1865 / 268 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

schreibt, seit dem Vollzug der allgemeinen Neuwahlen der Gegen⸗

Senat endgültig zu vereinbaren

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hende Einkommen in seinem Minimalsatze von 500 Mk., wie er jetzt

Mitte Dezember tagt noch die Bürgerschaft

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sprechende nterhandlungen bereits eingeleitet, und wird eine betreffende

untmachung nachfolgen.« 9. November. Der Entwurf des neuen Steuer⸗

z oder vielmehr derjenige Umstand, daß der Senat in seiner bürgerschaftlichen Beschlüsse über as zur direkten Steuer heranzuzie⸗ besteht, auf 700 Mk. zu erhöͤhen, ist, wie man der ⸗»Wes. Ztg.⸗ Bürgerschaft geworden. Bis in ihrer alten e etzung, erst dann treten die neugewählten Abgeordneten ein. Da e 8 gegenwärtigen Majorität geht G 2 bon ghe ite Fteuerreform noch in der alten Bürgerschaft mif 1“ ist zu diesem von dem bürgerschaftlichen Steuerausschuß ein Eingehen auf die gedachte Erhöhung des des zur direkten Besteuerung iehenden Einkommens empfohlen. 1e sen. Darmstadt, 11. November. Se. Hoheit der Herzog von Nassau traf gestern Morgen hier ein. Abends iste der Herzog wieder ab. b g Wie ö“ Ztg.⸗ vernimmt, werden in Folge Aller⸗ höchster Entschließung die Stände auf den 4. Dezember d. J. ein⸗ berufen werden. Karlsruhe, 11. November. (Karlsr. Ztg.) Se. Koͤnigliche Hoheit der Großherzog ist heute Nachmittag mit dem

Schnellzug abgereist, um die nächsten Wochen zu einem Aufenthalt am Genfer See zu benutzen und,

vor Eintritt des strengen Winters, durch Luftveränderung und äußere Ruhe die

stand erbittertsten Streites in der

völlige Wiedergenesung von den Nachwirkungen rheumatischer und neuralgischer Affectionen 9. säge Königliche Hoheit ist von dem Legationsrath Freiherrn von Ungern⸗Sternberg, dem Flügel⸗Adjutanten Major von Freydorf und dem Leibarzte Geheimen Rath Dr. Schrickel begleitet, wird heute Nachtquartier in Basel nehmen und zunächst in Vevey Wohnung Großherzog gedenkt an Weihnachten in der Residenz wieder einzutreffen. 1

Ihre Königliche Ho Sigmaringen, geb. Prinzessin mittag, mit hürn Courierzug von

üsseldorf zurück. 8 Sanhe gaa⸗. Hoheit die Großherzogin hatte sich zur Be⸗ grüßuͤng Höchstderselben auf dem Bahnhof eingefunden.

Bayern. München, 9. November. (R. C.) Der Gesetz⸗ gebungs⸗Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat in seiner vorletzten Sitzung noch den weitern Artikel, der vom beschleunigten Verfahren handelt, erledigt und demselben mit einigen Abänderungen des Entwurfes beigestimmt; in der gestrigen Sitzung stimmte der⸗ selbe alsbdann einem Antrage bei, welcher zur Vermeidung von Ver⸗ tagungen eine frühere Mittheilung des Schlußantrages des Beklagten an den Kläger bezielt. Derselbe lautet: „Die Zustellung und Hinter⸗ legung motivirter Anträge findet auch im beschleunigten Verfahren statt. Der Anwalt des Beklagten hat die Zustellung inner⸗ halb 12 Tagen vom Ablauf der Erscheinungsfrist, der Anwalt des Klägers spätestens drei Tage vor der Sitzung, in welcher die Sache zum Aufruf kommt, zu⸗ bewerkstelligen. Ist die Vorladung auf einen bestimmten Tag gestattet worden, so ünd nur bei der Ver⸗ handlung schriftliche Anträge zu stellen und zu hinterlegen.⸗ Neben diesem Antrage erachtete der Herr Ministerial⸗Commissair einen Zu⸗ satz zu Art. 234 für noͤthig für den Fall, daß der Beklagte lediglich prozeßhindernde Einreden ohne Einlassung in der Hauptsache vor⸗ schützen werde. Dieser Zusatz dem der Ausschuß beitrat, lautet: „Der Beklagte, welcher blos Einreden der im Hauptstück 5, Artikel 38 und 39 bezeichneten Art vorschützen will, muß dies jedoch inner⸗ halb 5 Tagen nach Ablauf der ihm beziehungsweise, falls er eine Gewährschaftsklage erhoben hat, dem Gewährschaftsbeklagten ge⸗ statteten Erscheinungsfrist dem Anwalte des Klägers unter Bezeich⸗ nung der Einrede, welche er vorschützen will, mittheilen, widrigen⸗ falls er des Rechtes, solche Einreden ohne gleichzeitige Einlassung in der Hauptsache vorzubringen, verlustig würde. Hierauf wurde zum 10. Hauptstück »von den Urtheilen⸗ übergegangen.

