“ 8 8 4098 Das Publikum ist indeß im Stande, auch einerseits dazu beizutragen, daß jener ungewöhnlich steigende Verkehr ünktlich bewältigt werde, sobald nicht der überwiegend größte Theil jener Sendungen erst in den letzten Tagen bei den Posten zusammen⸗ Es ergeht deshalb an die Versender das Ersuchen, die Auf⸗ gabe der Päckereien mit Weihnachts⸗Sendungen nicht auf die letzten Tage und die äußersten Fristen hinauszurücken, vielmehr im eigenen Interesse und zur Beförderung des Gesammt⸗Verkehrs auf eine an⸗ gemessene frühzeitigere Absendung jener Päckereien Bedacht zu nehmen. Zugleich wird empfohlen, daß die Signatur und der Name des Bestimmungsorts auf den Packeten recht deutlich und unzweideutig angegeben und etwaige ältere Signaturen, welche sich noch auf der oder wenigstens
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Sendungen sicherzustellen.
trifft.
unkenntlich gemacht werden. — Berlin, den 2. Dezember 1855.
ber⸗Post⸗ Direktor 1
Emballage befinden sollten, von derselben entfernt
Nichtamtliches.⸗
Pvreußen. Berlin, 15. Dezember. Se. Majestät der König nahmen gestern die Vorträge des Kriegsministers und des Militair⸗Kabinets, so wie militairische Meldungen entgegen und empfingen den Kaiserlich mexikanischen Geschäftsträger Sennor Barandieran, welcher im Auftrage seines Souverains Sr. Majestät dem Könige den Kaiserlichen Hausorden überreichte.
— Gestern Mittags 2 Uhr geruhten Se. Majestät der König das seit dem Jahre 1850 begründete Königliche Hausarchiv in Augenschein zu nehmen und den interessantesten Schriftdenkmalen älterer und neuerer Zeit anderthalb Stunden lang in eingehendster Weise die Allerhöchste Aufmerksamkeit zu schenken. — Gleichzeitig mit Sr. Majestät waren Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin der Niederlande ebendaselbst erschienen.
Empfangen und geführt wurden Se. Maäjestät von dem Wirk⸗ lichen Geheimen Rath und Ober⸗Ceremonienmeister Grafen von Stillfried, während der Hausarchivar, Geheimer Archivrath Dr. Märcker die betreffenden Schriftstücke und andere Antiquitäten des Königlichen Hauses vorzulegen die Ehre hatte.
— Ihre Majestät die Königin wohnte vorgestern der Trauerfeierlichkeit im Hause der verstorbenen Gräfin Voß bei und ertheilte der Gemahlin des Königlich großbritannischen Botschafters ihre Abschiedsaudienz. — Den Kammerherrndienst übernehmen vom 15. bis 31. Dezember die Königlichen Kammerherren Graf Keller uud Graf Kayserling.
— Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin begaben sich gestern früh um 10 Uhr nach Spandauer Forst und kehrten gegen 5 Uhr zurück.
Se. Königliche Hoheit der Kronprinz besuchte nach dem Diner Se. Majestät den König und fuhr Abends 8 Uhr nach Brüssel.
In der Begleitung befinden sich der General⸗Major Freiherr von Loën, der Hauptmann im Generalstabe von der Burg und die Lieutenants Graf zu Eulenburg und von Dieskau.
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Königsberg, 12. Dezember. Die fünfte Sitzung des Pro⸗ vinzial⸗Landtags hatte nur Verhandlungen über eingereichte Petitionen zum Gegenstande, über welche, wie folgt, beschlossen wurde:
1) Auf eine Petition des Pfarrers Hundt in Kanernick, betreffend die Unterstützung der von ihm daselbst gegründeten Lehranstalt, wurde in Anbetracht der wohlthätigen Wirksamkeit dieser Anstalt in dortiger Gegend und der erheblichen persönlichen Opfer, welche hierfür vom Pfarrer Hundt gebracht worden, demselben eine Unterstützung von 2000 Thlrn. gewährt.
2) Ueber eine Petition des Agrikultur⸗Ingenieurs Leßner in Tilsit: »eine Verordnung zu veranlassen, welche die Bepflanzung der Gemeinde⸗ plätze, der ertraglosen Grundstücke und der sämmtlichen Wege in den waldarmen Terrains verordnete, und dahin zu wirken, daß sachkundige Männer auf die Hebung der kleineren Landwirthschaften hinarbeiten möch⸗ ten«, wurde, da in den zwar anerkennenswerthen Vorschlägen des Pe⸗ tenten keine praktische Handhabe gefunden werden konnte, zur Tages⸗ ordnung übergegangen.
