1865 / 254 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Anlagen im RNegierung

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Es sind ferner im Regierungsbezirk folgende Unternehmunge im Gange, theils beendet. b B. Im Flußgebiete der Warthe.

19) Die Bildung einer Genossenschaft zur Melioration oberhalb der

Mühle zu Kigczyn, Kreis Samter, zu naß belegenen Grundstücke mit⸗ telst Aufhebung des Kiaczyner Mühlenstaues und Senkung der See⸗ spiegel des Kiaczyner, Gayer, Jankowicer und des Lussowo⸗Lussowkoer Sees ist bis zur Bestätigung des Statuts vorbereitet. Das Meliorations⸗Terrain besteht aus 1516 Morgen 138 Quadratruthen Wiesen und 1031 Morgen 100 Quadratruthen Seefläche. Die Meliorationskosten sind einschließlich der vergleichsweise auf 10,500 Thlr. festgesetzten Entschädigung für die Aufhe⸗ bung des Mühlenstaues auf 21,000 Thlr. veranschlagt. Der Staat hat der Genossenschaft ein Darlehn von 10,500 Thlr. zugesichert.

20) Die Bildung einer Genossenschaft zur Melioration der am By⸗ thiner See, Kreis Samter, zu naß belegenen Grundstücke mittelst Senkung des Wasserspiegels des Bythiner See’'s um 5 Fuß ist bis zur Be⸗ stätigung des Statuts vorbereitet. Das Meliorationsterrain besteht aus 671 Morgen 30 ◻¶Ruthen nasse Wiesen und Hütungen und 1380 Morgen 29 ◻Ruthen Seefläche

21) Die Räumung des Samica⸗Baches im Oborniker und Posener Kreise von der Niemieczkower⸗Chrustower Grenze aufwärts mit Senkung des Obiezierzer See's und des Fachbaumes der Kowalewkoer Mühle um 5 Fuß bis zum Kiekrzer See, Kreis Posen, ist in den Jah⸗ ren 1858/60 ausgeführt. (Schau⸗Ordnung vom 15. Juli 1861 Seite 192 des Posener Amtsblatts pro 1861.)

22) Die Räumung des RyczUuwö;⸗Flusses, auch Flinta genannt, im Oborniker Kreise, nahe von der Ninino⸗Ryczywöler Grenze aufwärts durch das Radomer Bruch hindurch ist in den Jahren 1859—60 ausgeführt. Der Plan zu Bewässerungs⸗Anlagen für das Radomer Bruch und die Bil⸗ dung einer Genossenschaft für diesen Zweck ist in der Vorbereitung.

23) Genossenschaft zur Melioration der am Rogasener See zu naß belegenen Grundstücke mittelst Aufhebung des Mühlenstaues der

Rogasener Stadtmühle (ecfr. Statut vom 13. Marz 1865 Seite 161 der

Gesetz⸗Sammlung pro 1865). Das Meliorations⸗Terrain umfaßt 818 Mor⸗ gen 70 Quadrat⸗Ruthen.

6 24) Die Räumung des Schrodaer und Miloslawer Fließes

im Schrodaer Kreise, von der Einmüͤndung in die Warthe aufwärts,

ist in den Jahren 1857— 59 ausgeführt. (Schau⸗Ordnung vom 16. Sep⸗ tember 1862 Seite 248 des Amtsblatts pro 1862).

25) Die Räumung der Lubieszka im Pleschener Kreise von der Stégosz⸗Mühle bis Gora, ausgeführt in den Jahren 1856—61. (Schau⸗ Tepang vom 15. August 1862, Seite 220 des Posener Amtsblattes pro

26) Die Räumung der Lutynia im Wreschener Kreise in ihren drei Armen von den drei Einmündungen in die Warthe aufwärts bis zum Damm bei Przybyslaw ist in den Jahren 1859 60 ausgeführt. (Schau⸗ Ordnung für den Lutynia⸗Fluß im Kreise Wreschen vom 12. Juli 1863, Seite 175 des Posener Amtsblatts pro 1863). 11ö6“

C. Im Flußgebiet der Prosna.

27) Die Räumung des im Pleschener Kreise von Kurow über Mied⸗ ziamow, Droszew, Pawlow führenden Fließes, welches unterhalb Goluchow in die Prosna sich ergießt, ist nach dem durch Regierungs⸗Resolut

vom 24. Dezember 1857 festgestellten Plane ausgeführt. 28) Die Räumung des Olobok⸗Flusses im Adelnauer Kreise mit Kassirung des Staues der Muͤhle zu Keszyce gegen die ver⸗

gleichsweise für den Mühlenbesitzer festgesetzte Entschädigung im Betrage von

1909 ahfc. ist im Jahre 1864 größtentheils erfolgt und in diesem Jahre u beenden.

