und über das Ergebniß ihrer diesfälligen Berathungen umfassenden Vortrag zu erstatten.“⸗ 1129 Oesterreich. Wien, 26. Januar. Nach der ⸗General⸗
Correspondenz⸗ sind die Angaben. verschiedener auswärtiger Zei⸗
ungen bezüglich eines vom Handelsminister von Wüllerstorff
gehaltenen Vortrags über die Handelsbeziehungen Oesterreichs zu Italien vollständig erfunden. 1
— Dasselbe Blatt enthält die Mittheilung, daß in Folge Ab⸗ stellung der Paßrevision an den Reichsgrenzen künftighin die Ertbei⸗ lung eines Paßvisums Seitens der österreichischen Gesandten und
Konsuln, selbst wenn eine solche gewünscht wird, wegfällt. Aus Reciprocitätsgründen sind indeß Frankreich, die Türkei mit den Donaufürstenthümern und Rußland hiervon ausgenommen.
— Zu weiterer Vereinfachung des Kontrolwesens hat der Kaiser, der »Ostd. Post⸗ zufolge, mit Entschließung vom 20. d. M. die Vereinigung der Münz⸗ und Bergwesens⸗Hofbuchhaltung mit der Kameral⸗Hauptbuchhaltung genehmigt. In Folge dessen wird
die Münz⸗ und Bergwesens⸗Hofbuchhaltung von nun an einen
integrirenden Theil der Kameral⸗Hauptbuchhaltung bilden und die vereinigten Kontrolsbehörden den Namen Kameral⸗Haupt⸗ und
Montan⸗Hofbuchhaltung führen. 8 Von den Landtagen liegen unter Anderm nachstehende Mit⸗ theilungen der Wiener Blätter vor: 3
Prag, 25. Januar. Der Oberstlandmarschall theilt mit, daß Se. Majestät den in der vorjährigen Session beschlossenen Gesetzentwurf wegen Durchführung der Sprachengleichberechtigung an den Volks⸗ und Mittelschulen mit allerhöchster Entschließung vom 18. d. M. sanktionirt und den Staatsminister ermächtigt habe, bezüglich der Art und Weise der Durchführung des Gesetzes im Sinne der Anträge und Wünsche des Landtages das Geeignete zu veranlassen.
Linz, 25. Januar. Anläßlich des Berichtes des Verfassungs⸗Aus⸗ schusses bezüglich der Branntweinsteuer wurde beschlossen: dem Finanz⸗ Ministerium mit Bezug auf die besondere Rückwirkung der mit der Ver⸗ ordnung vom 18. Oktober v. J. bezüglich der Branntweinsteuer getroffene Einrichtung auf das Wohl des Landes Oberösterreich durch Gefährdung der Branntwein⸗Industrie, Brauereien, Landwirthschaft und Preßhefen⸗ erzeugung, die Vorstellung zu machen, im Lande Oberösterreich die Brannt⸗ weinbesteuerung fortan nach Maß des Gesetzes vom 9. Juni 1862 ein⸗
heben zu lassen. Lemberg, 25. Januar. Abg. Trzeszezakowski beantragt die
Errichtung von Schullehrerseminarien in Lemberg, Krakau, Przemysl und Tarnow (wird unterstützt). — Abg. Skrzynski referirt Namens der Budget⸗Kommission über die Petition der galizischen Ackerbaugesellschaft wegen Dotation der Ackerbauschule in Dublany aus Landesmitteln, und be⸗ antragt vorläufig eine einmalige Subventionirung mit 1575 Fl. (der Antrag wird unterstützt und einstimmig angenommen.) — Abg. Pa⸗ wlikow motivirt seinen Antrag wegen Einführung von Gemeinde⸗Vorschuß⸗ kassen und Speichern (geht an die Administrations⸗Kommission). — Abg. lka motivirt seinen Antrag wegen Aufhebung des Zinsmaximums ichen Exekutionsverfahrens (geht an die juri⸗ dische Kommission). — Hierauf motivirt Graf Goluchowski seinen An⸗ trag wegen Grundbesitzfähigkeits⸗Ertheilung an Israeliten (wird an die juridische Kommission gewiesen). 