1865 / 292 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

270,000 preuß. Morgen. Die Zoll⸗Einnahmen betrugen 1863 e die nage Flott⸗ war im Jahre 1863 von 3236 Fahr⸗ zeugen mit 86,404 Last, darunter 251 Dampfschiffe von 9051 Pferdekraft.

Dänemark. Der Minister des Innern hat den Reichstags⸗Mitglie⸗ dern einen Bericht über die Wirksamkeit des Rettungswesens während des Finanzjahres 1864—65 mitgetheilt. Es ist in dem Jahre keine neue Rettungsstation angelegt worden; dagegen ist ein neues Rettungs⸗ boot gebaut, welches nicht nur eine größere Tragfähigkeit hat, als die aͤl⸗ teren Boote, von denen mehrere verunglückten, sondern auch so eingerichtet ist, daß es nach einer Umschlagung sich von selbst wieder in die Höhe richtet, welches theils durch große Luftbehälter, die an den Enden angebracht sind, erreicht wird, theils dadurch, daß es Wasser als Ballast einnimmt, wenn es ins Wasser gesetzt wird. In dem erwähnten Finanzjahr sind an den dänischen Küsten 95 Schiffe gescheitert, davon 43 im Amte Hjörring und 8 bei Bornholm. Von diesen gingen 61 Schiffe total verloren und 34 kamen wieder vom Grund ab. Bei 53 von diesen Schiffen rettete die Besatzung sich selbst, von 26 wurden sie durch private Hölfe gerettet, von 3 theils durch eigene und durch Hülfe Anderer, und von 11 Schiffen durch Rettungs⸗Apparate.

über

1

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Umgekommen sind 16 Menschen, gerettet wurden 483, durch eigene

Hülfe 136, durch eigene und durch Hülfe Anderer zur gleichen Hälfte mittelst der Die Rettungs⸗ Seit Ein⸗

Hülfe 230, durch private Huüͤl 17 und durch die Rettungs⸗Anstalten 100, Rettungsböte und mittelst der Raketen⸗Apparate. B Apparate sind bei 35 Strandungen in Bewegung gewesen.

I

richtung des Rettungswesens 1852, also in 13 Jahren, sind dadurch 1372

Menschen gerettet. Die Zahl der Stationen ist 35.

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Von unterrichteter Seite, schreibt die „daß in unseren Hafen dieses Jahr gegen 1600 fremde Schiffe eingelaufen seien. Die größte Zahl fremder Schiffe, die dänischen eingerechnet, habe in früheren Jahren nur 1300 betra⸗ gen. Dies zeuge am besten für die Zunahme unseres Handels. Die Schiff⸗ brücke sei oft zu klein für die Menge ankommender Fahrzeuge.«

Zu seiner Mittheilung über den Entw urf der deu tschen und Gewichts⸗Ordnung bringt das »Fr. J.« noch einige beachtens⸗ werthe Einzelheiten nach. (Art. 6.) Als Urmatz gilt derjenige Platinstab, welcher im Besitze der Königlich preußischen Regierung sich befindet, im Jahre 1863 durch eine von dieser und der Kaiserlich französischen Regierung be⸗ stellte Kommission mit dem zu Paris aufbewahrten Meètre des Krehives verglichen und gleich 1,50000801 Meter befunden worden ist. (Art. 7.) Als Urgewicht gilt das im Besitze der preußischen Regierung befindliche Platin⸗Kilogramm; welches, mit Nr. 1 bezeichnet; im Jahre 1860 durch eine von den genannten beiden Regierungen nieder⸗

