den sowohl als von andern Mitgliedern der Versammlung Vor⸗ schläge gemacht worden waren, wurden mittelst Zettelwahl zu Mit⸗ gliedern der Kommission erwählt die Stadtverordneten: Fabrikant Duvignenu, Regierungsrath Mettke und Kaufmann C. Cramer.
Hannover, 6. November. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Oldenburg sind heute Mittag nach Oldenburg abgereist.
Sachsen. Dreden, 6. November. Auf Anordnung des Königs, berichket das »Dresd. Journal⸗, ist die Einberufung der auf dem letzten Landtage 1863—64 zur Vorberathung einiger Gesetz⸗ entwürfe gewählten Zwischen⸗Deputationen erfolgt, und es hat der Zusammentritt der für die Berathung eines allgemeinen Berggesetzes, einer Kirchenvorstands⸗ und Synodal⸗Ordnung für die evangelisch⸗lutherische Kirche des Königreichs Sachsen, so wie eines die Vertretung der evangelisch⸗lutherischen Kirchengemeinden betreffen⸗ den Gesetzentwurfes gewählten Deputationen und deren Einweisung durch den Staatsminister Freiherrn von Beust am heutigen Vormit⸗ tage im Landhause hierselbst stattgefunden. Der Zusammentritt der für Prüfung und Berathung der Prozeßgesetzgebungs⸗Vorlagen ge⸗ wählten Deputationen beider Kammern der Ständeversammlung wird am 1. Dezember dieses Jahres erfolgen. Die beregten Zwischendeputationen haben unmittelbar nach ihrer Eröffnung Sitzungen gehalten, um die Geschäfte der Konstituirung vorzunehmen.
Frankfurt a. M., 6. November. (Fr. J.) Die Fach⸗ männer⸗Kommission für gleiches Maß und Gewicht, welche sich am 12. August vertagt hatte, wird morgen ihre Sitzungen zur Schlußberathung des von ihr ausgearbeiteten »Entwurfes einer deutschen Maß⸗ und Gewichtsordnung⸗ hier wieder aufnehmen.
Oesterreich. Prag, 5. November. Kaiser Ferdinand ist, wie die »Bohemia⸗ mittheilt, bereits soweit genesen, daß er sich außer Bett befindet und demnächst nach seiner Winterresidenz wird übersiedeln können. Der Tag der Abreise nach Prag hängt von der Witterung ab.
Schweiz. Bern, 4. November. (Köln. Z.) Heute war die Revisions⸗Debatte im Nationalrathe sehr aufgeregt. Die Herren Fracheboud aus Freiburg und Arnold aus Uri hatten den indivi⸗ duellen Antrag auf Streichung des Art. 58 der Bundes⸗Verfassung gestellt, welcher bekanntlich den Orden der Jesuiten und die ihm affiliirten Gesellschaften aus dem ganzen Umfange der Eidgenossen⸗ schaft verbannt. Die Antragsteller stützten sich bei Motivirung ihres Antrages auf den in Art. 44 proklamirten Grundsatz der Glaubens⸗ freiheit und der freien Ausübung des Kultus aller Religions⸗Ge⸗ nossenschaften, sowie auf die Verträge mit Frankreich. Den Antrag⸗ stellern trat eine lange Reihe von Rednern entgegen, welche für Bei⸗ behaltung des §. 58 plaidirten. Schließlich ward der Antrag Frache⸗ boud's und Arnold's mit allen gegen 13 Stimmen verworfen.
8 — 6. November. Die Bundesversammlung erwählte heute zum Bundespräsidenten Herrn Knüsel, zum Vicepräsidenten Herrn Fornerod. Den Beschlüssen der gestrigen Volksversamm⸗ lung gegen die Urner Prügeljustiz sind schon an Zehntausend Schweizer Bürger aus fast allen Kantonen beigetreten.
Frrankreich. Paris, 5. November. Staatsrath His de Butenval ist zum Senator ernannt worden. Die Zahl der Staatsräthe im ordentlichen Dienste soll in Zukunft laut Dekret vom gestrigen Tage zwanzig nie übersteigen.
