Grund welcher Beschuldigungen Jefferson Davis in Fort Monroe gefangen gehalten sei und weshalb der Prozeß gegen ihn nicht im
Senate geführt werde. (Der „New⸗York Herald⸗ befürwortet jetzt mit Eifer die Freilassung des weiland Präsidenten der Confödera⸗ tion; denn er vertrete Millionen von Männern, die sich unterdrückt geglaubt und sich zur Erkämpfung der Freiheit erhoben hätten.) Herr Wilson erklärte, die demokratische Partei sehe vergebens einem Zerwürfnisse der republikanischen Partei mit dem Präsidenten ent⸗ gegen; gegen man kein Mißtrauen hegen, wenn man auch nicht so weit mit ihm gehe, um die Mißhandlungen und Rechtsverletzungen, die den befreiten Negern von den früheren Rebellen widerführen, zu verkennen. Der Bericht, welchen Karl Schurz dem Präsidenten über ie Zustände im Süden erstattet hat, schildert die Bevölkerung der ehemaligen Rebellen⸗Staaten zwar als im Allgemeinen unterwürfig, jedoch wider Willen gehorchend; Nationalgefühl zeige sie nicht, noch Anhänglichkeit an die vereinigten Staaten. Die Neger seien in einen Zustand thatsächlicher Sklaverei herabgedrückt. Der von Thaddeus Stevens vertheidigten Doktrin, daß die Rebellenstaaten außerhalb der Union gestanden hätten und noch ständen, trat der Herausgeber der »New⸗York Times⸗ (welche mannigfache Beziehungen zu der Regierung hat) entgegen;⸗ doch bestritt er nicht, daß der Süden noch neue Bürgschaft geben müsse, ehe ihm die Vertretung im Kongresse ugestanden werden könne.
Der Bericht des Generals Grant, welchen der Präsident dem Senate zugeschickt hat, ist auf die während einer Inspectionsreise im Süden gemachten Beobachtungen gestützt; doch bemerkt der Gene⸗ ral selbst an einzelnen Stellen, daß die ihm karg zugemessene Zeit ihm keine umfeassende und eingehende Untersuchung erlaubt habe. „»Ich bin überzeugt — heißt es in dem Berichte — daß die große Masse der denkenden Männer des Südens die Sachlage, wie sie ist, aufrichtigen Willens annehmen. Die Fragen, welche bisher die An⸗ sichten der beiden Theile unserer Nation gespalten haben — Skla⸗
verei und Staatsrechte oder das Recht eines Einzelstaates, aus der Union auszutreten — erachten sie als abgethan durch das höchste Schiedsgericht, welches der Menschheit offen steht — den Krieg. Es freute mich, von den hervorragendsten Männern, mit denen ich zusammen⸗ traf, zu vernehmen, daß die Entscheidung nicht allein als eine endgil⸗ tige, sondern auch als eine für das ganze Land glückliche angesehen wird.
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Doch haben vier Jahre des Krieges, während deren das Gesetz in
Johnson’'s Aufrichtigkeit und Patriotismus könne
den aufständischen Staaten nur mit dem Bayonnet durchgeführt wurde, das Volk vielleicht in eine solche Stimmung und Verfassung gebracht, daß es nicht jenen bereitwilligen Gehorsam leistet, den man von unserm Volke sonst gewohnt gewesen ist. Dies würde die Nothwendigkeit herbeiführen, in jenen Staaten kleine Garnisonen zu belassen, wenigstens so lange, bis die Civilbehörden wieder ihre frühere Autorität haben und die Arbeit in ihre eigenen Kanäle zu⸗ rückkehrt. Ich habe keinen einzigen gesprochen, weder einen Ange⸗ stellten der Regierung, noch einen Bürger der Südstaaten, der es für thunlich gehalten hätte, das Militair schon jetzt aus dem Süden zurückzuziehen. Der Weiße und der Schwarze bedürfen einer wie der andere des Schutzes der allgemeinen Regierung. In den Thei⸗ len des Landes, die ich besucht habe, ergiebt man sich jedoch so ruhig in die Autorität der allgemeinen Regierung, daß die bloße Anwesen⸗ heit einer militairischen Besatzung, ohne Rücksicht auf die Stärke derselben, schon hinreichen würde, die Ordnung aufrecht zu halten.⸗
— Folgendes ist der Wortlaut der Proclamation, durch welche Mr. Seward die Aufnahme des Amendements betreffs der Aufhebung der Sklaverei in dem ganzen Gebiet der Union, in die Verfassung der Vereinigten Staaten anzeigt.
