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sen erklärt, daß es auf alle Fälle sein Wunsch sei, seines Amtes enthoben zu werden und diesem Wunsche ist selbstverständlich ent⸗ sprochen worden. Bis zum 1. November wird derselbe noch fort⸗ fungiren. — Der Gouverneur v. Manteuffel tritt morgen seine Reise nach der Westküste an und geht zunächst nach Husum, Tön⸗ ning und Friedrichstadt. Am 15. und 16. wird er wieder hier anwesend sein.
Cappeln, 10. Oktober. Am vorigen Donnerstag war, wie die »Eckernf. Ztg.⸗ meldet, der Gouverneur des Herzogthums hier anwesend. Derselbe hatte die hiesigen Beamten zur Tafel ge⸗ laden und fand hier der Hardes⸗ und Fleckensvogt von Buch⸗ wald Veranlassung, Sr. Excellenz die umfassendsten Mittheilungen über die nähern Verhältnisse unserer Fleckensangelegenheiten, die uns hauptsächlich berühren, zu geben, die von demselben mit sichtlicher Theilnahme entgegengenommen wurden. Der Herr Gouver⸗ neur stellte darauf die Freigebung der Fischerei unter den nöthigen Beschränkungen zum Schutze der Fischzucht, so⸗ wie die Ausbaggerung der Schlei zum nächsten Frühjahr in Aus⸗ sicht. Auch hinsichtlich des Brückenbaues, so wie wegen beschleunig⸗ ter Auszahlung der Einquartierungs⸗ Vergütung wurden Zusagen ertheilt. Heute ist hier nun schon die Nachricht eingetroffen (wie bereits in voriger Nr. d. Bl. gemeldet wurde), daß der Capitain Hassenstein von der »Arkona⸗ beordert worden, mit einem Kanonen⸗ boot hier einzutreffen, um sofort die Peilungen für den Bau einer Brücke, so wie fuür die Ausbaggerung der Schlei aufzunehmen, da⸗ mit, wenn keine sonstigen Hindernisse in den Weg treten, diese Ar⸗ beiten mit Beginn des nächsten Frühjahrs in Angriff genommen werden können.
Neuß. Greiz, 10. Oktober. Se. Durchlaucht unser Fürst verweilt, nachdem er den Anfang der Herbstferien zur einer Brunnen⸗ kur in Kreuznach benutzt, seit einigen Wochen in der hiesigen Residenz.
Hessen. Kassel, 10. Oktober. (Wes. Ztg.) Beim Beginn der heutigen Sitzung der Ständeversammlung setzte der Präsi⸗ dent die Versammlung in Kenntniß, daß ihm eine Mittheilung der Landtags⸗Kommission im Auftrage Kurfürstlichen Finanzministeriums zugegangen sei, wonach unter allem Vorbehalt, als einstweiliges Abkommen, wegen Aufhebung des dem Kurfürstlichen Hofe zustehen⸗ den Jagdrechts, das dafür nunmehr zu zahlende Pachtgeld, insofern dasselbe aus der zu 5 pCt. zu berechnenden Verzinsung der Ab⸗ lösungs⸗Kapitale nicht aufkomme, so wie die Herstellungs⸗ und Unterhaltungskosten für Einfriedigung der Jagdreviere, aus der Staatskasse bezahlt werden. Diese Eröffnung sei die Folge der vor der Promulgation des Jagdgesetzes eingelegten Verwahrung des Kurfürsten als zeitigen Inhabers des Fideikommißvermögens. Diese Mittheilung ward zur schleunigen Berichterstattung dem Verfassungs⸗ Ausschuß überwiesen.
Darmstadt, 12. Oktober. (Darmst. Ztg.) Ibre Hoheiten die Herzogin Marie und der Herzog Albrecht von Mecklenburg⸗ Schwerin, die jüngeren Kinder des Großherzogs von Mecklenburg⸗ Schwerin, trafen gestern Nachmittag aus dem südlichen Frankreich und der Schweiz kommend hier ein und setzten heute Vormittag ihre Reise nach Schwerin fort.
