1865 / 269 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

liche Hoheit der Prinz Friedrich Karl erschien nach 10 Uhr bei Sr. Majestät und wurde von Allerhöchstdemselben zur hohen Wöͤchnerin begleitet. Im Palais fanden Vorträge des Poli⸗ zei⸗Präsidenten, des Militair⸗Kabinets und des Ministers des Innern statt, auch nahmen Se. Majestät im Beisein Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg und des Gouverneurs eine Anzahl militairischer Meldungen entgegen, darunter die des K. K. General Baron von Holtzhausen und mehrerer zu Königlichen Mili⸗ tair⸗Bildungsanstalten kommandirter Großherzoglich mecklenburgischer Offiziere.

Stettin, 13. November. Aus Stralsund wird der »Osts Ztg.⸗ mitgetheilt: ⸗Am 10. d. ist hier ein Comité zur Begründung eines Vereins zur Rettung Schiffsbrüchiger zusammen⸗ getreten, bestehend aus den Herren: Regierungspräsident Graf Krassow, Landrath von Platen aus Bergen, Konsul Grädener aus Greifswald, Kaufleute C. Wallis aus Wolgast, J. N. Rodbertus aus Barth, Spalding, Pfeiffer und Jsrael aus Stralsund, Prof. Zober, Senator Bötticher und Kapitain Kasten (letztere drei gleich⸗ falls aus Stralsund). Der Anschluß an Bremen wurde vorläufig abgelehnt, indem man versuchen will, zunächst für Neuvorpommern einen besonderen Verein ins Leben zu rufen, von dem man mit Bestimmtheit erwartet, daß er auf eigenen Füßen wird stehen können. Der Aufruf zum Beitritt wird in nächster Zeit veröffent⸗

licht werden.⸗

Mecklenburg. Schwerin, 13. November. Der Antrag des Herrn Manecke auf Duggenkoppel, betreffend Anschluß Mecklen⸗ burgs an den deutschen Zollverein, wurde in der Landtagssitzung am 19. November vorigen Jahres auf Vorschlag des vorsitzenden Landraths, Herrn Grafen von Bassewitz auf Schwiessel, ohne vor⸗ gängige Verlesung des betreffenden Schriftstücks abgelehnt. Herr Manecke sah sich wie die »Rost. Z.⸗ schreibt hierdurch veran⸗ laßt, diesen Vorgang zur Kenniniß Sr. Königlichen Hoheit

es Großherzogs zu bringen und sich über eine Behand⸗ lung zu beschweren, welche, wie er annahm, der Intention ei Einberusung des Landtages nicht entsprechen und den Zweck der Landtagsverhandlungen leicht illusorisch machen könne. Die Ein⸗ gabe schloß mit den Worten: „Obgleich nie Freund von Denun⸗ ciation, so halte ich es doch schon meinem Lehneide gemäß für meine Pflicht, Ew. Königlichen Hoheit von solchem Verfahren, welches gewiß über die gesetzmäßige Autonomie der Stände hinausgeht, allerunterthänigst in Kenntniß zu setzen, indem ich alles Weitere dem Allerhöchsten Ermessen Ew. Königlichen Hoheit vertrauensvoll anheimstellen muß.⸗ Hierauf ist unter dem 4. d. M. das nach⸗ stehende Allerhöchste Reskript an Herrn Manecke ergangen: »Friedrich Franz ꝛc. Unseren gnädigsten Gruß zuvor. Bester lieber Getreuert! Auf eure Uns heute überreichte Vorstellung, betreffend das Ver⸗ fahren des vorsitzenden Landraths, Grafen von Bassewitz auf Schwiessel, in der Sitzung der Landtagsversammlung am 19. November 1864 zu Malchin, erwidern Wir euch, daß, da kein Grund ersichtlich ist, weshalb es der versammelten Ritter⸗ und Landschaft nicht freistehen sollte, über einen nicht von landesherrlicher Seite proponirten intimirten Gegenstand auch ohne Verlesung des betreffenden Schriftstückes zu beschließen, Wir Uns nicht veranlaßt finden, in dieser Angelegenheit einzuschreiten. Wir verbleiben Euch mit Gnaden gewogen. Gegeben Schwerin, am 4. November 1865. Ad mandatum Serenissimi proprium. Großherzoglich mecklenburgisches Staats⸗ Ministerium. J. von Oertzen.⸗ Sachsen. Weimar, 13. November. (Weim. Ztg.) Se. Koͤnigliche Hoheit der Großherzog hat mit der Prinzeß Elisabeth am 11. d. M. das Residenzschloß hier bezogen.

