1865 / 293 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

uaintmacheng,

betreffend die Ausreichung neuer Zins⸗Coupons

und Talons zu den Prioritäts⸗Obligationen der Münster⸗Hammer⸗Eisenbahn.

Die den Zeitraum vom 1. Januar 1866 bis dahin 1870 um⸗ fassenden Zins⸗Coupons Serie II. Nr. 1 bis 8 nebst Talons zu den Prioritäts⸗Obligationen der Münster⸗Hammer Eisenbahn werden bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, unten rechts, vom 2. Januar 1866 ab täglich von 9 bis 1 Uhr Vormittags, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, und der Kassen⸗Revisionstage, gegen Abgabe der Talons ausgereicht werden. Letzteren muß ein Verzeichniß, zu welchen Formulare bei der Kontrolle der Staatspapiere unentgeltlich zu haben sind, bei⸗ gefügt sein.

Die Besitzer der Obligationen können die Talons auch bei der Hauptkasse der Westphälischen Eisenbahn in Münster behufs der Beförderung an die Kontrolle der Staatspapiere einreichen und die neuen Coupons und Talons dort in Empfang nehmen.

Die Beförderung der Talons erfolgt durch die Post bis zum 1. August k. J. portofrei, wenn auf dem Couverte bemerkt ist: „Talons zu Münster⸗Hammer Prioritäts⸗Obligationen zum

Empfange neuer Coupons, Werth... Thaler.⸗

Mit diesem Tage hört die Portofreiheit sowohl für die Sen⸗ dung der Talons, als auch für die Rücksendung der neuen Cou⸗ pons auf.

Für solche Sendungen, die von Orten eingehen, oder nach Orten bestimmt sind, welche außerhalb des preußischen Postbezirks, aber in⸗ nerhalb des deutschen Postvereins⸗Gebiets liegen, kann eine Befreiung von Porto nach den Vereinsbestimmungen nicht statt⸗

nden.

Berlin, den 6. Dezember 1865. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe.

. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Conservator der Kunstdenkmäler, Geheimen Re⸗ gierungs⸗Rath von Quast die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse vom Hausorden Albrechts des Bären zu ertheilen.

Berlin, 12. Dezember.

Summarische Uebersicht der im Winter⸗Semester 1865 1866 auf der Königlichen Rheinischen Fried⸗ rich⸗Wilhelms⸗Universität zu Bonn anwesenden IIaanndirenden.

Von Ostern bis Michaelis 1865 find gewesen Davon sind abgegangen Es sind demnach geblieben Seit Anfertigung der Uebersicht des vorigen Semesters find hinzugekommen Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt sKher Die katholisch⸗theologische Fakultät Inländer. 214 hl Ausländer 1 215 Inländer. 54 Auslaänder 2 56 Inländer. 128. 1 23

Die evangelisch⸗theologische Fakultät

Ausländer

151

Inländer. 133 Ausländer 9 147

Inländer. 187 Ausländer 67.

sche Fakultät zählt 1

G 8 Gleiche Summe 818 Unter den Studirenden der philosophischen Fakultät befinden

sich fuͤnfzehn Inlaͤnder, welche nach §. 36 des Reglements vom

4. Juni 1834 immatrikulirt wurden, und neun und sechzig, weich

der landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf angehören

Aulnußer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Uni⸗ versität als zum Hören der Vorlesungen berechtigte Hospitanten Nicht immatrikulirte Pharmaceuten

Summa 853

Bonn, den 1. Dezember 1865.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 12. Dezember.

önig

11u““ 8 16—

Se. Majestät der

Commandeurs der 14. Kavallerie⸗Brigade Grafen von der Cal entgegen und ertheilten dem Rittergutsbesitzer von Simpson-⸗Georie burg eine Audienz. 8

Se. Hoheit der Erbprinz von Meiningen nebst Sohn nah gestern im Kronprinzlichen Palais das Frühstück ein. 8

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich zu Galla⸗Diner nach dem Königlichen Schlosse und wohnte Abamn dem Feste im Palais des Prinzen Albrecht Königliche Hoheit bi