10. November. In der gestrigen Sitzung des Gesetzgebungs⸗ Ausschusses der Kammer der Abgeordneten wurde der Berathung des Art. 244 des Entwurfs, welcher von der provisorischen Voll. streckbarkeit des Urtheils handelt, die engere Fassung des Art. 948. Ziffer 5 des preußischen Entwurfs zu Grunde gelegt und dem Artikel schließlich in folgender Fassung beigestimmt: 8

»Die obsiegende Partei kann die einstweilige Vollstreckbarkeits⸗Erklärung des Urtheils ohne Rücksicht auf Einspruch oder Berufung verlangen, wenn das Urtheil die Pflicht zur Erfüllung der in einer Urkunde übernommenen Verbindlichkeit ausspricht und diese Urkunde eine inländische öffentliche oder

ine i rozesse von dem erschienenen Schuldner anerkannte Privat⸗

Urkunde ist. Ein Urtheil kann außerdem in gleicher Weise für vorläͤufig vollstreckbar erklärt werden, wenn die Aussetzung der Volstreckung dem

Hoheit die Fürstin von Hohenzollern⸗ 8 von Baden, reiste heute Vor⸗ Baden kommend, hier durch nach

roht. In den Fällen des Abs. 2 darf die Vollstreckung nur nach er⸗ hen . Eee höes stattfinden; auch in den Fällen des Abs. 1 kann der Richter verordnen, daß diese Vollstreckung nur nach erfolgter Sicherheits⸗ leistung stattfinden solle.« Oesterreich. Wien, 11. November. Die gestrige ⸗Wiener Abendpost⸗ berichtet: »Die von der ⸗Presse⸗ wiederholt gebrachte Nachricht von einer bevorstehenden Umwandlung der bestehenden Linien⸗Infanterie⸗Regimenter auf 100, so wie von der Aufhebung der Unter⸗Lieutenantsstellen 2. Klasse entbehrt nach kompetentester

Mittheilung jeder Begründung.⸗ 8* Erzielung von durchgreifenden Ersparungen im Militär⸗ Pensionsetat wurde, der »Ostd. Post⸗ zufolge, die Einleitung ge⸗ troffen, daß jene beim Kriegsministerium erledigten Dienstesstellen, welche früher mit Civilbeamten besetzt waren, von nun an nur den bereits in den Pensionsstand übernommenen Offizieren verliehen werden dürfen, welch letztere dann wieder die ihrer Charge ange⸗ messene Aktivitätsgage erhalten. Auch bei Monturskommissionen und anderen ähnlichen Branchen werden in Erledigung gekommene Dienstesposten mit Offizieren aus dem Pensionsstande besetzt. Von dieser Maßregel sind bereits die betreffenden Militärbehörden zur

Danachachtung in Kenntniß gesetzt worden. 1 Die »Vorstadt⸗Zeitung⸗ meldet: Der Finanzminister Graf Larisch hat an die ihm untergebenen Organe ein Rundschreiben erlassen, das eine gleiche Richtung verfolgt wie jenes des Staats⸗ ministers. Graf Larisch dringt auf Vereinfachung der Geschäfts⸗⸗ führung, auf Ersparnisse; in den einzelnen Aemtern soll den Amts⸗ vorstehern ein erweiterter Wirkungskreis, respektive größere intensive

Thätigkeit und Verantwortlichkeit zufallen.