8 Pesth, 25. Januar. »Hon« meldet: Gestern hielten ungefähr 100 Mit⸗ glieder der Linken im Hotel »zum Tiger« unter dem Vorsitze Koloman Ghiczy's eine Konferenz, in welcher sie ihr Programm im Allgemeinen dahin formulirten, daß sie die Grundsätze der 1861er Adresse als die ihrigen anerkennen und dem natürlichsten Vertreter derselben, eak, folgen. Zugleich wurde eine Kandidatenliste für die Adreßkom⸗ mission zusammengestellt und darin neun Stellen für die Kandidaten der Partei Deak offen gelassen. 8 Der Kardinal⸗Primas ist heute in Ofen angekommen, um wäh · reend des Aufenthaltes Ihrer Majestäten daselbst zu verweilen. b 1 Agram, 25. Januar. In der Adreßdebatte sprach heute Bi⸗ schof Stroßmayer; er stimmt für den Adreßentwurf der Majorität, sowie auch dafür, daß Kroatien unter den vom 1861er Landtage im Ar⸗ tikel 42 ausgedrückten Bedingungen in den engen Verband mit Ungarn trete; der Bischof betont vorzugsweise, daß Kroatien in der Adresse die Integrität des dreieinigen Koͤnigreichs verlangt.
Miederlande. Haag, 25. Januar. Die ernstlichen Dif⸗ ferenzen im Schooße des Ministeriums haben endlich zu dem Resul⸗ tate geführt, daß der Minister Thorbecke und der Justiz⸗Minister Ollivier ihre Entlassung eingereicht, wie bereits gemeldet wurde, während die Minister der Kolonieen, des Auswärtigen, der Marine und des Krieges dem Könige ihre Portefeuilles zur Verfügung ge⸗ stellt haben. Die Ursache dieser Schritte ist eine konstitutionelle Frage. In den Kolonieen sollte demnächst eine neue Strafgesetz⸗ Ordnung eingeführt werden; der Kolonial⸗Minister wollte dies ein⸗ fach durch eine Königliche Verordnung thun, während Herr Thor⸗ becke fest darauf bestand, das Gesetz durch die gesetzgebenden Faktoren prüfen und es dann erst durch den König sanctioniren zu lassen.
Großbritannien und Irland. London, 25. Januar.
Bis jetzt ist noch kein Präsident der Königlichen Akademie an die Stelle des verstorbenen Sir C. Eastlake ernannt worden. In der gestern Abend stattgefundenen Versammlung wurde mit einer großen Stimmenmehrheit Sir Edwin Landseer gewählt. Da Letzterer jedoch die Wahl ablehnte, so beschloß man ihm eine Woche Zeit zu
um einen definitiven Entschluß zu fassen. dem Dubliner Fenierprozesse ist das Strafurtheil gegen
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W. F. Roantree gefällt worden, es lar
Spanien.
Griechenland.
9 18
arbeit. Vor der Verkündigung des Urtheils hielt Roantree eine hef⸗ tige Rede. Es folgte das Verhör gegen Patrick J. Heyburne, welches jedoch an diesem Tage nicht zu Ende geführt wurde.
Unter dem Vorsitze des Lord⸗Mayors und in Anwesenheit meh⸗ rerer Parlaments⸗Mitglieder wurde gestern im Mansion House eine zahlreich besuchte Versammlung abgehalten, welche den Zweck hatte, Schritte für die Bewahrung der öffentlichen Plätze innerhalb der Stadt zu thun. In Reden und Resolutionen wurde erklärt, daß die freien Plätze zur Aufrechthaltung eines befriedigenden Ge⸗ sundheitszustandes unentbehrlich seien, und es wurde beschlossen, die Gesellschaft, welcho sich zur Erreichung dieses Zieles gebildet hatte, aus allen Kräften zu unterstützen.
