MNothwendiger Verkauf 8 beim Königlich Preuß. Kreisgericht zu Hfle g. d. G. I. Abtheilung. 8 Das im Hypothekenbuche von Halle Nr. 2380 eingetragene Grundstück: 242 Ruthen in der vor dem Leipziger Thore belegenen soge⸗ 8 nannten Lehmbreite,« und die darauf gebauten Gebäude (Königsstraße Nr. 25), dem Schachtmeister Friedrich Benkert hier gehörig, nach der nebst Hypo⸗ theken⸗Schein in der Registratur (— eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 15 —) einzusehenden Taxe, abgeschätzt auf 10,398 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., soll am 14. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 11, vor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Bosse, meistbietend ver⸗ kauft werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem Gerichte zu melden. ve.
8
Die unbekannten Erben und Erbnehmer des am 8. Juli cx. hierselbst verstorbenen Königlichen Kreisgerichtsraths Friedrich Wilhelm Wenzel werden aufgefordert, sich spätestens in dem am 8 8
1. September 1866, Vormittags 11 ö an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Kreisrichter Hasenknopf anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwarten. Sollte sich kein Erbe melden, so wird der Nachlaß des ꝛc. Wenzel als ein herrenloses Gut dem Fiskus anheimfallen und verabfolgt werden, und ist der etwa erst nach erfolgter Präklusion sich meldende Erbe schuldig, alle Handlungen und Dispositionen des Fiskus anzuerkennen und zu über⸗ nehmen, und nicht berechtigt, von ihm Rechnungslegung oder Ersatz der er⸗ hobenen Nutzungen zu fordern, vielmehr verbunden, sich mit dem noch Vor⸗ handenen lediglich zu begnügen. 1“ Cammin, den 14. November 18656. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
P95 Verkauf von G Fluß⸗Dampfschiffen und Schleppkähnen. In Folge Beschlusses der General⸗Versammlung der Actionaire der G Fluß⸗Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft vom 7. August a. c. ollen am 8 Donnerstag, den 15. Februar 1866, Vormittags, präcise 10 Uhr, 8 1 die gesammten, besagter Gesellschaft zugehörigen Dampfschiffe und Schlepp⸗ kähne auf dem Rathskeller zu Harburg durch den beeidigten Auctionator Herrn Isaac Levy öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, als: 1) Die eisernen Dampfboote »Hansa« und »Hannover« mit Niederdruck⸗ Maschinen von 70 Pferdekraft, 2 Kesseln, vollständigem Inventar, Reserve⸗Maschinentheilen und im Ganzen 2 Reserve⸗Kesseln. Die eisernen Dampfboote »Preußen« und »Sachsen« mit Niederdruck⸗ Maschinen von 50 Pferdekraft, 1 Kessel, vollständigem Inventar und Reserve⸗Maschinentheilen. Die eisernen Dampfboote »Havel« und »Spree« mit Niederdruck⸗ Maschinen von 32 Pferdekraft, 1 Kessel, vollständigem Inventar und Reserve⸗Maschinentheilen. Die eisernen Schleppkähne Nr. 1/10, 17, 19, 21/22, 30/36 = 21 Stck. von je 4000 Ctr. Ladungsfähigkeit. Nr. 11/16, 18, 20, 23, 39 = 10 Stck. von je 3000 Ctr. Ladungs⸗ fähigkeit. 6) Die hölzernen Schleppkähne Nr. 24/29, 37/38, 40 = 9 Stück von je 2500 Ctr. Ladungsfähigkeit mit vollständigem Inventar.
Sämmtliche Dampfboote und Schleppkähne werden in der Beschaffen⸗ heit, wie sie sich im fahrenden oder liegenden Zustande am 15. Februar 1866 auf der Elbe, Havel und Spree oder deren Häfen befinden, verkauft und liegen von dem Tage an für Käufers Rechnung.
Es kommen zunzächst die einzelnen Dampfboote und Schleppkähne ge⸗ sondert zum Aufgebot und sodann das gesammte Inventar ungetheilt. — Die unterzeichnete Liquidations⸗Kommission behält sich ausdrücklich das Wahlrecht vor, ob sie die Gebote auf die einzelnen Inventarienstücke an⸗ nehmen oder aber dem Gebot auf das ganze Inventar den Zuschlag er⸗ theilen will. 1
Die Hälfte des Kaufpreises muß im Auctions⸗Termine baar bezahlt werden, während die andere Hälfte unter Stellung genügender Sicherheit bis ultimo Februar 1866 zu entrichten ist.