In Bezug auf die bevorstehenden Verhandlungen der Landtage der Kronländer stellt die »Bohemia⸗ nachfolgende Betrachtungen an: In Agram tritt der kroatisch⸗slavonische Landtag am 12ten d. Mts. zusammen. Am 19ten folgt ihm der Siebenbürger Landtag; vier Tage später, am 23sten, werden die Landtage in sämmtlichen dislei⸗ thanischen Ländern (mit Ausnahme Venetiens) eröffnet und am 10. De⸗ zember endlich öffnen sich in Pesth die Thüren des neuen Landhauses. Die diesmaligen Landtags⸗Sessionen haben eine ganz besondere Wichtigkeit. Na⸗ mentlich sind die Landtage jenseits der Leitha zunächst zur Diskussion der wichtigsten staatsrechtlichen Fragen einberufen. Diese Fragen gehen nach zwei Richtungen. Zuvörderst handelt es sich um das Verhältniß der unga⸗ rischen Länder zu einander; sodann um deren Verhältniß zum Gesammtreiche. Die Ungarn stellen fuͤr ihr Eintreten in die Berathung der staatsrecht. lichen Fragen die Bedingung, daß der Pesther Landtag durch das Erschei⸗ nen der Siebenbuüͤrger Deputirten und durch die Einberufung der Vertreter Kroatiens kompletirt werde. Der Agramer und der Klausenburger Landtag ehen darum dem Pesther um einige Wochen voran. 1ehe ge sich über 8 Berlaltnis zu Ungarn auszusprechen. Was den Agramer Landtag betrifft, so dürfte es nicht ohne Interesse sein, daran zu erinnern, daß derselbe in seiner letzten Session, in der Sitzung vom 13. April beschlossen hat, »daß zufolge der Ereignisse des Jahres 1848 jeder Verband/ sei er in gesetzgebender, administrativer oder gerichtlicher Beziehung, zwischen dem dreieinigen Königreich und zwischen Ungarn rechtlich gänzlich auf⸗ gehört habe, mit Ausnahme dessen, daß Se. Majestät ihr gemeinschaft⸗ licher König nach ihren bis zum Jabre 1848 gemeinschaftlichen Gesetzen und nach dem verabredeten Krönungsdiplome mit derselben Krone und dem⸗ selben Krönungsakte nach dem freien Willen der Nation auch als dalmati⸗ nisch⸗kroatisch⸗slavonischer Koͤnig gekrönt werde, und daß den drei König⸗ reichen außer ihren besonderen constitutionellen Staats⸗ und Grundrechten auch alle bis Ende des Jahres 1847 in das allgemeine ungarisch⸗kroatische Gesetzbuch eingetragene constitutionelle Staats, und Grundrechte zustehen, wie sie dem Köoͤnigreich Ungarn zustehen.“ Erwaͤgend jedoch ihre gemeinsame Vergangenheit und ihre ausgesprochenen Sympathien erklären die Koͤnigreiche Dalmatien, Kroatien und Slavonien, daß sie jederzeit bereit sind, nach gemein⸗ samem Vortheil in einen noch nähern staatsrechtlichen Verband zu treten, sobald von Ungarn die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit des dreieinigen Königreichs und dessen Territorial-Umfang (Fiume und das Littorale mit inbegriffen) unbe⸗ dingt rechtskräftig anerkannt werden wird. Den Vertrag über diesen naͤhe⸗ ren staatsrechtlichen Verband sollen beide Landtage durch Deputationen fest⸗ stellen, welche in gleicher Zahl auf neutralem Boden zusammentreten. Dieser Beschluß des Agramer Landtags erfolgte in stürmisch erregter Sitzung. Die magyaronische Partei, Herrn von Jankovic an der Spite, verließ unter laͤrmendem Proteste und vom Rufe »Vaterlandsverräther⸗ verfolgt, den Landtagssaal, und ihre sämmtlichen Mitglieder, 42 an der Zahl, legten noch an demselben Tage ihre Mandate zurück. Im H. blicke auf diese Vorgänge darf man wohl gespannt darauf sein, wie 8 Agramer Landtag nunmehr dieser Frage gegenüber sich verhalten wirdf ob er bei seinem 1864er Beschlusse beharren, oder den magha, rischen Wünschen sich gefügiger zeigen wird. Von Interese ist diesfalls die Vereinbarung, welche zwischen Anhängern e nationalen und politischen Selbstständigkeit Kroatiens und zwischen den Freunden eines Verbandes mit Ungarn geschlossen worden ist. Dieser Fes einbarung zufolge wären zuerst die staatsrechtlichen Verhältnisse Kroatiens zuß Gesammimonarchie zu regeln, und erst dann die Frage des Verbandes 9. Ungarn in Berathung zu ziehen. Diese Regelung der staatsrechtlichen Ve . hältnisse zur Gesammtmonarchie hätte von Kroatien und Ungarn schaftlich, und zwar auf Grund vollkommener Parität zu geschehen. diese Vereinbarung am bevorstehenden Agramer Landtage wirklich ag. faktischen Beschlusse werden sollte, dann stünde also zu erwarten, daß eaise slavonische Deputirte in der That in Pesth erscheinen und gemeinschaf n mit den Ungarn tagen und verhandeln. Die Unionsfrage würde hie vorderhand vertagt werden; die gemeinsame Berathung über das P rechtliche Verhältniß zum Gesammtreiche hätte in keiner Weise dem spezie b