29) Im Kreise Adelnau. Für die Unterhaltung der Abzugsgräben aus dem Lawicki⸗ und Rachuta⸗Teiche gilt das von der Posener Koͤniglichen General⸗Kommission aus Veranlassung der gutsherrlich⸗bäuerlichen Re⸗ gulirung der Feldmark Maaßenau im Jahre 1847 bestätigte Statut.

D. Im Flußgebiete der Oder.

30) Der Plan zur Regulirung des aus dem Kreutscher See,

reis Fraustadt, über Heyersdorf, Gurschen fließenden Land⸗

rabens und zur Melioration der an demselben zu naß belegenen Bruch⸗

rundstücke, so wie die Bildung einer Genossenschaft für diesen Zweck ist

n der Vorbereitung begriffen. g 8 E. Im Flußgebiete der Bartsch.

31) Verband zur Regulirung der beiden zur Bartsch führenden Land⸗ räben in den Kreisen Kröben, Fraustadt, Guhrau, Glogau ekr. Statut vom 17. Januar 1859 Seite 53 der Gesetz⸗Sammlung pro

1859). Die Meliorationsfläche beträgt 42,420 Morgen, wovon 14,732 Mor⸗ gen im Regierungs⸗Bezirk Breslau und 27,688 Morgen im Regierungs⸗ Bezirke Posen liegen. Für die Melioration sind bis Ende des Jahres 1864 63,173 Thlr. verausgabt. Zur Vollendung der Bauten sind noch 21,497 Thlr. erforderlich. Das der Sozietät gewährte Staatsdarlehn be⸗ trägt 18,000 Thlr. Die Leitung des Baues erfolgt durch die Königliche General⸗Kommission zu Breslau. Nach Beendigung des Baues geht die Aufsicht über den Verband auf die Regierung zu Posen über.

32) Im Kröbener Kreise ist a) die Räumung der Dabroczna von der Einmuͤndung in die Orla aufwärts bis Gogolewo planmäßig in den Jahren 1862 —64 ausgeführt/ b) die Orla ist von der Grenze des Kröbener Kreises mit Schlesien aufwärts bis Pakoslaw planmäßig 1862 63 regulirt, c) die planmäßige Räumung der Massel wird erfolgen, sobald die Räumung der Orla (Horle) in Schlesien, in welche die Massel mündet, beendet sein wird.

33) Die Räumung der Orla im Krotoschiner Kreise von der Krotoschin⸗Kröbener Kreisgrenze aufwaͤrts ist in den Jahren 1856—57 erfolgt (Polizei⸗Reglement, die Räumung und Unterhaltung des Orlaflusses im Krotoschiner Kreise betreffend, vom 11. April 1857 Seite 143 des Amts⸗

blattes pro 1857).

34) Der im Einverständnisse

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der Interessenten festgestellte, landes⸗

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polizeilich unterm 20. Oktober 1864 genehmigte Entwässerungsplan für das zur Herrschaft Baßkow, Kreis Krotoschin gehörige Erlenbruch ist in der Ausführung begriffen.

35) Bartsch⸗Bruch im Adelnauer Kreise. Dies Bruch enthält 22,000 Morgen. Für die Melioration desselben sind umfassende Vorarbeiten gefertigt. Fuͤr den den Interessenten im Jahre 1860 vorgelegten Meliora⸗ tionsplan zur Ent⸗ und Bewässerung des Bruches konnte leider die Mehr⸗ heit der Interessenten nicht gewonnen werden. Das Verfahren ist deshalb sistirt, und weil weitere Anträge bisher nicht eingegangen sind, bis jetzt nicht wieder aufgenommen worden. Um auf die Entwäͤsserung durch Herstellung der Vorflut soweit als thunlich hinzuwirken, ist die »Schau⸗Ordnung für den Bartsch⸗Fluß im Adelnauer Kreise vom 22. September 1862 S. 269 des Amtsblatts pro 1862, erlassen worden.

