1866 / 13 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Hannover, 14. Januar. (Wes. Stg.) Die Gewerbe⸗Kom- mission hat ihre Arbeiten vollendet. Im Ganzen ist das Ergebniß, welches jetzt dem Könige zur Beschlußfassung unterbreitet werden soll, als kein ungünstiges zu betrachten. Nach den Beschlüssen der Kom⸗ mission würde jeder unbescholtene Mann in dem Orte, wo er drei Jahre gewohnt, jedes Gewerbe beginnen dürfen. Die Zünfte blei⸗ den bestehen; der Zunftzwang wird jedoch beseitigt; es kann also Jedermann unter gewissen Voraussetzungen jedes zünftige Gewerbe außerhalb der Zunft betreiben. Fähigkeitsnachweise werden nur in gewissen einzelnen Fällen verlangt; im Uebrigen verlangt das Gesetz im Allgemeinen keinen Fähigkeitsnachweis zum Gewerbebetriebi wohl aber kann jede Zunft für ihre Mitglieder einen Fähigkeitsnachweis vorschreiben. Der Wanderzwang fällt gesetzlich fort; doch kann ibn die Zunft für ihre Mitglieder vorschreiben; das Gleiche gilt von den Meisterprüfungen. Auch die genauere Regulirung des Lehrlings⸗ wesens bleibt der Zunft vorbehalten. An den Bestimmungen der bestehenden Gewerbeordnung über das Großgewerbe wird Nichts

geändert. V Mecklenburg. Schwerin, 15. Januar. Se. Hoheit der

Herzog und die Frau Herzogin Wilbelm, Königl. Hoheit, sind vorgestern Abend von Ihrer Reise nach Neustrelitz ꝛc. hierher zurück⸗ gekehrt. Wie man dem „R. T.“ aus Wismar, 12. Januar, schreibt, wird das hohe Paar in nächster Zeit dort durch einen Besuch er⸗

freuen. Sachsen. Dresden, 15. Januar. (Dr. J.) Unter dem ist heute in dem

Vorsitze des Staatsministers Freiherrn v. Beust 1 1 Landhause die Kommission zur Berathung der Frage über die Vereinfachung des Geschäftsbetriebs in der Staatsverwal⸗ tung und die hierdurch bedingten etwaigen gesetzgeberischen und son⸗ stigen organischen Maßnahmen zusammengetreten. Die Kommission besteht aus fünf Mitgliedern der Ersten Kammer der Ständeversamm⸗ lung und zehn Abgeordneten zur Zweiten Kammer. Aus dem Mi⸗ nisterium des Innern nehmen an den Berathungen nächst dem Staats⸗

minister v. Beust der Ministerialdirektor Wirkliche Geh. Rath Kohl⸗ schütter und der Regierungsrath Meusel, Theil. 1 Frankfurt a. M., 14. Januar. (Fr. J.) Aus der gestri⸗ gen Bund estagssitzung, der ersten im neuen Jahre, sind zu⸗

nächst Substitutionen (Hannover vertrat den erkrankten kurhessischen

Gesandten), Stimmwechsel in den Kurien, offizielle Anzeigen von auswärtigen Regierungen (Tod des Königs Leopold) und Persona⸗ lien zu registriren. Herr von Linden, der neuernannte württem⸗ bergische Gesandte, wurde in alle die Ausschüsse gewählt, deren Mit⸗ glied sein Vorgänger, Herr von Reinhard, war, mit Aus⸗ nahme der handelspolitischen Ausschüsse, in welchen die hohe Versammlung Herrn von Mohl wäͤhlte. Betreffs der Forterscheinung der von der »Gesellschaft für Deutschlands ältere Geschichtskunde« herausgegebenen Monumenta Ger- maniae historica erklärten Baden, Oldenburg und Altenburg im Sinne des Ausschusses sich bereit, ihre matrikularmäßigen Beiträge auch für die nächsten 10 Jahre auszahlen zu lassen;/ Weimar und Koburg⸗Gotha knüpfen dagegen an ihre Geneigtheit die von Bayern gestellte Bedingung, daß für die Folge die Wahl des sogenannten Gelehrten⸗Ausschusses unter Ueberwachung des Bundestags vorge⸗ nommen werde. Hierauf folgte ein Vortrag des bayerischen Gesandten über die Geschäftsführung der Reclamations⸗Kommission im abge⸗ laufenen Jahr. Die Neuwahl der Kommission soll in der nächsten Sitzung erfolgen. Hamburg erklärt seine Geneigtheit zur Einführung des deutschen Handelsgesetzbuches. Dem ehemaligen Marine⸗Lieute⸗ nant Reichert wird auf Antrag des betreffenden Ausschusses eine weitere Unterstützung zugesprochen. .

