* 2*
16,869. 31,713. 40,027.
. 17,953. 18,838. 19,040 25,078. 27,972. 33,375. 35,311. 36,625. 37,437. 37,623. 49,847. 50,246. 51,721. 51,776. 53,724.
431. 54,590. .57,641. 59,073. 62,490. 64,150. 65,552.
68,395. 68,423. 71,315. 73,988. 74,775. 77,146. 80,841. 80,983.
83,752. 85,541. 87,164. 87,935. 88,108. 88,169 und 91,649.
Berlin, den 28. Oktober 1865. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
Der Geheime Kanzlei⸗Secretair Rölcke, im Büreau des Direk⸗ toriums des Potsdamschen großen Militair⸗Waisenhauses, ist zum Geheimen expedirenden Secretair und Kalkulator befördert worden.
Verfügung vom 15. Oktober 1865 betreffend die nunmehrigen Gymnasien zu Barmen, Rössel, Gnesen, Seehausen in der Altmark und Jauer.
Zufolge einer Mittheilung des Herrn Ministers der geistlichen
zc. Angelegenheiten sind:
1) Das mit der Realschule zu Barmen verbundene Progym⸗
nastum durch Verfügung vom 29. August d. J.“ Das Progymnasium zu Roͤssel am 6. September d. J., Das Progymnasium zu Gnesen unter dem 16. September v. Dod Progymnastum zu Seehausen in der Altmark mittels Verfügung vom 23. September d. J. und
5) die höhere Lehranstalt in Jauer unter dem 30. September
1’.d. J. als Gymnasien anerkannt worden.
Ddies wird hierdurch zur Kenntniß gebracht. 1 Berlin, den 15. Oktober 1865.
Kriegs⸗Ministerium, Allgemeines Kriegs⸗Departement. v. Glisczinski. v. Hoffmann.
8
20. Oktober 1865 — Dislocations⸗ Angelegenheit betreffend.
erfügung vo
In Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 7. Januar dieses Jahres sind der Stab, die 1., 2. und 4. Escadron des Litthauischen Alanen⸗Regiments Nr. 12 am 1. Oktober dieses Jahres von Inster⸗ burg resp. Wehlau nach Friedland an der Alle in Garnison verlegt worden. Dies wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Berlin, den 20. Oktober 1865.
riegs⸗Ministerium, Allgemeines Kriegs⸗Departement von Glisczinski. von Hoffmann.
Verfügung vom 22. Oktober 1865 —betreffend den
Uebertritt der Mannschaften des Garde⸗Jäger⸗
und Garde⸗Schützen⸗Bataillons zur Garde⸗Land⸗ wehr 2. Aufgebots.
Die diesseitige Bestimmung vom 12. Juni 1844, der gemäß die Mannschaften des Garde⸗Jäger⸗ und Garde⸗Schüͤtzen⸗Bataillons nicht zur Garde⸗Landwehr 2. Aufgebots, sondern zur Provinzial⸗ Landwehr 2. Aufgebots überzutreten haben, wird hiermit aufgehoben.
In Folge dessen sind bei dem Dienst⸗ Uebertritts⸗Termin im Frühjahr künftigen Jahres die betreffenden Mannschaften nicht zur Provinzial⸗, sondern zur Garde⸗Landwehr 2. Aufgebots überzuführen, und sind die Mannschaften des Garde⸗Schützen⸗Bataillons von dem vorbezeichneten Zeitpunkte ab den Garde⸗Landwehr⸗Jägern 2. Auf⸗ gebots zuzuzählen.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche c.
A. Er nennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 17. Oktober.
v. Minckwitz, Rittmstr. a. D., zuletzt Platzmajor, in Cüstrin, die erledigte Chef⸗Stelle bei der 6. Provinzial⸗Invaliden⸗Comp., nung zum Hauptm., verliehen. 11.“ Besserer v. Dahlfingen, Port. Fähnr. vom 2. Obers Regt. Nr. 23, zum 3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29 versetzt. v. Plocki, Hauptm. von der 6. Gend. Brig., zur 8. Gend. Brig. versetzt. K unath, Hauptm. a. D., zuletzt in der 5. Art. Brig., in der 6. Gend. Brig.
angestellt. “ Den 19. Oktober.
