Auf diese Gesuche werden zu den anzuberaumenden Terminen, behufs Feststellung der körperlichen Diensttauglichkeit resp. wissenschaftlichen Qualifi⸗ cation, seiner Zeit besondere Vorladungen er ehen.
Später S2. Gesuche können er berücksichtigt werden.
Berlin, den 2. Januar A““
Königliche Departements⸗Prüfungs⸗Komm
“ einjährige Freiwillige.
Preußen. 2. Januar. Ihre Majestä die Königin, welche an dem Sonntage vor Weihnachten zur Kirche im Krankenhause Bethanien war, wohnte vorgestern dem Gottesdienste in der St. Matthäikirche, Abends der
turgischen Andacht im Dome und gestern, am Neujahrstage, mit
r. Majestät dem Könige und der Königlichen Familie dem Gottesdienste in der Schloßkapelle zu Charlottenburg bei. — Nach Empfang des Königlichen Hofes, der Königlichen Familie und der hier anwesenden Fürstlichkeiten im Königlichen Palais besuchte Ihre kajestät die Königin Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses. — Das Familien⸗Diner and im Palais statt. 1 — Am 30. Dezember v. J. nahmen Se. Königl. Hoheit der Kronprinz die Meldungen des Hauptmanns Lange vom Aten Niederschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 51, des Premier⸗Lieute⸗
ants von Schaper vom 2. Schlesischen Grenadier⸗Regiment Nr. 11 uind des Oberst von Reichenbach vom 1. Pommerschen Grenadier⸗ Regiment König Friedrich Wilhelm IV. Nr. 2 entgegen, und em⸗ pfingen um 12 Uhr den katholischen Pfarrer Landmesser aus Danzig. Am 31. Dezember empfing Se. Königliche Hoheit der Kronprinz um ½12 Uhr den General von Steinmetz. Um 6 Uhr wohnten die Kronprinzlichen Herrschaften in Begleitung des Prinzen Wilhelm dem Gottesdienst im Dome beij den Thee nahmen Höchstdieselben bei Ihren Majestäten ein.
Am 1. Januar d. J. nahmen Se. Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz und Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin die Gratulation des Kronprinzlichen Hofes entgegen, fuhren hierauf zur Gratulation bei Ihren Majestäten und wohnten dann dem Gottes⸗
dienst in Charlottenburg bei. Um 1 Uhr begab sich Se. Königliche
Hoheit in das Königliche Palais zur Gratulation der Generäle bei
Sr. Majestät dem Könige. Um 5 Uhr nahmen beide höchsten Herrschaften an dem Familien⸗Diner Theil, das bei Ihren Ma⸗ jestäten stattfand.
— Der General⸗Administrator der Erzdiöcese Posen, Prälat v. Brzezinski, hat unlängst eine Verfügung an die ihm unter⸗
gebene Pfarrgeistlichkeit erlassen, welche das Verbot der durch den kirchlichen Ritus nicht sanctionirten Andachten, Prozessionen und Lie⸗ der betrifft und, ihrem wesentlichen Inhalte nach, der »Pos. Ztg.⸗ zufolge also lautet: »Durch vielfache und zuverlässige Anzeigen ist zu meiner Kenntniß ggelangt, daß Geistliche bei Abhaltung des öffentlichen Gottesdienstes Aen⸗ derungen des Ritus und der Lieder, die nicht unerheblich von den im Ri⸗ tual und in den Gebetbüchern überkommenen und von der geistlichen Be⸗ hörde bestätigten Liedern und Kultusformen abweichen, einführen oder durch weltliche Personen einführen lassen. So haben sich manche Ver⸗ walter von Parochieen die Einführung nicht gebräuchlicher und von der geistlichen Behörde nicht genehmigter Prozessionen erlaubt, weltlichen Per⸗ sonen das öffentliche Reden in den Kirchen gestattet, die Form der Suppli⸗ cationen (Flehgebete) willkürlich geändert, neue Strophen zu alten Liedern hinzugefügt, neue Litaneien und Lieder eingeführt, ohne sie der geistlichen Behörde vorher zur Bestätigung eingereicht zu haben.«
Nachdem durch Anführung der betreffenden kirchlichen Vor⸗ schriften nachgewiesen ist, daß ein solches Verfahren unkirchlich ist und eine ernste Rüge verdient, heißt es am Schlusse der Verfügung:
»Da ich unter so bewandten Umständen der willkürlichen Uebertre⸗ tung offenkundiger kirchlicher Vorschriften Seitens der Geistlichkeit vorzu⸗ beugen und den heiligen Ritus in den von den Kirchengesetzen vorgeschrie⸗ benen Grenzen zu erhalten wünsche, so beauftrage ich mein Konsistorium, der weltlichen wie der Klostergeistlichkeit alle Aenderungen der öffentlichen Kultusformen sofort zu verbieten, die Aufmerksamkeit der Dekane auf der⸗ artige Uebertretungen hinzulenken und dieselben anzuweisen, diejenigen Geistlichen, welche gegenwärtiger Verfügung zuwiderhandeln, sofort zu denunziren..«.
