Hoͤhe nach dem Durchschnitt der wirklichen innahmen der letztern Jahre fest⸗ gestellt und ergeben in Folge der Ermäßigung verschiedener Schifffahrts⸗ und Hafen⸗Abgaben, sowie in Folge des mit Frankreich geschlossenen Schifffahrts⸗ Vertrages, nach welchem die bisher erhobenen doppelten Hafen⸗ und extra⸗ ordinairen Flaggengelder in Wegfall kommen, gegen den Anschlag des Vor⸗ jahres einen Minder⸗Ertrag von 70,000 Thlr.
. Die in dem Bezirke des Appellationsgerichts zu Cöln mit Rücksicht auf die dortige Hypotheken⸗ und Gerichtsverfassung aufkommenden Hypotheken⸗ und Gerichtsschreiberei⸗Gebühren belaufen sich für 1866 auf 210,000 Thlr., mit einem Mehr gegen das Vorjahr von 10,000 Thlr.
An Strafgeldern aus Prozessen sind wie im Vorjahre 60,000 Thaler in Ansatz gebracht. Die wirkliche Einnahme ist von der Zahl und der Höhe der Objekte der vorkommenden Prozesse abhängig. 1G Unter dem Titel: » verschiedene andere Einnahmen«, werden die
Beiträge der Kommunen zu den Erhebungskosten der Mahl⸗ und Schlachtsteuer⸗ Zuschläge, die Miethen für Dienstwohnungen ꝛc. verrechnet, welche zusammen für 1866 auf Höhe von 244,200 Thlr. veranschlagt sind und zwar nach dem Durchschnitte der Einnahmen der letzteren Jahre mit einer Steigerung gegen 1865 um 17,667 Thlr.
Sämmtliche Einnahmen bleiben in ihrer Summe hinter den Einnahme⸗ Ansätzen des Vorjahres um 188,333 Thlr. zurück.
Die Ausgaben füͤr dauernde Bedürfnisse der Verwaltung sind für 1866 auf Höhe von 4,494,200 Thlr. veranschlagt. Sie betragen im Speziellen:
a) an Kosten der Provinzial⸗ Steuer⸗Verwaltungen: Besoldungen
247,050 Thlr., Andere persönliche Ausgaben 20,900 Thlr., Sächliche Ausgaben 48,177 Thlr.
b) an Kosten der Zoll⸗ und Steuer⸗Erhebung und Kontrole: Besoldungen
der Beamten dei den Zoll⸗ und Steuer⸗Aemtern, der Chausseegeld⸗ 1“ und der Erhebung der sonstigen Communications⸗Abgaben 2,914,230 Thlr., Hypothekenbewahrer und Gerichtsschreiber in der Rheinprovinz 77,750 Thlr., Pferde⸗Unterhaltungsgelder der Beamten bei den Zoll⸗ und Steuer⸗Aemtern 251,615 Thlr., sächliche Ausgaben 225,607 Thlr., Beaufsichtigung der Rübenzuckersteuer 243,240 Thlr., aus den Zollvereins⸗Verhältnissen 63,840 Thlr., Rheinzoll⸗Central⸗ Verwaltung 3900 Thlr., Remunerationen, Gratificationen und Unter⸗ stützungen 205,757 Thlr., vermischte Ausgaben 73,650 Thlr.
an sonstigen Ausgaben: Abgaben und Lasten, welche auf dem Rhein⸗
zolle haften, 32,484 Thlr., Central⸗-Stempel-Verwaltung 26,000 Thlr.
Bauten und Haupt⸗Reparaturen der Steuer⸗Dienstgebäude 60,000 Thlr.
In der Gesammtheit ergeben diese Ausgaben gegen den Anschlag des Vorjahrs eine Steigerung um 32,667 Thlr., welche ihren Schwerpunkt in den für die Erhebung und Kontrole der Zölle und Steuern entstandenen Mehrkosten hat, deren wesentlichsten Beträge in 19,400 Thlr. an Kosten für die vermehrte Beaufsichtigung der Rübenzuckersteuer und in 10,520 Thlr. an Mebraufwendungen zu Besoldungen ꝛec. der Beamten, der Zoll⸗- und Steuerämter bestehen.
