3072
das 2. Bat. (Hirschberg) 2. Niederschles. Regts. Nr. 7, Schober, Sec. Lt. 1. Aufg. 3. Bats. (Glogau) 1. Niederschles. Regts. Nr. 6, in das 1. Bat. (Posen) 1. Pos. Regts. Nr. 18, v. Kuczkowski, Sec. Lt. vom Train 2. Aufg. 3. Bats. (Krotoschin) 2. Pos. Regts. Nr. 19, in das 1. Bat. (Poln. Lissa) dieses Regts. einrangirt. Felscher, Schliemann, Vice⸗ Feldwebel vom 1. Bat. (Glatz) 4. Niederschles. Regts. Nr. 11, zu Sec. Lts. befördert. Braune, Vice⸗Wachtmstr. vom 3. Bat. (Münsterberg) 4. Niederschles. Regts. Nr. 11, Miketta, Vice⸗Wachtmstr. vom 2. Bat. (Kosel) 1. Oberschles. Regts Nr. 22, zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufg. befördert. Moecke, Pr. Lt. 1. Aufg. 2. Bats. (Gr. Strehlitz) 2. Ober⸗ schles. Regts. Nr. 23, Dosse, Sec. Lt. 2. Aufg. 1. Bats. (Neisse) desselben Regiments, in das 1. Bataillon (Breslau) 3. Niederschlesischen Regiments Nr. 10, Kröcher, Prem. Lieutenant 2. Aufgebot 3. Bats. (Naumburg) 2. Thür. Regts. Nr. 32, in das 1. Bat. (Glatz) 4. Niederschles. Regts. Nr. 11, Rutsch, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg. 2. Bats. (Oels) 3. Nieder⸗ schles. Regts. Nr. 10, in das 2. Bat. (Brieg) 4. Niederschl. Regts. Nr. 11, einrangirt, v. Rappard, Pr. Lt. 1. Aufg. 3. Bats. (Warendorf) 1sten Westfäl. Regts. Nr. 13, Muhs, Sec. Lt. von der Art. 1. Aufg. dess. Bats. in das 2. Bat. (Borten) dieses Regts., Lutterbeck, Pr. Lt. 2. Aufg. 1. Bats. (Münster) 1. Westfäl. Regts. Nr. 13, in das 2. Bat. (Pader⸗ born) 2. Westfäl. Regts. Nr. 15, Berckemeyer, Sec. Lieut. 1. Aufg. 3. Bats. (Warendorf) 1. Westfäl. Regts. Nr. 13, Holle, Sec. Lt. 2. Aufg. 1. Bats. (Görlitz) 1. Niederschles. Regts. Nr. 6, in das 2. Bat. (Iserlohn) 3. Westfäl. Regts. Nr. 16, Lenders, Sec. Lt.⸗ 1. Aufg. 1. Bats. (Trier J.) 4. Rbein. Regts. Nr. 30, in das 2. Bat (Düsseldorf) 4. Westfäl. Regts Nr. 17, Kleinsorgen, Prem. Lieut. 1. Aufgebots 1. Bats. (Muͤnster) 1. Westfäl. Regts. Nr. 13, in das Bat. Attendorn Nr. 37, Königs, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufg. 1. Bats. (Cöln) 2. Rhein. Regts. Nr. 28, in das 3. Bat. (Geldern) 4. Westf. Regts. 17 einrangirt. Jungbluth, Sec. Lt. 1. Aufg. 2. Bats. (Jülich) 1. Rhein. Regts. Nr. 25, zum Pr. Lt. befördert. Voelkel, Pr. Lt. 1. Aufg. 1. Bats. (Münster) 1. Westfäl. Regts. Nr. 13, Huber, Sec. Lt. 1. Aufg. 2. Bats. (Wehlau) 1. Ostpreuß Regts. Nr. 1, in das 1. Bat. (Neuwied) 3. Rhein. Regts. Nr. 29 einran⸗ girt. Franke, Sec. Lt. vom Train 2. Aufg. 2. Bats. (Burg) 1. Magdeb. Regts. Nr. 26 zum Pr. Lt. befördert. B. Abschiedsbewilligungenc.
