1865 / 256 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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3,200,000 Fl. zur Deckung des Kostenaufwandes für den Staats⸗ Eisenbahnbau. Die beiden Vorlagen gehen an den Ausschuß. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer wurde der Bericht auf Wiederherstellung der 1849er Verfassung von der über⸗ wiegenden Majorität angenommen. München, 27. Oktober. (N. C.) Se. Majestät der König wird in den ersten Tagen der nächsten Woche wieder in Hohenschwangau eintreffen und jedenfalls noch mehrere Wochen daselbst verweilen. König Ludwig I. hat die Abreise nach Nizza auf den 6ten k. M. festgesetzt. 8 In der gestrigen Sitzung des Gesetzgebungs⸗Aus⸗ schusses der Abgeordneten⸗Kammer fuhr derselbe in der Berathung der von der K. Staatsregierung neu formulirten Artikel über den Termin zur Hinterlegung der Schlußanträge und der Fixirung der

mündlichen Verhandlungen weiter fort. 1b Hesterreich. Wien, 29. Oktober. Die heutige ⸗Wiener

eitung⸗ bringt folgendes Gesetz 1 1 Fene n der Staatsschuld; gültig für das ganze Reich. 8 Mit Berufung auf Mein Patent vom 20. September 1865 und da

es Mein Wille ist, daß eine von der Finanzverwaltung unabhängige Kom⸗ mission ohne Unterbrechung und zwar bis zu dem Zeitpunkte, mit welchem die Reaktivirung einer aus der Wahl der Reichsvertretung hervorgegange⸗ nen Staatsschuideneontrolskommissen ermeglact sacranen. die Gebahrung s nwesen überwache, finde Ich zu 1616“ 8 Iaätsscud ugcbung der Ho Nbc der Staatsschuld wird eine Mir unmiktelbar unterstehende Kommission zur Kontrolle der Staatsschuld,