Aachen, 28. Dezember. (Aach. Ztg.) Das Grenzschutz⸗Kom⸗ mando für den Kreis Erkelenz ist um 25 Mann verstärkt worden. Nach Nachrichten aus Gent hat die Rinderseuche in Nordbrabant zugenommen. Dem Vernehmen nach wird beabsichtigt, den Grenz⸗ kordon auf den Kreis Kempen auszudehnen. Belgien ist zur Zeit noch immer frei von der Seuche.
Köln, 31. Dezember. An freiwilligen Beiträgen für den Fortbau des Domes im Monat Dezember sind 4059 Thlr. 2 Sgr. 3 Pf. eingezahlt worden, darunter 2000 Thlr. von der hiesigen Feuer⸗Versicherungsé⸗ Gesellschaft „Colonia-«. Durch den
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“ ““ Central⸗Dombauverein wurden in dem Kalenderjahr 1865 im Ganzen vom 1. Januar bis gestern Abend 55,541 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf. aufgebracht. Ein so günstiges Resultat ist seit dem Bestehen des Vereins selten dagewesen. Es ist indeß zu bemerken, daß bei dieser Summe 18,000 Thlr. einbegriffen sind, welche abschläglich aus dem Reinertrage der Dombau⸗Prämien⸗Kollekte dem Baufonds über⸗ wiesen wurden.
Trier, 28. Dezember. Gestern Nachmittag um 3 Uhr, be⸗ richtet die »Trier. Ztg.⸗, hatte die Beerdigung des verstorbenen Re⸗ gierungs⸗Präsidenten Herrn Freiherrn von Schleinitz statt. Von Berlin war zur Beerdigungsfeier Se. Excellenz der Königliche Haus⸗ minister Herr Freiherr von Schleinitz, von Coblenz in Vertretung des Herrn Oberpräsidenten der Regierungspräsident Herr Graf von Villers eingetroffen. Außer einem zahlreichen Geleite aus allen Klassen der Bürgerschaft hatten sich die Behörden und Collegien, die Offiziere aller Grade und die Geistlichkeit zahlreich an der Leichen⸗ feier betheiligt. Auch unsere beiden hochwürdigen Bischöfe begleiteten den Leichenzug bis an die Basilika. In der Kirche hielt der Super⸗ intendent Pfarrer Klein die Trauerrede.
Schleswig⸗Holstein. Das „Verordnungsblatt für das Herzogthum Schleswig⸗ bringt folgende Bekanntmachungen des Gouverneurs, Freiherrn von Manteuffel: 1.“ “
1) vom 26. Dezember: 8
»Se. Majestaͤt der König von Preußen haben den konstituirten Bürger⸗ meister, Justizrath von Gusmann, durch Allerhöchste Kabinets Ordre vom 22. d. M., zum Bürgermeister der Stadt Schleswig, den konstituir⸗ ten Amtmann zu Apenrade, Kammerjunker W. von Levetzau, durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 23. d. M. zum Amtmann des Amtes Apenrade, Ober⸗Direktor der Stadt Apenrade und Kommissar für die adligen Güter Seegaard und Ahretoft, Grüngift, Laygaard und Schobüllgaard, den konstituirten Amtmann zu Hadersleben, Otto Detlef Harald Kier in Hadersleben, durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 23. d. M., zum Amtmann des Amtes und Ober⸗Direktor der Stadt Hadersleben und Kommissar für die adeligen Güter Gram und Nübel, den konstituirten Amtmann zu Augustenburg, C. Friedrich Emil Theodor Sarauw, durch Allerhöchste Kabinets Ordre vom 23. d. M., zum Amtmann des Amtes Fehmarn und Ober⸗Direktor der Stadt Burg, zu ernennen geruht.“⸗ 2) vom 29. Dezember cr.:
Um landesgefährlichen Agitationen in mildester Form zu begegnen, habe ich die Vorschrift des §. 8 der Verordnung vom 15. Februar in Crinnerung gebracht. Damit die Einwohner des Herzogthums Schleswig sich in ihrem Petitionsrecht dadurch nicht beeinträchtigt halten dürfen, werde ich vom 1. Januar k. ꝛJ. ab, des Mittwochs von 11 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags in meiner Wohnung Jeden zu bereit sein, der Wünsche und Anträge mir unmittelbar vortra⸗ gen will.