Zu Ausgaben für extraordinaire Bedürfnisse ist eine Summe von 53,300 Thlr. vorgesehen, welche zu Neubauten verschiedener Zoll⸗ und Steuer⸗Dienstgebäude in Danzig, Gudingen (Saarbrücken), Mirunsken, Halle und Zohannisburg bestimmt ist.
ach Berücksichtigung aller Bedürfnisse der Verwaltung gewähren die Einnahmen derselben für 1866 einen Ueberschuß von 32,471,700 Thlr., welcher hinter dem anschlagsmäßigen Ueberschusse des Vorjahres um 254,300 Thlr. zurückbleibt, den Ueberschuß sür 1861 jedoch um 1,083,274 Thlr. übersteigt. “
— Die Nr. 4 des »Justiz⸗Ministerial⸗Blattes⸗ enthält Erstens
ein Erkenntniß des Königlichen Obertribunals vom 13 November 1865: Die Entwendung von Feldfrüchten ꝛc. von Feldern ꝛc. wird unter Aus⸗ schließung der Diebstahlsstrafe von der Strafe des §. 42 der Feldpolizei⸗ Ordnung betroffen, sobald entweder der Werth derselben ein unbedeutender oder aber ihre Quantität eine geringe war; es ist nicht erforderlich, daß beide Voraussetzungen kumulativ zusammentreffen; ferner ein Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Kon⸗ flikte vom 14. Oktober 1865: Gegen polizeiliche Anordnungen ist die An⸗ stellung einer Possessorienklage auch dann unzulässig, wenn die Anordnung nicht durch eine schriftliche Verfügung der Behörde, sondern nur mündlich durch den dazu befugten Beamten getroffen ist, und schließlich eine Ueber⸗ sicht der Geschäfte R mission im Jahre 1865. G
8
— Die Nr. 3 des Amts⸗Blattes des Königlichen Post⸗Depar⸗ tements enthält General⸗Verfügungen vom 8. Januar c., betreffend die Behandlung von Sendungen, welche an Eheleute gemeinschaftlich adressirt sind; vom 16. Januar Portofreiheit des Vereins von J. Carl Borro⸗ maeus, vom 18. Januar Frankirung der Fahrpostsendungen nach Italien via Schweiz; vom 18. Januar die Korrespondenzbeförderung nach Montevideo und Buenos⸗Ayres betreffend; vom 19. die Portofreiheit und Portoermäßi⸗ gung für Postsendungen des 6. Ostpreußischen Infanterie⸗Regiments Nr. 43 und des 8. Pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 61 betreffend; vom 19. Verbot der Einfuhr verschiedener Handelsartikel nach den Niederlanden; vom 20. Januar die Eröffnung der Eisenbahn zwischen Hamm und Unna be⸗ reffend. ö
Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten.
— Eine Uebersicht über die während des Jahres 1864 in der preußi⸗ schen Monarchie neuerbauten bez. restaurirten und neu eingeweihten Kirchen zählt in Summa 45 evangelische neu erbaute Kirchen, darunter 20 an Orten, wo bisher eine evangelische Kirche nicht vorhanden war, und 8 um⸗ fassende Restaurationsbauten auf. In der Provinz Sachsen sind, der »N.
eben, Altbrandsleben, Elisabeth⸗Hospital in Salzwedel, Alsleben a. d. S., Provinzial⸗Irren⸗Anstalt in Halle, Niemberg, Dietrichsdorf, Trajuhn, Mut⸗ schau und Possenhain.