s Kommission b Kilogramme prototy pe verglichen und gleich 0,999999842 Kilo⸗ gramm befunden worden ist. (Art. 8.) Nach beglaubigten Copieen des Ur⸗ maßes und des Urgewichts werden die Normalmaße und Normalgewichte hergestellt und richtig erhalten. (Art. 9.) Zum Zumessen und Zuwägen meöffentlichen Verkehr düͤrfen nur gehörig gestempelte Maße und Gewichte angewendet werden. (Art. 10.) Die Aichung und Stempelung der Maße und Gewichte erfolgt ausschließlich durch obrigkeitlich bestellte Personen. (Art. 13.) estempelte Maße und Gewichte werden ungültig, sobald ihre Abweichung von der gesetzlichen Größe folgenden Betrag überschreitet: f Maß⸗ stäben von ¾ Meter und darüber; 50 bei Hohlmaßen für trockene Gegen⸗ stände von 1 bis 10 Litres; 1100 bei Hohlmaßen für trockene Gegenstände von mehr als 10 Litres; 10 bei Flüssigkeitsmaßen; 11000 bei Gewichts⸗ stücken von 1 bis 20 Pfund ( bis 10 Kilogramm); S Gewichts⸗ stücken von mehr als 20 Pfund (10 Kilogramm). (Art. 14.) Bei der Eichung und Stempelung der Maße und Gewichte ist höchstens die Hälfte der im Art. 13 angegebenen Abweichungen von der gesetzlichen Größe zu⸗ lässig. (Art. 15.) Die Landesgesetze können auch eine größere Genauigkeit, als in den Artikeln 13 und 14 angegeben, im Allgemeinen oder für be⸗ sondere Zwecke vorschreiben. (Art. 17.) Bei der Einführung dieser Maß⸗ und Gewichtsordnung wird das Verhältniß aller einstweilen in Geltung bleibenden abweichenden Maße und aller in Geltung bleibenden abweichen⸗ den Gewichte zu den Maßen und Gewichten der neuen Ordnung festgestellt und bekannt gemacht; überhaupt immer so in Betreff des Verhältnisses 895 noch beibehaltenen alten Maße zu den neuen verfahren. (Art. 18.) Auf Gas⸗ und Wassermesser/ Garnbaspel und andere dergleichen Meßvorrichtun⸗ gen finden die Bestimmungen dieser Maß⸗ und Gewichtsordnung nur soweit Anwendung, als die Landesgesetze dieses vorschreiben.

Ueber den russischen Handel im Innern⸗ China's enthalten die »Nachrichten der geographischen Gesellschaft« folgende interessante An⸗ gaben:

Ein Herr JIJwanom am Jan⸗tse⸗kiang gesandt

8 Flensburg, 9. Dezember. »„Nordd. Ztg.«, wird uns mitgetheilt,

8

wurde im Jahre 1861 in die Stadt Han⸗ hou und hat daselbst 4 Jahre lang beständig gewohnt und das Verfahren beim Einsammeln des Thees und bei Zubereitung des⸗ selben gründlich kennen gelernt. In Gemeinschaft mit seinen Gefährten, den Kaufleuten J. J. Okulow und J. F. Tokmakow, hat er in Han⸗hou ein Handelshaus gegründet und daselbst zuerst eine, dann fünf Theefabriken eröffnet, in welchen alle Sorten Thee mit Hilfe chinesischer Arbeiter bereitet werden. Sie sind dabei in direkte Verbindung mit den Theeplantagen der Um⸗ gegend getreten, welche bereits ihre ganze Ernte an diese Fabriken absetzen. Auf diese Weise haben sie in den Jahren 1863 und 1864 1700 Kisten schwarzen Thee, 11,000 Kisten Ziegelthee und 540 Kisten Blumenthee bereitet. Dieser Thee kam billiger zu stehen, als der von den Chinesen gekaufte, und wurde in Rußland gern angenommen. Iwanow, dessen Gefährten und andere Kaufleute aus Kjachta haben angefangen, im südlichen China mit russischen Waaren zu handeln, welche sie theils über Kjachta, theils über See bezogen hatten. Sie haben sich hierbei durch die Erfahrung überzeugt, daß die von den Europaern gestellten Tuch⸗ und anderen Wollen⸗ waaren die Konkurrenz mit den unsrigen nicht aushalten kön⸗ nen. Es sind Fälle vorgekommen, daß dieselben Tuchsorten, die in