welche mindestens aus sieben Mitgliedern zu bestehen hat, von Mir be⸗ rufen und aus ihrer Mitte der Vorsitzende und dessen Stellvertreter ernannt. Ich behalte Mir vor, über Antrag der Kommission die Anzahl der Mit⸗ glieder mit Rücksicht auf die Bestimmung des §. 1 des Gesettzes vom 13. Dezember 1862, bis auf zehn zu erhöhen. §. 2. Die Mitglieder dieser Kom⸗ mission können wegen der in der Ausübung dieses ihres Berufs geschehenen Abstimmungen und gemachten Aeußerungen niemals zur Verantwor⸗ tung gezogen werden. §. 3. Sämmtliche Mitglieder der Kommission üben ihr Amt unentgeltlich aus. Diejenigen, deren Wohnsitz außerhalb Wien elegen ist, haben für die nöthigen Zu⸗ und Ruͤckreisen Anspruch auf die im 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 1862 bezeichnete Reisevergütung. .4. Die Kommission beginnt ihre Wirksamkeit, indem sie die Geschäfte, insbesondere die Kontrole über die Erfüllung der aus dem mit Meiner Ent⸗ schliesung vom 6. Januar 1863 genehmigten Uebereinkommen mit der privilegirten österreichischen Nationalbank vom 3. Januar 1863 derselben und der Finanzverwaltung obliegenden Verpflichtungen und sämmtliche Amtsschriften von der nach dem Gesetze vom 13. Dezember 1862 berufenen Staatsschulden⸗ Kontrols⸗Kommission des Reichsrathes über⸗ nimmt. Die der letzteren nach dem Gesetze vom 17. Novpem⸗ ber 1863 noch obgelegene Kontrasignirung der Partial⸗Hypothekar⸗Anwei⸗ sungen wie auch jener Staatsschuldverschreibungen, welche auf. Grund des mittelst Gesetzes vom 30. Juni 1865 bewilligten Kredits von 13 Millionen Gulden werden hinausgegeben werden, hat an deren Stelle die neu ernannte Kommission vorzunehmen. §. 5. Zur Beschlußfähigkeit der Kommission ist die Anwesenheit von fünf Mitgliedern erforderlich. §. 6. Für den Fall des Ausscheidens eines Mitgliedes behalte Ich Mir die Ergänzung der Kommission vor. §. 7. Den Gegenstand der an die Kommission übertragenen Kontrole bilden die esammte (fundirte und schwebende) allgemeine Staatsschuld, die Schuld des ombardisch⸗venetianischen Königreichs und die Grundentlastungsschulden in der bisherigen Weise. §. 8. Die Kommission hat: a) darüber zu wachen, daß mit der bestehenden Staatsschuld gesetzmäßig gebahrt werde, daß also genau im Sinne der gesetzlichen Bestimmung die Verzinsung, sowie die baare Rückzahlung oder die börsemäßige Einlösung stattfinde und daß die für Zwecke der Verzinsung und Kapitalsrückzahlung gewidmeten Mittel ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden; b) bei einem neu aufgenommenen Anlehen die Einhaltung der kundgemachten Aufnahmsbestimmungen, die Eintragung in das Hauptbuch der Staatsschuld, sowie die Erzeugung und Ausfertigung der Staatsschuldverschreibungen zu überwachen und letztere zum Zeichen ihrer in diesen Beziehungen ausgeübten Kontrole mit der Na⸗ mensstampiglie des Vorsitzenden und eines der Kommissionsmitglieder zu unterfertigen, ebenso c) die gehörige Vorschreibung und Evidenzhaltung der auf kurze Zeit abgeschlossenen Vorschußgeschäfte und deren vertragsmäßige Abwickelung zu überwachen und die daruͤber ausgefertigten Urkunden zu contrasigniren. §. 9. Zur Ausübung ihrer Obliegenheiten werden der mit diesem Gesetze berufenen Kommission alle Rechte und Befugnisse eingeräumt, welche der Staatsschulden⸗Kontrolskommission des Reichsrathes in dem Ge⸗ setze vom 13. Dezember 1862 eingeräumt worden sind. Insbesondere wird das Finanzministerium verpflichtet, die Kommission rechtzeitig von allen Ver⸗ änderungen im Stande der fundirten und schwebenden Schulden und der Verzinsung, ebenso rücksichtlich aller abgeschlossenen Vorschußgeschäfte in Kenntniß zu setzen, ihr die bezüglich der letzteren ausgefertig⸗ ten Urkunden zur Contrasignirung vorzulegen, eine genaue übersichtliche in einem besonderen Creditsjournale vollständig concentrirte Rechnungseinstellung bezüglich aller die consolidirte und schwebende Schuld betreffenden Opera⸗ tionen bei der Staatscentralkasse zu veranlassen und hiervon wochenweise genaue Abschrift ihr zu übergeben. §. 10. Die Kommission zur Kontrole der Staatsschuld hat Mir unmittelbar, so oft sie es angemessen erachtet, je⸗ doch alljährlich mindestens einmal über ihre Wahrnehmungen einen Vortrag zu erstatten, welcher zur allgemeinen Kenntniß zu bringen ist. Außerdem hat die Kommission mit Schluß eines jeden Semesters einen Ausweis über den Stand der gesammten Staatsschuld zu verfassen und im amtlichen Theile der »Wiener Zeitung« zu veröffentlichen. Uebrigens bleibt es der Kommission unbenommen, der nächsten Versammlung der Reichsvertretung über ihre Wirksamkeit Bericht zu erstatten. Der sonstige Geschäftsverkehr der Kommission ist auf jenen mit dem Finanzministerium, der Direktion der Staatsschuld, den Creditsbuchhaltungen und Kassen beschränkt. §. 11. Mein Finanzminister ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt.

s Gesetz vom 27. Oktober 1865 über die

Dieer ehemalige Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Buol⸗Schauenstein ist gestern am Schlagfluß gestorben.

Karl Ludwig zum Protektor für die Betheiligung Oesterreichs an der 1867 zu Paris stattfindenden Ausstellung, so wie überhaupt an künftigen größeren Weltausstellungen bestimmt. Graf Wicken burg ist zum Präsidenten der öͤsterreichischen Centralkommissson für die Pariser Ausstellung ernannt worden.

In Folge Kaiserlicher Entschließung ist der »Triester Ztg.“« zu⸗ folge eine Vorschrift über die Behandlung unverbesserlicher Offiziere und Kadetten der Kriegsmarine erlassen worden Als unverbesserlich werden Offiziere und Kadetten angesehen, wenn

sie trotz vorhergegangener Ermahnungen, Warnungen und Straftn

einen der folgenden Fehler hartnäckig beibehalten: Anhaltende Lauig. keit oder Saumseligkeit in Erfüllung der Dienstes⸗Obliegenheit, Hang zur Trunkenheit, liederlicher oder unsittlicher Lebenswandel, heral⸗ würdigendes Benehmen, besonders an öffentlichen oder Anstand gebietenden Orten, Umgang mit Personen von üblem Ruf, gemä⸗, ner Sinnesart oder von notorisch politisch anstößigen Gesinnungen