Schweichler, Pr. Lieut. vom 1. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 13, zum Hauptm. u. Comp. Chef, v. Beughem, Sec. Lt. von dems. Regt., Frhr. v. Fürstenberg⸗Borbeck, Sec. Lt. vom Westfäl. Kür. Regt. Nr. 4, zu Pr. Lts. befördert. Krocker, Major u. Ing. Offiz. vom Platz in Grau⸗ denz, von dieser Stellung entbunden. Wischer, Major u. Garnison⸗Bau⸗ Direktor des I. Armee⸗Corps, zum Ing. Offiz. vom Platz in Graudenz, Eltester, Hauptm. von der 1. Ing. Insp., zum Garn.⸗Bau⸗Direktor des J. Armee⸗Corps ernannt. v. Borries, Hauptm. à la suite der 1. Art. Brig. und Direktor der Art. Werkstatt in Danzig, zum überzähligen Major be⸗ fördert. Borkenhagen, Hauptm. und Battr. Chef von der 4. Art. Brig., unter Beförderung zum Major, als Abtheilungs⸗Commdr. in die 2. Art. Brig., Maschke, Hauptm. und Battr. Chef von der 5. Art. Brig., unter Besörderung zum Major, als Abtheilungs⸗Commdr. in die 7. Art. Brig. versetzt. Dieckmann, Hauptm. von der 4. Art. Brig., zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Reyher, Pr. Lt. von derselben Brig., zum Hauptm., Kühne, Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. beförd. Aust, Rittm. u. Comp.⸗Chef vom Train⸗Bat. des VIII. Armee⸗Corps als Hauptm. u. Battr. resp. Comp. Chef in die 5. Art. Brig., Loewe, Hauptm. und Battr. Chef von der 3. Art. Brig., als Rittmstr. und Comp. Chef zum Train⸗Bat. des VIII. Armee⸗Corps versetzt. Doergé, Hauptm. von der 3. Art. Brig., zum Comp. resp. Batt. Chef ernannt. Wittstock, Pr. Lt. von derselben Brig, zum Hauptm., Riemer, Sec. Lt. von derselben Brig., zum Pr. Lt., Neugebauer, Pr. Lt. à la suite der 3. Art. Brig., und Lehrer an der Kriegsschule in Neiße, zum Hauptm. befördert. Herring, Hauptm. und Battr. Chef von der 6. Art. Brig, Rautenberg, Hauptm. von der 2. Art. Brig., zur Dienstl. als Mitglieder der Art. Pruͤfungs⸗Kommission kommandirt.
B. Abschiedsbewilligungen ꝛc. 8 Den 4. Oktober. 1“
Schulz, Hauptm. u. Comp. Chef vom Westfäl. Jäger ⸗Bat. Nr. 7 mit Pension zur Disposition gestellt.
Den 19. Oktober.
Frhr. v. d. Goltz, Pr. Lt. vom Westfäl. Kür. Regt. Nr. 4, als halb⸗ invallde mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie ausgeschieden und zu den beurl. Offizieren der Kav. 2. Aufg. des Landw. Bats. Bartenstein Nr. 33 übergetreten. Tackmann, Oberst u. Abthei⸗ lungs⸗Commdr. in der 8. Art. Brig., mit Pension und seiner bisher. Unif.
Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.
Den 13. Oktober. Gotzkow, Zahlmstr. Aspirant und Vice⸗Feldw., zum Zahlmstr.
Klasse beim 5. Landw. Hus. Regt. ernannt.
Den 16. Oktober. Zink, Zahlmstr. Aspirant vom 3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, zum Zahlmstr. 1. Klasse bei dem 2. Bat. des Pomm. Füs. Regmts. Nr. 34
ernannt. Den 19. Oktober. Dockhorn, Intendantur⸗Secretair und Rechnungsrath bei der Inten⸗ dantur des V. Armee⸗Corps, zum 1. Februar 1866 mit Pension in den Ruhestand versetzt. 8
Da nach dem Berichte unseres Departements⸗Thierarztes die Rinderpest in Russisch⸗Kowno und Umgegend in so bedrohlicher Ausdehnung herrscht, daß die Gefahr der Einschleppung nach Preu⸗ ßen nahe liegt, so wird anschließend an unsere Amtsblatts⸗Verfüö⸗ gungen vom 8. und 18. September cr. (Seiten 314 und 320 un⸗ seres diesjährigen Amtsblatts) angeordnet, daß fortan für die land⸗ räthlichen Grenzkreise Stallupoenen, Pillkallen, Ragnit und Tilsit die Bestimmungen des §. 3. der Allerhöchsten Verord⸗ nung vom 27. März 1836 in Kraft zu treten haben und zur An— wendung zu bringen sind.
