1865 / 298 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Laut Telegramms an das General⸗Post⸗Amt ist die Post aus England vom 16. d. M. Abends in Cöln am 17. Nachmittags rückständig gewesen

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vinzial⸗Landtags hatte zunächst Verhandlungen über einge⸗ reichte Petitionen zum Gegenstande und führte zu folgenden Be⸗ schlußnahmen.

Dem Vorstande des Krankenhauses der Barmherzigkeit wurde in Anerkennung der provinziellen Bedeutung dieser Anstalt als Mutterhaus für Ausbildung von Diakonissinnen eine Unterstützung von 500 Thlr. bewilligt. Der naturforschenden Gesellschaft in Danzig ist behufs Aus⸗ dehnung ihrer in praktischen Beziehungen wichtigen Beobachtungen über die Provinz unter Veröffentlichung ihrer vaterländischen Sammlungen und werthvollen druckfertigen Arbeiten eine Beihilfe von 4000 Thlr. aus dem Landtagdispositionsfonds gewährt worden. Ferner desgleichen dem preußischen Provinzial⸗Turnverein, behufs Förderung des Turnwesens eine Unterstützung von 500 Thlr. auf 3 Jahre und dem Privatdozenten der Berliner Universitäat Wilhelm Manhandt als Reisestipendium zur methodischen Sammlung der agrarischen Volkssitte in Litthauen und Mansuren 150 Thlr.

Eine Anzahl anderer Petitionen konnte theils ihres unbestimm⸗ ten Inhalts wegen, theils weil der Instanzenzug an die Behörden nicht erschöpft war, keine Berücksichtigung finden. Endlich wurde noch auf den Antrag des Ausschusses für die Provinzial⸗Hülfskasse die Remuneration des Vorsitzenden vom 1. Januar 1865 ab von 300 Thlr. auf 500 Thlr. und des zugetheilten Regierungsbeamten von 200 Thlr. auf 500 Thlr. erhöht, und aus dem Stande der Ritterschaft als Mitglied der westpreußischen Landarmenhülfskommis⸗ den der Abgeordnete v. Groß⸗Klanin erwählt, da das frühere

itglied aus dem Bezirk verzogen ist. Nachdem hiermit die Ge⸗ schäfte des außerordentlichen Landtags erledigt, wurde der Königliche Landtagskommissarius von einer hierzu bestimmten Deputation, welche zugleich die beschlossenen Denkschriften für Se. Majestät den König überreichte, zum Schluß des Landtags eingeholt. Dieser erfolgte mit einer Ansprache, welche von dem Herrn Landtagsmar⸗

schall erwidert wurde.

Posen, 16. Dezember. In der 11. und 12. Sitzung des

Prov.⸗Landtags wurde vom 4. Ausschuß vorgeschlagen:

1) der Provinzial⸗Feuer⸗Societät Decharge über die Rechnungen für 1862, 63 und 64 zu ertheilen; 2) den Herrn Ober⸗Präsidenten zu ersuchen: a) den Distrikts⸗Kommissarien die sofortige Aufnahme der Gebäude⸗ beschreibungen, behufs Versicherung der Gebäude, mäßige Liquidation der Reisekosten anzuempfehlen, da sie seit 1864 Tantiéme von den Versicherungsbeiträgen ihres Bezirks eziehen, e) die in Ausgabe⸗Rest gestellten Remunerations⸗ und Gehalts⸗Er⸗ sparungen von 344 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf. in Abgang zu verfügen, d) den Rechnungen von 1865 ab ein Verzeichniß der dem Fonds an⸗ se er Jen Werthpapiere und Hypothekenforderungen beilegen zu assen.

Die Vorschläge wurden einzeln zur Abstimmung gebracht und einstimmig angenommen.

6 Der Vorschlag, einen Zusatz zu §. 5 zu beschließen dahin: Ziegel⸗ und Kalköfen sind, wenn die Versicherungsnehmer mit ihren übrigen Gebäuden bei der Provinzial⸗Feuer⸗Societät versichert sind, so wie Theater⸗ gebäude fortan von der Versicherung nicht auszuschließen, sondern können nach Maßgabe des §. 6 dazu angenommen werden.

wird ohne Debatte genehmigt.

