1866 / 9 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

vor dem Kommissar, Herrn Gerichts⸗Assessor Todt, im Terminszimmer Nr. 2, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. 1 Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz at, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten estellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Rostoski, Treff, Peters, Loeper und Vette hier zu Sachwaltern vorgeschlagen. 1 Der einstweilige Verwalter, Justiz⸗Rath Loeser zu Kemberg, ist zum definitiven Verwalter ernannt worden. Wittenberg, den 6. Januar 1866. ““ Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[105] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht Halle a. S. I. Abtheilung. Die dem M urermeister Carl Wilhelm Ferdinand Grothe hier, jetzt zu dessen Konkursmasse gehörigen, im Hypothekenbuche von Schlettau Vol. II. Nr. 41 eingetragenen Grundstücke: .““ Lin 6n Dorfe Schlettau an der Chaussee belegenes Wohnhaus und jegelei, B. das Planstück 275 b. auf dem Schenkberge von 1 Morgen, C. der Garten hinter den Höhen Nr. 205 der Karte von 3 Morgen 69 ¶Ruthen, D. das Planstück 229 in den langen Stücken von 166 ¶Ruthen, FE. das Planstück 230/231 daselbst von 1 Morgen 100 ¶¶Ruthen, abgeschätzt auf 12,700 Thlr. 16 Sgr. 9 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein in unserer Registratur einzusehenden Taxe soll am 17. Juli 1866, von Vormittags 11 Uhr ab, vor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rath v. Landwüst, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 11, subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

Die Erben resp. Rechtsnachfolger des Kaufmanns Heinrich Bernheim hier werden hiermit öffentlich vorgeladen. 1

Verkäufe, Vervachtungen, Submissionen ꝛzc.

5iüCTiritation.

Montag, den 22. Januar cr., sollen von Vormittags 10 Uhr ab im Gasthause zum Deutschen Hause zu Fürstenwalde aus den Schlägen der Jagen 34, 36, 18, 16 und 65 des Königlichen Forstreviers Colpin circa

„»3000 Stück Kiefern Bauholz verschiedener, auch der stärkeren G Dimensionen,« öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Aufmaßverzeichnisse können werktäglich bei dem unterzeichneten Oberförster eingesehen werden und sind die Förster angewiesen, die betreffenden Hölzer im Walde vorzuzeigen. Die Bedingungen werden im Termin selbst bekannt gemacht werden 8

Colpin, den 9. Januar 1866. Der Oberförster. Rietz.

[114] v112161“

Die im April und Mai 1866 für die hiesige Königliche Garnison⸗ Bäckerei zu bewirkende Lieferung von 8

c. 30 Klaftern Kiehnen Stamm⸗Kloben⸗Brennholz soll im Submissionswege an den Mindestfordernden vergeben werden. Die diesfälligen Bedingungen sind in unserem Geschäftslokal, Köpenickerstraße Nr. 17, zur Einsicht ausgelegt, und wollen Lieferungslustige ihre Anerbie⸗ tungen dahin versiegelt und äußerlich 1 »Submission auf Holzlieferung.«

bezeichnet bis zum 28. Januar c. Abends franko einsenden.

Berlin, den 9. Januar 1866.

Königliches Proviant⸗Amt.

Verloosung, Amprtisation, Finszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren 8

Bekanntmachung.

n dem am 7. d. M. zur Ausloosung von Schuldverschreibungen der mit der hiesigen Provinzial⸗Rentenbank vereinigten Eichsfeldschen Tilgungs⸗ kasse für das Halbjahr 1. Januar bis ult. Juni 1866 hierselbst abgehal⸗

tenen Termine sind folgende Schuldverschreibungen ausgeloost worden. 6 1 vqq66688I8144“ zu 500 Thlr. Nr. 316. 417. 556. 588. b) zu 100 Thlr. Nr. 51. ec) zu 25 Thlr. Nr. 437. 449. 473. 2) von Lit. B. à 4 pCt. a) zu 500 Thlr. Nr. 167. 341. 480. 720. 1861. 2309. 2575. 2610.

