330,000 Mann bilden, die jeden Augenblick zum Wiedereintritt bereit ist, wenn es darauf ankommt, die Armee auf den Kriegsfuß zu bringen. 3 So war die numerische Stärke der Armee, welche am Anfange des Sommers 1864 noch 1,135,000 Mann und 96,000 Pferde betrug, zum 1. Januar 1865 auf 909,000 Mann und 82,000 Pferde gesunken. Gegen⸗ wärtig zählt die Armee nur 805,000 Mann und 75,000 Pferde, wäh⸗ rend sie am 1. Januar 1863 noch 818,000 Mann stark gewesen war. 1 Hand in Hand ging damit ein Sinken des Armee „Budgets. Im Jahre 1864 betrug dasselbe 152,155,000 Rbl, 1865 127,831,000 Rbl., und für 1866 sind 116,589,000 Rbl. veranschlagt. Zu jeder der beiden letzten Summen kommen allerdings noch 2 Mill. Rbl. Betriebsausgaben. Vpon der polnischen Grenze, 18. Januar. Die »Mos⸗ kowskijo Wiedomosti⸗« veröffentlichen einen Bericht des Für⸗ sten Orloff über ein am 15. November vorigen Jahres abermals in London zu dem Zwecke, eine Vereinigung zwischen der orientalischen und der englischen Hochkirche herbeizufuͤhren, statt⸗ gehabtes Meeting. An diesem Meeting betheiligten sich etwa achtzig Personen, größtentheils Geistliche der englischen Hochkirche, unter ihnen der Bischof von Oxford, Wilberforce, der Bischof von Lincoln, der Bischof⸗Koadjutor von Edinburgh, die Professoren der Universität Oxford, Dr. Pusey und Dr. Ludden, der Pro⸗ fessor der Universität Cambridge, Williams, der Domherr von West⸗ minster, Wordsworth u. A. Russischerseits waren anwesend: der
Kaplan der russischen Gesandtschaft in London, Pater Popoff, Graf
Fürst Orloff. Den Vorsitz führte der Bischof von Oxford, Wilberforce. Ein bindender Beschluß wurde von der Versammlung nicht gefaßt; alle einigten sich aber dahin, langsam und mit Vorsicht, aber unausgesetzt für die Kirchenvereinigung zu wirken. Pater Popoff den Verlauf des Meeting Bericht erstattet.
Alexy Tolstoj und
Amerika. 1 dem Kon— gresse ist der fernere, bis zum 10. Dezember reichende Theil des zwischen der amerikanischen und der französischen Regierung geführ⸗ ten Schriftwechsels über die mexikanische Frage vorgelegt wor⸗ den. Am 3. November ersuchte Herr Seward den Gesandten in Paris, Herrn Bigelow, die ernste Aufmerksamkeit der französischen Regierung auf die militairischen Prozeduren in Mexiko zu lenken, unter denen kriegsgefangenen Mexikanern, die ihrer eigenen Regie⸗ rung in Treue anhingen, die durch das Völkerrecht unabänderlich fest⸗ gestellten Rechte verweigert würden; und am 28. November vervoll⸗ ständigte Herr Seward diese Angabe, indem er Herrn Bigelow mittheilte, daß nach ihm zugegangener Kunde der General Urtega Salazar und viele andere in die Gefangenschaft der Kaiserlichen gerathene mexika⸗ nische Offiziere hingerichtet worden seien. Herr Bigelow möge Herrn Drouyn de Lhuys benachrichtigen, daß die Regierung der Vereinigten Staaten solche Kunde mit der größten Sorge aufnehme; und „wenn⸗ — fährt Herr Seward fort — „sich diese Angaben nach genauer Untersuchung als wahr beweisen, so können die Vereinigten Staaten nicht daran zweifeln, daß die französische Regierung, soweit es sie be⸗ trifft, niemals solchen Maßregeln, die der Abscheu der modernen Civi⸗ lisation und aller menschlichen Gefühle sind, ihre Billigung geben wird.