bauten 179,360 Thlr., Vermessungen und Bonitirungen 3840 Thlr., Suer-va. sssdes 88 Prozesse 16,960 Thlr., vermischte Ausgaben, Be⸗ I triebskosten administrirter Grundstücke ꝛc. 54/,974 Thlr. Ausgaben der Festungs⸗Revenüen⸗Kassen 2118 Thlr. und zur Deckung außerordentlicher
b 32,000 Thlr. 8 NM.e aase ggen für extraordinaire Bedürfnisse sind pro 1866 in Ansatz
b 40,000 Thlr. zur Verstärkung des Domainen⸗Baufonds und
Ausführung von Meliorationen auf den Besitzungen des S.ega Fuskas 8 Ausgaben von zusammen 65,000 Thlr. sind theils durch die Preisverhältnisse für Baumaterialien und die gestiegenen Fuhr⸗ und Arbeitslöhne, theils durch die Anforderungen, welche zur Zeit dig an den Kulturzustand des Grundbesitzes gemacht werden müssen, be⸗
s omai ist für 1866 zu Der Ueberschuß bei der Domainen⸗Verwaltung ist für 4,658910 1re se einer Steigerung gegen 1865 von 67,650 Thlr. üs anschlagt. Für 1861 betrug derselbe etatsmäßig 4,203,950 Thlr.; 1 Steigerung bis zu 1866 beläuft sich daher auf 449,360 Thlr., also sei 5 Jahren jährlich durchschnittlich auf 89,872 Thlr. Bei der fortschreitenden Hebung der Kultur der Domainen un ‚ erneren günstigen Konjunkturen läßt sich auch für die Zukunft eine 2 sprechende Vermehrung des Staatseinkommens aus dieser Verwaltung er
warten. III.
Forst⸗Verwaltung. bb die Einnahmen dieser Verwaltung steigen von Jahr zu Ja r, hauptächlich in Folge der besseren Verwerthung des Nußholzes und 88 Sorgfalt, welche auf die Kultur der Forsten verwendet wird. G 5 Brufto⸗Ertrag für 1861 auf 6,568,540 Thlr. veranschlagt worden ist, — in dem Etat für 1866 eine Einnahme von 9,302,000 Thlr. in Au sich genommen werden, so daß seit 1861 eine Steigerung der ö um 2,733,460 Thlr. und von 1865 zu 1866 eine solche um 895/( 8* eingetreten ist. Der Flächeninhalt der Forsten beläuft sich auf 8,038,246 Mor⸗ gen, wovon 7,615,630 Morgen in nutzbaren und 422/616 Morgen 18 89 nutzbaren Flächen bestehen. eöö liefert daher einen Brutto⸗ von 1 Thlr. 6 Sgr. pro Morgen. .. deeünrahhe für 1866 besteht mit 8,300,000 Thlr. in S. Erlöse für Holz (Steigerung gegen 1865 = 847,000 Thlr.) mit 785/9 8 Thlr. in dem Ertrage für Nebennutzungen: Mast, Ackernutzung, I Fischereinutzung (Steigerung gegen 1865 = 43,900 Thlr.) mit 48,00, 8 3* aus der Jagdnutzung (Steigerung 2000 Thlr.) mit 111,694 Thlr. in dem Ertrage von Nebenbetriebs⸗Anstalten: Torfstichen, Flößereien, Wiesen ꝛc. (Steigerung 2036 Thlr.) und mit 56,406 Thlr. in sonstigen C Die Ausgaben für dauernde Bedürfnisse betragen pro 1 1 3,878,000 Thlr. (mit einer Steigerung gegen 1865 von 238,000 Thlr) un zwar: Besoldungen ꝛc. der Forstschutzbeamten 1,243,160 Thlr., (Steigerung gegen 1865 44,030 Thlr.), Besoldungen ꝛc. der Forstkassenbeamten 162,750 Thlr., Gratificationen, Remunerationen und Unterstützungen für Forstbeamte 34,850 Thlr., Pensionen