EFndlich existiren zur Zeit folgende: Deichgenossenschaften. 8 8 . 1) Der Muchocin⸗Hauland⸗Marienwalder Deichverband im Birnbaumer Kreise (efr. Statut vom 1. Februar 1858, Gesetzsammlung pro 1858, pag. 29). Die Eindeichung der linksseitigen, unterhalb Birnbaum belegenen Warthe⸗Niederung zwischen Muchocin⸗Hauland und Marienwalde ist bereits ausgeführt und schützt ein Terrain von 5836 Morgen gegen die Ueberfluthungen der Warthe. Die Kosten dieser Melioration sind auf 67,200 Thlr. veranschlagt, verausgabt sind 51,751 Thlr. Das vom Staat dem Deichverbande gewäͤhrte Darlehn beträgt 25,000 Thlr.

2) Der Marienwalder⸗Lausker Deichverband im Birn⸗ baumer Kreise (ekr. Statut vom 10. April 1865, Gesetzsammlung pro 1865, Seite 294). Diese unmittelbar unterhalb der Niederung sub 1 be⸗ legene linksseitige Warthe⸗Niederung, zu deren Eindeichung die Arbeiten im Herbst 1864 begonnen haben, umfaßt ein Terrain von 1759 Morgen 110 Qu.⸗Ruthen. Der Deichbau ist auf 7500 Thlr. veranschlagt. Die Be⸗ Püee. eines Staats⸗Darlehns in Höhe von 6000 Thlr. ist in Aussicht gestellt.

3) Die ebenfalls im Birnbaumer Kreise, aber auf dem rechten Warthe⸗ Ufer belegene Warthe⸗Niederung zwischen Waice und Klein⸗ Krebbel von 432 Morgen, welche bisher mit einem unten nicht geschlosse⸗ nen Schutzdeich versehen war, ist im Jahre 1864 durch Vollendung des Schutzdeiches und Anschluß des unteren Theils an die dort belegene Höhe geschlossen worden. Die Deichstrecken werden innerhalb des Territoriums des Dominiums Waice vom Dominium Waice, innerhalb des Territoriums der Gemeinde Klein⸗Krebbel von letzterer unterhalten, und ist das Bedürf⸗ niß der förmlichen Konstituirung eines Verbandes für diese Niederung nicht hervorgetreten. Auch für Theilstrecken des rechtsseitigen Warthe⸗Ufers im Birnbaumer Kreise sind bei Alt⸗Merine und unterhalb der Waice⸗Klein⸗ Krebbeler Niederung alte Schutzdeiche vorhanden, welche jedoch nicht ge⸗ schlossen sind und nur kleine Fläͤchen schützen.

4) Für die der Inundation durch die Warthe unterliegende linksseitige Riederung von Szezonowo und Gasiorowo von 2217 Morgen im Wreschener Kreise ist ein auf 5150 Thlr. veranschlagtes Deichprojekt entworfen. Das Ministerium für die landwirthschaftlichen An⸗ gelegenheiten hat sich bereit erklärt, den auf die bäuerliche Gemeinde Szezo⸗ nowo treffenden Kostenantheil von 2000 Thlrn. in Berücksichtigung der Ar⸗ muth der Gemeinde mit 400 Thlrn. als Beihülfe und 1008 Thlrn. als Staatsdarlehn zu gewähren. Die Ausführung dieses Projektes ist indeß noch nicht gesichert. Endlich