Maß⸗

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30 Arschinen nur ein Gewicht von

mit dem in dem Kaiserlichen Archive zu Paris auf-

Belgien und England fabrizirt waren, nicht so viel Material enthielten ah die in Rußland angefertigten, d. h. daß ein Stück europäisches Tuch 8. 23 Pfund hatte, während das unsti bei 25 Arschinen Länge 38 Pfund wog. Die Europäer haben vor lan 28 Zeit bereits angefangen, billige Wollenfabrikate, wie Long ells, Spsaee stripes und Decken, in China abzusetzen, und diese Waaren haben sich verbreitet, daß der jährliche Absatz derselben sich auf 5 Mill. Rbl. erstren Bei der Prüfung der Proben, welche man den Moskauer Fabrikanten von diesen Stoffen eingesandt, hat sich indessen herausgestellt, daß dieselben aus russischer Wolle fabrizirt werden. In Folge dessen sind von den Kjachta⸗ schen Kaufleuten in Moskau Bestellungen auf Long ells zu Londoner Prei sen gemacht worden.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

Ueber die Ergebnisse der neuern Domainen⸗Verpach⸗ tungen im Regierungsbezirk Gumbinnen bringt das betrefsende Regierungs⸗Amtsblatt nachstehende Nachweisung: Die Verpachtungen der Königlichen Domamen⸗Vorwerke, welche in frühern Perioden der Regel nach aus freier Hand auf Grund spezieller Veranschlagungen aller Vorwerks.⸗ Nutzungen erfolgten, werden bereits seit geraumer Zeit lediglich im Wege des öffentlichen Ausgebots bewerkstelligt. Den dieserhalb veranstalteten Licitationen wird dabei zunächst ein bestimmtes Pachtgelder⸗Minimum zum Grunde gelegt, dessen Höhe durch einen Prozent⸗Zuschlag zu dem bisherigen Pachtzinse nach Maßgabe der gegenwärtigen Preise und Erträge der Güͤter im Vergleich zu den früheren unter Berücksichtigung der inzwischen geschehe⸗ nen Veränderungen in der Benutzungsart der Vorwerksländereien und der seit den eingetretenen Verbesserungen in dem Kulturzustande der Domainen und in dem örtlichen Absatz und Verhältnissen ermittelt und arbitrit wird. Im Uebrigen bleibt es lediglich dem Ermessen der Pachtbewerber, welche vor ihter Zulassung zum Bieten das zur Uebernahme der betreffenden Pachtung erforderliche Vermogen, ihre Solidität, Zuverlässigkeit und landwirthschaftliche Qualificaticn nachzuweisen haben, anheimgegeben, in Erwägung aller in Frage kommen⸗ den Momente ihre Pachtgebote abzugeben und wird demnach der freien Konkurrenz jeder Spielraum gelassen. In dieser Weise sind im Regierungs⸗ Bezirk Gumbinnen seit dem Jahre 1860 bis jetzt 23 Domainen, deren 24jährige Pachtperioden inzwischen abgelaufen waren, anderweitig verpachtet worden und zwar 13 Vorwerke in litthauischen und 10 Vorwerke in ma⸗ surischen Kreisen, erstere mit einer Grundfläche von je ca. 1300 bis zu ca. 4000 Morgen, letztere von je ca. 1600 bis ca. 3000 Morgen. Die frübern Pachtgelder für die litthauischen Vorwerke betrugen insgesammt 26,164 Thl.. 11 Sgr. 1 Pf. und variirte die Pacht für den Morgen zwischen 16 Sgr. 11 Pf. und 1 Thlr. 20 Sgr. 7 Pf., während bei den masurischen Vor⸗ werken letzterer zwischen 8 Sgr. 5 Pf. und 15 Sgr. 9 Pf. varirrte, die gesammten Pachtgelder aber 9813 Thlr. 15 Sgr. 5 Pf. betrugen.