Bayern. München, 10. Oktober. (A. Abztg.) Diej enigen
Personen, welche vorgestern nach der gesetzlichen Aufforderung zum V
Auseinandergehen arretirt wurden, werden durch das Königliche Bezirks⸗ gericht abgeurtheilt. Ihre Zahl beträgt gegen 50. Die Anschuldigungen richten sich auf Betheiligung am Tumulte. Alle Jene, welche schon vorher der Verhaftung unterlagen, werden wegen Ordnungs⸗ störung auf Grund des Polizeistrafgesetzes abgewandelt. Heute war vor dem Stadtgericht Verhandlung gegen 14 solche Inhaftirte fest⸗ gesetzt. 2 wurden zu je 15 Tagen Arrest und zweijähriger Stadt⸗ verweisung verurtheilt. 12 erklärten, Beweise bringen zu können, welche die Anschuldigung entkräften. Gegen diese wurde die Ver⸗ handlung vertagt. — 12. Oktober.
In gut unterrichteten Kreisen wird versichert, daß die telegraphische Mittheilung des »Nürnberger Korrespondenten“« von einer hier bestehenden Ministerkrisis und dem bereits erfolgten Rücktritte des Staats⸗Ministers des Innern unbegründet sei.
Schweiz. Bern, 10. Oktober. (Fr. Postztg.) Nächsten Montag über acht Tage wird also die Bundesversammlung in außerordentlicher Sitzung zur Berathung der Bundesverfassungs⸗ Revision zusammentreten. Aber nicht diese wichtige Frage allein wird die eidgenössischen Näthe beschäftigen; laut der vom Bundes⸗ rathe soeben festgestellten Traktandenliste werden noch eine Anzahl anderer Gegenstände zur Verhandlung kommen, welche in inter⸗ nationaler und volkswirthschaftlicher Beziehung für die Schweiz von kaum minderer Bedeutung sind. So unter Andern: die Bodensee⸗ gürtelbahn, d. h. der Staatsvertrag zwischen der Schweiz, Bayern und Oesterreich über den Bau einer Eisenbahn von Lindau über Bregenz nach St. Margarethen und von Rüti nach Feldkirch; die Botschaft des Bundes⸗ raths, betreffend die Gleichstellung einiger Zollansätze des Tarifs von 1851 mit dem Conventionalvertrag von 1865, bei welcher Gelegen⸗ heit der Stuttgarter schweizerisch⸗deutsche Handelsvertragsentwurf zur
Sprache kommen wird, der Bericht über den Stand der Tessiner Eisenbahnen, bei welchem die Anhänger des St. Gotthardt und des Lukmanier Anlaß zu einer Debatte nehmen dürften; die bundes. räthliche Botschaft über die Petition für Einführung des metrischen Maßes und Gewichts; die Errichtung eines eidgenössischen Stabs. büreaus; den Rekurs des Kantons Basel⸗Land in der Juden⸗Nieder. lassungsangelegenheit; das Budget für 1866 und endlich die Wahlen des Bundespräsidenten und Bundesvicepräsidenten und des Präst⸗ denten und Vicepräsidenten des Bundesgerichts für den gleichen Zeitraum.]
E Frankreich. Paris, 11. Oktober. Der »Moniteur⸗ mel. det, daß der Kaiser dem ältesten Sohne des Generals Goyon den Titel eines Herzogs von Feltre verliehen und gestattet habe, daß der
Grafen⸗Titel, der dem General Goyon zustebt, nach seinem Tode
dem jüngeren Sohn desselben zustehen solle.
Dem »Pays⸗ geht aus Lissabon die Nachricht zu, daß das Panzergeschwader des Ozeans, welches augenblicklich im dortigen Hafen sich befindet, am 10. Oktober wieder in See gehen wird, um sich nach Cherbourg zu begeben.