Ueber die Ersparniß⸗Projekte Fould's gehen der ⸗Köln. Ztg.⸗ durch eine Privat⸗Correspondenz folgende Einzelheiten zu: Der Finanz⸗Minister hat an den General⸗Steuerdirektor das Ansinnen gestellt, vom 1. Januar 1866 nicht weniger als 5000. Beamte, darunter 25 Inspektoren und eine Menge anderer höherer Angestellten, zu entlassen, um eine Ersparniß von 3,700,000 Frs. zu erzielen. Bisher hat die Douane, um einen Ertrag von 107 Mil⸗ lionen zu liefern, 26,500 Beamte nöthig gehabt, deren Ge⸗ hälter zusammen die Summe von 30 Millionen repräsen⸗ tiren. Auch in den anderen Ministerien soll in ähnlicher Weise vorgegangen werden. — Die Verwaltung der Douane hat so eben ein Tableau der Handelsverhältnisse Frankreichs während der ersten neun Monate des laufenden Jahres veröffent⸗ licht, dem die folgenden Zahlen zu entnehmen seien. Die Einfuhr belief sich im Jahre 1865 für den angegebenen Zeitraum auf 2,014,747,000 Fr. gegen 1,855,558,000 Fr. im Vorjahre, mithin ein Mehr von 159,189,000 Fr. pro 1865. In diesem Mehr sind Wollen z. B. mit 21 Mill., Seide mit 10 Mill., Oelfrüchte mit 19 Mill., Bauholz mit 11 Mill., Steinkohlen mit 10 Mill. und Baumwolle mit 25 Mill. einbegriffen. Die Einfuhr an Getreide hat sich dagegen um 3 Mill. vermindert; die Ausfuhr ist um 17 Mill. gewachsen, ein Beweis nebenbei, wie ungegründet die Klagen vieler französischen Ackerbauer sind, welche den niedrigen Stand der Getreidepreise hauptsächlich der erleichterten Einfuhr fremden Getreides zuschreiben zu müssen geglaubt haben. Die Aus⸗ fuhr belief sich während der ersten neun Monate für 1865 auf 2,240,399,000 gegen 2,228,583,000 pro 1864, so daß sich auch hier ein Mehr von 11,816,000 ergiebt. Hierbei ist es interessant, darauf hinzuweisen, daß die Ausfuhr während der ersten acht Monate im
Jabre 1864 um 27,500,000 Fr. größer war, als die im gleichen Zeitraume des laufenden Jahres. Der Monat September 1865 allein hat 39 Millionen mehr ergeben, als der betreffende Monat des vergangenen Jahres. Am meisten ist die Ausfuhr gestiegen in Baumwollgeweben (um 7 Millionen), in raffinirtem Zucker (um 19 Millionen), in heimischen Produkten (um 6 Millionen), in roher Baumwolle (um 14 Millionen), in Rindvieh (um 6 Millionen) in Wien (um 18 Millionen), und in Getreide (um 17 Millionen, Die Einfuhr an Edelmetall geschah im Betrage von 499 Millionen gegen eine Ausfuhr von 291 Millionen.
— Wie der »Abend⸗Moniteur« ankündigt, haben jetzt folgende Regierungen ihre Zustimmung zur Cholera⸗Konferenz gegeben: Eng. land, Italien, Spanien, die Türkei, Oesterreich, Preußen, Holland, Belgien, Rom und Dänemark.
— 6. November. Der Kaiser hat sich, wie der »Abendmoni⸗ teur⸗ meldet, heute Morgen nach Korner⸗Houet, der Besitzung der Prinzessin Bacciocchi begeben und wird, wie es heißt, morgen Abend hierher zurückkehren. — Graf von Bismarck hat Paris verlassen und wird Abends in Köln eintreffen.
Bei den heutigen Ergänzungswahlen für den gesetzgebenden Körper wurden in Pau der Regierungs⸗Kandidat Larrabure, in Orthez der Regierungs⸗Kandidat Chesnelong zu Deputirten des Departements der Basses⸗Pyrenées gewählt.
Spanien. Die »Gaceta« von Madrid meldet, daß am 25sten August die Korvette »Narvaez⸗, die mit der Korrespondenz von Hongkong kam, vor Manilla zu Grunde gegangen ist.