Dagegen erhöhten sich bei den nunmehrigen öffentlichen Ausbietungen dieser Domainen die resp. Pachtgelder um das Doppelte und Dreifache und stieg die Pacht für den Morgen bei den Vorwerken in littauischen Kreisen resp. auf 1 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. bis 2 Thlr. 13 Sgr. 5 Pf. und bei⸗ den⸗ jenigen in masurischen Kreisen auf 16 Sgr. 1 Pf. bis 1 Thlr. 4 Sgr 6 Pf., während die gesammten jährlichen Pachtgelder sich— 8

1) vei den 13 litthauischen Domainen auf 56,457 Thlr. .“ 2) bei den 10 masurischen Domainen auf 21,109 » 889

zusammen auf 77,566 Thlr.

herausstellten, so daß gegen die bisherigen jährlichen Pachtgelder überhaupt... 35,977 „» 26 Sgr. 6 Pf 8 ein Plus von 11588 Thlr. 3 Sgr. 0 Pf erreicht worden ist, um welches mithin die jäͤhrlichen Einnahmen aus da Domainen⸗Verwaltung vermehrt worden sind. Es ist dieses Resultat aber um so willkommener für die Staatskasse, insonderheit für die Domainen⸗ Verwaltung, als bei letzterer sich die Ausgaben für die verbesserte Ein⸗ richtung der ländlichen Polizer⸗Verwaltungen, für die Armenpflege in den Domainen und Forst⸗Kolonieen und für die Ausstattung neu eingerichttte Schulen erheblich vermehrt haben, andrerseits aber auch ein bedeutender Ei⸗ nahme⸗Ausfall in Folge der Rentificirung des Domainenzinses erwachsen is⸗ Kreis Buk, 2. Dezember. Die »Pos. Ztg.“ berichtet: Am Schluse des Jahres 1864 betrug der Viehstand im hiesigen Kreise: Fohlen 1864 ge⸗ boren 522, 1863 geb. 448, 1862 geb. 404, Zuchthengste 33, Zuchtstuten

625, vorzugsweise zur Landwirthschaft benutzte Pferde 3845, Lastpferde 91, andere Pferde 179, in Summa demnach 6147, Maulthiere 15, Esel . Kälber unter ½ Jahr 1045, über ¼ Jahr bis 1 Jahr 1863, über 1 bis? Jahr alt 224 ¹, Zuchtbullen 160, Kühe 11,190, Schsen 3468, Merinos ink Lämmer 29,389, andere Schafe 49,304, Summa der Schafe 78,683, Schweine inkl. Ferkel 9300, Ziegen 1366, Ziegenbocke 36, Bienenstöcke 1140. In den letzten 3 Jahren hat sich der Viehstand des Kreises per⸗ mehrt um 742 Pferde, 6 Maulthiere, 9 Esel, 859 Stück Rind⸗ vieh, 9089 Schafe, 1374 Schweine, 204 Ziegen, und vermindert um 14 Ziegenböcke. Die Pferde der Dominien gehören dem Mittelschlage anf die der polnischen Bauern sind kleiner; die Hauländer haben einen großen Schlag Pferde im Gebrauch. Für die Pferdezucht interessiren sich nur einige Dominien und vereinzelte Besitzer in den Landgemeinden. Die König⸗ liche Regierung hat zur Hebung der Pferdezucht zwei Beschäl⸗Stationen, in Alttomysl und in Neustadt⸗Schloß, eingerichtet, und werden. dort alle Jahre im Februar bis Juli Hengste aus dem Königl. Landgeßüt zu Zirke aufgestellt, welche Einrichtung auf die verbesserte Pferdezucht von be⸗ deutendem Einfluß ist. In dieser Station werden jährlich ca. 250 Stuten gedeckt Dem Remontemarkt werden jährlich etwa 10 Stück Remonten aus dem Kreise zugeführt und sind mit 160 Thlr. fürs Stück in den Jahren 1855 0 bezahlt worden. Ein 5 Gjähriges Arbeitspferd hat in gewöhnlichem S kehr einen Preis von 60— 80 Thlrn. Auch die Rindviehzucht hat sch in den letzten Jahren, hauptsächlich in Folge der hohen Preise, erfreulig gehoben. Im Allgemeinen wird nur die Landrace angetroffen. Sowoft