Der »Abend⸗Moniteur⸗ meldet: »Den Schluß⸗Anträgen der unte Vorsitz der Kaiserin mit Prüfung des Strafsystems der jungen Sträf⸗ linge von La Roquette beauftragten Kommission gemäß, hat der Minister des Innern einen Beschluß gefaßt, welcher die Räumung des Gefängnisses vorschreibt. Die jungen Sträflinge, die dort ge⸗ fangen saßen, sind nach den Verordnungen des Gesetzes vom 5. Auguft 1850 auf eine gewisse Anzahl von Ackerbau⸗Kolonieen vertheilt wor den. Bei dieser Vertheilung wurde den Fähigkeiten der Kinden ihrem Alter, ihrer Familienlage Rechnung getragen. Die Verwal— tung bekümmert sich eifrig um die Vorbereitung eines Reglementz der öffentlichen Administration, welches dazu bestimmt wäre, durch eine Organisation der Ueberwachung (patronage) die Gesetzgebung betreffs jugendlicher Sträflinge zu vervollständigen.⸗
— 12. Oktober. Der »Abendmoniteur⸗ theilt mit, daß de Kaiser, die Kaiserin und der Kaiserliche Prinz heute Mittag 1 Uhr in St. Cloud eingetroffen sind.
Nach hier eingetroffenen Nachrichten aus Bukarest hat sic der Gesundheitszustand des Fürsten Kusa gebessert.
Italien. Florenz, 12. Oktober. Nach einer aus Rom eingetroffenen Depesche hat die französische Regierung dem römischen Kriegsminister angezeigt, daß die französischen Occupationstruppen im nächsten Januar in den Städten Rom, Civita⸗Vecchia und Viterbo konzentrirt werden würden.
Rom, 11. Oktober. (Köln. Ztg.) Gestern stießen zwei päpfe liche Gensdarmen bei Spurgola auf eine Räuberbande. Ein Enn⸗ führter, für den die Räuber 12,000 Scudi Lösegeld verlangt hatten,
wurde, ohne etwas bezahlt zu haben, frei gemacht. bh.
Griechenland. Aus Athen, 11. Oktober, wird telegn phirt: Kriegs⸗, Marine⸗ und Justiz⸗Minister haben ihre Entlassun eingereicht und ist das Ministerium jetzt olgender Maßen zusammen⸗ gesetzt: Kumunduros, Präsident und Finanz⸗Minister; Lomgardee Minister des Innern; Braila, Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten; Lazaretos, Kriegs⸗ und Marine⸗Minister; Kaligas, Justi und Kultus⸗Minister.
Türkei. Aus Konstantinopel, 4. Oktober, wird üblg Marseille gemeldet: Die Ulemas haben den ihnen angebotennn Mittelweg in Betreff der Moscheengüter abgewiesen; indessen 1 ihnen ein neuer Vorschlag gemacht worden zu Gunsten der Abge brannten, denen gestattet werden soll, sich auf dem Grund unn Boden des Vakuf anzubauen, so daß ihre neuen Häuser weiterverent werden können, während der Grund Eigenthum der Moscheen bleilt Die Regierung wird, da sie auf die Säcularisation des Vakuf ver zichten muß, eine Anleihe zu 12 pCt. aufnehmen. Die Convertirung der Rente ist beschlossen. Lord Lyons, der neue englische Bah schafter, wird zum 7. d. hier erwartet; Sir Henry Bulwer begich sich nach Ankunft seines Nachfolgers direct nach Nizza.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 11. Oktobe Das Zoll⸗Departement zeigt an, daß mit Allerh. Genehmigung d zeitweiligen Flagge der Elbherzogthümer (Schleswig⸗Holstein) bis deren definitiver Organisation, diejenigen Rechte in den russische Häfen gewährt sind, deren sich die dänische Flagge erfreut. 1
Das »Journ. de St. Petersb.⸗ bringt eine Nachricht, betreffen die Drainirung St. Petersburgs. Die Frage über diese Ä gelegenheit tauchte zuerst im April d. J. auf, wurde dann in Loh don weiter untersucht und zuletzt aufs Neue der Begutachtung 1e— hiesigen Behörden unterworfen. Der Ingenieur, dem die speziell Untersuchungen in Betreff dieses Gegenstandes übertragen worde hat ein der hiesigen Lokalität vollkommen entsprechendes Drainag System aufgefunden, durch welches alle Unreinigkeiten aus den Häl sern und von den Straßen zur Mündung der Newa und ins Ma geführt werden, nachdem alle verderblichen Eigenschaften derselbe vernichtet worden. 8
beider Thinge von 30 Mitgliedern.