und Unterstützungen für Wittwen und Waisen ausübender Forstbeamten 28,000 Thlr., Holzhauer⸗ und Rückerlöhne 1,051,000 Thlr., Passiv ⸗ Renten und Abgaben 252,500 Thlr., Bau der Forstdiensthäuser, Wege⸗ und Wasserbauten 355,725 Thlr., Forstkulturen, Vermessungen und Forst⸗ J“ 398,000 Thlr., Auseinandersetzungs⸗ und Prozeßkosten 49,830 Thlr., Jagd⸗ Verwaltungskosten 4000 Thlr., für Nebenbetriebs ⸗ Anstalten 61,932 Thlr., vermischte Ausgaben: Holzverkaufskosten, für Vernichtung schädlicher “ Insekten ꝛc. 146,253 Thlr., für die Forst⸗Lehranstalt zu Neustadt E.⸗W. 70,000 Thlr., und außerordentliche Mehrausgaben, insbesondere für Mehr⸗ Bedürfnisse an den oben bezeichneten vermischten Ausgaben 80,000 Thlr. Die gegen das Vorjahr eingetretene Steigerung der Ausgaben für dauernde Bedürfnisse ist hauptsächlich durch die Erhöhung der Einnahmen und die hierdurch nöthig werdenden vermehrten Anforderungen an den Forst⸗ bi aftsbetrieb hervorgerufen. “ 8 IZ für Bedürfnisse bestehen in 420,000 Thlr. zur Ablösung von Forstservituten, in 20,000 Thlr. zur polizeilichen Instand⸗ setzung ꝛc. der durch die Staatsforsten führenden Communicationswege „ in 12,000 Thlr. zu Prämien für die Anlage von Chausseen und in 10,000 Thlr. zu Forstkulturen. Alle diese Ausgaben, im Gesammtbetrage von 462,000 Thaler, haben den Zweck, die Staatsforsten zu melioriren und ihren Ertrag
dad weiter zu steigern. 1 1 8 “ 88 Forst⸗Verwaltung war nach den Etatsansätzen für
Italien gerichtet. Die Schwierigkeiten, welche sich dieser Regelung entgegen⸗ stellten, lagen theils darin, daß der Zollverein seine Vertragstarife genera⸗ lisirt hatte, theils lagen sie außerhalb der handelspolitischen Verhandlung, indem sie zusammenhingen mit der Frage der Anerkennung des Königreichs Italien. 2 Zu wiederholten Malen war vergeblich versucht worden, die Angelegen⸗- heit einer befriedigenden Erledigung zuzuführen, und nahm inzwischen der Handel und Gewerbefleiß anderer konkurrirender Nationen den italienischen Markt immer weiter in Beschlag. Die Staats⸗Regierung durfte daher, als sich in den letzten Monaten des verflossenen Jahres ein günstiger Zeitpunkt für die erfolgreiche Weiterführung der Verhandlung darbot, solchen nicht vor⸗ über gehen lassen. Sie Fand Bayern, Sachsen und Baden zur Theilnahme an den Verhandlungen bereit, und es gelang, die Schwierigkeiten, welche noch in den letzten Stadien der Verhandlung auftauchten, durch allseitiges Ent⸗- gegenkommen zu beseitigen. Der Abschluß fand hiernach am 31. Dezember 1865 statt. 8 1