3) Die Petition des zeitigen Prorektors der Königlichen Albertus⸗ Universität Dr. Friedländer, betreffend die Gewähr einer Summe von 4000 Thlr. aus dem Landtagsdispositionsfonds zur Sicherung der jähr⸗ lich zur Feier des 20. Juli bestimmten Prämürung wissenschaftlicher Ar⸗ beiten von Studirenden, wurde, da diese Prämiirung durch anderweite Mittel für die nächsten drei Jahre noch gesichert ist, zur Zeit abgelehnt.
4) Bezüglich der Petition der ostpreußischen landwirth⸗ schaftlichen Centralstelle auf Abänderung der Provinzialgesetzge⸗ bung für Abwehr von Viehseuchen wurde der Antrag des Ausschusses: „den Petenten anheim zu geben, die Petition der Königl. Staatsregie⸗ rung und den Häusern des Landtages zu übergeben, da sie die Abände⸗ rung allgemeiner Landesgesetze betreffe«, abgelehnt und auf die materielle
mehr
Prüfung der angeregten Frage eingegangen, demnächst aber der Ausschuß beauftragt, nochmals in nähere Erörterung der vorzuschlagenden Abachuß rungen dieser Gesetzgebung einzutreten. ude. 5) Endlich wurden noch zwei Petitionen der Kreisarmenk iss der Kreise Wehlau und Insterburg, »die Kosten der düeeenesen für die aus der Landarmenanstalt zu Tapiau entlassenen Detinirten 88 resp. die Angehörigen der in der Stadt Drengfurth verstorbenen Mältan Invaliden auf den Landarmenfonds zu übernehmen«, als nicht genü 8c motivirt, abgelehnt, da insbesondere aus beiden Petitionen nicht bestitamd ersichtlich war, ob und wie weit beide Kreise durch solche Kosten wirkli unbilligerweise belastet sind. ic Posen, 14. Dezember. In der 8. und 9. Sitzung des Pro⸗ vinziallandtags wurde vom dritten Ausschuß über verschiedene An. träge, betreffend das Taubstummen⸗Institut, berichtet und be. antragt, neben mehreren Gehaltserhöhungen für die Lehrer und Be⸗ willigungen für neue Kurse:
das Bedürfniß, eine zweite Taubstummen⸗Anstalt zu errichten, an⸗ zuerkennen. Letztere soll in Bromberg angelegt werden, so daß das Po. sener Institut ausschließlich für Kinder polnischer Zunge (40 — 50) bestimmt bleibt, das Bromberger für (30— 40) Kinder deutscher Zunge. Zur Be⸗ rathung über den Umbau resp. die Erweiterung des Br. Schulleh Seminargebäudes wird eine ständische Kommission niedergesetzt,
Sämmtliche Anträge wurden angenommen.
