schen Familiengruft zu Hermsdorf, wo dieselbe bis dahin geruht hat, übergeführt.
— Aus der Diözese Osnabrück, 21. Januar. (Köln. Bl.) Heute ist in sämmtlichen Kirchen unseres Bisthums ein Erlaß unse⸗ res bisherigen Oberhirten, Hrn. Paul Melchers, verlesen worden, wodurch er in warmen Worten den Bisthumsangehörigen seine, ungeachtet wiederholter Ablehnung erfolgte Berufung zu dem erz⸗ bischöflichen Stuhl von Köln ankündigt, und Gebete um den glück⸗ lichen Ausfall der ehestens bevorstehenden Neuwahl eines Bischofs
anordnet.
Bayern. München, 19. Januar. (N. C.) In seiner gestrigen Sitzung setzte der Gesetzgebungs⸗Ausschuß die Be⸗ rathungen über das XV. Hauptstück, das von den Urkunden han⸗ delt, fort.
Oesterreich. Wien, 22. Januar. In Betreff des Gerüchts, daß die Regierung zur Förderung der österreichischen Eisenbahnbauten ein neues Staatspapiergeld kreiren werde, schreibt die heutige »General⸗Correspondenz⸗:
Die Frage, ob es für den Staat nicht vortheilhafter wäre, den Aus⸗ bau des österreichischen Eisenbahnnetzes in die eigene Hand zu nehmen und den Staatskredit zur Beschaffung der hierzu erforderlichen Mittel zu be⸗ nutzen, ist bereits wiederholt aufgetaucht und besprochen worden. Auch gegenwärtig liegen Projekte in dieser Richtung vor, die ihren Ursprung namentlich den in letzter Zeit häufiger angestellten Betrachtungen über die Mängel des bisher beobachteten Systems der Staatsgarantie verdanken mögen. Diese Projekte sind aber bis zur Stunde noch nicht in Berathung genommen worden; um so weniger kann von einer diesfalls bereits ge⸗
roffenen Entscheidung die Rede sein. Dieselbe möge öübrigens ausfallen wie sie wolle, so läßt sich wohl schon jetzt mit aller Bestimmtheit sagen, daß die Kaiserliche Regierung nicht daran denkt, zur Bestreitung der Kosten von Staatseisenbahnbauten zur Emission eines in welcher Form mmer auftretenden Staatspapiergeldes zu schreiten.
Ueber die Ursachen der Gräuelscenen, welche die Bauern in dem Rzeszower Kreise in Ausübung der Volksjustiz bewirkt haben (vgl.
Nr. 8 des St.⸗Anz.) berichtet die »General⸗Corresp.⸗:
8 Durch amtliche Untersuchung ist konstatirt worden, daß abgesehen von der geringen Bildungsstufe, auf welcher die Bewohner dieser Ort⸗ schaften stehen, und von der durch die häufig vorgekommenen Diebstähle gegen die wirklichen oder vermeintlichen Thäter hervorgerufenen Erbitte⸗ rung, die Akte der brutalen Selbsthülfe auch durch das unter dem dortigen
Landvolke verbreitete Gerücht veranlaßt wurden, daß Se. Majestät den Gemeinden nicht nur die Ausübung der civilrichterlichen Ge⸗ walt, sondern auch das Untersuchungs⸗ und Strafrecht allergnädigst zu übertragen geruhen werden. — Es wird sonach eine dringende Aufgabe der Lokal⸗ und Bezirksbehörden sein, das Landvolk über die Unwahrheit und das Widersinnige dieser Gerüchte aufzuklären.
Triest, 23. Januar. Der fällige Lloyddampfer aus Alexandrien ist mit der ostindischen und chinesischen Post heute Mittag hier ein⸗ getroffen.