⸗ Hrn. Seward antwortete Hr. Bigelow am 30. Nov., daß Hr. Drouyn de Lhuys in Erwiderung auf die wegen der Erschießung kriegsgefangener mexikanischer Republikaner gemachten Vorstellungen die Frage an ihn gestellt habe, warum er sich denn nicht an Juarez ( Maximi⸗ lian) wende: »⸗Wir sind nicht die Regierung von Mexiko⸗, bemerkte der französische Minister, »Sie thun uns zu viel Ehre an, wenn Sie uns als solche betrachten. Zur Sicherstellung gewisser wichtiger In⸗ teressen mußten wir mit einer Armee nach Mexiko gehen; für den Kaiser Maximilian oder seine Regierung aber sind wir nicht verant⸗ wortlich. Ihre Regierung kann ihn zur Rechenschaft ziehen wie jede andere Regierung, wenn er ihre Nechte verletzt hat, und Sie haben dort dieselben Mittel in Händen, die wir hatten.⸗ Die vorgelegten Schriftstücke beschließt eine Note Herrn Sewards an Herrn Ro⸗ mero, worin der Minister dem Gesandten der mexgikanischen Repu⸗ blik seinen Dank sagt für die Depeschen betreffs des von Maximi⸗ lian erlassenen Aechtungsdekretes, welche Depeschen von der Bundes⸗ regierung die mit Recht ihnen zukommende Beachtung erhalten hätten. 8 In Washington soll Graf Zuch (7 Zichy) als Abgesandter Maximilians eingetroffen sein, um von der Bundesregierung die Anerkennung des mexikanischen Kaiserreichs zu erwirken. — Aus New⸗Orleans wird berichtet, der amerikanische General Crawford sei in Brownsville angekommen und habe die Ermächtigung, eine amerikanische Truppenabtheilung für die mexikanische Republik anzu⸗ werben, in Brownsville und anderen texanischen Städten habe er be⸗ reits Werbebureaux eröffnet. Die Unionsbehörden hätten sich in diese Vorgänge nicht eingemischt. Einem Gerüchte zufolge stünden die Generale Logan und Wallace mit diesem Unternehmen in Verbin⸗ dung; und der kaiserliche General Mejia soll schon seine Maßregeln gegen einen Angriff Seitens Crawfords getroffen haben. Die An⸗ kündigung, daß Hr. Seward die Havannah und außer anderen Häfen auch Vera⸗Cruz besuchen werde, erhält halbamtlich eine Bestätigung. Im Senate hat Herr Sumner Petitionen von Bürgern Bostons eingereicht, welche von der britischen Regierung Entschädigung für den Verlust eines von der »Alabama⸗ verbrannten Schiffes fordern;
“
hat der hoben Synode in Petersburg über
New⸗York, 6. Januar, Morgens. Dem Kon⸗
die Gesuche wurden dem Ausschusse für auswärtige Angelegenheiten überwiesen.
Von der Summe von 2800 Millionen, welche in dem voll⸗ ständigen Bericht als die Höbe der Staatsschuld angegeben worden ist, muß, um den wirklichen Status herzustellen, der in dem Schatze befindliche Baarbestand abgezogen werden, und es bleibt dann am 1. Januar eine Staatsschuld von 2716 Millionen.
Der ältere der beiden fenischen Gegenpräsidenten, O'Mahon y, erklärte in einer Botschaft an den Fenierkongreß, daß, wenn die Faction im Senate ihm nicht die Hände gebunden hätte, jetzt schon eine irische Armee auf irischem Boden für die Unabhängigkeit Ir⸗ lands kämpfen und eine irische Flotte den englischen Handel 1
Ocean wegfegen würde.
aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Bürean
Kassel, Sonnabend, 20. Januar, Morgens. Die »Hessische Morgenzeitung« meldet: Das hiesige Obergericht hat Friedrich Oetker wegen Theilnahme am Nationalverein zu dreiwöchentlicher Festungshaft und 20 Thalern Geldstrafe verurtbeilt. “
Paris, Sonnabend, 20. Januar, Morgens. Der heutige „Moniteur⸗ meldet: General Prim war am 18. d. in Llerena und am 19. in Frejena, zwei Ortschaften unweit der portugiesischen und andalusischen Grenzen.