Italien. Msgr. de Merode soll zum Almosenier des Papste ernannt und Msgr. Fürst Hohenlohe zum Kardinal befördert werden. Herr v. Bach bleibt bis Mitte November in Rom.
MRußland und Polen. St. Petersburg, 3. November. (Kronst. B.) Die Panzerfregatte ⸗Petropawlowsk⸗ ist auf Kameelen nach Kronstadt gebracht und am 27. Oktober ins gelassen worden, worauf sie ohne Unfall den Hafen gewon⸗ nen hat.
— Auf eine Eingabe des Kurators des Wilnaschen Lehrbezirks hat der Chef von Nordwest⸗Rußland, wie die »Mosk. Ztg.⸗ berichtet, folgende Verordnung erlassen:
Es ist unbedingt als Richtschnur anzunehmen, daß mit dem beginnen⸗
den Schuljahre in allen Pfarrschulen des Wilnaschen Lehrbezirks, eben so in allen Volksschulen Rordwest⸗Rußlands der Unterricht in der römisch⸗katholi⸗ schen Religion ausnahmslos in russischer Sprache ertheilt werde. In dem⸗ jenigen Theile Samogitiens, dessen Bewohner nicht hinlänglich des Russi⸗ schen mächtig sind, kann der römisch⸗katholische Katechismus in den Volks⸗ schulen noch in samogitischer Sprache gelehrt werden, doch ist hier für jeden besonderen Fall die Entscheidung des Kurators einzuholen.
Aus Litthauen, 1. November, wird der »Pos. Ztg.⸗ ge⸗ schrieben: Die in jüngster Zeit vorgekommenen Gutskäuse, darunter auch ein durch einen preußischen Offizier a. D. im Bugtbhale für den Preis von 250,000 Rubel erkaufter Gutskomplex von 27,480 Mor⸗ gen, sprechen dafür, daß das Mißtrauen gegen die hiesige Gegend immer mehr schwindet. Die Verfügung, nach welcher den hier an⸗ ziehenden deutschen Landwirthen Zollfreiheit für Moͤbel, Ackergeräthe, Sämereien und Saatfrüchte, sowie für Maschinen und Werkzeuge aller Art bestimmt wird, zeigt deutlich, wie man dem Deutschthum hier in jeder Beziehung gern entgegenkommt. Außerdem, daß eine allgemeine und unmittelbar unter die Staatsverwaltung gestellte Feuerversicherung für Immobilien vom 1. Juli k. J. eingeführt wird, soll es auch noch freistehen, besondere Gesellschaften zur Ver⸗ sicherung von Gebäuden und Mobilien unter Beaufsichtigung der Regierung zu errichten. Dieselbe Bewandtniß soll es auch in Be⸗ ziehung auf Versicherungen gegen Hagelschaden und Viehseuchen haben. Das Projekt, eine Viehversicherung gegen Entrichtung von fünf Kopek feste Abgabe für jedes Stück Rindvieh einzuführen, scheint man ganz aufgegeben zu haben, wenigstens haben die Aufnahmen der Viehbestände und die Einforderung der betreffenden Nachweisun⸗ gen von Abgang und Zuwachs von Vieh seit 1. Juli ganz aufgehört.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 2. Novem⸗ ber. Die Stimmung rücksichtlich des den Reichsständen vorgelegten Reformvorschlages ist im ganzen Lande eine äußerst gespannte, und es ist gewiß nicht ganz unwahrscheinlich, daß die Verwerfung des Vorschlages eine starke Gährung und große Unzufriedenbeit zur Folge haben wird. Die Regierung hat denn auch bereits Maßnahmen ge⸗ troffen, um ernsthaften Demonstrationen mit Kraft entgegentreten zu können. Die gestrige »Posttidning« bringt nämlich eine Be⸗ kanntmachung des Kriegsministeriums, derzufolge der König, um unter allen Verhältnissen den Reichsständen bei der bald bevorstehen⸗ den Behandlung wichtiger Staatsfragen die freie Diskussion zu wahren, befohlen hat, daß die Regimenter Upland und Södermanland, ein Bataillon vom Regiment Nerike und drei Schwadronen vom Leib⸗ Regiment Dragoner sich bereit halten sollen, nach eingegangenem Marschbefehl sofort aufbrechen und nach der Hauptstadt abmarschiren zu können und nöthigenfalls die dortige Garnison zu verstärken.