— Der bekannte und in den betreffenden Kreisen längst anerkannte Schul⸗Kalender von Dr. E. Mushacke, auf die Zeit vom 1. Januar 1866 bis 31. März 1867, ist soeben im XV. Jahrgang (Berlin, Verlag von W. Schultze) erschienen. — Der Herr Verfasser bemerkt im Vorworte: »Zum 15. Male übergebe ich mein statistisches Jahrbuch des gesammten höheren Schulwesens Deutschlands und der Schweiz — und diese Bezeichnung nimmt das vorliegende Werk mit vollem Rechte in An⸗ spruch — allen Herren Direktoren ꝛc. Es giebt in der deutschen Tages⸗ Literatur kein ähnliches Werk, welches den Interessen der Lehrer aller Klassen und der statistischen Kenntniß des bezüglichen Gebiets ähnliche Dienste zu leisten im Stande wäre, wie das vorliegende. Außer dem eigentlichen Kalender und den damit verbundenen technischen Hilfsmitteln enthält das statistische Werk in seiner ersten Abtheilung die Unterrichts⸗Anstalten Preußens, und in der zweiten die der uͤbrigen deutschen Bundesstaaten nebst der Schweiz. — Für die Lehrer an den Berliner Schulen und die an den höheren, mittleren und niederen Stadtschulen Preußens fungirenden Lehrer ist eine Schul⸗ Statistik dieser Anstalten, die jedoch, wie der Verfasser bemerkt, nur als erster Versuch anzusehen ist, dem Kalender beigegeben.
— Nachdem der Vorstand der evangelischen Kirchengemeinde in Reck⸗ linghausen an Ihre Majestät die verwittwete Königin von Preußen die Bitte gerichtet, der Gemeinde die Statuen der Apostelfürsten Petrus und Paulus, behufs Aufstellung in ihrer Kirche hierselbst, in Gnaden zu schenken sind besagte Statuen (jede etwa 4 Fuß hoch), dem »Westf. Merk.« zufolge⸗
der Immediat⸗Justiz⸗Examinations⸗Kom⸗
8
Hall. Ztg.« zufolge, folgende Kirchen und Kapellen neu eingeweiht: Siegers⸗ b16 9 88 ““
gnädigst bewilligt, und bereits dort angekommen.
— Am 25. ist in Kiel der Professor Dr. jur. Ernst Friedlieb im
51. Lebensjahre gestorben. Seine Ernennung zum Professor für schleswig⸗
holsteinsches Partikularrecht erfolgte erst im vorigen Sommer, da die Dänen
diese Stelle 10 Jahre lang unbesetzt gehalten hatten. Der Verstorbene war
88 von tüchtigem Wissen und ist Verfasser mehrerer anerkannter erke.
Leipzig, 24. Januar. Gestern Abend 410 Uhr ist einer der verdien⸗ testen Lehrer unsrer Universität, der bekannte und hochgeachtete Professor der Geschichte, Dr. Wilhelm Wachsmuth, königlich sächsischer Hofrath, Comthur ꝛc., im Alter von 82 Jahren durch einen sanften Tod von dieser Erde abberufen worden. Die Universität erleidet dadurch einen überaus schmerzlichen, wenn auch schon seit einiger Zeit vorausgesehenen Verlust.
— Ueber »Mammuth im Arktischen Meere« geht uns von Herrn Petermann aus Gotha, 26. Januar, folgende Mittheilung zu: Von Hrn. A. v. Middendorff, dem berühmten russischen Akademiker und Reisenden, erhielt ich gestern die interessante Nachricht:
„daß so eben die Nachricht aus Sibirien eingelaufen sei, ein Mammuth mit Haut und Haar sei am Far⸗Busen aus der Erde hervorgetaucht; die Kaiserl. Akademie würde sicher einen Gelehrten dafür absenden.«
Ich lese Far, wahrscheinlich aber soll die Tas⸗Bucht, westlich vom Jenissei, gemeint sein; die Hauptküsten des sibirischen Eismeeres, an denen seit Menschengedenken jene erstaunliche Masse von Ueberresten vorweltlicher Mammuth⸗ und andere Riesenthiere gefunden werden, liegen bekanntlich etwas weiter östlich (s. die Karte Nr. 1 zum 16. Ergänz. Heft »Geogr. Mitth. p).