Aus Friedrichsort wird den »Alt. Nachr.⸗ gemeldet: Die verfallenen Werke von Friedrichsort sind in der kurzen Zeit wieder sturmfrei hergerichtet worden. Ein schönes 20 Fuß breites Thor wurde erbaut und wurden 6 bombensichere Pulvermagazine angelegt. Dieselben haben 6 Fuß dicke Mauern und sind mit gebrauchten Eisenbahnschienen gedeckt, über welche eine dicke Lage Erde kommt. Da Friedrichsort für die heutige enorme Flugkraft der Geschosse zu tief angelegt ist, baute man ober⸗
halb der Festung auf einer Anhöhe am Strande ein geschlossenes
Werk, an welchem die Erdarbeiten bereits vollendet sind. Von Dan⸗ zig kam kürzlich ein großes Schiff mit einer Ladung Kanonenbettun⸗
gen und Pallisaden an. Schließlich rühmen die preußischen Soldaten
das gute Einvernehmen, worin sie mit den in Kiel liegenden öster⸗ reichischen Jägern leben.
Hldenburg, 29. Dezember. (Wes. Ztg.) Für den Fall, daß der zwischen den Zollvereinsstaaten und Bremen verhandelte und am 14. d. M. vollzogene Vertrag wegen Beförderung der ge⸗ genseitigen Verkehrsverhältnisse nicht schon gegen den 1. Januar 1866 zur Publication gebracht sein sollte, ist dem Vernehmen nach die Aushülfe getroffen, vorläufig nicht blos die bisherigen Gesetze und Anordnungen noch wirksam sein zu lassen, sondern dabei auch die neuen Verabredungen thunlichst in Anwendung zu bringen.
Bremen, 31. Dezember. (Weser⸗Ztg.) Senator A. Duck⸗ witz wurde gestern vom Senate zum Bürgermeister erwählt an Stelle des Bürgermeisters Meier, der nach Ablauf der verfassungs⸗ mäßigen zweijährigen Periode am 6. Januar k. J. zurücktritt.
Sachsen. die Frau Herzogin hat sich heute ebenfalls nach Gotha begeben, um daselbst den Winter zu residiren. — Der Ministerresident der Thüringer Staaten am Königlich sächsischen Hofe, Oberhofmeister v. Löwenfels, hat sich heute auf seinen Posten nach Dresden begeben.