Gläubiger einen unersetzlichen oder unverhältnißmäßigen Nachtheil zu brin⸗

Verhaͤltnisse der beiden Ländergruppen zu einander zu präjudizi

Es ist ihnen Zeit

des Bundesraths Dubs »Nichteintreten⸗ beschlossen.

nach tiger Woche sich aufzuhalten gedenkt.

mißbräuche b

vq“*“

Was den Siebenbürger Landtag betrifft, so ist derselbe ausdrücklich nur zur »Revision« des 1848er Unions⸗Artikels einberufen. Unter dem magyarischen Terrorismus des Jahres 1848 war vom siebenbürgischen Land⸗ tag bekanntlich die vollständige Union des Großfürstenthums mit Ungarn beschlossen worden. Der betreffende Gesetzartikel ist indeß niemals gesetzlich publizirt worden, und der Hermannstädter Landtag von 1861, auf welchem die Romanen und die Sachsen das Wort führten, während die magyarischen Mitglieder sich fern hielten, erklärte jenen Unions⸗Artikel für nicht wei⸗ ter zu Recht bestehend. Zufolge des Kaiserlichen Patentes vom 1. September d. J. hat indeß der siebenbürgische Landtag sich noch einmal mit der Unions⸗ frage zu beschäͤftigen. Die Verhältnisse sind diesmal von jenen des Jahres 1861 total verschieden. Schon der Umstand, daß der Landtag diesmal nicht mehr in Hermannstadt im Sachsenbezirke, sondern in Klausenburg, dem Central⸗ punkte des siebenbürgischen Magyvarenthums zusammentritt, deutet den ver⸗ änderten Charakter an. Die Magyaren haben auf dem bevorstehenden Klausenburger Landtag das entschiedene Uebergewicht. Das siebenbürgische Gubernium hat von seinem Rechte der Regalisten⸗Ernennung diesmal in umfassendster Weise Gebrauch gemacht und die Zahl der nichtmagyari⸗ schen Mitglieder unter diesen Regalisten ist verschwindend klein. Ueber das Votum des Klausenburger Landtages dürfte darum von vorn⸗ herein kaum ein Zweifel walten. Nichtsdestoweniger fordert die »Neue freie Presse die Sachsen und Romanen auf, sich nicht mit gebundenen Händen an die Magyaren zu überliefern. Die Stimmenzahl allein ent⸗ scheide die Sache nicht; weder moralisch noch gesetzlich. Artikel XI. vom Jahre 1791 enthalte viele Klauseln, um zu verhindern, daß nicht eine ganze Nation majorisirt werde. Die sächsische Nations⸗Universität habe in ihrer jüngsten Resolution das Minimum bezeichnet, worauf die Sachsen und Ro⸗ manen beharren müssen, wenn sie nicht im Magyarenthum aufgehen wollen. Sachsen und Romanen duüͤrfen nicht die Hände in den Schooß legen; denn heute stehe ihnen nicht, wie 1848, die rohe Gewalt gegenüber. Sonst würde sich Deaks Wort furchtbar an ihnen erfüllen: »Was die Uebermacht uns nimmt, kann das Glück uns wiederbringen; was wir aber freiwillig auf⸗ geben, ist für alle Ewigkeit dahin.«