5) Deicharbeiten an der Prosna. Die linksseitige Niederung zwischen Miniszew und Paruchowo, Kreis Wreschen, ist zum Schutz gegen die Ueberfluthungen durch die Prosna mit Deichen versehen, mit Ausnahme in der Feldmark Chwatowo, in welcher Behufs Ab⸗ leitung des Lutynig⸗Hochwassers eine offene Verbindung zur Prosna besteht. Die Deiche sind in den Jahren 1857 61 er⸗ hoͤht und verstärkt worden. Die Kosten der technischen Leitung dieser Ar⸗ beiten mit 200 Thlr. hat der Staat bewilligt. Auf die Ausführung des auf 6440 Thlr. abschließenden Projektes, wonach die Niederung bei Chwaͤ⸗ jowo geschlossen, der Deich mit Rücksicht auf die Stromrichtung theilweise verlegt und normalmäßig ausgebaut werden sollte, sind die Interessenten nach der Verhandlung vom 27. August 1862 nicht eingegangen. Man beschränkt sich vielmehr auf Erhaltung der bisherigen Deichanlagen. Mit Rücksicht hierauf ist das Deich⸗Schau⸗Reglement für die Prosna⸗Niederung zwischen Miniszewo und Paruchowo, Wreschener Kreises, Seite 314 des Amtsblattes pro 1862 erlassen. .

Eine Verfügung des Finanzministers vom 10. d. M. weist darauf hin, daß nach dem Vertrage vom 16. Mai 1865, die Fortdauer des Zoll⸗ und Handelsvereins betreffend, (Ges. S. 641) Art 11 unter Nr. II. §ᷣ§. 2 und 5, 1) Versendungen vereinsländischer unbearbeiteter Tabaksblaͤtter, wenn sie in Mengen von 10 Pfund oder weniger als Proben aus einem Ver⸗ einsstaate in den anderen, oder aus einem Steuergebiete in das andere mit der Post übergehen, von den Uebergangsabgaben und damit auch von der Begleitung mit zoll⸗- und steueramtlichen Bezettelun⸗ gen freigelassen, 2) die Uebergangsabgaben von Tabaksblätterrn und Tabaks⸗ fabrikaten mit 20 Sgr. sowie von Bier mit 7 Sgr. 6 Pf. in diesen Be⸗ trägen nicht mehr von dem Centner des früheren preußischen Landesgewichts, sondern von dem Centner des gegenwärtig in Preußen bestehenden Landes⸗ gewichts erhoben werden sollen. Diese Verabredungen kommen vom 1. Ja⸗ nuar 1866 ab zur Anwendung nnd sind demgem

ordnungen getroffen den 8

Zufolge Bekanntmachung der Königlichen Regierung zu Königsberg ist der Minge⸗Drawöhne⸗Kanal von dem Rußstrom durch den Tag⸗ graben bis zum Kurischen Haff vorläufig für unbeladene Kähne und Holzflöße der Schifffahrt freigegeben worden. Die Zulassung beladener

Kähne für die durchgehende Schifffahrt ist vorbehalten, bis ein geeigneter

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Ausgang der Drawöhne in das Kurische Haff hergestellt sein wird. Die

Benutzung des Kanals für beladene Kähne, welche dem innern Verkehre auf der Strecke von der Drawöhne nach dem Minge⸗ und Rußstrom dienen können, wie etwa zu Heuabfuhren und zur Anfuhr von Baumaterialien ꝛc., ist aber deshalb nicht ausgeschlossen. 3

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Die Regierung zu Gumbinnen macht unter dem 23. d. Mts. be⸗ kannt, daß da nach dem Berichte ihres Departements⸗Arztes die Rinderpest in Russisch Kowno und Umgegend in so bedrohlicher Ausdehnung herrscht, daß die Gefahr der Einschleppung nach Preußen nahe liegt, anschließend an die Amtsblatt⸗Verfügungen vom 8. und 18. September c. angeordnet sei, daß fortan für die landräthlichen Grenzkreise Stallupönen,

illkallen, Ragnit und Tilsit die Bestimungen des §. 3. der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 27. Marz 1836 in Kraft treten und zur Anwen⸗ dung gebracht werden.

Aus Glatz wird der »Prov. Ztg. f. Schl.« vom 2lsten gemeldet, daß, nachdem die topographischen Vermessungen in der Grafschaft Glatz für dies Jahr ihr Ende erreicht haben, die dazu kommandirt gewese⸗ nen Offiziere vom Generalstab wieder nach Berlin zurückgekehrt sind.