»Allen, denen das Gegenwärtige zukommt, Gruß zuvor! Da der Kon⸗ greß der Vereinigten Staaten am 1. Februar eine Resolution folgenden Wortlautes angenommen hat: Resolution betreffs Vorlegung eines Vor⸗ schlags zur Amendirung der „Verfassung an die Gesetzgebungen der ver⸗ schiedenen Staaten: „beschlossen von dem Senat und dem Repräsentanten⸗
hause der Vereinigten Staaten, im Kongreß versammelt, anter Zustimmung von zwei Drittheilen beider Häuser, daß den Legislaturen der verschiedenen Staaten ein Amendement zur Constitution der Vereinigten Staaten vorge⸗ schlagen werde, welches, wenn von drei Viertheilen der genannten Legisla⸗ turen ratificirt, in jeder Hinsicht und zu allen Zwecken als Theil der ge⸗ nannten Constitution gelten soll, nämlich
„Artikel 13. Section 1. Weder Sklaverei noch unfreiwillige Dienst⸗ barkeit, ausgenommen als Strafe für ein Verbrechen, dessen der Betreffende in gebührender Weise überführt, soll innerhalb der Ver. Staaten oder an irgend einer ihrer Jurisdiction unterworfenen Stelle existiren.
Section 2. Der Kongreß ist befugt, diesen Artikel durch geeignete Ge⸗ setzgebung durchzuführen.«.
„Und da es aus den Dokumenten im Besitz dieses Departements her⸗ vorgeht, daß das vorgenannte Amendement zur Verfassung der Vereinigten Staaten ratifizirt worden ist von den Gesetzgebungen der Staaten Illinois, Rhode Island, Michigan, Maryland, New⸗York, West⸗Virginia, Maine, Kan⸗ sas, Massachusetts, Pennsylvania, Vixginia, Ohio, Missouri, Nevada, Indiana, Louisiana, Minnesota, Wisconsin, Vermont, Tennessee, Arkansas, Connecticut, New⸗Hampshire, Süd⸗Carolina, Alabama, Nord⸗Carolina und Georgia — zusammen 27 Staaten; — und da die Gesammtzahl der Staaten 36 ist, die obengenannten Staaten, deren Legislaturen das Amendement ratisizirt haben, also drei Viertheil der Gesammtzahl der Staaten bilden: — so sei
k ndgethan ‚daß ich, William H. Seward, Staatssecretair der Vereinigten vͥ1111A146“ “ v“ b 1
. “ 1“
Staaten, kraft und gemäß der 2. Section der am 2. April 1818 geneh⸗ migten Kongreßakte, betitelt »Akte betreffs und zum Zweck der Publication der Gesetze der Vereinigten Staaten«, hiermit bescheinige, daß das oben⸗ genannte Amendement zu allen Zwecken und Absichten als ein Theil der Constitution der Vereinigten Staaten Gültigkeit hat. In Zeugniß dessen habe ich meine Unterschrift beigesetzt und das Siegel des Staatsdepartements anfügen lassen. So geschehen City of Washington, am 18. Dezember des Jahres unseres Herrn 1865, und des 90. Jahres der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten. Wm. H. Seward, Staatssecretair.«
Mexiko. Das von dem Kaiser Maximilian erlassene Re⸗ krutirungs⸗Dekret bestimmt, daß Jeder, der durch Geburt oder Naturalisirung als Mexikaner anzusehen ist, in dem Alter von 18 bis zu 35 Jahren der Aushebung unterworfen ist. Am Schlusse eines jeden Jahres setzt der Kaiser die Zahl der Auszuhebenden fest und das Loods giebt die Entscheidung unter den Militairpflichtigen. Befreit vom Dienste sind nur die zu den spezifizirten Ausnahme⸗ klassen Gehörigen, doch ist auch der Loskauf um 400 Dollars ge⸗ stattet. Die Länge der Dienstzeit ist auf sechs Jahre angesetzt; die⸗ jenigen, welche in der ländlichen Garde gedient haben, brauchen jedoch nur drei Jahre bei der regulairen Armee zu bleiben.
