1865 / 294 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

aus Thüringen nach Westfalen in letzter Zeit wahr⸗ cheinlich in Folge des bedeutenden Steigens der Holzpreise in Thü⸗ rungen sehr heruntergegangen seien. Unserer Ansicht nach dürften jedoch bei Einführung des Einpfennig⸗Tarifs zwei in Thüringen häufig vorhandene Mineralien einen ausgedehnten Absatzkreis in Westfalen gewinnen, nämlich Eisenerze und Steinsalz. Die Eisenerze sind bereits versuchsweise nach Hörde bezogen und würden bald hier in größeren Quantitäten zu verwenden sein, wenn bei der ausgezeichneten Qualität des Erzes die Tarifverhältnisse den Bezug ermöglichten. Steinsalz ist bekanntlich in der Nähe von Erfurt von der preußischen Bergwerksverwaltung in mächtigen Lagern und zum Theil vorzüglichster Reinheit aufgeschlossen. Der circa 180 Lachter tiefe Schacht steht durch eine Zweig⸗Eisenbahn mit dem Bahnhof Erfurt in Verbindung, und es könnte bei den höchst geringen Gewinnungskosten des Salzes ein sehr lohnender Betrieb eröffnet werden, wenn größere Mengen abzusetzen wären. Bei dem großen Reichthum der Provinz Sachsen an Steinsalz ist dieser Absatzkreis nur in Rheinland⸗Westfalen zu finden. Die rheinisch⸗westfälischen chemischen Fabri⸗ ken erhalten schon einen Theil des Bedarfs von dort, die Salinen am Hollweg mit ihren schwachen Soolen würden vortheilhaft sehr große Quan⸗ titäten Steinsalz verwenden können, wahrscheinlich das holländische und süd · deutsche Steinsalz ganz aus der Rheinprovinz verdrängt werden, wenn das⸗ selbe im Einpfennig⸗Tarif von Erfurt aus dorthin gebracht würde. Diesel⸗ ben Züge, welche Salz nach Westfalen transportirten, würden Steinkohlen wieder nach Thüringen zurückfahren, und es würde sich unzweifelhaft ein höherer Ertrag aus diesen Transporten beim Einpfennig⸗Tarif ergeben, als jetzt bei 1 ¾ Pf. pr. Centner und Meile und dem unbezahlten Transport leerer Waggons aus Thüringen nach Westfalen. Der Verein für die bergbaulichen Interessen wird auf diese Verhältnisse näher zurück⸗ kommen. Im Uebrigen ist der Absatz westfälischer Kohlen in Hessen und Thüringen in beständiger Zunahme begriffen und das im Oktober dorthin gesendete Quantum von 1744 Waggons das höchste bis jetzt erreichte. In Thüringen stößt die Erweiterung des Marktes der westfälischen Kohle aller⸗ dings auf große Schwierigkeiten und bildet diesebe nur etwa ein Drittel des gesammten Konsums, während zwei Drittel auf Zwickau fallen Der Wendepunkt ist hier Gotha; in Erfurt haben die Zwickauer Kohlen bereits das Uebergewicht. Außerdem nimmt die Verwendung von Braunkohlen, sowohl von einheimischen wie namentlich von böhmischen, dort beständig zu. Trotz alledem ist jedoch, wie gesagt, eine Erweiterung des Absatzes der west⸗ fäͤlischen Kohlen auch in Thüringen nicht zu verkennen und bei Einführung eines billigeren Tarifs eine bedeutende Zunahme sicher zu erwarten. 5

Grubenholz u. s. w.

