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“ 2 ½ 8 88 2 4 3846 1. 1 b 8 5— 8 ₰
Nichtamtliches. Berlin, 27. November. Se. Majestät der König statteten gestern, nachdem Allerhöchstdieselben dem Gottes⸗ dienste im Dome beigewohnt hatten, Ihrer Majestät der Königin⸗ Wittwe in Sanssouci einen Besuch ab, nahmen darauf im Park zu Babelsberg neue Anlagen in Augenschein und empfingen nach der Rückkehr in Berlin den Vortrag des Minister⸗Präsidenten. b Heute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Civil⸗Kabinets, sowie im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten die Mel⸗ dungen des General⸗Lieutenants Synold von Schütz, des Obersten Graf Dohna und mehrerer anderer Offiziere entgegen und empfingen den Königlichen Gesandten am Wiener Hofe Freiherrn von Werther. Köln, 27. November. Wir haben bereits mitgetheilt, schreibt die »Kölner Ztg.“, daß das Königliche Ober⸗Tribunal, seiner Aus⸗ legung des Art. 15 der Mai 1863 treu bleibend, in dem Prozesse hiesigen Pfarrgemeinde von St. Pantaleon gegen das Erkenntniß des hiesigen Landgerichts, welches den Mangel der vom Kirchenvorstande bei der Bezirks⸗Regierung einge⸗ holten Klage⸗Autorisation für unerheblich erachtete, durch Urtheil vom 11. Juli d. J. kassirt hat. Gegenwärtig sind wir in der Lage, die Erwägungsgründe dieses wichtigen Urtheils folgen zu lassen. Sie lauten zur Sache selbst nebst dem Dispositiv des Urtheils also: In Erwägung, daß die der evangelischen und der römisch⸗katholischen Kirche, sowie jeder anderen Religions⸗Gesellschaft im Art. 15 der Ver⸗ fassungsurkunde staatsgrundsätzlich zugesicherte Selbstständigkeit im Ordnen und Verwalten ihrer Angelegenheiten allerdings nicht nur die inneren, sondern auch die äußeren Angelegenheiten d eser Kirchen⸗ und Religions⸗ Gesellschaften, mithin auch deren Vermögens⸗Angelegenheiten begreift; daß indessen durch die im Artikel 15 der Verfassungsurkunde ent⸗ haltene Bestimmung der Artikel 77 des Dekretes vom 30. Dezember 1809 über die Kirchenfabriken, wonach zur Anstellung eines Prozesses für die Kirchenfabriken die Ermächtigung des erforderlich ist, keineswegs als aufgehoben zu l in Erwägung, daß nämlich die den Kirchen und b römisch⸗katholischen Kirche gewahrte Selbstständigkeit immerhin auf das Separatgebiet ihrer inneren und äußeren Angelegenheiten beschränkt bleibt, und keine Ausdehnung auf solche Angelegenheiten gestattet, die subjerté *naelegenbeiten anderer von dor Kirche getrennter Rechts⸗ daß zu den Angelegenheiten der letzteren Art die Verwaltung des zu den Zwecken des katholischen Kultus bestimmten Fabrikvermögens im Ge⸗ biete des rheinischen Appellationsgerichts gehört, der lokalen kirchlichen Bedürfnisse Dekrete vom 30. Dezember 1809 Artikel 92 seq. und andern Bestimmun·˖ gen unbestrittener Maßen theilweise prinzipaliter, theilweise eventuel mit ihren eigenen Mitteln einstehen muß, und dem Staate, welcher das früher noch nicht veräußerte Fabrikvermögen den Kirchenfabriken restituirte, in seinem und dem kirchlichen Interesse nöthigenfalls eine Beihülfe auferlegt ist, weshalb schon aus diesem Grunde auch für sie das rechtliche Interesse an der sorgfältigen und gesicherten Verwaltung eben dieses Vermögens zu Tage liegt, welchem entsprechend die Verwaltung dieses Vermögens sich auch in dem bezeichneten Dekrete regulirt findet; daß diese fruͤhern gesetzlichen Bestimmungen über die demnach der katholischen Kirche, dem Staat und der Civilgemeinde gemeinschaftliche Angelegenheit der Verwaltung des zu den Kultuszwecken bestimmten Ver⸗ mögens durch den in dem betreffenden Theile nur von den Angelegenheiten
Preußen.