Die »Gaceta« von Monterey berichtet, es herrsche im republi⸗ kanischen Lager Zwiespalt und Anarchie; Cortinas wolle Escobedo nicht anerkennen und Letzterer habe sich mit Canales überworfen.
Asien. »Reuter's Office« meldet: Den neuesten Posten Nus Shanghai vom 9. Dezember zufolge hat der Mikaͤdo von Japn den zwischen dem Taikun und den Vertretern der fremden Mächte in Bezug auf die Eröffnung des Hafens von Oasaka (Hiogo) abge⸗ schlossenen Vertrag nunmehr sanktionirt. Die Eröfsnung sollte am
1. Januar 1866 und zwar auf der Grundlage des für die übrigen
bereits geöͤffneten Häfen gültigen Tarifs erfolgen.
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff’'schen Telegraphen⸗Büreau.
8 Madrid, Donnerstag, 4. Januar, Mittags. Am 3. d. Mor⸗ gens haben sich die beiden in Aranjuez und Ocanna kantoniren⸗ den unvollzähligen Kavallerie⸗Regimenter empört, die Anführer und die Mehrzahl der Offiziere aber an der Empörung nicht theilgenom⸗ men. Der Marineminister General Zabala ist mit einer starken Truppenkolonne sofort zur Unterdrückung des Aufstandes aufgebrochen. Er verfolgt die in Unordnung sich zurückziehenden Insurgenten, welche anscheinend die Absicht haben, die Berge von Cuenza zu gewinnen. An der Spitze der Insurgenten steht General Prim. Man schreibt diesem Aufstande wenig Bedeutung beij derselbe findet in der Bevölkerung keinen Anklang und keine Sympathieen.
Madrid, Donnerstag, 4. Januar, Nachmittag. vinz herrscht vollkommene Ruhe. ö
In der Pro⸗ “ 1“
— Die am 5. Januar 1866 ausgegebene Nr. 1 des » Preußischen Handels⸗Archivs« enthält unter Gesetzgebung: Aufhebung der für die Kreise Gleiwitz, Beuthen, Lublinitz und Pleß errichteten Handelskammer und die Errichtung einer Handelskammer für die Kreise Gleiwitz, Pleß und Rybnick, mit dem Sitz in der Stadt Gleiwitz. — Ausdehnung des Fran· zösisch⸗Schweizerischen Niederlassungsvertrages auf Algier ꝛc. — Eingangs⸗ abgabe von Eau de Cologne zc. in Rußland. — Zoll⸗ und Schifffahrts⸗ Verordnungen im Dominikanischen Freistaat. Unter Statistik: Handel und Schifffahrt von Triest in den Jahren 1860 — 1864. — Jahresbericht des preußischen Konsulats zu Dünkirchen für 1864. — Handelsbericht aus Galatz. — Mittheilungen: Berlin. Berlin. Peking.
