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Bekanntmachung. eifelhaft ergeben, nicht isch eines besonderen Gesetzes; vielmehr.]— 3) die Kosten der Central⸗Ver⸗ “ ..“ gere ersa.vusbetung wird nnsofisea rreffende Bestimmung hierüber, so wie über alle übrigen waltung bis zum 1. Ja⸗ welche in dem Zeitraum vom 1. ₰
Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin, Princess Royal Ue Großbritannien und Irland, Für die näch
V zur Rechten:
denseg cklich ausgenommenen Gegenstände desselben Gesetzes un⸗ nuar d. J. nach dem bezüg⸗ —
Se. Kaiserliche Hoheit der Großfü 1 1 1 sdrü 3 2 s n. 8 4—42 Großfürst Konstantin von Rußland, bis zum 31. Dezember 1846 geboren sind und hierselbst ihnuat nüht e alh emeine Vorschrift des §. 12 a. a. O., nach welcher der lichen Kassen⸗Abschlusse, und
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich der Niederlande,
sitz haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Ze hren Voir Haae e des beauftragt ist und zwar mit Einschluß der 1 Zögli 1 1„Minister mit der Ausführung des Gesetzes beauftragt ist i 1 1 der Lehr⸗Anstalten, Dienstboten, Haus⸗ und Wirthschaftsbrauge anden — evpe ichen Anweisungen zu erlassen hat. Kosten für fast sämmtliche lungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lel 1 Hand di Die hiernach der Staats⸗Regierung und speziell dem Finanz⸗ bei dem Veranlagungswerke Feabrikarbeiter ꝛc. sich hier aufhalten, in Erinnerung nebs urschen mnister zufallende Beschlußnahme über die Feststellung des Auf⸗ 8 verwendeten Formulare und sooweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismite diß 52 ungs⸗Modus hinsichtlich der Grundsteuer⸗ Veranlagung.. mit Ausschluß der auf die die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen naeeh 10 88 findet in dem Gesetz selbst keine weitere Beschränkung Ausführung der Gebäude⸗ zur Abwendung sonst unausbleiblicher Nachtheile dergleichen se st ul daß die fraglichen Kosten b steuer und des Grundsteuer⸗ zur Rechten: 8 ng, für defhn lofort zu beschaffen haben. Vesce g. je nach ihrer Entstehung von den beiden westlichen Prauinzen 88 w 8 . Se. Köni Zobest d 88 1“ Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern ꝛc. ; u its und von den sechs östlichen Provinzen andererseits und hältnißmäßig fallenden Be⸗
3 ö“ EEelbe; “ va “ ausgefertgt üen b) r .hcgdl aufgebracht werden sollen. üb 6O 7ihlass Th 7 S — Ff Se. Königliche it der Pri 8 Der Zeitpunkt zur Anmeldung Behufs Eint wsehlt es an einer ausdrücklichen Bestimmung darüber, zusammen 7,201,382 Thlr. 7 Sgr. 1 Pf. Ihre Seae. Ssgeze bi⸗ e weee be wece . Stammrolle wird im Laufe des dFhex 1- Httemn Pbaßsta⸗ die Wiedereinziehung erfolgen soll. Von den Kosten der Central⸗Verwaltung fallen nach ihrer Ent⸗
zur Rechten 1 1““ Fv “ 68 Nach dem innern Zusammenhang des Gesetzes und nach der stehung beziehungsweise nach Verhältniß der für die beiden Provin⸗ Seine Königliche 8 it der Pri 2 gr. Verlin, den Dezember 1865. 8 1 darüber stattgefundenen legislatorischen Verhandlungen klar zial⸗Komplexe entstandenen Gesammtkosten
“ Hoheit der Prinz Alexander von Preußen, “ Königliche Militair⸗Kommission ö Abficht d erstern kann jedoch auch in dieser Beziehung auf die 6 östlichen Provinzen.. 125,072 Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen. die Befugniß der Staatsregierung zur Erreichung des Zwecks, einen „ beiden westlichen Pro⸗
dö w H 8 2 11 8 2 * 32 8 8 s j⸗ “ 8 2 859 8 10 Seine Königli 8 2 28 b 1 Zuschlag zu der neu veranlagten Grundsteuer auszuschrei vinzen . 27,85 8 gliche Hoheit der Prinz August von Württemberg vi n Ze Zact unterliegen. Sowie eine solche Anordnung Ddie Rechnungen über die verausgabten Kosten f
zur Rechten:
Seine Königliche Hoheit der Kronprinz,
1 zur Linken: 1 Seeine Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Karl von Preußen,