Die Beschreibungen sämmtlicher Schiffsgefäße nebst Ji nissen sind zu haben:
bei Herrn Isaac Levy in Harburg, » Herren Phaland u. Dietrich in Berlin unnd am Comptoire der Gesellschaft, Bahnhofsstraße Nr. 9, woselbst gleichzeitig Auskunft über den jeweiligen Aufenthalt des Inventars behufs dessen Besichtigung ertheilt wird. h Hamburg, den 15. Dezember 1865. Die Liquidations⸗Kommission der Norddeutschen Fluß⸗Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft. Theod. Roeper. C. A. Jacob. S. Horschitz.
[157] eianytmachung. 8 Das Domainen⸗Vorwerk Ungnade im Kreise Grimmen, 1 Meile von der Kreisstadt Grimmen und 2 ½ Meilen von Stralsund entfernt, mit einem
Areal von
8
1752 Morgen 110 ¶Ruthen, vorunter ca. 1342 Morgen Acker und 327 Morgen Wiesen, soll auf 15 Jahre von Johannis 1866 bis dahin 1881 im Wege des öffent⸗ lichen Aufgebots anderweitig verpachtet werden. Das dem Aufgebote zum Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt 4208 ¼ Thlr. preuß. Cou⸗ rant. Die zu bestellende Pachtcaution ist auf den Betrag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf Höhe von 30,000 Thlr. nachzuweisen.
Zu dem auf den 15. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Regierung anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Verpachtungs⸗Bedin⸗ gungen, die Regeln der Licitation und die Karte nebst Flurregister, mit Aus⸗ schluß der Sonn⸗ und Festtage, täglich während der Dienststunden in un⸗ serer Registratur eingesehen werden können, wir auch bereit sind, auf Ver⸗ langen Abschriften der Verpachtungs⸗Bedingungen und der Licitationsregeln gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen.
Stralsund, den 13. Januar 1866.
8 Kogönigliche Regierung.
11888 Bekanmtmachung.
Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unter⸗ zeichnete Haupt⸗Amt in seinem Geschäftslokale die auf der Berlin⸗Königs⸗ berger Kunststraße belegene Chausseegeld⸗Hebestelle zu Dahlwitz
am Donnerstag, den 15. Februar, Vormittags 10 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1. Mai cr. in Pacht au bieten.
Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vorher mindestens 392 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zuge⸗ lassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur einzusehen. Ppotsdam, den 15. Januar 1866.
Königliches Haupt⸗Steuer
[1599 Bekanntmachung.
Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unter⸗ zeichnete Haupt⸗Amt in seinem Geschäftslolale die auf der Berlin⸗Hamburger Kunststraße belegene Chausseegeld⸗Hebestelle zu Berge
am Freitag, den 16. Februar c., Vormittags 10 Uhr,
mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1. Mai er. in Pacht aus⸗
bieten. 8 Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vorher min⸗ destens 133 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur einzusehen. Potsdam, den 15. Januar 1866. b
“ Königliches Haupt Steuer Amt.
Im Aunftrage der Königlichen Direction der Niederschlesisch⸗Märki⸗ schen Eisenbahn sollen am Donnerstag, den 25. Januar ecr., Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Magazin Stralauer Platz Nr. 32a, folgende ausrangirte Gegenstände, als: 234 Stück Pelze, 8 397 Stück Pelzmützen, 92 Paar Filzstiefeln, 173 Stück Paletots, 88 Stück Mäntel, g sowie eirca 300 Scheffel zusammengefegtes Getreide gegen sofortige baare Bezahlung öffentlich versteigert werden, wozu ich Kauflustige hiermit eir ade Berlin, den 21. Januar 1866. Der Königliche Eisenbahn⸗Secretair Gerloff.
Auf Anordnung der Königlichen Direction der Ostbahn sollen die im Jahre 1866 in der Reparatur⸗Werkstätte zu Landsberg a. W. und auf der Cisenbahnstrecke Frankfurt a. O. bis Kreuz sich ansammelnden alten Mate⸗ rialien und Putzlappen öffentlich meistbietend zum Verkauf gestellt werden.
Die schriftlichen Gebote hierauf sind in Zahlen und Buchstaben portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
»Offerte auf den Verkauf von Metall⸗Abgängen und Putzlappen« bis zu dem am 8. Februar 1866, Vormittags 11 Uhr, vor dem
8. “ 8 8 unterzeichneten Maschinenmeister in Landsberg a. W. anstehenden Termine einzureichen, in welchem die eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erscheinenden Submittenten eröffnet werden sollen.
Die Verkaufs⸗Bedingungen und näheren Bezeichnungen der zum Ver⸗ kauf gestellten Gegenstände sind im Büreau des Unterzeichneten, im Büreau des Königlichen Maschinenmeisters auf Bahnhof Bromberg, der Betriebs⸗ Inspection der Königlichen Ostbahn zu Frankfurt a. O, den Stationen der Königlichen Niederschlesisch⸗Märkischen und Berlin⸗Stettiner Eisenbahn zu Berlin, Breslau und Stettin, sowie auf den Börsen zu Berlin und Breslau einzusehen oder auf portofreie Gesuche von dem Unterzeichneten zu beziehen.