Unter den durch die letzten Stürme vorgekommenen Schiff⸗ brüchen sind bis jetzt 400 amtlich konstatirt; es befinden sich keine deutschen Fahrzeuge darunter. Die Verluste, welche durch benannte Stürme erzeugt worden, sind die zahlreichsten seit Februar 1838
Während der Presse durch Vermittelung des Secretairs der Anti⸗Sklaverei⸗Gesellschaft bereits ein Bericht von dem Gordon⸗ schen Prozesse, dem Mittelpunkte der Untersuchungen, welche die von der Regierung nach Jamaica gesandte Kommission zu leiten hat, mitgetheilt worden ist, erscheint jetzt auch eine amtliche, mit den Unterschriften des Präsidenten des Kriegsgerichts und des Brigade⸗ Generals Nelson versehene Darstellung der kriegsgerichtlichen Ver⸗ handlungen, deren Resultat das Todesurtheil gegen Gordon war. Die Anklage lautete dahin, »daß vor der Zeit des Aufstandes zu Morant⸗Bay am 11. Oktober 1865, als die Rebellen den Gemeindevorsteher, Baron v. Ketelholdt, und verschie⸗ dene andere, an jenem Tage im Rathhause versammelte Personen niedermetzelten, besagter George William Gordon zur Förderung der besagten Niedermetzelung bei verschiedenen Gelegenheiten vor derselben mit gewissen der Aufständischen, durch Rath und Aufreizung, seinen Einfluß zur Erregung des Tumultes verwendete....⸗ und die Be⸗ schuldigung wurde in 2 Punkten zusammengefaßt: 1) Hochverrath gegen Ihre Majestät die Königin Victoria, 2) Schuldgenossenschaft mit gewissen Personen, welche an dem Aufstande, dem Tumulte oder der Empörung zu Morant⸗Bay, am 11. Oktober 1865, bethei⸗ ligt waren. 1““
Frankreich. Paris, 25. Januar. In der heutigen Sitzung, welcher der Vice⸗Präsident Schneider präsidirte, wurde die Wahl des Grafen Walewski bestätigt.
— 26. Januar. Die »Presse“ hat wegen eines in ihrer vor⸗ gestrigen Nummer enthaltenen, Duvernois gezeichneten Artikels eine Verwarnung erhalten.
Nach der »Patrie« wird das Gelbbuch Dokumente über die mexikanische Angelegenheit nicht enthalten. Das Gouvernement hat
erst gestern die Verhandlungen begonnen. 8
eine lebhafte Aufregung hervorgerufen, bemerkt der »Moniteur Uni
versele, um die Nachricht hinzuzufügen, daß »General Prim mi den Trümmern des Aufstandes in Portugal eingetreten und die
dortige Regierung den Offizieren 400, den Gemeinen 60 Reis den Tag bewilligt, daß die ersten Flüchtlinge nach Setebal, die anderen nach Caceros dirigirt wurden.“ Der spanische Gesandte in Lissabon hat die offizielle Anzeige geschickt, »Prim sei mit 600 Pferden ir Barancos, in dem Bezirke Beja (Provinz Alemtejo), eingerückt un habe erklärt, er sei bereit, Pferde und Waffen abzuliefern.“
u
mer⸗Session geschlossen worden. Man erwartet einen abermalige GG “ 8*
Rußland und Polen. St. Petersburg, 25. Januar. Die »Gesetz⸗Samml.⸗ veröffentlicht einen Senatsbefehl, vom 16 Januar, über die Regeln, welche bei der Aufnahme in den Staats
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dienst in Betreff derjenigen Bewohner Transkaukasiens, die von den
Herrscherfamilien in den ehemaligen muselmännischen Provinzen des erwähnten Landes abstammen, beobachtet werden sollen. Diese Regeln setzen im Allgemeinen fest, daß die erwähnten Personen mit allen Rechten des russischen Erbadels in den Dienst aufgenommen werden sollen, wenn ssie ihre Herkunft in der vorgeschriebenen Art nachweisen können.