Ich habe schon bei derselben Gelegenbeit (ibidem p. 3) darauf hinge⸗ wiesen, wie die Sicherung und der Transport zu Lande von diesen Riesen⸗ thieren ungeheure, fast unüͤberwindliche Schwierigkeiten bieten; denn man denke sich, ein Mammuththier auf sibirischen Wegen von Madrid bis Petersburg und wieder zurück zu transportiren, — soweit ist es nach der russischen Haupt⸗ stadt von der Lena⸗Mündung, von woher das weltberühmte Mammuth der Petersburger Akademie stammt, welches aber erst 7 Jahre lang bloßliegen mußte, und dessen wahrscheinlich Tausende von Jahren alte Weichtheile von den Raubthieren verzehrt wurden, ehe man die bloßen Knochen mit un⸗ geheurer Mühe nach Petersburg bringen konnte; während Seereisen u. a. den großen Vortheil vor Landreisen haben, daß sie die gewonnenen Natur⸗ schätze mit aller Bequemlichkeit auch in Sicherheit und aus den entferntesten Gegenden mit sich zurückbringen können; die österreichische Novara⸗Expedition brachte in einem einzigen, ohnehin schon sehr gefüllten Schiffe gleich ein ganzes Museum heim.
Ich machte darauf aufmerksam, daß die arktischen Mammuthküsten per Schraubendampfer unter günstigen Verhältnissen nur etwa 7 bis 10 Tage von Hammerfest entfernt seien, und daß diese Küsten so recht im Gebiete der projektirten deutschen Nordfahrt sich befänden (s. Geogr. Mitth. 1865 pp. 159 ff., Erg. Heft Nr 16 pp. 2 ff).
Am wichtigsten für die projektirte Nordfahrt ist jene Nachricht deshalb, weil aus ihr hervorzugehen scheint, daß das ungemein warme Wetter un⸗ seres letzten Sommers und gegenwärtigen Winters sich bis zu den Küsten des Eismeeres zu erstrecken scheint und dort durch Abthauung und Zer⸗ setzung des Eises nicht blos vorweltliche Mammuththiere zu Tage fördert, sondern auch im Eismeere selbst Verhältnisse hervorgerufen haben möchte, die für das Vordringen einer Expedition ungewöhnlich günstig sein dürften.«
Nürnberg, 25. Januar. (N. C.) Der Ausschuß des Germanischen Mu⸗ seums hat, nachdem bekanntlich Geheimrath Michelsen im Jahr 1864 das Amt als Vorstand dieser Anstalt niedergelegt hatte, der zu dessen Nachfolger gewäͤhlte Professor Rein in Eisenach aber vor Antritt der Stelle verstorben war, nunmehr den Professor Esenwein in Graz zum Vorstand gewählt.
— Herr J. G. Carlén und seine Frau, die auch im Auslande bekannte Emilie Carlén, haben am 20. d. M. ihre silberne Hochzeit gefeiert.
— Der längst erwartete Ukas über die endgiltige Organisation des höheren Schulwesens im Königreich Polen wird im »Dziennik« vom 25. d. Mts. veröffentlicht. Darnach werden die Statuten und Etats nach⸗ benannter Lehranstalten genehmigt und in Kraft gesetzt: 1) der Gymnasien und Progymnasien für Knaben polnischer Nationalität, 2) der gleichen An⸗ stalten für die Jugend griechisch⸗unirter Konfession, 3) der deutschen evange⸗ lischen Hauptschule in Warschau, 4) des deutschen Realgymnasiums in Lod⸗,
( e Gymnasien und Progymnasien für Mädchen, 6, der pädagogischen Curse für die polnische Nationalität, 7) der pädagogischen Curse für die russische Nationalität griechisch⸗ unirter Konfession, endlich 8) der pädago⸗ gischen Curse für die litthauische Bevölkerung. Diese Statuten sollen, so · bald wie thunlich, in Vollzug gesetzt und von allen Behörden strengstens
beobachtet werden.
