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rant,
Groote, Sec. „Rhein. Regts. Nr. 29, Korn, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. 2. Bats.
Saarlouis) 4. Rhein. Regts. Nr. 30, der Abschied bewilligt.
CCECC 11“ “ Allerhöchste Ordre. . General⸗Militair⸗Kasse, mit Pension in den nachgesuchten Ruhestand
versetzt.
Lemke, Zahlmeister 2. Klasse vom 1. Landw. meister 1. Klasse beim 2. Bat. 3. Ostpreuß Gren. Regts. Nr. 4 ernannt.
zur Intendantur des Garde⸗Corps versetzt. Mohaupt,
Lt. von der Kavallerie 2. Aufg. 2. Bats. (Andernach)
Beamte der Militair⸗Verwaltung.
General⸗Krkegszahlmeister, Geheimer Kriegs⸗Rath, Rendan
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.
11“ Den 2. November. “
Hus. Regt., zum Zahl⸗
Den 4. November.
8 Lange, Intendantur⸗Assessor vom V. Armee⸗Corps, Vorstand der Intendantur der 9. Division, zur Intendantur des VIlII. Armee⸗Corps, Walter, Intendantur⸗Assessor von der Intendantur des III. Armee⸗Corps, als Vorstand der Intendantur der 9. Division zum V. Armee⸗Corps,
Sekretariats⸗Assistent von der Intendantur der 9. Division, d Zahlmeister⸗Aspi⸗ zum Zahlmeister 2. Klasse beim 1. Landw. Ulan. Regt. ernannt.
emann,
drei und Unte
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gerich Bezirk Potsdam theoretisch und praktisch auszubilden. der Theilnehmer ist auf neunzig festgesetzt, von denen in dem nächsten Jahre dreißig aufgenommen werden.
nahme nachsuchen, haben 2) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebens⸗
25 8 ihren Tauf⸗ und Confirmationsschein,
V16111141462664 “ Am 1. Februar künft. Js. wird in Kyritz ein Lehr⸗Kursus tet werden, um Lehrer für Volksschulen zunächst im Regierungs⸗
Die Zahl
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Der Kursus dauert Jahre. Während dieser Zeit haben die Kursisten für Wohnung Unterhalt selbst zu sorgen. Doch wird jedem eine jährliche rstützung von 30 Thlrn. bewilligt. Diejenigen, welche die Auf⸗ bis zum 20. Dezember d. J.
lauf, welcher — außer den nöͤthigen Personal⸗Nachrichten — den Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das Schul⸗ amt darstellt, 1111“ 1“
ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre sittliche und reli⸗ giöse Befähigung zum Schulamte und ein Zeugniß über ihre untadelhafte Führung,
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8 a) ein ärztliches Gesundheits⸗Attest, in welchem auch die an
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nuar k. J. stattfinden wird.
Ihnen erfolgte Impfung der Schutzblattern bescheinigt
De) ein Attest über die in den letztverflossenen zwei Jahren erneuerte
Pocken⸗Impfung,
1) ein Bildungszeugniß, welches sich über die Fähigkeit, den Fleiß
unndd die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht, ) eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, daß
ssiie für den Unterhalt ihrer Söhne resp. Pflegebefohlenen
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während der dreijährigen Bildungszeit sorgen wollen, an uns einzureichen.