Mitau. Man schreibt der »Rig. Ztg.“: Der Kurländische Landtag ist nicht, wie vielfach geglaubt worden, geschlossen, sondern nur vertagt worden. Zwei der wichtigsten Deliberanda sind indessen bereits beendet und durch Beschlüsse erledigt worden. Das eine ist: Der Landtag hat sich über den Entwurf einer neuen Landgemeinde⸗
Ordnung für Kurland geeinigt, der 62 Paragraphen umfaßt und u. A.
die Bestimmung enthält, daß die Gemeindeversammlung hinfort aus
sämmtlichen bäuerlichen Eigenthümern und Pächtern und den Deputirten
(1 von 10) der übrigen Gemeindemitglieder bestehen und sämmtliche Ge⸗
meindebeamte und Gemeinderichter wählen soll; außerdem besteht ein aus dem Aeltesten, den Vorstehern und den gewählten Ausschußgliedern gewählter Gemeinde⸗Ausschuß, der die Repartitionen und Erhebun⸗
Die Ereignisse in Spanien haben in Lissabon
Athen, 17. Januar. Heute ist die Kam⸗
gen, d Gehaltsbewilligungen, Exemptionen u. s. w. vorzunehmen hat. Die Zahl der Ausschußglieder soll sich je nach der Größe der Gemeinde zwischen 8 und 24 Mitgliedern bewegen. Die Gemeinde⸗ Polizei soll in den Händen des Gemeinde⸗Aeltesten liegen. Der zweite Beschluß betrifft die Verwirklichung der Freigebung des Güter⸗ besitzrechtes in Kurland. Die Ritterschaft hat sich zu dem Beschlusse vereinigt, die Allerhöchste Genehmigung dafür zu erbitten: „daß in Zukunft in Kurland Personen aller Stände christlicher Konfession freigestellt werde, veräußerliches Immobil jeder Art zu vollem Eigen⸗ thume zu erwerben.⸗
Warschau, 23. Januar. man der »⸗Schles. Ztg.“, ist die Veranstaltung und Herausgabe einer Sammlung der für die Administration des Landes geltenden Ge⸗ setze und Verordnungen angeordnet worden. In Folge dessen ist im Staatsrathe des Königreichs, unter der Leitung des Senators Arcimowicz, eine Reihe von Arbeiten in Ausführung begriffen, welche sich auf die Departements des Innern, der Justiz, der Volks⸗ aufklärung, des Verkehrswesens, der Finanzen, der Post und der Bank erstrecken. Einige der Elaborate sind bereits im Druck be⸗ griffen. Wahrscheinlich ist es nicht blos auf eine Codification, son⸗ dern auch auf eine Umgestaltung der betreffenden Bestimmungen
abgesehen.