Madrid, Freitag, 19. Januar. Die Insurgenten haben in der verflossenen Nacht Bienvenida passirt. Man nimmt an, daß sie morgen die portugiesische Grenze überschreiten werden.
In Valencia haben einige Studirende eine Erbebung versucht. Der Versuch ist jedoch gescheitert. 8
Bukarest, Freitag, 19. Januar, Abends. Der bisherige Kammerpräsident hat auf Verlangen des Fürsten Kusa seine De⸗ mission gegeben. An Stelle desselben wurde Catargiu zum Prä⸗ sidenten der Kammer ernannt.
Kopenhagen, Sonnabend, 20. Januar, Vormittags. Durch Königliches Reskript wird der Reichsrath zum 5. Februar zusammen⸗ berufen.
atshaushalts⸗Etat für 1866.
Zu den wichtigsten Vorlagen, welche dem gegenwärtig ver ammelten Landtage gemacht werden, wird der Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1866 gezählt werden können. Das allgemeine Interesse, welches diese Vor· lage gewährt, und der Umstand, daß der Etat nicht überall zugänglich ist, hat uns bestimmt, in den nachfolgenden Abhandlungen eine Uebersicht über die Lage des Etats zu geben. b
Wir beginnen damit, zunächst in kurzen Umrissen ein allgemeines Bild von dem ganzen Etat zu geben und werden sodann die Resultate der einzelnen Verwaltungs⸗Etats vorlegen. 8
Der Etat für 1866 zeichnet sich dadurch aus, daß er ohne stärkere An⸗ spannung der Steuerkraft des Landes eine erhebliche Steigerung der Ein⸗ nahmen nachweiset, welche größtentheils von dem höheren Ertrage des Staats⸗Grund⸗Eigenthums (Domainen und Forsten) und von gewinn⸗ bringenden Unternehmungen (Bank, Bergwerke, Eisenbahnen) herrührt, indem bei den persönlichen Steuern nur eine geringe Etatserhöhung eingetreten ist, welche wesentlich in der Zunahme der Bevölkerung und der Vermehrung des Wohl⸗ standes ihre Rechtfertigung findet. Dagegen haben erhebliche Einnahme⸗ Ausfälle berücksichtigt werden müssen, welche in Folge von Maßregeln ent⸗ stehen, die theils die Hebung und Erleichterung des Handels⸗ und Geschäfts⸗ Verkehrs bezwecken, theils die Verminderung der Abgaben zum Gegenstande haben. Dahin sind zu rechnen einerseits die Tarif⸗Ermäßigungen und Steuerbefreiungen bei den Zöllen, der Wegfall der Uebergangs⸗Abgabe von Wein und Most und der inländischen Weinsteuer, die Ermäßigung der Telegraphen⸗Gebühren im Verkehr mit dem Auslande, die Erleichterung des Postverkehrs bei Geldsendungen, andererseits die Ermäßigung der Gebäudesteuer von ländlichen Wohnungen und der successive Wegfall des Zuschlages zu den Gerichtskosten von 6 Sgr. pro Thaler. Alle diese Maßregeln sind von wesentlichem Einfluß auf die Höhe der Einnahmen, insofern sie vorüber⸗ gehende Ausfälle zur Folge, haben, aber auch dazu beitragen werden, durch Erweiterung des Handels und Verkehrs und Förderung des Wohlstandes diese Ausfälle nicht nur auszugleichen, sondern auch nach und nach die Staats⸗Einnahmen weiter zu steigern. 1
Die Wirkungen dieser Maßregeln auf die Ansätze des Etats werden bei den betreffenden Verwaltungs⸗Etats näher geschildert werden.