Landwirthschaftliche Nachrichten. V

Wie der Pröäsident des landwirthschaftlichen Vereins für Rhein⸗ preußen, Herr von Rath, bekannt macht, hat der Ober⸗Präsident der Rhein⸗ provinz sich bereit erklärt, im Falle des Ausbruches der Rinderpest diejenigen Maßregelg zu treffen, die der Central⸗Vorstand gewünscht habe; die Zablung des Ersatzes für das getödtete Vieh werde aus der Staatskasse erfolgen. Aus dem südöstlichen Mecklenburg wird Anfangs dieses Monats der »Mecklenb. Ztg.« geschrieben: Die seit mehreren Wochen an⸗ dauernde feuchte Witterung mit fast täglichem Regen hat den Stand der Saaten mächtig gehoben und unsere Befürchtungen hinsichtlich der nächsten Ernte denn doch gründlich beseitigt. Es ist gegenwärtig eine wahre Freude, sich an dem grünen Teppich unserer Saaten zu weiden, darin Farbe, Be⸗ staudung und Entwickelung eine mehr als befriedigende, wohl ausgezeich⸗ nete genannt werden darf und uns zu den besten Hoffnungen für die künftige Ernte ermuntert. Ein Hauptschaden der Saa⸗ ten: die Mäuse, von denen die hiesige Gegend häufig als Sam⸗ melplatz ausersehen wird, ist in diesem Herbst glücklicherweise so gut als gar nicht vorhanden, was wir unter anderem auch noch dem an⸗ haltenden Regen zuschreiben dürfen. Einen hervorragenden Platz unter den Saaten nehmen die der Oelfrüchte, namentlich die bei Regen gesaͤeten, ein, obwohl die bei der Dürre ausgestreuten verhältnißmäßig noch un⸗ erwartet gut von dem nachfolgenden Regen hervorgerufen worden sind. Reihenkultur wird bei dieser Frucht von uns nicht inne ge⸗ halten. In Bezug auf den Futtervorrath macht durchaus keine Ausnahme, und sieht mancher Landmann, der seinen Viehstand bisher noch nicht abgemindert hat, die Unumgänglichkeit dieser Nothwendigkeit fast vor Augen, wenn anders er von dem durchgebrachten Vieh Nutzen haben will. Mancher Wirth will noch nicht daran und sucht den Futtermangel dadurch um etwas auszugleichen, daß er Laub und auch wohl Sand statt Streu verwendet, allerdings eine Nothhülfe, die aber von den⸗ jenigen nachgeahmt werden dürfte, welchen der bedeutend geringere Dung⸗ ertrag weniger fühlbar wird. Das nur in geringer Menge, aber in selten ausge⸗ zeichneter Guͤte eingebrachte Heu bleibt unsern Kühen noch aufgespart, da das Erb⸗ sen⸗ u. Wickenstroh in so vorzüglicher Güte eingebracht wurde, daß es der Güte des Heues mancher Jahre fast gleichkommt und somit statt dessen mit dem Stroh zusammen geschnitten wird. Das Vieh befindet sich dabei gut, und läßt sein bisheriges Aussehen durchaus nicht auf Futternoth schließen. Der Milchertrag ist allerdings weit geringer als in fruͤheren Jahren, und steht zu erwarten, daß der Pott Milch den bisherigen Preis von 2 Sch. noch übersteigen wird. Butter ist durch das Vorhandensein des Gänseschmalzes von 22 Sch. auf 16 und stellenweise auch wohl gar auf 14 Sch. gefallen, ein Preis, der durch die bevorstehende Schlachtzeit wohl vor der Hand noch bleiben, wenn nicht noch fallen wird. Fettes Schweinefleisch wurde vor wenigen Wochen noch das Pfund mit 16 Sch. bezahlt, ein Preis, der wohl selten gezahlt sein dürfte. Un⸗ sere Kartoffeln, wenn auch durchgehends etioas schorfig, sind von gutem Ge⸗ schmack und werden für 24 Sch., 20 Sch. und in großen Partien auch für 16 Sch. der Scheffel verkauft. Vom Anfaulen der Kartoffeln in den Kellern haben wir nichts zu leiden, was wohl namentlich dadurch kommt, daß fast in der ganzen Gegend hier das Aufnehmen dieser Frucht thunlichst spät ge⸗ seechtznde die spät aufgenommene Kartoffel die übrigen an Geschmack weit übertrifft. .