Hessen. Darmstadt, 30. Dezember. Die »„Darmst. Ztg.⸗ meldet: »Sicherem Vernehmen nach hat die Großherzogliche Regie⸗ rung, nachdem ihr kurz vor Weihnachten der Entwurf zu einem Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Italien durch die Königl. preußische Regierung mitgetheilt worden war, ihre Zustim⸗ mung zu dem Abschlusse dieses Vertrags erklärt.⸗
Baden. Karlsruhe, 31. Dezember. Die »Karlsr. Ztg.⸗ enthält eine Rechtfertigung der im neuesten Regierungsblatt enthal⸗ tenen Vollzugsverordnung über die Einführung der Handels⸗ gerichte, wonach solche Gerichte vorläufig nur in den zwei größ⸗
Coburg, 30. Dezember. (L. Z.) Ihre Hoheit
ten Städten des Landes, Karls uhe und Mannheim, für den Be⸗ irk der dortigen Kreisgerichte eingesetzt werden sollen. Der Schluß dieser Ausführung lautet: »Das Schicksal der in dieser Weise vorerst für die Kreise Karlsruhe und Mannheim gebildeten Handelsgerichte wird in kurzer Zeit die Aufklärung gegeben haben, ob und wo eine Vermehrung derselben angemessen ist. Diese anzuordnen, ist zu⸗ jeder eit leicht möglich und zur Erleichterung der ordentlichen Gerichte willkommen; sehr peinlich wäre es aber, sich zu einer Wiederauf⸗ hebung voreilig eingesetzter Handelsgerichte entschließen zu müssen.⸗ Württemberg. Stuttgart, Z1. Dezember. Der König
hat gestern den Diöcesan⸗Ausschuß der Stadt Siuttgart empfangen, um die von der heurigen Diöcesansynode der Hauptstadt beschlossene Bitte um Ausbau der evangelischen Kirchenverfassung, hauptsächlich durch Einführung einer Landessynode, entgegenzunehmen. Der König schenkte der Deputation nicht nur ein wohlwollendes Gehör, sondern gab auch die Versicherung, daß er Vorlagen in der gewünsch⸗ ten Richtung Ministerrath in naher Zukunft werde machen . beiab. Wien, 29. Dezember. Die Landtage, schreibt die »Ostd. Post⸗«, arbeiten rüstig fort. Der salzburgische hat seine Arbeiten schon vor dem Weihnachtsfeste vollendet, und die Abgeord⸗ neten konnten dasselbe schon im Kreise der Ihren zubringen. Die meisten anderen Landtage haben den Christ⸗ und den Dreikönigstag als den Anfang und das Ende einer Ferialzeit betrachtet und feiern jetzt. Einige andere Landtage gönnen sich aber auch nicht diese Ruhe, und so bringen uns die Halbfeiertage zwischen Weih⸗ nachten und Neujahr aus Lemberg, aus Czernowitz und aus Klagenfurt Landtagstelegramme, von denen jene aus der erstgenannten Stadt unsere Aufmerksamkeit ganz beson⸗ ders auf sich lenkt. Es wurde nämlich gestern gemeldet, Graf Goluchowski habe im galizischen Landtage den Antrag wegen Er⸗ theilung der unbeschränkten Realbesitzfähigkeit an galizische Israeliten eingebracht. Graf Goluchowski war es bekanntlich, unter welchem
die Realbesitzfähigkeit der Juden in den Ländern diesseits der Leitha
in Kraft gesetzt wurde, nachdem sie mit den Verfassungsgesetzen des Jahres 1849 suspendirt worden war. Allein in dem Gesetze, welches Graf Goluchowski promulgirte, war für die galizischen Juden eine Klausel festgesetzt, wonach die galizischen Juden nur dann Realbesitz erwerben durften, wenn sie ein gewisses Maß von Bildung nachweisen konnten. Das haben die Israeliten überhaupt, und die galizischen insbesondere, dem Grafen Goluchowski niemals verzeihen können, und die Folge davon waren die Scenen bei der letzten Landtagswahl in Lemberg, wo⸗ als es sich um die Wahl Goluchowski 8 handelte, die Israeliten in den Tempeln zusammenströmten und sich gegen diese Wahl mit aller Kraft erhoben. Als Graf Goluchowski
dennoch gewählt war, erzählte man, er habe seinen früheren Irrthum
erkannt und hätte geäußert, er wolle dadurch an seinen Gegnern Revanche nehmen, daß er ihnen zu ihrem Rechte verhelfe. Zwar hat der in Rede stehende Antrag nur insoferne Bedeutung, als der galizische Landtag, dessen Führer der Graf ist, nunmehr beschließen
wird, im Petitionswege sich an die Regierung um die Aufhebung
—
jener Klausel zu wenden. Nichtsdestoweniger wollen wir die Be⸗ deutung des Antrages nicht unterschätzen. Die »General⸗Korrespondenz« bringt folgende zwei Artikel:
Die vom Landtage für das Königreich Böhmen votirte Dank⸗ Adresse wurde, wie wir vernehmen, von dem hier anwesenden Herrn Oberstlandmarschall Grafen Rothkirch Sr. Majestät dem Kaiser in besonderer Audienz überreicht und von Allerhöchstdenselben mit Wohl⸗ gefallen allergnädigst entgegengenommen. — Se. Maäjestät der Kaiser sollen, wie uns berichtet wird, bei diesem Anlaß auch die Frage der even⸗ tuellen Krönung als König von Böhmen berührt und diese Krönung allergnädigst in Aussicht gestellt haben. .““
Den wäbrend der letzten Tage durch die Tagespresse in Umlauf ge⸗ setzten Gerüchten von dem nahen Abschluß eines Handelsvertrags zwischen Oesterreich und der hohen Pforte glauben wir die Versicherung entgegen⸗ stellen zu können, daß jene Gerüchte jeder Begründung entbehren.