Der dritte Ausschuß trug ferner das Referat wegen Erbauung resp. Erweiterung der Irren⸗Anstalt zu Owinsk vor und be⸗ antragte:
1) Auf einer zum Ankauf vorhandenen Fläche von 40 Morgen bei Owinsk, angrenzend an den dortigen ummauerten herrschaftlichen Park soll eine Irren⸗Bewahr⸗Anstalt für 200 Pfleglinge nach neuanzufertigen dem Plane und Kostenanschlage erbaut werden;
8 2) die bez. Ackerfläche soll von dem Besitzer dem Angebote gemäß für 6000 Thlr. gekauft werden; 3) die Kosten dieses Ankaufs und zur Bauausführung sollen durch eberweisung des vorhandenen Departementalfonds im Betrage von 109,000 Thlr. und durch Darlehn aus der Provinzial⸗Hilfskasse oder urch eine Anleihe mittelst Emission von Provinzial⸗Obligationen mit nöglichst langer Amortisationsfrist beschafft werden; 4) die ständische Kommission für Verwaltung der Irren⸗Heil⸗Anstalt wird bevollmächtigt, das zur baldigen Ausführung des beschlossenen Land⸗ nkaufs ꝛc. Erforderliche in die Wege zu leiten, mit Vorbehalt der Ge⸗ ehmigung des Herrn Ober⸗Präsidenten Verträge zu schließen und Alles, as zur Herstellung der Anstalt erforderlich, vorzunehmen. Diese Anträge wurden abgelehnt und der eventuelle Antrag
angenommen:
Eine ständische Kommission zu ernennen, welche die Gebäude und die Ackerfläche der Anstalt in Kowanowko einer genauen Untersuchung unter⸗ wirft und darüber dem nächsten Provinziallandtag berichtet. Die aus 5 Mitgliedern bestehende Kommission wurde sofort gewählt. Merseburg, 14. Dezember. Aus den Verhandlungen des nun⸗ geschlossenen sächsischen Provinzial⸗Landtags ist noch nachzu⸗ tragen, daß derselbe in 2. Sitzungen, einer Morgensitzung und einer Abendsitzung, am 7. Dezember über die Allerhöchste Proposition, die Grundsteuer⸗Veranlagungskosten betreffend, verhandelte. Bei den stattgefundenen Berathungen ist die Erwägung, daß der Staat durch die neu regulirte Grundsteuer eine erhebliche Mehreinnahme beziehe und daß es daher billig sei, daß derselbe auch die Kosten für das Verfahren trage, durch welches ihm diese Mehreinnahme zugeführt worden, in den Vordergrund getreten und es haben daher die Stände zunächst den fast einstimmigen Beschluß gefaßt, Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten: »Die durch die Veranlagung der Grundsteuer entstehenden Kosten im Wege einer Staats⸗Anleihe oder in sonstiger Weise definitiv auf die Staats⸗Kasse übernehmen und zu diesem Behufe den beiden Häusern des Landtages die erforderlichen Vorlagen machen lassen zu wollen,« demnächst aber für den Fall, daß Seine Majestät Sich hierzu nicht bewogen fühlen sollte, zu dem Beschlusse sich vereinigt, die fernere allerunterthänigste Bitte vorzutragen: „beiden Häusern des Landtages einen Gesetzentwurf vorlegen lassen zu wollen, welcher den §. 6 des Gesetzes vom 21. Mai 1861 dahin er⸗ gänzt, daß der Theilnahme⸗Maßstab für die Tragung der Grund⸗ steuer⸗Veranlagungs⸗Kosten für jede einzelne Provinz gesetzlich festge⸗ stellt werde.«
Zu diesem zweiten Beschlusse hat sich der Provinzial⸗Landtag durch den Umstand veranlaßt gesehen, daß die für die Provinz Sachsen, ausschließlich der 4 altmärkischen Kreise, ausgeworfene Quote von 1,236,013 Thlrn. Grundsteuer⸗Veranlagungskosten denjenigen Betrag an Kosten weit übersteigt, welchen die Veranlagung der Pro⸗ vinz zur neuen Grundsteuer in Wirklichkeit nur verursacht hat. Die obengedachte, der Provinz Sachsen, mit Ausschluß der Kreise Oster⸗ burg, Stendal, Gardelegen und Salzwedel überwiesene Kostensumme von 1,236,013 Thlrn. ist vom Königlichen Finanzministerium nach dem Maßstabe der aus der Veranlagung der Grundsteuer sich er⸗ gebenden Grundsteuerbeträge bewirkt worden, prägravirt aber die Provinz ganz außerordentlich, denn die wirklichen Grundsteuer⸗ Veranlagungskosten der Provinz haben betragen:
1) für den Reg.⸗Bez. Magdeburg 268,766 Thlr. 28 Sgr. 1 Pf. 18 Merseabaa 119 . Erfurt 22
mithin zusammen 768,102 Thlr. 8 Sgr. 2 F.
