1865 / 293 p. 11 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

aus dessen Mitte delegirten Mitgliedern, die jedoch nie ein und derselben Die Einladun 2 8 f 8 gen zu allen General⸗Versammlu 12 8 1u“ ö Firma angehören dürfen. iche 8 ammlungen geschehe tigung der den Mitgliedern des A zöig zu⸗ ““ Für den vollziehenden Direktor ernennt der Aufsichtsrath aus d 1 e] mindestenge dun nach nur die Halfte als di Fs Der N. N. (Stand und Wohnort) hat den Betrag der Actie Nr.⸗e⸗ 1 Dir er Zahl Tage vor dem Versammlungs⸗Termine in die durch zwang siehenden ividende vertheilt, und muß die mit Fünfhundert Thalern gel äßi der Beamten der Gesellschaft einen Stellvertreter. zeichneten Zeitungen inserirt wird Paragraph Neun 8 udere Hälfte verwendet werden, um den Reservefonds wieder auf seine Pflichten dad n geleistet und alle statutenmaͤßigen Rechte und Die Bestellung der Directions⸗Mitglieder, so wie des für den voll⸗ Paragraph Sechs und dreißi . frühere Höhe zu bringen. Der Reservefonds darf zu keinem anderen Zweck, Cöln 9 S e Stellvertreters, ist zu jeder Zeit widerruflich. Die General⸗Versammlung besteht aus allen Aeiio als zu der vaune errsdwe is Sgra E s.-N. ihs wwe herhen w Der Verwaltungsrat eber die ahl des vollziehenden Direktors, so wie seines Stell- zwei Monaten vor dem Tage der Berufung in den Bü⸗ nairen, welche sel und, wenn in einem Geschäftsjahre die gemachten Gewinne durch eingetre⸗ Dieser Actie sind 86 Der Verwaltungsra I“ vertreters und der in die Direction eintretenden Mitglieder des Auf⸗ eingetragen sind. 8 en Bltheen der Gesellsche tene Verluste überstiegen sein sollten, zur Ausgleichung der Bilanz verwandt lautend, nebst g aee. Jahre Dividendenscheine, auf jeden Inhaber sichtsrathes wird ein notarielles Prokoll aufgenommen und bildet eine Aus. In der General⸗Versammlung hat der Inhab werden. durch neue rsetzt werd Iesebes, ehe . fertigung dieses Protokolls, oder ein auf Grund desselben ausgestelltes no- von fünf Aectien 9 Paragraph Vierzig. Ie e8 ürnaer tarielles Attest, die Legitimation der Directions⸗Mitglieder. vyfppon zebn AOctien ... zwei u6“ 8 Die Dividenden sind in Cöln an der Kasse der Gesellschaft zahlbar⸗²⸗ .“ Die Namen des vollziehenden Direktors, seines Stellvertreters, und der vyfpon fünfzehn Actien drei Stimm 9 ö dieselben konnen v111114“*“ 8 übrigen Directions⸗Mitglieder, sowie des Rendanten (Paragraph Neun und von zwanzig Actien vier Ceünmmen 1“ Orten zahlbar gestellt werden. Die Dividenden werden jährlich am ersten Uebertragen auf.. zwanzig), sind durch die im Paragrapben Neun bezeichneten Blätter zu und für jede weiteren fuͤnf Actien eine Stimme, so daß der J Nai gegen Einlieferung der ausgegebenen Dividendenscheine ausgezahlt. Folio ET““ Art ist jeder in den Personen eintretende Wechsel hundert Actien zwanzig Stimmen hat. der Inha 8 Dividend L veis und vierzig. 1 Citn, denn“ 8 8 SGsh he. n 8.82s 1 he Abwesende Actionaire können sich nur dur Ddie Dividenden verjähren zu Gunsten der Gesellschaft nach Ablauf Cölnische Privat⸗Bank 8 . esellschaft nach außen, being verfassungsmäßigen Repräsenkanten, Kaufleute durch ihre Prokuristen, Zen öXXX“ 8 (SDer Aufsichtsrath.) geschäfte zur Ausführung und besorgt die Verwaltung des Bankvermögens, derjähri und f Bev urch ihre Prokuristen, Mi 1öu“ 8 8 (Der Aufsichtsrath.) 1 z6 beit 1 G 8 dete durch ihre Vormünder, Chefrauen ma⸗ 1XX“ hat jedoch in Gemäßheit des Paragraphen drei und zwanzig bei der Aus⸗ ihre er, Ehefrauen d 8 Etal Neunn— 8 5 ; EEEI e. 8 vertreten werd V . ur 8 . 