Von dem Kupferstecher Rudolf Stang aus Düsseldorf, der sich bereits durch seine Stiche: »Mariä Verkündigung«, nach dem Degerschen Frescobilde auf Stolzenfels, und »Mignon«, »Eugenie« und »Goethe’s Muse« nach Kaulbach rühmlich in der Kunstwelt eingeführt hat, ist die schwierige Arbeit unternommen worden, von Raphael’'s berühmtem Bilde, die Vermählung der heiligen Jungfrau mit Joseph (lo Sposalizio) nach dessen Reinigung durch Molteni einen neuen Stich zu fertigen. Der Künstler hat bei seiner Rückreise von Mailand in München seine Zeichnung Kaulbach, Schwind, Thäter, verschiedenen Kunstkennern und Bekannten gezeigt und nach der »Augsb. Allg. Z.“« konzentrirte sich das Urtheil Aller darin, daß dieselbe an Treue des Ausdrucks, Treue der Linien und Formen, so wie in ihrer Haltung und Gesammtwirkung außerordentlich befriedigt und ganz und gar das schöne Original wiederspiegelt. Dasselbe günstige Urtheil gab auch Molteni in Mailand ab. 8 b

1 Die Ausgrabungen der römischen Pfahlroste im Moselbette bei Coblenz nehmen, nachdem von Seiten der Regierung 300 Thlr. und militairische Hülfe bewilligt ist, einen immer bedeutenderen Charakter an. Die große Zahl der eingerammten Stämme, sowohl der Breite nach am linken Moselufer, wie in den 6 oder schon 88 erkennbaren in den Fluß tre⸗ tenden Jochen, lassen, schreibt man den „»Köln. Blätteru«, keinen Zweifel darüber, daß wir eine sehr belangreiche Moselbrücke vor uns haben, die man nach eingehender Prüfung der Fundamente auch nur für eine römische halten kann. Hauptsächlich deutet darauf die Menge der behauenen und zum Theil skulp⸗ tirten Steinblöcke, welche nach ihrer Schwere, ihrem Material, Charakter nur einem römischen Monumentalbau unmittelbarster Nähe angehört haben können. Erwägt man, daß die große römische Militairstraße von Bingen nach Cöln sehr wahrscheinlich an der Fundstelle über die Mosel setzte, so wird man sich für ein großes Brückenthor resp. einen Triumphbogen entscheiden und es nicht unbegreiflich finden, daß die kolossalen Blöcke nach der Zerstörung des Gebäudes durch die Eisgänge in die Pfahlreste 8 Wie bereits mit⸗ getheilt, besuchte Ihre Majestät die Königin ne st dem Kronprinzen und der Kronprinzessin am 23. d. Mts. Nachmittag die Ausgrabungen und hatten von Seiten der Strombau⸗Direction, der Stadt Koblenz und des rheinischen Alterthums⸗Vereins, die Herren Direktor Nobiling „Ge⸗ heimrath Wegeler, v und Professor aus'm Weerth, ie C der Führung der hohen Herrschaften.

88 89 In fcns 8 24. Oktober der Transport der großen Statue Göthes, welche bisher im sogenannten Tempelherrenhause stand, nach dem neuen Museum statt, wo sie bekanntlich im Treppenhause ihre dauernde Stelle finden soll. Ihre großartigen Verhältnisse machten eine Uebersiedelung der Statue, wenn der Bau schon weiter vorgeschritten ge⸗

in würde, unmöglich.

ween ü 15. Oktober eine Bauschule als Abtheilung ger Schule für Malerei und Skulptur eröffnet worden. Dieselbe hat d

»Nord. P.“« zufolge bereits 60 Zöglinge.