ind zum Theil 8 Summarische Uebersicht der i „ r: 1 — 3 6 86 “ Sei 3, ;„ I 8 “ . 1 ht der immatrikulirten 1 8 8 üheren Verfahren in den beiden westlichen Provinzen, noch nicht vollständig abgeschlossen und unterliegen auch noch der S Seise ne e 5 8* 8 eumingen. bire bh gn der Universität u Greima. säl he hen 8 Kosten 8 Kataster⸗Aufnahme von den Grundbesitzern Revision der Ober⸗Rechnungskammer. Es können daher die aus⸗ b 1““ Fintern Sew 1 aufgebracht worden sind, entspricht, ebenso ist es auch bei den Ver⸗ geworfenen Beträge noch einer, wenn auch nicht erheblichen Ab⸗ Von Ostern bis Michaelis 1865 waren immatrikulirt ...... handlungen in den beiden Häusern des Landtages, insbesondere änderung unterliegen. Vorbehaltlich dieser e, en 1 Davon sind abgegangen 8 auch von dem damaligen Finanz⸗Minister ausdrücklich ausgesprochen über welche, sowie über die durch die Ausführung des S steuer⸗ 1 Es find demnach geblieben — worden, daß die Staats⸗Regierung bei Annahme der Vor⸗ Gesetzes überhaupt entstandenen Kosten, den beiden Häusern des rich 88 Ivn diesem Semester sind hinzugekommen schift im §. 6 1r Beh nnsec gl br F. sh. ss “ W 115 reche Die Ges ikulirten Studi Rbeeis — 1 Abschluß des Veranlagungs⸗Verfahrens die Kosten i ericht erstattet werden wird, tre ah “ n all⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten. Dr 8 L115“ ChEt. g 8666 - e 964 nzigen Zuschlogen zur Grundsteuer allmälig gemeinen Veranlagungskosten im Sinne des §. 6 des Grundsteuer⸗ aͤmer Lebre ; b 111““ 3 .“ Nolsgifche Fakulthg zZählt A zisnder — jeder einzuziehen, ohne daß diese Auffassung irgend wie auf Wider⸗ Gesetzes vom 21. Mai 1861 L “ Pupke am Seminar in Pyritz ist zum ersten Siees 8 bebpen ist a) auf die 6 östlichen Provinzen.. 6,073,065 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. nannt borden. eb“] Inländer 23 s Dagegen ist nach der Fassung des Gesetzes die Staats⸗Regie⸗ b) auf die beiden westlichen Provinzen 1,329,317 * 22 8 10 „ 1A14“ “ “ ..Ausländer 1 rung auch nicht genöthigt, den vorstehend bezeichneten Weg unbedingt Die Höhe der allgemeinen Veranlagungskosten stellt sich für die einzel⸗ öG 88 v“ 1 8 EE1X1X“X“ zu betreten, sie befindet sich vielmehr in vollständiger Uebereinstim⸗ nen⸗ Provinzen und Regierungsbezirke sehr verschieden. Es ist auf dieselbe Der Rektor und Hülfsprediger Beth ist zum 4Inländer 22 mung mit ersterem, wenn sie zunächst den Provinzial-⸗Ständen Ge- von Einfluß gewesen, theils die größere Ertragsfähigkeit des Bodensf Lehrer an dem evangelischen Schullehrer⸗Seminar in Pyritz ernannt Ausländer 112 legenheit giebt, über diejenigen Anordnungen beziehungsweise Auf⸗ insofern, als in den besseren Gegenden eine größere Genauigkeit au ie pbilsfohhis bringungs⸗Modalitäten hinsichtlich der Grundsteuer⸗Veranlagungs⸗ die Einschätzungen und die damit im Zusammenhange stehenden Die „SAErsofchäsche Fhhett t zahle Inländer... 101 kosten, welche ihnen nach den Eigenthümlichkeiten der Provinz 85 Sn zu niegals as haste 8e se Größe P6 vienfaec Füe. aupt⸗ er S 5 8 “*“ tudirender auf Grund äßi erscheinen, unter Vorbehalt Allerhöchster Geneh⸗ chen, welche für die geometrischen Arbeiten von besonderer Bedeutung ““ 3 819 8 1 5 36b11“ des §. 