in den mit Brennereien verbundenen, als auch in vielen anderen Wirtt. 1 schaften, wird Rindvieh auf die Mast gestellt und theilweise außerhalb der

Fpolgen zwei Beilagen

1uu“

Beilage zum Königlich Preußischen Staats⸗

Dienstag 12. Dezember

Anzeiger.

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greises verkauft. Die Kühe erreichen in nicht fettem Zustande ein Lebend⸗ ewicht von 250 bis 300 Pfund, in fettem Zustande bis 500 Pfund; die Ochsen ein Gewicht von 300 bis 350 Pfund, auf den Dominien von 1000 bis 1200 Pfund Lebendgewicht. Der Preis für 100 Pfund Fleisch sellt ch in den Jahren 1855 - 1864 auf 7 Thlr. heraus; der Preis der Wolle beträgt durchschnittlich 50 bis 90 Thlr. pro Centner. Das Vieh wird im ganzen Kreise durchgängig nur im Winter im Stalle gefüttert und im Sommer auf die Weide getrieben. Ein Viehstand zum Zwecke der Melkerei und Butter⸗ und Käsebereitung wird hier nirgends ge⸗ balten, da der Absatz von Milch und Käse mangelt. Die Nähe der Stadt Posen hat großen Einfluß auf den erhöhten Preis des Jungviehes und der sonstigen Erzeugnisse aus der Viehzucht. Besonders wird um und in Reu⸗ iomysl von eine a und nach Posen allwöchentlich einmal zum Verkauf für einen höheren Preis gebracht. Der Preis des Viehes hat sich auch bedeutend gesteigert, denn es werden für eine mäßig große Kuh einige 20 Thlr. und für ein 6 Wochen altes Kalb durchschnittlich 6 8 Thlr. gezahlt. Einen besonders hohen Preis haben in den letzten Jahren auch die Schweine erlangt; namentlich wird in der Stadt Reustadt b. P. ein lebhafter Schweinehandel betrieben, so daß allwöchentlich große Heerden von dort nach Unruhstadt getrieben werden.

Aus dem Berenter Kreise wird der »Westpr. Ztg.“« gesfchrieben: „Der landwirthschaftliche Verein des Berenter Kreises hat es sich zur Auf⸗ gabe gemacht, nach dem Vorgange vieler benachbarter, kleiner Städte auch in der Stadt Berent einen sogenannten Vorschuß⸗Verein ins Leben zu trüfen. Der neu zu gründende Verein hat den Zweck, Grundbesitzern und Gewerbetreibenden Darlehne gegen mäßige Zinsen zu ten, was für den diesseitigen Kreis ein dringendes Bedürfniß ist. Unter Mittheilung des in der Sitzung vom 23. September cr. entworfenen Statuts ladet der Verein per Kreisblatt sämmtliche Kreiseingesessenen zu recht zahlreicher Betheiligung als Mitglieder ein und fügt die Bemerkung hinzu, daß nur Mitglieder des Vereins Darlehen aus demselben erhalten können. Die Mitgliedschaft wird durch Entrichtung von 2 Thlrn. Einschreibegeld und eines Kassenantheils von 20 Thlrn., die in⸗ dessen in regelmäßigen Raten von monatlich 5 Sgr. eingezahlt werden können erworben. Zur definitiven Konstituirung des Vereins auf Grund des Stakülen⸗Entwurfs, Vollziehung des Letzteren zum Zeichen der Mitgliedschaft, Einzahlung des Einschreibegeldes und einer belie⸗ bigen Quote des Kassenantheils, so wie zur Wahl des Vorstandes, nament⸗ lich des Direktors, Rendanten und Kuratoriums des Vereins und etwaigen weiteren Beschlußnahme stand am 28. v. Mts. ein Termin an. Ob in dieser General⸗Versammlung die definitive Konstituirung des zu begründen⸗ den Vorschuß⸗Vereins stattgefunden hat, daruͤber habe ich noch Nichts er⸗ jahren können; ich bemerke noch, daß das Unternehmen seitens des Kreis⸗ Landraths zur regen Theilnahme allen Kreiseingesessenen empfohlen wird Zur Rinderpest. Die deutsche »Petersb. Ztg.« bringt einen Brief des Prof. Jessen an einen Freund in Rußland, worin dieser sich in Betreff der gegen die Rinderpest in England, wie im Allgemeinen zu treffenden Maßregeln also ausspricht:

1) Ich will kein so schlimmer Prophet sein und behaupten, daß Eng⸗ land die Rinderpest 10 Jahre lang behalten wird wie es allerdings früher z. B. in Schleswig⸗Holstein der Fall war, als man die richtigen Tilgungs⸗ maßregeln noch nicht kannte und ausführte. Ich bin vielmehr davon über⸗

zaugt, daß die intelligentetz Engländer, wenn auch anfänglich durch falsche Beurtheilung der Seuche irre geleitet, bald allgemein zu der Ansicht gelan⸗ gen werden, daß die Rinderpest sich nicht in England von selbst erzeugt hat oder noch erzeugen kann, wenn auch ihre Herkunft vielleicht nicht mehr mit

apodiktischer Gewißheit nachzuweisen ist. wendig zu der Ueberzeugung führen: daß nur die Absperrung der, kranke und verdächtige Häupter enthaltenden,

Heerden und die sorgsame Vernichtung des Ansteckungsstoffes in

allen Dingen, woran er haften konnte (Desinfection) die Seuche

zu tilgen im Stande sein werden. 3) Dürfte man überzeugt sein, daß

diese Absperrung und Reinigung überall gewissenhaft und genügend in's

Werk gesetzt würde, so könnte es jedem Vieheigenthümer überlassen bleiben, was er mit seiner angesteckten Heerde anfangen wollte. 4) Da dies aber silbst für England nicht vorausgesetzt werden kann, so muß von Regierungs wegen die Tödtung, nicht nur der bereits erkrankten, sondern auch der schon von ihnen angesteckten Rinder angeordnet und mit Strenge, Konsequenz und ohne Ausnahme durchgeführt werden. Man wird finden, daß diese Vernich⸗ tung der kranken und angesteckten Thiere, verbunden mit gründlicher Desinfection, am schnellsten zum Ziele führt und schließlich auch das w ohlfeilste Til⸗ gungsmittel bleibt. 5) Rinderpestkranke dürfen, meiner Meinung nach, unter keiner Bedingung geschlachtet und verwerthet werden, wenn⸗ gleich der Genuß ihres Fleisches, erfahrungsgemäß, für die menschliche Ge⸗ sundheit nicht nachtheilig ist. Ihr Fleisch und die Abfälle sind ansteckend und der Verbrauch derselben ist nicht so zu kontrolliren, daß dadurch die Uebertragung der Seuche sicher verhindert werden könnte. 6) Verdächtige, noch nicht Kranke, dürfen nur unter der Aufsicht sachkundiger Veterinäre der Schlachtbank übergeben werden, wenn alle Abfälle: Häute, Hörner, Klauen, Mägen und Gedärme, sofort sorgfältig desinfizirt oder vernichtet werden und der Inhalt der letztgenannten mit dem Miste vergraben und dadurch unschädlich gemacht wird. 7) Für alles noch anscheinend gesund getödtete Vieh muß eine Vergütung, nach dem vollen Taxationswerthe, sofort an die Eigenthümer gezahlt werden. Die Gelder aufzubringen, ist Sache der Regierung. 8) Nur wenn das englische Gouvernement diese Maßregeln nicht für passend hält, oder nicht strenge durchzu führen im Stande ist, daher die Seuche immer weiter verbreitet wird, kann zur Impfung gegriffen werden. Da diese die Seuche überall schneller zu Ende führt, eine bessere Kontrole gestattet, den Prozentverlust mindert und die Zurückbleibenden für die Zukunft schützt, so ist sie den Heilungs⸗ und Durch⸗