leichtsinniges Schuldenmachen, besonders bei Abgang von Zahlungs⸗

mitteln. Solche Fälle sind, wenn sie sich nicht zur gerichtlichen Untersuchung und Bestrafung eignen, einer kommissionellen Behand⸗ lung und Ahndung zu unterziehen, und es muß die Bewilligung hierzu vom Marine⸗Truppen⸗ und Flotten⸗Inspektor eingeholt wer⸗ den, weil nur dieser das zur Ausübung der Gerichtsherrlichkeit be⸗ rufene Organ ist. Ueber den Kommissions⸗Antrag entscheiden bei Offizieren das Kriegsministerium, bei Kadetten der Marine⸗ truppen⸗ oder Flotten⸗Inspektor, und von dieser Entscheidung häng. es sodann ab, ob bei Offizieren das kriegsrechtliche Verfahren anzu⸗ wenden, demnach die Entlassung mit oder ohne Gnadengehalt, eben so bei den Kadetten der Verlust der Kadettenbegünstigung, das i Versetzung in den Stand der Gemeinen, oder die Entlassung im Disziplinarwege einzutreten habe. Die als unverbesserlich entlassenen See⸗Kadetten sind, so lange sie im militairpflichtigen Alter stehen, nach Maßgabe der bei der nächstfolgenden Heeresergänzung eintte tenden Behandlung ihrer Altersklasse und nach dem Ausschlage des Looses stellungspflichtig, wobei ihnen jedoch jene Jahre, die sie vom ihrer Entlassung aus der Kriegsmarine gedient haben, zugute gerech⸗ h111“ G“

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Schweiz. Bern, 26. Oktober. (Köln. Ztg.) Der Na⸗ tionalrath hat bei seiner heutigen Berathung über die Bundes⸗ Verfassungs⸗Revision die von seiner Kommission vorgeschlagene Re⸗ daction des die Glaubensfreiheit betreffenden Bestimmungen enthaltenen Artikels 44 mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit angenommen. Dieser Artikel lautet jetzt:

Art. 44. Die Glaubensfreiheit ist unverletzlich. 1m des Glaubens⸗ bekenntnisses willen darf Niemand in den bürgerlichen oder politischen Rech⸗ ten beschränkt werden. Die freie Ausübung des Gottesdienstes ist den an⸗ erkannten christlichen Konfessionen, so wie innerhalb der Schranken der Sitt⸗ jichkeit und öffentlichen Ordnung auch jeder anderen Religionsgevossenschaf im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft gewährleistet. Den Kantonen so wie dem Bunde bleibt vorbebalten, für Handhabung der öffentlichen Ord⸗ uung und des Friedens unter den Konfessionen und Religionsgenossenschaf⸗ ztn die geeigneten Maßnahmen zu treffen.

Großbritannien und Irland. London, 27. Oktober Ihre Majestät die Königin bat ihre Abreise von Balmoral, um dem Begräbnißtage Lord Palmerston's ihre Rücksicht zu bezeugen von heute auf morgen verschoben.

Die Bestattung der irdischen Reste Lord Palmerston'’s hat bald nach 1 Uhr Nachmittags, wie schon telegr. gemeldet wurde⸗ stattgefunden. Eine ungeheure Volksmenge hat sich an der Ceremonie betheiligt. Alle nach Cambridge⸗House führenden Straßen warm einige Stunden vor dem Beginn der Feierlichkeit von Tausenden angefüllt, deren wenige ohne ein Abzeichen der Trauer erschienen, Auf der ganzen Strecke, die der Leichenzug nach der Abtei zurück⸗ legte, waren alle Geschäftslokale geschlossen. Die Feier in der Abte war imposant, und wie die Abendblätter nicht zu bemerken er⸗

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mangeln, wirkte dabei auch der Himmel mit; denn im ergreifenden

letzten Moment vor der Versenkung des Sarges sammelten

das Innere des Domes und hüllten die Gruppe der Leidtragenden in tiefe Finsterniß. Unter den Klängen eines Croft'schen Chorales ward der Sarg in die Gruft gesenkt. Der Dekan las dann die letzten Ge⸗ bete und als die Abschiedsworte: »Staub zu Staube, Asche zü— Asche⸗ ausgesprochen wurde, warf Lord Palmerstons Neffe goldene Ringe zu dem Sarge hinab. Händel's Hymne »Sein Leib ist in Frieden begraben⸗ erklang nun durch die weiten Hallen und der Todtenmarsch in Saul geleitete die große Masse der Anwesenden aus der Abtei hinaus.