Der Abänderungsvorschlag der Vorlage zu §. 29 a. des Regle⸗

mmeents, welcher ganz aufgehoben werden soll, wird mit dem Zusatz

angenommen: »Dieser Beitragssatz darf die nächst höhere Klasse nicht überschreiten, noch unter die nächst niedrigere heruntergehen.« 29 b. der Vorlage wird mit allen Amendements abgelehnt. Die Regierungsvorlage des §. 31 wird, wie sie im gedruckten Ent⸗ wurfe formulirt ist, verlesen, zur Abstimmung gestellt und mit allen

gegen eine Stimme angenommen auch der Zusatzvorschlag zu

§. 31 wird, und zwar einstimmig, angenommen. Ein Antrag, be⸗ treffend die Amtskostenvergütigung der Landräthe ꝛc., wird abgelehnt, dagegen die gedruckte Regierungsvorlage angenommen hinsichtlich der Vergütigung ad 3 für die Kreissteuer⸗Einnehmer die Regierungs⸗ vorlage angenommen ebenfalls ad 4. Hinsichtlich der Remune⸗ rationen der Bürgermeister und Distrikts⸗Kommissarien (2 pCt.) und der Gutsbesitzer und Beitragserheber (1 pCt.) wird der Ausschuß⸗ vorschlag angenommen. XAX“ 8

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Magdeburg, 17. Dezember. Die hiesige Königliche Regierung

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hat unter dem 12. d. M. für den Umfang ihres Bezirks eine Polizei⸗ schlachten läßt, verpflichtet wird, dasselbe von einem amtlich konzessio⸗ nirten Fleischbeschauer mikroskopisch untersuchen zu lassen. Erst wenn das Ergebniß der Untersuchung das Schwein als trichinenfrei erwiesen hat, darf der Verkauf oder die Zubereitung zur Speise ge⸗ schehen. Der Verordnung sind eine Instruction für die Kreisphysiker, die Prüfung von Fleisch⸗Schauen betreffend, und eine Anweisung

Königsberg, 14. Dezember. Die siebente Sitzung des Pro⸗

Verordnung erlassen, wodurch Jeder, der ein Schwein schlachtet oder 1

für die Fleischsche ur mikroskopi gteisches beceas 3 skopischen Untersuchung des Schweine. Aachen, 15. Dezember. Das zur Besetzun Kreises Erkelenz designirte Sean-A ne289 es Lehe 3 zufolge, bereits gestern Morgen von Jülich abgerückt. Ztg. ,— 16. Dezember. Heute, meldet die »Aach. Ztg.⸗, ist di Militairbehörde requirirt worden, die ganze Grenze des K she Heinsberg mit einem Kommando von 150 Mann zu besetzen 668 Crefeld, 15. Dezember. (Köln. Stg.) Auch unsere Stad verordneten haben in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen, vom 1 4 nuar künftigen Jahres an kein Einzugsgeld mehr zu erheben. ordneten Vecsamn 1n ü 1- Versammlung zu Mettmann in der Si d. Mts⸗ ilesen Sitzung vom 12 en „Sachsen. Dresden, 16. Dezember. Der Entwurf ei

bürgerlichen Prozeßordnung, 1 der öG lung während des letzten Landtags vorgelegt worden war, ist naa Mittheilung des »Dresdner Journals⸗, bevor er den am Anfand des jetzigen Monats zusammengetretenen ständischen Zwischendepe tationen vorgelegt worden ist, einer Revision hauptsächlich zu dem Zwecke

unterzogen, um dessen Bestimmungen soviel als möglich mit den

Beschlüssen der in Hannover zur Berathung einer allgemei deutschen Civilprozeßordnung versammelten Köͤmmission in U he ein stimmung zu bringen.

Waldeck. Arolsen, 15. Dezember. Der Landtag hat das Gesetz über die Ablösung von Servituten, die Gemeinheits⸗ theilungen und die Zusammenlegung der Grundstücke (Verkoppelung) nach mehrfachen Abänderungen angenommen. b 1