Anhalt. Dessau, 11. November. (L. Ztg.) Die Wahlen zu dem neuen Landtag sind, soweit die Nachrichten reichen, über⸗ wiegend konservpativ ausgefallen. Die Ritterschaft hat ihre Wahlen gestern hier vollzogen. Vorläufig ist bestimmt, daß die diesjährige

Landtagsdiät mit dem 27. d. M. beginnt. 8 Oesterreich. Wien, 12. November. An die ungarischen Magnaten ist folgendes Kaiserliche Handschreiben ergangen: 8 88 9 Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oester⸗ reich u. s. w. Wohl⸗ und Hochgeborner Graf, Unser lieber Getreuer! 8 Bewogen von dem aufrichtigen Wunsche Unseres väterlichen Herzens, Unsere Voͤlker zu beglücken, auf daß durch Unsere im Sinne der bestehenden Gesetze zu erwirkende feierliche Inaugurirung, Krönung und durch die

Ausstellung Unseres Königlichen Diplomes jenes Band der Liebe, mit wel⸗ chem Wir an Unser geliebtes Ungarn geknüpft sind, mehr und mehr befestigt werde, eröffnen Wir neuerdings den Platz, auf welchem vor Allem die gegen⸗

seitigen Beziehungen der zur Krone Unseres glorreichen Vorgängers, des hei⸗

ligen Stephans gehörigen Länder, die nach Recht und Billigkeit und eben deshalb auch dauerhaft zu geschehende Lösung der schwebenden staatsrecht⸗ lichen Fragen gemäß der neuerlich in wesentlichen Dingen geänderten Ver⸗ hältnisse und damit Wir mit den Ständen und Vertretern des Reiches Uns berathen und heilsame Gesetze bringen können, über die Art, wie die ver⸗ fassungsmäßigen Rechte Unseres geliebten Ungarns in Einklang können ge⸗ bracht werden mit dem Bestande der Monarchie und den unabweisbaren Anforderungen ihrer Machtstellung.

Zu diesem Zwecke und nach glücklicher Lösung der obigen vorläufigen Fragen, die Wir durch Unsere gnädige Einberufungsschreiben de dato 14ten Februar 1861 bezeichneten, und damit Wir auch uͤber andere die Vermeh⸗

rung des Glückes des Landes, die Beförderung der geistigen und materiellen Interessen desselben, und die Vermehrung des allgemeinen Besten bezwek⸗

kende, zahlreiche, ordnungen Uns mit den getreuen Ständen und Vertretern Unseres geliebten

Ungarns und der zu demselben geherigen Theile, nach dem Wunsche Unseres väterlichen Herzens verständigen köͤnnen, haben Wir den 10. Dezember des Jahres 1865, des Adventes zweiten Sonntag, bestimmt zu einem in Unserer Königlichen Freistadt Pesth mit Gottes Gnade in eigener Person zu eröffnenden und zu leitenden allgemeinen Landtage.

Darum baben wir es für nöthig gehalten, Dir den Termin des oben⸗ erwähnten Landtages huldvoll kundmachen zu lassen zu dem Zwecke, damit Du verpflichtet seiest, am bestimmten Orte und zur bestimmten Zeit am erwähnten Landtage zu erscheinen.

Im Uebrigen bleiben Wir Dir in Unserer Kaiserlich⸗Königlichen Gnade huldvoll gewogen. Gegeben in Unserer Reichshauptstadt Wien in Oesterreich am siebzehnten September des Fahres Eintausend achthundert sechzig und fünf. Franz Joseph m. p.

