Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗-Erhöhung.
Alle Post-Anstalten des Imn⸗ und .“ 8 8 uslandes nehmen Bestellung an, 8 für gerlin die Expedition des Königl⸗ E 2* “ 16ö6“ A““ 8 rreußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 31.
(nahe der Leipzigerstr.)
1“ “ §. 8. 8— 8
Jedem der Herren toren der Gymnasien der Stadt Berlin und des hiesigen Regierungs⸗Bezirks wird eine Anzahl von Exemplaren diese Benachrichtigung mit dem ergebensten Ersuchen zugesandt, solche jun * Leuten, welche sich um die Benesizien unserer Gesellschaft bewerben 188- gefälligst zuzustellen, aber auch geneigtest dahin zu wirken, daß dem Vereine neue Mitglieder und Wohlthäter, deren Beiträge oder Geschenke dem Sen Hauptmann, Rechnungs⸗Rath Püchler hierselbst, als Schatzmeister der Ge⸗ sellschaft, zu jeder Zeit eingesandt werden können, zugeführt werden.
Potsdam, den 4. Dezember 1865.
Vorßand der Friedens⸗Gesellschaft.
Dr. Cauer. Gerlach. Herter. Meyer. Püchler. Dr. Puhlm ann 1 Lic. Rauh. Dr. Rigler. Dr. Sorof. Striez.
Cöln⸗Mindener Eisenbahn.
Vergleichende Uebersicht der Betriebs⸗Einnahmen pro November 1865. 8
[31983
— Offene Lehrerstelle. Die mit einem Gehalte von 450 Thlrn.
(event. 500 Thlr.) dotirte Stelle eines Lehrers an unserer höhern Knaben⸗ schule ist neuerdings vacant und soll mit einem Predigtamts⸗ Candidaten baldigst wieder besetzt werden. Qualificirte Bewerber wollen sich, unter Ein⸗ ess ihrer Zeugnisse, bis zum Schlusse dieses Jahres bei uns melden.
Sommerfeld, den 22. Dezember 1865.
Der Magistrat.
Benachrichtigung und Instruction für ..“ 9 Studiren de und Kunstbeflis sene, welche sich um die Benefizien der 3 6 iedens⸗Gesellschaft zu Potsdam bewerben wollen.
Sonstige Ein· nahmen.
Sirmma bis ultimo November.
Für Für Personen. Güter. Thlr. Thlr. Thlr.
a) auf der Hauptbahn. 577,155 3,2121 611,377 462,378 ¹46,580 602,431 49,087 41,880
Summa.
— Die hiesige Friedens⸗ Geselsceht, welche den Zweck hat, unbemittelte Gymnasiasten, Studirende und Kunstbeflissene von vorzüglichen An⸗ lagen und ausgezeichnet guter Strebsamkeit und sittlicher Fuͤhrung zu unterstützen, verleiht Benefizien zu dem Betrage von 10 bis 50 Thalern und nach Umstaͤnden von höherem Betrage stets nur auf
Berücksichtigungsfähig sind nur Studirende und Kunstbeflissene, welche 1865 . 8 im hiesigen Regierungs⸗Bezirke oder in der Stadt Berlin heimisch sind, und g inländische Universitäten, Gymnasien oder Kunst⸗Akademieen besuchen.
1
“ “ ö X“ ““ 1““ “ 8* 3 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: das Königliche General⸗Post⸗Amt übernommen. Auf den Versen Dem Rittmeister a. D. und Kammerherrn Freiherrn von dungsverkehr zwischen den Preußischen Postorten und den Post⸗An⸗ Maltahn den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse und dem stalten des Herzogthums Lauenburg finden demnächst dieselben Be⸗ Haupt⸗Steuer⸗Amts⸗Assistenten, Lieutenant a. D. Zeitler zu Cöln stimmungen und Taxen Anwendung welche für den Verkehr im den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; und Zanern des Preußischen Postgebiets maßgebend sind. Den Appellationsgerichts⸗Rath Stinner aus Marienwerder Vom 1. Jannar k. J. ab werden an den Festekein im Her. um Ober-⸗Trihunals⸗Rath zu ernennen. zogthum Lauenburg Staats⸗Telegraphen⸗Stationen em⸗ ..“ 8 b gerichtet, nach und von welchen die Tarife der Preußischen Telegra⸗ . phen⸗Stationen in Anwendung komme “
Thlr. Thlr. 8
——
96,641 93,473
6,983,725 6,404,885 578,8 1
8 88* 8
10,369 b) auf der Oberhausen⸗Arnheimer Zweigbahn.