Aus Baden, den 12. Januar, berichtet die »Fr. P. Ztg.⸗I: An den im Lande Baden befindlichen drei Schullehrer⸗Seminarien sollen anstatt der bisher bestehenden zweijährigen nunmehr dreijährige Kurse zur Einführung kommen, und dadurch einem längst gefühlten Bedürfnisse und vielseitig geäußerten Wunsche Rechnung getragen werden. Zu Unterhaltung der drei Seminarien wurden bisher von Seiten des Staates jährlich 27,691 Fl. beigetragen, welcher Beitrag in der Folge sicherlich um 18,000 Fl. erhöht wer⸗ den soll. Jedes Seminar erhält hiervon 6000 Fl., damit es möglich wird, das oben angeregte Projekt zu erfüllen und den Aspiranten des Lehrerstandes eine bessere Ausbildung zu geben. Im badischen Schwarzwalde sind nach statistischer Aufstellung jetzt 1568 Meister und 2566 Gehilfen (ohne die theilweise mitbe⸗ schäftigten Familienglieder) mit Anfertigen von Uhren beschäftigt. Einen Begriff von der Schwunghaftigkeit dieses Geschäftsbetriebs kann wan sich machen, wenn man vernimmt, daß jährlich über 600,000 Schwarzwälder Uhren verfertigt werden. Nach weiteren statistischen Auszügen sind in den Jahren 1840 bis 1860 aus dem Großherzogthum 100,856 Personen mit einem Baarvermögen von ungefähr 18,084,209 Fl. ausgewandert. Der Zug der Auswande⸗ rung richtete sich überwiegend nach Nordamerika.

8 Schweiz. Bern, 13, Januar. (Köln. Ztg.) Laut Mel⸗ ung des Dr. Kern aus Paris an den Bundesrath hat die Kaiser⸗

zum internationalen Te egraphen⸗Vertrag 1 klärt, verlangt aber außer der von diesem Vertrag für Norddeutsch⸗ land auf Fr. 4 fixirten Taxe noch eine

1 1 1 rathung der in dem schweizerischen Militairwesen zu erzielenden

7. Ev. Z. er.

besondere Transittaxe von Die vom Nationalrath niedergesetzte Kommission für Be⸗

Augenmerk auch auf die Reduction der soll auf Antrag des ehemaligen Bundes⸗ Präsidenten und Chefs des eidgenössischen Militair⸗Departements J. Stämpfli Folgendes in Vorschlag bringen: Beginn der Militairpflicht vom 18. Lebensjahre an, d. h. der Rekrut soll von dieser Zeit an in die Militair⸗Kontrole eingetragen und in⸗

Ersparnisse hat ihr Dienstzeit gerichtet und

struirt, einer taktischen Einheit aber erst im 21. Lebensjahre zugetheilt

werden; Bildung eines sogenannten Ersatz⸗Depots von 20,000 Mann aus dieser Mannschast; vom 21. bis 27. Lebensjahre Dienst im Aus⸗ zuge, der aus 90,000 Mann bestehen wird, und von da Dienst im Auszuge bis zum 32. Lebensjahre; Bestand des Auszuges 50,000 Mann; endlich Bildung einer sogenannten organisirten Landwehr aus der Mannschaft im 32. bis 40. Lebensjahre, welche alle zwei ahre zu einer Instruction einberufen werden soll. Die hiesige russische Gesandtschaft hat dem Bundesrath so eben angezeigt, daß Rußland, welches seither keine Visa⸗ und Legalisationsgebühren kannte, dieselben nach dem Vorbilde anderer Staaten, wie die Note an die Gesandtschaften ausdrücklich sagt, nun ebenfalls eingeführt habe. Die Tagxe für Paß⸗Visa ist auf Fr. 2, für Legalisationen auf Fr. 4 und für Vidimirung anderer Aktenstücke auf 8— 12 Fr. an⸗ gesetzt. Diese Taxen sind die gleichen für alle Staaten.