Georg Majlath m. p. Johann Barthal m p.“

Schweiz. Bern, 11. Nov. (Köln. Ztg.) Der Nationalrath hat heute die erste Berathung der Bundes⸗Verfassungs⸗Re⸗ vision beendigt. Ihr letzter Gegenstand war das Abstimmungs⸗ Dekret, welches ohne erhebliche Debatte genehmigt ward. Seine Hauptbestimmungen sind:

a) Die Abstimmung erfolgt auf dem ganzen Gebiete der Eidgenossen⸗ schaft an einem und demselben Tage. Dieser Tog wird durch den Bun⸗ desrath festgesetzt. Es darf jedoch die Abstimmung nicht früher als vier Wochen nach geschehener Bekanntmachung der vorgeschlagenen Abänderungen Statt finden. b) Eine vorgeschlagene Abänderung der Bundesverfassung ist als angenommen zu betrachten, wenn die Mebrheit der stimmenden Schweizer⸗ bürger im Ganzen und zugleich auch die Mehrheit der stimmenden Schweizer⸗ bürger in wenigstens zwölf Kantonen sich für dieselbe ausgesprochen hat c) Zur Theilnahme an dieser Abstimmung ist jeder Schweizerbürger berechtigt, welcher bei den Wahlen in den schweizerischen Nationalrath stimmfähig ist. In denjenigen Kantonen, in welchen die Bürger schon vor ihrem 20. Jahre an den kantonalen Abstimmungen Theil nehmen, sollen dieselben zur Abstim⸗ mung uͤber die Bundesverfassung ebenfalls zugelassen werden. d) Jeder Kanton ordnet die Abstimmung auf seinem Gebiete an. Dieselbe ist ge⸗ meinde⸗ oder kreisweise vorzunehmen. Den Kantonen bleibt es überlassen, zu bestimmen, ob die Abstimmung offen oder geheim erfolgen soll.

Der Ständerath hat gestern bei Fortsetzung der Berathung der Verfassungs⸗Revision gleich dem Nationalrathe den Ausschluß der Geistlichen von der Wahl in diese letztere Behörde beschlossen. Heute hat im Ständeratyhe Weck von Freiburg für die Zurück⸗ berufung der Jesuiten eine Lanze eingelegt, allein ohne daß noch irgend ein Redner das Wort ergriff, schriit man zur Abstimmung, welche Verwerfung des Antrages mit allen gegen nur drei Stim⸗

men ergab. Genf, 13. November. Bei den heute stattgehabten Wahlen sind sämmtliche Kandidaten der Independenten gewählt worden.

Großbritannien und Irland. London, 11. Novem⸗ ber. Aus Kingston (Jamaika), 16. Oktober,) erhält dieH. B. H.⸗ folgende Mittheilung über den schon mehrfach erwahnten Aufruhr daselbst: In Morant Bay ist die entsetzlichste und teuflischste Rebel⸗ lion ausgebrochen, von welcher man seit undenklichen Jahren gehört hat. Es fand eine Spezial⸗Versammlung in Court⸗House siatt, welcher die meisten respektabeln Einwohner des Ortes beiwohnten, und diese Gelegenheit hatten die Rebellenführer zur Ausführung ihres mörderischen Vorhabens gewählt. Sie umstellten mit be⸗ waffneten Pöbelrotten das Court⸗House und erhoben ein wildes Geheul. Baron v. Ketelholt verlas die Aufruhr⸗Akte, und als der Volkshaufen sich nicht zerstreute, feuerten die Volontair⸗ Truppen eine Salve ab. Dies schien das Signal zu einem allge⸗ meinen Aufstande zu sein. Die Behörden und die Truppen zogen sich in's Court⸗House zurück und letztere schossen durch die Fenster, so lange ihr geringer Munitionsvorrath ausreichte, während welcher Zeit sich der Pöbethaufen etwas zurückzog und einige der im Court⸗ House Befindlichen entkamen. Bald aber kehrten die wilden Banden verstärkt zurück und nun begann ein barbarisches Gemetzel. Das Court⸗ House wurde in Brand gesteckt und fast Alle, welche aus demselben zu entfliehen suchten, wurden niedergemacht und verstümmelt. Baron Ketel⸗ holt wurde buchstäblich in Stücke gehauen, die rechte Hand wurde ihm, Glied für Glied, abgehackt, das Haupt mittendurch gespalten. Der entkleidete Leichnam blieb auf der Straße liegen. Der Prediger Herschel wurde gleichfalls langsam zu Tode gequält, nachdem man ihm die Zunge ausgeschnitten hatte. Einem Schwarzen, Namens Price, der sich mit Weißen associirt hatte, schnitt man den Bauch auf und verstreute die herausgerissenen Eingeweide auf die Straßen. Aehnliche Grausamkeiten sollen überall auf der Insel verübt worden sein, wo der Aufstand sein Haupt erhoben bat. Die Weißen sind großentheils hierhber geflüchtet und es hat sich hier ein bewaffnetes Freicorps von 500 Mann gebildet. Auch hierher fürchtet man bald den Aufstand sich ausdehnen zu sehen.

