von den Königlichen Ministerien der geistlichen ꝛc. schaftlichen Angelegenheiten ve e und England grassirenden Rinderpest betreffenden werden nachstehende Verordnungen der vom 30. Augu
“
Ministerium der auswärtigen Angelegenbeiten.
des Staats⸗Anzeigers und der landwirth⸗ ranlaßten, die Abwehr der in Holland Bekanntmachungen Regierung 13. d. M.
Mit Bezug auf die in Nr. 216 und 218
Königlich belgischen st d. J. und des Hamburger Senates vom
ur öffentlichen Kenntniß gebracht:
1) Verbot der Ein⸗ und Durchfuhr von Rindvieh in
Belgien.
In Erwägung, daß sich aus amtlichen Mittheilungen er⸗
ie aß unter dem Rindvieh in England eine ansteckende
1 geb ha⸗ herrscht, daß dieselbe sich nach den Niederlanden ver⸗
FPreitet hat, und daß sie droht, auch in Belgien einzudringenf
8 In Erwägung; daß bei diesem Stande der Dinge Ver⸗
anlassung vorliegt, wirksame Maßregeln zu ergreisen, um das zand vor dieser Seuche zu bewahrenj
Nach Einsicht der Art. 459, 460, 461
“ Einsicht des Beschlusses des Staats⸗RNathes vom 16. Juli 1784, publizirt mittelst Beschlusses vom 27. Vende⸗ miaire des Jahres XI. des Beschlusses vom 27. Messidor des Jahres V. und des Gesetzes vom 18. Juli 1831]
Auf den Vorschlag Unsers Ministers des Innern; Haben Wir beschlossen und beschließen: *½ Art. 1. Der Ein⸗ und Durchgang von Rindvieh aller Art über die Land⸗ und Seegrenzen ist untersagt. Art. 2. Unser Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt. 2) Bekanntmachung wider die Einfuhr von Rind⸗ vieh ꝛc. aus Großbritannien in Hamburg. Zur Verhütung der Einschleppung der in Großbritannien ausgebrochenen, höchst ansteckenden und gefährlichen Viehseuche wird hierdurch die Einfuhr von Rindvieh, Schweinen, Schaafen und Ziegen, und von allen rohen Theilen geschlachteter oder gefallener Thiere der bezeichneten Arten, namentlich von feuch⸗ ten Häuten derselben aus Großbritannien für Stadt und ge⸗ sammtes Gebiet bis auf Weiteres gänzlich verboten. — Die betreffenden Behörden werden hierdurch angewiesen, diese Anordnung sorgfältig zu überwachen und in Contra⸗ ventionsfällen mit angemessener Geld⸗ und Gefängnißstrafe,
des Strafgesetz⸗
einzuschreiten. n. otswidria imvortirten Gegenstände
Nichtamtliches.
818 In dem ganzen
Preußen.
Berlin, 19. September.
Umfange des preußischen Postgebiets wurden im Monat
8
8
mittelt: 760 Anweisungen, b 25 Sgr. 2 Pf.
höchstderselbe von Sr. Königlichen Ihrer Königlichen Hoheit der Frau
Seiner
439,552 Stück Post⸗Anweisungen zur Post gegeben, mittelst welcher durch Ein⸗ und Auszahlung der Gesammt⸗ Betrag von 6,138,526 Thlrn. 5 Sgr. 7 Pf. vermittelt worden ist. Auf telegraphischem Wege wurden im Monat August d. J. über⸗ lautend im Ganzen auf 26,416 Thlr.
August d. J.
17. September. Se. Majestät der König auf hiesigem Bahnhof eingetroffen, wo Aller⸗ Hoheit dem Kronprinzen, der mit Kronprinzessin bereits am Mor⸗ gen hier angekommen war, erwartet wurde. In der Begleitung Majestät befanden sich Ihre Königlichen Hoheiten der und die Frau Prinzessin Karl, die Prinzen Friedrich Albrecht Vater und Sohn. Nach kurzer Begrüßung der auf dem Perron zum Empfange anwesenden Personen be⸗ stiegen die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften die be⸗ reit stehenden Equipagen und fuhren nach der Stadt, wo Seine Majestät an dem Gotthardtsthore Seitens der städtischen Behörden empfangen wurden. Unter dem Geläute der Glocken und dem be⸗ geisterten Jubelruf der Anwesenden fuhren Se. Majestät durch die festlich geschmückten Straßen der Stadt nach dem Schlosse, wo Se. Majestät durch die höheren Herren Offiziere empfangen wurden. Se. Majestät sahen sehr wohl und heiter aus und erwiderten im Vorüberfahren die Ihnen dargebrachten Huldigungen mit Huld und Freundlichkeit. Bald nach der Ankunft Sr. Majestät in dem Schlosse fand die Cour der Stände und Civilbeamten statt.