Statistische Nachrichten.

ie Verzehrungssteuer in Oesterreich.) Das K. Finanz⸗ g W de Eresbnisse der Verzehrungssteuer im Jahre 1864 ver⸗ öffentlicht. Diese Steuer, die oft als ein Maßstab zur Beurtheilung des Wohlstandes der Bevölkerung angesehen wird, hat eine beträchtliche Abnahme im letzten Jahre erfahren. Es sind nämlich 5,283,215 Fl. weniger einge⸗ gangen als 1863, und zwar ist diese Abnahme hauptsächlich durch den Aus⸗ fall in der Zuckersteuer und in der Branntweinsteuer entstanden. Erstere trug 3,570,199 Fl. und letztere 1,480,936 weniger ein. Mit Ausnahme der Biersteuer, welche ein Mehr von 41,992 Fl. ergab, sind überhaupt alle an⸗ dern (Wein⸗, Fleisch⸗ und Steuer an anderen Objekten) unter der vorjähri⸗ gen Ziffer geblieben. Diese unerfreuliche Erscheinung, schreibt die »Triester Ztg.⸗«, ist nur ein neuer Beweis zu der Thatsache, daß wir uns wirthschaft⸗ lich auf einer abschüssigen Bahn bewegen, und immer dringender wird die Aufforderung jetzt, da alle Steuerkraft des Volks über Gebühr angespannt ist, auch dafür zu sorgen, daß die Volksarbeit unter günstigeren Bedingun⸗ gen als bis heute sich entwickeln koͤnne. Steuerausfäͤlle sind eine Mah .

nung an den Handelsminister, wie sie deutlicher nicht sein kann. Ob die von dem Finanzminister beabsichtigte Pauschalirung der Zucker⸗ und Brannt⸗ weinsteuer von größerem Einfluß auf die Ergiebigkeit sein wird, muß man abwarten.

andere

Objekte 4698323 4919575 5028966

Bier

15709786 13495699 13367920

Zucker

5113400 5759707 5587838

Branntwein Wein

14242062 6354878 12102280 5929259 13858388 7065889 1863 15764690 6331732 16471141 5951930 10144943 6384934 1864 14283754 6283092 16513133 5881055 6574744 6194377 Der Gesammtbetrag aller Verzehrungssteuer war 1860 Fl. 52,759,360 und 1863 auf Fl. 61,013,370 gestiegen, 1864 wieder auf Fl. 55,730,155 gefallen. Die große, im Jahre 1863 ersichtliche Zunahme verdankte man zum Theil der Erhöhung des Steuerzuschlags bei Zucker um die Hälfte. Bei Wein und Fleisch war schon in demselben Jahre eine Abnahme be⸗ merkbar, für das letzte Jahr ist sie mit Ausnahme von Bier allgemein. Die Steuerkraft hat hier ihre Grenzen erreicht und sie wird weiter erlahmen, wenn die Bedingungen der Arbeit nicht besser werden. In Pithole (Pennsylvanien) hat am 9. d. eine große Petroleum⸗ Feuersbrunst stattgefunden. Die Behälter einer der größten fließenden Quellen, 4000 Faß des Oeles enthaltend, geriethen in Brand; dreizehn Maschinengebäude, welche fünf Acres Land bedeckten, verzehrte das Feuer, dem erst spät Einhalt gethan werden konnte. Der Schaden soll 100,000 Pfd. Sterl. betragen.

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

(Ostsee⸗Fischerei.) Unter diesem Titel bringt die »Stralsund. Ztg.« nachstehende Mittheilung: »Zum Probefischfang in See zwischen Schonen und Rügen hat der Stralsunder Fischerei⸗Verein im vorigen Monate zwei zur Nordsee⸗Fischerei eingerichtete verdeckte Fahrzeuge (Fischer⸗Ewer) mit voll⸗ ständiger Bemannung hierher kommen lassen. Nach dem geführten Schiffs⸗ journale sind in dem Probemonat verwandt worden: 4 Tage zur Auf⸗ suchung der befischbaren Stellen, 5 Tage, eigentlich nur 70 Stunden, zum Fischfang, 12 Tage zum Transport der gefangenen Fische auf hier und zum Verkauf derselben und 12 Tage wegen stürmischen Wetters als Liege⸗ tage. Es sind bei einer Wassertiefe von 60 bis 144 Fuß in 4 Fahrten ge⸗ fangen und an den Markt gebracht worden:

1848 Stück = 30 Schock große Schollen, von denen man 1 Schock

zum mäßigen Preise von 1 ½ Thlr. annehmen kann 41 Thlr. 2 Sgr.