Frankfurt a. M., 16. Dezember. Die offizielle Mitthei⸗ lung über die Bundestags⸗Sitzung vom 14. Dezember lautet. Die Bundesversammlung faßte verschiedene Beschlüsse, welche sch auf Anträge des Militair⸗Ausschusses gründeten und den Ankauf von Kanonen für eine Bundesfestung, so wie die Erledigung sämmt, licher Rechnungen der Bundesfestung Mainz aus dem Jahre 1863 zum Gegenstand hatten. Es ward sodann über Anträge des Aus⸗ schusses zur Unterstützung des Vereins für ältere deutsche Geschichtz⸗ kunde abgestimmt und der Beschluß gefaßt, die sämmtlichen Regie⸗ rungen zu ersuchen, sich darüber zu erklären, ob sie geneigt seien, die seither bewilligte pecuniaire Unterstützung auch für weitere zehn Jahre zu genehmigen. 8 Beaden. Karlsruhe, 14. Dezember. (Karlsr. Ztg.) Seine Hoheit der Prinz Wilhelm ist heute Mittag nach Brüssel abgereis um im Auftrage Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs der Ve⸗ setzung der Leiche weiland Sr. Majestät des Königs der Belgier be⸗ zuwohnen und Sr. Majestät dem regierenden König Leopold II. das Beileid Sr. Königlichen Hoheit wegen dieses Trauerfalles, so wie die Glückwünsche zu dem Regierungs⸗Antritt auszusprechen. Zu gleichem Zweck hatte sich bereits vor einigen Tagen der am König⸗ lich belgischen Hofe beglaubigte Großherzogliche Gesandte, Freiherr v. Schweitzer, nach Brüssel begeben.

Württemberg. Stuttgart, 15. Dezember. (Frkf. —. Mit dem heutigen Tag tritt in ganz Württemberg das deutsche Handelsgesetzbuch in Kraft und beginnen die Handelsgerichte ihre Wirksamkeit. Gleichzeitig werden auch Handelsgerichts⸗Zeitungen für Württemberg angekündigt, und zwar eine amtliche als wöchent⸗ liche Beilage zum »Staatsanzeiger«, welche die amtlichen Anzeigen, namentlich die auf das Handelsregister Bezug habenden, aufzuneh⸗ men bestimmt ist, aber auch Aufsätze und andere Bekanntmachungen enthalten soll; ferner eine »Handelsgerichts⸗Zeitung.«

„Wie der »St.⸗A. f. W.« meldet, hat Se. Majestät der König seinen ersten Adjutanten, General⸗Lieutenant Frhrn. v. Rüpplin, beauftragt, der Beisetzung der sterblichen Ueberreste Sr. Majestät des Königs Leopold I. der Belgier anzuwohnen und zugleich Sr. Ma⸗ jestät dem König Leopold II. aus Anlaß Höchstdessen Regierungs⸗ Antritts die theilnehmenden Wünsche Sr. Majestät auszudrücken. 1.“ Freiherr v. Rüpplin ist gestern nach Brüssel ab⸗

eist.

Bayern. München, 15. Dezember. Der Gesetzge⸗ hungs⸗Ausschuß, der vorgestern seine Sitzungen wieder aufnahm, hat heute dieselben wegen der Feiertage bis zum 2. k. Mts. vertagt.

Oesterreich. Wien, 15. Dezember. Der telegraphisch an⸗ gezeigte Artikel der »Wiener Abendpost« über die Amnestie für die bei dem polnischen Aufstande und den galizischen Agitationen Be⸗ theiligten lautet also:

Als sich Se. Majestät unterm 18. November d. J. Allergnädigf bewogen fand, Amnestie denjenigen zu gewähren, welche sich an dem Auf⸗ stande in Polen und den damit im Zusammenhange stehenden Agitationen in Galizien betheiligten, war der Monarch zuvörderst von der Absicht ge⸗ leitet, so vielen, zum Theile verführten Personen die Kerker zu öffnen und sie dem Schooße ihrer Familien zurückzugeben, welche entweder au Grund rechtskräftiger Urtveile bereits die zuerkannte Strafe büßten oder

