗

werde 8 (R. v. Decker). . sonen, untersagt.

815 a h gem Agmerikaner 72 a 71 gem.

Breslam, 18. September, Nachmittags 1 Uhr 36 Minut. (Tel Dep des Staats-Anzeigers.) Oesterreich. Banknoten 93 ¾ Br., 937¾ Freiburger Stamm-Actien 143 bez. Oberschlesische Actien Littr. 4

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Berlin, Course waren zwar justlos und das Geschäft blieb daher auf ein

anz 70 etwas herabgesetzten Preisen trat dann wohl einige Die preussischen Fonds waren sehr still. 88

Ulmtausch gelöster Fahrbilkets. Ein Umtausch gelöster Fahrbillets gegen Billets höherer Klassen ist den Reisenden bis 10 Minuten vor Abgang des Zuges gegen Nachzahlung der

Preisdifferenz unverwehrt, soweit noch Plätze in den höheren Klassen vor⸗ Unterwegs auf Zwischenstationen kann ein Uebergehen auf

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Druch und Verlag der

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Beschränkung der Verpflichtung eieh Transporte. mittel.

8 8 . 9 8 4 Die Beförderung von Personen, Thieren und Sachen findet nicht statt,

8 Zahlungs⸗

handen sind.

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