unsere Gegend

London, 8. Dezember. Der thierärztliche Ausschuß des geheime Staatsratbes bhat seine Statistik über die Viehseuche bis zunn 2. Dezember durchgeführt, leider lassen die Zahlen seit der vor etwa einem Monate eingetretenen ungünstigeren Wendung der Krankheit noch kemn bessern Symptome erkennen. Fuͤr die am 2. Dezember abgelaufene Wocht werden 3828 Erkrankungen vermerkt, 218 mehr als in der vorhergegangt⸗ nen Woche. Nur in dem Londoner Bezirke, in den östlichen und in 8 wolesischen Grafschaften zeigt sich eine Abnahme der Seuche, ebenso in Schott. land (1191 statt 1582). In Yorkshire und in den nordwestlichen Graf⸗ schaften ist die Ausbreitung der Seuche am bedenklichsten, wie für die drei Wochen vom 11. November bis zum 2. Dezember fol⸗ gende Steigung beweist: 596:942:1361. Im Ganzen sind seit dem ersteu Auftreten der Seuche bis zum 2. Dezember 39,714 Erkrankungen verzeich⸗ net worden, 19,936 Thiere starben, 10,787 wurden getödtet, 2909 genasen; bleiben 6082, deren Schicksal sich nech nicht entschieden hat. Die unzähligen Erlasse des geheimen Staatsraths, welche vor Kurzem in eine konsolidirte Ordre zusammengefaßt worden sind, haben also nicht hingereicht, der Epi⸗ zootie Stillstand zu gebieten, wie sehr sie auch einer noch größeren Ausdeh⸗ nung derselben, als wir jetzt sehen, vorgebeugt haben mögen. Cs macht sich daher von vielen Seiten der Wunsch nach energischeren Maßregeln geltend, selbst auf die Gefahr hin, daß der kom⸗ munalen Selbstregierung Eintrag geschehe. Eine Deputation der Königlichen landwirthschaftlichen Gesellschaft hatte gestern eine Audienz bei Carl Granville und Sir George Grey in dem VBüreau des ge⸗ heimen Staatsrathes, um der Regierung eine Reihe von Resolutionen zu empfehlen, denen zufolge sie, als Centralbehörde auftretend, alle Viehmärkte schließen oder anordnen solle, daß jedes zu Markte gebrachte Thier mit einem aufgebrannten Zeichen versehen und binnen 48 Stunden am Platze selbst oder ganz in der Nähe geschlachtet werde. Ausländisches Vieh aller Art solle an dem Orte der Landung geschlachtet oder, wenn diese Maßregel zu scharf erscheine, inspizirt und wenn frei von Krantheit, mit einem beson⸗ dern Zeichen markirt und an den von dem Importeur zu bestimmenden Ort gebracht werden, um dort geschlachtet zu werden. Earl Granville war nicht geneigt, auf die Vorschläge einzugehen, die Lokalbehörden seien bereits er⸗ mächtigt, alle diese Anordnungen innerhalb ihrer Bezirke zu treffen und die Regierung könne von dem aingeschlagenen Wege nicht abgehen.

Paris, 8. Dezember. Die Viehseuche im Pariser Akklimatisirungs⸗ garten scheint durch den energischen Beschluß des Vorstandes sofort zum Stehen gebracht zu sein: 27 Thiere, welche Spuren zeigten, wurden auf der Stelle getödtet; der Rest scheint jetzt vollkommen gesund zu sein, doch ist zu bedenken, daß der Keim oft acht Tage zur Entwicklung gebraucht, wie es bei den von England eingeführten Gazellen der Fall war. Bemerkenswerth ist, daß kein Schaf von dem Typhus, dagegen mehrere Ziegen befallen wurden, weshalb man alle solche, die, wenn auch noch so wenig, Verdacht