Von der polnischen Grenze, 25. Januar, berichtet die
„Osts. Ztg.- Seit Neujahr hat sich unter der polnischen Emigra⸗ tion, besonders in Frankreich und der Schweiz, wieder ein stärkerer Wandertrieb bemerkbar gemacht, der seine Richtung vorzugsweise nach der Türkei und Serbien nimmt. Die Veranlassung dazu ist vielleicht in der von einigen polnischen Blättern mit immer größerer Gewißheit ausgesprochenen Erwartung einer slavischen Schilderhebung in der Türkei zu suchen. Auch dem General Prim haben einige Führer des letzten polnischen Aufstandes ihre Dienste angeboten, sie sind aber abschlägig beschieden worden. — Die aristokra⸗ tische Partei der polnischen Emigration macht erneuerte An⸗ strengungen, ein eigenes publicistisches Organ in Zürich ins Leben zu rufen. Sie hat zu diesem Zweck einen dringenden Aufruf zu Geldlieferungen an die Parteigenossen im Lande erlassen. — Der wegen Verbreitung falscher russischer Banknoten von der russischen Polizei verfolgte ehemalige russische Oberst Beklemischeff ist Anfangs dieses Monats in Rom, wo er sein verbrecherisches Geschäft fortsetzte, ergriffen und zur Haft gebracht worden. Die Untersuchung gegen den Fälscher wird in Rom geführt, wo er seine Falsifikate massenhaft verbreitet haben soll. — Die russische Regierung hat für das Gou⸗
vernement Kowno vorläufig die Summe von 60,000 SRo. zur
Uebersiedlung griechisch⸗orthodoxer Kolonisten aus dem Innern Ruß⸗ lands nach dem genannten Gouvernement angewiesen.
In diplomatischen Kreisen machen die so eben publizirten »Me⸗ moiren des Grafen Nesselrode« Aufsehen, die derselbe im Jahre 1858 vor seinem Ende niedergeschrieben, später von ihm seiner Nichte, Frau v. Muchanoff, in die Feder diktirt sind, die Jahre 1780 bis 1815 umfassen. Das französische Original dieser Memoiren ist für
die Oeffentlichkeit bestimmt, zur Zeit aber noch nicht erschienen; Graf
Dimitry Nesselrode, der Sohn des Vicekanzlers, hat es für ange⸗ messen gehalten, der Veröffentlichung des Originals die einer russi⸗
schen Uebersetzung vorhergehen zu lassen und diese dem »Westnik« zu
uͤbergeben, der die Memoiren jetzt npublizirt. 8 “
Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. Januar.
(H. N.) Die Abreise des Königs von Christiania ist auf den
3 Januar festgesetzt und wird derselbe am 29. Januar hier wieder intreffen.
In Veranlassung der Anträge der Herren Ridderstad und Svensén hat der Oekonomie⸗Ausschuß die Reichsstände zu veranlassen gesucht, bei Sr. Majestät die geeigneten Schritte zu thun, daß es Frauen gestattet werde, in den Staatsdienst zu treten, und zu dem Zwecke die nöthigen Examina ꝛc. abzulegen.
Zum Staatshaushalts⸗Eta 66.
Verwaltung der indirekten Steuern.
Bei der Veranschlagung der Einnahmen an indirekten Steuern sind insbesondere die in Folge der neueren Zoll⸗ und Handelsverträge eingetre⸗ tenen Tarifermäßigungen und Zoll⸗ und Steuerbefreiungen, sowie der Weg⸗ fall der Uebergangs⸗Abgabe von Wein und Most und der Wegfall der Steuer von dem inländischen Weinbau von Einfluß gewesen, indem hier⸗ durch, wie nachfolgend ersichtlich gemacht ist, gegen die Einnahme⸗Ansätze des Jahres 1865 erhebliche Ausfälle entstehen.
Diese Maßregeln werden indeß auf die Förderung des Handels und Wohlstandes günstig einwirken und somit in anderer Beziehung zur Erwei⸗
8 8 8
Auf Kaiserlichen Befehl, schreibt 5
terung der Staats⸗Einnahmen, namentlich auch der indirekten Steuern beitragen.
Die Gesammt⸗Einnahme an indirekten Steuern beträgt nach dem Vor⸗ anschlage für 1866 37,019,200 Thlr.