Die gesammten Einnahmen des Staats sind für 1866 zu 157,237,199 Thaler veranschlagt, in welcher Summe die Einnahmen in den Hohenzollein⸗ schen Landen mit 263,429 Thlr. enthalten sind, so daß, abgesehen von dem letzteren Betrage, die Einnahmen in den alten Landen des Staats sich für 1866 auf 156,973,770 Thlr. berechnen. 1 81
Wirft man einen Blick auf die Etats der früheren Jahre, so r2 die letztere Summe eine Steigerung des Einnahme s»Anschlages gegen 186 um 6,524,996 Thlr,, gegen 1864 um 15,913,746 Thlr. gegen 1863 um
19,476,468 Thlr., gegen 1862 um 20,697,388 Thlr. und gegen 1861 um 1,874,355 Thlr.
Der Grund dieser Steigerung liegt, wie schon erwähnt, im Wesent⸗ lichen in den erheblichen Mehr⸗Erträgen, welche insbesondere aus dem Grund⸗ Eigenthum und dem Vermögen des Staats, aus den gewerblichen und Verkehrs⸗Anstalten desselben und aus den Grund⸗Abgaben erzielt worden sind. Es sind beispielsweise von 1861 bis 1866 die Einnahmen von den Forsten um 2,733,460 Thlr., von den Bergwerken um 3,230,219 Thlr., von der Post um 2,045,400 Thlr. und von den Eisenbahnen um 7,162,622 Thaler gestiegen.
Die Einnahme⸗Summe für 1866 bildet sich aus den nachstehenden
Brutto⸗Einnahmen sämmtlicher Einnabmezweige: Domainen 5,513,000 Thlr.,
Forsten 9,302,000 Tblr. (von diesen beiden Einnahme⸗Beträgen geht ab die dem Kronfideikommißfonds durch das Gesetz vom 17. Januar 1820 auf die Einkünfte der Domainen und Forsten angewiesene Rente von 2,500,000 Tblr., einschließlich 548,240 Thlr. Gold, mit 2,573,099 Thlr.), Ablösungen von Domainen⸗Gefällen und Verkäufe von Domainen⸗ und Forst⸗Grund⸗ stücken 860,000 Thlr., Central⸗Verwaltung der Domainen und Forsten 2369 Thlr., direkte Steuern 32,071,000 Tblr., indirekte Steuern 37,019,200 Thlr., Salzmonopol 9,249,120 Thlr., Lotterie 1,338,000 Thlr., Seehandlungs⸗ Institut 500,000 Tblr., Preußische Bank 1,259,000 Thtr, Münze 71,170 Thlr., Staatsdruckerei 169,300 Thlr, Allgemeine Kassen⸗Verwaltung 354,808 Thle.,
Post⸗, Gesetz⸗Sammlungs⸗ und Zeitungs⸗Verwaltung 13,499,200 Thlr.,
Telegraphen⸗Verwaltung 1,244,600 Thlr., Porzellan⸗Manufaktur in Berlin 150,000 Thlr., Handels-, Gewerbe⸗ und Bau⸗Verwaltung 206,504 Thlr., Berg., Hütten⸗ und Salinen⸗Verwaltung 15,052,706 Thlr., Eisenbahn⸗Ver⸗ waltung 18,006 359 Thlr., Justiz⸗Ministerium 10,864,000 Thlr., Ministerium des Innern 687,173 Tblr, Landwirthschaftliche Verwaltung 672,172 Thlr., Gestüͤt⸗Verwaltung 282,070 Thlr, Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten 104,071 Thlr., Kriegs⸗Ministerium 1,011,095 Thlr., Marine⸗Ministe⸗ rinm 45,377 Thlr., Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 12,575 Thlr.
Von diesen Einnahmen bringen die Betriebs⸗(Ueberschuß⸗) Verwaltungen zusammen 143,088,733 Thlr. und die übrigen (Zuschuß⸗) Verwaltungen zu⸗ sammen 13,885,037 Thlr. auf.
