Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch Jahre 1866 ab in sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstär⸗ ken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt ge⸗ Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat
vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom em Monate Juni jeden Jahres. Der Kreis behält
Die
macht.
zu Breslau, sowie in einer zu Breslau erscheinenden Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit
jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück⸗ gabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ schreibung, bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Oels, und zwar auch in der
nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗Termins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗Coupons der späteren Fällig⸗ Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der
keits⸗Termine zurückzuliefern. Betrag vom Kapital aibgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Jahres der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen
verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗ Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung
verschreibungen erfolgt nach Theil I. Titel 51. §. 120 ff. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Oels.
Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch von Zins⸗Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗
soll demjenigen, welcher den Verlu
Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind
bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben.
den Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Oels gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗ Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus⸗ händigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldver⸗
Serie beigedruckten Talons.
schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗
schrift ertheilt. Die kreisständische Eisenbahn⸗Kommission des Kreises Oels. rovinz Schlesien. Regierungsbezirk Breslau Erster bis Zins⸗Coupon zu der Kreis⸗Obligation des Kreises Oels EX“ Thaler
“
Zinsen über Silbergroschen.
inscoupon ist
ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗
essen Ruckgabe in der Zeit vom om . .ten bis
d v G Kreis⸗Obligation fuͤr das Halbjahr vom g
halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalender⸗
hres der Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird.
is.. mit (Buchstaben) Thaler roschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Oels. Oels, den ten. 18
Die kreisständische Eisenbahn⸗Kommission des Kreises Oels.
la
Provinz Schlesien. 68 1
Gber ...
à Prozent Zinsen die..te
dem als solchen legitimirten Widerspruch erhoben ist. Oels, den ten.. öö
e kreisständische Eisenbahn⸗Kommissio des Kreises Oels.
ndel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ff I
Dem Techniker Anton Funk und den Fabrikbesitzern und Hoflieferanten Sr. Majestät des Königs Emil Becker und Her⸗ ees „ Hoffbauer zu Berlin ist unter dem 6. Dezember 1865 ein
aten
HNklaaauf einen durch Modell nachgewiesenen mechanischen Web⸗ stuhl für Teppiche, soweit derselbe für neu und eigen⸗ ꝛuf fünf 8eh erkannt worden,
uf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfan des preußischen Staats ertheilt wo d b 8
halbjährige Zins-Coupons Für die weitere Zeit wer⸗
.Na Prozent Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen
m. .ten bis resp. „ und späterhin die Zinsen der vor⸗
Silber⸗
1 Regierungsbezirk Breslau. Feslyo n 1
zur Kreis⸗Obligation des Kreises Oels.
Der Inhaber dieses Talons Obligation des Kreises Oels Littrt. Nr
empfängt gegen dessen Rückgabe zu der i8 In. C 1 .. Thaler 1 erie Zins⸗Coupons für die fünf Jahre 18.. bis 18., bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Oels, 88
Inhaber der Obligation rechtzeitig dagegen
Bekanntmachung,
betreffend die Allerhöchste Genehmigung des vo
der Schlesischen Feuerversicherungs⸗Gesellscha
Breslau beschlossenen vierten Nachtrags Gesellschafts⸗Statut.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Er 6ten d. Mts. den von der Schlesischen Feue per ss erntth schaft zu Breslau in der General⸗Versammlung vom 24. Aprilen beschlossenen vierten Nachtrag zu dem Gesellschafts⸗Statut 1 * nehmigen geruht. zu ge Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statuts⸗Nachtrag wird
das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau bee macht werden. ent 0
Berlin, den 29. November 1865 Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister des unnd öffentliche Arbeiten.
Graf von Itzenplitz.
*
Innern. Im Auftrage:
hulzer.
8 RDbelanntmachung— betreffend die Allerhöchste Genehmigung der von der Maschinenbau⸗Actien⸗Gesellschaftt ⸗Vulcan⸗ in Stettin am 14. Oktober d. Is. beschlossenen Ah⸗ änderungen ihres Gesellschafts⸗Statuts.
