8
4) Geschmolzer und das sogenannte Wampentalg (d. h. geschmolzenes Talg in häutigen, vom Rindvieh selbst herrührenden Emballagen) passirt nur, wenn die häutigen Emballagen an der Grenze vom Talg völlig getrennt und vernichtet worden sind.
5) Ungeschmolzenes Talg und frisches Fleisch werden an der renze unbedingt zurückgewiesen.
Bezüglich der Kreise Creuzburg, Rosenberg und Lublinitz verbleibt es bei unseren Amtsblatt⸗Bekanntmachungen vom 4. Mai, 21. August, 29. Dezember v. J. und 9. Juni dieses Jahres, wonach für den Grenzverkehr in diesen Kreisen die Bestimmungen des §. 2 der Verordnung vom 27. März 1836 c o ““ʒ
Oppeln, den 23. Dezember 18655.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern 11“]
v““
1“ 8. 8 Preußen. Berlin, 30. Dezember. Ihre Majestät die Königin, Allerhöchstwelche vorgestern mit Sr. Majestät dem Könige die neue Synagoge in Augenschein genommen hat, empfing gestern den Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Katharine von Rußland und Ihres Gemahls, des Herzogs Georg von Mecklenburg⸗Strelitz. — Das Familien⸗ Diner fand bei den Königlichen Majestäten im Palais statt. — Vom 1. bis 15. Januar übernehmen den Dienst bei Ihrer Majestät er Königin die Königlichen Kammerherren Graf Schwerin und Graf Behr.
— Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kö⸗
nes Talg kann nur in Fässern zugelassen werden
16“ 1“ — v1“ “ 8 3 Rektoren, so wie reichlich 40 Kandidaten, unter denen einige boch. bejahrte sich befanden. Auch kamen 3 Schleswig⸗Holsteiner nicht Vertriebene), welche auswärts angestellt gewesen waren, zurück und 1 Mecklenburger wurde durch Wahl berufen. Aus der oben an.⸗ gegebenen Zahl der 27 zurückgekehrten Vertriebenen waren nur 12 außer Landes angestellt. Dagegen sind eine größere Zahl älterer Prediger, nämlich 26, nicht aus ihren auswärts übernommenen Aemtern zurückgekehrt und dürften, bis auf geringe Ausnahmen auch wohl nicht die Absicht haben, ihre jetzigen Stellen aufzugeben
Mecklenburg. Schwerin, 29. Bezember. (Mecklenb. Ztg,) Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Frau Groß⸗ herzogin⸗Mutter, sowie Se. Hoheit der Herzog und Ihre Königliche Hoheit die Frau Herzogin Wilbelm werden dem Vernehmen nach bald nach dem Neujahrsfeste Sich auf einige Tage nach Ludwigslust begeben.
Sachsen. Gotha, 28. Dezember. (L. Z.) Da zufolge der mit dem 1. Januar k. J. im Fürstenthum Schwarzburg⸗Son⸗ dershausen ins Leben tretenden neuen Gewerbe⸗Ordnung dort die gewerbliche Niederlassung diesseitiger Staatsangehörigen und der sogenannte Grenzverkehr gleich den Inländern gesichert ist, so wird laut Ministerial⸗Bekanntmachung vom 1. Januar an im hie⸗ sigen Lande die Niederlassung sondershausischer Staatsangehörigen behufs des Gewerbebetriebes ohne Weiteres gestattet, wenn die Peten⸗ ten eine Heimaths⸗ und Leumunds⸗Bescheinigung beibringen. Auch die Betreibung des gewerblichen Verkehrs im hiesigen Lande von ihrem Wohnorte aus ist den sondershausischen Gewerbetreibenden ohne Beschränkung erlaubt.
Baden. Karlsruhe, 27. Dezember. (Karlsr. Ztg.) Se. Durchlaucht der Fürst und Ihre Hoheit die Fürstin von Hohenlohe⸗ Langenburg sind heute Abend von Langenburg hier eingetroffen und haben Wohnung im Großherzoglichen Schlosse genommen. Die Herrschaften sind auf der Reise nach England begriffen und gedenken mehrere Tage hier zu verweilen.