36 GG. 18 war, theils die größere oder geringere Zersplitterung des Grund- Bekanntmachung. eglements vom 4. Juni 1834 immatrikulirt). Auf die Zulässigkeit zeiner derartigen Maßnahme, nach dem eigenthums, welche für das Veranlagungs⸗ Verfahren vom Die Beträge der durch unsere Bekanntmachung vom 8. Juni d. J. 1 Wortlaut der Pezügkt chen Gesetzesvorschrift, hat bereits der da- größten Einfluß gewesen ist, theils die größere oder ge- öJE1211“ Außer den i ikulir malige Finanz⸗Minister bei Berathung des Gesetz⸗Entwurfes (St. B. ringere Menge des vorhandenen, zur Verwendung geeigneten bungen der Staats⸗Anleihe von 1856 und der 5prozentigen Staats⸗ der C d. Abgeordn. pro 1861 S. 389) hingewiesen, und in der That Materials an älteren Vermessungs⸗Arbeiten, sowie der Umfang der hübst. Drani eekbeeieae eseg. Kasse hier⸗ 98 Pbarmaceuten 8 8 engfiehit es sich, diesen Weg einzuschlagen, um so mehr, als der erforderlichen Nacharbeiten Behusfs Herstellung der erforderlichen Ueber- selbst, Oranienstraße Nr. 94, schon vom 15. d. Mts. ab, mit Aus⸗ 2) Ohne Immatrikulation Gegenstand an sich von der Art ist, daß durch eine solche Mitwir⸗ einstimmung mit der Wirklichkeit, theils endlich noch verschiedene an⸗- nahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassenrevisionstage, in “ . der Provinzial⸗Landtage, welche die in Betracht kommenden dere Umstände, welche die Arbeiten je nach den obwaltenden Per⸗- G“ 11“* 1eeg; Verhältnisse und Eigenthümlichkeiten ihrer Provinzen des Näheren sonal⸗ und Lokal⸗Verhältnissen theurer oder billiger gestaltet Bei den Regierungs⸗Hauptkassen können diese Schuldverschrei⸗ 8 u Übersehen und zu würdigen im Stande sind, die Aufbringung in haben. Unter diesen Umständen läßt sich die Sonderung der bungen vom 20. d. Mts. ab, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Fest⸗ 88 einen oder anderen Weise wesentlich erleichtert werden kann, ohne Kosten nach ihrer Entstehung in den einzelnen Regierungs⸗ tage und der Tage vom 15. bis 19. jedes Monats, eingereicht 8 daß dadurch dem Grundgedanken des Gesetzes irgendwie zu nahe ge⸗ bezirken als ein zutreffender Maßstab für die Vertheilung der 119J 89 1 8 treten wird Kosten der beiden Provinzial⸗Komplexe auf die einzelnen Provinzen Perlin, den 1. Dezember 1855. b Bei dem Mangel eines gemeinsamen Organs zur Vertretung nicht anerkennen; ebensowenig läßt sich behaupten, daß großen 81 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. RSESichtamtli hes. eines mehrere Provinzen gemeinschaftlich betreffenden Interesses kann Flächen, oder einer großen Einwohnerzahl auch verhältnißmäßig hohe von Wedell. Gamet. Löwe. 2 Gtal ches. 1“ freilich die Vertheilung des jedem der beiden im Gesetz bezeichneten Veranlagungskosten gegenüberstehen. Es entspricht daber das durch 8 v“ Preußen. Berlin, 6. Dezember. Ihre Majestät dit Provinzial⸗Komplexe zufallenden Gesammtkosten⸗Betrages auf die das Gesetz selbst festgestellte Prinzip, wonach die Vertheilung der “ v Königin besuchte gestern Morgen Ihre Majestät die verwittwete einzelnen dazu gehörigen Provinzen nicht den einzelnen Provinzial- Kosten innerhalb der beiden Hauptgruppen der Provinzen auf die 1 1“ ch g Königin in Charlottenburg und gestern Nachmittag Ihre Königlichen Vertretungen überlassen werden; es muß diese vielmehr unter allen einzelnen der letzteren, nach dem Maßstabe der aus der Veranlagung „Die am 2. Januar k. J. fälligen Zinsen der Staatsschuld⸗ Hoheiten den Kronprinzen und die Kronprinzessin, die so eben von Umständen, gemäß §. 12 a. a. O. von dem Finanz⸗Minister defi- der Grundsteuer sich ergebenden Grundsteuerbeträge bewirkt werden scheine/ der Staats⸗Anleihen von 1856 und 1859 und der neumär⸗ England zurückgekommen waren. nitiv bewirkt werden und die Beschlußsassung der Provinzial⸗Land-⸗ muß, ebenso der Billigkeit als im Wesentlichen auch den thatsäch⸗- kischen Schuldverschreibungen köͤnnen bei der Staatschulden⸗Tilgungͤs-s II1I 5— 8 ledi c 89 Aufbringungs⸗Modalitäten der den betreffenden lichen Verbältnissen. 