28. Oktober. Heute Nachmittag war Ministerrath im auswärtigen Amte. G. Elliot und C. J. Barrington sind lu Earl Russell's Privatsecretairs ernannt; der erstere hat dieselbe Stellung im auswärtigen Amt und der letztere im Schatzamt (be—

Lord Palmerston) seit einigen Jahren eingenommen.

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Wie die »General⸗Correspondenz⸗ vernimmt, ist der Erzherzog

sich draußen plötzlich die Wolken, warfen ihre dunklen Schatten in

Frankreich. Paris, 27. Oktober. gestern in Paris ein und tritt laut der »France« am Sonntage die Rückreise nach Berlin an. Von Lord Cowley's Rücktritt und

der Ernennung des Lord Granville zum englischen Gesandten in

Paris ist auch hier jetzt stark die Rede.

Der »Abend⸗Moniteur⸗ berichtet, daß die Kaiserin in einem eigenhändigen Schreiben der Wittwe Palmerston's ihr Beileid be⸗ zeigt hat.

1 General Jussuf ist mit Gefolge in Marseille eingetroffen. In Frankreich werden auf allen Punkten des Gebietes, beson⸗

8 ders aber in den großen Städten, Untersuchungen über Ursachen, Auftreten und Verlauf der Cholera angestellt; die auf diesen Unter⸗

suchungen fußenden Berichte sollen von dem Ausschusse für öffent⸗ liche Gesundheitspflege geprüft und zu einem Generalberichte benutzt werden. Der Kaiser beabsichtigt, durch die jetzige Noth veranlaßt, umfassende prophylaktische Maßregeln für das ganze Reich einzufüh⸗

ren, so daß die jetzige Cholera⸗Epoche für die Sanitäts⸗Verhältnisse

des Landes epochemachend werden dürfte. Auch Baron James von

RNothschild hat dem Minister des Innern 20,000 Fr. für die Hinter⸗

bliebenen der Choleraopfer, Jean Louis Groffulhe hat 50,000 Fr.

Kabinet zu bilden. enee

Auch die Liste der »France⸗ enthält Die „Patrie⸗ glaubt heute die Ver⸗ sicherung geben zu können, daß sich der Gesundheitsstand in Paris in den letzten Tagen wesentlich gebessert habe. Der »Moniteur⸗ meldet, daß die Berichte von den Lyceen, Kollegien und Normal⸗ schulen der Pariser Akademie bis zum 25sten Abends ganz vortreff⸗

lich lauten. 1

Italien. Rom, 28. Oktober. Das ⸗Giornale di Roma⸗ meldet, daß der Brigade⸗General Kanzler zum Prominister der Waffen an Stelle Merode's, der seines Amtes aus Gesundheits⸗ rücksichten enthoben, ernannt worden ist. ““

Griechenland. Athen, 26. Oktober. Das Ministerium hat der Kammer einen auf Ersparnisse (etwa 2 Millionen Drachmen) im Staatshaushalt abzielenden Gesetzentwurf vorgelegt, ist aber da⸗ mit von der Majorität (75 gegen 69) abgewiesen worden, worauf es dem Könige das Gesuch einreichte, entlassen zu werden. Man glaubt, daß Bulgaris nun den Auftrag erhalten werde, ein neues

zu diesem Zwecke eingesandt. nicht unbedeutende Posten.

1 n 88 3 Türkei. Konstantinopel, 18. Oktober. Daud Pascha ist vorgestern endlich nach Syrien zurückgereist. Wie dem franzö⸗ sischen »Moniteur⸗ von hier geschrieben wird, hat die Pforte ihm als Libanon⸗Gouverneur folgende Konzessionen gemacht. Die bereits verkündigte Amnestie für die an dem Gemetzel von Damaskus schul⸗ digen und verurtheilten Drusen bleibt zwar in Kraft, doch sollen Begnadigten in den Libanon nur mit der ausdrücklichen