Frankreich. Paris, 14. Januar. Der »Moniteur⸗ bringt ein Dekret nebst Bericht vom Minister des Innern, wonach die durch Art. 5 des Dekrets vom 2. Februar 1852 festgesetzte Frist für An⸗ träge zur Einzeichnung in die Wählerlisten oder zu Berichtigungen fortan von 10 auf 20 Tage, vom Datum der Auflegung der Listen an gerechnet, verlängert wird.

Hoheit erhalten, werden, wird von der »France⸗ dahin berichtigt, Inhaber des Hoheitstitels sei; dagegen habe allerdings erst kürzlich der Kaiser dem Msgr. Prinzen Lucian Bonaparte, dem apostolischen Protonotar des heiligen Vaters, Lucian Bonaparte sei übrigens ein Doppel⸗Bonaparte, da sein Vater Sohn von Lucian, Prinzen von Canino, seine Mutter Zenaide, Tochter von Joseph Bonaparte, dem Könige von Spanien, gewesen.

Spanien. Der »Abendmoniteur⸗ vom 15. Januar meldet: Madrider Zeitungen zufolge hat sich Admiral Pareja das Leben genommen. Nach den Madrider Berichten desselben Blattes steht General Prim 100 Kilometer von der portugiesischen Grenze. Die Garnison von Badajoz marschirt gegen ihn.

Andere Abendzeitungen haben Nachrichten aus Madrid vom 14. d., wonach Prim sich in den Bergen von Guadalupe aufhält.

Italien. Die »Europe⸗ vom 15. Januar meldet, daß in den letzten Tagen ein diplomatischer Notenwechsel zwischen Drouyn de Lhuys und Lamarmora bezüglich der September⸗Convention stattgefunden habe und theilt über den Inhalt desselben Folgen⸗ des mit:

Drouyn habe Lamarmora an die von dem Papste beim Neujahrsempfange zu den franzoͤsischen Offizieren ausgesprochenen Befürchtungen erinnert, welche sich auf das Einrücken der italienischen Truppen in Rom nach der Räumung durch die Franzosen und auf die Anspielung gewisser italienischer Staatsmänner und italienischer

ournale bezoͤgen, daß Italien nach der Räumung Roms von den in der Convention seinerseits eingegangenen Verpflichtungen frei sei und dabei wiederholt, daß die Politik des Kaisers eben so besorgt sei für die Unabhängigkeit des Papstes, wie für die Reorganisation Italiens, und daß Frankreich weder eine Verletzung noch eine Ver⸗ änderung der September⸗Convention gestatten werde.

Hierauf habe Lamarmora in einer Note an den Gesandten Nigra geantwortet, und habe sich nach deren Kenntnißnahme der französische Minister befriedigt erklärt.

Die Zuzüge für die päpstliche Armee aus Frankreich und Bel⸗ gien treffen in Gruppen von 20 bis 25 Mann ein. Das Zuaven⸗ Corps, das bis auf 400 Mann herabgekommen, wird bald wieder 1000 Mann stark sein. Auch das Bataillon fremder Jäger ist wie⸗ der im Zunehmen. Die Bevölkerung von Rom ist seit der Zählung von 1860 um 30,000 Seelen gewachsen, was sich zum Theil aus den Uebersiedelungen von Geistlichen aus dem übrigen Italien erklä⸗ ren läßt. Rom zählt jetzt 207,338 Einwohner, wovon 2368 Kar⸗ dinäle, Bischöfe, Priester, 2736 Mönche, 2117 Nonnen sind.

Griechenland. Das griechische Parlament hat in seinen letzten Sitzungen die Frage der Gleichstellung hinsichtlich der Ab⸗ gaben zwischen den ionischen Inseln und dem übrigen Königreich diskutirt. Die Majorität hat eine solche Maßregel für nicht zeit⸗ gemäß erklärt; man würde sie gleicherweise auf Lakonien anwenden

müssen, welches seit der Unabhängigkeits⸗Erklärung in dieser Hinsicht

ih österreichische Regierung für Holstein nun ebenfahls dessen Beitritt

besondere Privilegien sich erhalten hat. 8

Die Nachricht, Prinz Lucian Bonaparte solle das Prädikat um Praͤsident der Ausstellungs⸗Kommission zu daß dieser bereits

den Titel Hoheit ertheilt;! Msgr.

11“ 1 8—

Nach einer telegraphischen Depesche aus Athen vom 13. Ja⸗ nuar sind sämmtliche Quarantänen im Königreich Griechenland auf⸗ gehoben, mit Ausschluß einer von fünf Tagen, welche den Zufuhren aus Saloniki und von der Küste Italiens auferlegt bleibt.