11“ aller dieser Functionen die für die Geschäftsführung erlassene In. Actionaire sind. Die Vertreter e. iene siae egeen selbst niht t. Verfahren bei der Auflösung Cölnische 11“ 8 ö“ gSg. 88 Eröffnung der Verhandlungen bei der Direction E Paragraph Zwei und Anweisung zum Empfange der zweiten Serie der Dividenden⸗Scheine d weit selbstständig, ie gegenwärtigen Stimmen bilden das Maximum, welches ein Actionäé für die sig D0oh 1 pfli jedenf 88 zur Actie N Statuten und ihre Instruction sie nicht beschraäͤnken. verkrae das Magi ctionär für die von ihm Die Bank ist verpflichtet, jedenfalls bis zum Ablauf der statutmäßigen . 2. 5 1 8 Diese Instruction ist sedoch nur zwischen den Mitgliedern der Direckion, ˙—e haben S8 Dauer, wenn aber die Aufloͤsung der Gesellschaft schon früher beschlossen der L8g ge g eng. 888 Gu“ gegen diese Anweisung nach §. 5 b Aufsichtsrathes und der Gesellschaft als solcher, nicht aber dritten Per⸗ .““ n. verbindlich. werden snesge innerhalb Jahresfrist nach dem Beschlusse, ihre sämmtlichen Scheine zur Sereeeie es de. schaft die zweite Serie der Dividenden⸗ onen gegenüber wirksam Den letzteren kann die Behauptung ei 8 j G 11 61bG Noten einzulösen. W“ . 1 59 1 . letzung jener Instruction mit Erfolg nicht entgegen gestellt G heit ”] del Uün Fdis Benecbac. 5* Fahrfs For we eaee EE“ fens 8 aragraph Acht und zwanzig. Sse . - ufsichtsrathes dem Ablaufe der statutmäßig bestimmten Zeit beschlossen, so müssen bis zu 2²* Cz Die vorstehend L“ ni 25 Fen 9 1ge enns al 11“ und ernennt den Prafüht letzterem Zeitpunkte sämmtliche Noten eingelöst werden. 3 Cöln, den.. bei gerichtlichen als außergerichtlichen Geschäften auf alle Fälle, in welchen des Aufsichtsrathes nn können weder Mitglieder 1 Paragraph Drei und vierzig. die Gesetze eine Spezial⸗Vollmacht erfordern. Den Nachweis, daß die Di⸗ In den regelmäßi en Beneeahe Bers 1 -) 89 * di Boresres din Wasghue ö der ihr zustehenden Befugnisse gehandelt habe, ist dieselbe in nachfolgender gebäühng E“ ammlungen werden die Geschäfte Zweihtsgeset b un 8ga folgende niaa ie h gegen dritte Personen zu führen nicht verbunden. Beri g andelsgeseh EEI1“ . Die eingelösten Noten sind unter 1 Patagraph Neun und zwanzig. 1) seenb- 88 E 89 des Geschäftes im Algz. Aufsicht des Kommissarius des Staates zu vernichten und die Vernichtung Brbibesbrasche Die Bank wird sowohl gegen jede richterliche und andere oöͤffentliche Be⸗ Waͤht der Mitglieder des 1ee Jahres insbesondere, itt mittelst eines gerichtlich oder notariell aufzunehmenden Dokumentes, in 8 b. Nr... S 8 gegen I“ durch die von mindestens zwei Directions⸗ 3) Berathung und vhgla nahne über die Anträge des Aufsichtsrathes 8 eaeneeeee bhgen, i bene Cölnischen Privat Bank. itgliedern unter der Firma der Bank vollzogene Unterschrift verpflichtet. der Directi S ; 8 ; hsrathe 8 . 8 r die z ; z1ni b Zu Quittungen über Gelder, Dokumente und Beirazeft.Zösefte über-.. dessere 98 8 Glnera einzelner Actionairef „Die Beträge der nicht eingelösten und präkludirten Roten werden nach ““ Vsa as velagscnie 5. nacges Sa 8 3 der Wechsel⸗Giri ist die unter der Fimaa xreection schriftlich eingereicht hae; E“ 8. cg 1“ 8 1.““ Fschüttt naͤher zu bestimmenden Orten die für das Jähr 18 8 ennuftiende Ze er Bank zu vollziehende gemei ftlich 1 if ie en Di⸗ 8 J aper epce aragra ‚er un g. h 18.. . rektors 8. seines Ee gereag hafn g a 1““ Fesdcns dehn vgeeg. Ahas c 1ee. 8 .219 erhalten, die B. hö“ iftzene Veteat 1 dieser Dividendenschein verloren, so findet das i s ra o Wreißsie ind Scripturen der Gesellschaft zu vergleicha von dem Aufsichlsrathe nach den im gegenwärtigen Statut für die Convo⸗ z b I . 