Erlaubniß Daud Pascha's zurückkehren dürfen. Ferner wird dem

Gouverneur ein jährlicher Zuschuß von 3 Millionen Piaster be⸗ willigt, so daß der ganze Libanon⸗Etat auf 6 Millionen Piaster (1 ½ Millionen Francs) zu stehen kommt. Für den gewöhnlichen Sicherheitsdienst im Gebirge reicht die Gendarmerie in der Stärke von 1500 Mann aus, doch sollen für Nothfälle zwei Schwadronen

türkischer und zwei Schwadronen ausschließlich aus Christen bestehen⸗

der Kavallerie dem Pascha zur Verfügung stehen. Die Nachrich⸗ ten von Dscheddah lauten, dem »Moniteur« zufolge, sehr ernst. Die aufständischen Beduinen von Assyr haben den Pascha von Yemen mehrere Tage in Hodeida belagert gehalten und vor den Thoren Dscheddah's wird geraubt und geplündert. Der Groß⸗Scherif von Mekka hat sich an die Spitze der türkischen Armee gestellt und sein Hauptquartier in Confonda aufgeschlagen, um von dort gegen die

Aufständischen zu operrren.

MRußland und Polen. St. Petersburg, 27. Oktober. Die Gesetzsammlung Nr. 89 veröffentlicht ein am 23. Oktober Aller⸗ höchst bestätigtes Gutachten des Reichsraths, nach welchem diejenigen Artikel des Allg. Gesetzbuches, die sich auf das Gerichtsverfahren und die Geschäftsführung in den jetzigen Gerichtsstätten beziehen, umzu⸗ ändern und zu ergänzen sind.

Von der polnischen Grenze, 27. Oktober, wird der „Osts.⸗Ztg.⸗ geschrieben: Die durch die Kalamitäten des letzten Jahres und die diesjährige schlechte Ernte in große Geldnoth gerathenen

Gutsbesitzer in Litthauen geben sich alle Mühe, die Errichtung einer

Filiale der Petersburger landschaftlichen Bank in Wilna zu erlangen.

Die Regierung hat auch bereits ihre Genehmigung dazu ertheilt; aber es fehlt dem Petersburger Bankverein noch immer an hinreichenden Geldmitteln, um allen an ihn gestellten Anforde⸗ rungen zu genügen, und so werden die schwer geprüften litthauischen Gutsbesitzer wohl noch einige Zeit auf die Erfüllung ihrer sehnlich⸗

sten Wünsche warten müssen. Nach den letzten Nachrichten haben

die in London gemachten Anstrengungen, Kapitalien für die Petersburger landschaftliche Bank zu gewinnen, sichere Aus⸗ sichten auf Erfolg. Die englischen Kapitalisten stellen aber harte Bedingungen: sie verlangen wesentliche Aenderungen des Bank⸗ statuts zu ihrem Vortheil und zur Bewirkung. einer größeren Sicher⸗

Graf Bismarck traf

heit der Geschäfte des Vereins; sie versprechen aber schließlich, die Summe von 800,000 Pfd. St. als Stamm⸗Kapital für die Bank herzugeben.

nicht minder schwer betroffen sind, als die Landwirth⸗ schaft. Die ländlichen Gemeinden des Kreises Sandomir haben beschlossen, zur dankbaren Erinnerung an ihre Befreiung von der Abhängigkeit der Gutsbesitzer vier große Kreuze in dem ge⸗ nannten Kreise zu errichten und haben zu diesem Zweck durch frei⸗ willige Beiträge die Summe von 1461 SR. zusammengebracht. Das eine dieser Kreuze ist bereits am 11. v. M. in der Stadt Sandomir errichtet und vom dortigen Bischof feierlich eingeweiht worden. Der Kaiser hat jenen bäuerlichen Gemeinden seine Befrie⸗ digung und seinen Dank dafür aussprechen lassen. Seit voriger Woche weilt in Warschau der um das öffentliche Unterrichts⸗ und Erziehungswesen in Rußland hoch verdiente Professor der Moskauer Universität, Michael Pogodin, wie man hört, zu dem Zwecke, das öffentliche Unterrichtswesen im Königreich Polen und namentlich den Stand der polnischen Bildung näher kennen zu lernen und nebenbei mit polnischen Ge⸗ lehrten wissenschaftliche Verbindungen anzuknüpfen.

einem ihm zu Ehren von letzterem gegebenen Diner, bei welchem auch die wissenschaftlichen Celebritäten Warschaus zugegen waren, brachte der russische Gelehrte einen mit großem Beifall aufgenomme⸗ nen Toast auf die brüderliche Vereinigung der beiden bisher ent⸗ zweiten slawischen Hauptstämme, des russischen und polnischen, aus,

die allein ihre gemeinsame Wohlfahrt sichern könne. Am 22. d. M. starb in Warschau der Basilianer⸗Mönch, frühere Provinzial dieses