Türkei. Aus Beyrut, 7. Januar, meldet der französische „Moniteur«⸗, daß Joseph Karam eine feindliche Demonstration gegen Daud Pascha versucht habe, aber mit Gewalt zurückgeschlagen wor⸗ den sei. Während er sich in ein Kloster geflüchtet, hätten seine Ge⸗ nossen um Amnestie gebeten. Die Bevölkerung stände übrigens ganz auf Seiten des Gouverneurs und sei mit demselben sehr zufrieden.

Aus Alexandria wird gemeldet, daß Nubar Pascha zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten und an seiner Statt zum Minister der öffentlichen Arbeiten Murad Pascha, bisher Gouverneur von Alexandria, ernannt worden sei. Der bisherige Minister des Auswärtigen, Scherif Pascha, ist Präsident des Staatsraths gewor⸗ den und hat die Portefeuilles des Innern und des Unterrichts über⸗ nommen.

Rußland und Polen. Warschau, 12. Januar. Zum Verständniß des Gesetzes über die katholische Weltgeist⸗ lichkeit bringt der heutige »Dziennik⸗ einen längeren Artikel, der die gegen den Ukas erhobenen Einwände bedeutend zu ermäßigen geeignet ist. Nicht mit Unrecht weist der offiziöse Artikel darauf hin, daß sowohl zur Zeit der Unabhängig⸗ keit Polens, als auch noch unter der Regierung Alexanders I., wo Polen sich einer ausgedehnten Autonomie zu erfreuen hatte, trotz mehrfacher Anregung der Sache, der traurigen Lage der niederen Geistlichkeit nicht abgeholfen und der höhere Klerus in seinen un⸗ verhältnißmäßig hohen Bezügen stets erhalten wurde. Beim Auf⸗ stand von 1830 wurden die in der Bank von Polen niedergelegten Kapitalien der Geistlichkeit, im Betrage von 1/131,016 SR., ihren Zwecken entfremdet, wofür kein voller Ersatz beschafft werden konnte, wiewohl der Zuschuß des Staates zu den kirchlichen Fonds allmälig auf 325,825 SR. erhöht wurde. Bis zum Erlaß des jetzigen Regulirungsgesetzes hatten von den 1632 Pfarreien des Landes mehrere ein jährliches Einkommen von 3000 RS, 30 Pfarreien von 1000 bis 3000, 97 über 750 SR., während andererseits 921 Pfarreien nicht einmal 300 Rb., 389 sogar blos 150, viele noch weniger Einkommen hat⸗ ten. Die Vikare hatten kein festes Gehalt und waren ganz dem guten Willen der Pfarrer preisgegeben. Diesen Ungleichheiten und Unbilligkeiten wird durch das neue Gesetz abgeholfen. Von dem für katholisch⸗kirchliche Zwecke bestimmten Etat von 790,000 RS. ist die Summe von 623,356 RS. zum erstenmal in das Staatsbudget aufgenommen. Zur Deckung dieser Summe werden nunmehr nach⸗ benannte geistliche Fonds dem Fiskus zufließen: an Zins von geistlichen Kapitalien 106,173 RS., von Häusern, Hypo⸗ theken ꝛc. 49,292 RS., von nicht bäuerlichen Ländereien 197,276 RS., von bäuerlichen Grundstücken 95,255 RS. (oder statt derselben die Liquidationsentschädigung), zusammen 447,995 RS. Mithin hat der Fiskus nicht nur keinen Gewinn, sondern noch 175,461 RS. zuzuzahlen. Den Zehnten betreffend ist erwähnt, daß derselbe nach Angabe der Geistlichen in den Jahren 1818 bis 1853 an Getreide⸗ und Geldleistung von den Gutsbesitzern 157,224 RS., von den Bauern 171,968 RS. eintrug. Der Zehnten geht nicht an den Fiskus über; er ist überhaupt eine ganz unsichere Einnahme geworden, seit durch Verordnung vom 26. Juli 1864 alle Exekutiv⸗ maßregeln behufs der Beitreibung desselben verboten sind. Im Uebrigen legt der officiöse Artikel großen Nachdruck auf die dem neuen Gesetz vielfach zum Vorbilde dienenden Bestimmungen der bezüglichen Gesetzgebung Frankreichs und weist namentlich nach, daß die Gehalte der Geistlichkeit in Polen und der Zuschuß des Staates zu kirchlichen Zwecken auch nach dem neuen Gesetz noch bedeutend höher sind, als in Frankreich, hier nämlich 4 ⅛½, dort 2 pCt. des gesammten Budgets.