Landsberg a. e. 10. Januar 1866. öA“
111414“
8 8
[214] 61““ stroh in unsere Scheunen zu Berlin und Charlottenburg im Wege der Sub⸗ mission an den Mindestfordernden vergeben werden.
Die Lieferungs⸗Bedingungen sind in unserem Dienstlokal, Köpenicker⸗ straße Nr. 17, einzusehen und zu unterschreiben und die Lieferungs⸗Offerten an uns dahin bis zum 4. Februar ecer., Abends, versiegelt und äußerlich: v“
»Submission auf Stroh⸗Lieferung«
bezeichnet, portofrei einzusenden. 8
Berlin, den 23. Januar 1866. 1 Königliches Proviant⸗Amt.
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Für die Königliche Werft soll der Bedarf an Droguen und Farben pro 1866 beschafft werden.
Lieferungsofferten sind mit der Aufschrift »Submission auf Lieferung von Droguen und Farben« bis zu dem am 15. Februar c., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine mit Proben einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Er⸗ stattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den nähe⸗ icht descastg⸗ Angaben in der Registratur der Königlichen Werft zur Ein⸗
aus.
Danzig, den 18. Januar 1866.
8 Königliche Werft.
8 — Bauholz⸗Verkauf. Am Mittwoch, den 14. Februar d. J., Vormittags von
11 Uhr an, sollen hier im Voigtschen Gasthofe aus dem Königlichen Forst⸗
Reviere Rüdersdorf öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden: 1) Aus dem Schutzbezirk Kalksee, Jagen 130: 4898 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneideholz von allen Sorten und 1 Kahnknie. Jagen 171: 30 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneideholz 2) Aus dem Schutzbezirk Mittelheide, Jagen 106: 608 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneideholz. 3) Aus dem Schutzbezirk Schmalenberg, Jagen 67: ca. 730 Stuͤck Kiefern Bau⸗ und Schneideholz und 70 Kahnkniee. Die Förster Bislich zu Kalksee, Rackau zu Forsthaus Buchhorst I. und Loth zu Schmalenberg sind angewiesen, das Holz auf Verlangen an Ort und Stelle vorzuzeigen. ¼ des gebotenen Kaufpreises ist gleich im Termine zu dah die übrigen Verkaufsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht. Rüdersdorf, den 20. Januar 1866. Oberförster Stahl.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.
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Von den, in Gemäßheit des Allerhöchsten P
vom üffentlichem Penseteh
“
rivilegij vom 26. August
1864 ausgegebenen Kettwiger Stadt⸗Obligationen ist nach dem Amorti⸗
sations⸗Plane für das Jahr 1865 der Betrag von 800 Thlr. zu amortisiren bns sind bei der am 18. huj. stattgehabten öffentlichen Verloosung die 83. 114. 121. 147. 298. 499. 549. 597 gezogen worden. Diese bligationen werden hiermit den Inhabern gekündigt und letztere auf⸗ gefordert, am 1. Juli er. gegen Auslieferung der Obligationen und der sugehörigen nicht verfallenen Zins⸗Coupons nebst Talons, den Nennwerth 19” der Stadt⸗Kasse — bei dem Rendanten Hansen in Werden — in Heihlang zu nehmen. Mit dem 1. Juli er. hört die weitere Verzinsung er Obligationen auf. “ 8 d Kettwig, den 20. Januar 1866. 1 er Bürgermeister. Die Schuldentilgungs⸗Kommission.
Zoernsch. Carl Braus. C. Davidis. R. Ulmann.
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M
Es soll die Lieferung von 4200 Centnern Weizen⸗, Gersten⸗ oder Hafer⸗
achungen.
Bekanntmachung. 1
1 Der Sclug 8 b g. Jagd ist für den Regierungsbezirk Potsdam allgemein auf den 3. Februar d. J. festgesetzt, was wir hier
öffentlichen Kenntniß bringen. FeePFst 8 5 gg 5 Potsdam, den 20. Januar 1866. ““ Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
SBeteikannnin 1“ 8 Von Montag, den 22. Januar c. ab, sind, trotz des Brandes auf dem Krug⸗Schachte des fiskalischen Steinkohlen⸗Bergwerks Königin Louise bei Zabrze, wieder Flamm⸗Kleinkohlen à Ctr. 1 Sgr. 3 Pf. zu haben. Die Verabfolgung dieser Kohlen findet aber auf dem Skalley⸗Schachte statt.
Zabrze, den 20. Januar 1866. Königliche Berg⸗Inspection “ 8
111“
[216] Oeffentliche Bekanntmachung.