Ordens, Basilius Kalinowski, in dem hohen Alter von 108 Jah⸗ ren. Er war 1758 geboren und 1790 zum Priester geweiht wor⸗ den. Seit 1806 lebte er im Basilianer⸗Kloster in Warschau. 8

Schweden und Norwegen. Stockholm, 25. Oktober. In dem Budget⸗Entwurf, der dem kürzlich zusammengetretenen nor⸗ wegischen Storthing vorgelegt wurde, ist vorgeschlagen, die Civilliste des Königs auf 84,000 Species (126,000 Thaler preuß. Cour.) zu erhöhen. Seit 1815 betrug dieselbe nur 61,000 Species; die veränderten Zeitverhältnisse machen die vorgeschlagene Erhöhung um 20,000 Species nothwendig. (Der dänische König hat eine Civilliste von 250,000 Species) .

18 S e .“ Dänemark. Kopenhagen, 28. Oktober. (W. T. B.) Der Präsident des gemeinsamen Grundgesetz⸗Ausschusses, Krieger, hat gestern eine längere Verhandlung mit dem Conseil⸗Präsidenten

Bluhme geführt. Das Resultat dieser Verhandlung hat Krieger

in heutiger Sitzung des Ausschusses dahin mitgetheilt, daß die Re⸗ gierung erkläre, auf den von der Majorität des Ausschusses ange-

nommenen Entwurf des Grundgesetzes nicht eingehen zu können, vielmehr an dem eigenen Verfassungs⸗Entwurfe festhalten zu müssen. Die nächste Sitzung des Ausschusses ist auf Dienstag, den 31. d., anberaumt. 9 8

Amerika. New⸗York, 18. Oktober. Die gesetzgebende Ver⸗ sammlung des Staates Mississippi ist am 16. in Jackson zusam⸗ mengetreten und der erwählte Gouverneur Humphreys wurde in sein Amt eingeführt. Vor die Convention von Nordkarolina ist eine Resolution betreffs Annahme der konfoöderirten Staatsschuld ge⸗ bracht, aber zurückgewiesen oder vielmehr ad acta gelegt worden, wodurch ausgedrückt ist, daß in dieser Session die Frage schon nicht mehr vorgebracht werden kann. Entlang der Küste von Süd⸗ karolina fallen häufige Streitigkeiten zwischen den Weißen und den Negern vor. Letztere sollen wohlbewaffnet sein. Ein Militairconseil ist zusammengetreten, um den Ruhestörungen vorzubeugen. Auch in Baltimore ist es zu tumultuösen Auftritten gekommen zwischen weißen und farbigen Truppen. Aus Kentucky sollen die Negertruppen zurückgezogen werden. General R. L. Lee hat am 2. d. den vorgeschriebenen Amnestieeid abgelegt. Der frühere süd⸗ staatliche Vicepräsident hat ausgesprochen, daß er des Präsidenten Johnson’s Reconstructionspolitik nach Kräften unterstützen werde. Während solchermaßen schon mehrere Größen der weiland konföde⸗ rirten Regierung sich auf Seite Johnson's gestellt haben, scheint der Widerstand, welcher dem Präsidenten von derjenigen Partei entgegen⸗ gesetzt wird, deren Zähigkeit die energische Durchführung und der schließliche glückliche Ausgang des Krieges zu verdanken ist,

sich immer entschiedener auszusprechen. So hat der Abolitio⸗ einer Rede erklärt, daß

der Präsident sich in seiner Ansprache an die Deputation aus Süd ⸗Carolina mit den

nistenredner Wendell Phillips in

reuigen Rebellen sich wenigstens selbst zu einem Dreiviertel⸗Rebellen gemacht habe, damit der Süden ein Viertel unionistisch werde. Phillipps tadelt diejenigen republikanischen Conventionen, welche die Polilik des Prä⸗

sidenten gut heißen. Der von dem Centralrathe einberufene Kongreß

der Fenier ist am 16. d. in Philadelphia zusammengetreten; etwa

ebe Inzwischen hat Wilna in einer unlängst dort errichte⸗ ten Filiale der Staatsbank ein anderes Kredit⸗Institut erhal⸗ ten, das aber lediglich zur Unterstützung des Handels und der In⸗ 1 dustrie bestimmt ist, die von den Folgen des letzten Aufstandes

Er wird vom Statthalter Grafen Berg mit großer Auszeichnung behandelt. Bei

identifizirt,