— 31. Dezember. Die heutige »Wiener Zeitung⸗ veröffentlicht nachstehendes Finanzgesetz für das Jahr 1866 vom 30. Dezember c., gültig für das ganze Reich. “ e Auf Grund Meines Patentes vom 20. September 1865 finde Ich
nach Anhörung Meines Ministerrathes zu verordnen, wie folgt:
Art. I. Die gesammten Staatsausgaben füͤr das Verwaltungsjahr 1866 sind auf die Summe von 531,273,881 Fl. österr. Währung fest⸗
esetzt. gesetg, II. Die besondere Verwendung und die für die einzelnen Zweige der Verwaltung bewilligten Etatssummen enthält der erste Theil des im Anhange nachfolgenden Staatsvoranschlages. Die nach den ein⸗ zelnen Kapiteln und Titeln des Staatsvoranschlages bewilligten Ausgabskredite dürfen nur zu den in diesen Kapiteln und Titeln bezeichneten Zwecken verwendet werden. Weiteres wird bezüglich der für die einzelnen Zweige der Verwaltung bewilligten Ausgabskredite innerhalb der einzelnen Titel die freie Verwendung ohne Rücksicht auf die Sonderung für das ordent⸗ iche und außerordentliche Erforderniß gestattet.
Art. III. Zur Bestreitung der im Art. I. bewilligten Staats⸗Aus⸗ aben werden die im zweiten Theile des nachfolgenden Staatsvoranschlages nit der Summe von 491,134,735 Gld. österr. Währ. festgesetzten Ein⸗ nahmen der direkten Steuern, indirekten Abgaben und der sonstigen Ein⸗ ommenszweige des Staates bestimmt.
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diese Mehrausgabe
Erfolge der Vorjah
1 — “
Art. IV. Zur Erreichung der im Art. III. festgesetzten Summe d See, Sese haben insbesondere nachfolgende Bestimmungen zu gelten: 8 1) Der zufolge der Kaiserlichen Verordnung vom 13. Mai 1859
bestehende außerordentliche Zuschlag wird für das Verwaltungsjahr 1866 wie im Vorjahre: a) bei der Hauszinssteuer mit ⅛ , b) bei der Erwerbsteuer mit ⅛, e) bei dem Contributo arti e commercio
im lombard.⸗venez. Königreiche mit ¼ und d) bei der Einkommen⸗
steuer mit ⅛ des Ordinariums bemessen und eingehoben; dagegen wird dieser außerordentliche Zuschlag e) bei der Grundsteuer mit 12 und f) bei der Hausklassensteuer mit ½ des Ordinariums bemessen und eingeho⸗ ben. Es wird somit bei den unter lit. e. und k. bezeichneten Steuer⸗ gattungen ein Nachlaß von einem Viertheile des bisherigen außer⸗ ordentlichen Gesammtzuschlages eintreten. g) Die von den Zinsen der Staats⸗, öffentlichen Fonds⸗ und ständischen Obligationen zu ent⸗ richtende Einkommensteuer wird wie im Vorjahre mit sieben Prozent
bemessen und eingehoben. Die Bestimmungen des Art. IV. Abth. 1
zu lit. g. des Gesetzes vom 29. Februar 1864 in Betreff der Art der Einhebung der unter lit, g. bezeichneten erhöhten Einkommen⸗ steuer bleiben auch für das Verwaltungsjahr 1866 in Kraft.
2) Die durch das Gefetz vom 13. Dezember 1862, und be⸗ ziehungsweise durch das Gesetz vom 29. Februar 1864, bestimmten Aenderungen zu den Gesetzen vom 9. Februar und 2. August 1850 in Betreff der Stempel und unmittelbaren Gebühren, so wie
3) die Erhöhung der Verzehrungssteuer von Zucker aus inlän⸗ dischen Stoffen in demselben Ausmaße, wie selbe mit dem Gesetze vom 29. Oktober 1862 eingeführt wurde, haben für die Dauer des
Verwaltungsjabres 1866 fortzubestehen.