Königsberg, 9. Dezember. Die dritte Sitzung des Pro vinzial⸗Landtages hatte zunächst die Vollziehung der nach den Alla⸗ höchsten Propositionen vom 16. November cr. zu bewirkenden Wahlen 1) für die Bezirks⸗Kommission für Veranlagung der kast fizirten Einkommensteuer in Gemäßheit des Gesetzes vom 1. Mat 1851, 2) in den Ausschuß zur Mitwirkung bei vorkommenden Kriegz. leistungen auf Grund des Gesetzes vom 11. Mai 1851 zum Gegenstande Nach Vollziehung derselben wurde von dem Ausschusse für das Land. armenwesen über die ausgeführte Verwendung des Hebammtn⸗ Unterstützungs⸗Fonds in den Regierungs⸗Bezirken Königsberg und Gumbinnen und der zur Prämitrung der Sparkassen⸗Interessenten bestimmten Zinsgewinn⸗Antheile der Provinzial⸗Hilfskasse zur Unter. stützung von Veteranen aus den Jahren 1806 1815, in Gemäßheh der Beschlüsse des vorigen Provinzial⸗Landtages, ohne weitere An⸗ träge Bericht erstattet. Auf die Petition des Herrn v. Simpson und Genossen:

zur Deckung der dem Land⸗Comité der ostpreußischen Südbahn aus der Garantieleistung für Hergabe des erforderlichen Terrains bereits entstan.

denen und noch entstehenden Kosten, sowohl einen angemessenen Beitrag

aaus dem Landtags⸗Dispositions⸗Fonds zu bewilligen, als auch die Gewaht einer weiteren Subvention aus Staatsmitteln zu befürworten« . wurde nach längerer Diskussion in namentlicher Abstimmung zwar eine direkte Unterstützung aus dem Landtags⸗Dispositions⸗Fonde abgelehnt, dagegen mit über zwei Drittel Majorität beschlossen.

Se. Majestät den König in einer Denkschrift zu bitten, den vom

omité nachzuweisenden wirklichen Verlust auf die Staatskasse über⸗

ehmen zu lassen. Eine fernere Petition des Herrn Mischel und Genoossen aus Lötzen, betreffend die Auslegung des §. 203 des ostpreußischen Provinzialrechts über die Verpflichtung der Eingepfarrten, das Deputanten⸗Holz für die Geistlichen einzuschlagen und anzu⸗ fahren, wurde dem Königlichen Kommissarius mit der Bitte um Veranlassung einer näheren Prüfung der Beschwerde überwiesen.

Dagegen wurde eine Petition des Kuratoriums der Gewerbe⸗ schule in Graudenz wegen Gewähr einer Subvention zur Unter⸗ haltung derselben nicht zur Berücksichtigung geeignet gefunden. Ohne die gute Wirksamkeit der Anstalt in Zweifel zu ziehen, konnte e nicht als Beruf des Landtags⸗Dispositions⸗Fonds erkannt werden, durch dauernde Leistung Lehr⸗Institute zu begründen. Es würde durch derartige Festlegung der zufließenden Einnahme das bestehende Verfügungs⸗Recht künftiger Landtage beeinträchtigt werden.

Posen, 11. Dezember. In der Sitzung des Provinzial⸗ Landtages vom 9. d. M. trug der 1. Ausschuß durch seine Re⸗ ferenten, von Grävenitz und von Chlapowski, den Antrag den Landstallmeisters von Kotze aus Zirke, betreffend die Auf⸗ hebung der Köhrordnung für das Großherzogthum Posen’ sh wie das gesertigte Referat vor und beantragte: »Die Königliche Re⸗ gierung zu ersuchen, die Köhrordnung für das Großherzogthum Posen aufzuheben.. Dieser Antrag wurde mit 40 gegen 5 Stimmen an⸗ genommen. Der 1. Ausschuß trug ferner das Schreiben des Herm Ober⸗Präsidenten der Provinz vom 30. November c. über die Var⸗ waltung des Provinzial⸗Straßenbaufonds in den Jahren 1862 bis November 1865 durch seine Referenten, Scholtz und Gng Plater, vor. Nach Vorlesung des Referats empfahl der Aussch dem Provinzial⸗Landtage, zu beschließen:

1) die noch im Bestande befindlichen 50,617 Thlr. sind als Reservefonde für außerordentliche Ausgaben und Ereiznisse zu reserviren; 2) die Zinsen davon sind für die jährlichen Zuschüsse zu verwenden; 3) der Provinzial⸗Landtag richtet an den Königlichen Kommissarius de Gesuche: a) die Königliche Regierung zu Bromberg und hier dahin anzuweise daß bei der Unterhaltung der Chausseen mit der größten Spa⸗ samkeit zu Werke gegangen werde und

b) daß dem mehrfach gefaßten Beschlusse des von uns gewählte

Beiratbs zur Verwaltung des Straßenbausonds die Chausseehäuse 12. zu verpachten, Folge gegeben werde. b

Nach eingehender Diskussion wurde indessen Antrag ad 1 n. 32 Stimmen gegen 13 Stimmen vom Plenum abgelehnt, un damit auch ad 2 erledigt. Dem Antrag ad 3 a und b wurde do⸗ gegen vom Plenum einstimmig beigetreten.