Asien. Der Graf Massignac, französischer Gesandte bei dem Könige von Persien, ist am 29. November in Teheran ein⸗ getroffen. Den Tag darauf wurde er vom Könige empfangen, dem er seine Beglaubigungsschreiben überreichte.

Telegraphische Depeschen 8 aus dem Wolff’''schen Telegraphen⸗Büreau. London, Dienstag 16. Januar, Morgens. »Morning Star⸗ versichert, Kaiser Napoleon habe dem Kabinete von Washington erklärt, wenn die Union das Kaiserthum Mexiko anerkenne, sei Frankreich jeder Zeit zur Zurückziehung seiner Truppen bereit.

Florenz, Montag, 15. Januar, Abends. Die »„Gazetta uffiziale« meldet, daß der König von Preußen dem Könige von Italien

Statistische Nachrichten.

(Cöln. Bl.) Aus einem Berichte über „die Stiftung des Militair⸗ Kurhauses zu Warmbrunn in Schlesien als Nationaldank an die preußische Armee und Flotte von 1864 geht hervor, daß dieselbe den er⸗ freulichsten Fortgang nimmt. Der Bau ist so weit fortgeschritten, daß er schon für die nächste Badesaison Platz für 150 170 Kranke bieten dürfte. Unter den zahlreichen Beiträgen für die Stiftung befinden sich viele Beiträge aus den fernsten Gegenden, z. B. 185 Thlr. aus Rio de Janeiro, 128 Thlr. aus Havanna, 184 Thlr. aus Yokuhama, 465 Thlr. aus Guadalaxara, 711 Thlr. aus Buenos⸗Ayres. Die Zuschriften, welche diese Gaben beglei⸗ ten, zeigen, daß man in jenen fernen Gegenden mit Vertrauen den Schutz I Marine erwartet.

Ueber den Regierungs⸗Bezirk Cöslin bringt das dortige Amts⸗ blatt (Nr. 2 vom 11. Januar) ein h istischen Beri wüsste c höns⸗ 2 ) eine Fortsetzung seines statistischen Berichts, Die ungünstigen kommerziellen Verhältnisse im Regierungs⸗Bezirk Cös⸗ lin, die geringe Fruchtbarkeit und Kultur vieler Landstriche, so wie die Ka⸗ pitals⸗Armuth der meisten Bewohner, und die verhältnißmäßig bedeutende Verschuldung der Landgüter haben zur nothwendigen Folge, daß auch der Ertrag an Staatssteuern verhältnißmäßig gering ist. Im Regierungs⸗ 8 1 8 ganzen Monarchie, mit alleiniger Ausnahme des

ngs⸗Bezirks Gumbinnen, die gerin Gew der Bevölkerung entrichtet. ü Sste GEne.

Im Jahre 1864 hat die Soll⸗Einnahme an Gewerbesteuer im ganzen preußischen Staate 5 ½ Silbergroschen pro Kopf der Eessste im Regierungs⸗Bezirk Cöslin nur 2 % Sgr., und nur im Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen noch weniger, nämlich 2 ¾ Sgr. pro Kopf.

In Betreff der Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer aber steht der Cösliner Regierungs⸗Bezirk im Verhältniß zu allen andern Landestheilen am niedrigsten. Im ganzen Staate sind im Jahre 1864 an beiderlei Staatssteuern pro Kopf der Bevölkerung 20 Sgr. aufgekommen, im Cösliner Bezirk nur 15 ½ Silbergroschen. In den nächst unbemittelten Regierungsbezirken kommen auf, und zwar im Regierungs⸗Bezirk Oppeln

16 Sgr., Bromberg 16 Sgr., Posen 16 ⁄% Sgr., Marienwerder

16 Sgr., Danzig 17 Sgr., Gumbinnen 187 rJ. p 1e stera. zig gr., 18 Sgr. pro Kopf der

Nach den Beilagen zu dem Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1865

nashü 6 1. der 18 8 angenommenen Bevölkerung ezirks in mahl⸗ un achtsteuerpflichtigen Städten 36,167, i . steuerpflichtigen Ortschaften 487,941. 1 94878