Statistische Nachrichten.
“
1 Systematische Uebersicht der literarischen Erzeugnisse 1
des veutschen Buchhandels im Jahre 1865 nach dem Börsenblatt: 1) Sammelwerke, Literatur⸗Wissenschaft 182; 2) Theologie 1411; 3) Juris⸗
prudenz Politik, Statistik 870; 4) Medizin, Thierheilkunde 491; 5) Natur-
wissenschaft, Chemie, Pharmazie 517 6) Philosophie 83 7) a. Pädagogik,
1 8 v e 796; b) schri 239; 8) Alt- tsche Schulbücher, Gymnastik 796; b) Jugendschriften 239; 8) Alt- deusige vnd orientalische Sprachen, Mythologie 402; 9) Neuere Sprachen,
Literatur 297; 10 Geschichte, Biographie, Memoiren, Brief⸗ Hehetsctrrh 11¹) g eatsszi⸗ 251) 12) Mathematik, Astronomie 107; 13) Kriegswissenschaft, Pferdekunde 148; 14) Handelswissenschaft, Gewerbs⸗ kunde 359/ 15) Bauwissenschaft, Maschinen⸗ und Eisenbahnkunde, Schiff⸗ fahrt 196 16) Forst⸗ und Jagdwissenschaft, Bergbau⸗- und Huͤttenkunde 98/ 17) Landwirthschaft, Gartenbau⸗ 225; 18) Schöne Literatur 935; 19) Schöne
ü 385; 20) Volksschriften 212 ; 21) Freimaurerei 21 22) Vermischte 1 Faafes 460; 23 Slavische und ungarische Literatur 186; 24) Karten 139.
S 9661. Im Jahre 1864 belief sich dieselbe auf 9564.
E““ Bge Ztg.) Der Hauptetat pro 1866 liegt vor. Hiernach sind die Einnahmen berechnet bei der öͤrtlichen Polizeiverwaltung auf 5878 Thlr., die Ausgaben auf 69,199 Thlr.; bei den Handelsanstalten die Einnahmen auf 17,789 Thlr., 8 Ausgaben auf 3108 Thlr.) bei dem zzmmereiwesen die Einnahmen au⸗ die Aus eeans sseg die Chrscen n an Kommunalsteuer auf 324,033 Thlr., die Ausgaben für die Beitreibung derselben auf 2440 Thlr.; bei ds. dss⸗ meinen Verwaltung die Einnahmen auf 5759 Thlr., die Ausgaben auf 57,808 Thlr.) bei dem Armenwesen die Einnahmen auf 12,000
Thlr., die Ausgaben auf 54,000 Thlr.; bei dem Krankenhause die Ein⸗ au vahnscen die Einnahmen auf 35,000 Thlr., die Ausgaben auf 47 000 Thlr.; bei den Armenschulen die Einnahmen auf 22,040 Thlr., die Ausgaben auf 64,916 Thlr.; bei dem Arbeitshause die Einnahmen auf 756 Thlr. die Ausgaben auf 6156 Thlr.; zur Kriegsschuldentilgung werden r63,000 Thlr. gebraucht, während dazu 21,430 Thlr. eingenommen werden
3760 Thlr., die Ausgaben auf 19,840 Thlr.) bei den
Der Baufonds endlich hat keine Einnahmen, die Ausgaben aber für Bauten 8 auf 77,640 Thlr. vorgesehen. Der Gas⸗ und der Strom⸗ und Pfalgelderfonds sind dieses Jahr zum ersten Male aus dem Hanuptetat fortgelassen, weil sie ihre von der Hauptkasse ganz getrennte Verwaltung haben. Unter den übrigen Fonds ge⸗ währen also nur drei, derjeni
sollen.
ge der Handelsanstalten, der Kämmereifonds und der Kommunalsteuerfonds Ueberschüsse, alle übrigen erheischen Zuschüsse.