Schließlich wurde vom 1. Ausschuß durch dessen Referenig Scholtz und Graf von Plater das Gesuch des St. von M yeielen und Genossen d. d. Punitz, den 29. November c., den Bau cina Chaussee von Reisen nach Punitz betreffend, vorgetragen und dui LE11“ so wie der Antrag des Ausschusses vorgelesen, 8 abin geht.

a) das Gesuch, die Chaussee zwischen Punitz und Reisen auf Kosten -

nahmen heute die Vorträge des Militair⸗Kabinets und wie die Meldung des General⸗Majors und

Provinz zu bauen, zuruckzuweisen; dagegen b) be Urberweisung des Gesuches an den Herrn Oberpräsidenten

zu emn

pfehlen, insoweit es möglich ist, eine Prämie für den Ausbau dieser

Chaussee zu bewilligen und das Projekt nach Möglichkeit zu unter⸗ stützen. I b

Der Ausschußvorschlag wurde einstimmig angenommen. Stettin, 10. Dezember. undenen

10. Zu dem gestern stattgefr Schluß des Provinzial⸗Landtages versammelten sich die Mitglieder im Sitzungs⸗Saale des Landhauses und richtete hier der »N. Stett. Ztg.⸗ zusolge der Landtagsmarschall, Graf von Bismarck⸗Bohlen, einige Abschiedsworte an die Abgeordneten, die Seitens des Vice⸗ marschalls, Herrn von Köller, Erwiderung fanden. Demnächst be⸗ aben sich die Abgeordneten nach dem Schlosse zu dem Herrn Ober⸗ räsidenten, welcher in seiner Schlußrede ihnen seinen Dank für die schleunige Erledigung der Vorlagen aussprach. Hierauf erklärte der zrr Ober⸗Präsident den Landtag für geschlossen. Der Landtags⸗ marschall sprach darauf dem Königlichen Commissarius Seitens des Landtages den Dank aus und schloß mit einem Hoch auf den König.

Merseburg, 10. Dezember. Aus den Verhandlungen des gestern geschlossenen Provinzial⸗Landtages ist noch zu erwähnen, daß in der Plenarsitzung am 6ten d. M. über die Angelegenheiten: 1) der Provinzial⸗Blinden⸗Anstalt zu Barby, 2) der Taubstum⸗ men⸗Institute der Provinz, 3) der Zwangsarbeitsanstalt zu Groß⸗ Salze und 4) der Provinzial⸗Hülfskasse verhandelt worden ist. Die Provinzialstände haben, wie in den Vorjahren, so auch dieses Mal bedeutende Zuwendungen an die vorgedachten Institute aus den Ueberschüssen der Provinzial⸗Hülfskasse beschlossen; so wurde für den Blinden⸗Anstalts⸗Fonds eine Summe von 3000 Thlr. und zur Bestreitung der Generalkosten der Blinden⸗Anstalt die Summe von 1000 Thlr. jährlich bewilligt; der Taubstummen⸗Anstalt in Halber⸗ stadt wurden 1350 Thlr., der Taubstummen⸗Anstalt in Erfurt 1256 Thlr. und der Taubstummen⸗Anstalt in Weißenfels 1460 Thlr. jährlich bis zum Zusammentritt des nächsten Provinzial⸗ Landtages überwiesen, und es wurde zur Bestreitung verschiedener Ausgaben für diese Institute die Genehmigung ertheilt.

Düsseldorf, 11. Dezember. In seiner vierten Plenarsitzung des Rheinischen Provinzial⸗Landtages am 8. d. M. beschäftigte sich der Landtag vorzugsweise mit der Frage wegen Reorganisation der Irrenpflege der Rheinprovinz. Die im vorigen Jahre vom Land⸗ jage niedergesetzte Spezial⸗Kommission zur Untersuchung der Lage der Irren⸗Heilanstalt zu Siegburg, so wie des Irrenwesens über⸗ haupt, war zu dem Beschlusse gelangt, den Ständen die Errichtung fünf neuer Irren⸗Heilanstalten, nach den Regierungsbezirken, vorzu⸗ schlagen. Die Resolutionen des Kommissionsberichtes wurden mit tinigen Modificationen nach mehrstündiger, sehr eingehender Debatte von der Versammlung angenommen. Der mit der Berichterstattung über die Rinderpest⸗Petition betraute erste Ausschuß beantragte