Gestern ist den Reichsständen der Vorschlag zu einem Finanz⸗
gesetz für ein Jahr vorgelegt. Derselbe enthält folgende Hauptziffern:
1) Einnahme: Ordinaire Einnahme 8,963,735 Thlr., Zölle 13,500,000 Thlr., Post 2,000,000 Thlr., Branntweinsteuer 10,500,000 Thlr., Stempelabgabe 1,600,000 Thlr., zusammen 36,563,735 Thlr., gegen 32,909,950 Thlr. in der vorigen Staatsregulirungs⸗Periode. 2) Ausgaben; alle 9 Hauptabtheilungen der Ausgaben sind höher ge⸗ stellt, ausgenommen das auswärtige Amt, welches 479,200 Thlr. erfordert; das Königliche Haus bedarf ordinair 1,417,000 Thlr., extraordinair 161,645 Thlr., das Justiz⸗Oepartement 2,544,950 Thlr., das Heer ordinair 9,388,691 Thlr., ertraordinair 3,582,568 Thlr. (davon 197,250 Thlr. für die Scharfschützen), die Marine ordinair 3,747,260 Thlr., extraordinair 1,260,500 Thlr., das Departement des Innern 5,367,532 Thlr., das Finanz⸗Departement 6,268,900 Thlr., Departement der geistlichen Angelegenheiten 5,016,225 Thlr., ensionen 1,288,494 Thlr., zusammen 33,318,635 Thlr. (dazu 7,204,874 Thlr. extraordinair); Mindereinnahme 4 Mill. Thlr.
Däaänemark. Kopenhagen, 6. November. Die ⸗Berlingske Tidende⸗ meldet: In dem neugebildeten Ministerium hat Graf Frijs⸗Frijsenburg Präsidium und Auswärtiges, Fonnesbeck die Finanzen, Estrup das Innere, Rosenörn Teilmann Kultus und Unterricht, Leuning Justiz, Neergard das Portefeuille des Krieges, Grove das der Marine übernommen. — Dasselbe Blatt veröffentlicht die Staatsrechnungsablage für das Königreich im letzten Finanzjahre, nach welcher sich ein Ueberschuß von 3,570,040 Reichs⸗ bankthaler herausstellt; der gesammte Kassenbestand betrug 6,029,954.
Telegraphische Depeschen Naus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
London, Dienstag 7. November, Morgens. Der Dampfer „Nova Scotian« hat Nachrichten aus New⸗York vom 28. v. M. Abends in Londonderry abgegeben.
Die »New⸗York Times⸗ sagt: Wenn Russell den auf die Kaperei der »Alabama⸗ bezüglichen Entschluß der englischen Regie⸗ rung für einen definitiven erklärt, so wird es unmöglich sein, die freundschaftlichen? Beziehungen zwischen beiden Ländern fortzusetzen. Der Finanzminister zeigt an, daß die Subscription auf die konsoli⸗ dirte Anleihe von 50 Millionen geschlossen ist.
Laut Berichten aus Mexiko hat der Kaiser Maximilian den Prinzen Augustin Iturbide öffentlich als Thronerben adoptirt. b
Wechselcours auf London 158, Goldagio 45 ¼, Bonds 102 ⅛,
Baumwolle 58.
London, Dienstag, 7. November, Morgens. Der ⸗Morning Poste zufolge dürfte Graf Granville den bisherigen Botschafter am Berliner Hofe, Lord Napierh ersetzen, welcher als Gouverneur nach Madras gehen soll. An die Stelle Granville's als Präsi⸗ dent des Geheimen Raths würde der bisherige Flotten⸗Minister, Herzog von Somerset, treten.
Der Kaper »Shenandoah⸗ lief gestern in den Hasen von Liver⸗ pool ein und ergab sich den dortigen Behörden. Man glaubt, daß r an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden wird.