ch während dem Zuge der gegen sie eingeleiteten Untersuchung in der

Haft befanden. Keineswegs ist es aber in der Allerhöchsten Willens⸗

meinung gelegen, die Gnade auch auf jene auszudehnen, welche

urch die Flucht der Untersuchung entzogen und in den Gang

der Gerechtigkeit hemmend eingriffen. Es hieße dies eine legale

rämie nachträglich an einen Schritt knüpfen, welchen alle Gesetz⸗ gebungen als sträflich erklären und auch als solchen erklären müssen, wenn nicht das Verhältniniß zwischen den Gerichten und den bei ihnen verwahrten Häftlingen zu einem förmlichen und erlaubten Kampfe gestempelt werden soll. Diese Ansichten finden auch einen klaren Ausdruck in den Worten der Allerhöchsten Entschließung vom 18. No⸗ vember d. J. Denn in dem zweiten Absatze derselben heißt es: daß die wegen einer der im ersten Absatze angeführten strafbaren Handlungen noch anhängigen Untersuchungen sistirt und die deshalb etwa in Haft be⸗ findlichen Inquisitien ebenfalls auf freien Fuß zu setzen sind; diese Worte können sich daher auf diejenigen, welche sich der über sie bereits verhängten oder ihnen nach dem Gesetze bevorstehenden Haft selbst entzogen haben, um so weniger Anwendung finden, als ihre Untersuchungen nicht erst sistirt zu werden brauchen, weil sie deren regelmäßige Fortsetzung durch einen sträflichen Schritt selbst unmöglich gemacht haben. Solchen Personen, welche demgemäß in die Amnestie vom 18. November offenbar nicht ein · geschlossen waren, bleibt daher nichts anders übrig, als sich einzeln an die Gnade des Monarchen zu wenden.

Die Adreß⸗Debatten, schreibt die »Ostd. Post⸗, sind nun⸗ mehr in allen Landtagen, mit Ausnahme des kleinen Landtages von Bregenz, erledigt. In Wien, Linz, Graz, Klagenfurt, Troppau, Salzburg wurden Adressen für die sistirte Verfassung an die Stufen des Tbrones niedergelegt, in Brünn, Laibach und in Triest schwieg man, in Prag, Lemberg, Czernowitz, Parenzo und Görz sind Dank⸗ adressen für das September⸗Patent erlassen worden. So einmüthig die erstgenannten Landtage votirten, zu so harten Kämpfen kam es in den Landtagen der zweiten Kategorie. Ein Landtag hat in der Verfassungsfrage ganz geschwiegen, es ist der Landtag von Tyrol.

Dasselbe Blatt schreibt: Die neue Konkursordnung geht ihrer Erledigung entgegen. Sie wird vor allen Dingen dadurch einen wesentlichen Fortschritt kennzeichnen, daß sie das Ausgleichs⸗ verfahren in den Rahmen des Konkursverfahrens einbezieht. Die Aufhebung der gesetzlichen Beschränkungen des Zinsfußes endlich wird, obgleich das Handelsministerium von seinem Standpunkte aus dieselbe mit großem Nachdrucke betreibt, sehr wahrscheinlich vorerst auf sich beruhen bleiben, insofern das Staatsministerium seinerseits auf die ernsten Folgen hinweist, welche daraus erwachsen möchten, wenn bei der augenblicklichen Geldbedrängniß das jetzt mit 5 Pro⸗ zent verzinsliche Kapital, wie es gleichwohl kaum ausbleiben könnte massenhaft eine vortheilhastere Placirung suchen und den Zins auf 6 oder 7 Prozent hinaufschrauben würde.

16. Dezember. (W. T. B.) Die „Generalkorrespondenz⸗ meldet, daß der englisch⸗ oͤsterreichische Handelsvertrag heute unterzeichnet ist. Der Vertrag geht davon aus, daß von Neujahr 1867 an die Unterthanen beider Staaten und deren Handel auf den Fuß der meistbegünstigten Nationen gestellt sein sollen. Oesterreich macht sich anheischig, unter Beibehaltung des gegenwärtigen Gewichtzollsystems, den Zolltarif derartig zu regeln, daß das Zollmaximum auf Artikel von englischer Urproduction von Neujabr 1867 an 25 Prozent, von Neujahr 1870 an 20 Prozent ihres Werthes inkl. Spesenzuschlag für die Einfuhr bis zur öster⸗ reichischen Zollgrenze nicht übersteigt.

Zur Ermittelung und zur Feststellung der Werthe nebst Zuschlag werden die Kommissarien beider Regierungen spätestens im März 1866 in Wien zusammentreten und die Durchschnittspreise der briti⸗ schen Hauptstapelplätze während des Jahres 1865 zur Grundlage nehmen. Eine Revision dieser Veranschlagung der Werthe nach einem bestimmten Zeitverlaufe ist vorbehalten.

