1865 / 237 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

se, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Konkurs⸗Eröffnung. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation zu Forst, den 3. Oktober 1865, Mittags 1 Uhr.

Ueber das Vermögen des Tuchmachermeisters Heinrich Wilhelm Ni⸗ colai zu Altforst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 24. September 1865 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Otto Haupt zu Forst bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 13. Oktober 1865, Vormittags 11 Uhr

vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Hartig im Terminszimmer Nr. II. eine Treppe hoch anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm

etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen

oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 7. November 1865 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und

Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläu⸗ biger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang⸗ ten Vorrecht v“

bis zum 7. November 1865 einschließlich 8 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals

auf den 21. November 1865, Vormittags 11 Uhr, vor dem genannten Kommissar im Termins⸗Zimmer Nr. II. zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Pragis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekannt⸗ schaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Wolff und Künitz zu Forst, Bohn zu Pförten, Unverricht, sowie die Justizräthe Wenzel und Mattern zu AAAA“ 8

e“ 1“

Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Cottbus. Erste Abtheilung. Den 6. Oktober 1865, Vormittags 9 Uhr. 8 8 Ueber das Vermögen des Handelsmanns Adolph Kaphammel zu Cott⸗ bus ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet 1 der Tag der Zahlungseinstellung auf den 5. Oktober 1865 festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Melde hier⸗ selbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert,

in dem auf den 17. Oktober 1865, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, eine Treppe hoch, vor dem Kommissar, dem Königlichen Gerichts⸗Assessor Korschel, anberaumten Ter⸗ min die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven erwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren der anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände 1 bis zum 20. Oktober 1865 einschließlich

em Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, nit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ iefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger es Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs⸗Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗ angten Vorrecht bis zum 6. November 1865 einschließlich 3 ei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ erungen 8 auf den 15. November 1865, Vormittags 10 Uhr, n unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem genannten Kom⸗ missar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben

und ihrer Anlagen beizufügen. 1 Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Pragis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtig⸗ ten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Behm und Hagen, sen die Rechtsawalte Kobligk und Struck hierselbst zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen.

vö1I11“ Königliche Kreisgerichts⸗Deputation zu Forst. Den 4. Oktober 1865, Vormittags 9 Uhr.

Ueber das Vermögen des Tuchmachermeisters Ferdinand August Kirsch zu Altforst ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung uM“ auf den 25. September 1865

[2978]

festgesetzt worden. b

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Heinrich Senftleben zu Forst bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 14. Oktober 1865, Vormittags 12 Uhr,

vor dem Kommissar, dem Gerichts⸗Dirigenten, Kreisgerichts⸗Rath Lochmann, im Sitzungszimmer des hiesigen Gerichts 1 Treppe hoch anberaumten Ter⸗ mine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder

anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas

verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu

zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 7. November 1865 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Kon⸗ kursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 7. November 1865 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ derungen auf den 21. November 1865, Vormittags 10 Uhr, vor dem genannten Kommissarius im Sitzungszimmer zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Wolff und Künitz zu Forst, Bohn zu Pförten, Unverricht, sowie die Justizräthe Wenzel und Mattern zu Sorau vorgeschlagen.

[2980]

In dem Konkurse über das Vermögen des Handelsmanns Juliuz

David in Gollub werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche

als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang⸗ ten Vorrecht bis zum 3. November ceö. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 16. November cr., Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Sperl, im Verhandlungszimmer Nr. 3 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Ter⸗ mene wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte von Ziehlberg und Justizrath Niemann hierselbst zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen.

Strasburg W.⸗Pr., den 27. September 1865.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1“

[2991] vv13“

Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns J. S. Neumann zu Bromberg ist durch Vertheilung der Masse beendigt.

Bromberg, den 5. Oktober 1865.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgerichts⸗Kommission IJ. Charlottenburg, den 27. Mai 1865.

Das dem früheren Gutsbesitzer August Martin Schulz gehörige, an dem Charlottenburger Ufer des Schifffahrts⸗Kanals gegenüber dem Salzmaganr belegene, im Hypothekenbuche von der Stadt Charlottenburg Vol. XIV. Nr. 854 pag. 7286 verzeichnete Hausgrundstück mit Baustellen, abgeschätt auf 14,452 Thlr. 3 Sgr. 7 Pf. zufolge der nebst Hypothekenscheinen in un⸗ serm B-Büreau einzusehenden Taxe soll. 6

am 4. Januar 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren

Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelde

3247

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Marienwerder,

8 den 3. August 1865.