“
— Die Königl. Regierung in Liegnitz hat unterm 27. Oktober folgende Bekanntmachung erlassen:
»Um der fortschreitenden Ausrottung des Rehwildes durch unpflegliche Behandlung und dessen rücksichtslosen Abschuß möͤglichst zu begegnen, ver⸗ ordnen wir auf Grund des Gesetzes über die Polizei⸗Verwaltung vom 11. März 1850 für den diesseitigen Regierungsbezirk, daß das weibliche Reh⸗ wild vom 1. November jeden Jahres bis zu dem unsererseits bekannt zu machenden Tage der Eröffnung der Jagd in jedem nächsten Jahre geschont werden muß. Uebertretungen dieser Verordnung werden nach den Vor⸗ schriften der Verordnung vom 9. Dezember 1842 geahndet. Auf besondere Anträge behalten wir uns vor, im Interesse der Feld⸗ und Waldkultur den Abschuß des weiblichen Rehwildes auch während der Schonzeit zu gestatten.«
— Zur Abwehr der in den Königreichen der Niederlande und Belgien aus⸗ gebrochenen Rinderpest sind zur Zeit und »vorbehaltlich weiterer zu treffen⸗ den Anordnungen« folgende Bestimmungen Seitens der Regierungen zu Düsseldorf und Aachen laut Publikandum vom 31. Oktober c. für ihre Bezirke getroffen worden:
1) Aller Import und Transit von Hornvieh, Schafen, Schweinen, Ziegen, Hunden und Federvieh, frischen Rinder⸗ und anderen Thierhäuten, ungeschmolzenem Talg, ferner Rindfleisch, Rauchfutter und gebrauchtem Stallgeräthe jeder Art ist an den Grenzen des Koͤnigreichs der Niederlande, 8 gees Belgien und des Großherzogthums Luxemburg unbedingt
untersagt. 2) Dünger wird nicht zugelassen. Ueberseeischer Guano in Gestalt eines Pulvers oder in Säcken verpackt, darf eingehen.
“ 1 v11“ 1“ e1e“ “ 3) Unbearbeitete Wolle, trockene Häute und thierische Haare (exclusive Borsten), trockene Hörner und Hornspitzen werden nur dann zugelassen, wenn a) sie überseeischen Ursprungs sind oder aus einem nicht infizirten Lande
direkt eingehen, und b) die Einfuhr vermittelst der Eisenbahn oder zu Schiff bewirkt wird.
Gewaschene Wolle und Kämmlinge gehören zur unbearbeiteten Wolle. Gesalzene Häute sind zu den trockenen zu rechnen.
4) Der überseeische Ursprung wird durch ein von dem betreffenden, in den Niederlanden oder Belgien residirenden Preußischen Konsul zu beglau⸗ bigendes und mit dessen Siegel zu versehendes Ursprungs⸗Attest nachgewiesen. Die Herkunft aus einem nicht infizirten Lande wird durch glaubhafte und mit einer amtlichen Bescheinigung der Richtigkeit versehene Certifikate dar⸗ gethan. England, die Niederlande, Belgien und Luxemburg gelten als in⸗ fizirt; doch ist die Einfuhr erlaubt, sobald in der vorangegebenen Weise nachgewiesen, daß die fraglichen Gegenstände in den Docks vor dem Aus⸗ bruch der Seuche bereits gelagert worden und mit verdächtigen Gegenstän⸗ den nachweisbar überhaupt nicht in Berührung gekommen.
5) Die sub 4 bezeichneten, überseeischen Gegenstände dürfen zum Import nur angenommen werden, wenn die Originalverpackung unversehrt ist und während des Transports keine Umladung Statt gefunden hat. Die Eisen⸗ bahnwaggons, auf denen der Transport stattfindet, müssen daher am Ab⸗ gangsort unter PVerschluß gesetzt und unter diesem Verschluß bis zur Ankunfts⸗ station verbleiben.
Die nicht überseeischen Gegenstände werden nur alsdann eingelassen, wenn sie keinen infizirten Ort der Niederlande oder Belgiens passirt haben, oder wenn sie unter gleichem Verschluß sich befinden, wie die überseeischen.