Bayern. München, 28. Dezember. Die »Bayer. Ztg.⸗ theilt heute mit, daß Se. Majestät der König von seinem Unwohl⸗
4273
bungen von ihren Effektenbesitze, großen Verlustes bei einem
einzeinen von ihr unternommenen Geschäfte und ungeachtet der allgemeinen Verkehrsstagnation, dennoch ein Jahresergebniß aufzuweisen hat, welches schon jetzt mit Bestimmtheit voragussehen läßt, daß den Actionairen am 2. Januar k. J. die gewöhnliche fünsprozentige Dividendenabschlags⸗ zahlung à 10 Gulden per Actie geleistet werden könnte, wenn bei Be⸗ technung des Werthes der gesellschaftlichen Activa für die Bilanz des Jahr es 1865 die bisherigen Grundsätze maßgebend bleiben sollten. Allein vom Standpunkte der Staatsaufsicht haben sich gewichtige Bedenken gegen eine solche Berechnungsweise erhoben, weil durch dieselbe eine Bi⸗ janz aufgestellt wird, welche den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs nicht entspricht, und es fehlt diese Uebereinstimmung bei der Taxirung des Werthes der im Besitze der Anstalt befindlichen Theiß⸗Bahnactien im No⸗ minalbetrage von nahezu zehn Millionen Gulden und bei der Bestim⸗ mung des Werthes der im Eigenthum der Anstalt befindlichen Wiener⸗ Neustädter Maschinenfabrik und des in Wien gelegenen, der Anstalt ge⸗ hörigen Hauses. “
Nachdem der Unterschied in den Werthbestimmungen, je nachdem die genannten Objekte nach ihrem bisherigen Bücherwerthe oder nach dem effektiven Werthe angesetzt werden, mehrere Millionen Gulden beträgt, die in Gemäßheit der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs vorwegs abge⸗ schrieben werden sollten, bevor zu der Vertheilung eines Gewinnes ge⸗ schriiten werden kann, hat sich die Staatsverwaltung veranlaßt gesehen, durch den l. f. Kommissair an den Verwaltungsrath der Kreditanstalt die ernste Aufforderung zu richten, daß er der nächsten ordentlichen oder einer ad hoe einzuberufenden Generalversammlung die entsprechenden An⸗ träge zur Abstellung dieser offenbaren Unregelmäßigkeiten vorlege und einstweilen von der von ihm beabsichtigten Dividendenabschlagszahlung bis zur Entscheidung der Generalversammlung Abstand nehme.
Indem die Staatsverwaltung von ihrem unbestreitbaren Rechte, auf Richtigstellung der gesellschaftlichen Bilanz zu dringen, hiemit Gebrauch machte, will sie jeder von der General⸗Versammlung zu treffenden Maß⸗ regel, wodurch die gesetzlich gebotene Bilanzrektifizirung mit dem unmittel⸗
baren Interesse des auf einen Dividendenbezug zählenden Actienbesitzers
möglichst in Einklang gebracht werden würde, gerne die thunlichste Berück⸗
sichtigung angedeihen lassen.
Schweiz. Meldung des Dr.