11“ xe dir der Gesellschaft, deren und, der 1“ die Decharge zu ertheiln. ation gegebenen Vorschriften zum Zwecke der Vorlegung der Schlußrechnung Verfahren Anwendung. Ernennung und Entlassung nicht dem Aufsichtsrathe vorbehalten ist. Sie Bei den Wahl findet in 88 8* 6 und Ertheilung der Decharge zu berufen. Die von den in dieser Versamm-. 1 ist befugt, diejenigen Beamten, deren Entlassung ihr nicht zusteht, zu sus⸗ sie nicht einstimmi .g 8 9 g eneral⸗Versammlungen stets, insofern lung anwesenden, nicht zur Verwaltung gehörenden Actionairen ertheilte pendiren, und hat über die Entlassung derselben die Entscheidung des Auf. Stimmzettel und 88 e e d 8n fe genf Aet ime Fissttmmans t Decharge befreit ämmiliche Verwaltungsvorstände dieser Bank, den Actio⸗ sichtsrathes herbeizuführen. für die Wahlen im Aufse ige 2 as im Paragraphen Zwei und zwanjig nairen gegenüber, von allem und jedem ferneren Nachweis, so wie von Paragraph Ein und dreißig. Die Beschlüͤsse e statt. b jedem Anspruche wegen der erfolgten Liquidation. Bei Krankheits⸗ oder sonstigen Behinderungsfällen des vollziehenden werden vorbehaltlich der Bestimmun nh Tean 2 S. 5 - din beüüde he kac,Srcn. gethcta e Keniwale ücegen se nageh Direktors übernimmt der vom Aufsichtsrathe ernannte Stellvertreter dessel und Fünf und vierzig durch Majorität wese Fall in ein b 1““ 11ö13“ ““ ben (Paragraph sechs und zwanzig) dessen Dienst. Ist auch dieser erkrankt weise vertretenen, stimmberechtigte esoeitat der erschienenen, be th jeser Fall in einer zweiten, eigens zu diesem Zwecke berufenen General⸗ Steatisti 1 oder verhindert, so hat der Aufsichtsrath wegen der Stellvertretung das mengleichheit sch 14““ Versammlung wiederholt hat. 8 atistische Nachrichten. 3 Erforderlichste anzuordnen. , hahen de Beschlüssen die Stimme des Vor⸗ Zur Decharge der Verwaltungsvorstände durch die General⸗Versamm⸗ 8 ““ 1 111414“*“ lrSeE 88 trag des Vorsitzenden, sowie auf den Antrag von lung im Falle der Liquidation der Gesellschaft ist jedoch jedenfalls eine mit bes 5 dn ezirk Liegnitz in gewerblicher Beziehung ü Der vollziehende Direktor muͤß mindestens zehn Actien der Gesellschaft S fünf Actionären muß durch geheimes Scrutinium abgestimmt Stimmenmehrheit von drei Vierteln der vertretenen Actien erforderlich. Titel böngt dee des 1““ 5 besitzen oder erwerben glichen Regierung 1 b . Die Protokolle der General⸗Vers⸗ . 3 zu Liegnitz nachfolgende Darstellun Die letzt istise Diese Actien wer b är 8 Versammlungen werden von einem 1 3 8.. g. Die letzte statistische Aufnahme der Sed heeetis. h18 11“ b“ Paragraph Fünf und vierzig. 8 Gegenwart dienen. Will man dessenungeachtet verfüchen in dieem Orze Die Direction fertigt und übergiebt dem Aufsichtsrathe die Paragrarbbß 8 R. 8 Nur in einer außerordentlichen General⸗Versammlung kann einen gedrängten Abriß des neuesten Standes der Industrie zu liefern, so vees,s. Aenach nnses 19 gscgih 8 eaggegä h“ b- 8 eservef a) der Statuten, respektive eine Erhöhung des Kapitals wird man billigerweise darauf rechnen dürfen, daß bei Beurtheilung einher 1— iftsjahres eine nach kaufmännischen Principien angefertige Paragraph Neun und dreißig. 8 urch Ausgabe neuer Aktien, solchen Uebersicht der Mangel an d f . Bilanz unter gewissenhafter Würdigung des Werthes aller Aktiva. Die Bücher der Bank werden mit dem ein und Hreißigsten Dezember b) die Auflösung der Gesellschaft beschlossen werden. richten, aus Fer Allmonatlich hat sie eine vom Aufsichtsrathe vorher zu genehmigende jeden Jahres abgeschlossen und wird die Bilanz auf diesen Tag von der Die Beschlüsse ad a und b können nur mitteelst einer drei Viertheile der werden könnten, volle Berücksichtigung findet. 