Das dem Friedrich Nuecklaus und seiner Ehefrau Maria, gebornen Barendt, gehörige Grundstück Gr. Baldram Nr. 7, abgeschätzt auf 9974 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 17. Februar 1866, Vor⸗ mittags 11 ½⅞ Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

[2651] 1 v11““; 1 Das zum Nachlasse des Hofbesitzers Christoph Schwarzrock gehörige, in Alt⸗Kußfeld belegene Hufengrundstück, bestehend aus ungefähr 183 Morgen preuß. (Hypothekennummer 3., soll mit dem erforderlichen Inventarium in freiwilliger Subhastation 1 18

am 27. März 1866, Vormittags 11 Uhr, . vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Christ an ordentlicher Gerichtsstätte meist⸗ bietend verkauft werden. Die auf 6600 Thlr. ausgefallene Taxe, der Hypo⸗ thekenschein und die Verkaufsbedingungen, so wie das Inventarien⸗Verzeich⸗ niß können im Büreau IJ. eingesehen werden. Pr. Holland, den 3. September 1865. 8 Konigliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Schlochau, den 30. Mai 1865. Das den Besitzer Martin und Therese Reiske'schen Eheleuten gehörige, zu Förstenau sub Nr. 66 belegene Grundstück, abgeschätzt auf 6688 Thlr. 10 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re⸗ gistratur einzusehenden Tagxe, soll am 15. Dezember 1865, Vormit⸗ kags 11 Ubr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gerichte anzumelden.

Nothwendiger Verkauf. 1 Theilungs halber. Die im Kreise Bütow belegene, zum Nachlaß der in Stolp verstor⸗ benen Kommerzienrath Friedrich Wilhelm Arnoldschen Eheleute gehöͤrige Mahl⸗ und Schneidemühle Nr. 2 in Morgenstern, gerichtlich abgeschätzt auf

11,652 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf., soll zum Zweck der Auseinandersetzung der

Erben

1 am Mittwoch, den 20. Dezember 1865,

8 Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein

sind in unserer Registratur einzusehen. Gläubiger, welche wegen einer aus

dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern

Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem unterzeichneten Sub⸗

hastations⸗Gerichte anzumelden.

Bütow, den 31. Mai 1865. .

Königliches Kreisgericht.

I. Abtheilung.

[2666] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht Wittenberg, J. Abtheilung. Die dem Ziegeleibesitzer und Kaufmann Philipp Langefeldt zu Berlin, jetzt zu dessen Konkursmasse gehörigen Grundstücke, als: 1) das sub Nr. 43 Vol. II. pag. 241 des Hypothekenbuchs von Bülzig eingetragene, im Dorfe Bülzig belegene Wohnhaus nebst dazu gehö⸗ rigen Stück Landes von 10 Morgen, auf welchem es erbaut ist, und worauf eine Flaschenfabrik sich befindet, taxirt 5302 Thlr.) die zu Bülzig unweit der Wittenberg⸗Jüterboger Straße belegene Ziegelei, nebst den dabei befindlichen Thonkeuten von eirea 6 Morgen Fläche und 27 Morgen Ackerland bei der Ziegelei, nach der Absdorfer Grenze zu belegen, abgeschätzt auf 4544 Thlr.] 1 acht Morgen Acker zwischen der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn und der Jüterboger Chaussee, walzend an der Bülziger Flur, taxirt 80 Thlr.; 5 2und 3 unter Nr. 47 Vol. II. pag. 305 des Hypothekenbuchs von Bülzig 1 8 eingetragen zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur ein⸗ usehenden Taxe, soll 1866, deih Ee hn . G an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 2, subhastirt werden. Bantnch Re;; einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations⸗Gericht anzumelden.

2667 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht Wittenberg. I. Abtheilung.

ücke, als: H)' das sub Litt. A. Nr. 1. Vol. I. pag. 1 des Hypothekenbuchs von Schmilkendorf eingetragene Schulzengut, tagxirt 8689 Thlr. 18 Sgr. 4 8 2 2 2) 8n Litt. B. Nr. 1. Vol. I. pag. 1 ibidem eingetragene Wiese von 2 sächsischen gleich 4 ½ preußischen Morgen im Brämerlug,

aabgeschätzt auf 1100 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer

Registratur einzusehenden Tage, soll 8 88 am 18 segee 1886, von Vormittags 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle Zimmer Nr. 2 subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, ihren

Anspruch bei dem Subhastations⸗Gerichte anzumelden.

Die dem Ortsrichter Johann Friedrich Lühnsdorf gehörigen Grund⸗

[2981] Oeffentliche Bekanntmachung. Nachbenannte Gegenstände sind als gefunden und herrenlos zur gericht⸗ lichen Verwahrung abgeliefert worden:

1) vier Stück Dividendenscheine zu den Actien der Magdeburg⸗Halber⸗ städter Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 9377. 9385. 10,395 und 11,286 Ser. IV. Nr. 2 auf das Verwaltungs⸗Jahr 1864, gefunden am 5. Januar 1865 in einem Omnibus hierselbst.

2) Drei Berliner Stadt⸗Obligationen o 2) Litt. F. Nr. 8791 über 50 Thlr.

b) Litt. F. Nr. 14,019 über 50 Thlr., beide mit Coupons Ker. II. Nr. 4—8; c) Litt. G. Nr. 5074 über 25 Thlr., letztere mit Coupons Ser. II Nr. 5 8; gefunden . Juli 1865 auf dem Boden des Hauses Alte Jacobs⸗ straße Nr. 30.