Die ⸗General⸗Correspondenz⸗ dementirt die Mittheilung eines Wiener Blattes, daß im Kaiserlich Königlichen Kriegsministerium neuestens Verhandlungen gepflogen werden, welche eine Herab⸗ minderung der Verpflegskosten der in Holstein statio⸗ nirten österreichischen Truppen zum Gegenstande haben. »Diese Nachricht⸗, sagt das offiziöse Blatt, »ist vollkommen unbe⸗ gründet, und ist für eine solche Verhandlung um so weniger Ver⸗ anlassung vorhanden, als die Beitragsquote der holsteinischen Staats⸗ kassen zu den Verpflegskosten der in Holstein stationirten Kaiserlich Königlichen Brigade, wie wir schon bei einem früheren Anlasse be⸗ merkt hatten, in dem streng begrenzten Ausmaße der sich für Oester⸗ reich wirklich ergebenden Mehrauslagen genau festgestellt und nor⸗ mirt ist.⸗

Pesth, 11. November. (Telegramm der »Wiener Zeitung⸗) Heute hat eine große Konferenz der Deakschen Partei bei dem Freiherrn von Eötvös stattgesunden. Es erfolgte eine Einigung über folgenden Inhalt der ersten Antwortadresse auf die Thronrede: Forderung der thatsächlichen Anerkennung der Rechtscontinuität; Wiederherstellung der Integrität des Landes; Ernennung einer ver⸗ antwortlichen Regierung; Restaurirung der Komitate provisorisch auf Grundlage der 1848er Gesetze. Mittel für die Staatsbedürfnisse sollen nur einer verantwortlichen Regierung bewilligt werden.

Schweiz. Bern, 9. Novpember. (Köln. Ztg.) In der heu⸗ tigen Sitzung des Nationalrathes handelte es sich um die Auf⸗ hebung der in vielen Cantonen der Schweiz noch üblichen Strafe der Cantonsverweisung, welche eine Petition der Helvetia ver⸗ langt und welches Verlangen von der Kommission des National⸗ rathes unterstützt wurde. Dr. A. Escher als Berichterstatter der Kom⸗ mission verwies darauf, daß auch hier die Regulirung eines inter⸗ nationalen Verhältnisses in Frage stehe, welche die Cantonal⸗Sou⸗ verainetät in keiner Beziehung involpire, wie dies bei dem Antrage auf Aufhebung der Prügelstrafe der Fall gewesen sei. Bundes⸗ rath Dubs sprach sich für die Beibehaltung der Strafe der Cantons⸗ verweisung aus, namentlich bei politischen Vergehen und Streithän⸗ deln, in welche die achtbarsten jungen Leute verwickelt werden könn⸗ ten. Die Mehrheit der Versammlung hielt aber auch heute ihren Standpunkt fest, nur das, was durchaus nothwendig ist, d. h. was im Connex mit den Verträgen mit Frankreich stehe, der Revision zu unterwerfen. Mit 47 gegen 37 Stimmen ward nach dem Antrage

Belgien. Brüssel, 10. November. Der König ist gestern seinem Jagdschlosse Ardenne abgereist, wo er bis Ende künf⸗