1 Uebersicht der am letzten Tage des verflossenen Monats in der Bank vor⸗ Direction gezogen. Die Bilanz wird vor dem ersten März von dem Auf⸗ in der General⸗Versammlung vertretenen Aktien repräsentirenden Majorität 9 Gruppen sind es, unter welchen die Industrie des Regierungsbezirkes handen gewesenen Aktiva und Passiva, insbesondere der Bestände in ge⸗ sichtsrathe geprüft und festgestellt. gefaßt werden. Liegnitz im Wesentlichen zusammenzufassen s 1) Der Hüttenbetrieb 4 die prägtem Gold und Silber, Barren und Wechseln, ferner des Betrages der Binnen sechs Wochen nach der ordentlichen General⸗Versammlung muß Die Beschlüsse ad a bedürfen außerdem der landesherrlichen Geneh- Fabrication von Leinewand, 3) desgleichen von Tuch, 4) Wollenwaaren Forderungen aus Darlehen und aus laufender Rechnung, so wie der um⸗ die Bilanz den Revisions⸗Kommissarien (Paragraph sieben und dreißig) zur migun 5) Baumwollenwaaren, 6) Papier 7) Glas, 8) Thonwaaren 9) verschi laufenden Banknoten, desgleichen unmittelbar nach abgehaltener jährlicher Prüfung vorgelegt und diese Prüfung von denselben im Laufe der nächs⸗ 8 u dene andere Fabricationszweige. 1 - , 9) verschie⸗ General⸗Versammlung einen alle Zweige des Verkehrs umfassenden, vom folgenden vierzehn Tage erledigt werden. Die Bilanz wird, nachdem sie von o„ E1616““ 1) Der Hüttenbetrieb. Vor dem näheren Eingehen auf das Aufsichtsrathe genehmigten kurzen Geschäftsbericht für das abgelaufene Jahr den Revisions⸗Kommissarien geprüft worden, durch die Gesellschaftsblätte si Staates. Huttenwesen sei uͤber den unbeträͤchtlichen Bergwerksbetrieb nur bemerkt dem Kommissar des Staates vorzulegen und gleichzeitig in den Paragraph veröffentlicht. Ober⸗Aussichtsrecht des Stgtes deaß im Jahre 1864 an Steinkohlen auf 98gruben, (hauptsächlich im nenn 8dg Zeitungen zu veröffentlichen. 1 Der Ueberschuß der Activa über die Passiva bildet den Reingewinn Paragraph Sechs und vierzig. 8 Kreise Landeshut) 537,775 Ctr. und an Braunkohlen auf 31 Gru⸗ zunft eib Se; vorbehalten, anstatt der monatlichen in Zu⸗ der Gesellschaft. Bei Aufnahme der Bilanz müssen sowohl die sämmtlichen Zur Wahrnehmung ihres Ober⸗Aufsichtsrechtes ernennt die Staats⸗ ben (hauptsächlich in den Kreisen Lauban, Görlitz, Rothenburg, 8. G öft ere, höchstens aber die wöchentliche Bekanntmachung der verausgabten Geschäftsunkosten, als auch alle vorgekommenen Verluste ab⸗ Regierung einen Kommissar, welcher befugt ist, allen Sitzungen der Direction Freistadt und Grünberg) 3,783,591 Ctr. gefördert wurden. Nieder⸗ iva und Passiva, insbesondere der Bestände in geprägten Gold⸗ und setzt und für die etwa vorhandenen unsicheren Forderungen ein angemessenrt und des Aufsichtsrathes, so wie den General⸗Versammlungen ohne Stimm⸗ schlesien und die Ober⸗Lausitz besitzen im Ganzen 18 Eisen- hüttenwerke (Hohöfen), nämlich zu Modlau, Gremsdorf, Greulich,

Silber⸗Barren und so weiter anzuordnen. Prozentsotz abgerechnet werden. Die etwa vorhandenen Effekten dünfen recht beizuwohnen, desgleichen von allen Büchern, Scripturen und Kassen zu nehmen, auch die Organe der Gesellschaft Kittlitztreben, Lorenzdorf (Kreis Bunzlau); Kotzenau (Kreis Lüben);

