1865 / 284 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ndel, Gewerbe Mecklenburg. Sternberg, 29. November. An den

2 . 88 UArbeiten. Landtag ist, nach Bericht der »Mecklenburger Ztg.“, ein Rescript, . X“ * we 8 die Bewilligung einer Landeshülfe zur Corr ection

8 3. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben ver, zeene eingegangen. Die Peene soll auf Veranlassung des 2g Fbe set 9 8 2 geg Königlich preußischen Gouvernements stellenweise breiter und tiefer 1 Nr. 6212. den Alleerhöchsten Erlaß vom 11. Juli 1865, betref⸗ gemacht, und vorspringende Uferstellen abgestrichen werden. Die zu fend die Genehmigung zur Erweiterung des Unter⸗ correctionirende Strecke beträgt vom Malchiner Kanal bis zum

nehmens der Oppeln⸗Tarnowitzer Eisenbahngesellschast Kummerower See 500 Ruthen und wird zu 6080 Thlr. veran⸗

und die Bewilligung des Expropriationsrechts für die schlagt. Vom Kummerower See bis Demmin ist die Strecke 4836

neuen Anlagen; unter Ruthen lang und soll 16,000 Thlr. kosten. Da der Fluß die

die Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde für die bilde zwischen Mecklenburg und Preußen, so wolle jedes Oppeln⸗Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft, betreffend ver⸗ Land die Hälfte der Kosten tragen. Zu den diesseitigen Kosten

schiedene Erweiterungen ihres Unternehmens und einen wolle die Friedrich⸗Franz⸗Bahn 2500 Thlr. und die Stadt Malchin

Nachtrag zu ihrem Gesellschaftsstatut. Vom 13. No⸗ ca. 540 Thlr., das Land möge die Summe von 8000 Thlr. und vember 1865; unter die Renterei in Schwerin das, was etwa noch mehr erforderlich sei, die Verordnung, betreffend den ordentlichen persönlichen hergeben. Die Sache ist dem Committe ad Cap III. überwiesen. Gerichtsstand der abgesandten preußischen Konsulats-⸗ S Nassau. Wiesbaden, 29. November. (Mittelrhein. Ztg.) beamten. Vom 13. November 1865; und unter In der heutigen Sitzung der Ständeversammlung als Fort⸗ den Allerhöchsten Erlaß vom 13. November 1865, be⸗ setzung der gestrigen wurden die noch übrigen Rechnungen geprüft. treffend den Erlaß der herkömmlichen Prinzessinnen⸗ deea 88- Fneber 2 ei 8 1 „w Z r Landtages in naher Steuer bei der Vermählung der Prinzessin Alexandrine ussicht stebe, davon abgesehen, für 1866, wie dies fricher 1cgehsher ist, jetzt schon Steuern in Anforderung zu bringen. Das halbe

Königlichen Sesegt. 8 Berlin, den 2. Dezember 18 9. 1 d 8 der Gesetz⸗Sa Simpel soll am 18. Dezember d. J. erhoben werden. Bayern. München, 29. November. Se. Maäjestät König Ludwig I. hat, wie angekündigt, heute Morgen die Reise nach R1,g,ehet ne 8 8 111X“ . eich. Wi 0. November. In Betreff der Aus⸗ ium der geistlichen, Unterrichts esterreich. Wien, 8 oxedieinsl⸗* führung der neuen Paßordnung brachte die gestrige »Abendpost⸗ den Medizinal⸗Angelegenheiten nachstehenden Artike!: . 3 Nach einer in der »Presse« vom 28. d. M. enthaltenen Notiz soll der Der bisherige Superintendent der Diözese Luckau, Karl Hein⸗ „neuen Paßordnung« ein Commentar beigegeben worden sein, welcher an⸗ rich Siedler, ist zum Superintendenten der Diszese Lindow⸗ geblich einen minder liberalen Anstrich habe, als die Maßregel selbst, und Gransee bestellt worden. 1 weder die Aufhebung der bisherigen Paßbehörden an den Grenzen, noch die 8 Durchführung der angehofften Ersparungen in Aussicht stelle. Wir sind in ““ ege“ der Lage, auf das Bestimmteste versichern zu können, daß die Durchführung der fraglichen Maßregel ganz im Geiste der bezüglichen Kaiser⸗ lichen Verordnung erfolgte. Daß übrigens mit der Auflassung der Paß⸗

Berrlin, 1. Dezember. Se. Majestät der König haben Revision an den Reichsgrenzen nicht auch jede polizeiliche Grenzüber⸗ ohl selbst einleuchtend und wurde im

Ullergnädi eruht: Dem Stadtrath Andersch zu Koͤnigsber wachung entfallen könne, ist w 8 1na die i aants zur Anlegung 198 von ncf Königs 8gʒ, Punkte 2 der Kaiserlichen Verordnung klar ausgesprochen. Aufsichts. tugal Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Orden der organe werden blos auf den wichtigsten Grenzpunkten belassen und ihnen 11“ 24 8 von Villa Vicosa zu ertheilen zur strengsten Pflicht gemacht, nur in Fällen dringender Nothwendigkeit Empfängniß Unserer Lieben Frau Vicosa z G Reisende zum Ausweise zu verhalten und zwar nur dann, wenn es sich um Individuen handelt, die wegen begangener Verbrechen steckbrieflich verfolgt werden oder denen, als gemeinschädlich bekannt, wie z. B. Abge⸗ 3 schafften, Landesverwiesenen, Bettlern ꝛc., der v ecsasven gar nicht 8 2 8 estattet ist oder die erst nach Erfüllung gewisser Nachweisungen zu- Nichtamt lich es. elafser werden dürfen, wie z. B. L Lussan Gaukler, herum⸗- 1 B ziehende Musikanten ꝛc. Für solche Fälle pflegen alle Staaten, so Preußen. Berlin, 1. Dezember. Se. Majestät der liberal ihre Einrichtungen sein mögen, im allgemeinen Interesse Vor⸗- König begaäben Sich heut früh ½9 Uhr nach dem Grunewald, um kehrungen zu treffen. Damit aber die Aufsichts⸗Organe genau wissen,