13,600 Stück = 226 Schock große und fette Flun-

dern à 2 Thlr 453 10 * 358 Stück Steinbutten à 2 Sgr... EI11““

2

Fleisch 6640747 6053102 6694587

1860 1861 1862

47 Stück Dorsch à 1 Sgr. . 1bE11“ 620 Pfd. gesalzenen Dorsch à 6 Tsf.. . 1 in Summa 530 Thlr. 5 Sgr. Berechnet man nach den Angaben der Blankeneser Fischer die Bau⸗ kosten zweier Ewer nebst vollständigen Netzen zu 6000, mithin à 20 pCt. à Zinsen, Reparaturkosten und Abnutzung jaͤhrlich auf 1200 Thlr., die Assekuranz à 5 pCt. mit 300 Thlr. und die Kosten fuͤr die erforderlichen 6 Mann auf 1600 Thlr., nämlich für 2 Schiffer à 400 Thlr. zu 800 Thlr., für 2 Matrosen à 240 Thlr. zu 480 Thlr. und für zwei Jungens à 160 Thlr. zu 320 Thlr., so stellt sich die Gesammtausgabe eines Betriebsjahres auf 3100 Thlr. Die pr. September berechnete Einnahme von 530 Thlr. 5 Sgr. würde für acht Betriebsmonate 4241 ½ Thlr., mithin einen Ueberschuß von 1141 ½ Thlr. oder circa 16 pCt. gewähren. In Wirklichkeit dürfte sich derselbe aber höher stellen, wenn pr. Monat statt 4 Fangtage, deren 10 berechnet würden, wenn die besseren Monate des Fischfangs im März, April und Mai mit in Rechnung kämen, und wenn neben den zur Anwendung gebrachten weit maschigen auch engmaschige Grundnetze für den Aalfang und die gewöhn lichen Netze zum Herings⸗ und Lachsfang mit benutzt würden. Wegen vor gerückter Jahreszeit traten die beiden Blankeneser Fischer nach Ablaufe de Monats die Rückreise an und erklärten sich nicht abgeneigt, im Juni näch sten Jahres, nach Ablaufe der besten Monate für den Nordseefang, auf hie zurück zu kommen. Der Zweck des Vereins ist im Wesentlichen erreicht Es ist festgestellt, daß die Ostsee fischreich und der Fischfang Gewinn ver heißend ist. Der Privat⸗Industrie bleibt es überlassen, diese neue Erwerbs und Nahrungsquelle weiter zu verfolgen und auszunutzen. Eupen, 23. Oktober. Wenn auch in den letzten Monaten unser Tuchfabrication nicht ganz den außergewöhnlich blühenden Standpunk vom vorigen Jahre innegehalten, so hat man doch, wird den »Köln. Bl. geschrieben, im Ganzen keine Ursache, darüͤber zu klagen. Was den hiesigen Tuchfabriken einen leisen Stoß gebracht, ist die im Orient in Folge der dor herrschenden Epidimieen wesentlich verminderte Kauflust. Der geschmälert Absatz nach der Levante machte, daß der Markt Deutschlands für den Augenblick mehr als gedeihlich von Fabrikaten hiesiger Gegend über schwemmt wurde. Noch weniger dürften Klagen gerechtfertigt sein in Be treff unserer Maschinenfabriken, deren Eupen vier, und zwar bedeu tende, aufzuweisen hat. Ueberhaupt dürfte als ein Zeichen, daß man i hiesiger Gegend noch nicht über Geschäftsstockung Klage zu führen braucht, der Umstand anzuführen sein, daß in fast allen Geschäftszweigen ein Man gel an Arbeitskräften hervortritt. Seit mehreren Jahrzehnten hat keine solche Bauthätigkeit, wie in diesem Jahre in Eupen, geherrscht/ allein noch immer fehlt es an Wohnungen, namentlich für die arbeitenden Klassen.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

3 Innal. d. Landw. Der Herr Minister für die landwirthschaftl. neer. hatte S. zinslosen Vorschuß von zehntausend Thalern behufs Herrichtung einer internationalen Fettvieh⸗Ausstellung in Berlin im Jahre 1866 bewilligt und würde nunmehr zur Ausführung des Unternehmens geschritten werden koͤnnen, wenn nicht inzwischen das

Auftreten der Rinderpest in denjenigen Ländern, von welchen eine Haupt⸗ 88 8