Hiernach ist das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 22. Oktober 1865. Kriegs⸗Ministerium. pon Roon.
Der General⸗Major und Commandeur der Baron von Buddenbrock, von Wesel.
Angekommen: Infanterie⸗Brigade
Dieser §. 3 lautet im Auszuge wie folgt: »Die vorgedachten Maßregeln werden verschärft, wenn die Rinderpest in der Nähe der Landesgrenze ausgebrochen ist. I e»nämlich ein angesteckter Ort des Auslandes nur drei Meilen oder „weniger von der Landesgrenze entfernt, so dürfen auf einer von „der Provinzialbehörde zu bestimmenden Grenzstrecke, jedenfalle »auf derjenigen, welche den angesteckten Orten so nabe liegt, „a) Hornvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Hunde und Feder⸗
Geburtstage zu beglückwünschen.
Die Rinderpest im Auslande betreffend. 22
„vieh, frische Rinder⸗ und andere Thierhäute, Hörner und „ungeschmolzenes Talg, ferner Rindfleisch, Dünger, Rauch⸗ „futter und gebrauchte Stallgeräthe jeder Art gar nicht »zugelassen werden;
auch unbearbeitete Wolle, trockene Häute und thierische „Haare (exkl. Borsten) sind zurückzuweisen, wenn Gründe „zu der Annahme vorhanden sind, daß solche aus infizirten „Orten herstammen, auch sind
nur solche Personen ohne Weiteres einzulassen, von welchen „nach den Umständen anzunehmen ist, daß sie entweder in „gar keinem infizirten Orte gewesen oder doch daselbst mit
„dem infizirten Rindvieh nicht in unmittelbare Berührung
„gekommen sind. Alle Personen dagegen, bei denen, nach ihren Verhältnissen, „die Beschäftigung und der Verkehr mit Rindvieh vorauszusetzen „ist, z. B. Vieh⸗ und Lederhändler, Fleischer, Gerber, Abdecker „werden zurückgewiesen oder müssen sich, wenn sehr erhebliche „Gründe für die Zulassung sprechen, zuvörderst einer sorgfältigen, „unter polizeilicher Aufsicht vorzunehmenden Reinigung unter⸗ „werfen.“ u. s. w. ““
Gumbinnen, den 23. Oktober 1865. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Nichtamtliches.
Schloß Babelsberg, 27. Oktober. Gestern der König auf Schloß Babelsberg die Vorträge des Kriegs⸗Ministers von Roon, des General⸗Adjutanten von Alvensleben und des Generals von Tresckow. Darauf beehrten Se. Majestät in Berlin die Generalin von Manteuffel, vor ihrer Abreise nach Schleswig, mit einem Besuche, empfingen den Justiz⸗ Minister Grafen zur Lippe und kehrten Abends hierher zurück. Heute fand der Vortrag des Haus⸗Ministers, Freiherrn von Schleinitz, statt. Berlin, 28. Oktober. Se. Majestät der König trafen heute früh 9 Uhr von Babelsberg im Königlichen Palais in Berlin ein, empfingen dort die Vorträge des Militair⸗ und Civil⸗Kabinets und des Unterstaatssecretairs von Thile, nahmen einige militairische Meldungen entgegen und machten Mittags Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Adalbert einen Besuch, um Höchstdenselben zu seinem morgenden Um 2 Uhr fuhren Se. Majestät nach Babelsberg zurück und dinirten um 4 Uhr in Sanssouci mit den dort versammelten hohen Verwandten und dem heute früh in Potsdam eingetroffenen Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, Königl. Hoheit, bei Ihrer Majestät der Königin⸗Wittwe. — Nachdem die Nachricht von dem Tode des englischen Staats⸗Ministers Lords Palmerston im amtlichen Wege zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs gelangt war, hat Allerhöchst⸗ e Ihrer Majestät der Königin von England Seine Theil⸗ nahme über den Verlust des genannten Staatsmannes durch Vermitte⸗ lung des Königlich großbritannischen Botschafters dargebracht. Ihre Majestät die Königin von England hat in Folge dessen Ihren Dankfür diese von Sr. Majestät dem Könige bewiesene Theilnahme Allerhöchst⸗ demselben durch Vermittelung des Königlich großbritannischen Bot⸗ schafters ausgesprochen. Köln, 27. Oktober. Der von Seiten der Staatsregierung mit der Angelegenheit der Erzbischofswabl für unsere Erzdiöcese betraute Ober⸗Präsident von Westfalen, Staatsminister von Dues⸗ berg, ist, wie die „Köln. Blätt.“ berichten, gemäß vorheriger An⸗ zeige an das Metropolitan⸗Domkapitel gestern hier eingetroffen, um demselben Eröffnungen zu machen. Er stattete heute Morgen dem Dompropst Dr. München einen längern Besuch ab. Eine Sitzung ist inzwischen noch nicht einberufen. b Hannover. Hannover, 26. Oktober. (H. B. H.) Nach⸗ dem der bishberige Delegirte Hannovers bei der hier tagenden deut⸗ schen Civilprozeß⸗Kommission, Leonhardt, zum Justizminister beför⸗ dert ist, ist an seiner Stelle Obergerichts⸗Rath Peterßen, bislang Protokollführer in der Kommission, zum hannoverschen Mitgliede in derselben ernannt. Hldenburg, 26. Oktober.