Die Summen der sämmtlichen Ueberschüsse und der erforderlichen Zuschüsse Wenn man aber von den Extraordinarien
alanciren auf 353,936 Thlr. n 1b bosht, jur Abrundung der Fonds auf beiden Seiten J nommen sind, so ergeben die Zuschüsse nur die Summe von 32,67 Thlr., die Ueberschüsse dagegen von 353,073 Thlr., so daß die ganz be⸗ trächtliche Summe von 20,462 Thlr. bleibt, über deren außerordentliche Verwendung die Stadtverordneten⸗ Versammlung im nächsten Jahre zu dispontren haben wird. Dieselbe duͤrfte sich noch erheblich ver⸗ mehren, da der Magistrat hofft, daß es ihm gelingen werde, meh⸗ rere Institute, welche bisher keine städtische Abgaben entrichteten, zur Kom⸗ munal⸗Steuer heranzuziehen. Sodann sind aus dem vorigen Jahre noch sehr bedeutende Kassenbestände vorhanden, so daß noch über 60 — 70,000 Thlr. im Ganzen zu disponiren sein wird. Der Magistrat kann es indessen auch nicht verhehlen, daß bedeutende Extraausgaben in Aussicht stehen, so soll z. B. die Straßenverbreiterung in großem Umfange ins Werk gesetzt werden. Der ganze Etatz, wie er jetzt vorliegt, balancirt auf der Höhe von 522,033 Thaler. Die finanzielle Lage unserer Stadt hat sich trotz der allgemeinen Ungunst der Verhältnisse erheblich gebessert und durchweg ist eine Zunahme der Leistungsfähigkeit der Kommune ersichtlich. C“ 1 — Der Norddeutsche Lloyd besitzt gegenwärtig fünf Dampsschiffe für die transatlantische Fahrt und zwei sind im Bau; ferner 5 Dampf⸗ schiffe für die Fahrt nach England, ein sechstes ist an der Weser augenblick⸗ lich im Bau, 17 Flußdampfschiffe, welche zum Theil die Fahrt auf der Ober⸗ und Unterweser und Hunte bis nach Oldenburg, zum Theil den Schleppdienst in der Wesermündung und nach Hamburg besorgen. Endlich vervollständigen 26 Lichterfahrzeuge den Vorrath von Schiffsgefäßen. Der Preis eines transatlantischen Dampfers ist ungefäbr 400,000 Thaler Gold, wozu 28,000 Thaler für die Ausrüstung treten; der eines Nord⸗ seedampfers 75,000 Thlr., wozu 3500 Thlr. für Ausrüstung treten, der eines Unterweserschiffes 10 — 20,000 Thlr., der eines Schleppers 20 — 40,000 Thlr., der eines Oberweserschiffes geht herab bis auf 5500 Thlr. Eine eigene Re⸗ paraturwerkstatt der Gesellschaft ist für 110,000 Thlr. angelegt. Ende 1864 stand das gesammte Inventarium mit mehr als 2 Millionen Thaler Gold zu Buch, nachdem mehr als eine Million für Abnutzung abgeschrieben war. Der Gewinn für die Hin⸗ und Herreise eines transatlantischen Dampfers hat in einem Falle die Höhe von 50,000 Thalern erreicht und mag sich im Durchschnitt auf mehr als 20,000 Thlr. belaufen; der Gewinn, der durch ein Schiff während eines Jahres erzielt wurde, stieg in einem Falle auf 180,000 Thlr. und wird im Durchschnitt jetzt zu 80,000 Thlr. veranschlagt werden können. Der Gewinn eines Schiffes für die englische Fahrt stieg in einem Fall auf mehr als 16,000 Thlr. Die Besatzung eines trans⸗ atlantischen Dampfers besteht der Regel nach aus 100 Personen, außer dem Capitain, nämlich 4 Offizieren, 2 Bootsleuten, 2 Zimmerleuten, 4 Steu⸗ rern, 1 Segelmacher, 24 Matrosen uund Schiffsjungen, zusammen 37 See⸗ leuten; ferner aus einem Maschinenpersonal 35 Mann nämlich für