Es können nur solche junge Leute zugelassen werden, welche die
Jahre der Bildungsfähigkeit noch nicht überschritten, aber bereits ein Alter von 17 Jahren erreicht haben, oder doch diesem Alter sehr
stehen. Ueber die Aufnahme in den Lehr⸗Kursus entscheidet der Aus⸗ der Aufnahme⸗Prüfung, welche in der zweiten Hälfte des Ja⸗
Berlin, den 15. November 1865. Königliches Provinzial⸗
8
aaanFnneiemahing. 1““ “ Auf Grund der uns vorliegenden amtlichen Nachrichten nach
welchen die Rinder⸗Pest in den Polnischen Grenzkreisen gegenüber dem Kreise Johannisburg noch immer in bedrohlicher Ausdehnung herrscht, sehen wir uns veranlaßt, anschließend an unser Amtsblatt
te 360), hiermit zu bestimmen, daß fortan für den landräthlichen
Grenzkreis Johannisburg die Bestimmungen des §. 3 der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 27. März 1836 in Kraft zu treten haben
zur Anwendung zu bringen sind. Es gelten diese Bestimmungen
welche hinter unserer
Amtsblatt⸗Verfügung vom 23. Oktober cr. (diesjähriges Amtsblatt,
e 370) wörtlich abgedruckt sind — sonach gegenwärtig für die
landräthlichen Grenzkreise Stallupönen, Pillkallen, Nagnit, Tilsit Johannisburg. b 41414“*
Gumbinnen, den 10. November 1865. 1“ Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
1 der
82 8
II“
Richtamtliches.
Preußen. Berlin, 18. November. Seine Majestät König empfingen gestern Vormittag die Vorträge des Wirk⸗
lichen Geheimen Raths von Obstfelder und des Staats⸗Ministers Grafen von
1 Itzenplitz. Mit der 12 Uhr Mittags⸗Fahrt begaben sich Se. Majestät
nach Schloß Babelsberg, um den Fortgang der Arbeiten im dorß Park zu inspiziren und kehrten mit der 2 Uhr Nachmittags vrth zurück.
An dem Diner im Königlichen Palais nahmen Theil: Ihre gi lichen Hoheiten die Frau Prinzessin Friedrich der Niederlande nebst — zessin Tochter, der Prinz Albrecht, der Prinz Albrecht Sohn, die Pri Alexandrine und ferner Graf und Gräfin Adlerberg, General-Ardist General der Infanterie von Kleist, Wirkliche Geheime Ratt; Kleist, der regierende Graf zu Stolberg⸗Stolberg, Vice⸗Ober-Scl Hauptmann Graf Königsmark, Oberst Prinz Hohenlohe, Obent Rauch und die Begleitung der Allerhöchsten und Höchsten 1 schaften.
— Bei Ihrer Majestät der Königin sind, wie Coblenz gemeldet wird, Ihre Königliche Hoheit die Großhera Louise und Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm Baden zum Besuch eingetroffen. Der Kammerherr Graf Matust hat den Kammerherrndienst übernommen. G
Schleswig⸗Holstein. Eckernförde, 17. Novemg (Telegr. der »H. Börs. H.“«) Die »Eckernförder Zeitung⸗ melgh Der Schlei⸗Brückenbau bei Cappeln ist jetzt regierungsseitig Rechnung der Kammer genehmigt. Die Peilungen der Schlei hah begonnen.
Lübeck, 16. November. (H. Börs. H.) Vom Senat ist heute Verordnung erlassen, durch welche die Einfuhr von Rindvieh, Schaf Ziegen und Schweinen, sowie von allen rohen Theilen geschlahe oder gefallener Thiere der bezeichneten Arten, namentlich also g die Einfuhr von rohem Fleisch, von Häuten, auch getrockneten 0. gesalzenen, von unbearbeiteter Wolle, von Haaren, von Schwee borsten, Horn, Knochen, Klauen und ungeschmolzenem Talg aus Erm britannien und den Niederlanden für den ganzen Umfang Lübeckischen Freistaates bis auf Weiteres verboten wird.
Sachsen. Dresden, 18. November. Das „Dresdeh Journal« schreibt: Die heutigen Berliner Zeitungen enthalten seh gende telegraphische Meldung:
»Weimar, 16. November. Die »Weimarsche Zeitung« meldet! Königlich sächsische Regierung habe sich in Berlin bereit erklärt, en Handelsvertrag mit Italien abzuschließen und dadurch Italien anzueit nen. Die preußische Regierung hege aber Zweifel, ob Italien unter chen Umständen darauf eingehen werde.“«
Wir werden uns demnächst mit dem Gegenstande dieser M. dung näher zu beschäftigen haben und bemerken für heute hier me daß die Königlich sächsische Regierung den Abschluß eines Handelz vertrags mit Italien bei der Königlich preußischen Regierm allerdings neuerlich angeregt hat und zwar mit der Erklärung, d. von ihrer Seite die Ratification desselben in der der italieniste Regierung genehmen Fassung erfolgen werdef daß dagegen u Zweifeln, welche nach obigem Telegramm die Königlich preußische g gierung in dieser Beziehung hegen soll, hierorts etwas nicht bekan geworden ist.