Den 9. September. vv. Arend, Hauptm. u. Comp. Chef vom 1. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 1 Kronprinz, als Major mit Pens., Niehr, Prem. Lt. vom 8. Ost⸗ preuß. Inf. Regt. Nr. 45, mit Pens. und der Armee⸗Unif. mit der bedingten Anstellungs⸗Berechtigung im Civildienst, der Abschied bewilligt. v. Kalk⸗ stein, Major vom 8. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 64, als Oberst⸗Lieut. mit Pens. nebst Aussicht auf Civilvers. u. der Regts. Unif., v. Mach, Haupt⸗ mann und Comp. Chef vom 7. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 60, mit Pens. und der Regiments.⸗Uniform, Graf v. Reichenbach⸗Goschütz, Prem. Lieutenant vom Brandenburgischen Husaren⸗Regiment (Zietensche Husaren) Nr. 3 und kommandirt zur Dienstleistung als Inspections⸗Offizier und Lehrer bei der Kriegsschule in Potsdam, als Rittmstr. mit der Armee⸗Unif. der Abschied bewilligt. v. Treskom II., Sec. Lt. von dems. Regt., aus⸗ geschieden und zu den beurl. Offiz. der Kav. 1. Aufg. 1. Bats. (Posen) 1. Landw. Regt. Nr. 18 übergetreten. v. Hirschfeld, Maj. und etats. Stabsoffiz vom Westpreuß. Kür. Regt. Nr. 5, als Ob. Lt. mit Pens. und der Regts. Unif., Schenck, Sec. Lt. vom Westfäl. Füs. Regt. Nr. 37, der Abschied bewilligt. Haase, Sec. Lt. vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63, ausgeschieden und zu den beurl. Offiz. 1. Aufg. 3. Bats. (Oppeln) 2. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 23 übergetreten. v. Mielecki, Major vom 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, mit Pension und der Regts. Unif., Brehm, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Oberschles. Inf. Regiment Nr. 22, als Major mit Pension und der Regiments⸗Uniform, der Ab⸗ schied bewilligt. v. Quoß, Major vom 4. Westfälischen Infanterie⸗Re⸗ giment Nr. 17, mit Pension nebst Aussicht auf Civil⸗Versor⸗ gung und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Avenarius, Sec. Lt. vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, wegen temporairer Dienstunbrauch⸗ barkeit ausgeschieden und zu den beurl. Offizieren des 2. Aufgeb. 3. Bats. (Simmern) 3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29. übergetreten. v. Wussow, Oberst⸗Lt. vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, mit Pension nebst Aussicht auf Civilvers. und der Regts. Unif., Becker, Sec. Lt. vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, als Pr. Lt., v. Woedtke, Rittmeister und Esc. Chef vom Rhein. Ulan. Regt. Nr. 7, mit Pens. und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. Baron v. d. Goltz, Gen. Lt. und Insp. der 1. Art. Insp, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension zur Dispos. gestellt. Den 12. September.
Elsner, Port. Fähnr. vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, zur Re⸗ serve entlassen. Schubarth, Oberst und Insp. der 1. Festungs⸗Insp., als Gen. Major mit Pens. der Abschied bewilligt.
Bei
.
EE 11““ Den 9. September.