des Kirchenvorstandes der
betrachten ist; namentlich der
der Kirchen und Religionsgesellschaften handelnden Art. 15 der Verfassungs⸗ V
Urkunde daher nicht betroffen sind;
daß mithin das angegriffene Urtheil, indem es königl. Regierung zur zu St. Pantaleon in Cöln erhobenen Besitzstörungsprozesses nicht für er⸗ forderlich erachtete, den Art. 77 des Dekrets vom 30. Dezember 1809 und den 5 des Ressort⸗Reglements vom und gleichzeitig den Artikel 15 der Verfassungs⸗Urkunde unrichtig ange⸗ wendet hat;
in Erwägung, daß das angegriffene Urtheil⸗ somit der Cassation unter⸗ liegt, in der Sache selbst aber die von der Cassationsbeklagten bereits in den Instanzen eventuell begehrte Frist zur Beibringung der Autorisation Seitens 88 8 Regierung zu Köln der Beurtheilung der Instanzrichter zu über⸗ assen ist;
die Ermächtigung der
8 95 aus diesen Gründen kassirt das Königliche Ober⸗Tribunal, fünfter Civilsenat (Rheinischer Senat), unter Verwerfung der dem Cassationsrekurse entgegengesetzten Unannehm⸗
barkeits⸗Einrede, das Urtheil des Königlichen Landgerichtes zu Cöln vom
dreißigsten März achtzehnhundert vier und sechszig, verordnet die Beischrei⸗ bung dieses Urtheils am Rande des kassirten, so wie die Rückgabe der hinterlegten Succumbenzgelder und verurtheilt die Cassationsverklagte zu den Kosten dieses Verfahrens, verweist die Sache selbst aber zur ander⸗ weiten Verhandlung und Entscheidung an das Königliche Landgericht
in Bonn.
Es bedarf kaum der Bemerkung, daß diese wiederholte Entschei⸗ dung des höchsten Gerichtshofes für den Verkehr in der Rheinprovinz von hohem Belange ist. Sie enthält den Ausspruch, daß die Ge⸗ setzgebung über das Vermögen der linksrheinischen Kirchenfabriken durch den Artikel 15 der Verfassungs⸗ Urkunde gar nicht berührt und mithin auch nicht abgeän⸗ dert worden ist, und es ist danach die Genehmigung der Bezirks⸗ regierung nicht nur zur Führung eines Rechtsstreites, sondern auch zur Gültigkeit von Verkäufen, Verpachtungen und andern Rechts⸗
geschäften in Betreff des Kirchenfabrik⸗Vermögens erforderlich.
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Verfassungs⸗Urkunde im Urtheile vom 19ten
die hiesige Stadt gerügten
Präfekten, jetzt der Regierung, V
hhts gehört, da fur die Befriedigung die Civilgemeinde gesetzlich nach dem
Führung des von der Kirchenfabrik bei der Kirche
20. Juli 1818 verletzt
Trier, 21. November. Unser Herr Bischof, mellet m an „Köln. Ztg.⸗, hat ein Schreiben erlassen, worin dringlichst zur Uüin. stützung des Konviktes hierselbst ermahnt wird. Im Jahre 18h gegründet, hat diese Die Frequenz steigt, entsprechend mehren. 187 Zöglinge aufzuweisen.
jahres hatten sich 109 denen nur 30 aufgenommen werden konnten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit da
ohne daß sich die Mittel des Unterhalte In dem letzten Studienjahre hatte die Ansaa Beim Beginne des jetzigen Studie
geldes vom 1. Januar k. J. ab einverstanden erklärt. Schleswig⸗Holstein. Flensburg, 24. Novemn (Nordd. Ztg.) Heute Abend fand ein Diner statt, zu dem d. Gouverneur den Magistrat der Stadt, die Generalität, die Spiha der Behörden, viele Offiziere, Beamte und Bürger geladen hatte Se. Excellenz dankte für das schöne Fest, das ihm vor wenig Taga veranstaltet worden war, und brachte einen Toast auf Schleswie Holstein aus, der mit Begeisterung aufgenommen wurde. Wie die »Nordd. Ztg.“ hört, wird der Gouverneur mah zum Anfang der nächsten Woche hier verweilen. Der Gonupee
F
neur und das gesammte Offiziercorps der hiesigen Garnison si
neuerdings in die hiesige Harmonie⸗Gesellschaft, der Gouverneur ah CEhrenmitglied, die Offiziere ohne Ballotement, aufgenommen worda⸗ V Dasselbe Blatt erklärt sich für ermächtigt, die Nachricht de
»„Kieler Ztg.“, daß Bürgermeister Spethmann in Eckernförde
seine Entlassung eingereicht habe, als unwahr zu bezeichnen.