Se. Majestät der König erschienen in großer Generals⸗Uniform, umgeben von den Königlichen Prinzen im Rittersaal Königlichen Schlosses und geruhten, die Versammlung auf das Huldvollste zu begrüßen. Der regierende Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode rich⸗ tete, in Vertretung des erkrankten Grafen Botho zu Stolberg⸗
Wernigerode dann nachstehende Ansprache an des Königs Majestät: Es ist mir die hohe Ehre zu Theil geworden, als der von Ew.
Merseburg, sind heute gegen 2 Uhr
Prinz Karl,
Majestät bestimmte Stellvertreter des Landtagsmarschalls Allerhöchstdie⸗
selben im Namen der hier versammelten Stände der Provinz Sachsen
ehrfurchtsvollst begrüßen zu men des geliebten Königs hervorruft, in diesem Jahr eine besondere
s
Ew. Majestät als
lichst zu empfangen; 8 eine denkwürdige Zeit, wo vor nunmehr 50 Jabren
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dürfen. Wennschon zu jeder Zeit das Kom⸗ in Stadt und Land eine freudige Aufregung Ew. Majestät Anwesenheit in der Provinz Sachsen Bedeutung für uns, zum ersten Mal Regierungs⸗Antritt wird den Ständen das Glück, ihren König und Herrn inmitten der Provinz feier⸗ wir feiern aber auch zugleich die Erinnerung an die Provinz Sachsen
so hat doch
eit Allerhöchstihrem
aus den verschiedensten Landestbeilen zusammengesetzt und dem großen Organismus der preußischen Monarchie als ein lebendiges Glied eingefüg
ist. Die Stände haben sich erlaubt, so wichtigen Augenblick erfüllt sind, ich bitte allerunterthänigst, daß
der Huldigung Namens der Stände das
die Gefühle, von denen sie in einem in einer Adresse niederzulegen, und ß Ew Majestät deren Vorlesung durch den
jor des sächsischen Provin jal⸗Landtags, der schon im Jahre 1815 bei Senior des sachsischen P z Wort gefahrt hat, huldreichst gestatten wollen. 1 1 8 Nachdem Se. Majestät die Erlaubniß zur Verlesung der Adresse
ertheilt hatte, verlas der einundachtzigjährige Senior des sächsischen
Provinzial⸗Landtages,
leiht dieser
Herr von Krosigk, die nachstehende Adresse: Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster König
und Herr! Ew. Majestaͤt nahen sich allerunterthänigst die hier an⸗ wesenden Stände der Provinz Sachsen, um den Gefuühlen der innigsten Freude Ausdruck zu geben, die alle Bewohner der Provinz an dem fest⸗ lichen Tage durchdringen, an dem es ihnen vergönnt ist/ Allerhöchst⸗ dieselben nach der Besteigung des glorreichen Thrones Ihrer Ahnen zum ersten Male für längere Zeit in ihrer Mitte zu begrüßen. Lebendiger erwacht zugleich an diesem festlichen Tage die Erin⸗ nerung an die Ereignisse, welche vor 50 Jahren der Provinz ihre Ent⸗ stehung und Begrenzung gaben, und Ew. Majestät hohe Gegenwart ver⸗ Erinnerung die rechte Weihe und Bedeutung. Aus Landes⸗ theilen, verschiedenartig in ihrer Geschichte und in ihren Institutionen, ward damals die Provinz durch die Weisheit Seiner Majestät des Königs Friedrich Wilhelm des Dritten gesegneten Andenkens, gebildet. Wäh⸗ rend nur ein kleiner Theil der Provinz im Ruͤckblick auf eine ununter⸗ brochene Einheit mit der preußischen Monarchie der stolzen Freude über die im ruhmreichen Kampfe errungene Erweiterung preußischer Macht und Größe sich hingeben konnte, kehrten andere Landes⸗ theile, darunter die Wiege des preußisch⸗brandenburgischen Staates, die alte Mark, mit freudig erhobenen Gefühlen zurück unter den Scepter des geliebten Herrscherhauses, dem die Herzen ihrer Bewohner auch in der kurzen Episode einer fremdländischen Regierung ohne Wanken zu⸗ geschlagen hatten. Nicht ohne tiefe Wehmuth sahen sich dagegen in jenen Tagen die Bewohner neu erworbener Landestheile getrennt von lang ge⸗
wohnten Verbindungen und von einem Regentenhause, mit dem ihre
Väter Jahrhunderte lang Freud und Leid getheilt, von dem sie zahlreiche
Wohlthaten empfangen hatten. Aber sie erkannten in dem, was geschab,
voll Demuth das Walten der höheren Macht, in ihnen lebte das Bedürf⸗
niß der Anhänglichkeit an den ihnen von Gott gegebenen König und
Hohehzoulrnblickten mit Zuversicht empor zu dem erhabenen Throne der
e ste vrrnuhnbn. veeengnge ⸗ wilden vaäterlichen Worte, die in dem Allerhöchsten Zurufe vom 22. Mai 1815 an die Einwohner des preußischen Sachsen von diesem Threne herab tönten.