Gr. zu Dohna, Hauptm. vom 2. Aufg. 1. Bats. (Görlitz) 1. Garde⸗ Gren. Landw. Regts., mit seiner bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, Frhr. v. Eckardstein, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufg. 1. Bats. (Berlin) 2. Gde. Ldw. Regts. der Absch. bew. Güte, Weißermel, Sec. Lts. vom 2. Aufg. 3. Bats. (Graudenz) 3. Ost⸗ preuß. Regts. Nr. 4, ersterem als Pr. Lt., beiden mit ihrer bish. Unif., wie solche bis zum Erl. der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, Feldtkeller, Sec. Lt. von der Art. 2. Aufg. dess. Bats., Howitz, Rittmstr. vom Train 2. Aufg. 1. Bats. (Danzig) 4. Ostpreuß. Regts. Nr. 5, diesem mit seiner bish. Uniform, wie solche kis zum Erlaß der Kabinets⸗Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. v. Raschkauw, Sec. Lt. vom 1. Aufg. 1. Bats. (Crossen) 2. Brandenb. Regts. Nr. 12, Schnitzler, Pr. Lt. von den Pion. 2. Aufg⸗. 3. Bats. (Sorau) desselben Regts., der Abschied bewilligt. v. Werder, Oberst z. D. und Führer des 2. Aufg. 3. Bats. (Aschersleben) 2. Magdeb. Regts. Nr. 27, von diesem Verhältniß entbunden. Altmann, Sec. Lieut. vom Train 1. Aufgebots 1. Bataillons (Stendal) 1. Magdeburgischen Regiments Nr. 26,
Wachtel, Seconde ⸗Lieutenant vom 2. Aufgebot 1. Bats. (Merse⸗ burg) 2. Thüring. Regts. Nr. 32, diesem als Pr. Lt., beiden mit ihrer bis. herigen Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Adam, Sec. Lt. vom 2. Aufgb 1. Bats. (Görlitz) 1. Niederschlesischen Regts. Nr. 6, der Abschied bewilligt, Roßmann, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. 2. Bats. (Brieg) 4. Niederschl. Regts. Nr. 11, der Abschied bewilligÄt. Wolfers, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. 1. Bats. (Minden) 2. Westfäl. Regts. Nr. 15, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst, Richter, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. 1. Bats (Weseh 4. Westfäl. Regts. Nr. 17, als Hauptmann mit seiner bisherigen Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 ge. tragen wurde, der Abschied bewilligt. Kalle, Sec. Lt. vom 1. Aufg 3. Bats. (Simmern) 3. Rhein. Regts. Nr. 29, Schaeffer, Sec. Lt von der Art. 2. Aufg. 3. Bats. (Trier II.) 4. Rhein. Regts. Nr. 30, der Abschied bewilligt. Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.
Den 31. August. “ Metzig, Lazareth⸗Inspektor in Aachen, nach Münster, Hintze, Laza⸗ reth⸗Inspektor in Münster, nach Aachen versetee. ʒ Weger, Lt. a. D. und interimistischer Kasernen⸗Insp. in Iülich, zum Kasernen⸗Insp. ernannt. ueX
Den 7. September. Kroening, kontroleführ. Kas. Insp. in Trier, nach Swinemünde zur Wahrnehmung der Lazareth⸗Insp. Stelle daselbst versetzt. Den 15. September.
Wernicke, Geheimer expedirender Secretair und Rechnungsrath im
Kriegsministerium, zum 1. Januar 1866 mit der erdienten Pension in den
82
nachgesuchten Ruhestand versetzt. 8 II. In der Marine.
h Marine⸗Aerzte. —
Durch Allerhöchste Ordre.
Den 13. September. Dr. Taubner, Marine⸗Stations⸗Arzt, Ober⸗Stabs⸗Arzt, der Rang eines Majors, Dr. Simon, Dr. Johswich, Marine ⸗ Stabs⸗Aerzte, der Rang eines Hauptmanns verliehen. 6 Marine⸗Beamte. 8 8 Durch Verfügung des Marine⸗Ministeriums. Den 18. September. Fischer, Piel, Albrecht, Dombrowsky, überzählige Marine⸗ Verwalter, zu etatsmäßigen Marine⸗Verwaltern ernannt.
Nichtamtliches. 8
Berlin, 23. September. Ihre Majestät die Königin wohnte gestern, wie aus Baden mitgetheilt wird, der Taufe der Tochter Ihrer Großberzoglichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Wilhelm von Baden bei und empfing den Besuch Ihrer Majestät der Königin der Niederlande.
— Das Justiz⸗Ministerialblatt Nr. 34 bringt unter Nr. 62 eine Allerhöchste Ordre vom 18. Juli und Allg. Verfügung vom 8. Sep⸗ tember 1865, betrefsend die Reise⸗Entschädigung der Gensdarmen bei den von ihnen auf der Eisenbahn bewirkten Transporten von Ge⸗ fangenen.