Mittelst Schreibens des Königlichen Civilkommissarius für A
V Herzogthum Schleswig vom 22sten d. M. ist dem Magistrate de Stadt Flensburg die Mittheilung gemacht worden, daß durch Ala V höchste Ordre Sr. Majestät des Königs vom 16ten d. der seitheig erste Bürgermeister Herr J. Bremer zum Ende dieses Monats unte Gewährung eines Wartegeldes seines Amtes enthoben und an seine V Stelle der seitherige Amtsaktuar in Trittau Karl Otto Wilbt Bong⸗Schmidt von demselben Zeitpunkte ab zum ersten Bürgs meister von Flensburg ernannt worden ist.
— 26. November. (Wolffs Telegr. Bur.) Die »Norddeu— sche Zeitung⸗ theilt mit, daß dem Richard v. Neergard aus K 88 r .sr.v,v .J 38621911s2vb3190 Partoei) bei seinem Eintnfe bierselbst eine Mappe mit mehreren Exemplaren der hier verboten »Schleswig⸗Holsteinschen Zeitung⸗ und »Itzehoer Nachrichten« nc zeilich konfiszirt und v. Neergard deshalb vom Polizeigericht! eine Strafe von 200 Mark und die Kosten des Verfahrens n urtheilt worden ist. — Der Ministerial⸗Rath v. Hoffmann, (. Adlatus des Statthalters von Holstein, ist hier eingetroffen me vom Gouverneur v. Manteuffel empfangen worden. V Itzehoe, 22. November. (Nord. Ztg.) Seit der Dult reise des Statthalters durch unsere Stadt war eine Differenz in
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tät der Direction des Kasinos das Bild des Prinzen v. Augusee burg, auf welchem Souveränetätsbezeichnungen sich befanden, hatt fortnehmen lassen. Eine heute abgehaltene General⸗Versammim, des Kasino hat mit 22 gegen 19 Stimmen das Verfahren der d rection gebilligt; das Bild bleibt fort.
Mecklenburg. Sternberg, 23. November. Unter de dem Landtage vorgelegten schwerinschen Propositionen ist jedenfäl— die bemerkenswertheste die, welche Bezug nimmt auf die W ordnung vom 6. Februar 1827 und von der Errichtung von Erbiimch stellen auf ritterschaftlichen Gütern handelt. Diese Verordnung warle V stimmt, nach Aufbebung der Leibeigenschaft die Verleihung und Erra⸗ V bung kleiner Grundbesitzungen zu vollem Eigenthum oder durch Erbpat zu erleichtern. des Landes dadurch tief berührt worden, da sich die Interessen ft die Begründung kleinen Grundbesitzes immer mehr geltend mache Deshalb beantragt die Proposition, daß die in der Gesetzgebung liegende Hindernisse hinweggeräumt werden und die Verordnung vom bir⸗ Februar 1827 einer Revision unterzogen wird. Unter den Proposttioͤne betrifft die dritte die Beiträge des Landes für eine von Berlin übt Neustrelitz nach Stralsund zu erbauende Eisenbahn, so wie den Modw⸗ der Aufbringung. Der Großherzog giebt sich, wie es darin beiß gerne der Hoffnung hin, daß die getreuen Stände ihren oft be währten Patriotismus auch bei diesem wichtigen Unternehmen 0 thätigen werden. Von den Engern⸗Ausschuß⸗Propositionen wutde 68 verlesen, von denen einer auf Errichtung einer Statue für d verstorbenen Großherzog, ein anderer auf Anschluß Mecklenburgè “ den Zollverein, ein dritter auf Aufhebung der Dobberaner Sueh bank geht.
Hamburg, 25. November. Der emeritirte Bürgermeste Nicolaus Binder, J. U. Dr., ist dem »H. C.⸗ zufolge, am 23. d. M im 81. Lebensjahre verstorben. Der Verstorbene, zum Senatot 8 wählt 1823, zum Bürgermeister 1855, war vor einigen Jahren 1 den Ruhestand getreten.
(L. Z.)
Sachsen. Koburg, 24. November. Se. Hebch der Herzog, welcher sich vor einiger Zeit nach Gotha begeben hatt
Anstalt bis jetzt 257 Priester herangebilhe
neue Aspiranten zur Aufnahme gemeldet, m
vom Magistrat befürworteten Antrage auf Aufhebung des Einzuge
heischig
burg das sei auch zu bedauern,
Gesellschaft des hiesigen Kasino eingetreten darüber, daß die Maqie
stattgefunden.