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Wenn nun von der Provinz, anstatt dieser Summe, s werden, so würde die Provinz fast das Doppelte derjenigen Kosten zu tragen haben, welche sie wirklich veranlaßt hat. Wenn⸗ aleich nun die Provinzialstände sich der Hoffnung hingeben, daß die Grundsteuer⸗Veranlagungskosten werden auf die Staatskasse über⸗ nommen werden, oder daß dieselben doch in einer die Provinz weni⸗ er belastenden Weise auf dieselbe werden repartirt werden, so faßten dieselben doch in eventu und in Befolgung der ihnen zugegangenen Allerhöchsten Proposition den Beschluß: — 16 daß die Vertheiling der der Provinz auferlegten Summe, wie die der übrien Provinzial⸗Lasten, d. h. nach der Seelenzahl, auf die einzelnen Kreise vorzunehmen sei, denen es überlassen bleibe, die betreffende Quote als Kreislast weiter zu vertheilen, oder aus etwa bei ihnen bestehenden onds zu entnehmen. 8 Schließlich vereinigte der Landtag sich zu dem Beschlusse: daß, falls die Provinz wirklich zur Aufbringung einer so starken Summe genöthigt wäre, an Seine Majestät den König die Bitte zu richten sei, den für die Einziehung der Grundsteuer⸗Veranlagungskosten intendirten 10jährigen Zeitraum auf das Doppelte verlängern zu wollen. 1
Dahlen, 13. Dezember. Die hiesige Stadtverordneten⸗Ver⸗ sammlung hat vor einigen Tagen nach dem Vorgange von Glad⸗ bach, Odenkirchen und Rheydt ebenfalls sich für den Fortfall des Einzugsgeldes vom 1. Januar k. J. ab erklärt. Innerhalb des Kreises Gladbach ist also Viersen die einzige Stadt, welche diese Ab⸗ gabe noch fortbestehen läßt. 1
Aachen, 12. Dezember. In der gestrigen Gemeinderaths⸗ Sitzung theilte, den »Cöln. Bl.« zufolge, der Vorsitzende, Oberbürger⸗ meister Contzen, ein Anschreiben des Bürgermeisters, Grafen von Nellessen mit, in welchem derselbe den Entwurf einer event. Stiftung vorlegt, und zur Erbauung von Arbeiterwohnun⸗ gen ein Kapital von 30,000 Thlrn. fundiren will, wenn die Stadt ihrerseits die resp. Bauplätze schenken und zu den Bauten ein zu amortisirendes Kapital bei dem Verein zur Beförderung der Arbeit⸗ samkeit vermitteln würde. Zur Vorberathung wurde das Projekt dem Finanz⸗Comité überwiesen und hiermit im Zusammenhang und
zur Erledigung des betreffenden Antrages des Herrn Hoyer beschlossen,
in der nächsten Sitzung ein besonderes Comité von fünf Mitgliedern zu erwählen, welches der Frage über Exrbauung von Arbeiterwoh⸗ nungen im Allgemeinen näher treten soll. . Cöln, 14. Dezember. Das fünfzigjährige Stiftungsfest des ostpreußischen Füsilier⸗Regiments Nr. 33 wurde von demselben am 12, und 13. d. Mts., nach Mittheilung in der »Köln. Ztg'e, in echt patriotischer Weise begangen. Am 12. Dezember, Nachmittags 4 Uhr, versammelte sich das Offizier⸗Corps des Regiments im Saale des Militair⸗Casino's am Neumarkt, um die eingeladenen Gäste und ehemaligen Mitglieder des Regiments zu empfangen. Es waren erschienen: der Divisions⸗Commandeur General⸗Lieutenant Hiller v. Gärtringen, der Brigade⸗Commandeur General⸗Major v. “ thal, der Kommandant General⸗Major v. Frankenberg, die ehemaligen Regiments⸗Commandeure General a. D. v. Plehwe und Com⸗ mandeur des 2. Garde⸗Regiments Oberst v. Pape, Obsest. Gieukenant Muelenz, Major von Henning und mehrere Hauptleute, vientenantzy Aerzte und Zahlmeister. Außerdem hatten ihr vütes Regiment 8 gesucht der Oberst a. D. von Schubert, der Oberst⸗Lieutenant s 3 von Voß, der Major a. D. von Hochwächter und der “ en· Unteroffizier Felsch, die im Jahre 1815, bei SS des egi⸗ ments, aus schwedischen Diensten, dem Regimente Engelbrechten, in preußische Dienste übertraten. So manche Erinnerungen aus 8 heren Zeiten, heiterer und ernster Art, wurden hler ansgesansch und rasch war