Eisenbahn⸗

Vom Rhein, 10. Dezember, wird der »Düsseldorf. Ztg.“ geschrieben: Die Eifeleisenbahn wird voraussichtlich im nächsten Fruͤhjahre in An⸗ griff genommen werden. Sie soll dazu dienen, die Lücke auszufüllen, die in der großen Route vom Rheine zum Mittelländischen Meere vorhanden ist. Nach Vollenduug der Eifelbahn bis Trier wird dann der Personen⸗ und Güterverkehr über Saarbrücken und Forbach nach Metz gehen. Ein Blick auf die Karte aber lehrt, daß dieser Weg zu lang ist, während eine Eisenbahn von Trier nach Thionville zum Anschlusse an die nach Metz führende Eisenbahn die Route nach Marseille um mindestens 5—6 Meilen abkürzen würde. Die Rbeinische Eisenbahn⸗Gesellschaft wird also nicht bei der Eifelbahn stehen bleiben dürfen. Vielmehr muß sie schon jetzt dieses Projekt ins Auge fassen, und dafür sorgen, daß auf französischem Gebiete für die Strecke von Thionville bis zur preußisch⸗luxemburgischen Grenze die einleitenden Schritte zum Bau der angedeuteten Bahn geschehen. Dadurch würde die Eisenbahn eine direkte Linie von Cöln nach Metz herstellen. Auf der anderen Seite ist auch der Hochwaldbahn Beachtung zu schenken, welche Personen und Gütern von der oberen Mosel, die nach Bingen und weiter bestimmt sind, den Umweg über Saarbrücken ersparen würde. Wenn auch die ersten Betriebsjahre der Eifelbahn einen mäßigen Betrag aufbringen werden, so läßt sich doch durch die Anlage von Zweigbahnen die Frequenz steigern, namentlich durch Erschließung neuer Quellen des Verkehrs, und zwar wird solches theilweise von selbst geschehen, sobald sich in der Eifel eine bedeutendere industrielle Thätigkeit gebildet haben wird. Ferner wird auf den Bau guter Straßen nach denjenigen Ortschaften Bedacht genommen werden müssen, die nicht in das direkte Bahngebiet der Eifel fallen, wie Prüm, Bitburg, Wittlich u. s. w.

London, 7. Dezember. Zum ersten Male seit der Vollendung der telegraphischen Verbindung mit Indien ist gestern eine Depesche von dort in einem Tage hierher gelangt. Sie war in Calcutta um 10 Uhr 20 Mi⸗ nuten aufgegeben worden und wurde hier um 8 Uhr Abends ansgegeben. Bei einigermaßen zweckmäßig geleitetem Dienste sollte dies die Regel sein; doch mit den türkischen Telegraphenbeamten steht es herzlich schlecht, ihre Lässigkeit bringt die europäischen Beamten zur Verzweiflung und die Klagen der letzteren sind ein stehendes Kapitel. Der Zeitunterschied zwischen Cal⸗

blos die resp. Tageszeiten ins Auge faßt, ganz gut

so daß es, wenn man aufgegeben

möglich wäre, eine Depesche hier früher zu erhalten, als sie dort

wurde. Ein unterseeisches Kabel, welches sich dadurch

8. Dezember. auszeichnet, daß die Isolirung nicht stark zu sein braucht und daß die ge⸗

Die Kraft

reland durch den Kanal nach Cape Grinez gelegt worden.

wird durch zwei Arten von Metalldraht produzirt; die Erfindung gehört

Herrn Pigott. Das Kabel arbeitet schon erwünschtermaßen.