10,261 32,352 405 43,018 485,578 10,605 88,520 2,363 51,488¹ 451,ℳ9
Die Bewerber haben sich spätestens im Monate September jedes 2 Jahres schriftlich an den unterzeichneten Vorstand der Friedens⸗Gesellschaft 18s64. zu wenden. Ihren Gesuchen, in denen sie ihre anderweitigen Subsistenz⸗ 1865 meht Mittel und elwa schon erlangten Stipendien u. s. w. gewissenhaft nach⸗ weniger weisen, oder ihre gänzliche Mittellosigkeit darthun und bezeugen und außer⸗ 2
dem auch Art und Zweck ihrer Studien näher angeben müssen, ist bei⸗
Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt, auf Der Minister für Handel, Ge Vorschlag Ihrer Majestät der Königin Augusta, der Frau 1116“] Itzenplitz General⸗Feldmarschall Gräfin von Wrangel, der Frau Staatss “ 1
344 6,168 c) auf der Cöln⸗Gießener Eisenbahn inkl. Rheinbrücken. 82
ufügen: A. Wenn sie noch ein Gymnasium besuchen:
a) ein eurriculum vitae mit Angabe der Herkunft und der Familien⸗ Verhältnisse des Bewerbers und der Bestimmung, welcher er sich widmen will;
b) zuverlässige, von Seiten des Herrn Gymnasial⸗Direktors bestätigte Nachweise seiner Umstände, Hülfsmittel und etwa schon erlangten
Unterstützungen;
c) ein Zeugniß des Direktors und der Lehrer des Gymnasiums über seine Anlagen und seine Gemüthsbeschaffenheit, sein Verhalten und seinen Fleiß, seine Fortschritte und den schon erreichten Stand⸗ punkt seiner Bildung;
) ein Zeugniß des Geistlichen, der ihn im Christenthume unterrichtet oder schon konfirmirt hat, und vA“
e) eine Probe⸗Arbeit. 8
B. Wenn sie schon die Universität bezogen haben:
a) die oben ad A. a., b. und d. bezeichneten Nachweise; 8
b) das dem Bewerber vom Gymnasium ertheilte Entlassungs⸗ und Maturitäts⸗Zeugniß in beglaubigter Abschrift;
c) ein Universitäts⸗Zeugniß uͤüber seine Aufnahme, Fübrung und die schon frequentirten Collegia mit Attesten über deren fleißigen Besuch;
d) ein Dekanats⸗Prüfungs⸗Zeugniß; “
e) eine Probe⸗Arbeit.
C. Wenn sie sich für die Kunst ausbilden wollen:
a) die oben ad A. a., b. c. und d. bezeichneten Nachweife, resp. von ihren Lehrern und Vorgesetzten ausgefertigt;
b) die nach Umständen und Möglichkeit schon beizubringenden Be⸗ weise und Proben ihrer bereits erlangten Einsicht, Geschicklichkeit und Kunstfertigkeit.
Der oben ad A. e. und B. e.
vX““
“ geforderten, in deutscher oder lateinischer Sprache abzufassenden Probe⸗Arbeit muß ein wissenschaftliches Thema zu Grunde liegen, dessen Bearbeitung einerseits eine gewisse Summe schon erworbener Kenntnisse und andererseits Fleiß und Urtheil bekunden, und insbesondere dann, wenn der Verfasser schon die Universität frequentirt, von seinen auf dem Felde derjenigen Fakultäts⸗Wissenschaften, denen er sich eigentlich widmet, bereits gewonnenen Einsichten, Kenntnissen u. s. w. Zeug⸗ niß geben muß. Für einen das triennium academicum überschreitenden Aufenthalt auf der Universität wird in der Regel keinem Studirenden Unterstützung be⸗ willigt. 11 8
nach §. 3 beizubringenden Zeugnisse, Probe⸗Arbei⸗ deren etwanige schriftliche und muͤndliche Prü⸗ im Monate November oder
Auf Grund der ten ꝛc. der Bewerber, fung durch uns vorbehalten wird, erfolgt Dezember Entscheidung über die eingereichten Unterstützungs⸗Gesuche und
die Anweisung der bewihigten Benefizien für die vorzugsweise geeignet Be⸗
fundenen. 6 8 Es ist zwar statthaft, daß die in einem Jahre ausgewählten Bene⸗ fiziaten auch im folgenden Jabre wieder konkurriren, jedoch nur, wenn sie wieder genügenden Nachweis ihrer Lage und Bedürftigkeit und ihrer Stu⸗ dien geben, und Zeugnisse ihres fortdauernden Wohlverhaltens und Fleißes nebst einer neuen Probe⸗Arbeit 1“
Die Benefiziaten der Friedens⸗Gesellschaft übernehmen die Verpflichtung, dereinst und sobald ihre Lage ihnen die Entrichtung eines jährlichen Bei⸗ trags von beliebiger Höhe gestatten wird, unserm Vereine als Mitglieder beizutreten, und sich als solche zu seiner Zeit bei uns anzumelden.