8 Vertrag beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Gleichstellung mit der meistbegünstigten Nation. Dieser Grundsatz ist in Uebereinstimmung mit den bezüglichen Bestimmungen der Verträge mit Großbritannien und Belgien im Art. 1. hinsichtlich der Behandlung der beiderseitigen Unterthanen in den Art. 2., 3. und 4. für die Eingangs⸗, Ausgangs⸗ und Durchgangs Abgaben festgestellt. Der Art. 5. sichert die Theilnahme an etwaigen ferne⸗ ren Begünstigungen dritter Nationen zu. Die Erörterung einzelner Tarif fragen mußte fern gehalten werden, weil Anträge auf dem Gebiete des Zoll tarifs unfehlbar Gegenforderungen hervorgerufen haben würden und sich da mit eine Diskussion eröffnet hätte, welche das Gelingen des Abschlusses wie⸗ der in die Ferne gerückt, wenn nicht vollständig in Frage gestellt hätte. Die Hauptsache, auf welche es zunächst ankam, war, daß der Verkehr des Zollvereins in Italien aus seiner gegenwärtigen ungünstigen Lage befreit und dem Zollverein die ihm gebührende Gleichberechtigung mit den meistbegünstig⸗ ten Nationen in Italien gesichert wurde. Dies ist durch den Vertrag er⸗ reicht. Zugleich ist, um die Herbeiführung weiterer gegenseitiger Verkehrs⸗ Erleichterungen offen zu lassen, im Schlußprotokoll die Abrede getroffen, daß die vertragenden Theile sich vorbehalten, nach erfolgter Inkraftsetzung des Vertrages über fernerweite, dem gegenseitigen Interesse des Handels und Gewerbfleißes entsprechende Erleichterungen in Unterhandlung zu treten.
Der Art. 6 stellt in Ansehung des Schutzes der Waarenbezeichnungen die beiderseitigen Unterthanen den Inländern gleich. Diese Bestimmung, welche den gleichartigen Abreden in den Verträgen mit Frankreich (Han⸗ delsvertrag vom 2. August 1862 Art. 28), Belgien (Uebereinkunft vom 28sten März 1863 Art. 17) und Großbritannien (Handelsvertrag vom 30. Mai 1865 Art. 6) nachgebildet ist, hat auch fuͤr den Verkehr mit Italien ihren Werth. Für den Vollzug dieser Bestimmung ist im Interesse der Betheilig⸗ ten eine Frist von vier Monaten vereinbart, während der Vertrag bereits acht Tage nach dem Austausch der Ratifications⸗Urkunden in Kraft treten soll. In Ansehung der Dauer des Vertrages und der Befugniß zur Auf⸗ kündigung desselben sind im Art. 7 dieselben Fristen, wie in den anderen neueren Verträgen des Zollvereins verabredet.
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8 Der National⸗Dank!! Wiederum hat die unter diesem Namen seit dem 15. Oktober 1 bestehende Stiftung zur Unterstützung solcher hülfsbedürftigen alten Krieger aus den Jahren bis 1815, welchen eine Invaliden⸗Pension oder sonstige Unterstützung aus Staatsfonds nicht zu Theil wird, welche Stiftung in Sr. Majestät den König den Allerhöchsten Protector und in Sr. Königl. Hoheit den Kronprinzen den Durchlauchtigsten stellvertretenden Protektor verehrt, einen Verwaltungs⸗ und Rechenschafts⸗Bericht, nämlich den für das Jahr 1864 erstattet, und dadurch dargethan, daß dieses Privat⸗Wohl⸗ thätigkeits⸗Institut seine segensreiche Wirksamkeit erfolgreich fortgesetzt. Es liegt uns ein Exemplar dieses Berichts vor, und theilen wir daraus Fol⸗
gendes mit.