Danzig, 22. September. Sr. Maj. Corvette »Vineta⸗ wird heute hier erwartet, um sodann bei Oxhöft Schießübungen abzu⸗ halten. — Auf der Königl. Werft ist es jetzt äußerst still und sind nur sehr wenige Arbeiter beschäftigt; an der Werft liegen jetzt nur die Kriegsschiffe »Gazelle⸗, »Hertha⸗, »Arminius⸗, ⸗Cheops⸗, „Adler⸗ und der Rumpf eines unlängst vom Stapel gelaufenen Kanonen⸗ bootes.
Tbhorn, Regierung und der Stadt, 35,000 Thlrn. zum Bau der Weichselbrücken, Zeitung⸗ zufolge, nunmehr zu einem günstigen Resultat geführt haben. Nach dem aufgestellten Vertrage verpflichtet sich die Stadt, bei Abnahme des fiskalischen Zuschusses die Brücken bei gänzlicher oder theilweiser Zerstörung in ihrer jetzigen Construction wieder her⸗ zustellen, und zwar innerhalb einer von der Königlichen Regierung festzustellenden Frist. Erfolgt die Wiederherstellung innerhalb dieser nicht, so ist die Kommune gehalten, die 35,000 Thaler an den Staat zurückzuzahlen. Wird die Brücke indeß in Kriegszeiten durch fremde oder preußische Truppen zerstört, oder durch eine Pulver⸗ explosion vernichtet, so fällt die Verpflichtung zur Wiederherstellung, als auch zur Wiederzahlung des Staatszuschusses fort. Auch für den Fall, daß bei Thorn eine Eisenbahnbrücke mit einer Passage für Wagen und Fußgänger erbaut wird, hört jene Verpflichtung auf. Dagegen verzichtet bei Annahme des Zuschusses die Kommune auf die bisherige Entschädigung seitens des Postfiskus für Benutzung der Brücke, ferner treten die Befreiungen vom Brückengelde ein, welche im Tarife der Cölner Rheinbrücke vom 23. September 185 festgestellt sind, und endlich bört das bisher von den Kähnen un Traften gezahlte, auf einem Privilegium der Stadt ruhende Durch⸗ laßgeld auf, an dessen Stelle fernerhin 5 Sgr. von jedem Kahne Brückenaufzugsgeld erhoben werden darf
1““
Preußen.
Betreffs des fiskalischen Zuschusses von sollen, der ⸗Westpr.
8,2 19. September. Die Verhbandlungen zwischen der
Merseburg, 21. September. Heute Vormittag haben die
zeldmanöver begonnen; sie schlossen sich im Terrain da an, wo vor⸗
gestern das Corpsmanöver aufgehört hatte, und zogen sich über Blösien zu den ausgedehnten Defiléen des Goelse⸗Baches, wo es bei den Dörfern Frankenleben, Naundorf, Runstädt, Klein⸗ und Groß⸗
Kayn zu lebhaften Engagements, aber nirgend zu einem rangirten
Gefechte kam. Die Bewegungen endeten auf der Höhe des Janus⸗ hügels, wo im siebenjährigen Kriege die Schlacht bei Roßbach begann. Die Truppen bezogen Bivouacs, um morgen das Gefecht wieder auf⸗ nehmen zu können, welches sich über die Saale weg nach der doppelt schlacht⸗
herühmten Gegend von Lützen (1632 und 1813) wenden wird, Se. Majestät
der König aber begaben sich zu dem 1860 neu errichteten Denk⸗ male der Schlacht bei Roßbach, welches einige hundert Schritte west⸗ lich von dem alten — der bekannten eisernen Säule — errichtet worden ist, um dasselbe zu besichtigen. Bei dem Denkmal batten sich auf der einen Seite die Krieger⸗, Veteranen⸗ und Begräbniß⸗ Vereine der Umgegend, auf der anderen Seite das Schullehrer⸗ Seminar aus Weißenfels und die Knaben und Mädchen des Langen⸗ dorfer Waisenhauses aufgestellt. Bei der Ankunft des Königs vor dem festlich geschmückten Eingange wurde Allerhöchstderselbe von dem Ober⸗Präsidenten der Provinz, von Witzleben, dem Landrath und dem Vorstand des Magdeburger Friedrich⸗Vereins empfan⸗ gen, an dessen Spitze der Polizei⸗Präsident von Magdeburg, von Gerhardt, vom Könige durch gnädige Worte des Dankes für das nun vollendete Werk geehrt wurde. Während die Zöglinge des Schullehrer⸗Seminars ein patriotisches Lied sangen, ritt der König an der Front der alten Krieger herab und sagte ihnen, wie sehr es ihn freue, daß die Söhne und Enkel in neuester Zeit ihren Vorfahren aus dem Befreiungskriege Ehre gemacht. Das müsse sie doch auch freuen! Außerhalb der Hecken, welche das zum Denkmal gehörige Terrain einschließen, hatte sich eine große Volksmenge aus der Umgegend versammelt und begrüßte den König mit fortdauern⸗ dem Jubelruf bis zur Rückfahrt nach Merseburg, wo heute die große Tafel im Saloͤn des Schloßgartens stattfindet.