Von den Landtagen liegen nachstehende Mittheilungen vor: Prag, 22. Januar. Die Dienstboten⸗Ordnung wurde in zweiter Lesung erledigt. Anläßlich des Entwurfs eines Gesuchs an Se. Majestät wegen Restaurirung der Burg Karlstein wird der Entwurf des Lan⸗ des⸗Ausschusses angenommen. — Vertheilt wurde: Der Kommissions⸗
Bericht zur Berathung des Antrags Clam, betreffend die öffentliche Sicherheit auf dem Flachlande. Die Kommission beantragt: Der Zu⸗ stand der Sicherheit der Person und des Eigenthums auf dem Flachlande Böhmens sei unbefriedigend, ja gefahrdrohend, dringende Abhülfe nöthig. Die Regierung wird angegangen, im Verlaufe der Session ein Gesetz zur Regelung des Sicherheitswesens vorzulegen und in demselben die durch die Kompetenzen der Gemeinde⸗Ordnung und die Bezirksvertretung einge⸗ tretenen Veränderungen zu berücksichtigen.
Linz, 22. Januar. In der heutigen Landtagssitzung wurden zwei
Regierungsvorlagen, eine Bauordnung für das flache Land und ein Wasserrechtsgesetz, eingebracht.
Laibach, 22. Januar. Verhandlung bezüglich der territorialen Ein⸗ theilung Krains; der erste Antrag des Ausschusses: Im Herzogthume Krain seien neue politische Behörden statt der dermaligen Bezirksämter bis zur gleichzeitigen Reorganisirung der unteren Finanz⸗ und Gerichts⸗ behörden nicht einzuführen, wird angenommen; die weiteren Anträge des
Ausschusses werden abgelehnt.
Innsbruck, 19. Januar. Die »Innzeitung« veröffentlicht das Schreiben des Grafen Belcredi, durch welches der dem Landtage vorge⸗
legte Gesetzentwurf über die Regelung »des behördlichen Vorganges bei
Bildung evangelischer Gemeinden und Filialen« in Tirol motivirt wird. Dasselbe lautet:
»Nach dem Patente vom 8. April 1861 und der auf Grund des⸗
selben erlassenen Kirchen⸗Ordnung ist der allgemeine Grundsatz gegeben,
daß bei Bildung von evangelischen Gemeinden nebst den kirchlichen auch die weltlichen Organe ihre Zustimmung zu geben haben; an welche
Voraussetzungen aber diese Zustimmung der weltlichen Organe ge⸗
knüpft wird, dies kann niemals durch ein Kirchen⸗Verfassungs⸗Gesetz
normirt werden, sondern diese Bestimmung ist ein Ausflaß des Majestäts⸗
Rechtes, welches in dem Patente vom 8. April 1861 §. 25 aus⸗
drücklich gewahrt wurde. Nachdem nun laut §. 18 III. der Lan⸗
des⸗Ordnung für Tirol die näheren Anordnungen inner den Grenzen der allgemeinen Gesetze in Betreff der Kirchen⸗Angelegenheiten und laut Ab⸗
satz IV desselben §. die Anordnungen über sonstige, die Wohlfahrt oder
die Bedürfnisse des Landes betreffende Gegenstände, welche durch beson⸗ dere Verfügungen der Landes⸗Vertretung zugewiesen werden, als Landes⸗ angelegenheiten erklärt sind, so wird es mit Rücksichtnahme auf die An⸗
Verhältnisse in Tirol, und auf die Wuüͤnsche der dortigen