Des Königs Majestät haben mitttelst Allerhöchsten Erla 27. November 1865 die von der d eig eatthen ie sammlung der Stettiner Maschinenbau⸗Actien⸗Gesellschaft »Vulcan⸗ am 14. Oktober 1865 beschlossenen Abänderungen des Gesellschasts. Statuts vom 9. März 1857 zu genehmigen geruhet.
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statut⸗Nachtrage wird durch
das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin bekannt ge. macht werden.
Berlin, den 4. Dezember 1865. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 1 Graf von Itzenplitz.
Bekanntmachung. Das Porto für Briefe nach der Vancouvers⸗Insel, Britis⸗ Columbia, Californien, Oregon und den Sandwichs⸗ Inseln, welche auf Verlangen der Absender über Southampton, St. Thomas und Panama spedirt werden et v. v., ist in Folge der Ermäßigung de amerikanischen Seeportos zwischen Panama und San Francisco um 10 Pence, wie folgt, herabgesetzt worden: für einfache frankirte Briefe nach jenen Ländern ꝛc. auf 19 Sgr. für einfache unfrankirte Briefe aus denselben auf. Berlin, den 29. November 1865. General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.
„Berlin, 8. Dezembe. Se. Majestät der König haben Alle⸗ gnädigst geruht: dem Staats⸗ und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Grafen von Itzenplitz, sowie dem Ge⸗ heimen Post⸗Rath Stephan die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Portugal Majestät ihnen verliehenen Deco⸗
rationen resp. des Großkreuzes und des Commandeurkreuzes des Christus⸗Ordens zu ertheilen. 1
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 8. Dez. Seine Majestät der Koͤnig empfingen heute um 10 Uhr Se. Königl. Hoheit den Prinzen Adal⸗ bert, Höchstwelcher Sich zur Reise in den Süden abmeldete, sodann die Meldung des Fürsten Putbus und den Vortrag des Oberstkämmerer Grafen von Redern. Um 1 Uhr wurde der Königliche Gesandte in München, Prinz Heinrich VII. Reuß, empfangen, ferner der Super⸗ intendent Petersen „ welcher die Orden seines verstorbenen Bruder, des General⸗Majors Petersen, Sr. Majestät überreichen durfte, und um 4 Uhr dem Kaiserlich mexikanischen Gesandten im Beisein des Minister⸗ Präsidenten eine Audienz ertheilt. Um 5 Uhr dinnirten Ihre Majestäten bei Ihrer Majestät der Königin⸗Wittwe in Charlottenburg. — Ihre Majestät die Königin ertheilte heute dem neu⸗ ernannten mexikanischen Gesandten die erbetene Antritts⸗Audienz. — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern Vormittag 11 Uhr in der Garnisonkirche der Trauerfeierlichkeit am Sarge des verstorbenen General⸗Majors Petersen, Chef des General stabes Höchstseinen Armee⸗Corps, bei und begab sich danach auf den Militair⸗Kirchhof in der Linienstraße, wo die Beisetzung des Dahin⸗ geschiedenen stattfand. Mittags machten Ihre Königlichen Hoheiten Besuche bei den eingetroffenen fremden Fürstlichkeiten und nahmen
am Familiendiner bei Ihren Majestäten im Königlichen Palais Theil. Abends erschien Se. Königliche Hoheit kurze Zeit 1. Opernhaus.
Dem hier versammelten Provinzial⸗ Taubstummen⸗ zufolge, gemacht
en, 7. Dezember. ist in Betreff der Herstellung einer neuen
nachstehende Vorlage, der »Pos. Ztg.⸗
b 13. Provinzial⸗Landtage versammelten Stände des Groß⸗ * s Posen hee in der Sitzung vom 3. Dezember 1862 ad I. henog etmaͤßigkeit anerkannt, daß dereinst zwei Taubstuncmen⸗Anstalten, zie Zar die polnischen Kinder im Regierungsbezirk Posen und eine für ein
. zbezirk Bron ingerichtet werden. n Kinder im Regierungsbezirk Bromberg eingerich 58 deutschgschtigung des Umstandes jedoch,
daß bis dahin keine
ittelungen über Ort und Gelegenheit für die genüͤgen Iehe Fwmbers zu begründende Anstalt wurde gleichzeitig Herr von Bonin ersucht, r⸗
solche üächs inzial⸗Landtage zu bewirken und elungen bis zum nächsten Provinzia nitene gebniß demnächst vorzulegen.