Preußen. empfingen Se. Majestät
In unserem Herzogthum, schreibt
man der ⸗Wes. Z.⸗, ist gegenwärtig die neue Veranlagung der
Grund⸗ und Gebäudesteuer zu Ende geführt, und eine gestern er⸗ lassene Ministerial⸗Bekanntmachung enthält die Bestimmung, daß die Er⸗ hebung der neuen Grund⸗ und Gebäudesteuer mit dem 1. Januar k. J. unter Wegfall der alten Steuern ihren Anfang nehme. Die Grundsteuer beträgt 9 pCt., die neue Gebäudesteuer 6 pCt. vom er⸗ mittelten Steuerkapital. Eine neue Veranlagung war nothwendig geworden, weil jene vor mehreren Jahrhunderten in den verschiedenen Landestheilen nach verschiedenen Grundsätzen umgelegte Steuer im Laufe der Zeit so ungleichmäßig geworden war, daß dadurch ein zu steten Beschwerden Anlaß gebender unleidlicher Zustand besonders dann sich herausstellte, wenn die Kosten neu entstandener Bedürf⸗ nisse darnach umgelegt werden sollten. Mit den Vorbereitungs⸗ arbeiten wurde im Jahre 1835 der Ansang gemacht, wo behufs der b6 “
₰ * 2 + * nand scheint im erfreulichen Zunehmen.
Landesvermessung mit den Haupttriangulirungsarbeiten begonnen wurde, welche sich an die hannoversche Gradmessung anschließen. Die darauf folgende Landes⸗Parzellar⸗Vermessung (das Herzogthum enthält auf 98 ½ geographischen Quadratmeilen 600,000 Parzellen) dauerte bis 1855. Die Abschä ü bã
e bis 11 schätzung der Grundstücke und Gebäude und die Einrichtung des Katasters hat bis hierzu die Zeit in An⸗ spruch genommen. Was die Kosten anlangt, so haben die Kosten der Vermessung 230,900 Thlr., der Abschätzung 120,600 Thlr. und der Einrichtung des Katasters 31,000 Tblr. betragen, ein außeror⸗ dentlich großer Aufwand für die neue Veranlagung einer jährlich nur etwa 200,000 Thlr. erbringenden Steuer. Es kommt dabei indeß auch in Betracht, daß die neue Veranlagung auch für Ge⸗ meindesteuern die Grundlage bildet, und daß die Landesvermessung auch in verschiedenen sonstigen Beziehungen ihre Vortheile bietet.
Mecklenburg. Rostock, 26. Oktober. Der Strike der auf den hiesigen Werften beschäftigt gewesenen Schiffszimmerleute, schreibt das hiesige Tagesblatt, ist noch immer nicht in ein anderes Stadium getreten. Während die Arbeiter von der geforderten Lohn⸗ erhöhung von 8 Schill. nicht ablassen, wollen die Meister über ihr Gebot von 4 Schill. nicht hinausgehen. Am meisten leiden bei diesem Stande der Dinge unbedingt die bei Reparaturen oder im Neubau begrifsenen Schiffe, deren Anzahl gerade den Augenblick sehr bedeutend ist. Schon jetzt steht für die im Laufe nächsten Sommers abzuliefernden Schiffe eine Reise weniger in Aussicht, während die⸗ jenigen, die im Herbst die erste Reise auf England machen sollten, wohl genöthigt sein werden, den ganzen folgenden Winter hier liegen zu bleiben.