Die Stiftung wird von einem gegenwärtig aus 6 Mitgliedern bestehen⸗ den Kuratorium als Central⸗Organ mit einer General⸗Schatz⸗Kasse verwaltet. In den Provinzen bestehen Regierungsbezirks⸗Kommissariate als Provinzial⸗ Drgane und unter diesen sind wieder Kreis⸗, Stadtbezirks⸗ Spezial⸗ oder Lokal⸗Kommissariate thaätig. Mit Ausnahme des General⸗Secretairs und des General⸗Schatzmeisters werden sämmtliche Aemter bei der Stiftung als Ehren⸗Aemter unentgeltlich verwaltet. Der Geschäftsumfang bei der Central⸗ Verwaltung scheint nicht unerheblich zu sein, da beim General⸗Sekretariat
1861 zu 3,241,00 ², für. 1862 zu 3,/701,200 Thlr. für 1863 zu 18e 8h Lhlt, für 1864 3 4,269,400 Thlr, und für 1865 zu 48387,000 Thlr. veranschlagt, für 1866 dagegen zu 4,962,000 Thlr., mit einer Steige⸗ rung gegen 1865 von 614,000 Thlr. und gegen 1861 von 1,721,000 Thlr., mithin im Durchschnitt von 5 Jahren jährlich von 344,200 Thlr.
Der Reinertrag pr Moͤrgen nutzbarer Fläche berechnet sich auf
19 Sgr. 7 Pf.
Die Denkschrift, mit welcher die Staatsregierung den Handelsver trag zwischen 1“ und Italien vom 31. Dezember 1865 dem Abgeordnetenhause vorgelegt hat, lautet wie folgt:
Seitdem die Königlich italienische Regierung nach und nach mit en wichtigsten Staaten Europas Handelsverträge abgeschlossen und darin dem Verkehr mit diesen Staaten wesentliche Erleichterungen gegen den allgemeinen Zolltarif eingeräumt hat, ist das handelspolitische Verhältniß des Zollvereins zu Italien immer nachtheiliger geworden. Dieser Nachtheil wurde um so mehr empfunden, als der Zollverein seinerseits gegenüber Italien den allge⸗ meinen, für alle Nationen gleichstehenden Tarif in Anwendung brachte. Die Gleichstellung des vereinsländischen Handels in Italien mit demjenigen der meistbegünstigten Nationen trat immer stärker als dringendes Bedüͤrfniß
ervor. . Die Regierung Sr. Majestät des Königs hatte diesen Beziehungen seit längerer Zeit bereits ihr Augenmerk zugewendet und ihre Bemühungen auf vertragsmäßige Regelung der kommerziellen Verhält des Zollvereins zu
im Jahre 1864 = 4397 Nummern bearbeitet worden sind und die Gene⸗ ral⸗Schatzkasse 997 Einnahme⸗ und 1944 Ausgabe⸗Buchungen vorzunehmen atte. Im Jahre 1864 waren noch 36,549 Veteranen vorhanden, auf welche sich die Stiftungs⸗Wirksamkeit erstreckte, wovon 19,584 mit einem Ge⸗ sammt⸗Aufwande von 86,084 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. vom National⸗Dank unterstützt worden sind. Die Einnahmen zerfallen in fortlaufenden Jahres⸗ Beiträgen und Zinsen von Kapitalien 32,986 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. in einmaligen Beiträgen und Erträge aus periodischen Sammlungen, 18,756 Thlr. 27 Sgr. 10 Pf. in Legaten, Schenkungen und Vermächt⸗ nissen 9206 Thlr. 24 Sgr. 2 Pf., in Bewilligungen der Kreisstände und anderen Corporationen 30,000 Thlr. 19 Sgr. 8 Pf., in Beiträgen zu den Centralverwaltungskosten 1668 Thlr. 20 Sgr. 8 Pf., in Debits⸗Antheil vom Nationaldank und EEE“ i66t u 6 Sgr. 10 Pf,“ in durchlaufenden Posten 10,6: r. 25 Sgr. f. er behnag die Jahres ·Einnahme pro 1864 = 104,918 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf., nach Hinzurechnung des aus dem Jahre 1863 übernomme⸗ nen Bestandes aber überhaupt 362,623 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf. Im Jahre 1864 sind ausgegeben worden an fortlaufenden Unterstützungen, welche n monatlichen Raten pränumerando mit 3 Thlr., 2 Thlr. und 1 Thlr. gezahl worden sind, 33,145 Thlr 20 Sgr., als periodische und einmalige Uais stützungen in Krankheits⸗ und sonstigen außerordentlichen Bedarfsfällen 49,5 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. und zu sonstigen Unterstützungszwecken, nämlich für 2 wirthung der Veteranen bei festlichen Gelegenheiten, für verabreichte Natu⸗ ralien an Bekleidungs⸗Gegenständen und Feuerungs⸗Material so wie zur