Und diese Worte sind Wahrheit geworden.
Die damals neu hinzugetretenen Unterthanen fühlen sich jetzt Eins mit Ew. Majestät älteren und ältesten Unterthanen in der Llebe und Hin· gebung fuͤr das gemeinsame Herrscherhaus. Nicht blos ein äußeres, son⸗ dern auch das innere Band und Bewußtsein der Zusammengehörigkeit umschließt heute alle Kreise der Provinz. Die Bewohner der neu erwor⸗ benen Gebiete haben Theil genommen an allen freudigen und traurigen, an den erschütternden und an den erhebenden Ereignissen, welche die letzten 50 Jahre der preußischen Geschichte bezeichnen. Auf ihrem Boden ge⸗ deihen überall wie in den älteren Kreisen der Provinz die Früchte der weisen und wohlwollenden Fürsorge dreier edler Könige, welcher unsere heimathliche Provinz ihren Wohlstand, ihre reiche Blüthe in allen Zwei⸗ gen der Landwirthschaft und der Industrie, der Kunst und der Wissen⸗ schaft verdankt. 1
Geruhen daher Ew. Majestät, den ehrfurchtsvollsten Ausdruck des tiefgefühlten Dankes huldvoll aufzunehmen, den wir unsern in Gott ruhenden Königen Friedrich Wilbelm dem III. und dem IV. über das Grab hinaus im treuen Gedächtniß bewahren, und den wir Ew. Maje⸗ stät Ahllerhöchstselbst in reichstem Maße verschulden. 1
Wir können aber am heutigen Tage unsern Dankgefühlen nicht anders Worte geben, als in der Erneuerung des Gelübdes, das vor 50 Jahren einige wenige unter uns mit eigenem Munde, für die meisten aber unsere Väter an den Stufen des preußischen Königsthrones niederlegten:
wir wollen die uns beseelende Treue und Hingebung durch die That
inwandelbar bekunden in allen Kreisen und unter allen wechselnden
Strömungen des öffentlichen Lebens und Wirkens wie in dem Streite
gegen äußere Feinde, wir wollen die Gesinnung gleicher Treue in
unseren Kindern und Enkeln wecken und pflegen, damit sie forterbe
von Geschlecht zu Geschlecht und noch die spätesten Nachkommen rkennen und bekennen, daß Preußen nur stark und groß sein und seine hohe Aufgabe nur erfüllen kann, wenn Land und Volk fest stehen zu ihrem Könige und Herrn in bösen wie in guten Tagen/ im Frieden und im Kampfe. — E In tiefster Ehrfurcht ersterben wir als Eurer Majestät treugehorsamste
unterzeichnete Stände der Provinz Sachsen.
Se. Majestät sprachen hierauf ihren Allerhöchsten Dank für die vernommene Adresse in folgenden Worten aus: 9 Mit Freude vernahm Ich die Begrüßung des preußischen Sachsenlandes bei Meiner ersten längeren Anwesenheit in dem⸗ selben, seitdem Ich die Stelle bekleide, die mir die Vorsehung an⸗ JEeXX“
wichtigen Zeitabschnitt zu⸗
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Diese Anwesenheit fällt mit ein sammen.