6) Bis auf weitere Bestimmung sind Viehmärkte jeder Art verboten.
Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten
— Seit einigen Tagen, meldet die »Cobl. Ztg.« unter dem 4. d. M., ist in dem nöͤrdlichen Flügel des hiesigen Koͤniglichen Schlosses ein Oel⸗ gemälde von Emil Hünten, darstellend »Die Erstürmung der Düppeler Schanzen«, ausgestellt. Dasselbe ist auf Befehl Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen angefertigt und zeichnet sich, dem genannten Blatt zufolge, ganz besonders in Betreff der Aehnlichkeit der durch diese siegreiche Action in un⸗ vergeßlichem Andenken stehenden Persönlichkeiten vor andern Gemälden dieser Art aus.
— Die »Mecklenburg. Ztg.« meldet, daß von den drei Oelgemälden italienischer Landschaften, deren Fertigung von Sr. Maäjestät dem Könige von Preußen dem Landschaftsmaler J. Jacobson in Schwerin befohlen ist, eins jetzt als fertig anzusehen sei. Es befinde sich dasselbe noch einige Tage im Atelier des Herrn Jacobson, werde wahrscheinlich Mitte nächster Woche auf Großherzogl. Gemäldegallerie auf kurze Zeit ausgestellt werden und dann nach seinem Bestimmungsorte gehen.
Worms, 4. November. (W. Z.) Wir freuen uns, mittheilen zu können, daß die Platzfrage des Lutherdenkmals nun ihre definitive Erledigung gefunden hat. Durch eine Zuschrift des Gr. Ministeriums des Innern vom 30. v. M. wurde dem Vereins⸗Ausschusse eröffnet, daß Se. Königliche Hoheit der Großherzog die Aufstellung des Luther⸗Denkmals auf dem von dem Comité des Vereins gewählten Platze vor dem Neuthor an der städtischen Proömenade genehmigt hat.
— Archikekt Hansen hat ein Grabdenkmal für Karl Rahl im Ent⸗ wurfe vollendet. Der Styl ist griechisch und in Hautrelief.
Stuttgart, 31. Oktober. Am heutigen Tage ist hier in der Kapelle des alten Schlosses, die um 1560 von dem Herzog Christoph erbaut wurde, seit 1807 außer kirchlichem Gebrauch geblieben, aber nun auf Befehl König Karls durch den Professor Tritschler in dem edlen Styl des ursprünglichen Baues wieder hergestellt ist, ein auf die Geschichte dieses Baues bezügliches und von Sr. Königlichen Majestät, auch den damit betrauten Hofbeamten und Geistlichen unterzeichnetes Dokument von kalligraphischem Kunstwerthe, nebst einigen anderen Gedenkzeichen in den Altar feierlich eingelassen worden
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten. — In dem Zeitraume vom 1. bis 15. Oktober 1865 wurden
Steinkohlen, Transport⸗ Bra unkohlen weise. und Coaks.
Tonnen. 81776 8
96310
178086 6174
Torf
4679
130 4809
zu Wasser auf den Eisenbahnen
Summa
zu Wasser
auf den Eisenbahnen 9522
Summa 1 15696 Kassel. (Kass. Ztg.) Selten hat ein so reicher Lachsfang in der Weser und der diesen Strom bildenden beiden Flüsse Werra und Fulda, und namentlich in der letzteren an hiesigem Orte stattgefunden, als an den Tagen des 26. Oktober bis zum 2. November. Das Wasser dieser Flüsse war nämlich im Laufe des Frühlings und Sommers durch die anhaltende Dürre so sehr gesunken, daß es noch am 21. Oktober an den Pegeln 1 bis 1 ½ Fuß unter 8 stand, so daß jene Flüsse theils in Bäche, theils in Teiche verwandelt und die groͤßeren Fische, namentlich die Lachse, genöthigt wur⸗ den, solche Flußstellen aufzusuchen, wo noch etwas reines klares Waßser auf
in Berlin ein geführt:
aus Berlin ausgeführt:
kiesigem Grunde verblieb, und sich daselbst ruhig zu verhalten, anstatt ihre
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