Hiervon ist sta
je Königliche Regierung in Bromberg zur Aeußerung
,8g macdere, Khah e für EE ihres Verwaltungs⸗ saces u gründendes Taubstummen⸗Institut, als auch ins Besondere uͤber behe zemäßigkeit der Verbindung desselben mit dem dortigen Schullehrer⸗ süfcnte aufzufordern. Die Koͤnigliche Regierung konnte nicht umhin, im sem düch auf die dadurch zu erzielende Kostenersparniß, so wie auf die 95 6 gegebene Möglichkeit, die Zöglinge des Seminars mit der Me⸗ 128 des Taubstummen⸗Unterrichts bekannt zu machen, sich füͤr die Ver⸗ Pena der zu gründenden Anstalt mit dem dortigen Seminare zu ent⸗ scheiden/
os gandtage
worden:
diesem Projekt aus den geltend gemachten praktischen Grün⸗ den vor .92 “ Vorzug zuzusprechen. Indessen ist 88. 8 1 8 ärtige Schullehrer⸗Seminar in Bromberg nur sehr bes 89 8 n besitt nicht einmal für seine eigenen Zwecke ausreichende Räumlichkeiten, 8 kann daher, wenn die Verbindung des in Bromberg neu zu errich⸗ ’. den Taubstummen⸗Institutes mit dem Seminar beschlossen wer⸗ 18 sollte, mit der Ausfübrung dieser Beschlüsse doch nicht eher Z werden, als bis der beabsichtigte und von dem Köͤniglichen Wassase Schulkollegium der Provinz bei dem Herrn Minister der 1“ vn elegenheiten beantragte Neubau des Seminars vollendet sein wird. Bebdem Entwurfe zu diesem Bau ist auf die mit dem Ceh zu verbindende Taubstummen s»Anstalt in soweit Ruͤcksicht genommen, a 1 † die Möglichkeit darbietet, durch Aufsetzung eines Stockwerks G Sei 1 flůgel das alte Seminargebäude für die Taubstummenanstalt frei zu ser 1 dadurch wohlgeeignete, einerseits gesonderte, andrerseits doch mit 388 unmittelbar verbundene Räumlichkeiten erhielte. Wenngleich nun d 5 v. 88 tirte NReubau des Seminars noch nicht genehmigt worden ist, ie b derlichen Geldmittel zu demselben noch nicht zur Disposition gestel 1 8 ist doch Aussicht vorhanden, daß diese Vorfragen eine 8 igung finden werden, und demnächst mit der Ausführung des 5 ego 8 werden kann. Es erscheint daher wichtig, daß die Stände die Frage zur Entscheidung bringen, ob die Auffassung 88 er mäßigkeit einer Seee. der Heraes eand Uhh, ans S ie . „Seminar in Bromberg gethen „ un 1 oraus thiesscher eits darin gesgicis werde, daß bei dem für 8 Seminar auch die Beschafkung “ vS 3 8 2 ür is 30 Z00 C j 1 Kommission fuͤr die Verwaltung des Feesigen Taubstummen⸗ Institutes dem Provinzial⸗ Landtage F sösae des Provinzial ·Schulkollegiums das Bedürfniß arbitrirt,) 8. uge ge t werden könne. Es bleibt dann vorbehalten, dem näͤchf en Landtage das die Herstellung der 8 9 . 288 berg betreffende Bauprojekt zur Genehmigung ” bö henn⸗ gegenwärtig versammelten Stände der Provinz 1 eine von ihnen zu wählende Kommission schon jetz öö““ versehen, dies Bauprojekt zu prüfen, event. ze gipcht v F weitere Ausführung Sorge zu tragen, und die daz G “ f beschaffen zu lassen, auf welchem die Unterha ung düersermer läadiche Bnftu der Provinz aus Beiträgen der Pro⸗ inzial⸗Ei ingehoben werden Cö. In der gestrigen vierten Plenar⸗Sitzung des Provinzial⸗Landtages wurden der »N. Stett. Ztg.⸗ zu⸗ folge zunächst noch zwei Petitionen eingebracht; die eine ist 9 em Ausschuß des schlesischen Central⸗Gewerbe⸗Vereins, unterzeichne han dem Berghauptmann v. Carnall, an den Landte. 