Dasselbe Blatt meldet: Seit dem 6. November tagt hier kanntlich eine der von der letzten Ständeversammlung gewählt Zwischendeputationen der II. Kammer, aus 9 Mittgliedar bestehend, welcher folgende Gegenstände zur Vorberathung überwil worden sind, beziehungsweise werden: 1) der Entwurf einer Kircheg vorstands⸗ und Synodalordnung, sowie der Gesetzentwurf, die Io tretung der evangelisch⸗lutherischen Kirchengemeinden betreffend; N. Entwurf eines Berggesetzes; 3) eine Vorlage über Abkürzung Landtage und 4) über Herausgabe eines Landtagsblattes. A. sind an gedachtem Tage zwei dergleichen Zwischendeputationend J. Kammer zusammengetreten, nämlich eine für Berathung! Kirchenordnung ꝛc. und die zweite für das Berggesetz. Died Kirchenordnung wegen zusammenberufene Deputation der J. Kammer kursorisch den Entwurf durchgegangen und sich darauf vertagt, die des Ba gesetzes wegen niedergesetzte Deputation der I. Kammer hat sich konsiitu und, unter Zurücklassung des Referenten, ebenfalls vertagt. — 9 Zwischendeputation der II. Kammer hat, zur Beschleunigung Arbeit, die spezielle Berathung des Kirchengesetzentwurfs in rege mäßigen Sitzungen begonnen. Sobald die erste spezielle Dur berathung des Entwurfes Seitens der Mitglieder der II. Kamm beendigt sein wird, wollen die Deputationen beider Kammern . sammentreten und ihre Meinungen unter sich austauschen, dann 1 erfolgt nochmalige spezielle Durchgehung und Beschlußfassung jeder Deputation für sich und zwar unter Zuziehung Königli Kommissare, hierauf, unter Theilnahme derselben, nochmaliger8 sammentritt der Kirchendeputationen beider Kammern zur Besprechun über Ausgleich der verbliebenen Differenzpunkte, und endlich Anf tigung, Vortrag und Genehmigung des Berichtes Seitens je Deputation. Sobald die Berathung über die Kirchenordnung hun digt ist, oder auch dazwischen hinein, beginnt in ganz gleicher Wa die Berathung des Berggesetzes und nach und nach aller übrige Vorlagen, woraus erhellt, daß bis zur Beendigung aller dieser B rathungen fortgesetzte Arbeit nothwendig und bis dahin eine tagung der jetzt zusammenberufenen Deputation der II. Kamm nicht möglich ist, wenigstens ganz unsachgemäß wäre, da hierdur nur die beschleunigte Berathung aller Vorlagen gehindert würde⸗
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Die Bundes⸗ Belgien. Brüssel, 16. November. Das Abgeordnetenhaus
ersammlung hat heute keine Sitzung gehalten. Es ist noch hat in heutiger Sitzung das Finanz⸗Budget einstimmig geneh⸗ Gen ch, ob dieselbe am nächsten Sonnabend nachgeholt wird. 8 I migt, das Nein der antwerpener Deputirten natürlich ungerechnet. stag Zaden. Karlsruhe, 16. November. (Karlsr. Ztg.) Ihre V Großbritannien und Irland. London, 16. November. gönigliche Hoheit die Großherzogin und Ihre Kaiserliche Hoheit Ihre Majestät die Königin hat ein Telegramm empfangen, wel⸗ die Prinzessin Wilhelm begaben sich heute mit dem Ksserzg nach ces die Angabe von der Erkrankung des Königs der Belgier goblenz zum Besuch Ihrer Majestät der Königin von Pr. Shsh. und von seiner Abreise von Ardenne für unbegründet erklärt. Die Allerhöchstdieselben werden einige Tage daselbst verweilen und dann Depesche stimmt in der Hauptsache überein mit der Nachricht, welche wieder hieher zurückkehren. der ⸗Moniteur⸗ von gestern Abend brachte. Württemberg. Stuttgart, den 16. November. (St.