27. Dezember. den Bundesrath
Laut offizieller ist die Unter⸗
Bern, den Kern an
Daß die militairischen Vorsichtsmaßregeln in D ublin und die verstärkte Garnisonirung der Forts ihren Grund in einer bestimmten Befürchtung hatten — obwohl der Glaube an eine auf Weihnachten festgesetzte Schilderhebung der Fenier nichts weniger als allgemein war — wird jetzt dadurch des Näheren bewlesen/ 2 daß die Polizei während der Festtage in doppelter Stärke, und was für Dublin eine ganz ungewohnte Erscheinung ist, den Säbel an der Seite die Straßen der irischen Hauptstadt durchzog. Die ganze Garnison Dublins soll Befehl gehabt haben, jeden Augenblick auf den Aus⸗ marsch von den Forts gerüstet zu sein. Zur Vertheidigung des Schlosses und der Wohnung des Lordstatthalters waren besondere Anstalten getroffen: In Kingstown und entlang der Küste nach Süden hin war gleichfalls Alles in Bereitschaft, um Rubestörungen vorzubeugen. Nach der Unterbrechung durch die Festtage ist der Fenierprozeß in Cork gestern wieder aufgenommen worden. Die zur Uebernahme ihrer Functionen nach Cork zurückkehrenden Richter Keogh und Fitzgerald wurden an der Station von einer großen Anzahl hervorragender Bürger, aber zugleich auch von einer tüchtigen Eskorte von Dragonern und berittenen Polizisten empfan⸗ gen, die sie nach ihrer Wohnung geleitete. James Mountaine war der erste der Angeklagten, welcher vor die Kommission gestellt wurde
Die Nachforschungen nach James Stephens (dem »Haupt centrum⸗, wie sein offtzieller fenischer Titel lautet) ruhen noch keines wegs. In der Umgegend von Irishtown und Sandymount erschie nen am Dienstag Abend starke Abtheilungen Konstabler und eirn Detachement Kavallerie, welche die Nacht und den folgenden Tag hindurch die eingehendsten Untersuchungen anstellten, doch ohne den geringsten Erfolg.
Frankreich. Paris, 28. Dezember. Der Kaiserliche Unter richtsrath hat in Betreff der Studenten, die dem Lütticher Kongreß beiwohnten, den Beschluß des akademischen Rathes bestätigt, jedoch Bigourdan's Ausschließung von der Pariser Akademie auf zwei Jahre gemildert. Auf zwei Jahre von allen übrigen Akademieen des Kaiserreiches sind ausgeschlossen Rey, Lafargue, Jaquelard, Casse
und Losson, auf ein Jahr Regnard. Florenz, 25. Dezember. (Köln. Ztg.)
sein so weit wieder hergestellt ist, daß Allerhoöchstderselbe gestern den zeichnung des in Paris berathenen Vertrags über Einführung
Staats⸗Minister Freiherrn von der Pfordten in anderthalbstündiger iner in Frankreich, „ e Jen Ga⸗ V
Audienz und später den Kriegs⸗Minister zum Vortrag empfangen samen Silbermünze nach dem Münzfuße von * 10bb fein Sei⸗
konnte. tens der diplomatischen Vertreter der genannten Staaten so eben I und Saracco, mit welchen die Unterhandlungen noch schweben, Ihre Maäajestät die Kaiserin von Oesterreich wird, so weit erfolgt. Ferner ward dem Bundesrath aus Paris berichtet, daß dem Könige nach Turin nachgereist sind. Die größte Schwierigkeit
bis jetzt bestimmt ist, übermorgen, Sonnabend, unsere Stadt wieder nun auch die Türkei dem am 27. Mai d. J. abgeschlossenen inter⸗ macht das Portefeuille der Finanzen. Lanza hat dasselbe definitiv
verlassen und nach Wien zurückreisen. — Am Montag kam V