»Der hohe Landtag wolle beschließen, das hbohe Ministerium zu bitten: ¹) die Grenzen gegen die von der Rinderpest beimgesuchten Gegenden, sei es Ausland oder Inland, sofort mit einem zusammenhängenden Militair⸗ Cordon abschließen zu lassen; 2) anzuordnen, daß bei Eintritt der Rinder⸗ pest in die Provinz alles nach dem Urtheile der Sachverständigen an der Rinderpest erkrankte und mit demselben in Berührung gekommene Rind⸗ vieh sofort getödtet und der volle Werth den Eigenthümern aus Staats⸗ mitteln ersetzt, und daß durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht werde, daß die Tödtung gegen Entschädigung erfolge; 3) die Herbeifüh⸗ rung von gesetzlichen Bestimmungen für die Abwehr der in den Nachbar⸗ ländern der Provinz ausbrechenden Rindviehseuchen, sowie für die Ent⸗ schädigung für das Vieh, welches in Folge derselben im allgemeinen In⸗ teresse getödtet werden muß, zu veranlassen.«

Die Debatte darüber gelangte erst in der 5. Sitzung am 9ten d. M. zum Abschluß. Nach Beendigung der Geschäfte des Land⸗ tages erschien um 4 Uhr der Königl. Landtagskommissar, Wirkliche Geheimerath und Ober⸗Präsident der Rheinprovinz, Hr. v. Pom⸗ mer⸗Esche, um im Namen Sr. Majestät des Königs den Schluß des 18. Provinzial⸗Landtages zu vollziehen. In das von dem Hrn. Landtagsmarschall darauf ausgebrachte Lebehoch auf Se. Majestät “” stimmte die Versammlung, bevor sie sich trennte, dreimal freudig ein. .

Holstein. N.⸗ geschrieben:

Aus dem Schleswigschen, Gutem Vernehmen nach Planes, denjenigen Beamten, deren Theil aus sogenannten Sporteln

besteht, soweit möglich ein festes Einkommen zuzulegen, bereits an

Schleswig⸗ zember, wird den »Hamb. stt mit der Realisirung des Diensteinnahme ganz oder zum

einzelnen Orten der Anfang gemacht worden. Eine gleiche Ab⸗ änderung soll jetzt auch mit Rücksicht auf die mit der stapelholmer Landvogtei verbundenen Einkünfte beabsichtigt werden, während zur Zeit noch der nur interimistisch angestellte Verweser der Landvogtei seine bisherige Gage aus der Staatskasse bezieht, welche letztere dagegen selbstverständlich die Intraden der Verwaltung des betreffenden Amtes entgegennimmt. Aus glaubhafter Quelle erfahre ich, daß die gedachte Landvogtei für die Folge ihrem Inhaber außer den mit der Verwaltung des Auctionariats verbundenen Einnahmen ein festes Einkommen im Betrage von 3500 Mrk. Cour. gewähren wird. Es dürfte außer Zweifel stehen, daß mit ähnlichen Abänderungen überall, wo ein derartiges Arrangement sich in's Werk setzen läßt, nicht we⸗ niger den Kommunen oder Gemeinden als den fraglichen Beamten in größerem oder geringerem Maße wird gedient sein.

9. De⸗

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Lübeck, 10. Dezember. In der gestrigen Sitzung, schreibt man den »Hamb. N.“«, erledigte die Bürgerschaft die Tages⸗Ordnung ihrer Versammlung vom 22. v. M. Der Antrag des Senats auf Konstituirung des Ober⸗Appellationsgerichts als Cassa⸗ tionshof in Strafsachen für Lübeck, gemäß den zwischen den Senaten der vier freien Städte vereinbarten »Bestimmungen⸗, an den sich einige durch solche Stellung des Ober⸗Appellationsgerichts erforderlich werdende Abänderungen von Bestimmungen unserer Straf⸗ prozeß⸗Ordnung anschlossen, ward an eine Kommission verwiesen, welche über eine durchgehende Revision unsererseits am 1. März 1864 in Kraft getretenen Strafprozeß⸗Ordnung berathen und erwägen soll, ob nicht die Appellationsinstanz in Strafsachen wegfällig werden müsse. Ein Antrag von Helmcke auf Niedersetzung einer gemeinsamen Kom⸗ mission von Mitgliedern des Senats und der Bürgerschaft zur Re⸗ vision der Beamtengehalte, welchen der Bürgerausschuß an den Senat zu bringen abgelehnt hatte, ward trotz warmer Befür⸗ wortung von mehreren Seiten dennoch von der Bürgerschaft eben⸗ falls abgelehnt. Ein von Richter Görtz in Verabredung mit 27 andern Bürgerschaftsmitgliedern gestellter Antrag, daß der Senat den Plan zur Herstellung eines den Lauf der Trave von der Stadt bis zur Herrenfähre regulirenden und verkürzenden Kanals bearbeiten und dahin gehende Kostenanschläge der Bürger⸗ schaft baldigst vorlegen möge, ward mit großer Majorität an den Bürgerausschuß zur näheren Erwägung verwiesen.