den Händlern eine bedeutende Quantität Kälber ꝛc. angekauft

gewäh-

seuchungsversuchen bei Weitem vorzuziehen. 9) Alle Heil- und seuchungsversuche sind daber bei hoher Strafe zu verbieten. 10) Die vor⸗ V stehenden pev, af finden auch auf Schafe und Ziegen, denen die Rinderpest mitgetheilt war, ihre Anwendung. 11) Es versteht sich von selbst, daß England wäh⸗ rend der Dauer der Tilgung auch nach außen geschützt werden muß. Da⸗ her darf aus Staaten, wo die Rinderpest herrscht, kein Rind⸗, Schaf⸗ oder Ziegenvich eingeführt werden, ohne in einer zehntägigen Quarantaine seine Gesundheit dokumentirt zu haben. Eingebrachte giftfangende Sachen, Eisen⸗ bahnwaggons und Dampfschiffe, die solche Thiere brachten, sind sorgfältig zu desinfiziren. Ich sende Ihnen hierbei den letzten Bericht aus dem Impfungs⸗Institute in Karlowka, bemerke jedoch zugleich, daß Sie in Eng⸗ land Resultate, wie man sie dort hatte, bei der Impfung durchaus nicht erwarten dürfen. Sie wird bei Ihnen, wenigstens in der ersten Zeit, dieselben Erfolge haben, wie neuerdings im Kirchenstaat, d. h. höchsten einige Prozent mehr am Leben lassen, als die natürliche Seuche. Der Zwe der bisherigen Impfungen in Rußland ist auch ein ganz anderer, viel höherer und weitgreifender gewesen, nämlich: b in den Ländern, wo die Rinderpest heimisch und gutartiger ist, sie möglichst auszurotten und einer großen Masse von Rindern Immunität (Unempfänglichkeit) zu verleihen, damit diese als Handelswaare über die Grenzen hinaus gehen können, ohne Gefahr zu bringen. Uebrigens sollte die Geschichte die Lehrmeisterin für die verständigen Menschen sein, ist es aber, leider! keineswegs. Was sie lehrt, wird nur zu bald vergessen, und man hascht und sucht nach Neuem. So geht es jetzt auch bei der Behandlung der Rinderpest in Holland und England. Das lehrreichste Exempel über die Wirksamkeit der verschiedenen Tilgungsmetho⸗ den gegen die Rinderpest bieten die Herzogthümer Schleswig⸗Holstein und Dänemark und es wird passend sein, es hier ins Gedächtniß zurückzurufen. In den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts herrschte in Folge des ersten und zweiten schlesischen Krieges die Seuche in Deutschland kam auch in die dänischen Staaten, hielt sich dort sieben Jahre und raffte in der Zeit 2,085,162 Rinder hinweg. Tilgungsmittel waren: Buß und Bettage, sonntägliche Kirchengebete, Heil⸗ und Durch⸗ seuch ungsversuche. In den achtziger Jahren kam sie wieder, in Folge des siebenjährigen Krieges, in die Herzogthümer Schleswig⸗Holstein, aber glücklicherweise nicht nach Dänemark. Sie erbhielt sich zehn Jahre und kostete den beiden Ländern gegen 80,000 Stück Rindvieh. Tilgungsmaß⸗ regeln waren: sehr unvollkommene Absperrungen und Impfun⸗ gen, neben Heil⸗ und Durchseuchungsversuchen. Im Jahre 1801 war für die Herzogthümer eine sehr strenge Verordnung erschienen, welche Heilungs⸗ und Durchseuchungsversuche gänzlich untersagte, dagegen strenge und zuverlässige Absperrung, Tödtung der kranken und verdächtigen Thiere und sorg⸗ same Desinfection anbefahl. Im Jahre 1813 und 1814 sollte diese Verordnun ihre Kraft erweisen. In Folge des Krieges ward die Rinderpest in Schles⸗ wig⸗Holstein eingeschleppt und verbreitet. Bis zur Abschließung des Waffenstillstandes in Kiel konnten die Vorschriften der Verordnung nur ausnahmsweise und sehr unvollkommen ausgeführt werden. Gleich darau aber wurde der Direktor, Professor Erik Viborg mit den ausgedehntesten Vollmachten in die Herzogthümer gesandt. Er kam dort den 2. März 1814 an, behandelte die Seuche genau und strenge auf Grundlage der erwähnten Verordnung und konnte schon am 2. Juni desselben Jahres wieder in Kopenhagen sein, da die Seuche völlig getilgt war. Sie war verbreitet gewesen auf 7 adligen Gütern, in 2 Städten, 4 Flecken und in 38 Dörfern. An der Seuche starben 1132 Stück. Seuchten durch 283. Wurden ge tödtet 480. Die Herzogthümer verloren also im Ganzen daran 1618