⸗A. Der preußische Botschafter, Graf Bernstorff und Gemahlin, „W.) Se. Mazestät der König und Ihre Majestät die Königin waren gestern in Windsor und haben mit der Königin und dem haben sich gestern auf kurze Zeit nach Frankfurt begeben, um dort Kronprinzlichen Paare von Preußen gespeist. mit Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Großfürstin Helene von Sir Charles Wood hat sich von seinem erlittenen Unfalle voll⸗ Rußsand zusammenzutreffen. 8 ständig erholt und wird morgen von seinem Landsitze in Yorkshire Bayern. Bayreuth, 16. November. (N. C.) Gestern nach London kommen, da die Nachricht von dem Friedensschlusse erfolgte im Saale des hiesigen neuen Schlosses die feierliche Eröff, in Bhutan seine Anwesenheit im indischen Amte wünschens⸗ ung der IV. vereinigten Generalsynode für das Königreich Bayern werth macht. diesseits des Rheins. Der Königliche Kommissar, Regierungsdirektor V Aus Liverpool ist dem Generalpostmeister Lord Stanley of von Vogel, hielt eine kurze Anrede an die Versammlung, worauf Alderley ein von den bedeutendsten Firmen unterzeichnetes Gesuch der Dirigent der Synode, Ober⸗Konsistorial⸗Präsident von Harleß, zugegangen, worin um einen Aufschub in der Absendung der west⸗ die Eröffnungsrede hielt, in welcher er kurz die vom Ober⸗Konsisto⸗ indisch⸗südamerikanischen Post gebeten wird. Die Petenten erklären num der Synode zur Berathung vorgelegten Gegenstände bezeichnete durch die Nachricht, daß Spanien die Häfen Chilis blokiren und und dann ausführte, daß dieselben, wenn auch nur wenige, gleich: Valparaiso bombordiren wolle, in große Besorgniß versetzt worden wohl für das innere Leben der Kirche von großer Bedeutung seien. zu sein, und wünschen vor Abgang der Post mit der britischen Re⸗ Nach der Verpflichtung der gewählten Mitglieder von Seite des V gierung in Verbindung treten zu können, um den Geschäftshäusern Dirigenten verfügte sich die Synode in die Hauptkirche zum feier⸗ an der Westküste Südamerika's, zu denen sie in Bestebung feben, in ottesdienst. ddieser kritischen Lage genügende Instructionen zu geben. telegr. VLE“ Wien, 16. November. Die Decentrali⸗ 1 ge genng Inf G sation, berichtet die »Ostd. Post⸗, wird nunmehr auch im Bereiche Die polizeirichterliche Untersuchung gegen James Stephens der obersten Rechnungs⸗ Kontrollsbehörde durchgeführt werden, in⸗ und die drei übrigen neuerdings verhafteten Fenter ist gestern fort⸗ dem sämmtliche Hof⸗ und Staatsbuchhaltungen fortan den Mi⸗ gesetzt worden. Die Anklage stützte sich bauptfächlich auf Schrift⸗ nisterien direkt unterstehen sollen. Die Militair⸗Centralbuchhaltung, stücke. Zum Schlusse fragte der Richter, ob einer der Angeklagten welche durch die Vertheilung des subalternen Personales zu den ent- eine Bemerkung zu machen wünsche. Darauf gab Stephens die richtenden Confectionsämtern bei den Landes⸗General⸗Kommanden