jede der 3 Wachen 1 Maschinist, 1 Asst 4 Kohlenträger, zu denen ein erster Maschinist und 1 Lagermeister kommen;
73,598 Thlr., die Ausgaben auf V
“ 11
stent, 1 Oberheizer, 4 Heizer und
17 Mann Bedienungepersonal, 6 Mann Küchenpersonal, einschließlich des Konditors und des Bäckers, endlich der Arzt, der Zahlmeister, der Proviant- Steward, der Fleischer und der Barbier, der zugleich dem Arzt die nöthige Hülfe zu leisten hat. —
Paris, 24. Januar. Folgendes ist die tägliche Auflage der Parise politischen Blätter: Siècle 45,000, Moniteur (der große) 20,000, Patri 16,000, Presse 15,000, Opinione Nationale 14,800, Constitutionnel 13,166, Débats 9166, Temps 8833, France 8833, Union 6900, Avenir National 6266, Gazette de France 6000, Mende 5266, Echo de Commerce 8520 Charivari 3400, Pays 3333, Epoque 2333, Villes Campagnes 2000 Liberté 733.
Rußland. In dem Rechenschaftsbericht des Finanzministers für 1864 wird auch nachstehende Nachweisung über den Verkehr der Sparkassen und Pripatbanken gegeben:
Die Summe der Einlagen in den Sparkassen bei den Kollegien der allgemeinen Fürsorge betrug 1864 3,369,707 R. und 1865 3,561,650 R. In den städtischen Sparkassen befanden sich zum Jahre 1864 29,226 R.; im Laufe des Jahres wurden 220,134 R. neu eingetragen und 39,104 R. ausgezahlt, so daß zu 1865 mit den Prozenten 213,077 R. verblieben. In der St. Petersburger Sparkasse betrugen die Einlagen Anfangs 1864 4,418,226 Rubel, 1865 3,652,722 Rubel und in der Moskauer 1864 2,125,524 Rubel, 1865 1,781,781 Rubel. Bei. Beurtheilung dieser Zahlen ist nicht außer Acht zu lassen, daß in den Städten noch Sparkassen bestehen, die unabhängig von der Reichsbank da stehen, daß dergleichen Kassen sih auch auf den Staatsdomänen befinden, daß die Bauern ihre Ersparnisse meistentheils zum Loskauf ihrer Landan⸗ theile verwenden, daß auch die Kommunalbanken Einlagen bis zu 50 R. annehmen und endlich, daß für 207 Mill. R. Reichsschatzbillete à 50 R. im Umlauf sind, welche höhere Prozente geben als die Sparkassen. Einige von den nicht zu dem allgemeinen System gehörigen Sparkassen geben auch Darlehen. So die in Krassnoufimisk (Statuten vom 49. September 1865) und die Leihgesellschaft in der Rosbdestwenslischen Wolost (Gouv. Kosstroma), deren Statuten am 22. Oktober 1865 bestätigt wurden, und die unter der solidarischen Haftbarkeit ihrer Mitglieder Darlehen an Landbesitzer, Hand⸗ werker und Bauern ertheilt.