Bei dieser Veranschlagung hat berücksichtigt werden müssen, daß aus Domainen⸗Verkäufen und Ablösungen ꝛc. 140,000 Thlr. weniger als im Vorjabre in Ansatz zu bringen sind, daß in Folge der im Eingange erwähn⸗ ten Maßregeln die Gebäudesteuer eine Herabsetzung um 122,824 Thlr. er⸗ fabren hat, daß bei den Zöllen ein Ausfall von 800,000 Thlr. eintritt, daß außerdem die Uebergangs⸗Abgabe von Wein und Most mit 178,000 Thlr. und die Steuer vom inländischen Weinbau mit 100,000 Thlr. wegfällt und daß bei der allgemeinen Kassen⸗Verwaltung eine Minder⸗Einnahme gegen das Vorjahr von 361,596 Thlr. zu erwarten ist.
Dagegen haben die übrigen Einnahmen der betreffenden Verwaltungen m Vergleich mit den Ansätzen des Vorjahres wesentliche Steigerungen er⸗ fahren, namentlich die Bergwerks⸗Verwaltung um 2,127,719 Thlr., die Eisenbahn⸗Verwaltung um 1,515,673 Thlr., die Forst⸗Verwaliung um 895,000 Thlr., die Post⸗Verwaltung um 806,700 Thlr. ꝛc., so daß im Ganzen nicht allein die obigen Minder⸗Einnahmen resp. Einnahme⸗Ausfälle übertragen worden sind, sondern sich noch gegen das Vorjahr der Eingangs erwähnte Mehr⸗Ertrag ergeben hat.
Die Mehreinnahmen gegen das Vorjahr sind zur Deckung der Mehr⸗ kosten der Betriebsverwaltungen und zu solchen neuen Bewilligungen in allen Verwaltungszweigen benutzt worden, welche zur Verbesserung und Förderung der Staatseinrichtungen dienen und dem Interesse des Landes wie der Verwaltung entsprechen. Insbesondere hat der günstige Stand des Etats die Mittel gewährt, zur Verbesserung der Gehälter der Unterbeamten in allen Verwaltungen eine Summe von 500,000 Thlrn. in Aussicht zu nehmen.
Die gesammten Ausgaben erreichen denselben Betrag wie die Einnah⸗ men, nämlich 157,237,199 Thlr. mit Einschluß der Ausgaben in den Hohen⸗ zollernschen Landen und 156,973,770 Thlr. mit Ausschluß derselben. Ge⸗ steigert haben sich diese Ausgaben gegen 1865 um 6,639,863 Thlr., gegen 1864 um 13,413,746 Thlr., gegen 1863 um 17,376,468 Thlr., gegen 1862 um 17,312,388 Thlr. und gegen 1861 um 17,888,719 Thlr., mithin durch⸗ schnittlich in 5 Jabren jährlich um 3,577,744 Thlr. Die Summe der Ausgaben pro 1866 enthält: ““ 8
an Ausgaben für dauernde Bedürfnisse 147,700,072 Thlr., und zwar:
Betriebs⸗ ꝛc. Kosten der Ueberschuß⸗Verwaltungen 48,981,975 Thlr.,
rämlich: Domainen 794,690 Thlr., Forsten 3 878,000 Thlr., Central⸗ Verwaltung der Domainen und Forsten 80,090 Thlr., direkte Steuern 401,000 Thlr., indirekte Steuern 4,494,200 Thlr., Salzmonopol ,799,740 Thlr., Lotterie 24,000 Thlr., Münze 71,170 Thlr., Staats⸗ druckerei 134,400 Thlr., Post⸗, Gesetzsammlungs⸗ und Zeitungs⸗Ver⸗ waltung 11,856,691 Thlr., Telegraphen. Verwaltung 1,147,750 Thlr.,
Porzellan⸗Manufaktur in Berlin 140,000 Thlr., Berg⸗, Hütten⸗ und
Salinen⸗Verwaltung 11,776,885 Thlr., Eisenbahn⸗Verwaltung
Dotationen 17,072,310 Thlr.