Ein halbes Jahrhundert ist verflossen, seitdem Theile dieser Lande mit dem Mutterlande wieder vereint, andere demselben hinzugefügt worden. Die Gefühle der Ersteren bei dieser Veran⸗ lassung sind erklärlich, denn sie kannten die väterliche Regierung der Hohenzollern, zu der sie nach schwerer Prüf ung zurückkehrten. Anders ist es mit den Theilen, die neu zu Preußen getreten sind, denn sie trennten sich von einer Regierung, der sie liebend und in Dankbarkeit angehört hatten.
Der eben vernommene Ausspruch, daß die Verheißungen des 22. Mai 1815 zur Wahrheit geworden sind, erklärt, warum auch
die neuen Landestheile heute in Dankbarkeit vor Mir stehen.
Ich preise Mich glücklich, den Ausdruck der Dankbarkeit dieser ganzen Provinz für die erhabenen Herrscher entgegen zu nehmen, denen derselbe vor Allem gebührt. Gott wolle, daß beim vollende⸗ ten Jahrhundert auch Ich in gesegnetem Andenken bei ihnen stehen möge, wenn der Allmächtige fortfährt, Preußen, wie bisher, so sichtlich zu segnen! So wollen wir denn fest geschlossen der Zukunft — mag sie Freud oder Leid bringen — in gegenseitigem Vertrauen entgegengehen.
Demnächst begann die eigentliche Cour, in welcher der Herr
Ober⸗Präsident von Witzleben die Vorstellung übernahm; Se. Majestät unterhielten Sich mit vielen der Anwesenden auf das Huldvollste. *Nachdem der König seinen Rundgang zuerst auf der rechten, später auf der linken Seite des Saales beendigt hatte, verließ Aller⸗ höchstderselbe unter dem von Sr. Erlaucht dem Grafen Otto zu Stolberg⸗ Wernigerode ausgebrachten Hoch der Versammelten den Rittersaal in Begleitung der Königlichen Prinzen, denen auch die Ständemitglieder folgten. .
Im Schloßhofe angelangt, nahmen Se. Majestät noch eine I 2
Parade der dort aufgestellten Truppen entgegen und zogen Sich so⸗ dann in Ihre Gemächer, wo später das Diner stattfand, zurück.
Zu den vielen bereits anwesenden Fürstlichen Personen sind auch Prinz Alfred von Großbritannien und der Herzog von Koburg⸗Gotha binzugekommen, welche um 6 ½ Ubr Abends bier eintrafen und von Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen auf dem Bahnhofe empfan⸗ gen wurden.
Stralsund, 18. September. (Strals. Ztg.) Am 15ten d. M. ereignete sich hier beim Dänholm ein beklagenswerthes Unglück. Bei iner Maschinenprobe auf dem Kanonenboot ⸗Scorpion⸗ erfolgte durch das Reißen eines Ankers in einem der Kessel eine Explosion, wodurch das siedende Wasser in den Maschinenraum strömte und die daselbst befindlichen 2 Maschinisten, 1 Maschinisten⸗Maat und 2 Heizer so schwer verletzte, daß die Verunglückten in Folge der er⸗ haltenen Brandwunden, bis auf einen der beiden Heizer, der weni⸗ ger erbeblich verletzt wurde, am folgenden Tage in dem hiesigen Garnison⸗Lazareth gestorben sind. Heute Vormittag fand unter zahlreicher Betheiligung des Publikums die Beerdigung von dreien der Verstorbenen statt / die Leiche des vierten Verunglückten wurde gestern in seine Heimatb, nach Demmin, gebracht.