Hamburg, 10. Dezember. (Wes⸗ Ztg.) Von dem bürger⸗ schaftlichen Ausschusse, der im Frühjahr 1864 zur Ueberarbeitung der s. Z. eine so lebhafte Opposition hervorrufenden Vorlagen zur Re⸗ organisation unseres Justizwesens niedergesetzt wurde, liegt jetzt ein zweiter Bericht über das Gesetz, betreffend die Gerichts⸗ verfassung, vor.

Hessen. Darmstadt, 10. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat heute kfen Kurfürstlich hessischen Kammer⸗ herrn und Legationsrath v. Hesberg in besonderer Audienz em⸗ pfangen und aus dessen Händen das Creditiv entgegen genommen, wodurch derselbe als Kurfürstlich hessischer außerordentlicher Ge⸗- sandter und bevollmächtigter Minister am hiesigen Hofe beglaubigt worden ist.

Frankfurt a. M., 11. Dezember. (Fr. J.) In der heu⸗- tigen Senatssitzung wurde Senator Fellner zum älteren und Se- nator Forsboom zum jüngeren Bürgermeister erwählt.

Nassau. Wiesbaden, 10. Dezember. (Fr. J.) Die erste Kammer lehnte in ihrer gestrigen öffentlichen Sitzung das Gesetz wegen Einschreibung der Partialobligationen auf den Namen der Inhaber ab. Bekanntlich wurde dasselbe von der zweiten Kammer genehmigt. Ebenso wurde das von der zweiten Kammer nicht verwilligte Eisenbahnanlehen von 3,200,000 Gulden in der ersten Kammer mit 11 gegen 10 Stimmen genehmigt.

Württemberg. Stuttgart, 9. Dezember. Der »St. A. f. W.⸗ meldet amtlich die Ernennung des Staats⸗Ministers von Linden zum Bundestagsgesandten.

Bayern. München, 10. Dezember. Richard Wagner hat sich nach Genf begeben.

Die »Bayer. Z.“ meldet amtlich, daß unterm 4. Dezember der Kämmerer und Ministerresident bei der schweizerischen Eidgenossen⸗ schaft, Ferdinand Graf von Hompesch, zum Königlichen außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich italienischen Hofe ernannt worden ist. Graf Hompesch ist hier angekommen.

Oesterreich. Wien, 11. Dezember. (W. T. B.) Wie die „Abendpost⸗ meldet, ist der Erzbischof von Agram, Kardinal von S zum Königlichen Locumtenens der Banalwürde ernannt worden.

Dasselbe Blatt widmet dem Könige Leopold einen Nachruf, in welchem es heißt: »Im Rathe Europa's ist der Mund des Ob⸗ mannes verstummt. Belgien hat mit dem Könige Leopold einen Vater, Oesterreich und sein Kaiserhaus einen treuen Freund, der Friede der Welt seinen greisen Fürsprecher verloren.⸗

Die Reformen im Postwesen, schreibt die »Ostd. Post⸗, sollen mit der Herabsetzung des Briefporto's für den internen Verkehr noch nicht abgeschlossen sein, sondern zunächst durch eine Regelung des Fahrpostdienstes ergänzt werden, über dessen Kostspieligkeit bereits seit langer Zeit in den betreffenden Kreisen geklagt wird. Es dürfte auch die Fracht für die durch die Fahrpost zu versendenden Gegen⸗ stände bedeutend ermäßigt, dagegen aber die Groͤße der einzelnen Frachtstücke in einer solchen Weise limitirt werden, daß nicht Behält⸗ nisse und Päcke von ungebührlichem Umfange oder Gewichte der Postanstalt zur Beförderung übergeben werden können.

Agram, 10. Dezember. (Telegr. W. Bl.) Gestern und heute haben vertrauliche Privatkonferenzen der Fusionisten, sowie auch der Gegen⸗ partei zur Erzielung des Ausgleiches stattgefunden. In Folge ge⸗ troffener Uebereinkunft werden beide Parteien heute zum Kardinal Haulik ihre Mitglieder entsenden, woselbst die auf den Ausgleich abzielenden Verhandlungen gepflogen werden. Gerüchtsweise ver⸗ lautet, daß morgen im Landtagssaale eine geheime Plenarversamm⸗ lung und übermorgen öffentliche Landtagssitzung stattfinden werde.