3) Ein schwarzledernes Portemonaie, enthaltend 52 Thlr. 10 Sgr 4 Pf. und 1 Kreuzer, gefunden am 22. April 1865 Unter den Linden, zwischen der Schadow⸗ und Neuen Wilhelmsstraße.

Die unbekannten Eigenthümer der vorstehend spezifizirten Obligationen und Dividendenscheine, so wie des Portemonaies, werden hierdurch auf⸗ gefordert, sich mit ihren Eigenthums⸗Ansprüchen bei dem unterzeichneten Gericht binnen 2 Monaten, spätestens aber in dem auf

den 29. Dezember d. J., Vormittags 11 ½ Uhr, b vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Dannenberg, im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße 58, Portal III., Zimmer Nr. 12 anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls sie ihrer Eigenthums⸗Ansprüche für verlustig erklärt, und die gedachten Werthpapiere und Gelder dem Finder, resp. der hiesigen Armenkasse werden zugesprochen werden. I

Berlin, den 25. September 1865. 1 Köͤnigliches Stadtgericht. Abiheilung für Civilsachen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc

Die ehemaligen Militair⸗Wachtgebäude am Cottbusser⸗, Schönhauser⸗, Landsberger⸗ und Frankfurter Thore sollen an Ort und Stelle öffentlich an

den Meistbietenden auf den Abbruch verkauft werden, zu welchem Zweck folgende Termine anberaumt sind:

1) am Cottbusser Thore auf Donnerstag, den 12. d. Mts., Vor⸗ den 13. d. Mts., Vor⸗ den 13. d. Mts., Vor⸗

den 1 3. b. Mts., Vor⸗

mittags 9 Uhr; 2) am Schönhauser Thore auf Freitag,

mittags 9 Uhr; 3) am Landsberger Thore auf Freitag,

mittags 10 Uhr; . 4) am Frankfurter Thore auf Freitag,

mittags 11 Uhr. Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden Der Bau⸗Inspektor 8

Blankenstein. 1

Die hölzernen Thorflügel vom Hamburger⸗, Schönhauser⸗, Prenzlauer⸗, Königs⸗, veersen h Frankfurter⸗, Stralauer⸗, Schlesischen⸗ und Kottbusser Thore nebst dem daran befindlichen Eisenzeug, welche im Baudepot, Louisen⸗ Ufer und Bukowerstraßen⸗Ecke lagern, sollen daselbst am

Donnerstag, den 12. d. M., Vormittags 10 Uhr, öffentlich meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung verkauft werden. Kauflustige werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß die Thore am Verkaufstage von 8 Uhr ab besichtigt werden können.

Der Bau⸗Inspektor. Blankenstein

[2983] Bekanntmachung. Das 1 Meile von Creuzburgerhütte und 1 ½ Meile von Constadt im Kreise Oppeln belegene ehemalige Frischhütten⸗Etablissement Emilienhütte wird, nachdem die von dem Stellenbesitzer Dehn zu Suͤßenrode auf die Wasserkraft des Werks erhobenen Ansprüche durch gerichtliches Erkenntniß beseitigt sind, am Fêgeae d. J., von Vormittags 11 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr loco Emilienhütte

wiederum alternativ zur Veräußerung und zur Verpachtung auf 18 Jahre ausgeboten werden 1 1

Das Kaufgelder⸗Minimum für das Etablissement, zu welchem ein Areal von 80 Morgen und eine Wasserkraft von 18 Pferdekräften gehoͤrt, i auf 10,750 Thlr., das Pachtgelder ⸗Minimum auf 383 Thlr., das vom Pächter nachzuweisende Vermoͤgen auf 3500 Thlr. festgesetzt. 8

Dem Pächter wird die Umwandlung der Hütte in eine Mühle ge⸗

t. 2 2 7 2 saeh Veraͤußerungs⸗ und Verpachtungs⸗ Bedingungen, sowie die Licitaͤ⸗ tionsregeln können in den Domainen⸗Rent⸗Aemtern zu Kupp und Creuz⸗ burg, sowie in unserer Domainen⸗Registratur eingesehen werden; auch wer den davon gegen Erstattung der Copialien Abschriften ertheilt.

Oppeln, den 3. Oktober 1865. 8

Königliche Regierunge,

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

SpSeikanniean—

Mittwoch, den 18. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr, sollen in unserm Magazin am Königsgraben Nr. 16 eine Quantität Roggenkleie, Futtermehl und Kaff, sowie mehrere alte für den Magazindienst unbrauch⸗ bare Geräthe, worunter alte Taue, Säcke und Mehltonnen, ferner 10 Stück Thierhäute, gegen gleich baore Bezahlung, meistbietend verkauft werden.

82

Berlin, den 6. Oktober 1865. Königliches Pro viant⸗Amt