die Stunde bis zur Theater⸗Vorstellung ver⸗ ronnen. Herr Direktor Ernst war den Wünschen des Fest⸗ Comité's entgegengekommen, indem er sämmtliche Plätze des u“ Theaters dem Regimente zur unentgeltlichen Verfügung stellte un durch seine Gesellschaft »Wallensteins Lager« meisterhaft Füts ben ließ. Ein Ball des Offizier⸗Corps im Militair⸗Kasino beschloß 9 Feier des 12. Dezember. Am 13. Dezember, Vormittags um 11 Alr, war das ganze Regiment zum Appel auf dem Neumarkt “ melt; der Regiments⸗Commandeur Oberst von Wegerer 8 hte, nach einem kurzen Abriß der Geschichte des Regiments, ein “ Se. Majestät den König aus, wobei das Regiment das Gewehr präsentirte und die Fahnen gesenkt wurden; dierauf boh e Divisions⸗Commandeur die gute Haltung des Regiments bervor. ün sprach die Ueberzeugung aus, daß dasselbe sich ss wie 1 auch im Kriege bewähren würde. Harauf . kam 5 graphische Depesche vom Kriegs⸗Minister, daß 8 8 “ zu befehlen geruht, daß die Mannschaften der 5. und 8 898 pagnie das Band mit der Inschrift: »Für Auszeichnung 8 6 maligen schwedischen Leib⸗Regiment Königin⸗ sortan am Helme tragen
ürften. Es folgte nun der Vorbeimarsch in Zügen mit Gewehr
über, worauf die Compagnieen sich in ihre Kasernen verfügten, wo
sie festlich bewirthet wurden. Das Offizier⸗ ö 6 versammelten sich um 2 Uhr zu einem Diner im e 9 geschmückten kleinen Gürzenich⸗Sagale. Der T d mandeur begann die Reihe der Toaste mit dem auf Se. Majestä
1,236,013 und zuzüglich des Antheils der Altmark 1,346,957 Thlr.
den König, worauf die Nationalhymne und dann eine Reihe anderer Toaste folgte. Den Schluß derselben bildete die Erinnerung an die im Regimente gestandenen und bereits verstorbenen Kame⸗ raden, angeregt durch den Major a. D. v. Hochwächter, in zum Herzen sprechenden ergreifenden Worten.
Scyleswig⸗Holstein. Sonderburg, 12. Dezember. Gestern Morgen marschirten nach der »Ny Sönderb. Avis⸗ die bis⸗ her bei den Schanzarbeiten beschäftigten Militair⸗ abtheilungen von hier ab und gestern Nachmittag rückte das hier garnisonirende Bataillon vom 61. Regiment wieder ein. Es heißt, daß ein Theil der Mannschaften des Garnisonbataillons in Verbindung mit den Civilarbeitern die letzte Hand an die beinahe vollendeten Schanzarbeiten legen soll.
— Die hiesigen Blätter veröffentlichen folgende Bekannt⸗ machung des Bürgermeisters Toosbuy vom 11. Dezbr.:
8 »In Veranlassung des am heutigen Tage stattgehabten Ausmarsches
der zu den Befestigungs⸗Anlagen hierher kommandirt gewesenen Königlich preußischen Truppen⸗Abtheilungen ist von dem Kommando derselben dem unterzeichneten Bürgermeister zu erkennen gegeben, daß Selbiges nur mit großer Befriedigung seine Anerkennung ruͤcksichtlich des guten Verhält⸗ nisses, welches während der Zeit der Anwesenheit jener Truppen zwischen denselben und den hiesigen Bürgern geherrscht hat, aussprechen könne, und liegt dem Unterzeichneten die angenehme Pflicht ob, Solches der Einwohner⸗ schaft mitzutheilen.«
Angeln, 5. Dezember. Vor einigen Tagen waren
in Cappeln die Gutsobrigkeiten der verschiedenen Güter des ersten
Angeler adeligen Güterdistriktes durch die Distriktsdeputation versam⸗ melt worden, um sich über die für diesen Distrikt am zweckmäßig⸗ sten einzurichtenden Schaubezirke für W asserlösungs⸗Angele⸗ genheiten zu berathen. Solche Bezirkseintheilungen sind in ein⸗ zelnen Gegenden unseres Herzogthums in Gemäßheit des vom vor⸗ maligen dänischen Ministerium für das Herzogthum Schleswig pro⸗ visorisch publizirten Wasserlösungsgesetzes bereits vor längerer Zeit eingerichtet worden. Die ganze Angelegenheit kam darauf durch den Krieg ins Stocken und ist von der jetzigen Regierung so weit wieder aufgenommen worden, daß die weitere Ausführung einzelner Vor⸗ arbeiten und Maßregeln zur praktischen Durchführung des so hoch⸗ wichtigen Gesetzes den resp. Beamten übergeben worden ist. Kiel, 12. Dezember. Der Herr Statthalter hat am beutigen Tage folgende Resolution, betreffend eine Regulirung der Münz⸗ verhältnisse der Herzogthümer, an die Landesregierung erlassen: “ »Aus dem gefälligen Bericht der Landesregierung vom heutigen Tage, betreffend die von mir in Vorschlag gebrachte Erlassung eines proviso⸗ rischen Gesetzes wegen Einführung des nach dem 14 Thaler Fuß und des nach dem 30 Thaler Fuß ausgeprägten Thalers als Landesmünze, speziell auch zur Abwendung derjenigen Nachtheile, welche hinsichtlich der im Umschlag n. J. zu leistenden Zahlungen wegen Mangels an Species⸗Münze eintreten möchten, babe ich unter Anderem entnommen, wie die Landesregierung die mehrfach mir vorgetragene Befürchtung nicht theilt, daß es in dem bevorstehenden Umschlage an der erforderlichen Species· Münze fehlen werde, vielmehr der Ueberzeugung ist, daß die Geschäftsver⸗ hältnisse ohne Störungen und Opfer in der angegebenen Richtung sich er⸗ ꝛedigen würden, daß es daher an genügender Veranlassung fehle, die Münz⸗ verhältnisse schon zu dem nächsten Umschlag zu reguliren, zumal für einen großen il der zu erledigenden Geschäfte die nöthigen Maßregeln schon getroffen wären und es bei der Kürze der Zeit um so bedenklicher erscheinen müsse, durch ein in privatrechtliche Verhältnisse eingreifendes Gesetz neue Bestimmungen zu treffen, indem es sich auch nicht um die Abwendung eines allgemeinen, das ganze Land treffenden Nachtheils handeln könne, sondern höchstens um etwaige Verluste einzelner. Ich habe alle Ursache, anzunehmen, daß die Landesregierung bei der Erstattung ihres ausführlichen und wohlmoti⸗ virten Berichts die demselben zu Grunde gelegten thatsächlichen Verhält⸗ nisse genügend konstatirt und einer eingehenden Prüfung unterzogen hat, und da ich derselben ein besseres Urtheil über die in Betracht tommenden Verhältnisse beimessen muß, als ich bei der Kürze der mir anvertrauten Verwaltung des Landes mir zurechnen darf, will ich auf den Antrag der Landesregierung eintreten, und von der wie bekannt mehrfach beantragten Erlassung des erwähnten Gesetzes zur Zeit absehen. Dagegen bin und bleibe ich entschlossen⸗ nachdem die Abtrennung der Herzogthümer Schleswig Holstein von dem Königreich Dänemark geschehen, auch die völlige Unabhängkeit derselben “ dänischen Münzsystem zu sichern, und die Muͤnzverhältnisse für Ho stein als Bundesland in Uebereinstimmung mit den den Interessen. des Her⸗ zogthums entsprechenden deutschen Münzverhältnissen zu reguliren 1 und da nach Verlauf des bevorstebenden Umschlags kein genügender Grund zur sofortigen Erlassung dieses Gesetzes obwalten kann, 8iss in 82 i durchzuführen, daß bis zur Inkrasttretung des Gesetzes nach gest G“ Publication eine angemessene Frist gelassen werde, damit allen, welche da interessirt, die Gelegenheit zur Ordnung und Abwickelung kheeig5 kontraf . licher Verhältnisse gesichert bleibe. Ich ersuche daher die Landesregierung nach Maßgabe meines Schreibens vom 8. d. M. binnen shre s 4 Wochen mich mit entsprechenden Vorschlägen wegen Regulirung der Münz⸗ verhältnisse fuͤr das Herzogthum Holstein zu versehen, und Hkeichzeitig den Entwurf für ein unter Vorbehalt der Genehmigung der Staͤnde zu er⸗ lassendes Gesetz mir zur Begutachtung zu unterbreiten. Schließlich ersuche ich die Landesregierung, um die Irrtbümer zu beseitigen, welche aus den in der Presse enthaltenen Mittheilungen, daß n bis zum bevorstehenden Umschlag regulirt werden würden, entstehen möͤchten, dies Schreiben durch das Verordnungsblatt gefällig unverzüglich zur öffent⸗ lichen Kunde zu beingen. 1 EE11öa“