26. August durch den Königlichen Kommissar geschlossen.
riß (im Dezember 1860) und stets mit
111“1“ 1 ö Aus Polen, 6. Oktober, berichtet die Posener Ztg.“: Die neue Weichselbrücke bei Wloclawek ist nunmehr fertig und wird am 13. bis 25sten feierlich eingeweiht werden. Man hofft, daß der Statthalter der Einweihungsfeier beiwohnen werde, und es wird eine Deputation aus den angesehensten Bürgern der Stadt Wlocla⸗ wek nach Warschau gehen, um dem Grafen, dessen Werl die Er⸗ bauung dieser Brücke ist, Namens der Stadt Dank abzustatten und ihn einzuladen.
*Die Regulirungs⸗Kommissionen sind unausgesetzt thätig, doch it nicht daran zu denken, daß die Regultrung der gutsherrlichen
und bäuerlichen Verhältnisse innerhalb Jahresfrist beendet sein sollte. V Dies ist auch der Grund, daß die Güterkäufe in Polen jetzt wieder
ins Stocken gerathen sind und gegenwärtig hierin nur wenig Ge⸗ schäfte gemacht werden. Dagegen fängt der Umsatz von Gütern an meist deutsche Käufer in Litthauen an recht lebendig zu werden; denn dort sind die bäuerlichen Verhältnisse lange vor der letzten In⸗ surrection schon geregelt und alle Servituten abgelöst. In den fruchtbaren Gegenden der Bugebene stellt ein deutscher Gutsherr seine über 150,000 Morgen umfassenden Besitzungen zur Parzellirung an Deutsche, und es hat die Einwanderung dorthin bereits be⸗ onnen. 8 Von der polnischen Grenze, 11. Oktober. (Osts. Ztg.) In dem Dorfe Ludezyce, im Kreise Bychow, sind fünf adlige Fa⸗ milien, bestehend aus 15 Personen, von der römisch⸗katholischen zur griechisch⸗katholischen Kirche übergetreten. Amtlichen Angaben nach haben im verflossenen Quartal im Gouvernement Volhynien 80 Feuersbrünste stattgefunden. Der dadurch angerichtete Schaden be⸗ trägt 380,000 SRo., bei welcher Summe die Stadt Sitomir allein mit 277,104 Ro. betheiligt ist. Nur bei 10 Feuersbrünsten ist bös⸗ willige Brandstiftung ermittelt. — Aus der Internirung im Innern Rußlands werden fortwährend zahlreiche beim letzten polnischen Aufstande betheiligt gewesene Personen entlassen. Die im König⸗ reich Polen ansässigen werden direkt nach ihren Heimathsorten ab⸗ geschickt, die preußischen und österreichischen Unterthanen an die betreffenden Grenzbehörden abgeliefert, die übrigen Ausländer erhal⸗ ten an der Grenze einen Paß und Reisegeld in die Heimath. Bei letz⸗ teren ist es häufig vorgekommen, daß sie über ihre Familienverhält⸗
nisse und ihre Herkunft falsche Angaben gemacht hatten und daher
von den fremden Regierungen wieder an die russische Grenze zurück⸗ geschickt wurden. — In der polnischen Sprache hat das Wort »Jude⸗ eine so verächtliche Bedeutung, daß es allgemein als Schimpfwort betrachtet wird. Unter der Verwaltung des Marquis Wielopolski war daher dies Wort aus den amtlichen Korrespondenzen gänzlich entfernt, es hat sich aber später wieder eingeschlichen. Gegenwärtig hat der General⸗Polizeimeister (wie schon neulich erwähnt) in Folge des Gesuches mehrerer jüdischer Einwohner eine Verfügung erlassen, wonach das Wort »Jude« in amtlichen Korrespondenzen seines Res⸗ sorts nicht mehr gebraucht werden soll. — In Stelle des Staats⸗ rathes Krzyzanowski ist der Staatsrath Grygorieff (ein Russe) zum Abtheilungs⸗Direktor für konfessionelle Angelegenheiten in der R
gierungs⸗Kommission des Innern und der Kulte ernannt worden.