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Bezahlung der Miethe 3354 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf., mithin zusammen die bereits vorerwähnte Summe von 86,084 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. Die Ver⸗ waltungskosten haben betragen 5100 Thlr. 7 Sgr. 5 Pf., wovon bei der Central⸗Nerwaltung 2989 Thlr. 21 Sgr. 2 Pf. und bei den Organen in den Provinzen 2110 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. entstanden sind. Außerdem sind als Beiträge zu den Verwaltungskosten von den Spezial⸗ Stiftungen und den Organen in den Provinzen verausgabt 1207 Thlr. 22 Sgr. 9 Pf., welche wie vorstehend erwähnt, wieder in Einnahme nach⸗ gewiesen worden, und die durchlaufenden Ausgaben haben betragen 12,095 Thlr. 3 Sgr. 1 Pf. Die gesammte Ausgabe beträgt hiernach 104,487 Thlr. 22 Sgr. 9 Pf., so daß am Schlusse des Jahres 1864 ein Vermögens⸗ Bestand von 258,135 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf., mithin 534 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf. mehr als Ende 1863 verblieben ist.
Auch im Jahr 1864 hat mithin die Nationaldank⸗Stiftung ihre segens⸗ reiche Wirksamkeit bewährt, und wenn auch durch das Gesetz vom 10. März 1863 der Staats⸗Unterstützungs⸗Fonds für hülfsbedürftige Veteranen um 150,000 Thlr. erhöht worden ist und also gegenwärtig 200,000 Thlr. für diesen Zweck verwendet werden, so verbleibt für den National⸗Dank doch noch immer ein großes Feld für seine Thätigkeit, da nach den bisherigen Erfahrungen und nach den aus einzelnen Regierungs⸗Bezirken zur Publication gelangten Zahlen ⸗Verhältnissen sich ergiebt, daß auch jetzt noch nicht einmal die Hälfte der überhaupt vor⸗ handenen hülfsbedürftigen Veteranen, welche keine Pension beziehen, fortlaufenden Unterstützungen aus Staats⸗Fonds haben bedacht werden önnen.
Von dem Gesammt⸗Bestande der 258,135 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf. ge⸗ hören 52,206 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf. dem allgemeinen Unterstützungs⸗Fonds der General⸗Schatzkasse, 99,125 Thlr. 6 Sgr. 2 Pf. den vorhandenen 72 Spezial⸗Stiftungen und 106,803 Thlr. 18 Sgr. werden bei den Pro⸗ vinzial⸗ und Kreis. Organen verwaltet.
Seit dem Jahr 1854 werden die Jahres⸗Berichte der Stiftung regel⸗ mäßig veröffentlicht und ergiebt sich aus denselben, daß in den 11 Jahren von 1854 bis 1864 überhaupt die erhebliche Summe von
931,535 Thlr. 13 Sgr. 8 Pf. zur Unterstützung hülfsbedürftiger alter Krieger vom National⸗Dank ver⸗ wendet worden ist.
— Das offizielle Wochenblatt für das Herzogthum Lauenburg
(Nr. 5, Ratzeburg, den 20. Januar, enthält eine Bekanntmachung, worin mitgetheilt wird, daß die bis zum 1. Januar im Herzogthum Lauenburg in Gebrauch gewesenen schleswig⸗holsteinischen Freimarken noch bis zum 1. Fe⸗ bruar c. bei den dortigen Post⸗Anstalten gegen neue Marken ausgewechselt werden können.