Aachen, 21. September. Wie die Zeitungen vor Kurzem aus Vesel berichteten, wird daselbst zum Schutze der holländischen Grenze gegen Einführung der Viehseuche Militair requirirt. Wir können dasselbe, schreibt die »Aach. Ztg.⸗, von hier aus mittheilen, indem seit gestern hiesiges Militair zur Aushülfe an die Grenze gesandt ist. Die Vorsichtsmaßregeln erweisen sich leider als höchst nothwendig, indem die verheerende Rinderpest schon in den unserer Grenze be⸗ nachbarten Theilen Hollands auftritt. Bereits sollen in Hasselt ein⸗ zelne Fälle der Seuche eingetreten sein. Uebrigens, schreibt die »Rh. u. R. Ztg.⸗, unterlassen die Holländer nichts, der Verbreitung der Seuche zu wehren. Die bedrobten Gemeinden schließen sich selbst ab in ähnlicher Weise wie unsere Regierung eine Abschließung unse⸗ ns Landes veranlaßt. Leider kann den gefährlichen Verbreitern der Krankheit durch keine Grenzsperre der Eingang gewährt werden. So lange nicht ein kräftiger Nord das Fliegengeschmeiß vernichtet, wird der Ersolg auch der besten und anerkennenswerthesten Vor⸗
sshtsmaßregeln zweifelbaft bleiben. Die Regierung in Düsseldorf sandt, um die Ausdehnung der
hat Sachverständige nach Holland ges
Seuche genau zu erforschen. In der Bürgermeisterei Elten sind für morgen Soldaten angekündigt, welche bestimmt sind, den Wacht⸗ dienst an der Grenze zu übernehmen. Wie nothwendig dieser Wechsel in der Person der Wachenden ist, erweist ein Vorfall, der in der vergangenen Nacht sich zutrug. Zu einem Eltener Posten kommt bei Nacht ein Unbekannter, der alsbald Streit anfängt und trotz häftiger Gegenwehr den Posten mißhandelt, so daß er heute an seinen Wunden krank darnieder liegt. Wahrscheinlich war der An⸗ griff nur geschehen, um, nachdem der Posten unschädlich gemacht war, Vieh über die Grenze zu schmuggeln. Ob diese Absicht erreicht, st nicht bekannt. Der Thäter ist bis jetzt noch nicht ermittelt. Zur Verhütung ähnlicher Vorfälle sind übrigens bis zur Ankunft der Soldaten die Posten verdoppelt.