Die Herren Actionaire der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft laden wir hiermit auf Grund der §§. 23 und folg. des Gesellschafts⸗Statuts zu einer am
Montag, den 19. Februar d. J., v“ Vormittags 10 Uhr, im Schießhaussaale zu Gotha abzuhaltenden außerordentlichen General⸗Ver⸗ Gegenstand der Tagesordnung wird sein: die Beschlußfassung a) über den von den Gesellschaftsvorständen unterm 12. Januar 1866 mit der Königlich Preußischen Staͤatsregierung für sich und Namens der Herzoglich Sachsen⸗Coburg⸗Gothaischen Staatsregierung abge⸗ schlossenen Vertrag, den Bau und Betrieb einer Zweig⸗Eisenbahn von Gotha nach Leinefelde betreffend, b b) über einen mit den Städten Mühlhausen und Langensalza unterm 30. September 1865 abgeschlossenen Vertrag über die Deckung des Mehrbedarfes über das anschlagsmäßige Anlagekapital, nebst zugehöͤ⸗ rigen Deklaratorien, über den in Folge dieser Verträge erforderlichen Statuten⸗Nachtrag. „Berechtigt zur Theilnahme an der General⸗Versammlung und zur Aus⸗ übung der nach dem Statut den Actionairen zustehenden Rechte in derselben sind die Besitzer von 5 und mehr Actien, welche dieselben (ohne die Divi⸗
dendenscheine)
1) entweder 4 Tage vor der Generalversammlung, also bis einschließlich den 15. Februar c. bei unserer Hauptkasse in Erfurt gegen einen von derselben auszustellenden Depositenschein hinterlegt oder ebenfalls bis einschließlich den 15. Februar bei einer der Billet⸗Expe⸗ ditionen der Thüringischen Hauptbahn oder deren Zweigbahnen prä⸗ entirt haben, um sie von dieser couvertiren, einsiegeln und mit dem
Tagesstempel der Präsentation versehen zu lassen, oder
falls die Herren Actionaire die Actien unverschlossen im Besitz behalten wollen, sie bei einer der bezeichneten Billet⸗Expeditionen 8 Tage vor der General⸗Versammlung, also bis einschließlich am 11. Februar, vorgezeigt und zum Nachweise dessen eine mit dem Tagesstempel der Präsentation versehenen Anmeldebescheinigung erhalten haben.
Zur Erlangung der Stimmzettel beim Eintritt in die General⸗Ver⸗
sammlung werden demgemäß im Legitimationsbüreau als genügend nur
angesehen werden:
3)] 8 ersten der drei angeführten Fälle die Depositenscheine der Haupt⸗
asse,
b) im zweiten Falle die verschlossenen und abgestempelten Actiencouverts, sofern der Verschluß unversehrt ist, und t im dritten Falle die offenen Actien zugleich mit den ausgestellten und gehörig abgestempelten Anmeldebescheinigungen.
18 Dieselbe Giltigkeit wie die Actien selbst haben alle von öffentlichen Be⸗ hörden oder Instituten über die Hinterlegung von Stammactien der Thü⸗ ringischen Eisenbahn ausgestellten Depositenscheine, welche daher ebenso wie
die Actien selbst bis zu den oben angegebenen Terminen bei den bezeichneten
Stellen zu deponiren, bezüglich anzumelden und vorzuzeigen sind.
Die bei der Hauptkasse in Erfurt deponirten Actien sind am Tage r en General⸗Versammlung gegen Rückgabe des Depositenscheins wieder abzuholen.
Die zur Theilnahme an der General⸗Versammlung berechtigten Actio⸗
naire können sich auch durch aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählte Bevollmächtigte vertreten lassen. Letztere haben sich hierüber im Legitima⸗ tions⸗Büreau durch schriftliche Vollmachten auszuweisen (§. 28 des Statuts). Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Actionair auf Grund eines blos mündlichen Auftrages vor und während der General⸗ “ ist unstatthaft. - en Theilnehmern an der General⸗Versammlung wird am selben freie Fahrt auf der Thuüringischen Baupebahn wie auf 8 bahnen nach dem Versammlungsorte und von da zurück nach Maßgabe einer noch speziell zu erlassenden Bekanntmachung gewährt.
Die Berechtigung zur freien Fahrt ist nachzuweisen:
1) entweder durch Vorzeigung der von der Hauptkasse in Erfurt ausge⸗ fertigten Depositenscheine, welche⸗ von der Billet⸗Expedition 8. Abgangs. station mit dem Stempel des Tages der General⸗Versammlung ab⸗ gestempelt sein müssen, oder
2) durch Vorzeigung des von der betreffenden Billet⸗Expedition mit dem