— Die unter dem 30. Dezember herausgegebene Nr. 11 des Ministe rial⸗Blattes für die gesammte innere Verwaltung in den Königl. preußischen Staaten, mit welcher der 26. Jahrgang schließt, enthält unter Unterrichts⸗Angelegenheiten: Verfügung an sämmt⸗ liche Königl. Provinzial⸗Schul⸗Kollegien, die Prüfung der Vor⸗ steherinnen weiblicher Unterrichts⸗ und Erziehungs⸗Anstalten betreffend, vom 3. November 1865. — Cirkular⸗Erlaß an sämmtliche Königl. Provinzial⸗ Schul⸗Kollegien, die Dispensation von der mündlichen Abiturien⸗ ten⸗Prüfung an Gymnasien und Realschulen betreffend, vom 2. Nov. 1865. — Ueber Verwaltung der Kommunen, Corporationen und Institute — Erkenntniß des Königl. Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte, daß den Stadt⸗ und Landgemeinden die Be⸗ fugniß zusteht, die zum Unterhalte der Schulen bestimmten Kommunal⸗ Abgaben anders als bisher zu vertheilen, daß gegen einen solchen von der Regierung bestätigten Kommunal⸗Beschluß der Rechtsweg unzulässig, der Rechtsweg dagegen gestattet ist, wenn es sich lediglich um die Verbindlich⸗ keit zur Entrichtung von Schul⸗Abgaben und insbesondere um die Frage handelt, ob die Forensen als solche zu persönlichen, lediglich auf den Grund⸗ E Schul⸗Abgaben beizutragen verpflichtet sind, vom 14. Okto⸗
1
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Unter Verwaltung der Staatssteuern und Abgaben:
Bescheid des Königlichen Ober⸗Tribunals, daß im Falle einer Zolldefraude
ie Stelle der Confiscation tretende Verurtheilung zum Werthsersatze 2 Gehülfen und Begünstiger solidarisch trifft, vom 13. März . Domainen⸗ und Forstverwaltung: Erkenntniß des König⸗ lichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte, die Einleitung des Verfahrens gegen Forstschutzbeamte wegen Mißbrauchs der Waffengewalt nach dem Gesetze vom 31. März 1837 betreffend, vom 13. Mai 1865. „Auf den von der Königlichen Regierung zu Magdeburg erhobenen Konflikt in der bei dem Kreisgericht zu Gardelegen anhängigen Unter⸗ suchungssache ꝛc. gegen die Forstaufseher R., W. und J., wegen Mißbrauchs der Waffengewalt, erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte für Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache für zu⸗ lässig und der erhobene Konflikt daher für unbegründet zu erachten. Von
Evwee—“ “
Statistische Nachrichten. Berlin, 4. Januar. Nach der vorliegenden Statistik der hiesi⸗ gen Königlichen Ober⸗Post⸗Direction sind am 31. Dezember 1865 und 1. Januar 1866 von Absendern in Berlin an Empfänger in Berlin 129,920 Stück Briefe zur Post gegeben worden. Davon waͤ⸗ ren 16,928 Stück unfrankirt. Es läßt sich annehmen, daß die große Mehr⸗ zahl der frankirten Briefe aus Anlaß des. Jahreswechsels abgesandt wor⸗
var.
* S. „Die Stett. Ztg.« (vom 30. Dezember v. J.) bringt eine Zusam· menstellung der Städte Pommerns in Betreff ihrer zunehmenden Bevölkerung, auf welche die Anlage von Eisenbahn⸗, Dampfschiffstati o⸗ nen und Chausseeverbindung fördernd eingewirkt habe. Die Ergebnisse
sind folgende: .
Eisenbahnstationen: tionen: 1840 1864 1840 1666 Stralsund 16142 26693 Barth 6005 Freocjwald 10876 17540 Damgarten 2031 Wolgast 4807 6641 Lassan 2594 Anklam 7601 12133 Gützkow 1993 Pasewalk 5534 7905 Loitz 2 3923 Stettin 33868 70759 Demmin — 9217 Damm 2869 3960 Jarmen 1783 Stargard 10811 16692 Usedom 1 1758 Freienwalde 1574 2250 Ueckermünde 4425 Wangerin 1395 2512 Swinemünde 1 6816 Labes 2988 5055 Neuwarp 2229 Schivelbein 3113 5466 Pöliz 22 3939 Belgard 3088 5628 Garz 5068 Cörlin 2015 3242 Fiddichow 3015 Colberg 7593 12684 Greifenhagen 1887 6894 Cöslin 7552 12844 1I
151857 512007 ollin Summa 121827 212004 ““ 3 5292 5556 13922 1 Summa 66517 99074 L zdte mit Chausseeverbindung:
4n8s 187 8 6789480 186 2909 3696 Jakobshagen 8 1994 1459 2225 Zachan 1048 1640 1648 2150 Dramburg 3243 5100 1027 1592 Falkenburg 2903 3603 3649 Kallies 2774 3440 3197 Neustettin 3797 6219 4197 Tempelburg 3299 4322 . 2127 Natzebur 1520 2156 Bahn 2863 Bärwalde 1338 1942 Pyritz 7404 Polzin 2841 4379 Kaugard 4841 Bublitz 2363 4061 2144 Pollnow 1337 2256 7084 Zanow 1386 2160 5906 Rummelsburg 3017 4545 3472 Lauenburg 3465 5797 2343 Leba 840 1295 2709 Bütow 2487 4426 Summa 87512 128502
Die städtische Bevölkerung hat mithin während der letzten 24 Jahre in
den Landstädten mit Chausseeverbindung um 47 pCt., in den Städten mit
Dampfschiffverbindung um 49 pCt., in denen mit Eisenbahnverbindung um
8 8
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Berger
R.