Wittlich, 19. September.
von hier entfernte Dorf Bengel ist Ausschluß von 18 Häusern ganz (ca. 180 Wohnhäuser nebst Kirche, Scheunen, Stallungen ꝛc.) niedergebrannt. Das Feuer ist durch Zufall in dem Hause eines armen Tagelöhners entstanden; fast alle Häuser des Dorfes waren mit Strohdächern gedeckt, wodurch das Feuer in wenigen Stunden sich über den ganzen Ort verbreitete. Leider ist ein Mann mit zwei Kindern von den Flammen eines herabstürzenden Daches ergriffen worden und gänzlich verbrannt. Hamburg, 21. September. (Wes. Ztg.) Gestern ward in der Bürgerschaft die Berathung über das Einführungsgesetz zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch eröffnet. Der bereits im August v. J. abgestattete Bericht der zur Ausarbei⸗ uung des Einführungsgesetzes niedergesetzten Kommission spricht sich für unveränderte Annahme des Gesetzbuches aus und für Ausdebnung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches auf alle obligatorischen Ver⸗ träge. Der § 1 des Einführungsgesetzes, der die unveränderte Ein⸗ führung des Handelsgesetzbuches postulirt, fand, wie zu erwarten, einstimmige Annahme. Eine Debatte erhob sich nur in Betreff der
(Köln. Ztg.) Das drei Stunden gestern Mittag gegen 1 Uhr mit
Stellung der Mäkler. Im Allgemeinen damit einverstanden, daß die Vermittelung von Geschäften, jeder Art ein völlig freies Gewerbe sei, — so nämlich wird sich allgemeiner Ueberzeugung nach Angesichts der strengen Vorschriften des Handels⸗ gesetzbuches üͤber die beeidigten Makler bei uns die Sache praktisch gestalten — glaubte ein Theil der Versammlung die beeidigten Un⸗ terhändler bei Geschäften in Immobilien nicht entbehren zu können, während andererseits dieselben doch nicht im Stande seien, so wie diese Geschäfte sich bei uns gestaltet haben, den strengen Bestim⸗ mungen des Handelsgesetzbuches vollständig zu genügen. Es ward für diese Vermittler der Geschäfte in Immobilien eine Mittelstellung verlangt, wie dieselbe unsere bisherige Gesetzgebung den Maklern anweist. Uebereinstimmend aber sprachen Obergerichtsrath Dr. Knauth, Handelsgerichtspräsident Dr. Albrecht und Advokat Dr. Wolffson, in Sachen des Handelsrechts unbestritten unsere hervorragendsten Juristen, sich gegen diese Anforderung aus zu Gunsten der Gewerbe⸗ freiheit auch in diesem Geschäftszweige. In diesem Sinne entschied sich dann auch die Versammlung.
Nassau. Wiesbaden, 21. September. Auf der Tages⸗ Ordnung der heutigen Sitzung der Ständeversammlung stand der Bericht des Finanzausschusses über die Landessteuerkasse⸗ Einnahmen. An direkten Steuern, Stempelgeldern, Brücken⸗ geldern, Regalien, Krahnengefällen, Monopolen, Confirmations⸗ Taxen, Strafen, Bier⸗ und Branntweinsteuer u. s. w. sind im Ganzen 2,042,140 Fl. als Einnahme festgesetzt worden, wobei die Einnahme aus dem Postregal und aus den Landoberschultheißereien ausgesetzt bleibt. Der von dem Abgeordneten Braun eingebrachte Antrag auf Abschaffung der Institute des Salzregals und des Salz⸗ monopols wurde einstimmig genehmigt. Bezüglich der Hazardspiele beschloß die Ständeversammlung, dieselben als mit dem Staatswohl unvereinbar aufzuheben und die Ansprüche der jetzt privilegirten Bank in den Rechtsweg zu verweisen.