Die England besonders interessirenden Zollsätze des künftigen Zolltarifs sollen zum Gegenstande einer Nachtragsconvention gemacht werden. Bezüglich des Eigenthumsrechtes und des Markenschutzes herrscht völlige Gegenseitigkeit. In Betreff der Autorenrechte an den Werken der Literatur und Kunst wird noch eine besondere Ueber. einkunft abgeschlossen werden. Die Dauer des Vertrages ist auf 10 Jahre festgesetzt.

Prag, 16. Dezember. des Landtages haben die Mitglieder . von Auersperg, Graf Hartwig; Altgraf Salm und Graf Althan ihre Mandate niedergelegt und diesen Entschluß damit motivirt, daß der Regierungskommissar durch seine Erklärung in der Adreßdebatte, der Reichsrath bestehe nicht zu Recht, die Mitglieder des sistirten Reichsrathes dem Hohne der den Reichsrath perhorres⸗ eirenden Landstagspartei preisgegeben habe. Der Regierungskom⸗ missar Graf Lazansky. wies den ihm gemachten Vorwurf zurück.

Die heutigen Wiener Blätter bringen nachstehende telegraͤ⸗ phische Mittheilungen aus den Landtagen:

Pesth, 16. Dezember. In der heutigen Unterhaussitzung meldet der Alters⸗Präsident, daß 25 Petitionen gegen einige Deputirtenwahlen eingelaufen seien; ferner, daß Fr. Deak zwei Telegramme erhalten habe, das eine aus Fiume, in welchem der Landtag begrüßt und der Wunsch nach Wiederanschluß an Ungarn ausgedrückt wird, das zweite aus Alexandrien in Aegypten, von einigen dort lebenden Ungarn, die den

Landtag begrüßen. Das Haus wurde durch das Loos in 9 Abtheilungen

käsech, Oberhaus wurde der Präsident von Sennyey mit Eljen begrüßt, läßt das Protokoll verlesen und meldet, daß aus Fiume ein tele⸗ graphischer Glückwunsch eingesendet worden sei. Wird zur erfreulichen Kennt⸗ niß genommen. Hierauf wird das Resultat der in der letzten Sitzung vor⸗

genommenen Schriftführerwahlen verlesen.

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(W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Herrenhauses Fürst Carl

Agram, 16. Dezember. Es wird eine Repräsentation, an Se. Maäjestät gerichtet, verlesen, worin ersucht witd, den Banaltafel⸗ Afsefforen Sitz und Stimme zu entziehen. Ferner kommt eine Reprãͤ· sentation an Se. Majestät zur Verlesung, worin gebeten wird, daß das Peterwardeiner Grenzregiment und die Grenzgemeinden Semlin, Carlo⸗ witz und Peterwardein Ablegaten an den gegenwärtig tagenden Landtag senden. Schließlich wurde ein Comité ad hoe zur Abfassung einer 6“*“ an Se. Majestät wegen Einberufung des Landtags ernannt.

Troppau, 16. Dezember. In der heutigen Landtagssitzung wurden die Finanzvoranschläge und das Finanzgesetz für 1866 genehmigt und die laufenden Angelegenheiten erledigt, worauf sich der Landtag bis

16. Jänner 1866 vertagte. Bregenz, 16. Dezember. Die Adresse des Landtages in Betreff des September⸗Patentes wurde in der heutigen Landtagssitzung mit

großer Majorität nach dem Ausschußantrage angenommen.

Schweiz. Bern, 14. Dezember. (Köln. Zeitung.) In Aus⸗ führung des internationalen Telegraphen⸗Vertrages hat der Bun⸗ desrath so eben beschlossen: 1) daß sämmtliche Eisenbahn⸗Telegra⸗ phenbureaux auf die gleiche Linie zu stellen seien, so daß sie zu glei⸗ chen Taxen Depeschen ins Ausland abgeben und von dort empfangen können, indem die diesfälligen Mehrausgaben von der eidgenössischen Telegraphenverwaltung getragen werden sollen; 2) gegenüber allen den⸗ jenigen Staaten, welche dem internationalen Telegraphen⸗Vertrage nicht beigetreten sind, beträgt die schweizerische Telegraphentage 1 Fr. 50 C. für die einfache Depesche von 20 Worten. In der gestri⸗ gen Abendsitzung hat der Regierungsrath des Kantons Bern die Alpenbahn⸗Frage verhandelt und beschlossen, dem Großen Rathe folgenden Antrag zur Annahme zu empfehlen: Der Große Rath des Kantons Bern, in der Absicht, das Zustandekommen des großen Nationalwerkes einer Gotthardbahn zu unterstützen, beschließt: der Kanton Bern bewilligt an das Unternehmen der Gotthardbahn eine Subsidie von 1 ½ Million Franken unter der Bedingung, daß diese Summe nicht zur Auszahlung gelange, bis genügende Sicherheit für die Ausführung des Werkes gegeben und das Zustandekommen der Verbindungsbahn Langnau⸗Luzern durch das Entlibuch ge-