Ordre vom 8. Februar d. J.

cutta und Greenwich beträgt, nebenbei bemerkt, 5 Stunden 53 Minuten,

wöhnlichen Batterien Uberflüssig sind, ist gestern glücklich von South Fo.

nnement beträgt:

4 Thlr.

n“.s Vierteljahr sir nelten der Monarchit

ällen ohne

is⸗Erhöhung. preis ——

Das Abo

Aue post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an für Herlin die Expedition des König

Preußischen Staats-Anzeigers:

Wilhelms⸗Straße No. 51.

([nahe der Leipzigerstr.)

. E m⸗

Berlin, Donnerstag den 14. Dezember

Majestät der König haben Allergnadigst geruht: 8 Dr. Hiller in Seehausen Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Dem Kreis⸗ Pbysikus

i. 2 dene Weste und schwar

der Anzug unverändert.

gcharakter als

Berlin, 13.

Erbprinz und der nz. ard ingen sind heute nach Meiningen wieder

Ihre Hoheiten der von Sachsen⸗Mein

aögertist.

Berlin, den 22.ö b

Dezember.

11116464“ b nehmen zum gestickten Rock schwarze resp. schwarze Beinkleider,

weiße Handschuhe, in sofern

zwarze seidene Weste und blaue Uniform schwarze sei⸗

zur kleinen b ze und in allen Fällen

ze Beinkleider,

sie Militair⸗Uniform tragen, bleibt

Ceremonienmeister: Stillfried.

Prinz Bernhard

E“

Oer Königliche Hof

8

Die Damen erscheinen in zie erste Woche in schwarzem und schwarzen Fächern;, weißen Handschuhen und Blonden.

den

legt heute 1— 1 ier die Trauer auf drei cher ginig der Belgig schwarzseidenen Kleidern, und Kopfputz mit schwarzen Handschuhen die zweite W weißen Fächern,

Wegen des Anzugs der Herren w 889* Secs vom 8. Februar 13. Dezember 1865. ““ b Der Ober⸗ Ceremonienmeister: Graf Stillfried.

Seine Majestät den

Reglements für die Fe Wochen an.

zwar Auf den der Beschlüsse schaft

Woche in weißem Kopfputz mit 8 die dritte Woche in

ird auf die diesfälligen Aller⸗

8 884 1862 Bezug genommen, 8

Jeder dem Verbande der

Landschaft neu Hinzutretende

27

V sozietäts⸗Beiträge mit dem sein Beitritt erfolgt ist, an

Die in

Allerhöchsten Bestimmungen lauten wie fo Ze. der König haben in von des Hochseligen Koͤnigs Majestät unter B hmungene 1)

zu genehmigen zu 9. 9 7. Oktober 1797 vorgeschriebenen der Hoftrauer, namentlich in

Se. Majestät Allerhöchst getroffenen

Trauer⸗Reglement vom nungen über die Anlegung

Abstufung von tiefer zu weniger tief ei Abstufung r fer z an in folgender Weise v

Uniform tragen, von nun den sollen:

8 zniglichen Hofe angehör 1 n e Sen alic ö à la suite und Flügel⸗Adju⸗

so wie der Geheime Kabinets⸗

General⸗Adjutanten, tanten,

2 21 2 Königs, die ““ 4 baben linken Arm zu tragenj des Königlichen Hofes, legen

der Prinzen des Köt Königlichen Majestäten, Hoofe einen Flor um den 2) alle diejenigen Personen Militair⸗Uniform tragen bei tiefer Trauer (d. h.