Eine andere Bekanntmachung betrifft das unbefugte Hausiren und die Versiegelung der Waarenpackete. ““
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
— Der polnische Adel in unserer Provinz, berichtet die »Pos. Ztg.«, hat seit dem letzten Aufstande eine besondere Vorliebe für industrielle Unternehmungen gewonnen. Auf allen Gebieten der industriellen Thätig⸗ keit bilden sich immer neue Genossenschaften, deren Mitglieder polnische Edel⸗ leute sind. Kommissions⸗ und Banquier⸗Geschäfts, eine andere zur Begründung der Dampfschifffahrt auf der Warthe, und zu diesen Genossenschaften ist un⸗ längst eine dritte hinzugetreten, welche in dem eine Meile von hier entfern⸗ ten Dorfe Marcellino eine großartige Seifenfabrik gegründet hat.
Breslau, 21. Januar. (Prov. Ztg. f. Schl.) Seit einigen Tagen ist, wie die amtlichen Pegelnotirungen ergeben, das Wasser der Oder im Steigen begriffen und Meldungen von oberhalb liegenden Orten bestätigen ein weiteres langsames Steigen. Das Eis ist bereits an vielen Stellen vollständig morsch und vom Strauchwehr an bis nach Ohlau ist der Strom vom Eise ganz frei. Bei geringem Wachsen des Stromes wird auch bei uns der Eisgang bald erfolgen, der natürlich diesmal ganz bedeutungslos ist.
— Ueber Oesterreichs Waarenverkehr mit dem Auslande und den Zollausschlüssen, dann Zolleinnahmen in den Mo⸗ naten Januar bis August 1865 entnehmen wir einem diesfälligen Berichte der »Austria« Folgendes: »Der Waarenverkehr des allgemeinen österreichischen Zollverbandes mit dem Auslande und den Zollausschlüssen in den ersten 8 Monaten des Jahres 1865, verglichen mit den Resultaten der gleichen Periode des Vorjahres, ergiebt sowohl in der Einfuhr, als auch in der Ausfuhr im Allgemeinen noch immer einen Ausfall; dieser trifft vorzüglich die ersten Monate dieses Jahres und wurde durch die damals herrschende Geschäftsflauheit, dann die erschwerte Communication veranlaßt.
Der Verkehr mit den wichtigen Artikeln in der achtmonatlichen Periode hat bezüglich der Einfuhr an Consumtionsartikeln, dann an Roh⸗ und Hüͤlfsstoffen zur Fabrication wesentlich zugenommen: bei frischem Obste, bei Pferden in Folge der Aufhebung des Verbotes der Ausfuhr aus Rußland, bei Olivenöl und Dalmatiner⸗Wein, der billigen Preise und guten Qua⸗ lität wegen; ferner bei den meisten Farb⸗ und Gerbestoffen, in Folge des regeren Betriebes der inländischen Färbereien und Gerbereien; dann bei Flachs und Hanf, in Folge der minder ergiebigen Ernte im Inlande; end⸗ lich bei Seide.
Eine namhaftere Abnahme in der Einfuhr an Konsumtibilien, ann an Roh⸗ und Hülfsstoffen zur Fabrication ist zu verzeichnen bei den emeinen Südfrüchten; bei Raffinatzucker und Zuckermehl, weil deren Be⸗ arf durch inländische Erzeugnisse gedeckt wird; bei den rohen Tabakblaäͤttern nd Tabakfabrikaten, deren Import von dem jeweiligen Bedarfe der
ärarischen Tabakfabriken und der Verschleißmagazine abhängt; beim zube⸗ eiteten Obst, namentlich den türkischen Zwetschken; bei sämmtlichen Getreide⸗
gattungen und Mehl, in Folge der noch vorhandenen großen Vorräthe aus der reich⸗ lichen Ernte des Vorjahres im Inlande; bei Kleesaat und Sämereien, der minder rgiebigen Fechsung wegen; bei Hornvieh, aus Anlaß der in Beßarabien
und Speck, da der Bezug desselben aus Amerika bei den großen Vorräthen und billigen Preisen im Inlande nicht lohnend war; bei Unschlitt aus Rußland, wegen der dort herrschenden Viehseuche; bei Chili⸗Salpeter, in Folge der Flauheit im Betriebe der chemischen Fabriken; ferner bei Roh⸗ eisen, theils aus Anlaß der noch immer andauernden Geschäftsstockung in den inländischen Eisenwerken, theils wegen Erhöhung des Eingangszolles durch Aufhebung der Zollbegünstigung für das mit Ursprungszeugnissen legitimirte Roheisen bei der Einfuhr aus den Zollvereinsstaaten; endlich bei Schafwolle, der billigen Preise des inländischen Produktes wegen.