Art. V. Die näheren Bestimmungen über die Verwerthung des im Kapitel 39 des zweiten Theiles des Staatsvoranschlages eingestellten, zur Veräußerung bestimmten unbeweglichen Staatseigenthumes werden mittelst eines besonderen Gesetzes erfolgen. Art. VI. Der aus der Vergleichung der gesammten Staats⸗ usgaben von. 1“ 531,273,881 Fl. mit den gesammten Staatseinnahmen von... 491,134,735 ». sich ergebende Abgang von.. 40,139,146 Fl. sterr. Währ. ist im Wege des Kredites zu bedecken.
Art. VII. Mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Gesetzes ist der inanzminister beauftragt.
Dem in vorstehendem Gesetze erwähnten Staatsvoranschlag der Ausgaben und Einnahmen für das Verwaltungsjahr 1866 ist noch der Vortrag des Finanzministers, Grafen Larisch⸗Mönnich, mit welchem der Entwurf des Finanzgesetzes sammt Jahresvoran⸗ schlag der Kaiserlichen Genehmigung unterbreitet wurde, beigefügt. Derselbe weist nach, daß der vorliegende Staatsvoranschlag gegen das Finanzgesetz von 1865 bei der gesammten Civilverwaltung mit Einschluß einer Mehrausgabe von 353,651 Fl. für Zwecke des Kultus und Unterrichts, des Ministers des Handels und des der Justiz eine Minderausgabe von 2,587,438 Fl. erfordert. Der Militair⸗ au fwand wird, einschließlich einer Mehrausgabe von 675,181 Fl. für die Marine, auf 544,591 Fl. weniger veranschlagt und die Be⸗ triebs⸗Einhebungs⸗ und Verwaltungskosten der Staatseinnahmen
sind um 1,768,546 Fl. geringer präliminirt. Dagegen bat das Er⸗ forderniß der allgemeinen Finanzauslagen, einschließlich einer Minder⸗
ausgabe von 1,864,472 Fl. bei der allgemeinen Kassenverwaltung, auf 13,445,326 Fl. höher veranschlagt werden müssen und setzt sich zusammen aus dem Mehrerforderniß von 1,509,087 Fl. für Subventionen und Dotationen, von 414,150 Fl.
für den allgemeinen Pensionsetat, von 7,555,682 Fl. für Zinsen
der Staatsschuld und von 5,830,879 Fl. für Schuldentilgung. In Betreff der beiden letzteren Posten beißt es in dem Bericht:
Bei den Zinsen der Staatsschuld ergiebt sich gegen das Vor⸗ jahr ein Mehraufwand von 7,555,682 Fl., weil in den Voranschlag für 1866 die Zinsen für die neueste Anleihe aufgenommen werden mußten
Für Zinsen der Staatsschuld sind präliminirt worden:
Im Staatsvoranschlag für 1861 106,719,800 Fl.
„ „ „ 1862 .. . 111,734,480 2
86 111,138,250
ö 116,033,053
1865 117,080,980 eine Progression, in welche eine ernste Mahnung liegt, alles aufzubieten, um so bald als möglich das Gleichgewicht im Staatshaushalte herzu⸗ ellen. b Für Schuldentilgung ist im Jahre 1866 die kolossale Summe von dS Fl. aufzubringen, um 5,830,879 Fl. mehr als im Vor⸗
jahre 1865.
8 Der Mehraufwand wird dadurch herbeigeführt, daß nach dem Ueber⸗ einkommen vom 3. Januar 1863 die höchste Quote der vom Staate an die Nationalbank zu erstattenden Schuldenrückzahlung in das Jahr 1866 fällt, so wie überhaupt bedauert werden muß, daß bei der sonst so heil⸗ samen und nothwendigen Regelung des Verhältnisses der Staatsverwal⸗ tung zu der Nationalbank die Abstattungstermine so kurz und die zur Tilgung kommenden Beträge ganz unverhältnißmäßig hoch und nur mit den äußersten Anstrengungen erschwinglich angesetzt worden sind. . In Folge dieser letztangeführten Mehrausgaben stellt sich das Gesammterforderniß des Jahres 1866 um 8,543,607 Fl. höher als das des Jahres 1865. Der Bericht geht dann zur Bedeckung der Ausgaben über. Die Einnahmen sind im Jahre 1866 um 23,770,718 Fl. geringer als im Jahre 1865 veranschlagt, weil die re dies als nothwendig erscheinen lassen. Nach
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