Bis zum Jahre 1864 bestanden 63 städtische Kommunalbanken; dar⸗ unter waren 42 auf Grundlage der am 6. Februar 1862 Allerh. bestätigten Normalstatuten errichtet worden; 1864 wurden noch städtische Kommunal⸗ banken in 28 und 1865 bis zum 1. November in 14 Städten eröffnet. Im Ganzen bestehen gegenwärtig 105 städtische Kommunalbanken, deren Grundkapital bei 22 weniger als 10,000 R., bei 36 zwischen 10,000 und 25,000 R., bei 22 zwischen 25,000 und 50,000 R., bei 3 100,000 R. und bei 1 (in Rosstow am Don) 150,000 R. beträgt. Die Errichtung dieser Banken hat nicht nur den Vortheil gebracht, daß sie die Entwickelung des Handels und der Industrie des Ortes gefördert haben, sondern auch den, daß sie die Einwohner mit Bankoperationen bekannt machen und an Sparsamkeit gewöhnen, den Kredit großen Kreisen zugänglich machen und die Veranlassung werden, daß unbenutzt daliegende Gelder produktive An⸗ wendung finden. f6 “
Im Laufe der Jahre 1864 und 1865 wurden dem Finanzministerium vier Entwürfe zu Actien⸗Agrarbanken eingereicht, deren Gründer alle nicht nur mehr oder weniger bedeutende Freiheiten, sondern ein ausschließliches Privilegium zu erhalten wünschten. Diese Gesuche wurden als durchaus unvortheilhaft für die Entwickelung des Bodenkredits zurückgewiesen. Nach⸗ dem hierauf die vier Projekte mit Zustimmung der Gründer so viel als möglich verbessert worden, wurden sie dem Reichsrathe vorgelegt. Auf Grund eines Gutachtens erhielten zwei derselben, die der Gesell⸗ schaft der Agrarbank am 16. März und die der Gesellschaft des Bodenkredits am 1. Juli 1865, die Allerhöchste Bestäti⸗
ung. Von diesen sollte die erstere nach dem Vorbilde der englischen Ge⸗ sellschaft des Crédit foncier et mobilier und die zweite nach dem der fran⸗ zösischen Gesellschaft des Crédit foncier eingerichtet werden. Beide forderten nicht die solidarische Haftbarkeit der Darlehenempfänger und wollten sich nicht nur mit der Verabreichung von Darlehen beschäftigen, sondern auch noch andere Operationen übernehmen, und zwar die Gesellschaft des agra⸗ rischen und industriellen Kredits solche, wie sie die im Auslande sehr verbreiteten industriellen Bankgesellschaften vollziehen, und die Gesellschaft der Central⸗ Agrarbank noch Wechseldiskonto und Verabreichung von Darlehen auf Werthpa⸗ piere. Letztere sollte die Darlehen nicht nur in Prozentpapieren, sondern auch in baa⸗ rem Gelde machen. Von den dem Finanzministerium 1864 und 1865 eingereichten Projekten zu Statuten von Lokal⸗Agrarbanken sind die der Ssaratowschen Bank, welche vollkommen denen der Cherssonschen Agrarbank gleichen, am 8. November 1865 bestätigt worden. Die Statuten⸗Entwürfe für die Banken in Orel und Perm sind, nachdem sie im Ministerium ver⸗ bessert worden, behufs der Genehmigung dieser Veränderungen durch die Gründer zurückgeschickt worden. In der Erkenntniß dessen, wie wenig noch zur Befriedigung des Kreditbedürfnisses geschehen, ist doch der Grund zur Errichtung von Privat⸗Kreditinstitutionen gelegt worden, und die Entwicke⸗ lung dieser wird um so schneller gehen, je mehr sich die Kapitalisten von dem Nutzen und der Rentabilität solcher Einrichtungen überzeugen.
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
— Ein Post⸗Handbuch zum Gebrauche für Korrespondenten, in besondere für Geschäftsleute, Beamte ꝛc., ist soeben, bearbeitet nach amtlichen Materialien, 128 Seiten groß⸗g stark, für den Preis von 10 Sgr. im Ver⸗ lage der Köͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) er chienen. Es enthält die wichtigsten Bestimmungen üͤber die Benutzung der Posten zur Versendung von Postgegenständen ꝛc. nebst besonderen Nachrichten und den
V Porto⸗Tarifen für den Geschäfts⸗Verkehr mit den Post⸗Anstalten in Berlin