Staatsverwaltungs⸗Ausgaben 81,645,787 Thlr., nämlich: Staats⸗
Ministerium 351,575 Thlr., Ministerium der auswärtigen Angelegen⸗
beiten 1,010,535 Thlr., Finanz⸗Ministerium 7,321,774 Thlr., Mini⸗
sterium für Handel ꝛc. 6,818,303 Thlr., Justiz⸗Ministerium
11,878,000 Thlr., Ministerium des Innern 5,641,380 Thlr., Mini⸗
sterium für landwirthschaftliche Angelegenheiten 1,833,601 Thlr.,
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten 4,338,427 Thlr., Kriegs⸗
Ministerium 40,859,629 Thlr., Marine⸗Ministerium 1,592,563 Thlr. an Ausgaben für extraordinäre Beduͤrfnisse 9,273,698 Thlr., und zwar:
für die Betriebs⸗Verwaltungen 2,441,970 Thlr., nämlich: Domainen⸗
Verwaltung 65,000 Thlr., Forst⸗Verwaltung 462,000 Thlr., Central⸗
Verwaltung der Domainen und Forsten 70,000 Thlr., Verwaltung
der direkten Steuern 53,300 Thlr., Post⸗Verwaltung 50,000 Thlr.,
Telegraphen ⸗Verwaltung 225,000 Thlr.,
Porzellan⸗Manufaktur
8 ö“ S.
100,000 Thlr., Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗Verwaltung 216,670 Thlr., Eisenbahn⸗Verwaltung 1,200,000 Thlr.; 8 für die übrigen Verwaltungen 6,831,728 Thlr., nämlich: Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 10,000 Thlr., Finanz⸗Ministerium 75,000 Thlr., Ministerium für Handel zc. (Bau⸗Verwaltung) 1,350,000 Thlr., Justiz⸗Ministerium 325,000 Thlr., Ministerium des Innern 103,700 Thlr., Ministerium für landwirthschaftliche Angele⸗ genheiten 95,358 Thlr., Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten 533,920 Thlr, Kriegs⸗Ministerium 2,750,000 Thlr., Marine⸗Ministerium 1,588,750 Thlr. 8 Waäbrend der Staatshaushalts⸗Etat für 1861 mit einem Defizit von 3,985,636 Thlr. abschloß und auch in den Etatssätzen pro 1862 ein solches von 3,385,000 Thlrn., pro 1863 von 2,100,000 Thlrn. und pro 1864 von 2,500,000 Thlrn. nachgewiesen, pro 1865 dagegen nach der veröffentlichten Nachweisung ein Ueberschuß von 114,867 Thlrn. verblieben war, sind für 1866 die Ausgabe⸗Bedürfnisse des Staats im Anschlage befriedigt, ohn das Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben zu stören. Wiee sich die Ueberschüsse der Betriebs⸗Verwaltungen und die Zuschüsse für die übrigen Verwaltungen pro 1866 stellen, wird bei den Etats der einzelnen Verwaltungen ersichtlich gemacht werden.
— Die Nr. 3 des Justiz⸗Ministerial⸗Blattes für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, ausgegeben unterm 19. Januar, enthält: Erstens ein Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 10. No⸗ vember 1865: Wenn ein bei einer Behörde angestellter Beamter eine an die erstere zu leistende Zahlung im Amtsgebäude derselben mit dem Be⸗ wußtsein in Empfang nimmt, daß der Zahlende an die Behörde zahle wolle, so kann ohne Rechtsirrthum angenommen werden, diese Zahlung sei in amtlicher Eigenschaft erfolgt, sollte jener Beamte auch nicht der zu Empfangnahme berufene gewesen sein; ferner ein Erkenntniß des Königlichen Obertribunals vom 1. Dezember 1865: Wer als Wechselbürge am Umlauf des Wechsels vor der Stempelung Theil nimmt, haftet für den Wechselstempel und verfällt in die Stempelstrafe;
und endlich ein Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entschei⸗ dung der Kompetenz⸗Konflikte vom 14. Oktober 1865:
Gegen die Einziehung einer Kirchensteuer, welche zur Deckung eine Defizits der Kirchenkasse bestimmt ist, findet der Rechtsweg nur unter den jenigen Voraussetzungen statt, unter welchen derselbe bei Erhebung öffent⸗- licher Abgaben zulässig ist.
8 8
Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten.