Die »Morning Post« begt die Ueberzeugung, daß die Neger auf Jamaica sich keineswegs in der Hoffnung erhoben haben, sociale oder politische Vortheile zu erringen, deren sich die Weißen erfreuen, sondern zu dem Zwecke, eine Race auszurotten, auf welche sie mit Eifersucht blicken. An einer baldigen Unterdrückung des Aufstandes sei nicht zu zweifeln; doch stehe zu hoffen, daß die Behörden den

hochwichtige und keinen Aufschub leidende, gesetzliche An⸗ 8

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Insurgenten gegenüber keine übel angebrachte Mi e zeigen würden

da diese eine solche falsch auslegen würden.

Frankreich. Paris, 14. November. Der Kaiser hat, wie der ⸗Moniteur⸗ anzeigt, auf Antrag des Justizministers 90

Galeerensträflingen von Toulon, die sich während der dort berrschen⸗

den Epidemie durch ihre Hingebung ausgezeichnet haben, ihre noch zu verbüßende Strafzeit theilweise nachgelassen, theilweise verkürzt.

Die Panzeiflotte, die vor Ajaccio lag, ist wieder nach Toulon zurückgekehrt. Admiral Graf Bouet⸗Willaumez, der Ober⸗Befehls⸗ haber dieser Flotte, hat auf dem „Solferino⸗ die Kommandoflagge aufgebißt. Mogador⸗ und ⸗Eldorado⸗ die am 11ten von Toulon nach Civita⸗Vecchia abzogen, nehmen die erste Husaren⸗Schwadron und zwei Infanterie⸗Bataillone an Bord. Am 11. Morgens rückte das 19. Linien⸗Reziment von Rom ab, wurde jedoch durch das 59ste bereits ersetzt. An die Stelle der aus den Provinzen Velletri und Frosinone herausgezogenen französischen Truppen wurden Papst⸗ soldaten beordert.

LeClerc, Mitglied der Akademie der Inschriften, Verfasser der besten Rhetorique frangaise, Fortsetzer des Histoire littéraire de la France der Benediktiner und langjähriger Mitarbeiter der⸗Débats⸗, ist heute in Paris gestorben.

13. November. Die Abendblätter melden übereinstimmend: Man versichert, daß der Kaiser heute ein Dekret unterzeichnet hat, durch welches bedeutende Reductionen in der Armee angeordnet werden.

Italien. Florenz, 9. November. Die meisten Abtheilungen der Ministerien müßten am heutigen Tage in ihren neuen Räumen installirt sein. Nur einige Abtheilungen zweiten Ranges bleiben vorläufig noch in Turin. Die allmälige Uebersiedlung ist ohne alle Störung im Dienste von Statten gegangen, obwohl die zeitweise Trennung mancher Büreau's ibre Ungelegenheiten mit sich brachte. Die Vereinigung der Nationalbank mit der toskanischen zu einer italieni⸗ chen Bank ist durch ein Dekret bewerkstelligt worden, welches durch nachträgliche Genehmigung des Parlaments Gesetzeskraft erhalten soll. Von dem Gesammtkapital von 100 Millionen in 100,000 Actien kommen auf das ursprüngliche Kapital der Nationalbank 40,000 Ac⸗ tien, auf die toskanische 10,000 und auf je 2 Actien dieser Gesell⸗ schaften eine neue, also 25,000; außerdem sind in Neapel 12,500 ausgegeben worden und eben so piele bleiben für Rom und Venedig reservirt. Die Noten der Bank haben gesetzlichen Cours, aber kein ausdrücklich anerkanntes Monopol. Die Stadt Turin will eine große Anleihe emittiren, um durch geeignete öffentliche Arbeiten ihre Um⸗ wandlung in ein Industrie⸗Centrum zu beschleunigen.