74 pCt., in Stettin selbst um 109 pCt. zugenommen. Der wohlthätige Einfluß der verbesserten Verkehrsmittel auf die Zunahme der Bevölkerung
läßt sich hiernach nicht leugnen und tritt namentlich bei der Eisenbahnver⸗ bindung auf unzweideutige Weise hervor. “ 1
— Ueber die Chausseen im Regierungsbezirk Magdeburg ver⸗ öffentlicht Nr. 52 des dortigen Amtsblatts (vom 30. Dezember v. J.) einen übersichtlichen Artikel, dem wir Folgendes entnehmen:
Die Meilenzahl aller Chausseen des Regierungs⸗Bezirks be⸗ trug im Jahre 1845 gegen 50 und beträgt zur Zeit über 200. Die Zahl der chausseemäßig ausgebauten Meilen ist demnach in 20 Jahren mehr als vervierfacht. Auf die Neubauten kommen über 150 Meilen. Davon sind ausgebaut 1845 bis 1849 gegen 30 Meilen, 1849 bis 1857 mehr als 90 Meilen, 1857 bis 1864 mehr als 30 Meilen.
Die bis 1845 und 1849 vorhandenen Chausseen waren vorzugsweise Staatsstraßen, dafür bestimmt, zu Staatszwecken eine gesicherte Verbin⸗ dung zwischen einzelnen Hauptpunkten herzustellen und für die Anlage und Unterhaltung wie für den Weiterbau dieser Straßen mußten auch allgemeine
geringere, aber noch ziemlich bedeutende Summen bewilligt.
Staats⸗Interessen meist entscheidend bleiben. Die Vollendung dieser Straßen für derartige Zwecke konnte bis zum Jahre 1849 für den hiesigen Regie⸗ rungsbezirk als wesentlich erreicht gelten und es kam nunmehr darauf an, von einem billiger Zweckmäßigkeit entsprechenden Gesichtspunkte den Neubau von Chausseen zum örtlichen Vortheil einzelner Gegenden möglichst zu för⸗- dern und, je nach dem Umfange wie der Bedeutung dieser neuen Commu⸗ nicationswege, Kreis⸗Straßen, Gemeind c⸗Straßen, Actien⸗ und Pri⸗ vat⸗Straßen chausseemäßig herzustellen.
Zu dem Ende wurde den bauenden Interessenten gegen die Verpflich tung zur chausseemäßigen Unterhaltung der Wege die Verleihung des Rechts zur Chausseegeld⸗Erhebung und zugleich für den Neubau ein Beitrag als Staats⸗Prämie zu den Kosten für jede Baumeile in Aussicht gestellt.
Mit dem Ausdrucke Staats⸗Prämie war dabei zugleich ausgespro⸗ chen, daß dieser Beitrag zum Ausbau aller zweckmäßigen Wege auffordern und aufmuntern solle.
In dieser Weise sind vom Jahre 1849 bis 1864 über 75 Meilen als Kreisstraßen, über 45 Meilen als Gemeinde⸗ und resp. als Aktien⸗ und Privatstraßen ausgebaut.
Die Summe der vom Staate gezahlten Prämien betrug allein im Jahre 1857 über 130,000 Thlr. und besonders erfreulich ist es, zu sehen wie der Gemeinsinn dieser durch die Staatsprämien bewilligten Aufmun terung mit zunehmender Baulust entgegen gekommen und wie dem ent⸗ sprechend die Höhe der nach gleichen Grundsätzen bewilligten Prämien von Jahr zu Jahr bis zum Jahre 1857 gestiegen ist.