nigin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glück⸗ wünsche darbringen möchten, werden sich am 31. d. Mts., da die Oberhofmeisterin Gräfin von Schulenburg tiefe Familientrauer rägt und demgemäß an dem sonst üblichen Empfange verhindert st, darauf beschränken müssen, bei derselben vorzufahren und Karten abzugeben. — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern die Meldungen des General⸗Lieutenants z. D. von Gries⸗ heim, bisherigen Commandeurs der 1. Division, des General⸗Majors von Rosenberg⸗Gruszezinski und des General⸗Majors Freiherrn von Wrangell. — Um 5 Uhr begaben Sich Ihre Königlichen Hoheiten zum Familiendiner bei Ihren Königlichen Majestäten. Oels, 27. Dezember. Bei der heute hier stattgehabten Wahl ür das Herrenhaus des alten und befestigten Grundbesitzes der Kreise Oels, Trebnitz, Militsch und Wartenberg hatten sich von den 34 vahlberechtigten Mitgliedern 22 eingefunden und ist, der »Prov.⸗ Ztg.⸗ zufolge, von denselben der Königliche Landrath des Trebnitzer Kreises, Herr von Salisch auf JZeschütz, mit 21 Stimmen gewählt worden, um präsentirt zu werden. Schleswig⸗Holstein. Aus Schleswig, 27. Dezember, wird dem »⸗Alt. Merk.« geschrieben: »Die Steuern zur Regulirung der Zwangsanleihe laufen jetzt doch schon regelmäßig ein. Die Landbevölkerung scheint einzusehen, daß ein fernerer Widerstand nutzlos sei. So ist die Gottorffer Amtsstube zu Schleswig jetzt im Stande, die fälligen einjährigen Zinsen der Zwangsanleihe des Amts Gottorff auszuzahlen.⸗ Eine Zusammenstellung über die Reorganisation des chleswigschen Kirchenwesens, die in der Hauptsache jetzt als beendet angesehen werden kann, ergiebt, schreibt man den »Hamb. Nachr.⸗, daß in den Jahren 1864 und 1865 entlassen sind, außer dem dänischen Bischof, 8 Dänen und 2 Schleswiger in der Propstei Hadersleben, 11 Dänen und 1 Schleswiger in der Propstei Apenrade, 6 Dänen und 2 Schleswiger in der Propstei Sonder⸗ burg, 13 Dänen und 2 Schleswiger in der Propstei Tondern, 28 Dänen und 2 Schleswiger in der Propstei Flensburg, 11 Dä⸗ nen in der Propstei Gottorf, 4 Dänen in den Propsteien Husum und Bredstedt, 1 Däne in der Probstei Hütten, 2 Schles⸗ wiger in der Probstei Eiderstedt, 1 Däne in der Norder⸗ und 1 in der Süder⸗Probstei auf Alsen, 1 Däne im Törninglehn (Westeramt Hadersleben) — zusammen 97. In ihren Aemtern blieben 8 Dänen. Die Wiederbesetzung der dadurch entstandenen Vacanzen dürfte gegen⸗ wärtig zum größten Theil geschehen sein. Von den in den Jahren 1848. is 51 (namentlich im letzteren Jahre) durch die Dänen Vertriebenen ind 27 ins Herzogthum zurückgekehrt, und zwar 5 in ihre alten Ge⸗ meinden. Eine größere Zahl schleswigscher Prediger und Rektoren rückte
Italien. Ein neuer Aufschub in der Ministerkrisis wird dadurch nothwendig, daß Lanza
nationalen Telegraphen⸗ “ destnitir betgetreten sei und daß abgelehnt und Saracco hat es noch keineswegs definitiv angenom⸗ Dr. Gutzkow mit seiner Familie aus Bayreuth hier an; er setzte der Beitritt der Donau⸗Fürstenthümer zu demselben in Aussicht stehe. men. Saracco verlangt Einstellung aller großen öffentlichen Ar⸗ Vei dieser Gelegenheit sei auch bemerkt⸗ daß am vergangenen Fonn. beiten Er will ferner eine bedeutende Armee⸗Reduction. — Das abend im Bundespalais zwischen dem vsterseicht schen Käesanbeen, . Ministerium des Handels und der Landwirthschaft wird mit dem berrn v. Menshengen, und dem Kanzler der Eidgenossenschaft, 8 der öffentlichen Arbeiten vereinigt werden. — Von den 26 Wahlen, 13“ die 5 11“ sän 1s “ * 2 . sene gewesen; für alle anderen be einer Ballotage. 66 8denung 88 ö““ 8—5 8 8 G — Das italienische Abgeordnetenhaus erklärte sich noch in 5 F cidgenösstische ö letzten Sitzung vor den Ferien mit der Zurücknahme des Gesetzes eines Brustleidens mit Tode abgegangen— Pica gegen die Räuber einverstanden. Am 1. Januar treten also
Belgien. Brüssel, 27. Dezember. (Köln. Ztg.) Fol⸗ die 1 “ 8 gende Persönlichkeiten sind ausersehen worden, um die Thronbestei⸗ bürger ichen Gesetze 5 88 2 188 Sw gung des Königs Leopold II. den verschiedenen Höfen zu notifiziren: auf sechs Monate gegeben wor 1 88 e,
Faches beschränken. in Paris Herr Van Praet, Minister des Königlichen Hauses (der fürchterliche Jahre geherrscht und wenig genutzt.