Eine bedeutende Steigerung ergab sich beim Export von Raffinat⸗ zucker und Zuckermehl gegen Steuerrestitution; bei den Tabakblättern nach Frankreich und Italien, in Folge der ergiebigen Tabakfechsung im Vorjahre in Ungarn; an zubereiteten Gartengewächsen und frischem Obste; an sämmt⸗ lichen Getreidegattungen, Hülsenfruͤchten und Mehl, der billigen Preise und großen Vorräthe wegen; an Ochsen und Schafen, die aus Ungarn und Galizien mittelst Eisenbahn nach Frankreich und England ausgefuͤhrt wur⸗
den; an Schweinfett, dessen Preis im Inlande sehr niedrig ist. Auch der Export an Bier nach den Donau⸗Fuͤrstenthümern und den Zollvereins⸗ staaten hat sich bedeutend gehoben, namentlich nach letzteren, in Folge Her⸗ abminderung des Einfuhrzolles; weiter hob sich die Ausfuhr an Blei und Zink ebenfalls nach den Zollvereinsstaaten; ferner gelangten belangreiche Mengen von Hanf und Schafwolle, von letzterer vorzüglich ordinäre Sor⸗ ten, mit der Bestimmung für England zur Ausfuhr; endlich ist auch der Export an Rohseide, in Folge der Aufhebung des Zolles, bedeutend gestiegen.
Eine Verminderung des Exportes zeigt sich dagegen bei den frischen Gartengewächsen, wegen der im Vorjahre mißrathenen Kartoffelernte; beim zubereiteten Obst nach Preußen; bei der Del⸗ und Kleesaat, dann den Sä⸗ mereien wegen der geringen Vorräthe und hohen Preise im Inlande; bei den rohen Fellen, Häuten und fetten Oelen; ferner beim Branntwein gegen Steuerrückvergütung, welcher nicht mehr in so großen Mengen nach Alexan⸗ drien versendet wird, wie im Vorjahre; beim Wein in Fässern; endlich beim Kochsalz, wegen der durch den anhaltend niedrigen Wasserstand der Elbe und des Dniesters gehemmten Schifffahrt.
Bei den Zollfabrikaten ist, mit Ausnahme des gefrischten, fagçonnirten und des Radkranzeisens, von welchen größere Mengen füͤr inländische Maͤ⸗ schinenfabriken und den Bedarf für Bahnbauten bezogen wurden, dann von Baumwollgarnen, namentlich rohen, deren Einfuhr sich in Folge der größeren Regsamkeit in den Baumwollwaarenfabriken gehoben hat, der Import aller genannten Artikel gegen das Vorjahr zurückgeblieben. Am bedeutendsten ist der Ausfall „bei den Eisenbahnschienen und dem groben Eisenguß, weil deren Bedarf für Eisenbahnbauten ein geringer war. — Auch in der Aus⸗ fuhr ergab sich ein Zurückbleiben gegen das Vorjahr, welches bei den rohen Leinengarnen, in Folge des geringen Begehres und der Flauheit auf den auswärtigen Garnmärkten, am bedeutendsten hervortritt. Eine nennens⸗ werthe Steigerung zeigt sich beim Export des Eisen⸗ und Stahldrahtes, dann der Wollengarne. — Bei den Ganzfabrikaten ist eine belangreichere Zunahme der Einfuhr nur bei den Maschinen zu verzeichnen; eine Mehrausfuhr aber bei Papierarbeiten, Leder⸗ und Gummiwaaren, Holz⸗, Thon⸗ und Kurzwaaren.