Die Eingangs⸗ und Ausgangs⸗Abgabe, welche von den indi⸗ rekten Steuern den höchsten Ertrag liefert, beträgt 11,490,000 Thlr. Diese Abgabe, welche von der schwankenden Ein⸗ und Ausfuhr zollpflichtiger Gegen⸗ stände abhängig ist, und auf deren Ertrag die politischen Zustände und de Handel und Wandel innerhalb und außerhalb des Landes von Einfluß sind, hat in den Etatsansätzen der letztverflossenen Jahre nicht unerheblich gesteigert werden können; nämlich von 1863 zu 1864 um 250,000 Thlr. und von 1864 u 1865 um 340,000 Thlr. Von 1865 zu 1866 dagegen ist ein Ausfall von 850,000 Thlr. zu berücksichtigen gewesen. Die Uebergangs⸗-Abgabe von
Tabaksblättern und Tabaksfabrikaten weist für 1866 eine Einnahme von
72,000 Thlr. nach. An und für sich ist dieselbe zwar in den letzteren Jah⸗ ren gestiegen, insbesondere von 1863 zu 1864 um ungefähr. 15,000 Thlr., indeß hat bei diesem Titel die bisher daselbst gleichzeitig nachgewiesene Ueber⸗ gangs⸗Abgabe von Wein und Most in Folge der erwähnten neueren Han⸗ delsverträge in Wegfall gebracht werden müssen, so daß bei demselben der Betrag von 178,000 Thlr. als Minder⸗Einnahme gegen 1865 erscheint.
Der Anbau von Rüben zur Bereitung von Zucker schreitet in erfreu⸗ licher Weise fort. Während die Rübenzuckersteuer nach den Etatsansätzen für 1865. 4,410,000 Thlr. betrug, hat dieselbe für 1866 zu 4,900,000 Thlr. veranschlagt werden können, also mit einer Steigerung gegen 1865 um 490,000 Thlr. Von der Steuer bringt die Provinz Sachsen allein ½ auf.
Die Einnahme an Niederlage⸗, Krahn⸗, Waage⸗, Blei⸗, Zettel⸗ und Siegelgeldern beträgt für 1866 51,000 Thlr. Sie ist von dem größeren oder geringeren Verkehr in den Packhöfen abhängig und hat gegen 1865 nach dem Durchschnitte der wirklichen Einnahmen der letzten Jahre um 2000 Thlr. gesteigert werden können.
Die Schifffahrts⸗Abgabe ist für 1866 zu 140,000 Thlr. veran⸗ schlagt. Es haben die nach dem Gesetze vom 16. September 1862 erfolgte Aufhebung der Mosel⸗Schifffahrts⸗Abgabe, ferner die nach der Uebereinkunft mit den betreffenden Regierungen vom 4. April 1863 erfolgte neue Regu⸗ lirung der Elbzölle, und die im Jahre 1864 stattgefundene ungünstige Winterschifffahrt auf dem Rhein, dazu beigetragen, daß der Ertrag dieser Abgabe in den letzteren Jahren gesunken ist. Für 1861 war derselbe zu 220,000 Thlr. veranschlagt, betrug dagegen für 1865 nur 185,000 Thlr. und ist für 1866 um fernere 45,000 Thlr. zu ermäßigen gewesen. Die Abgabe erstreckt sich für jetzt lediglich auf die Rheinschifffahrt, da die neue Regulirung der Elbzölle für Preußen bisher eine Einnahme nicht abge⸗ worfen hat.
Die Branntweinsteuer liefert nach der oben erwähnten Eingangs⸗ und Ausgangs⸗Abgabe den nächst höchsten Ertrag. Sie ist, einschließlich der Uebergangs⸗Abgabe von Branntwein, für 1866 zu 7,335,000 Thlr. ver⸗ anlagt, wovon auf die einzelnen Provinzen treffen: Schlesien 18,8 Prozent, Brandenburg 17/s Prozent, Preußen 17,2 Prozent, Posen 14,7 Prozent, Sachsen 13,2 Prozent, Pommern 9,4 Prozent, Rheinprovinz 4,6 Prozenk, und Westfalen 4,3 Prozent.