Durch eine Verordnung des Finanzministers vom 28. Dezem⸗ in dieser Stellung vom gegenwärtigen Monarchen bestätigt worden); Fürkei. Aus enhag 114 S ber wird das vorstehende Gesetz mit dem 1. Januar 1866 in Wirk⸗ in London Graf v. Lannoy, Großmeister des Königlichen Hauses, fun in Wien Herzog von Ursel; in Berlin Senator Baron v. Tornacof (W. T. B.) Die „General⸗Korrespondenz⸗ dementirt die von in Petersburg General Goethals, Adjutant des Königs; im Haag verschiedenen Zeitungen gebrachten Geruͤchte von dem nahe bevor⸗ Abgeordneter Dolez; in Madrid Graf Ch. v. Merode⸗Westerloo, der stehenden Abschluß eines Handelsvertrages zwischen Oesterreich und gegenwärtige Chef des Hauses Merode; in Florenz Senator Baron b v. Selys⸗Longchamps; in Rom Graf Vilain XIV. (derselbe, welcher
Der Kaiser nahm heute in besonderer Audienz eine Dankadresse im Jahre 1831 die Thronbesteigung Leopold's I. dem Papste notifi⸗ des böhmischen Landtages entgegen, welche durch den Oberst⸗Landes⸗ zicte)z; in Lissabon Fürst H. von Ligne, der Sohn des Senats⸗ vee E“ überreicht wurde. Der Kaiser soll bei Präsidenten; in Stockholm und Kopenhagen Seeheh Fa V iesem Anlaß seine Krönung als König von Böhmen in Aussicht einen sächsischen Höfen Genera rd, In ung Kontrol⸗Institur 8,7. o 1 1 “ hc tch 8 “ 8 Der “ von Mons hat be⸗ V jenigen ee“ 89 Ueber die Gründe der von der Regierung in Betreff der öster⸗ schlossen, dem verstorbenen Monarchen auf dem Hauptplatze der Stadt ist, verordnet ein Rei — . Dez Folg
ich eredi ; z 7 - 1) Am 1. Januar 1866 werden behufs gleichzeitiger Dokumental⸗ d-e . .e. geesi getroffenen Maßregeln schreibt die »Ge⸗ ein ehernes Gedenkbild zu errichten. — Der Graf von Flandern hat 1 19 16. vothgfr in solgenden Släͤbten errichtet: in „Corresp.« Folgendes:
resp.⸗ v111“ 1 an Stelle seines Königlichen Bruders das Präsidium der belgischen Astrachan, Charkow, Grodno, Jarosslawl, Irkutst, Kaluga, Kamenez⸗
4 1.S. vege Zeit cirkuliren über die österreichische Kredit⸗Anstalt fur Kommission für die pariser Weltausstellung übernommen. Podolsk, Kasan, Kiew, Kosstroma, Kowno, Krassnofarsk, . Minsk,
Ausdruck fanden und von der 8 fär die he ae nh Bn 8e Ischernigow, Tula, Twer, Ufa, Wilna,
der Anstalt höchst ungünstigen Si 8 s nb behen Wl imir Wologda und Woronesh. 2) Zu glei⸗ g, welche die Creditanstalt a Handelsunterneh⸗
fü V cher Zeit werden ein Kontrolhof in Warschau zur Revision der mung für das österreichische Verkehrsleben behauptet, und bei dem Range, im Königreich Polen auf Rechnung des Reichsschatzes vollzogenen Umsätze -tse, a e mark⸗ ea. und eine Kontrol⸗Institution unter dem Namen »Amursche Kontrol- nehmen, hielt es die Kaiserliche Regierung für angezeigt, diesen nachtheili⸗ Expedition« in Rikolajewsk zur Revision der Geldumsätze in dem Küsten- gen Gerüchten auf den Grund zu sehen und anläßlichg der Zusammen⸗
b I und Amur⸗Gebiet errichtet. 3) Die gegenwärtig bestebenden Abtheilun⸗ hann bG der Anstalt das staatliche Aufsichtsrecht in nachtstage im Alter von 73 Jahren gestorben ist, hat die englische gen des St. Petersburger Kontrolhofes in Nowgorod, Pskow und Petro⸗- vollem Maße zu handhaben.