Der Zollertrag sammt Nebengebühren in der Periode vom 1. Januar bis Ende August 1865 betrug 8,449,559 Fl., daher gegen die Zolleinnah⸗ men im gleichen Zeitraume des Vorjahres pr. 9,135,268 Fl. weniger um
So haben wir bereits eine Genossenschaft zur Betreibung des
685,709 Fl.; von diesem Ausfalle kommen auf die Einfuhrzölle 602,451 Fl. und auf den Ausfuhrzoll 110,703 Fl., wogegen an Nebengebühren um 27,445 Fl. mehr eingegangen sind.
Rußland. Da die Eintheilung der Zollämter, wie sie durch die Ver⸗ ordnung vom 12. Dezember a. pr. festgesetzt worden, mit dem 13. Januar 1866 und die durch dasselbe Gesetz erlassene Bestimmung über die Rechte der Zollämter spätestens bis zum 13. März 1866 in Kraft tritt, so ist, der »Nord. Post« zufolge, verordnet worden: a) Die zu den Zollämtern 2. und 3. Klasse, den Zollbüreaus und Uebergangspunkten gebrachten Waaren, welche nach dem früheren Reglement über dieselben eingeführt werden durf⸗ ten, nach dem neuen aber nicht, können in diesen Zollbehörden bis zum 13. März 1866 nach den Vorschriften des alten Reglements vereinigt werden. 5) Diejenigen der unter a genannten Zollbehörden, welche das Recht hatten, Waaren durchzulassen, welche der Stempelung unterlagen, be⸗ wahren dieses Recht bis zum 13. März 1866 und bedienen sich hierbei der Stempel für 1865.
Landwirthschaftliche Nachrichten.
London, 19. Januar. Wie der von der thierärztlichen Abtheilung des geheimen Staatsrathes veröffentlichte Bericht nachweist, hat die Vieh⸗ seuche im Laufe der vorigen Woche wiederum an Ausdehnung gewonnen, doch ist die Zunahme glücklicher Weise diesmal nicht sehr bedeutend. In den beiden vorhergegangenen Wochen kamen 8093 resp. 9120, in der letzten Woche 9243 Erkrankungsfälle zur Kenntniß der Behörden. Bedenklich um sich gegriffen hat die Seuche in den nordwestlichen Grafschaften (in der vor⸗ letzten Woche wurden 1964, in der letzten 2465 Fälle vermerkt); eine be⸗ deutende Abnahme aber zeigt sich in der Grafschaft York (statt 2028 nur 1508). Seit dem ersten Auftreten der Landplage bis zum 13. Januar sind 94,256 Erkrankungen aufgezählt worden; es starben 55,391 der Thiere; 15,395 wurden getödtet, 10,008 genasen und 13,462 sehen noch der Ent⸗ scheidung ihres Geschickes entgegen. Das Verhältniß der Genesungen stellt sich am günstigsten in Schottland (die genesenden Thiere bilden mehr als 25 Prozent im Vergleich zu den an der Seuche sterbenden), darauf in York⸗ shire und den nördlichen Grafschaften (etwa 20 pCt.), während in den übri⸗ gen Theilen des Landes der Prozentsatz zwischen 10 und 15 schwankt. Ob kälteres Wetter einen Einfluß haben würde, läßt sich noch nicht feststellen, denn Schnee und Frost haben kaum einen oder zwei Tage gedauert
und den Donau⸗Fürstenthümern herrschenden Viehseuche, beim Schweinfett