Lauenburg. Nachdem am 14. September Abends der zum Königlich preußischen Kommissarius für die Besitzergreifung des Herzogthums ernannte Staatsminister Graf v. Arnim⸗Boytzen⸗ burg in Ratzeburg angekommen war, machten am folgenden Tage um 10 Uhr Morgens sämmtliche Behörden und Beamten demselben in seiner Wohnung, welche er bei dem Präsidenten, Grafen v. Kiel⸗ mannsegge, genommen hatte, ihre Aufwartung und wurden ihm vorgestellt. Um 11½ Ubr begab sich der Königliche Kommissarius, ge⸗ führt von dem Erblandmarschall v. Bülow und dem ersten Regie⸗ rungsrath, Kammerherrn v. Linstow nach dem Regierungsgebäude, wo derselbe von dem Präsidenten der Regierung, Grafen v. Kiel⸗ mannsegge begrüßt wurde, und wo die Herzoglichen Beamten zur Ableistung des Dienst⸗Cides, und die Mitglieder der Ritter⸗ und Landschaft als Zeugen des feierlichen Aktes der Besitzergreifung sich eingefunden hatten. Der Königliche Kommissarius richtete hierauf folgende Worte an die Versammlung:
Geehrte Herren! Se. Majestät der König von gnädigster Herr, hat mir den ehrenvollen Auftrag zu ertheilen geruht, in Seinem Namen von dem Herzogthum Lauenburg Besitz zu ergreifen, nach⸗ dem Allerhöchstdieselben dies Land durch die am 14. August d. J. mit Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich geschlossene Vereinbarung erworben haben. Se. Majestät haben über diese Besitzergreisung ein am 13. d. M. Aller⸗ höchsteigenhändig vollzogenes Patent zu erlassen geruht, welches ich hiermit urschriftlich vorlege und zunäͤchst zur Kenntniß der obersten Beamten des Landes und des an der Spitze seiner Landesvertretung stehenden Landraths⸗ Kollegiums bringe.
Es wurde nun das bereits mitgetheilte Königliche Patent durch den Geheimen Regierungs⸗Rath v. Wolff verlesen, worauf der Königl. Kommissarius also fortfuhr: .
Somit erkläre ich hierdurch Kraft der mir ertheilten Vollmacht die Be⸗ sizergreifung des Herzogthums Lauenburg durch Se. Majestät den König von Preußen und Herzog von Lauenburg, als dessen rechtmäßigen Landes⸗ herrn, für vollzogen: Ich fordere Sie auf, sich mit mir in dem Wunsche für das Heil und Wohl Unseres Königlichen Herrn zu vereinigen in Rufe: »Seine Majestät der König lebe hoch!«
Preußen, unser Aller⸗
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Nach lebhafter Erwiderung dieses Hochs Seitens der Anwesen⸗ den forderte der Herr Kommissarius die anwesenden Beamten mit diesen Worten zur Ablegung des Diensteides auf:
Seine Majestät haben Sich vorbehalten, die Erbhuldigung des Landes, und somit die Eidesleistung Ihrer neuen Unterthanen in Allerhöchsteigener Person entgegenzunehmen, mich aber beauftragt, die Behörden und Be⸗ amten des Landes ihrem neuen Landesherrn durch den üblichen Diensteid zu verpflichten. Indem daher die Herren Mitglieder des Landraths⸗Kollegii zu seiner Zeit Sr. Majestät dem Könige und Herzoge mit der gesammten Landesvertretung ihren Eid zu leisten haben werden, fordere ich für jetzt 8 anwesenden Herren Beamten auf, Allerhöchstdemfelben den Diensteid zu eisten.
Während die Vereidigung erfolgte, wurde gleichzeitig draußen die Anheftung des Königlichen Wappens und das Aufziehen der preußischen Fahnen auf dem Regierungsgebäude und am Rathhause wobei die auf dem Marktplatze aufgestellten Truppen prä⸗ entirten.
Nach Ableistung des Eides übermittelte der Herr Kommissar
dem Regierungspräsidenten den Auftrag Sr. Majestät, die ihm un⸗ tergebenen Beamten in gleicher Weise zu vereidigen, schloß die feier⸗ liche Handlung und forderte die Anwesenden auf, ihm zu folgen, um der öffentlichen Verkündigung des Allerhöchsten Patents an die Einwohner beizuwohnen. — Der Königliche Kommissar trat nunmehr, umgeben von den übrigen Zeugen der Feier, durch die geöffnete Thür des Gebäudes auf die nach dem Marktplatze zu belegene Freitreppe, vor welcher sich die Mitglieder des Magistrats und der Achtmannschaft, so wie die Schützengilde und übrige Bürgerschaft und ein zahlreiches Publikum aller Stände eingefunden hatte, während die Königliche Garnison auf der linken Seite des Platzes Aufstellung genommen hatte, und hielt von hier aus folgende Anrede an die Versammelten:
Die Königlichen Zeichen an der Stätte Ihrer Landesregierung thun hnen kund, daß der von Sr. Majestät dem Könige von Preußen, unserem Allergnädigsten Herrn, mir gewordene Auftrag, in Seinem Namen von dem Herzogthum Lauenburg Besitz zu ergreifen, vollzogen ist. Es ist dies geschehen in Gegenwart Ihrer höchsten Landesbehörden und des Vorstandes Ihrer Landesvertretung. Aber auch öffentlich vor Ihnen verkündige ich hiermit das von Sr. Majestät am 13ten d. M. Allerhöchsteigenhändig voll⸗ he an Seine neuen Unterthanen im Herzogthum Lauenburg gerichtete
atent.