Bevölkerung nicht nur keinem Anstand unterliegen, sondern sich vielmehr als durch die Landes⸗Ordnung gerechtfertigt darstellen, daß die Regie⸗ rung beim Landtage ein Gesetz einbringe, wodurch der Vorgang der weltlichen Organe in dem Falle geregelt wird, wenn es sich um die Bildung neuer evangelischer selbstständiger Gemeinden oder Filialen, ruͤck⸗ sichtlich um die Zustimmung der Statthalterei bandelt. Nach diesem Ge⸗ setze wäre die Zustimmung der Statthalterei zur Bildung von Gemeinden im Einverständnisse mit der Landesvertretung zu ertheilen. Durch diese Modalität könnte ohne Widerspruch mit den Bestimmungen des allerh. Patentes vom 8. April 1861 und im vollkommenen Einklange mit der Landesordnung den Wünschen des Landes im ausgedehntesten Maße ent⸗ sprochen werden, und es bliebe immerhin die Möglichkeit der Zulassung evangelischer Gemeinden in Tirol nicht ganz ausgeschlossen, falls mit der Zeit eine andere Anschauung im Landtage die Oberhand gewinnen sollte, was zwar dermalen noch nicht wahrscheinlich, aber mit Rücksicht auf das Ergebniß der letzten Abstimmung in der Re⸗ ligionsfrage (26 gegen 20 Stimmen) doch immerhin denkbar ist. Die Schwierigkeiten, welche sich in Bezug auf die Behandlung des zweiten Punktes der Anträge des Tiroler Landtages ergeben haben, würden ferner hierdurch von selbst entfallen. Denn die Ausübung des öffentlichen Got⸗ tesdienstes ist durch den Bestand der Kirchengemeinde bedingt (§. 2 des Patentes vom 8. April 1861), und wenn der Landesvertretung durch das vorgeschlagene Gesetz ein maßgebender Einfluß auf die Bildung der kirchlichen Gemeinden eingeräumt wird, so ist sie dadurch auch in die Lage versetzt, die gemeinsamen öffentlichen Religionsübungen hintan zu halten. Die Dependenz der einzelnen in Tirol lebenden Akatholiken rücksichtlich ihrer Kultus⸗, Kirchen⸗, Stiftungs⸗, Fonds⸗ u. dgl. Angelegenheiten von der nächstgelegenen Gemeinde ihres Bekenntnisses außerhalb Tirol ergiebt sich unter dieser Voraussetzung von selbst.«
Schweiz. Bern, 22. Januar. Heute Nachmittag ist der Bericht über das definitive Abstimmungsresultat im Kanton Wallis eingegangen. Der Kanton verwirft den ganzen Revisions⸗ Vorschlag, und somit ist dieser mit Ausnahme des Judenartikels auch vom Volk und v .
wegung für Abschaffung der Todesstrafe, welche in Lüttich ihren Anfang genommen, breitet sich täglich weiter aus und wird durch Druckschriften, Meetings u. s. w. eifrigst befördert. In der verflosse⸗ nen Woche haben die Mitglieder des Lütticher Central⸗Ausschusses eine Audienz beim Justizminister gehabt und aus den Worten des Herrn Bara die besten Hoffnungen für ihr Bemühen geschöpft.
Morgen wird das Abgeordnetenhaus Herrn Dumortier's Motion gemäß die Frage diskutiren, ob der Antrag des Herrn Orts auf Vermehrung der Nationalvertretung in Betracht zu ziehen sei oder nicht. .““ 1“
Großbritannien und Irland. London, 22. Januar. Earl Russell hat aus Bath eine Denkschrift erhalten, die im Namen der Einwohner den Gouverneur Eyre gegen alle wider ihn erhobenen Anklagen in Schutz nimmt. Die Denkschrift zählt 803 Anterschriften. ““
Die Adresse im Oberhause wird vom Marquis von Nor⸗ manby beantragt und von Lord Morley secundirt werden.
Am nächsten Montag wird Earl Russell der liberalen und der Earl von Derby der konservativen Partei ein »parlamentarisches⸗ Diner geben.
Nach der »Sunday Gazette« hat Lady Palmerston die ihr vom Earl Russell angebotene Erhebung zur Pairin mit Dank abgelehnt.
Spanien. Nach Madrider Nachrichten glaubte man dg.
selbst, daß der Belagerungszustand den wird.