baee 8 H t ihrer Krieger verlor die sich ihre Spo⸗ eodik und des liviandischen Kontrolhofes in Reval werden zu selbst⸗ aus bisher deutschen Stellen in dantsch⸗ j ferner kamen aus Holstein Es hat sich nun hierbei herausgestelt, daß die Kreditanstalt, ungeachtet Armee - “ G“ 8 88 Fans emodst nad 806 üeesacee ehn übofs n Fevat werden zu fel . „ ,9„ 5 4 2) 0) 2 . 1 8 8 1c- 4 8 i er K 8 . * ü 8 s G nc ußer den hier angestellten früheren Vertriebenen, 22 Prediger und bedeutender durch die allgemeinen Coursverhältnisse bedingter Werthabschrei⸗ ren auf deh 8 ber Quatre⸗Bras die Vorhut, wobei er 4) das Beamtenpersonal der Kontrolhöfe wird nach dem Verzeichniß des 6 v 1“ 8 es 17au g. W de in der Hüfte empfing. Zum Generalmajor Reichskontroleurs ernannt. 5) Zum Unterhalte dieser Kontrolhöfe werden 8 v“ beför 1 Million 31,500 R. 29 ⅞ K. angewiesen. e er im Jahre 18
“
am folgenden Tage die Reise nach der Schweiz fort. Oesterreich. Wien, 29. Dezember. Unter dem 26. De⸗ zember ist, auf Grund des Patentes vom 20. September, durch ein Gesetz, wirksam für das ganze Reich, eine Bestimmung der Kaiser⸗ lichen Verordnung vom 23. November 1858 über die Stempelpflicht der Fachblätter abgeändert worden. Dasselbe verordnet: Jene Zeitschriften des Inlandes, welche der Besprechung rein wissen⸗ schaftlicher, künstlerischer, technischer oder anderer Fachgegenstaͤnde gewidmet sind, werden von der ihnen mit der Kaiserlichen Verordnung vom 23. No⸗ vember 1858 (R. G. Bl. Nr. 217) für den Fall, als sie Ankündigungen enthalten, auferlegten Verpflichtung zur Entrichtung des Zeitungsstempels dann befreit, wenn sie sich auf Ankündigungen über Gegenstande ihres
meldet: Dem »Levant Herald⸗ zufolge, hätte der neue Staatsschatz⸗ rath die Entdeckung gemacht, daß sich im letzten Budget statt eines Ueberschusses, im Gegentheil ein beträchtliches „Deftzit herausstelle. Es soll ein General⸗Syndikat gebildet werden für alle ausländischen Anleihen, für die Einnahme der Einkünfte und für die Auszahlung der Dividenden.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 28. Dezember. In Betreff der Errichtung von lokalen Kontrol⸗Institutionen in den⸗
London, 28. De⸗
8 B ie d Irland. Gs“ das Andenken und die
8 . 5 „2 18 88₰ 8 2¼ 4 4 t zember. Ihre Majestät die Königin ba 8 wissenschaftlichen Verdienste Sir William 1“ des vorigen k. Astronomen für Irland, durch die bf Jahrgehaltes von 200 Pfd. St. an seine Wittwe und seine Tochter eehrt. —
In dem Generalmajor John Fitzmaurice, welcher am Weih
1“