Trzemeszno, 15. Januar. Die hier begründete höhere Knabenschule (das frühere Gymnasium ist bekanntlich aufgehoben) wurde heute durch den Schulrath Jungklaß aus Bromberg eröffnet. Derselbe hielt dabei eine Rede, in der er u. A., wie die »Pos. Ztg.« berichtet, darauf hinwies, wie Preußen den Beruf habe, die Gegensätze der Gegenwart in kirchlicher und nationaler Hinsicht zu versöhnen und wie auch dieser Schule als Simultan⸗Anstalt dieser Beruf zufalle, dann, wie Haus und Schule zusammenwirken müssen, wenn die Anstalt gedeihen soll. Nach dieser Ansprache folgte die Antritts⸗ rede des Rektors Dr. Sarg (vormals in Meseritz), unter dessen Leitung pol⸗ nische und deutsche Lehrer an der neuen Anstalt arbeiten werden.
Greifswald, 20. Januar. In Folge der Verfügung des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten wird, wie die »Strals. Ztg.« meldet, vom nächsten Frühjahr ab in Verbindung mit der landwirthschaft⸗ lichen Akademie zu Eldena bei Greifswald ein Unterrichtskursus in der Obstbaumzucht neu errichtet werden. Derselbe wird ein unentgeltlicher sein und die Zeit von etwa 8 bis 10 Wochen in Anspruch nehmen. Er hat namentlich die Bestimmung, junge Gärtner, Oekonomen, die Söhne klei⸗ nerer Gutsbesitzer und bäuerlicher Wirthe in der Obstbaumzucht auszubilden. Die Lehrgegenstände dieses Kursus werden folgende sein: 1) Zucht der Obst⸗ bäume in Baumschulen; 2) Anlage von Obstgärten und Plantagen, Schnitt und Pflege der verschiedenen Baumformen, namentlich mit Beruͤcksichtigung der berühmten Lepèreschen Methode; 3, Anleitung zur Aufbewahrung des frischen Obstes, wie auch Anleitung zum Dörren des Obstes, zur Bereitung des Mostes aus Obst, zum Muskochen ꝛc., und 4) Unterricht in der Obst⸗ systematik, Obstnomenklatur und Obstkenntniß. Wie es heißt, sollen für die Folge an allen landwirthschaftlichen Lehranstalten derartige Unterrichtskurse eingerichtet werden, um die Obstbaumzucht nach Möglichkeit zu fördern und dem kleinen Landwirth Gelegenheit zu bieten, sich darin in erforderlicher Weise auszubilden.
Statistische Nachrichten.
Coblenz, 17. Januar. (Köln. Ztg.) Der Schifffahrtsverkehr im hiesigen Hafengebiete betrug im verflossenen Jahre auf dem Rheine 808,211 Ctr. (6483 Ctr. weniger als 1864), auf der Mosel 264,084 Ctr. (42,699 Ctr. weniger als 1864). Der Totalverkehr umfaßte 5913 Fahrzeuge mit 1,072,295 Ctrn, (41 Schiffe mehr, aber 49,182 Ctr. weniger als 1864). Befördert wurden davon: mit Segelschiffen 427,881 Ctr., mit Schlepp⸗ E.“ Ctr., mit Personen⸗Dampfschiffen 241/768 Ctr., mit Floßen 400 Ctr.
— Das Sparkassenwesen in Ruß land, schreibt man der »Pos. Ztg.⸗«, nimmt jetzt einen bedeutenden Aufschwung und wird von den Be⸗ hörden überall begünstigt und gefördert. Der landwirthschaftliche Central⸗ verein läßt sich die Sache auch besonders angelegen sein und hat in einer der letzten Sitzungen die Gründung von Sparkassen⸗Vereinen auf dem platten Lande und in Städten beschlossen. In den Gemeinden existirt das Prinzip der Sparkassen zum Theil schon sehr lange, indem außer den Ge⸗ meindespeichern, wo zwei⸗, auch dreijährige Vorräthe aufgestapelt sind und so gleichsam ein Natural⸗Spardepot bilden, auch in vielen Gemeinden
8 8* 88