Italien. Florenz, 19. Januar. Die Ersparnisse, welche die Regierung zu erzielen hofft, betragen für das Kriegs⸗Ministerium etwa 36,554,592 Fr. im Vergleiche zum Jahre 1865 und 140,727,783 im Vergleiche mit 1861. Die betreffenden Maßregeln, welchen diese Ersparnisse zu verdanken sind, beziehen sich nicht auf die Cadres der Armee und haben lediglich die Verminderung von Verwaltungs⸗ Beamten zum Gegenstande. Auch der Generalstab erfährt eine Re⸗ duction. Auf den Vorschlag des neapolitanischen Deputirten De Cesare wird die Rechte ein neues Programm aufstellen, aber aus Schonung für die Piemontesen quand méême, um deren Beitritt es
am 24sten aufgehoben wer⸗
sich handelt, die Herren Minghetti, Peruzzi, Visconti⸗Venosta und
Spaventa von der Unterzeichnung desselben ausschließen. — 23. Januar. Das Gerücht einer Besteuerung der italienischen Rente ist durchaus unbegründet. Der Finanzminister hat nicht die Ag eine derartige Maßregel vorzuschlagen. as
dritte Sohn Victor Emanuels, Prinz Otto, ist in der Sonntag auf den Montag, “ 1G Der Oito Eugen Maria, Herzog von Montferrat, war am 11. Juli 1846 ge⸗ boren. Er war von den fünf Kindern des Königs das vierte. Bei den Nachwahlen ist es am Sonntag wieder lebhaft her⸗ gegangen. An drei Orten wird durch Ballotirung entschieden wer⸗
Haus Savoyen hat einen herben Verlust erlitten:
1
M22. Januar wird der Osts. Ztg.⸗ geschrieben:
Rom, 17. Januar. Die Unita Cattolica hat der Kasse des Peterspfennigs im verflossenen Jahre die höchste Summe der von ihr eingesandten Beiträge zustellen können, sie betrug 594,000 Fr.
Seit 1860, wo sie die Kollekte eröffnete, sandte sie 2,110,872 Fr. nach Rom. Hierzu kommt noch eine bedeutende Anzahl von Pre⸗ tiosen und anderen Gegenständen von Werth, welche auf mehr als eine Million Francs geschätzt sind. — Der Uditore di Rota Frank⸗ reichs, Msgr. Place, kehrte von Paris zurück. Er soll im nächsten Konsistorium, das der Papst während der Fastenzeit halten will, einen im südlichen Frankreich vacanten Bischofssitz erhalten. Der Erzbischof von Posen und Gnesen, Msgr. Ledochowski, wird er⸗ wartet. 8
Griechenland. wegen angeblicher Intervention der Schutzmächte interpellirt, erwi⸗ derten, daß weder der König, noch die Regierung, noch die Gesandten davon etwas wissen.
Rußland und Polen.
Von der polnischen Grenze Zur Ausführung des Kaiserlichen Ukas vom 22. Dezember v. J., betreffend die Be⸗ schränkung des Besitzrechts des polnischen Adels in den 9 westlichen Gouvernements, sind von dem Minister der Staatsgüter in Peters⸗ burg folgende Bestimmungen erlassen worden: 8 1) Bei Feststellung des für die Besitzer sequestrirter Güter verbindlichen zweijährigen Termins zum Verkauf oder Umtausch solcher Güter ist als Grundsatz anzunehmen, daß, da das Gesetz nicht rückwirkende Kraft hat, diese Maßregel nicht auf diejenigen Güter auszudehnen ist, welche vor Erlaß des betreffenden Ukas in Folge des Todes der vorigen Besitzer im Wege der Erbschaft auf deren Kinder oder andere beim letzten Auf⸗ stande nicht betheiligt gewesene Erben übergegangen sind, und daß da⸗ her die Sequestration dieser Güter aufzuheben und die neuen Besitzer bei dem Recht der freien Verfügung über dieselben zu belassen sind.