Die Branntweinfabrication gewinnt von Jahr zu Jahr an Umfang,⸗ wie dies die Steigerung der Etatsansätze der letzteren Jahre ergiebt. Für 1863 war die Branntweinsteuer zu 6,860,000 Thlr., für 1864 zu 7,140,000 Thlr. und für 1865 zu 7,220,000 Thlr. veranschlagt. Von 1865 zu 1866 ist eine fernere Steigerung derselben um 115,000 Thlr. eingetreten.
Die Braumalzsteuer beträgt einschließlich der Uebergangsabgabe von Bier für 1866 1,670,000 Thlr.; mit einer Steigerung gegen 1865 um 120,000 Thlr., gegen 1864 um 190,000 Thlr., gegen 1863 um 250,000 Thlr. und gegen 1861 um 344,000 Thlr. Diese Steigerung berechnet sich in den letzten 5 Jahren durchschnittlich jährlich auf 68,800 Thlr. und beruht in der vermehrten Bierfabrication, welche in saͤmmtlichen Provinzen des Staats ziemlich gleichmäßig an Fortschritt gewonnen hat. In der Kurmark wird zu dieser Steuer, außerhalb des obigen etatsmäßigen Betrages ein Zuschlag von 22,100 Thlrn. erhoben, welcher zur Tilgung der Provinzial⸗Kriegs⸗ schulden der Kurmark bestimmt ist.
Der in Folge des Gesetzes vom 15. April 1865, betreffend die Auf⸗ hebung der Steuer von dem im Lande erzeugten Wein, für 1866 berechnete Ausfall an dieser Abgabe beläuft sich auf 100,000 Thlr. 1
An Steuer von dem inlaͤndischen Tabaksbau kommen für 1866 92,000 Thlr. auf, zu welcher Summe die Provinz Brandenburg ½, die Provinzen Pommern, Schlesien und Sachsen und die übrigen Provinzen ebenfalls ¼ beisteuern. Am geringfügigsten wird der Tabaksbau in West⸗ falen betrieben. Gegen den Anschlag des Vorjahres ergiebt diese Steuer eine Steigerung um 5000 Thlr.
Die Consumtionssteuern (Mahl⸗ und Schlachtsteuer) betragen für 1866 resp. 1,491,000 und 1,771,000 Thlr. Diese Summen sind nach dem Durchschnitte der wirklichen Einnahmen der letzten Jahre ermittelt und weisen gegen 1865 ein Mehr von resp. 56,000 Thlr. und 116,000 Thlr. nach, welches in der Zunahme der Bevölkerung und dem gesteigerten Verbrauch der Konsumtibilien seinen Grund hat.
Die Stempelsteuer ist von 1865 zu 1866 um 110,000 Thlr. erhöht und beläuft sich für 1866 auf 5,310,000 Thlr. Die Zunahme von Kauf⸗ geschäften, der steigende Werth der Grundstücke und der lebhafte Handels⸗ und Wechselverkehr bewirken bei dieser Steuer eine fortschreitende Vermeh⸗ rung, welche nach allen Erwartungen auch für die Zukunft weiter ein⸗ treten wird.
Die Einnahme an Chausseegeldern ist für 1866 zu 1,283,000 Thlr. veranschlagt. Wenngleich die allgemeine Erweiterung des Verkehrs sich hauptsaͤchlich den Eisenbahnen zuwendet, so hat auch der Verkehr auf den Staats⸗Chausseen in den letzteren Jahren an Umfang zugenommen. Es sind hauptsächlich in den nicht von Eisenbahnen durchzogenen Gegenden des Staats neue Chausseestrecken angelegt worden und noch für die Zukunft in Aussicht genommen. Die Steigerung der Einnahme an Chausseegeldern betraͤgt von 1865 zu 1866 13,000 Thlr.
Die Brück⸗, Fähr⸗ und Hafengelder, Strom⸗ und Kanalgefälle, welche für 1866 eine Einnahme von 900,000 Thlrn. bringen, sind in dieser
1 8 88 8 11.“ 16