3038. 3154.

b) zu 300 Thlr. Nr. 726. c) zu 100 Thlr. Nr. 828. 1762. 2622. 29 43

d) zu 50 Thlr. Nr. 745. 886. 246656. 'e) zu 25 Thlr. Nr. 503. 2225. 2657. F

Die Zahlung der Beträge derselben und der halbjährigen Zinsen pro

1. Januar bis ust. Juni 1866 erfolgt vom 1. Juli 1866 ab, je nach der Wahl der Interessenten, entweder 1) durch die Kasse der unterzeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4

hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, sofort gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Schuldverschreibungen im cours⸗ fähigen Zustande, oder durch die Königliche Kreiskasse zu Heiligenstadt binnen 10 Tagen nach der an dieselbe im coursfähigen Zustande bewirkten Uebergabe der Schuldverschreibungen, gegen Rückgabe der von der Kreiskasse darüber einstweilen auszustellenden Empfangsbescheinigung.

Ueber den gezahlten Geldbetrag ist außerdem von dem Präsentanten der Schuldverschreibung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare Quittung zu leisten.

Mit dem 1. Juli 1866 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldverschreibungen, welche bis ult. 1865 mit Zinscoupons versehen find,

auf, und werden daher zu denselben neue Zinscoupons vom Jahre 1866

ab nicht ausgereicht werden.

Indem wir die Inhaber der ausgeloosten Schuldverschreibungen hier⸗ durch auffordern, vom 1. Juli 1866 ab die Zahlung unter den vorer⸗ wähnten Modalitäten in Empfang zu nehmen, bemerken wir, daß die be⸗ treffenden beiden Kassen sich auf eine Uebersendung des Geldbetrages an Privatpersonen mit der Post nicht einlassen dürfen.

Zugleich fordern wir die Inhaber folgender, in früheren Terminen aus⸗ geloosten, aber noch nicht realisirten Schuldverschreibungen, und zwar von folgenden Ausloosungsterminen:

a) 1. Juli 1863 *) à 4 pCt.: Nr. 1437 zu 300 Thlr., Nr. 3849 zu 100 Thlr.

b) 1. Januar 1864 **) à 4 pCt.: Nr. 2696. 3152 zu 500 Thlr. s

c) 1. Juli 1864 à 4 pCt.: Nr. 3697 zu 100 Thlr.

d) 1. Januar 1865 à 3 ½ pCt.: Nr. 509 zu 500 Thlr., Nr. 658 zu 25 Thlr. à 4 pCt.: Nr. 1399 zu 500 Thlr., Nr. 1468 zu 200 Thlr., Nr. 2663 zu 50 Thlr., Nr. 3539 zu 25 Thlr.

e) 1. Juli 1865 à 3 ½ pCt.: Nr. 343 zu 500 Thlr., Nr. 630 zu 50, Nr. 364 zu 25 Thlr. à 4 Ct.: Nr. 1465 zu 500 Thlr., Nr. 1478.

171175 2591 zu 100 Thlr., Nr. 752. 1822. 2099. 3988 zu 50 Thlr.,

h 911 z 25 JIhlr.

hierdurch auf, dieselben bei unserer Rentenbankkasse hierselbst oder bei der

Kreiskasse in Heiligenstadt zur Zahlung des Betrages zu präsentiren. Magdeburg, den 8. November 1865. Königliche Direction er Rentenbank für die Provinz Sachsen.

*) und nicht 1864 wie in Nr. 270 S. 3706 d. Blattes irrthümlich abgedruckt steht. **) und nicht 1863 wie in demselben Blatte abgedruckt steht.

*

Nekannimachung.

In dem am 7. d. M. zur Ausloosung von Rentenbriefen der Provinz Sachsen für das laufende Halbjahr, 1. Oktober 1865 bis ult. März 1866, in Gemäßheit des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 abgehaltenen Termine sind folgende Rentenbriefe ausgeloost worden:

1) Lit. A. à 1000 Thlr. 44 Stück, nämlich Nr. 86. 218. 535. 643. 992. 40938. 1278. 1742. 1779. 1912. 2049. 21 77. 2523. 2540. 2639. 3196. 3237. 3904. 3517. 3907. 4063. 4307. 4467. 4705. 4802. 4975. 5192 5801 5344. 38550. 5780. 5906. 5958. 6134. 6373. 6446. 6447. 6454. 6487. 6627. 6636. 6720. 6921. 7059.