2) Um den aus den 9 westlichen Gouvernements entfernten Personen, welche zum Verkauf oder Umtausch ihrer Güter verpflichtet sind, die Ab⸗ schließung von Verkaufs⸗ oder Tauschverträgen zu erleichtern, sind die General⸗Gouverneure von Litthauen und Reußen ermächtigt, falls sie es im Einverständniß mit dem Minister des Innern für thunlich erachten, den aus den westlichen Gouvernements entfernten Personen zu gestatten, daß sie sich auf bestimmte kurze Zeit dahin begeben, um den Verkauf oder Umtausch ihrer Güter zu bewirken. .
3) Im Falle manche dem Pflichtverkauf oder Umtausch unter⸗ liegende Güter innerhalb der festgesetzten zweijährigen Frist nicht verkauft oder umgetauscht werden, so sind diese Guͤter nach Ablauf dieser Frist nach den für dien Taxation der in den westlichen Gouvernements zum Verkauf gestellten Staatsgüter geltenden Grundsätzen abzuschätzen und im Wege der öffentlichen Licitation unter Beobachtung der im Ar⸗ tikel 22 — 25 der Allerhöchsten Bestimmung vom 17. März 1864, betref⸗ fend die Erleichterung des Ankaufs von Gütern in den westlichen Gou⸗ vernements, enthaltenen Vorschriften zum Vortheil der Besitzer zu verkau⸗ fen, wobei die Licitation von der Schätzungssumme zu beginnen hat. Wird durch die Licitation kein Verkauf erzielt, so sind die Güter für die Schätzungssumme auf Rechnung des Staatsschatzes zu übernehmen und den Besitzern eine jährliche Rente von 5 pCt. zu zahltn.
4) Gegenwärtige Bestimmungen hinsichtlich der sequestrirten Güter gelten auch von den Gütern derjenigen aus den westlichen Gouverne⸗ ments entfernten Personen, welche nach endgültiger Entscheidung der wegen Betheiligung am Aufstande wider sie noch anhängig gemachten Prozesse in demselben Grade für schuldig befunden worden sind, wie die Besitzer der sequestrirten Güter.
Schweden und Norwegen. Christiania, 19. Januar. H. N.) Das Storthing hat heute den Vorschlag über jährlich bzuhaltendes Storthing mit einer Majorität von nur zwei Stimmen verworfen.
Amerika. New⸗York, 10. Januar. Dem Hause der Re⸗
präsentanten ist ein Bericht aus dem Ministerium des Innern nebst einer Reihe weiterer Depeschen betreffs der mexikanischen
Frage vorgelegt worden.
Die erste dieser Depeschen ist vom 2. März 1865 datirt: Senor Arroyo der Agent des Kaisers Maximilian, wünscht mit Herrn Seward eine außerordentliche Unterredung zu haben, um in Erfahrung zu ziehen, ob die Bundes⸗Regierung Kaiserlich megxikanische Konsuln anzuerkennen geneigt sei; ugleich macht er die Bemerkung, daß die Regierung des Don Benito Juarez
sowohl de facto als de jure zu existiren aufgehört habe. In einem Me⸗ morandum bemerkt Seward, der Marquis von Montholon habe ihm am
1 Juli die persönliche Mittheilung gemacht, daß ein Spezial⸗Agent mit
inem Schreiben Maximilians an die Regierung der Vereinigten Staaten n Washington angekommen sei und erklärende Schriftstücke betreffs einiger Begebnisse auf dem Rio Grande mit sich führe, wegen deren die Bundes⸗ Regierung in Paris Vorstellungen erhoben habe. Am 18. Juli gab der Minister, nachdem er sich mit dem Präsidenten berathen, dem französischen Gesandten das Schreiben mit der Bemerkung zurück, daß die Vereinigten Staaten in freundschaftlicher Beziehung zu der Regierung der mexikanischen Republik ständen, weshalb der Präsident weder das Schreiben annehmen, b dem Ueberbringer eine Audienz gewähren könne. Die Frage wegen des Status Kaiserlich mexikanischer Konsuln in den Vereinigten Staaten wird am 1. August von Herrn Romero aufgenommen’ welcher darüberKlage füͤhrt / daß Don