daselbst im Beisein der anwesenden Königlichen Prinzen und an⸗ was sie zu thun haben, und nicht nach »subjektivem Ermessen« vorgehen, derer hoher Gäste eine Jagd auf Damm⸗, Reh⸗ und Kleinwild ab⸗ ist bei einer so gänzlichen Aenderung bisher bestandener tanrichtt e04 zuhalten. ““ der usbebung der nasahahensg ge icspohl ion Jwkereße

Stralsund, 30. November. Nach einem in der heutigen 8 1 „Stralsunder Zeitung⸗ veröffentlichten ersten summarischen Rechen⸗ 11“ 1“ schaftsbericht hat der Aufruf des unter dem Vorsitze des Regie⸗ welche nach obiger Notiz angeblich den Beamten ans Herz gelegt worden rungs⸗Präsidenten Grafen von Krassow begründeten Vereins zur sein soll, ist nirgends die Rede. Was die in Zweifel gezogenen Er⸗ Gründung von Rettu ngsanstalten für Schiffbrüchige im sparungen betrifft, so genüge die Andeutung, daß die Verhandlung wegen Regierungsbezirk Stralsund einen erfreulichen Anklang ge⸗ der Auflassung entbehrlich gewordener polizeilicher Grenzkommissariate be- funden, indem ansehnliche Beiträge gezahlt und gezeichnet sind. reits im Zuge ist und die Länderchefs angewiesen wurden, mit der Ein⸗

1““ 42; 58 27. ember. So berufung des entbehrlichen Hülfspersonals sofort vorzugehen. Schleswig⸗Holstein. Kappeln, 27. Rolaf g Ders Verfassungs⸗Ausschuß des niederösterreichischen Landtages

eben trifft hier, meldet die »Eckf. Ztg.⸗, die ebenso uperlässige, als er⸗ 1 ges Fealitzt hracheicht ein daß Schf. 3.8.. Negierung 5000 Mark Cour. det Fesern Noemhezage Sizungen, öö“ 1 bewilli h s lweiser Ersatz für di - 2 e an Se. Majestät den bewilligt und bereits angewiesen sind, als theilweiser Ersatz für die Arbei FIu e geführ ie Adre Ka vom Rlecen Kappeln geleisteten Requisitionen vom ersten Uebergange die der Ausschuß beantragt, soll morgen gelegt, Föthce der Truppen über die Schlei an bis zum Wiener Frieden (30. Ok⸗ vertheilt uu im Landtag zur Verhandlung gebrach tober.) Wir haben diese willkommene Zusendung als nächste Folge v E11“ 1. X“ der von Seiten des Hardesvogts von Buchwald dem Gouverneur std. Post.) In der Mehrzah Feüchu 380 von Manteufsel gemachten Vorstellungen über die Dringlichkeit dieser war heute Rasttag. Die eingelaufenen Nachrichten zeigen, daß neben Angelegenheit anzusehen G der großen Verfassungsfrage die Interessen der einzelnen Lände

8 9 nning 8122 November. Das hiesige Polizeiamt hat, keinen Augenblick in den Hintergrund gedrängt werden. Eine ganz der „Nord. Ztg.⸗ zufolge, nachstehende Bekanntmachung veröffentlicht; ass 16.“ 28 Le e nn a Eregt

»Auf Verfügung des Königlich preußischen Civil⸗Kommissarius für das 8 zuh - ““ Sehlenw dict der he de Stadt Tönning bestehende sogenannte hältnisse, die Errichtung von Landeshypothekenbanken, die Feststellung „»Bürgerverein«, in Betracht, daß derselbe thatsächlich der Organisation der der Straßengesetze, sondern die eigen gearteten Verhältnisse dieses sogenannten schleswig⸗holsteinischen Vereine, welche offenkundig einen der Landes erheischen eine spezielle Thätigkeit des Landtages, namentlich durch den Wiener Frieden gegebenen Grundlage des öffentlichen Rechts⸗ in der Richtung, als es sich um die Mittel zur Begrenzung der zustandes im Lande zuwiderlaufenden Zweck verfolgen, sich angeschlossen, das Land so oft heimsuchenden Noth handelt. b

hierdurch verboten, und soll jeder Versuch, die Vereinsthätigkeit des Verbots 1 unerachtet fortzusetzen, nicht nur gegen jeden Theilnehmer, sondern nament⸗ Schweiz. Genf, 27. November. Heute Nachmittags wur⸗

lich auch gegen die Wirthe, wie gegen Jeden, der sein Lokal zu Versamm⸗ 8 8 jdiat. 8g; 988 des Vorstandes oder eines Ausschusses 88 88 ET““ beG in da dewad 8 desselben hergiebt, mit nachdrücklicher Strafe geaͤhndet werden. Dieses Ver⸗ eg ück 8. üßte das Volk die neue Regierung mit endlosen bot und die demselben entsprechende Strafandrohung trifft selbstverständlich dem Rückwege egrüß e da g F 9e ebenfalls jede andere Vereinigung, unter welchem Namen es sei, die nach Jubelrufen. Camperio faßte das Programm in die Worte zusam ihren Statuten oder thatsächlich den Zweck verfolgt, in der oben bezeichneten men: Regierung durch Alle für Alle.

Richtung zu wirken.«

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