Nach Verlesung desselben fuhr der Herr Kommissarius also sort:
Der Schluß dieses Allerhöchsten Patents giebt Ihnen die erforderliche Verheißung, daß Se. Majestät in Person in Ihrer Mitte erscheinen, und die Versicherung Ihrer Treue entgegennehmen werden. Se. Majestät wer⸗ den dies mit doppelt freudigem Herzen thun, da die Vertretung dieses Landes, nachdem große Ereignisse die Trennung von ihrem früheren Landes⸗ herrn herbeibeführt hatten, selbst mit dem Wunsche hervorgetreten ist, dem preußischen Scepter anzugehören. So möge denn dies Land nach manchem Wechsel fernerhin dauernd und sicher gedeihen unter dem Schutze des König⸗ lichen Adlers, der seinen Flug im Laufe der Jahrhunderte, wenn auch oft mit Stürmen kämpfend, höher und höher nahm, bis er herabblickte, und seine Fittige schützend breitete über weite Länder, vom Niemen zur Saar, vom Fels zum Meer, blühend in Ackerbau und Gewerbe, in Wissenschaft und Kunst, bewohnt von einem Volke, mit dem die biederen Einwohner dieses Landes nunmehr verbunden sind, das, ein Volk in Waffen, Achtung gebietend dasteht, bereit, seinen Thron, seinen Heerd, aber auch Deutsch⸗ lands Grenzen zu wahren.
Noch nie hat der Segen Gottes den Völkern gefehlt, wenn sie dem Gebote treu bleiben: Fürchtet Gott, ehret den König, habet die Brüder lieb. So spreche ich die Hoffnung und Zuversicht aus, daß die Einwohner dieses Landes den neuesten Wechsel in dem Schicksal desselben als den Rath⸗ schluß Gottes erkennen, daß Lauenburger und Preußen wetteifern werden, ihrem irdischen Herzoge und Könige ihre Ehrfurcht und Treue durch die That zu bezeugen, daß Preußen und Lauenburger, nunmehr vereint für gute wie für böse Tage, die brüderliche Liebe zu einander bethätigen wer⸗
den: als Landeskinder eines Landesvaters.
sein, an heili⸗
Als Schluß in dem Rufe Preußen,
Unsere erste Handlung unter dem neuen Regimente soll ger Stätte den Segen Gottes sür diesen Bund zu erbitten. der weltlichen Feier aber fordere ich Sie auf, Sich mit mir zu vereinigen: Es lebe Seine Majestät Wilhelm I, König von Herzog von Lauenburg! Er lebe Hoch!
Die versammelte Menge stimmte mit Begeisterung in diesen
Ruf ein, während die Truppen die Honneurs machten und Böller⸗ schüsse das Lebehoch begleiteten. “ In feierlichem Zuge begab sich demnächst der Königliche Kom⸗ missar mit sämmtlichen Behörden, denen sich das Königliche Offizier⸗ Corps, so wie die Schützengilde anschlossen, über den Marktplatz nach der St. Petrikirche, woselbst ein von dem Superintendenten Brömel abgehaltener Gottesdienst die Feier würdig beendete. Nachmittags fand auf dem Rathskeller ein Diner statt, zu welchem der Königliche Kommissar Einladungen hatte ergehen lassen. Bei der Tafel brachten der Kommissar und der Regierungs⸗Präsident Trinksprüche auf das Wohl Sr. Majestät unseres Allergnädigsten Königlichen Herrn und auf das glückliche Gedeihen der festen und dauernden Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit dem Königreich Preußen aus. Am Abend war die Stadt festlich er⸗
leuchtet. Schleswig⸗Holstein. Kiel, 16. September. Das heute
erschienene zweite Stück des ⸗Verordnungsblatts für das Herzogthum
Holstein⸗ bringt eine Bekanntmachung der Herzoglich hol steinsche