11. November. Das Abgeordnetenhaus wird am nächsten Dienstag seine Arbeiten mit der Ernennung seines Büreaus unter dem Vorsitze des Alterspräsidenten Lange beginnen. Die Bud⸗ gets für künftiges Jahr werden die Thätigkeit der Kammer zunächst in Anspruch nehmen, und außerdem werden der Van Humbeeksche Bericht über die Verwaltung der Kirchengüter und der Bericht des Kriegsministers über die Zustände und Bedürfnisse der Armee (des⸗ sen Konklusionen jede erhebliche Ersparniß ausschließen) hinreichenden Diskussionsstoff liefern. Der Senat wird sich zuvörderst mit dem

Großbritannien und Irland. London, 10. No⸗ vember. In den telegraphisch von der Regierung empfangenen In structionen soll der Capitain des Kriegsschiffes „Donegal⸗, in dessen Bewachung der »Shenandoah⸗ gegeben war, angewiesen worden sein, alle diejenigen zu entlassen, welche nicht britische Unter⸗ thanen wären. Der Capitain (Paynter) begab sich an Bord des Kaperschiffes und theilte den Offizieren den Zweck seines Besuches mit. Die Mannschaft wurde aufs Deck gerufen und die Namen⸗ liste verlesen. Wie ein jeder mit Hier! antwortete, wurde er ge⸗ fragt, weß Landes er sei. Kein einziger wollte ein Unterthan Ibrer Majestät sein. Viel Volk von allerlei Nation, aber kein Brite, obwohl die große Mehrheit der Mannschaft notorisch in England zusammengebracht worden war. Die meisten behaupteten in den südlichen Staaten von Amerika heimisch oder südstaatliche Bürger zu sein. Um seinen Heimathsschein wurde niemand gefragt, und so

wanderten alle als Ausländer an die der M 1 ü wohlbekannte englische Küste. ehrzahl ohne Zweifel

Auf dem gestrigen Lord⸗Mayors⸗Bankelt bemerkte Earl Russell in seiner Antwort auf den ihm zu Ehren ausgebrachten Toast, es sei ihm von Seiten seiner Kollegen alle Anterstützung zu Theil geworden, die ihm angedeihen zu lassen in ihren Kräften gestanden habe. Sodann wünschte er dem Lande Glück zu den zwischen Frankreich und England bestehenden freundschaftlichen Be⸗ ziehungen und sprach es als seinen lebhaften Wunsch aus, daß die⸗ selben immer inniger werden möchten. Mit Bezug auf die Politik seines Ministeriums äußerte er die Hoffnung, daß das englische Volk sich durch sein Gerechtigkeitsgefühl und seinen Edelmuth davon ab⸗ halten lassen werde, ein voreiliges Urtheil über die ersten Schritte der Regierung zu fällen. Er seinerseits werde unter keinen Umständen den von ihm seit 20 Jahren verfochtenen Grundsätzen untreu werden. Die Regierung werde die Wünsche der großen Mehrheit des Volkes berücksichtigen und sehr gern das Urtheil des Landes über ihre Hand⸗ lungsweise abwarten. Gladstone sagte in seiner Rede, das Haus der Gemeinen werde sich von den freisinnigen Ueberlieferungen der aufgeklärten öffentlichen Meinung leiten lassen und rüstig auf der Bahn des allgemeinen Fortschritts weiterwandeln,

11. November. Der Brief, welchen der Befehlshaber des „Shenandoah⸗, Capitain Waddell, an Lord Nussell gerichtet, lautet wie folgt:

1 An Bord des Dampfers »Shenandoah«, 5. Novemb An den sehr ehrenwerthen Eaͤrl Russell, Ihrer britannischen Majestät Minister der auswärtigen Angelegenheiten.