sichert ist.⸗

Belgien. Brüssel, 15. Dezember. Der Senat hat heute Nachmittags eine kurze Sitzung gehalten und eine je zur Hälfte aus Mitgliedern beider Parteien zusammengesetzte Kommission ernannt, um den Entwurf einer Adresse an König Leopold II. zu redigiren. Die Diskussion dieser Adresse findet heute Abend in vertraulicher Sitzung statt. Das Büreau des Abgeordnetenhauses hat gleichfalls eine nach obiger Analogie gewählte Adreß⸗Kommission ernannt, welche ihren Entwurf bereits gestern vereinbart und Herrn Orts zu ihrem Berichterstatter ernannt hat. Die Diskussion erfolgt mor⸗ gen Abend.

16. Dezember. (Köln. Zeitung.) Die Trauer der belgischen Nation um den heimgegangenen Monarchen hat sich eben so tief und allgemein gezeigt, wie die Verehrung und Liebe, deren der lebende sich erfreute. Die religiöse Feier begann um halb eilf Uhr Morgens in der Todten⸗Kapelle des hiesigen Schlosses, wo Pastor Becker in Anwesenheit des Königs Leopold II., des Grafen von Flandern, des Königs von Portugal, des Prinzen von Wales und des Prinzen Arthur von England, des Kronprinzen von Preußen, des Erzherzogs Joseph, des Prinzen Ludwig von Hessen, des Prinzen von Joinville, der Herzoge von Aumale und von Nemours, so wie vieler andern Fürsten die Leichenrede sprach. Den übrigen Raum des Saales füllten die außerordentlichen Bot⸗ schafter, das diplomatische Corps, die Minister, die Kammern, die obersten Gerichtshöfe u. s. w. aus. Zwoölf Unteroffiziere, je zur Hälfte der Bürgergarde und der Armee angehörend, trugen alsdann den Sarg in den achtspännigen Leichenwagen, der sich alsbald, un⸗ mittelbar von dem Leibpferde des Königs gefolgt, in Bewegung setzte. Auf der Höhe des Sarkophages ruhten Krone und Scepter, halb vom königlichen Purpur verdeckt. Die vordere Hälfte des Leichenzuges, dessen Vorübermarsch nicht weniger als anderthalb Stunde dauerte, war in⸗ zwischen bereits vor den Thoren der Stadt angelangt. Unmittelbar hinter dem Leichenwagen folgten die oben genannten fürstlichen Personen zu Wagen und nach diesen alle Behörden des Staates und der Städte, Bürgergarde und Armee, Deputationen aus allen Theilen des Landes zu Fuß. Um halb drei Uhr traf der Zug bei der laeckener Grabkirche ein. Hier wurde der Sarg in Anwesenheit der Fürsten, Botschafter, Minister, der Kammern und höchsten Be⸗- börden auf einen Katafalk niedergelassen und das evangelische Begräbniß⸗ Ritual von Herrn Pastor Vent vollzogen. Alsdann begab man sich in die anliegende Grabkirche, wo der Sarg, vom Kriegs⸗Minister versiegelt, neben den daselbst ruhenden Ueberkresten der verstorbenen Königin beigesetzt ward.

17. Dezember. Der König Leopold II. hielt heute Vor- mittag um 11 Uhr zu Pferde seinen feierlichen Einzug in die Resi⸗- denz und wurde am Stadtthore vom Bürgermeister empfangen, welcher eine Anrede an Se. Majestät richtete, die der König erwiderte. Der Durchzug durch die überall festlich geschmückte Stadt fand unter ungeheurem Zudrange des Volkes statt, welches den König mit un⸗