Die Absicht ist aber nicht erreicht und die Wohlfele
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st heute Mittag schloß in der Stadt bezogen. 8 Altenburg, 230 November. Gestern Abend ist der Herzog⸗
lche Hof von dem Jagdschloß Hummelshain, wo er den Herbst uͤber verweilt hatte, in die hiesige Residenz zurückgekehrt. Luxemburg, 22. November. Der unserer Ständekammer vorgelegte Zollvereinsvertrag, welcher unser Großherzogthum aufs Neue dem Zollverein einfügt, gestattet jetzt die Details des Ueber⸗ einkommens mitzutheilen. Luxemburg verlangte, schreibt man der „Trier Ztg.“/ einen eigenen Vertreter bei den deutschen Zollkonferenzen. Preußen verwarf dieses Verlangen als durchaus unzulässig, weil durch eine Vermehrung der Zollkommissare die Erledigung der Ge⸗ schäfte auf den Zollkonferenzen allzu schwierig wird, indem alle Be⸗ schlüsse mit Stimmeneinheit gefaßt werden müßten; eine Vermehrung der Vertreter auf den Konferenzen würde die Interessen des Zoll⸗ vereins, ja selbst dessen Bestand bedrohen, und es sei beschlossen wor⸗ den, keinem Staate mehr, der dem Zollverein neu beitritt, einen eigenen Vertreter zu gestatten. Ja, nach dem neuen Zollvereinsver⸗ trag vom 15. Mai 1865 haben sich die Zollvereinsstaaten an⸗ 13 ist, zu verringern, indem mehrere Zollvereinsstaaten sich ver⸗ einigen müßten, um einen gemeinschaftlichen Vertreter zu er⸗ nennen. Auf die Einwendung Luxemburgs, Frankfurt und Olden⸗ bätten ja auch ihre eigenen Vertreter, antwortete Preußen, und wenn es noch zu geschehen hätte, beiden Staaten keinen eigenen Vertreter erhalten. Uebrigens stehe es Luxemburg frei, sich durch irgend einen ollvereinsstaat auf den Konferenzen vertreten zu lassen und diesem die Instructionen Luxemburgs zu ertheilen. Ferner verlangte unsere Regierung die Ernennung eines Luxemburgers als Zolldirek⸗ eor hierselbst, oder die Uebernahme der Directionskosten durch Preußen. Preußen wies auch dieses Ansuchen in motivirter Weise ab. Veranlassung unserer Regierung verzichtete dagegen Preußen auf die fernere Ernennung der Zollcontroleure in unserem Lande, mit Aus⸗ nahme der Controleurstelle beim hiesigen Hauptzollamte. Mehrere Punkte
so würden diese
unserer Regierung, welche sich auf den Instanzenzug bei Zollsachen be⸗ zogen, hat Preußen ebenfalls abgelehnt. Nach Lage der Sache ist es unserer
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Regierung unbenommen, eine Steuer auf Spielkarten einzuführen. Preu⸗ ßen verlangte die Erhöhung des Gehaltes für den hiesigen Zolldirektor von 1700 auf 2000 Thlr.; unsere Regierung hat diese Gehaltserhöhung nach 5 Jahren zugestanden. Preußen hatte gefordert, daß die Branntweinsteuer auf Körnerfrüchte eben so wie in Preußen erhoben werden soll; Preußen ging nachträglich von dieser Forderung, den Fortbestand unserer meisten Brennereien bedrohte, ab, wogegen
unsere Regierung sich verpflichtete, eine Steuer auf das Brennen der
Runkelrüben zu legen. Die Forderung Preußens, es sollten in der Zollpartie die civilversorgungsberechtigten Militairpersonen den Vor⸗ zug haben, gestand unsere Regierung von Neuem zu. — Unsere Re⸗ gierung hat verfügt, daß am 31. Dezember d. J. eine allgemeine Zählung der Bevölkerung des Großherzogthums vorgenommen wer⸗ den soll; die letzte analoge Zählung hatte am 31. Dezember 1851
23. November. Ihre Königliche Hoheit Vormittag, wie die »Karlsruher Ztg.“ meldet, die Rückreise in Koblenz an, woselbst sich der Ober⸗ Präsident der Rheinprovinz, von Pommer⸗Esche, der kommandirende General von Herwarth und der erste Kommandant von Koblenz und Ehrenbreitstein, General⸗Major von Hartmann, auf dem Bahnhof zur Verabschiedung eingefunden hatten.