2) Lit. B. à 500 Thlr. 12 Stück, nämlich Nr. 305. 397. 792. 1047. 1173. 1236. 1323. 1362. 1527. 1698. 1777. 1900.

3) Lit. C. à 100 Thlr. 55 Stück, nämlich Nr. 22. 213. 442. 604. 750.

994 1105. 1246 4465. 1610. 1969. 2260. 2293. 2433. 2537. 2809. 2861. 3043. 3395. 3816. 4039. 4298. 4470. 4504. 4646. 4680. 5068. 5146. 5805. 5963. 6017. 6121. 6225. 6520. 6548.

6797. 6895. 7006. 7078. 7343. 7468. 7672. 7850. 7887. 8083.

8132. 8419. 8460. 8467. 8626. 8712. 8726. 9155 9211. 9266.

4) Lit. D. à 25 Thlr. 35 Stück, nämlich Nr. 35. 97. 169. 319. 899. 1498. 1617. 1634. 1745. 2326. 2407. 2493. 2513. 2692. 3091. 3507. 4004. 4084. 4568. 4646. 4705. 4740. 4889. 5402. 5430. 5769. 5859. 6273. 6380. 6967. 6970. 7130. 7302. 7436. 7969.

5) Lit. E. à 10 Thlr. 17 Stück, nämlich Nr. 12,529 bis 12,545.

Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 19. März 1866 ab durch die Kasse der unterzeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9—12 gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in coursfähigem Zustande und Quittungsleistung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare.

Auswärts wohnenden Inhabern der vorstehend aufgeführten, ausge⸗ loosten Rentenbriefe ist auch bis auf Weiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere Rentenbank⸗Kasse einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, unter Beifügung einer in nachstehender Form ausgestellten Quittung zu beantragen:

»Quittung«.

Die Valuta der nachstehend verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefe,

nämlich:

J“

2) c.

mit zusammen

(buchstäblich) Thalern von der Koͤniglichen Rentenbankkasse in Magdeburg baar und

gen zu haben, bescheinigt durch diese 1u“ 8

d . 188.

oE

Mit dem 31. März 1866 hört die weitere Verzinsung der gedachten Rentenbriefe auf; daher müssen mit diesen die dazu gehörigen Zinscoupons Ser. II. Nr. 16, unentgeltlich abgeliefert werden, widrigenfalls fuͤr die fehlen⸗ den Coupons der Betrag derselben vom Kapitale zuruͤckbehalten wird.

Die Inhaber der ausgeloosten Rentenbriefe fordern wir hierdurch auf,

vom 19. März 1866 ab die Zahlung unter den vorerwähnten Modalitäten

.

rechtzeitig in Empfang zu nehmen.

richtig empfan⸗

ür die Inhaber von Rentenbriefen der Provinz Sachsen

Lit. E. à 10 Thlr. bemerken wir noch, daß von letzteren die

Nummern 1 bis einschließlich 12,528 in früheren Terminen

bereits sämmtlich ausgeloost worden sind Magdeburg, den 8. November 1865. 3

JEC Königliche Direction

der Rentenbank für die Provinz Sachsen.

1X“”“ In der am 20. November d. J. bewirkten Verloosung von den in Ge⸗ mäßheit des Privilegii vom 25. Juni 1856 ausgegebenen Obligationen des Strasburger Kreises, im Regierungsbezirk Marienwerder, sind die folgenden Nummern gezogen worden: 4 8 Jee . 25 Thlr pro Sttt. tr. 4. 20. 21. 28. 31. 35. 52. 59. 63. 69.85.95. 96. 111. 112. 122. 123. 130. 135. 137. 145. 146. 147. 149. 153. 163. 167.175.178. 181. 196. 204. 225. 229. 231. 237. 238. 242. 249. 260. 267. 269. 284. 287. 296. 300. 310. 312. Littr. F. à 50 Thlr. pro Stück. 2 Nr. 21. 32. 60. 136. 152. 189. 191.205. 206.221. 222. 223. 245. 249. Ddiese Obligationen werden den Besitzern mit der Aufforderung gekün⸗ digt, die darin verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Juli k. J. ab bei der hiesigen Kreis⸗Kommunal⸗Kasse, gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen, mit den dazu gehörigen, nach dem 1. Juli k. J. fälligen Zinscoupons baar in Empfang zu nehmen. 1 1 i. Westpr., den 15. Dezember 18655. Die ständische Kommission des Strasburger Kreises für die Kreis⸗Chausseebauten.