ouis Arroyo sich anmaße, ohne das Exequatur oder andere Anerkennung Seitens der Bundes⸗Regierung als kommerzieller Agent in New⸗York zu fungiren, und anfragt, ob die Regierung ein Recht Maximilians zu einer solchen, Ernennung anerkenne. ierauf erwiedert Herr Seward am 9. August
Athen, 13. Januar. Die Minister,
daß die Landesgesetze keinem verböten, sich als Konsul anzuzeigen; in ihrer gesammten amtlichen Correspondenz aber habe die Bundes⸗Regierung nie⸗ mals eine andere Regierung in Mexiko anerkannt als die des Juarez. Am 17. desselben Monats beklagt sich Herr Romero, daß ihm auf seine Anfrage keine positive Antwort geworden sei; daher er von seiner Regierung, welche er von der Sache unterrichtet habe, weitere Instructionen erwarte. Ohne eine fernere Erklärung zu geben, bekennt sich Herr Seward zum Empfange dieses Schreibens. Am 6. November schreibt Herr Seward an den amerikanischen Gesandten in Paris, die Anwesenheit und die Operationen einer französischen Armee in Mexiko sei für die Vereinigten Staaten eine Quelle ernstlicher Bedenken, welche sich gleich⸗ falls auf die von jener Armee unterstützte Autorität erstreckte; denn letztere stehe zu der Politik der Bundesregierung und ihren Grund⸗ lagen in direktem Widerstreit. In seiner Antwort vom 30. November be⸗ richtet Herr Bigelow, daß er die Depesche Herrn Drouyn de Lhuys vor⸗ gelesen habe. Letzterer habe ihm gedankt, obwohl er erklärte, hinzusetzen zu müssen, daß der Inhalt der Depesche ihm weder zum Vergnügen, noch zur Befriedigung gereicht habe.
Am 16. Dezember theilt Herr Seward Herrn Bigelow den Wunsch des Präsidenten mit, Frankreich möge achtungsvoll über zwei Punkte in Kenntniß gesetzt werden: 1) daß die Vereinigten Staaten ernstlich bestrebt sind, mit Frankreich aufrichtige Freundschaft zu pflegen; 2) daß diese Be⸗ strebungen gefährdet würden, wenn nicht Frankreich es mit seinen Interessen und seiner Ehre vereinbar erachte, von der Weiterführung der bewaffneten Intervention in Mexiko zum Sturze der dortigen republikanischen Regierung abzustehen; schließlich fügt er hinzu, daß die Vereinigten Staaten selbst dann Maximilian nicht anerkennen würden, wenn die französischen Truppen Mexiko räumen sollten. Bei den Aktenstücken befindet sich ein confidentielles Schreiben des Herrn Drouyn de Lhuys an den Marquis von Montholon vom 18. Oktober 1865, worin der Minister erklärt, für den ernsten Wunsch der französischen Regierung, ihr Hülfscorps, sobald die Um⸗ stände es erlaubten, zurückzuziehen, eine neue Versicherung gegeben zu haben. Die französische Regierung sei bereit, die Grundlagen einer Verständigung mit der Washingtoner Regierung ohne Verzug anzunehmen. Wie sie von den Ver⸗ einigten Staaten verlange, sei die Versicherung, daß dieselbe nicht beab⸗ sichtigten, der Konsolidirung der neuen Ordnung der Dinge, wie sie sich jetzt in Mexiko findet, Hindernisse in den Weg zu stellen, und die beste Bürg⸗ schaft, welche die französische Regierung wünschen könne, sei die Anerkennung des Kaisers Maximilian von Seiten der Bundes⸗Regierung. An den Marquis von Montholon schreibt Herr Seward am 6. Dezember u. a. wie folgt: Nach Berücksichtigung aller Thatsachen macht die Versicherung, welche Sie von des Kaisers guter Stimmung geben, dem Präsidenten Ver⸗ gnügen. Ich bedaure jedoch, sagen zu müssen, daß die von dem Kaiser ge⸗ stellte Bedingung derart ist, daß sie unausführbar erscheint.