mehr 1865 weniger
17,294 94,520 10,853 122,667 1,202,640 15,366 79,302 12,065 106,733 ß1,025,369 128 V f 8 d) Total⸗Einnahmen auf den drei Bahnen. 119,444 580,200 61,008 760,6521 7,881/728 4/752 V 58,137 V —
8* 1113,889
1865 mehr weniger †
11“ “ “ Königliche Niederschlesisch⸗Markische Eisenbahn
„Am Freitag, den 5. Januar 1866 zum ersten Aale und dem⸗ nächst bis auf Widerruf regelmäßig allwöchentlich am Freitag Abend gegen
7 Uhr wird ein Viehtransport⸗Zug von unserem Bahnhofe Breslau abge⸗
lassen werden, welcher den Vieh⸗Versandt in der Richtung nach Berlin ver⸗ mitteln soll und am Sonnabend Vormittag 10 ½ Uhr in Berlin eintreffen wird. Wir bringen solches zur Kenntniß des betheiligten Publikums. 18 Berlin, den 18. Dezember 1865. Koͤnigliche Direction — der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Bekanntmachung.
Mit dem 1. Januar künftigen Jahres tritt die Station Insterburg der Ostbahn in den Preußisch⸗Russischen Verband⸗Güter⸗Verkehr mit den russischen Stationen St. Petersburg, Pskow, Ostrow, Dünaburg, Wilna, Kowno⸗
5 Grodno, Bialystock und Riga via Sotenlen⸗
Die Tarifsätze und die Lieferfristen können bei der Ostbahn⸗Güter⸗ Expedition der Station Insterburg, so wie bei der Güter⸗Expedition der Station Eydtkuhnen eingesehen werden. 66 8
Bromberg, den 18. Dezember 1865. 1
Königliche Direction der Ostbahn
[3811] Tbüringische Eisenbahn.
Die im Laufe des Jahres 1862 im Bereich der Thüringschen Bahn gefundenen und bis jetzt nicht zurückgeforderten Gegenstände sollen
Mittwoch, den 17. Januar 1866, von Morgens 8 Uhr ab, im hiesigen Bahnhofs⸗Gebäude gegen gleich baare Zahlung öffentlich ver⸗ steigert werden.
Das spezielle Verzeichniß der betreffenden Gegenstände kann bei der hiesigen Bahnhofs⸗Inspection, bei welcher auch etwaige Eigenthums⸗An⸗ 1 vor Beginn des Verkaufstermins geltend zu machen sind, eingesehen werden. Erfurt, am 21. Dezember 1865.
Hie I der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaf
“
November 1865 abgeschlossenen Convention,
Minister Gräfin von Arnim⸗Boytzenburg, der Frau Kriegs⸗ Minister von Roon, der Frau Mendels sobn und der verwittweten Frau Geheimen Justiz⸗ Räthin Reinhard hierselbst die Erste Klasse des Luisenordens
zweiter Abtheilung zu verleihen und sie zu Mitgliedern, so wie Se.