119191 1 B. 111ö1“ der Großherzoglich Posen r 4 prozentigen Pfandbriefe.

Die Inhaber Großherzoglich Posener 4prozentiger Pfandbriefe werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß wir ein Aufgebot der in termino Weihnach⸗ ten 1865 einzuliefernden verlooseten 4prozentigen Pfandbriefe heute erlassen haben, und daß die diesfällige Bekanntmachung, in welcher die er⸗ wähnten Pfandbriefe speziell angegeben sind, bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst, an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den beiden hiesigen Zeitungen und in den öfsentlichen Anzeigern der Königlichen Regierungs⸗Amtsblätter in Posen und Bromberg, so wie in der Berliner Haude⸗ und Spenerschen und der Breslauer Zeitung nächstens eingerückt werden sollen.

Diese Pfandbriefe müssen nebst den dazu gehöͤrigen Zinscoupons von Johannis 1866 ab, event. dem Talon oder der Recognition darüber, entweder in dem bevorstehenden Zinsenauszahlungs⸗Termine, namentlich in der Zeit vom 21. Januar bis zum 4. Februar 1866, spätestens aber bis zu dem Einlösungs⸗Termine, zur vorlaͤufigen Empfangnahme eines Re⸗ cognitionsscheines, oder in dem Einlösungs⸗Termine selbst vom 2. bis 16. Juli 1866 in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, die Sonn⸗ und Festtage ausgenommen, zur Empfangnahme des Geldbetrages an un⸗ sere Kasse in coursfähigem Zustande eingeliefert werden.

Sollte in diesem Einlösungs⸗Termine die Einlieferung nicht geschehen, so werden die Inhaber zufolge der Vorschrift im Artikel 4 §. 13 der Ver⸗ ordnung vom 15. April 1842 und des Allerhöchsten Erlasses vom 26. Sep⸗ tember 1864 mit ihrem Realrechte auf die in dem gekündigten Pfandbriefe ausgedrückte Spezial⸗Hypothek präkludirt, mit ihren Ansprüchen auf den Pfandbriefswerth nur an die Landschaft verwiesen und der baare Kapitals⸗ betrag wird auf Gefahr und Kosten der Gläubiger zum landschaftlichen De⸗ positorio genommen werden.

Eine zweite Aufforderung wird nicht ergehen, es werden indeß die Be⸗ sitzer der in früheren Terminen gelooseten, bis jetzt aber bei uns nicht ab⸗ gelieferten Pfandbriefe an endliche portofreie Einreichung derselben und Ab⸗ hebung der Kapitalien dafür erinnert.

Posen, den 19. Dezember 1865. b

General⸗Landschafts⸗Direction.

““ 1111“ Für die vierte und letzte Einzahlung von 25 pCt. auf die neu zu emittirenden 2500 Actien sind vom Verwaltungsrathe der Rostocker Bank die Tage vom 14. bis 2s. Februar incl. d. J. bestimmt und beträgt dieselbe für die Actie 49 Thlr. 16 Schill. (10 Sgr.), die bei Einlieferung der Interims⸗Quittungen in Silber oder Rostocker Banknoten in Rostock an die Bank gezahlt werden müssen. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem §. 1 der Statuten derjenige Actionair, welcher nicht zur rechten Zeit zahlt, in eine Conventionalstrafe von 10 pCt. der Einzahlungssumme verfällt, und wer nicht binnen 4 Wochen nach ergangener Aufforderung die Zahlung mit der Conventionalstrafe nachleistet, seines Rechts verlustig geht. 1 88 Mit der Ausfertigung der neuen Actien wird am 1. März d. J. be⸗ gonnen und werden die Actionaire ersucht, bis zu dieser Zeit sämmtliche Interimsquittungen bei Aufgabe, auf welchen Namen die Original⸗Actien ausgeschrieben werden sollen, an die Bank gegen Empfangsschein auszuhän⸗ digen, um sodann vom 15. März v. J. ab die neuen Actien gegen Ruͤck⸗ lieferung des Empfangscheins wieder entgegen zu nehmen. 4 Rostock, den 3. Januar 1866. Der Verwaltungsrath der Rostocker Bank.