Die einkommensteuerpflichtige Bevölkerung hat damals im Cösliner 1 88 4,391 bet s 9 von welchen zusammen 41,670 Thlr. zu entrichten gewesen sind, während die Soll⸗Einnahme 229,350 Thlr. ““ I1Iu1u Revision der Klassensteuer⸗Rollen für das Jahr 1866 ist vor Kurzem im Cösliner Bezirk beendet worden. Danach ist die Soll⸗Einnahme an Klassen⸗ steuer in folgender Art festgestellt: 1) Kreis Belgard 21,129 Thlr. 15 Sgr., 2) Kreis Bütow 11,434 Thlr., 3) KreisFürstenthum 41,575 Thlr. ohne die mahl⸗und schlacht⸗ steuerpflichtigen Städte Cöslinund Colberg, 4) Kreis Dramburg 47,084 Thlr. 15 Sgr., 5) Kreis Lauenburg 17,718 Thlr., 6) Kreis Neustettin 33,314 Thlr. 15 Sgr., 7) Kreis Rummelsburg 12,402 Thlr., 8) Kreis Schievelbein 10,881 Thlr., 9) Kreis Schlawe 44,502 Thlr., 10) Kreis Stolp 31,913 Thlr., ohne die mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtige Stadt Stolp zusammen 241,954 Thlr. 4578 P. 8 . gehen. ab 8 J. HSeFaa an die Gemeinden mit

.5 ½ Sgr., bleiben 232 r. 9 ½ Sgr. Klassenst rag 2872 agtara 88 18 . h ½ Sgr. Klassensteuerbetrag für

Ueber die Frequenz der zum Ressort des Königlichen Provinzial⸗ Schul⸗Kollegiums zu Münster gehörenden I ZETöö für das Sommer⸗Semester 1865 befindet sich eine tabellarische Uebersicht in Nr. 2 (vom 13. Januar c.) des dortigen Amtsblattes, welchem nachstehende Zahlenverhältnisse entnommen sind. Die betreffenden 16 Gymnasien zu Arnsberg, Bielefeld, Brilon, Burgsteinfurt, Cösfeld, Dortmund, Güter sloh, Hamm, Herford, Minden, Muͤnster, Paderborn, Recklinghausen, Rheine, Soest, Warendorf wurden insgesammt von 3771 Schülern besucht, von denen der Konfession nach 1534 evangelisch, 2123 katholisch, 114 jüdisch waren, mit dem Zeugniß der Reife wurden 229 entlassen. Die 7 Real⸗ schulen I. Ordnung zu Burgsteinfurt, Dortmund, Hagen, Lippstadt, Min⸗ den, Münster, Siegen und die eine Realschule II. Ordnung zu Bielefeld hatten 1308 Schüler, darunter 893 evangelische, 323 katholische, 92 jüdische. Mit dem Zeugniß der Reife wurden überhaupt entlassen: fünf. Die 3 Progymnasien zu Attendorn, Dorsten, Vreden hatten 163 Schüler, darunter 14 evangelische, 140 katholische, 9 jüdische.

Capitain Shaw, früher Inspektor der Londoner Feuerbrigade, und jetzt, nachdem das hauptstädtische Amt für öffentliche Arbeiten am lsten Januar die Leitung der Löschanstalten übernommen hat, der Chef der neuen „»Hauptstädtischen Feuerbrigade«, veröffentlicht einen Bericht über die Lon⸗ doner Feuersbrünste des Jahres 1865, die zu seiner Kenntniß gekom⸗ men sind. Er zählt 1727 Fälle auf, in denen die Dienste der Löschmann⸗ schaften in Auspruch genommen worden sind; 99 derselben beruhten auf falschem Allarm, 126 waren nur Schornsteinbrände, 990 verursachten nur geringen Schaden, 512 aber hatten bedeutende Verluste zur Folge.

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Graudenz, 10. Januar. Der Weichseltrajekt ist seit

Tagen durch starkes Grundeis sehr behindert. 88” Phsten b Usnhäbien treffen farneg dbt ein.

ernehmen nach, schreibt der »Gesellige, wird n im Laufe dieses Jahres zwischen unserer Stadt 8 Culm die 8 lage einer Oel⸗Extractionsfabrik erfolgen. Diese Oelgewinnung auf chemischem Wege, welche nach allen Seiten gegen das Preßverfahren die größten Vortheile bietet, bei geringern Kosten einen bedeutend höheren Er⸗ trag liefert, zeichnet sich namentlich auch dadurch aus, daß das resultirende

die Insignien des Schwarzen Adler⸗Ordens verliehen hat.

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Rapsmehl als Futterungsmittel die gewöhnlichen Oelkuchen weit minde⸗