8 5 ersucht wird, sich für eine Beschleunigung bnr O L11 rungs⸗Arbeiten zu verwenden. In der anderen Pe 18 1 von der Ortschaft Möhringen und mehreren andern umliegen 5* Dörfern beantragt, der Landtag wolle zu ihrer Erleichterung in 8 treff der sie zu stark belastenden Einquartierung während der Artillerie⸗Schießübungen einer Subven 8— Seiten der Provinz gewähren. Es folgte darauf er 1— richt über die nach der zweiten an- “ ö me und demnä er bchcen Magistrat und den Vorstehern der vöö schaft an den Landtag 6“ “ 1 es 6”“ der hiesi estungswerke. Von G - necsg 1 wolle dahin vorstellig “ schläunig als möglich die Schranken zu beseitigen, e, ie 1 . lgung Steauns dem Handelz und dife Zaasice Schlegung der otivirung ist hinzugefügt, daß n. öe8 Festung erwarten lasse, eine Einnahme von 4 Milll. ar U kauf d88 Festungs⸗Terrains Seitens des Staats Fü 8b. Thlrn. als Kapitalistrung der Rente Seitens der Stadt zu erh en. Der Antrag des Ausschusses wurde einstimmig ö Am Freitag wird die fünfte Plenar⸗Sitzung abgeha 8 un Sonnabend Mittag 12 Uhr der Landtag geschlossen werden. “ Düsseldorf, 6. Dezember. In der heutigen dritten Plena
—
Blättern⸗ zufolge, zuerst die Verhandlung über die Allerhöchste Proposition Nr. 1, betreffend die Aufbringung der durch die Aus⸗ führung des Grundsteuergesetzes vom 21. Mai 1861 entstandenen Kosten, auf der Tagesordnung. Auf Grund des von einem Ab⸗ geordneten der Ritterschaft erstatteten Referats beschloß die Stände⸗ versammlung, die von dem betreffenden Ausschusse formulirten An⸗ träge in einer Adresse der Allerhöchsten Genehmigung zu unterbreiten. Der Hauptantrag geht dahin, daß zu den Kosten der Grundsteuer⸗Regu⸗ lirung alle Steuern gleichmäßig beitragen sollen, jedoch mit der Aus⸗ nahme, daß die Klassensteuerbeträge von 3 Tblr. an abwärts frei bleiben, und die Schlacht⸗ und Mahlsteuer nur für die Hälfte ihres Betrages herangezogen werde. In diesem Falle soll die Rück⸗
nicht die Allerhöchste Genehmigung findet und
Rückzahlungsmodus allein die Kosten tragen
die vFöö sidiarische Antrag gestellt, in frei “ zu kaßen. Ein Bericht des zweiten Ausschusses in An⸗ gelegenheit der Vertheilung der aus den früheren Nordkanal⸗ Intraden 1864 verwilligten 15,000 Thlr. auf die Regie⸗ rungsbezirke, wurde gleichfalls erledigt, sodann in Nr. 3 eine Ergänzungswahl in den 1 leistungen und deren Vergütung vollzogen, sowie außerdem mehrer durch Ausscheiden eines Abgeordneten der Landgemeinden nöthig gewordene Neuwahlen zu ständischen Kommissionen. eines Abgeordneten des vierten Standes bewilligte der Landta einen Beitrag zum Neubau der Niersbrücke bei der Oden kirchen⸗Dülkener Bezirksstraße und einen entsprechenden Beitrag für die Gemeinden Roßbach und Breitscheid im Regierungs⸗Bezirk Coblenz zum Ausbaue der Wiedstraße. Ein Abgeordneter aus dem Stande der Städte referirte über einen Antrag wegen Errichtung einer stehenden Brücke über die Lippe bei Fr. burg. Nach dem Antrage des Ausschusses beschloß die Ver⸗ sammlung bedingungsweise einen Zuschuß zu bewilligen. Dagegen ging der Landtag über einen Antrag auf Vergütung der durch den militairischen Grenzcordon wegen der Rinderpest entstehenden Mehr⸗ kosten an die Betheiligten aus Provinzialmitteln zur Tagesordnung über. Der eventuellen Uebernahme der Prämienstraße von Heins⸗ berg nach Sittard auf den Bezirksstraßenfonds wurde zugestimmt, eben so Befürwortung einer Petition um Unterstützung der Gemein⸗ den Lommersweiler, Reuland und Thommen aus dem Bezirks⸗ straßenfonds zur denechacs der St. Viethsteinerbrücke und Udler 8 nder Straßen beschlossen. S 8 “ von Inden bis CC“ auf den Bezirksstraßenfonds lehnte der Landtag ab, genehmigte 15 gegen den Eintritt der Straße von Atsch bei Stolberg bis Würselen in die Reihe der Bezirksstraßen des Regierungsbezirks Aachen.