1 Kasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, schon vom 15. d. Mts. ab, “ 11“ 11“ Pesvihaen antheilig zur Last fallenden Beträge beschränkt bleiben. Die Staats „Regierung hat es hiernach für geboten erachten mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassen⸗Revisions⸗ Berlin, 5. Dezember. (Denkschrift uͤber die Aufbrin⸗ Erscheint aber unter dieser Beschränkung die Anbörung der müssen, den zuletzt bezeichneten Vertheilungs⸗Maßstab der festgestell⸗ tage, gegen Ablieferung der betreffenden Coupons in Empfang ge⸗ gung der durch die Ausführung des Grundsteuer⸗Gesetzes Provin jalstände über die in Rede stehende Frage durch den §. 6 ten Grundsteuer auch hier zur Anwendung zu bringen. nommen werden. 3 vom 21. Mai 1861 entstandenen Kosten): I des Gesetes vom 21. Mai 1861 nicht ausgeschlossen, an sich viel⸗⸗ Nach den festgestellten Grundsteuer⸗Hauptsummen fallen von dem Von den Regierungs⸗Hauptkassen werden diese Coupons vom Das Gesetz vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweite mehr zweckmäßig weil in dieser Weise den Eigenthümlichkeiten den sechs östlichen Provinzen zufallenden Kostenbetrage von 20. d. Mts., mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Tage Regelung der Grundsteuer, hat im §. 6 festgestellt, daß die durch die jeder einzelnen Provinz in einer zutreffenden Weise vollständiger ⁊6,073,065 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. — 1 E111““ werden. Schuld vahsaheung Ee“ Kosten, soweit sie auf die dhs Rechnung getragen werden kann, so durfte die Staats⸗Re ——,3, 1— ach den einzeinen uldengattungen estlichen Provinzen treffen, von diesen, soweit sie auf die 6 öftlichen eübat nehalen, diesen Weg einzüschlagen. 18 8 geordnet, und es muß ihnen ein, die Stückzahl und den Betrag der Provinzen treffen, von den letzteren “ sinaf daß aber einst⸗ 8. heewtan 1 Säst . 88 I ekenra 1) auf die Provinz Preußen 1,095098 Thls⸗ 17 6 1 P; 1 verschiedenen Appoints eenthaltendes, aufgerechnetes und unterschrie- weilen sämmtliche Kosten aus der Staatskasse vorgeschossen und zu stellen, uͤber die Art und Weise, wie die Aufbringung des der . Faseh ⸗. 598,22 benes Verzeichniß beigefügt sein. derselben nach Vollendung des Abschätzungswerks in mäßigen Raten Provinz Last fallenden Kosten⸗Antheils innerhalb ihres Bereiches Iö W
Berlin, den 1. Dezember 1865. 1 aallmälig wieder zugeführt werden sollen. geschehen soll, unter dem Vorbehalt der Allerhöchsten Genehmigung Dramburg und Schievelbein) 662,440 de 15
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschuldnn. Das Abschätzungswerk nach Anleitung der Hauptanweisung und schließlichen Entscheidung Beschluß zu fassen. , Irzin Sehlen 3 2 von Wedell. Gamet. Löwe. sü sen Perfathe 8. Ermittelung des Reinertrags der legenshe n “ 8 e1.ece allgemeinen Veranlagungs⸗ ET11“ 1,482,033 27 1 1 en ist bereits beendet, die entstandenen Kosten sind vorschußweise la die bis zum 1. Juli d. J. nach den His Uiha e v Berlin, 6. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller⸗ aus der Staatskasse berichtigt worden. Seeeh die 65 der “ 8 1 “ Einschluß der 9 gnädigst geruht, dem Geheimen Ober⸗Postrath Metzner zu Berlin, Staatsfinanzen, als die Aufrechthaltung der Ordnung in dem 1) für die sechs östlichen Pro⸗ 8 Hiambue uünd Schdes. CEEEE111“ veaehe 8.ö lhee üier ““ machen es nothwendig, daß nunmehr mi vinzen im Ganzen auf... 5,947,992 Thlr. 6 Sgr. 10 Pf. 8 “ b. 8 Con n⸗Legion, sowie dem Bankier er Abwickelung der Vorschüsse nach der angeführten gesetzlichen Be⸗ hbe bhee eestlichen Fr. v“ und Kaiserlich Oesterreichischen Konsul Karo daselbst zur Anlegung stimmung vorge 9 2) für die beiden westlich 1 und Salzwedel)... . .. 1,048,939 1 jestät i pangen werze⸗ Ganzen auf 1,300,458 14 2 a des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Ritter⸗ ur Ausfü rung d t 8, wie die v ange⸗ “ 1 auf die Provinz Sachsen kreazes des Framk Josezh.Hrhens die Erloubniß zu erchelen. ier. nen zusführlihen Erhatetungen in den brizen Häusten des vandun ¹+N Degegen beragen— (mit Ausschlus der Kreise
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