11“”“

Verschiedene Bekanntmachungen.

Neue Post⸗Expedition in der Blumenstraße. Am 15ten dies. Mts. wird in der Blumen⸗Straße Nr. 84,

Alexander⸗Straßen⸗Ecke, eine Post⸗Expedition in Wirksamkeit treten,

bei welcher Postsendungen und telegraphische Depeschen in demselben Um⸗ fange zur Auflieferung gelangen können, wie bei den übrigen, in hiesiger Stadt bereits bestehenden Post⸗Expeditionne. Berlin, den 2. Januar 1866. 1“ Der Ober⸗Post⸗Direktor . Sachße.

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn Betriebs⸗Einnahmen pro 1865 pro Dezember bis ult. Dezember a) Transport⸗Einnahmen Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf. für Personenꝛec. 63,490. —. —. 1,016,380. —. —. b) Anderweite Einnahm. ca. 28,000. 111,350. Total pro 1865 306,120. 3,380,830. Mithin im Jahre 1865 weniger eirea..

88,820. —.

Betriebs⸗Einnahmen 1865. Rhein⸗Na b““ Personen. Thlr. hlr. hlr. 1864 im Dez. (def.) 11,520 39,764 11,652 1865 » » (prov.) 12,150 47,855 9,014 69,019 847,657 mithin 1865 mehr 630 mehr 80901 wenig. 2638 mehr 6083 mehr 100082 Saarbrücken, den 9. Januar 1866. ““ Königliche Eisenbahn⸗Direction.

für

5 Braunschweigische Bank. Geschäftsstand ultimo Dezember. Kassen⸗Bestand.. Thlr. Lombard⸗Bestand. . Platz⸗Wechsel⸗Bestand .............. 1 Ausw. Wechsel⸗Bestand.. Effekten⸗Bestand .“ Conto⸗Corrent⸗Saldo gegen Sicherheit Passiva:

Actien⸗Kapital. Banknoten⸗Circulation 8 .

Braunschweig, den 31. Dezember 1865.

Die Direction. Urbich. Bodenstedt

884,988. 1,075,295. 1,419,723. 884,750.

421,005. 1,433,328.

.. Thlr. 3,500,000. —. 3,086,800. —.

1142 1“ 86 Vom 21. d. M. tritt für die diesseitigen Züge Nr. 13 und 16 au der Bahnstrecke Stargard⸗Kreuz folgender veränderter Fahrplan in Kraft: Zug Nr. 13. Zug Nr. 16. Abfahrt von Stargard .. 7 U. 26 M. Abends von Kreuz 6 U. 24 M »„ Dölitz 8 20 Woldenberg. 25 »„ Arnswalde. 9 5 Augustwalde 8 4 Augustwalde 92 54 Arnswalde. 8 56 »„ Woldenberg. 10 » 40 Doelitz 36 Ankunft in Kreuz 11 33 Ank. in Stargard.. 10 23 Breslau, den 8. Januar 1866. 1 Kgshigliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.

v

* 1“

Zgwischen den Verwaltungsräthe der O schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaften ist unter Vermittelung der Königlichen Staats⸗Regierung der Entwurf eines Vertrages über die dauernde Ueber⸗ tragung der Verwaltung und des Betriebes der Stargard⸗Posener Eisen⸗ bahn an die Oberschlesische Eisenbahn⸗Gesellschaft vereinbart worden, welche zu seiner Gültigkeit zunächst der Genehmigung der beiderseitigen Gesell⸗ schaften bedarf. 8 1 8

Zum Zwecke der Erklärung über diesen Vertrags⸗Entwurf und, wenn wenn er die Genehmigung der Gesellschaft erhält, zur Bevollmächtigung des Verwaltungsrathes zu dessen Vollziehung, berufen wir hiermit die Actionair unserer Bahn zu einer 1

au ßerordentlichen General⸗Versammlung

auf Freitag, den 9. Februar d. h8 Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Boͤrsenhause,

88