Dänemark. Kopenhagen, 12. Oktober. Heute hat das Landsthing den Verfassungs⸗Entwurf der Regierung mit mebhreren Aenderungs⸗Vorschlägen mit 49 gegen 2 Stimmen ange⸗ nommen. Der Entwurf geht jetzt an einen gemeinsamen Ausschuß
— Die „B. T.“ bringt Nachrichten aus Island vom 18. Sep⸗ tember. Der Gesundheitszustand ist in letzter Zeit gut und der Handel in diesem Jahre für die Bewohner sehr günstig gewesen. Auch war man mit dem Ertrage der Heuernte im Ganzen zufrie⸗ den, obgleich das regnerische Wetter seit Ende vorigen Monats viel Heu auf dem Felde verdorben hatte. — Der Althing wurde am Die Stim⸗ nung war für die dänische Regierung eine keineswegs günstige. Das Mißvergnügen trat besonders stark hervor bei der Behandlung es Königlichen Vorschlages über neue indirekte Steuern. Der Vor⸗ schlag wurde nach langen Debatten abgelehnt.
Amerika. Zu der Nichtigkeitserklärung der zur Förderung des Aufstandes kontrahirten Schulden hat die Convention von Ala⸗ bama an die demnächstige gesetzgebende Versammlung noch ein be⸗ sonderes Verbot gerichtet, jene Schulden des Staates oder die Schul⸗ den der Conföderations⸗Regierung ganz oder theilweise anzuerkennen oder zu bezahlen. Nachdem für den Staat Alabama die Sklaverei
bgeschafft ist, beschloß die Convention, das Amendement zur Bundes⸗Verfassung der Volksabstimmung zu unterwerfen. Die von der süd⸗karolinischen Convention ausgesprochene An⸗ nullirung des Secessionsbeschlusses ist besonders merkwürdig, weil Süd⸗Carolina der erste Staat war, welcher sich von der Union los⸗ der größten Hartnäckigkeit auf die Fortsetzung des Krieges drang: »Wir, die Delegirten des Volkes des Staates Süd⸗Carolina⸗- — beginnt die Resolution — »verordnen hier in allgemeiner Convention, daß der am 20. Dezember 1860 von der Convention gefaßte Beschluß, welcher den Staat von der
V föderalen Union löste,
zurückgenommen werde, und derselbe wird hier⸗ durch zurückgenommen. Die Geschicke des Krieges, die Proclamationen des Präsidenten der Vereinigten Staaten und die kommandirenden Generale haben die Entscheidung gegeben, daß die Sklaverei ab⸗ geschafft ist; deshalb fügen wir uns unter den Umständen den be⸗ sagten Proclamationen und befehlen hiermit unbedingten Gehorsam gegen die Constitution der Vereinigten Staaten und alle in Kraft derselben gemachten Gesetze.⸗ Weiterhin heißt es, der Krieg sei aus der von dem schwächeren Theile gehegten Befürchtung zukünftiger Unterdrückung und aus dem Glauben an ein constitutionelles Recht der Secession entstanden. Da der Krieg somit nicht streng den Charakter einer Rebellion gehabt habe, so müsse die Convention dem Präsidenten rathen, die gesetzlichen Strafen auf Rebellion in diesem Falle nicht in Anwendung zu bringen. Die Wahl der Mitglieder der Legislatur von Südcarolina wird am 18. Oktober, die Wahl der Kongreß⸗Mitglieder im November stattfinden. — Die demokrati⸗ sche Convention von Massachusetts hat sich für Johnson's Politik erklärt, welche sie unterstützen will. — Wie es heißt, wird das Kriegsrecht in Kentucky binnen Kurzem aufgehoben werden.
Aus den arktischen Regionen ist ein Brief vom Kapitän Hall, datirt vom Dezember 1864 eingetroffen, welchem zufolge der Ka⸗ pitän von den Eingeborenen Erkundigungen eingezogen hat, aus denen er schließt, daß von der Franklin'schen Expedition noch drei Mitglieder, darunter der Nachfolger Franklin's, Crozier, am Leben sind.