13. November. Die »Gazzetta di Firenze⸗ dementirt die Nachricht, daß der Kaiser Napoleon an Victor Emanuel ein die römische Frage betreffendes Schreiben gerichtet habe.

Nußland und Polen. Vom Unterrichtsministerium sind, wie die solgende Vorschläge dem Reichsrathe zur worden:

»Nord. Post« berichtet, Begutachtung vorgelegt

St. Petersburg, 12. November.

1) Ueber den Unterricht in der Stenographie für diejenigen, welche an V

diesem Unterrichte Theil zu nehmen wünschen; 2) über die Gratificationen, welche den Privatdocenten an den Universitäten aus dem Rest der für das Lehrerpersonal bestimmten Summen ertheilt werden können, und 3) das Projekt eines Reglements für die Seminarien, in welchen Lehrer für die Elementar⸗Volksschulen ausgebildet werden sollen.

Außerdem sollen binnen Kurzem noch folgende Vorschläge eingereicht werden: 1) Ueber die Vorbereitung der Lehrer an den Gymnasien und Progymnasien; 2) die Projekte zu Reglements: à) für die Akademie der Wissenschaften; b) für die öffentliche Bibliothek; c) für das öffentliche und das Rumjanzowsche Museum in Moskau und d) für die weiblichen Schulen im Ressort des Unterrichtsministeriums.

Der Unterrichtsminister hat den Minister des Innern gebeten, dem Medizinalrath vorzuschiagen, daß dieser einen Konkurs für die Abfassung eines ausführlichen Handbuches für die Aerzte, welche an Gymnasien und Progymnasien angestellt find, ausschreibe.

Aus Twer wird dem »R. J.“ gemeldet, daß am 2. November die Verhandlungen in dem dortigen Kriminal⸗Gerichtshof vor frem⸗ den Zuhörern begonnen haben. Der »R. S. P. Z.“ wird geschrie⸗ ben, daß in Grodno am 8. November die Thüren des Civil⸗ und Kriminal⸗Gerichtshofes fremden Zuhörern geöffnet worden sind.

Die dem Moskauer General⸗Gouverneur attachirten Beam⸗ ten für besondere Aufträge haben den Befehl erhalten, die Arbeiter⸗ wohnungen in Moskau zu besichtigen. Jeder Stadttheil ist einem besonderen Inspektor zugewiesen, nur der Twerskaja Stadttheil hat wegen seiner Ausdehnung deren zwei. Falls ermittelt würde, daß die Arbeiterwohnungen zu klein wären oder sich unter schlechten hygienischen Bedingungen befänden, haben die Beamten den Inha⸗ bern des Etablissements eine Bemerkung darüber zu machen und einen Termin zu setzen, bis zu welchem diese Uebelstände beseitigt werden müssen. Falls ihre Anordnungen unberücksichtigt bleiben, st darüber dem General⸗Gouverneur Meldung zu machen.

Amerika. Der Pariser »Moniteur« vom 14ten d. meldet aus Mexico, 10. Oktober, daß die Einweihung des Standbildes des Pfarrers Morelos am 30. September in Gegenwart Ihrer Majestäten