Paragraph Vier und dreißig. ErE. 888 niemals mit einem höheren, als dem Erwerbungs⸗Course und, wenn der der Gesellschaft jederzeit Einsicht Pra siin jedes Direetions »Mitglied ist befugt, in dringenden Fällen den Böͤrsen⸗Cours am Tage der Bilanz⸗Aufnahme niedriger, als der Erwer- gültig zusammen zu berufen. Er hat sorgfältig darüber zu wachen, daß Tschirndorf, Neuhammer (Kr. Sagan); Ndr⸗Eulau, Lauterbach, Ober⸗-Leschen, räsidenten des Aufsichtsrathes zur Berufung einer außerordentlichen Sitzung bungs⸗Cours ist, nur zu dem Börsen⸗Course in der Bilanz angesetzt werden. die Vorschriften der Statuten in allen Punkten zur Ausführung gelangen. Mallmitz (Kr. Sprottau), Neusalz, Rauden (Kr. Freistadt); Keula, Boxberg aufzufordern. Von dem auf diese Weise ermittelten Reingewinne erhalten zunächst die vW“ 1“ KN ““ 8 (Kr. Rothenburg); Bernsdorf und Burghammer (Kr. Hoyerswerda). Die⸗ Titel Sieben. 11““ des Aufsichtsrathes die ihnen statutmäßig zustehenden Tantiemen. 8 8 8 ht selben gründen sich auf den Reichthum der langsam fließenden Gewässer des Von den General⸗Versammlungen. so I Von dem hee. werden wenigstens sechszehn zwei Drittel Prozen v1A11““ Flachlandes an Rasenerzen. Namentlich die Flußgebiete des Schwarzwassers, aeabkanf un. 81. t. 18 b zum Reservefonds zurückgelegt, bis letzterer auf den vierten Theil 1 1 der Sprotta, des Bobers, der Tschirne, der Ochel, der Spree und der Elster, Hie Generat⸗Versammlunzen der Atctionaire sind 88 es Grund⸗Kapitals angewachsen ist. Die übrig bleibende Summe witd Nrö. 88 me 1 ssowie ihrer Nebengewässer sind reich an Wiesenerz und besitzen dessen genug, Die ordentliche General h des 88 t T11““ Register F&s 8 8s 1 luum noch manches Jahrzent hindurch die Hohöfen zu speisen. Auch das⸗ März zusammen; außerordentliche Feneraleh s 6 es Jahr im Mona Sollte sich durch eine Jahres⸗Bilanz eine Verminderung des Grund- gister Fol. ss g⸗ jenige Brennmaterial, kvon dessen ausschließlicher Verwendung die Ver⸗ Direction, so oft sie bezjebungeweise der A ersammlungen veranstaltet die Kapitals herausstellen, so dient zunächst der vorgedachte Reservefonds zur 1 Kalnische Privat⸗Bankhk schmelzung dieser Erze, nach dem bisherigen Stande unserer Technik, „beziehungsweise der Aufsichtsrath, es den Umständen Deckung derselben. Reicht derselbe dazu nicht hin, so dienen die zunächst B Gegründet durch notariellen Vertrag vom 20. Oktober 1855. abhängig ist, nämlich die Holzkohle, wurde früher von den benach⸗ estätigt durch Königliche Kabinets⸗Ordre vom 10. Dezember 1855. barten großen Forsten zu verhältnißmäßig billigen Preisen geliefert. Nach

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angemessen erachtet, oder wenn dies von einer Anzahl von Actionairen, erzielten Reingewi - 5 h

818. 1 . „einer Anzah gewinne vorzugsweise zur Wiederergänzung des Grundkapitale

f üsche ECE111414“ 9. ir Registern der Ge⸗ und darf, bevor diese stattgehabt hat, weder eine neue Reserve angesammelt 1““ 88 und nach haben jedoch die Preise des Holzes und mit demselben natuͤrlich

eeeeebGegate des 2eceh a 3. 228 ihnen noch eine neue Dividende vertheilt werden. So oft und so lange sich aber Bank⸗Actie Nr. V 3 auch die Preise der Holzkohlen eine solche Höhe erreicht, daß ihnen die aus

langt wird. 9 und der Gründe ver⸗ nach Wiederergänzung des Grundkapitals der Reservefonds erschöpft oder Ie 1““ über 3 dden fertigen Eisenwaaren zu erzielenden Preise, welche durch die Mitwerbung angegriffen findet, darf von den alsdann zunächst erzielten Reingewinnen Fanfhundert Thaler Preußisch Courant. 8 der unter günstigeren Kosten⸗Bedingungen arbeitenden Hütten des In⸗ und