Ihre Majestät die Königin gaben Ihrer Königlichen Hoheit das Geleit bis nach Boppard.
In Heidelberg traf Allerhöchstdieselbe mit Sr. Hoheit dem Prin⸗ zen, Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm und Sr. Hoheit dem Prinzen Karl zusammen. Die höchsten Herrschaften setzten gemeinschaftlich die Reise hierher fort und trafen Abends 6 ⅞ Uhr dahier ein.
— 24. November.
Baden. Karlsruhe, die Großherzogin trat heute
Ihre Königlichen Hoheiten der Groß⸗ herzog und die Großherzogin von Sachsen⸗Weimar nebst deren ältester Tochter, Prinzessin Marie, sind heute, Mittags 1 Uhr, zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin angekommen, wurden von Hͤchstderselben am Bahnhof empfangen, und haben das Absteigequartier im Großberzoglichen Schlosse genommen. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Weimar ist nach einem mehrmonatlichen Aufenthalt in Arcachon und Pau im süd⸗ lichen⸗Fkankreich von ihrem Gemahl in Genf wieder abgeholt wor⸗ den; beide Herrschaften werden bis morgen hier verweilen und dann in ihre Residenz heimkehren.
Es sind von 19 Abgeordnetenwahlen bis jetzt 14 vorgenommen, bez. erledigt; in drei Fällen erfolgten Ablehnungen, in zwei Bezirken ist noch nicht gewählt. Als neue Abgeordnete treten ein: Eckhard (Offenburg), Grimm, Hebting, Heilig, Hufschmidt, Kaiser, Kieser, Kiefer, Rother, Tritscheller. Wiedergewählt sind: Busch, Frick, Kirsner, Pickford.
— 25. November. Ihre Königlichen
Hoheiten der Großberzog und die Großherzogin von Sachsen⸗Weimar haben
heute Mittags
eittag wieder hierher zurückgekehrt und hat das Residenz-
gemacht, die Zahl der Vertreter auf den Konferenzen, welche
Auf
welche
1 ½ Uhr Karlsruhe verlassen, um über Frankfurt a. M. nach Weimar zurückzukehren.
— Das heute erschienene Regierungsblatt enthält unter Ent⸗ schließungen Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs: Die Einbe- rufung der Landstände auf Donnerstag den 30. November; die Ernennung von acht Mitgliedern in die Erste Kammer 3 Ständeversammlung und zwar Geh. Rath und Bundestagsgesandter Dr. v. Mohl; Oberst Friedrich Keller, Chef des Generalstabes; Geh. Rath und Professor Dr. Bluntschli; Geh. Kirchenrath und Professor Dr. Rothe; Fiskalanwalt Dr. Theodor Bertheau in Mannheim; Fabrikinhaber August Dennig in Pforzheim; Kunsthändler Philipp Artaria in Mannheim; Fabrikinhaber Franz Joseph Faller in Lenz- kirch. Die Ernennung des Präsidenten und des Vice⸗Präsidenten für die Erste Kammer der Ständeversammlung. Dadurch wird zum
Präsidenten Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm und andter Dr. von
zum Vicepräsidenten Geh. Rath und Bundestagsgef Mohl ernannt. Bayern. München, 24. November. Die Abreise Seiner Majestät des Königs Ludwig IJ. nach Nizza ist auf den 29. No⸗ vember festgesetzt. Se. Majestät wird das erste Nachtlager in Zürich halten, die Reise über Lyon und Marseille fortsetzen und gedenkt am 1. Dezember in Nizza einzutreffen. 1 In der gestrigen Sitzung des Gesetzgebungsausschusses der Abgeordnetenkammer gelangten die von dem Ausschußvorstande behufs einer Verbindung des regelmäßigen und beschleunigten Ver⸗ fahrens formulirten Vorschläge zur Berathung und Annahme, nach⸗ dem sich im Verlauf der Debatte auch der Königliche Regierungs- Commissair, Ministerialrath Dr. Weis, im Allgemeinen für diese Modification ausgesprochen hatte. Nach Erledigung der betreffenden Artikel sistirte der Ausschuß seine Plenar⸗ Sitzungen auf so lange, bis die Sub⸗Kommissiog die Revision der bisher über die ersten vier Hauptstücke des zweiten Buches des Entwurfes