F. nanden Erklärung ab, daß er keinen Advokaten für sich engagiren wolle, ohnchin schon größtentheils in den Ressort der Militair⸗Administra- weil er durch Einsprache oder Vertheidigung irgend welcher Art das iiv⸗Behörden übergeht, soll dem Kriegministerium untergeordnet wer⸗
— 3* “ 8 britische Gesetz anerkennen würde, während er die Berechtigung oder den, ebenso die bisher einen eigenen Satzus bildende Hofbuchhaltunng auch nur die Existenz britischer Gesetze in Irland entschieden in Ab⸗ der Kaiserlich Königlichen Kriegsmarine; die Kameral⸗Haupt⸗, die rede stelle. Jede Strafe, die ihm zuerkannt werden würde, verachte Domainen⸗ und Gefällen⸗, dann die Stempel⸗ und Tabak⸗ und
2 1 8 no er und rotze ihr. Der Mitangeklagte Brophy erklärte, nur eine endlich die Staatskredits⸗ und Central⸗Hofbuchhaltung würden theils Zeitungs⸗Angabe, daß er sich geflüchtet habe, widerlegen zu wollen. dem Finanz⸗, theils dem Staatsministerium zufallen; die Central-⸗
4 2 W Die Uebrigen haben nichts zu bemerken. Alle wurden vor die am Buchhaltung für Communication wird dem Handelsminterium 27. d. ihre Sitzungen eröffnende Specialkommission verwiesen. — untergeordnet; die Provinzial⸗
Staatsbuchhaltungen endlich wärden James Stephens ist schon durch ein anderes »Head Centre« ersetzt. Senenneh ge gs FStathe bilden. Der Gegen Ende September ist ein mit Vollmacht versehener Fenier von Hosbuchhaltung für das Münz⸗ un Bergweser
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Frankfurt g. M. 2 16. November. (Fr. J.)
—
steht überdies schon V New⸗York abgereist und über Bremen nach Irland gekommen, um eine Fusion mit der Kameral⸗Hauptbuchhaltung bevaoer. an Stephens' Stelle im Nothfalle einen andern Führer der irländi⸗ Kronstadt, 8. November. Eine Erklärung der Kronstädter schen Fenier zu ernennen. Der Kommissarius hat seinen Auftrag Rumänen in der ⸗Gaz. Trans.« verweigert die Theilnahme am be⸗- jetzt erfüllt und ist schon nach Amerika zurückgekehrt. Wer von ibm vorstehenden Landtage. Die Erklärung lautet; 8 mit der Leitung der fenischen Organisation betraut worden ist, bleibt »In Erwägung, daß das Prinzip der Gleichberechtigung vom Jahre — so lange es in Irland möglich — noch ein Gebeimniß. 1 1848 herwärts ununterbrochen von Sr. Majestät dem Kaiser verkündigt 8 worden; in Erwägung, daß dieses Prinzip im Jahre 1863 und in den Paris, 16. November. Das bereits tele von diesem Landtage gebrachten Gesetzen in Ausführung kam und eine die Armee⸗Reduction betreffende Kaiserliche reelle constitutionelle Basis gewann; in Erwägung, daß der Landtag vom den 15. November, hat nach dem ⸗Moniteur⸗
Frankreich. graphisch erwähnte, Dekret, datirt Compiẽgne,
19. November 1865 auf Grundlage des XI. Artikels von 1791 berufen 4 itutione inzipi olgenden Wortlaut: 1 wurde, der sich auf Institutionen und Prinzipien des Mittelalters basirt, folg vnpe. e sehege eiires Stienen hüsts vehejeacok Se Ge dhe
des Zeitgeistes nicht zu vereinbaren sind; in Er⸗ der für die früher rüch ür
ddie mit den Forderungen 3 wägung, daß der Census von 8 Fl. österr. Währ., de b berechtigten Klassen eingeführt wurde, im Allgemeinen und speziell