Im Jahre 1849 wurden als Prämien gezahlt 5000 Thlr., 1850 über 7000 Thlr., 1852 über 20,000 Thlr., 1855 gegen 70,000 Thlr. und 1857 über 130,000 Thlr., wie vorerwähnt. In den folgenden Jahren sind zwar Die Prämien betrugen: 1858 über 73,000 Thlr., 1859 über 61,000 Thlr., 1860 über 48,000 Thlr., 1861 über 35,000 Thlr., 1862 über 48,000 Thlr. und in den Jahren 1849 bis 1864 sind zusammen über 679,000 Thlr. an Prämien aus Staatsfonds gezahlt.
Daneben wurden für die laufende Unterhaltung der Staats⸗Chausseen in den Jahren 1845 bis 1864 fast 3 Millionen Thaler verausgabt. Mit Hinzurechnung der für Neubauten und für Correctionen der Staatsstraßen von 1845 bis 1864 aufgewendeten Kosten wird dadurch fast die Summe von 4 Millionen Thalern erreicht.
Der Regierungs⸗Bezirk Magdeburg nimmt, der räumlichen Größe nach, die 13. Stelle unter den 26 Regierungs⸗Bezirken des Staates ein. Das Verhältniß des Regierungs⸗Bezirks Magdeburg mit 210 Meilen zum Gesammtgebiete des Staates mit ca. 5100 ¶Meilen ist etwa 1 zu 24. Die Gesammtzahl aller Chausseen betrug zu Anfang des Jahres 1862 im Staate 4023,2 Meilen und im Regierungs⸗Bezirk Magdeburg 207,1 Meilen.
Danach kam mithin zu Anfang des Jahres 1862 durchschnittlich 1 Meile Chaussee im Staate auf 1¼ Meilen, im Regierungs⸗Bezirk Magdeburg auf ¾.˖ (Meilen.
— Auf der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn langte im verflossenen Jahre, nach Bericht der »Hamb. Nachr.« folgendes Schlachtvieh in Ham⸗
burg an:
Schafe und Kälber. Hammel. 949 St. 1574 St. 951 2175 18,182 23,860 36,710 35,375 13,074 16,176
Großes Hornvieh. 1810 St. 1092 » 2747 1017 2852 » 1140 2902 » 1389 *
Juli. . 1494 » 119 August.. 1804 1124 September 2295 833 22,312 Oktober 654 544 13,776 Rovember 8 495 4949 Dezember 6925 727 » 6899 „ Zusammen 22,550 St. 11,702 St. 192,955 St. 209,007 St. Von großem Hornvieh, Hammeln und Schweinen ist dies die größte Zufuhr, welche bis jetzt in einem Jahre stattgefunden hat. Dieselbe ergiebt gegen das vorhergehende Jahr 1864 einen Mehrbetrag von 4613 Stück großem Hornvieh, 51,588 Hammeln und Schafen und 60,953 Schweinen. Kälber waren es im abgewichenen Jahre 666 weniger als 1864. — In den 5 vorhergehenden Jahren betrug die Zufuhr in Hamburg per Berlin⸗ Hamburger Eisenbahn:
Im Monat Januarxk..
Schafe und Hammel. 87,276 St. 11,679 » 120,543 » 64,217 17,937 „ 12,368 „ 11 148,054 — Altona's Rhederei ult. 1865. Dieselbe beträgt im Ganzen 4 Schiffe von zusammen 5131 holsteinschen Kommerzlasten (à 5200 Pfd.
Schweine. 140,638 St 3,677
Kälber. 9,087 St. 9,498 *»
Gr. Hornvieh. 11,653 St.
gegen 57 Schiffe von zusammen 7069 Kommerzlasten Anfangs v. J., wa 15 Schiffe und 1938 Kommerzlasten weniger ergiebt, welche Abnahm jedoch meistens dadurch entstand, daß die betreffenden Schiffe a 1 en übergingen. Ne8a weten Nach einer offiziellen Zusammenstellung über die Brannt weinproduction im ganzen Reiche betrug das Quantum: im Jahre 1865 16,753,891 Kannen,
1864 14,999,060 “ 1863 16,215,103 1862. 14,376,299 1861. 14,007,107
8
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