Der Senat hat beschlossen, den Präsidenten um Auskunft über das Verbot der Waffenausfuhr aus Kalifornien zu ersuchen und zu erfragen, ob das Verbot nicht eine Verletzung der Neutralität gegen Mexiko enthalte.
— In einer Resolution erklärt das Repräsentantenhaus, daß die Truppen nicht eher aus den weiland rebellischen Staaten zurückzuziehen seien, als bis der Kongreß ihre fernere Anwesenheit als unnöthig bezeich⸗ nen werde. Das Haus wünscht weiterhin seitens der Regierung von den die Auslieferung des »Shenandoah⸗ begleitenden Umständen in Kenntniß gesetzt zu werden. Der Finanz⸗Ausschuß hat dem Kon⸗ greß über einen Gesetzvorschlag Bericht erstattet, der die Emission
40jähriger Gold⸗Bonds bebufs Fundirung der schwebenden Schuld
gestattet, die Verzinsung beträgt 5 pCt., wenn zahlbar in Europa, und 6 pCt., wenn zahlbar in Amerika. Zinstragende Schatznoten sollen nach ihrem Verfalle keine gesetzliche Währung mehr besitzen.
Der Fenier⸗Kongreß in New⸗Nork erklärt alle Fenier, die seine Autorität nicht anerkennen, für ausgestoßen.
Zu der Untersuchung gegen Capitain Semmes sind 30 Capi⸗ taine von Schiffen, die der »Alabama“« zerstört hat, als Zeugen vorgeladen worden. “ 1
Seit dem Ften d. herrscht im ganzen Lande eine starke Kälte, in New⸗York steht das Thermometer 15 Grad unter Null, an an⸗
deren Orten 28 Grad.
„Reuter's Office- meldet: New⸗York, 13. Januar. Dem »New⸗York Herald⸗ zufolge soll Präsident Johnson sich entschlossen haben, sein Kabinet zu ändern. Von den gegen⸗ wärtigen Ministern sollen zwei in das neue Ministerium übertreten, der Kriegsminister Stanton den Gesandten Adams in London ersetzen. ses, General⸗Prokurator hat sich in einem Berichte dahin aus⸗ gesprochen, daß es sich empfehle, den Prozeß gegen Davis so lange auszusetzen, bis die Civil⸗Autoritäten in den Staaten, wo die Ver⸗ brechen begangen, wiederhergestellt seien. 1
Journale von Galveston sprechen von zahlreichen Bundessolda⸗ ten, die auf dem Marsche nach dem Rio Grande begriffen seien.
Laut in Washington angekommener Depeschen aus Chihuahua vom 2. Dezember trat Juarez seine zweite Präsidentschaft ohne Opposition an. Mejia soll in Matamoras jeden Verkehr mit dem ameri- kanischen Ufer des Rio Grande untersagt und allen Bürgern der Stadt den Eid der Treue gegen den Kaiser auferlegt haben. 3
Rio de Janeiro, 15. Dezember. (Köln. Ztg.) Von Frie⸗ densverhandlungen mit dem Präsidenten Lopez ist hier nichts be⸗ kannt geworden und dürften diese auch schwerlich zu erwarten sein, da der Allianz⸗Vertrag Brasiliens mit der argentinischen Republik die Bedingung enthält, daß die Verbündeten in keinerlei Verhand⸗
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