erlin. Der Post⸗Anweisungs⸗Verkehr, welcher durch die Pair Anelten lin vermittelt worden ist, war vom 1. bis 30. November d. J. folgender: in Berlin zur Post “ nach außerhalb 18,569 Post⸗Anweisungen im Ganzen auf 279,535 Thlr. 1 Sgr. 6 Pf., für Einwohner in Berlin 6291 Post⸗Anweisungen, im Ganzen auf 50,120 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf.; nach Berlin gerich⸗ tet: von außerhalb 59,270 Post⸗Anweisungen, im Ganzen auf 1,110,400 Thlr. g Sgr. 88 “ inemünde, im Deze 1 1— n Iictes die »„Stett. Ztg.⸗ stehen jetzt zwei Denkmäler als Zeugen zweier Gefechte unserer Marine. Das große Denkmal erinnert an das ruhmeswürdige Gefecht unseres Contre⸗Admirals E“ bei Jasmund am 17. März 1864, das kleinere aber ist “ von keiner geringeren Bedeutung, denn es erinnert an das 8 e⸗ fecht unserer Marine, in welchem der „Preußische Adler am .en. 1849 der dänischen Brigg »St. Croix⸗ und zwar in 8 stündigen Gefecht einen Verlust von 2 Todten und 10 Blessir 88 zufügte und die »St. Croix« so zurichtete, daß sie eine Ln.aa,een liche Reparatur auf der Werft zu Kopenhagen brauchte. 8 88 »Preußische Adler⸗ verlor in diesem Gefecht den .ao-sgas 9 8 tow, indem eine 18pfündige Vollkugel ihm den Oberschenkel z 1 schmetterte. Das inzwischen verfallene Grab des Ps Treptow ist wieder aufgerichtet und durch ein eisernes Kreuz g. sommn Seit einer langen Reihe ha berichten die»Köln. Bl.« war die Auswanderung I “ Welt nicht bis in den Dezember so hervorragend, wie jetz 1Se. Nähe der Aequinoetialftetrma⸗ 1 Faff b . ge eree; üge von Europamüden, büdde 1“ mit der Köln⸗Mindener Bahn die Reise über Bre⸗ ba 8v ennbein. 66 ylt, 30. November. Von den für die Insel bestimmten Apparaten zur httrung e718 brüchiger ist, wie der „Altonaer Merkur« mittheilt,
Auf unserem Gottesacker, be⸗
b ör hier angelangt und neeaacs a wo aus die Beförderung nach dem Strande
in Westerland bei einem Fuhr⸗
schnell bewerkstelligt werden kann. Ein Raket⸗Apparat wird bald
sitzung des 18. Rheinischen Provinzial⸗ Landtags stand, den „Köln.
8.
8
zahlung in 10 Jahren zinsenfrei erfolgen. Für den Fall, daß dieser
sollen, ist der sub- die Rückzahlung erst in 20 Jahren zinsen⸗
nach dem Antrage der Kommission Gemäßheit des Allerhöchsten Propositionsdekrets b Ausschuß wegen der Kriegs-
Auf Antrag