Oesterreich. Wien, 21. September. Die »General⸗Cor⸗ Eeho genn⸗ bringt heute einen Artikel: »Das neue Anlehen⸗, worin es heißt:
⸗Wir haben bisher den Konjekturen der Tagespresse und der Finanz⸗ welt über die von der Finanzverwaltung beabsichtigten Creditoperationen freies Feld gelassen, weil wir dem Laufe der Verhandlungen, welche über den Abschluß eines Anlehens gepflogen werden, nicht vorgreifen wollten. Nunmehr glauben wir uns zu der Hoffnung berechtigt, daß es in nicht ferner Zukunft gelingen werde, das wichtige Geschäft zu einem allseitig be⸗ friedigenden Abschlusse zu bringen. Das Anlehen, welches Oesterreich aus⸗ zugeben im Begriffe steht, wird im Frieden für den Frieden kontrahirt und ist nur in seinem geringsten Theile für die Begleichung eines Desizits, haupt⸗ sächlich aber und in erster Linie zur Lösung schwerwiegender und folgen⸗ reicher Verpflichtungen, zur Tilgung der durch die Bankakte fest normirten Staatsschuld an die Bank, zur Rückzahlung der von dem früheren Finanzminister im Auslaͤnde aufgenommenen Vorschüsse, zur Einlö⸗ sung der die Maximalsumme von 80 Millionen Gulden überschrei⸗ tenden Hypotbekaranweisungen (Salinenscheine) bestimmt und es stellt sich daher den Geldmärkten nicht als eine neue Schuld, son⸗ dern als eine Umwandlung der schwebenden in eine konsolidirte Schuld dar. Durch diese Umwandlung wird endlich das Institut der Nationalbank mit⸗ telst Wiederberstellung der Valuta einer seit 17 Jahren vielfach gehemmten, die volkswirtbschaftliche Entwickelung der Monarchie mächtig fördernden Thätigkeit wieder zurückgegeben und nicht nur das seitherige demüthigende und dem Staatskredite so nachtheilige System der Bewerbung um verein⸗ zelte, mühsam aufgesammelte Vorschüsse, sondern auch voraussichtlich die lange Reihenfolge der an dem Marke Oesterreichs zehrenden Kredit⸗Operatio⸗ nen zum Abschluß gebracht. Der Zinsfuß des Landes wird nicht länger durch die Konkurrenz des Staates unerschwinglich vertheuert, das ver⸗ fügbare Kapital nicht weiter den dringendsten volkswirthschaftlichen Bedürfnissen entzogen, die Steuerkraft des Landes nicht weiter bis zur Erschöpfung angespannt werden. Zu dem Ende gingen dem Anlehen bereits beträcht⸗ liche Ersparnisse im Staatshaushalte voran, weitere Verminderungen de⸗ Ausgaben werden sich, auch abgesehen von den darauf unmittelbar abzielenr den Maßnahmen, noch in Folge der fortschreitenden Besserung und dem⸗ nächstigen Wiederherstellung der Valuta fernerhin zuverlässig ergeben. Diesen wichtigen Bürgschaften für das neue Anlehen reiht sich aber noch ein be⸗ deutungsvolles Moment in den persönlichen Beziehungen an, welche zwischen dem jetzigen Lenker der finanziellen Geschicke Oesterreichs und den Chefs des mächtigsten Bankhauses der Welt sowohl, als auch den hervor⸗ ragendsten Vertretern des großen englischen Geldmarktes bestehen und die uns ganz besonders zu der Erwartung berechtigen, daß das neue Anlehen unter diesen günstigen Auspicien zu einem baldigen allseitig befriedigenden Abschlusse gelangen werde.«
Ueber das Kaiserliche Manifest und Patent bringt die ⸗Wien. Abendpost⸗ nachstehenden Artikel:
Mit dem Tage der Veröffentlichung des Kaiserlichen Patents über Sistirung der Wirksamkeit des Grundgesetzes, womit die Reichsvertretung geregelt wurde, tritt der Kaiserstaat Oesterreich in eine neue Entwickelungs⸗ phase seiner verfassungsmäßigen Zustände ein. Die Unausführbarkeit des mit dem Kaiserlichen Patente vom 26. Februar 1861 kundgemachten Grund⸗ gesetzes über die Reichsvertretung auf dem bisher betretenen Wege kann wohl als eine unanfechtbare Thatsache hingestellt werden. Ebenso klar liegt es auf der Hand, daß ein solcher Zustand ohne die höchste Ge⸗ fahr für die wichtigsten Interessen aller Völker des Reiches, ja sogar für dessen gesicherten Bestand, ohne — wie das Kaiserliche Manifest in seiner klaren, aber ernsten und würdigen Sprache sich ausdrückt — das Recht aller Völker in seiner Grundlage zu bedrohen, nicht länger fort⸗