2) Diese Einsicht muß noth- Häupter, waren innerhalb 6 Monaten von der Rinderpest befreit und haben

sie bis jetzt, also 51 Jahre lang, nicht wieder gehabt. 7 Jahre Verlust 2,085,162. Dauer 6 Monate Verlust 1618

Also: Dauer Dauer 10 Jahre Verlust 80,000.

Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Nachrichten.

Königsberg, 9. Dezember. Von der Eisenbahnpregelbrücke, schreibt die »Ostpr. Ztg.«, ist bereits der obere Theil des Gerüstes abge⸗ brochen, so daß oberhalb das kolossale Brückenwerk jetzt vollkommen frei da⸗ steht. Die einzelnen, eisernen Ständer sind nicht, wie bei den Weichselbrücken, durch Gitterwerk, sondern durch bloße Kreuzstäbe verbunden, in Folge dessen 26, viel durchsichtiger ist und kein so massenhaftes Aussehen hat, als jene. Halle i. W., 6. Dezember. Heute waren die Vertreter unseres Krei-⸗ ses hier versammelt und haben beschlossen; den Rest der 118,000 Thlr., welche unser Kreis für den Bau der Westfälisch⸗Holländischen Eisenbahn aufbringen soll, in Stamm⸗Actien zu übernehmen.

Nordhausen, 7. Dezember. Wie der hiesigen Zeitung bestätigt wird, soll zu Ostern die Linie Halle⸗Nordhausen und im August die weitere Strecke bis Ahrenshausen eröffnet werden.

London, 7. Dezember. Zum ersten Male seit der Vollendung der telegraphischen Verbindung mit Indien ist gestern eine Depesche von dort in einem Tage bierher gelangt. Sie war in Kalkutta um 10 Uhr 20 Minuten aufgegeben worden und wurde hier um 8 Uhr Abends aus⸗ gegeben, brauchte somit zur Durcheilung der Strecke und zu den verschiede⸗- nen Ueberschreibungen unterwegs nicht ganz 10 Stunden. Bei einiger Maßen zweckmäßig geleitetem Dienste sollte dies die Regel sein. Der Zeit⸗ unterschied zwischen Kalkutta und Greenwich beträgt, nebenbei bemerkt, 5 Stunden 53 Minuten, so daß es, wenn man blos die resp. Tageszeiten ins Auge faßt, ganz gut moͤglich wäre, eine Depesche hier früher zu erhal- ten, als sie dort aufgegeben wurde. 88