vom 14. April 1832 über das Avancement in der Armee und vom 19 Mai 1831 über den Etat der Offiziere, ferner in Anbetracht der Ordonnanzen vom 16. März 1838 u. s. w. und der Dekrete über die Organisation
uns Rumänen sehr ungünstig ist; in Erwägung, daß, wenn wir an den 82 — 5 S u Wahlen nach vhhr Mödalitt theilnehmen würden, wir damit unsre auf der verschiedenen Feiie e vena a,en f n. 8 dem Landtage von 1863 erlangten nationalen Rechte nicht nur nicht be- erleichtern, ggen e 8 Reedudlibnen einführen, die mit der rücksichtigen, sondern vielmehr mit Füßen treten würden, so erklären wir dem Friedensfuß alle die G ”“
Nothwendigkeit, der Armee ihre wesentliche Stärke zu lassen, vereinbar sind, haben wir Folgendes dekretirt: Artikel 1. Kaiserliche Garde. Die Grena⸗ dier⸗ und Voltigeur⸗Regimenter sollen nur noch aus 3 Bataillonen, jedes
daß wir an der Deputirtenwahl
Wähler von Kronstadt, 3 weder Antheil nehmen kön⸗
endesgefertigte ß 19. November 1865
für den Landtag vom
nen, noch wollen.« . 7 8 d terdrückt in jedem dieser Regi⸗ G h11XA“ - — u 7 Compagnieen, bestehen. Es werden unterdrückt in j eser b Aℳ vonltg tach “ 1889 wW1ööö“ Bnge)schr g chrn menter: 1 Vataillonschef, 1 Adjutant⸗Major, 1 Adjutant⸗Unteroffizier, ein Schweiz. Bern, 8ve Korporal⸗Tambour und 3 Compagnie⸗Cadres. — Die beiden e-;. und Linien⸗
Abend ging auf telegraphischem Wege aus Genf noch die Nachricht Regimenter werden in Eins verschmolzen. Die Reserve⸗
ein, daß die erste im Laufe des Vormittags gemachte Angabe, es Kavallerie⸗Regimenter werden auf 5 Schwadronen beschränkt; es seien bis zu dieser Zeit drei Radikale und drei Independent⸗Konser⸗ fallen weg in jedem dieser Regimenter: 1 Escadrons - Chef, ein vative als in den neuen Staatsrath gewählt zu betrachten, eine total Capitain⸗Adjutant ⸗Major, 1 Arzt, 1 Veterinairgehülfe, 1 Adju⸗
ant⸗Unteroffiziere und 1 Escadronscadre. — Es fallen gleichfalls weg: 8 die vceneha zu Fuß, mit Einbegriff des Escadronschefs und des Capitain⸗Adjunkten; 2) in dem berittenen Regiment 1 Escadronschef, 8 terinairgehülfe und 2 Batterieen; 3) die Division des Genie; 4) 1 dS pagnie der Escadron 68 eh 1“ W“ t6; Ge rie⸗Regiments. Art. 2. Lini 6 echsten Turettini mit 6298, Friedrich mit 6217, Vaucher mit 6225, Ducret Eensegtec 8 weiten und dritten Bataillone eines jeden Linien⸗Infan⸗ mit 6022 und Daumas mit 5863 von 11,669 Stimmen⸗ terie⸗Regiments fallen weg. Die beiden Carabiniers⸗Regimenter werden in 16. November. (Schw. M.) Der Nationalrath ge⸗ ein einziges (zu 5 Schwadronen) verschmolzen, das in unsere cs über⸗ nehmigte gestern die Eisenbahn⸗Konzession Rorschach⸗Romanshorn geht. Die Kürassier⸗, Dragoner⸗ und C“ werr 8 unbedingt mit 65 gegen 15 Stimmen. 3 Escadronen beschränkt. In jedem dieser Regimenter fallen weg:
Laut jetzt vorliegendem offiziellen Berichte ist die Liste der letzteren Partei vollständig durchgegangen. Kein einziger Kan · didat der Radikalen sitzt im neuen Staatsrathe, der demnach ein reiner Ausdruck des independent⸗konservativen Elements ist. Die neuen Staatsräthe sind: Chenevière mit 6899, Camperio mit 6515,
irrige war.