gefaßten Be⸗ schlüsse vollendet haben wird. Hesterreich. Wien, 24. November. (Ostd. P.) Die heute vorliegenden Berichte von den cisleithanischen Landtagen berühren nur die Eröffnungs⸗Sitzungen, über deren Verlauf die telegraphischen Mittheilungen meist erschöpfend waren. In sieben deutschen Land⸗ tagen, nämlich in denen zu Wien, Linz, Salzburg, Graz, Bregenz, Klagenfurt und heute auch in Troppau ist (ganz übereinstimmend mit dem niederösterreichischen Landtage) der Antrag auf Nieder⸗ setzung eines Ausschusses angenommen worden, welcher die Rück⸗ wirkung des September⸗Patents auf das Wohl des Landes zu er⸗ wägen und dem Landtage hierüber Bericht zu erstatten hat. Die Erwä⸗ gungen des Antrages lauten meist gleich, hin und wieder sind ein⸗ zelne weggelassen oder modifizirt worden. Von den Landtagen zu Wien, Linz, Troppau liegt bereits das Resultat der Wahlen in diese Ausschüsse vor. Der niederösterreichische Landtag hat gestern dahin gewählt: Kardinal Rauscher und Dr. von Fischer, Kuranda und Dr. Bauer, Dr. Brestl und Dr. Lötsch, ferner den Antragsteller Freiherrn von Tinti, Freiherrn von Pratobevera, Dr. Berger, Dr. von Mühlfeld, Dr. Schindler. Sieben von den Ausschuß⸗Mit⸗ gliedern gehören dem Hause der Abgeordneten, eines dem Herren⸗ hause an. Der Ausschuß hat sich heute konstituirt und zum Obmann den Herrn Kardinal Rauscher, zu dessen Stellvertreter den Frei⸗ herrn v. Pratobevera und zum Schriftführer den Dr. Lötsch ge⸗ wählt. Der Herr Erzbischof dankte für die Wahl, bat jedoch die Ausschußmitglieder, auf seine persönliche Stellung Rücksicht nehmen zu wollen. 1. 2 Der bereits telegraphisch angezeigte Artikel der »General⸗Cor⸗ respondenz“« über die neue Anleihe lautet also: b 1 Die Aufmerksamkeit der europäischen Finanzkreise ist neuerdings auf Oesterreich hingelenkt worden. Die Kaiserliche Regierung hat so eben unter den schwierigsten Verhältnissen in Paris eine Anleihe abgeschlossen, die so⸗ wohl in volkswirthschaftlicher, als auch in politischer Beziehung von der größten Bedeutung ist und auch die Opfer reichlich aufwiegt, welche jede Vermehrung der Staatsschuld den Völkern Oesterreichs aufbürdet. Oesterreich ist in Folge einer Verkettung von un⸗ abweislichen Verhältnissen in eine Schuldenlast gerathen, die den Staatskredit empfindlich alteriren mußte. An und für sich wäre zwar eine große Schuldenlast noch kein Unglück für einen an Hülfsquellen so reichen Staat wie Oesterreich, aber dieser Trost ist dennoch nur dann zutreffend, wenn Handel und Industrie Ackerbau und Gewerbe blůüͤhen und die Steuerkraft erhöhen. Dies sehen wir am besten bei der englischen Staats⸗ schuld. In den napoleonischen Kriegen wuchs dieselbe bis zu einer riesigen Höhe, aber nachdem der Wohlstand Englands nach Abschluß - Friedens in gleichem Maße zunahm und die Steuerzahler die ihnen aufgebürdeten Lasten leicht ertragen konnten, 19 böͤrte die Staatsschuld allmälig auch auf, eine schwer fuͤhlbare Last für England zu sein. Für Oesterreich ist die hohe Ziffer der Staatsschuld aller⸗ dings noch sehr drückend, aber nur deshalb, weil die volkswirthschaftliche Entwicklung des Kaiserstaates hinter den Fortschritten des uübrigen Europa’'s8 ückgeblieben ist. 1 Btfg e gen spsecan trotzdem behaupten, daß der nach so rungen endlich zu Stande gekommene Abschluß des neuen An h Kaiserliche Regierung von großem Werthe ist, so rührt dies ganz einfach aus dem Umstande her, weil die Finanzverwaltung, der Sorge um den täglichen Bedarf endlich enthoben, nun erst mit voller Muße an die Lösung
vielen Verzöge⸗ Anlehens für die