während der ersten vierzehn, acht Tage) - oll

einer vierzehntägigen ss tgeren Westen und weiße Handschuhe, in

gest vorgeschriebenen goldbordirten

irten Hut r Fe Uniform und den goldbordirten H G

kleinen Uniform dagegen, w j 3 ut mit schwarzer Feder anj

Personen, welche nicht zum

rend der ersten - schwarze Handschuhe; bei Trauer schwarze seidene allen Fällen aber zum

den dreieckigen H alle diejenigen gehören, berufen sind,

der vorstehenden Traueransage in B

aber während einer legen keinen

richten. Bei der Erhöhung keine gleiche Vergünstigung

sa gBerfolg der diesfälligen, An seine Se 22. eeeee5S Kabinetse die in dem

Anord⸗

Betreff der ““ oder Metall; V hauf drei Gebär auf die kleinste

Den polizeilichen sicherten gegen die S

durch Allerhöchste stets

geruht, daß a) bei jedem nicht

die bis an den

fer Trauer, für

enden Herren, also auch die

Rath Sr. Majesat des rer Königli Hoheiten

en Ihrer Königlichen Hobeiten Leibärzte Ihrer während jeder Hoftrauer bei

Wenn ausgemittelt wi Theil bei

von 1 bi

wird der vierfache

welche nicht b G 8 Brandvergütung in Abzug

‚außer dem erwähnten Flor, einer vierwöchentlichen Trauer bei einer dreiwöchentlichen waßr. schwarze wollene Westen un oder kürzeren

bei

folgende Bestimmung:

für jede ickten Rock die zur halben Gala nehmen,

V Diäten aus

Beinkleider von der Farbe der e. mit weißer Feder, zur Su

8 ogen

der

ie bisher, Commissarius resp. des auszuführenden entfernt ist, wie

Königlichen Hofe Hoftrauer daselbst zu erscheinen or um den Arm an, sondern

treffend die Abänderun

Bericht vom 20. des 25. General⸗Landtages solgende Aenderungen des Reglements . Ostpreußischen Landschaft vom 30. Dezember 1837. S. 97 ff.) genehmigen. 8

Der §. 43 b., mit Ausschluß des letzten b Stelle tritt folgende Bestimmung:

zu jedem Schornstein

Wasserküven (eine Stelle von zwei ge⸗

f haben, so soll eine dem Brande gefehlt haben, so so s 100 Tbalern zur Sozietätskasse eingez

Dieser Paragraph wird aufgehob Die Bezirkskommissarien, sowie d Reise, welche sie 1 ein Pauschquantum von zwei

den Betheiligten

Jede Entschädigung fällt fort, w

auch in allen den

om 27. November 1865 be⸗

g der §§. 15, 43 b und 73 des uersozietät der Ostpreußischen

Landschaft vom 30. Dezember 1837. 1

November d. J. will Ich in Folge der Ostpreußischen Land⸗ für die Feuersozietät d

(Gesetz⸗Samml

General⸗Feuersozietät der Ostpreußischen

ist fortan nur verpflichtet, die Feuer⸗

Beginne desjenigen Quartals, in welchem

die General⸗Feuersozietätskasse zu ent⸗ schon bestehender Versicherungen findet

statt.

Zu §. 43 b.

Satzes, wird aufgehoben

Verordnungen unbeschadet, sind die Ver⸗ ozietät verpflichtet, folgende Löschgeräthe

in brauchbarem Stande zu erhalten:

gedeckten Wohnhause eine Leiter, reicht einen Eimer von

massiv Fons Leder, Hanf ide einen Feuerhaken; Ortschaft und auf jede sechs Häuser ein Kufe), wobei ein Räderküven die wöhnlichen Feuerküven vertreten kann. daß diese Löschgeräthe ganz oder zum Ordnungsstrafe ogen werden. Bis

Ordnungsstrafe durch das Kollegium

rd,

28 finitiven Festsetzung dieser 4 *. 18 8 Fur deneg sisahnschaffungswerih der defektirten Stücke von 5

gebracht. 88 8

8 en und tritt an seine

Stelle eren Stellvertreter erhalten der Versicherten unter⸗ Thalern als Reisekosten

Die Hälfte dieser zur Kasse einge⸗

im Interesse

Sozietätskasse gezahlt. wieder enn der Wohnort des

Stellvertreters von dem betreffen den Orte Geschäftes nur ½ Meile oder weniger in Fällen, in welchen die