Hamburg, 26. Oktober. (Wes. Z.) Die Bürgerschaft ge⸗ nehmigte in gestriger Sitzung einem Antrage des Senats gemäß die Einführung von Civilstands⸗Registern, so daß fortan sämmtliche amtliche Bescheinigungen über Geburten, Todesfälle und Ehen, die bisher in die Kirchenbücher der einzelnen Pfarrkirchen eingetragen wurden, von einer einheitlich organisirten Staatsbehörde ertheilt werden. Für die ländlichen Gemeinden sind die betreffenden Pre⸗ diger mit Führung der Civilstands⸗Register beauftragt. Sachsen. Dem „Dresdn. Journ.⸗ wird aus Leipzig, 25. Oktober, berichtet: Der in Ihrem Blatte erwähnte, in hiesiger Stadt vorgekommene und tösdtlich verlaufene Cholerafall ist glücklicherweise bis jetzt vereinzelt geblieben und es ist demselben keine neue Cholera⸗Erkrankung gefolgt. — Aus Altenburg kommt aus amtlicher Quelle die zuverlässige Nachricht, daß dort ebenfalls seit dem 22. d. M. bis gestern Nachmittag weder ein Todesfall, noch auch eine neue Erkrankung an der Cholera vorgekommen ist Da seit dem Beginne der dortigen Epidemie eine so lange Pause noch nicht eingetreten ist, so darf man hieraus die Hoffnung schöpfen, daß die Krankheit auch dort sich ihrem Ende zuneige.
Bayern. München, 25. Oktober. (N. C.) In der gestri⸗ gen Sitzung des Gesetzgebungs⸗Ausschusses wurden die von Staatsregierung an Stelle des Entwurfs neu formulirten Artikel 212 — 236 (Bestimmungen über das Verfahren vor dem Urtheile des Bezirksgerichts) in Berathung gezogen. Dieselben unterscheiden sich von dem ursprünglichen Entwurf dadurch, daß die einzelnen Stadien des Prozeßganges genauer auseinandergehalten sind, so namentlich auch bei dem Termine zur Hinterlegung der Schluß⸗An⸗ träge und der Fixirung zur mündlichen Verhandlung E(öffentlich Sitzung) und dieser Verhandlung selbst, so wie dadurch, daß hin⸗ sichtlich der Reihenfolge der Artikel die chronologische Ordnung ein-⸗ gehalten ist.
Hesterreich. Wien, 27. Oktober. post« meldet:
In mehreren Blättern war die Angabe enthalten, daß die Ernennung der Mitglieder der österreichischen Central⸗Kommission für die Pa riser Industrie⸗Ausstellung erfolgt sei. Wie wir vernehmen, sin die Mitglieder der Central⸗Kommission für die Pariser Ausstellung von de betheiligten Corporationen wohl gewählt und von den hierzu kompetentern Centralstellen designirt, die Konstituirung der Kommission und die Publica tion ihrer Mitglieder wird indeß erst nach Ernennung des Präsidenten de Kommission erfolgen, in welch letzterer Beziehung noch der Allerhöchste Schlußfassung entgegengesehen wird. ““ 88
Dasselbe Blatt berichtet: 8
Ddie Besserung im Befinden Sr. Majestät des Kaisers Ferdi⸗ Schon am 24. d. M. konstatirte Allgemeinbefinden; die Frequenz de Pulses hatte von 100 auf 94 und in der Nacht zum 25. Oktober au 80 Schläge in der Minute sich vermindert. Auf Anordnung Sr. Eminenz des Herrn Kardinals Fuͤrst⸗ Erzbischofs von Prag wurden in der dortigen Kollegiatkirche zu Allerheiligen am Mittwoch, Donnerstag und Freitag täg 1 lich von früh 8 Uhr bis 5 Uhr Nachmittags vor dem ausgesetzten hoch⸗ würdigsten Gute öffentliche Gebete verrichtet. Die sogenannte Expositions⸗ messe hielt gestern (Mittwoch) der Herr Kardinal selbst im Beisein des g 1 sammten Metropolitan⸗Domkapitels.
Die »Wiener Ztg.⸗ bringt heute in ihrem amtlichen Theile die Ernennung des Legationsraths und Geschäftsträgers Ritter von Braun in Frankfurt zum Hofrath und Direktor der Kaiserlichen Kabinets⸗ polizei. (s. gestr. Nummer.)
(Trst. Ztg.) Das aus den Fregatten »Schwarzenberg“ und
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1“
Die gestrige »Abend⸗
das ärztliche Bülletin ein besseres
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