Hurchlaucht den Fürsten Boguslaw Nadziwill und den Gene⸗ tal der Infanterie von Kunowski zu Beisitzern, den Unter⸗ Staats⸗Secretair des Ministeriums des Innern, Sulzer, zum Ge⸗ schäftsführer des Kapitels der zweiten Abtheilung des Luit
Auf den von Sr. Majestät Ihrer Majestät der Königin Elisabeth sind die erledigten Stellen im Kapitel der ersten Abtheilung des Luisen⸗Ordens der verwittwe⸗ ten Frau Oberst⸗Kämmerer Gräfin zu Stolberg⸗Wernigerode, geb. Freiin von der Recke, der Medizinal⸗Räthin Lichtenstein, geb. weten Frau Geheime Medizinal⸗Räthin Meyer, geb. Allergnädigst verliehen worden.
Hotho, und der verwitt⸗ Meyer, hier⸗
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Schneider zu Elber⸗ feld ist als Mitglied der Königlichen Direction der Bergisch⸗Mär schen Eisenbahn daselbst angestellt worden.
8—
88 6 “ 8 n a. D. Albert Henning dem 28. Dezember 1865 ein
auf einen Perkussionszünder für Hohlgeschosse, soweit der⸗ selbe nach vorgelegter Zeichnung und Beschreibung als neu und eigenthümlich erkannt ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, des preußischen Staates ertheilt worden.
und für den Umfang
petannemahhung.
Vom 1. Januar 1866 ab wird, in Gemäßheit der
8 die Verwaltung und der Betrieb des Postwesens im Herzogthum Lauenburg durch — E“ . 1
Geheimen Kommerzien⸗RNäthin
sen⸗Ordens
verwittweten Frau Geheime
zu
Bekanntmachung.
Vom 1. Januar k. J. ab können im Verkehr zwischen Preußen und Frankreich Handels⸗ oder Geschäfts⸗Papiere und Manuscripte, welche nicht unter den Begriff der eigentlichen Correspondenz fallen, als: Akten, statistische und ähnliche Zusammen⸗ stellungen, Tabellen und Nachweisungen, literarische Werke, Rech⸗ nungs⸗Papiere, Versicherungs⸗Papiere, geschriebene Musikalien, Fracht⸗ briefe und dergleichen, so wie Korrekturbogen mit typographischen
b 88 Korrekturen vermittelst der Staats⸗Brirfposten unter folgenden Be⸗ dem Könige genehmigten Vorschlag 8
dingungen versandt werden.
Jene Gegenstände müssen auf der Adresse als Handels⸗ oder Geschäftspapiere, Manuscripte ꝛc. bezeichnet, unter Band gelegt oder in solcher Weise verpackt sein, daß sie von den Post⸗Anstalten, durch welche sie befördert werden, leicht geprüft werden können; auch dürfen die Sendungen keinen Brief und keine derartige Notiz ent⸗ halten, welche den Charakter einer eigentlichen oder persönlichen Correspondenz trägt oder eine solche ersetzen kann.
Dieselben unterliegen dem Frankirungszwange b. stimmungsorte. Das zu erhebende Porto beträgt: sHis 12 Soth kekl. 811“ hüber 12 bis 24 Loth inkl.. oJo“
Entsprechen die Sendungen den obigen Bestimmun⸗ gen nicht, oder sind sie unfrankirt oder nicht vollstän⸗ dig frankirt abgesandt, so werden sie als Briefe an⸗ gesehen und taxirt.
Von demselben Termine ab ist das Werthporto für Briefe mit deklarirtem Werthinhalt aus Preußen nach Frankreich von 2 ½ Sgr. auf 1 ¾ Sgr. für je 100 Francs ermäßigt worden.
Ferner tritt in Bezug auf das — außer dem Preußischen Porto bis zu resp. von der Grenze — zu erhebende fremde Porto von 5 ½ Sgr. für die Correspondenz nach und aus denjenigen Orten in der Türkei und Aegypten, in denen Französische Post⸗Anstalten be⸗ stehen, so wie nach und aus Tunis und Tanger, via Frankreich die Veränderung ein, daß dasselbe nach der Gewichts⸗Progression von 6% zu ⁄0 Loth (anstatt von % zu ½0 Loth) mit dem einfachen Satze steigt. Diese Orte sind: Alexandrette, Beirut, Constantinopel, Dardanellen, Gallacz, Gallipoli, Jaffa, Ibraila, Ineboli, Keresun, Latakiah, Mersina, Metelin, Rhodus, Samsun, Sinope, Smyrna, Sulina, Trapezunt, Tripoli (Syrien), Tultscha, Varna, ferner Alexandrien, Cairo und Suez. 8 lin, den 29. Dezember 1865.