stattgefunden hat. Er ist im geistlichen Gewande und mit dem Schwerte in der Hand dargestellt, wie er die Indianer zur Erhe⸗ bung anfeuert. Nach der Festrede ergriff der Kaiser das Wort, um gleichfalls, wie er sagte, dem aus niederem Stande und ge⸗ mischtem Blute hervorgegangenen Manne seine Huldigung darzu⸗ bringen. In Bezug auf das Dekret, welches das summarische Verfahren gegen alle diejenigen anordnet, welche fernerhin noch mit den Waffen in der Hand ergriffen werden, giebt der „Moniteur - einige weitere Aufschlüsse. Die Behörden, so wie die großen Guts⸗ oder Bergwerks⸗Besitzer, welche die nächste höhere Verwaltungsstelle nicht unmittelbar von dem Herannahen oder der Bildung von Guerillasschaaren in Kenntniß setzen, verfallen in Gefängniß⸗ und Geldstrafen von 100 bis 2000 Piastern. Das Dekret wurde überall, wie der Moniteur⸗Correspon⸗ dent versichert, zustimmend aufgenommen, denn die Keckheit der Banditen war so groß geworden, daß sie nicht allein kleine Dörfer 1 plünderten und Reisende brandschatzten, sondern ihre verbrecherische Thätigkeit selbst im Innern großer Städte ausübten. Der Kaiser hatte am 8. Oktober die Eisenbahn von Mexiko nach Chaleo feierlich eröffnet. In Tampico ist eine für Europa bestimmte Silbersen⸗- dung von 1,100,000 Piastern angelangt. Die Ausbeute der Gruben von Guanajuato wird in Mexiko erwartet. Man hofft, daß, wenn die Regenzeit vorüber sein wird, die Grubenarbeiten und der Metall⸗ transport viel leichter vor sich gehen werden.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau. London, Montag, 13. November, Nachts. Der Dampfe „Hibernian⸗ hat Berichte aus New⸗York bis zum 4. d. Abends in Londonderry abgegeben. Man versicherte, daß Seward in eine

Antwortnote an Russell die Indemnitätsforderung aufrecht erhält 1 Der Präsident Johnson hat bestimmt, daß die Abschaffung der Sklaverei in Florida unerläßlich sei, bevor dieser Staat wieder in die Union zurückkehre. Die Regierung von Kanada hat militairische Vorbereitungen gegen die Fenier getroffen. Viele Soldaten sind zu

G verhaftet worden, weil sie mit den Feniern sympathisirt

erfochten. Der Wechselcours auf London war in agio 47, Bonds 102 ¼, Baumwolle 56.

—Das Centralblatt der Abgaben⸗,Gewerbe⸗ und Handel

Gesetzgebung Nr. 23, ausgegeben am 11. November, enthält:

Anzeige der im 49. Stuück der Gesetz⸗Sammlung enthaltenen

Gesetze und Verordnungen und ferner unter Nr. 148. Bescheid des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 13. März 1865:

Im Falle einer Zolldefraudetrifft die andie Stelle

der Confiscation tretende Verurtheilung zum

Werthsersatze alle Mitthäter, Gehülfen, und Be⸗

günstiger solidarisch.

Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanzministeriums vom

13. September c., daß auf-Grund des Gefetzes vom 25. Mai

1857, G.⸗S. S. 517 auch die Agenten von ausländischen

wie inländischen Actiengesellschaften gleich den Beamten (efr.

§F. 34. d. Stempelgesetzes) angehalten werden können, den Stem⸗ pelfiskalen die Einsicht ihrer Verhandlungen bei den vorzuneh⸗ menden Stempelrevisionen zu gestatten.

Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die den Chausseegeldpächtern obliegenden Verpflichtungen in Bezug auf Instandhaltung der ihnen überlassenen fiskalischen Etablissements betreffend. Vom 21. September 1865. Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Erwei⸗ terung der Abfertigungsbefugniß des Nebenzollamts Rasselwitz zu Hotzenplotz betreffend. Vom 2. Septem⸗ ber 1865.

„Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanzministeriums, die Abfer⸗

fertigungs⸗Befugniß der Großherzoglich hessischen Ortsein⸗

nahmerei in Lorsch betreffend. Vom 25. September 1865. Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die

Ertheilung von Freizöllen für Muster und Musterkarten

betreffend. Vom 22. August 1865.

Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, den

Wegfall der Ursprungszeugnisse und Fakturen bei den

nach Belgien bestimmten Waaren des Zollvereins betreffend.

Vom 4. September 1865.

Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanzministeriums, die Feststellung des Nettogewichts der in kleinen, von einer größeren Holzkiste umschlossenen Pappkästchen eingehenden Cigaretten betreffend. Vom 25. August 1865.

Verfügung des Königlichen Finanzministeriums, die Tarifirung von Telegraphen⸗Kabeln betreffend. Vom 5. September ec. Personalchronik und als Beilage.

.Statistik der Branntweinbrennerei in Preußen und in den übrigen Vereinsländern, welche mit Preußen die Branntwein⸗ Steuer theilen, für das Jahr 1864, nebst 2 Beilagen.

Nr. 149.

Nr. 153.

Nr.⸗ꝗ154.