Mylord! Ich habe die Ehre, Ew. Herrlichkeit anzuzeigen, daß ich mit diesem Schiffe einem früher von mir befehligten, den konfoͤderirten Staa⸗ ten Amerika's gehörigen Kriegsschiffe in den Gewässern des Mersey an⸗ gekommen bin. Die eigenthuͤmliche Lage, in welcher ich mich befinde und die Abwesenheit jedes Präͤcedenzfalles werden hoffentlich Ew. Herrlichkeit veranlassen, eine kurze Bezugnahme auf einige Thatsachen, die mit der neulichen Kreuzfahrt des Schiffes zusammenhangen, zu verzeihen. Ich bemannte das Schiff im Oktober 1864 auf Befehl des Marine⸗Departemenss der konföde⸗ rirten Staaten und begann, in Gemäßheit des gleichen Befehles, aktiv gegen die Kauffahrteischiffe des Feindes zu kreuzen. Ich hatte den Auftrag, bei meinen Besuchen gewissen Gewässern den Vorzug vor anderen zu geben. Dieser Weisung Folge leistend, befand ich mich in den Monaten Mai, Juni und Juli dieses Jahres im ochotskischen Meere und im nördlichen Eismeere. Beide Meere sind, wenn auch nicht vollkommen isolirt, doch so weit von der allgemeinen Handelsstraße entfernt, daß Monate verstreichen mußten, ehe Nachrichten von dem Fortgange oder der Beendigung des amertkanischen Krieges daselbst eintreffen konnten. In Folge dieses eigenthümlichen Umstandes war ich bis zum 28. Juni mit kriegerischen Handlungen beschäftigt, da ich weder von der Reihe von Niederlagen, welche unsere Waffen im Felde er⸗ litten hatten, noch von dem Erlöschen der Regierung, unter deren Autorität ich gehandelt hatte, etwas wußte Diese Kunde erhielt ich zuerst, als ich am 2. August mit der britischen Barke »Barraconda« aus Liverpool sprach, die San Francisco vor vierzehn Tagen verlassen hatte. Ew. Herrlichkeit kann sich mein Erstaunen bei Empfang einer solchen Nachricht denken, und ich würde wenig Gewicht auf dieselbe gelegt haben, wenn nicht die Meinung eines Engländers, obgleich derselbe aus einem feindlichen Hafen kam, die Kunde in Betreff des Krieges bestätigt hätte. Ich ließ sofort von weiteren kriegerischen Handlungen ab und beschloß, meine Thätigkeit so lange einzu⸗ stellen, bis ich mit einem europäischen Hafen kommunizirt hätte, wo ich er⸗ fahren könnte, ob die Nachricht wahr sei. Es wäre nicht rathsam für mich

gewesen, das Schiff auf die bloße Aussage des Capitains der »Barraconda⸗« hin, daß der Krieg zu Ende sei, nach einem amerikanischen Hafen zu brin⸗ gen. Ich befand mich in einer mißlichen Lage. So prüfte ich denn sorgfältig alle mir zur Verfügung stehenden juristischen Schriftsteller und suchte nach einem Präzedenzfalle, der mir als Richtschnur bei meiner zukünftigen Füh⸗ rung und Leitung des Schiffes, so wie bei der schließlichen Verfügung über dasselbe dienen könnte. hat keinen ähnlichen Fall aufzuweisen. Da mir die Autorität, kraft welcher ich mein Schiff als Kriegsschiff betrachte, zweifelhaft erschien, so stellte ich meine Kreuzfahrten sofort ein und nahm meinen Kurs nach dem atlantischen Ocean das Recht zu haben, es zu zerstören oder noch länger zu befehligen. Gegentheile, ich glaube, daß alles Eigenthum der konföderirten Regierung durch das Kriegsglück wieder an die Regierung der Vereinigten Staaten Nordamerika's zuruͤckgefallen ist, und daß daher dieses Schiff, da es Eigen⸗ thum der konföderirten Staaten war, das Schicksal des bereits zurückerstatte⸗ ten Eigenthums theilen muß.

Ich konnte keinen finden. Ich glaube, die Geschichte

Was die Verfügung über das Schiff angeht, so glaube ich, nicht Im

Ich habe daher den hiesigen Hafen als einen

in letzter Session vom Unterhause votirten Gesetze über die Wahl⸗ eschäftigen.

passenden aufgesucht, um mich uͤber die Nachricht zu vergewissern und, wenn