In Norfolk, Virginien, hat am 21. September eine Versamm⸗ lung stattgefunden, um die Einrichtung einer Dampfschifffahrts⸗ linie zwischen Norfolk und einem noch nicht speziell auserlesenen französischen Hafen einzuleiten. Man beschloß, eine Actiengesell⸗ schaft mit einem Kapital von drei Millionen Dollars zu gründen; 800,000 Dollars wurden schon sofort gezeichnet. Der Kaiser Na⸗ poleon interessirt sich sehr für das Unternehmen und soll seine ma⸗ terielle Unterstützung zugesagt haben. Die Pirginier wollen mit dem Projekte nicht nur dem direkten Handelsverkehr mit dem europäischen Continent, sondern auch der Einwanderung aus Europa einen neuen Anstoß geben.
— Der Kaiser Max hat, um die Einwanderung nach Mexiko zu begünstigen, ein Dekret erlassen, durch welches den Ein⸗ wanderern bestimmte Vortheile bewilligt werden. Dasselbe enthält 9 Artikel, die nach dem Pariser »Moniteur⸗- lauten:
Art. 1. Mexiko ist der Einwanderung aller Nationen eröffnet. 6
Art. 2. Es werden vom Staate zu bezahlende Einwanderungs⸗Agen⸗ ten ernannt, deren Aufgabe es sein wird, die Einwanderer heranzuziehen, sie auf dem ihnen zugewiesenen Grund und Boden unterzubringen und durch alle möglichen Mittel ihre Niederlassung zu erleichtern. Diese Agenten werden ihre Befehle von einem durch Uns eigens zu bestellenden Kaiserlichen Auswanderungs⸗Kommissar erhalten, dem auch durch Vermittlung Unseres Ministers der öffentlichen Arbeiten alle auf die Einwanderung bezüglichen Mittheilungen zugehen werden. n
Art. 3. Jeder Einwanderer erhält einen authentischen, unumstößlichen Akt über sein Eigenthumsrecht, wie einen Schein darüber, daß sein Grund und Boden mit keiner Hypotheke belastet ist.
Art. 4. Sein Eigenthum ist für das erste Jahr von Steuern, so wie von Mutationsgeldern, von letzteren jedoch nur für die erste Uebertra⸗
gung, frei. Art. 5. Die Einwanderer können, so wie sie sich im Lande als Kolo⸗
nisten niederlassen, Naturalisationsrechte erlangen.
Art. 6. Den Einwanderern steht es frei, Arbeiter in beträchtlicher Zahl und von welcher Race immer, mitzubringen oder einführen zu lassen. Allein diese Arbeiter werden unter den Schutz eines besonderen Reglements gestellt werden.
Art. 7. Die Effekten der Einwanderer, ihr Acker⸗ und Zuchtvieh, ihre Sämereien, Werkzeuge, Maschinen und industriellen Geräthschaften bezahlen keine Zoll⸗ und Circulationsgebühren.
Art. 8. Die Einwanderer sind während 5 Jahre vom Militairdienst frei. Sie können sich jedoch als Miliz zur Vertheidigung ihres Eigenthums und der benachbarten Felder konstituiren.
Art. 9. Die Kultusfreiheit wird in Gemäßheit des organischen Statuts des Kaiserreichs den Einwanderern zugesichert.
Der »Esperanza« gehen aus der Havan nah Nachrichten über Hayti zu. Die Empörer hatten bei Nacht durch Ueberrumpelung das Fort St. Michel an der anderen Seite des Hafens von Cap⸗ Hayti genommen und die Truppen des Präsidenten Geffrard ge⸗ zwungen, das Bombardement einzustellen. In der Stadt hatte man den dringendsten Bedürfnissen mit Hülfe kleiner Fahrzeuge abgehol⸗ fen, die bei Nacht die Blokade forcirten. Die Rebellen haben aus der Wohnung des englisch⸗amerikanischen Konsuls drei Offiziere Geffrard's hervorgeholt, die kaltblütig hingeschlachtet wurden. Die Rebellen waren entschlossen, ihren Widerstand fortzusetzen, obgleich die Kräfte der Regierung durch Todesfälle und Desertion sehr ge⸗ schwächt worden waren. “
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