1866 / 28 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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verdienstvolle Beamte zu verschenken, theils zu parzelliren und unter billigen Bedingungen an russische Kolonisten zu vergeben, was schon bis jetzt mit einzelnen Gütern geschehben ist. Würde aber die russische Regierung sich entschließen, Deutsche Käufer aus den Ostseeprovinzen und aus dem Auslande zu den Güter⸗Licitationen zuzulassen, so würde es an Kauflustigen nicht fehlen.

Schweden und Norwegen. Aus Stockholm, 20. Ja⸗ nuar, wird der »W. Ztg.“⸗ geschrieben: Unter den für Schweden und Norwegen gemeinsamen Angelegenheiten, die das Unions⸗Comité im abgelaufenen Jahre seinen Erwägungen unterzog, befand sich auch das Projekt einer Reform der Konsular⸗Institutionen. Durch die raschen Fortschritte, die Handel und Schifffahrt in Schweden und Norwegen während der letzten Zeit gemacht haben, sind auch die wesentlichen Mängel blosgelegt worden, die der gegen⸗ wärtigen Organisation dieses so wichtigen Zweiges des öffentlichen Dienstes innewohnen. Namentlich haben die Kapitäne der norwe⸗ gischen Handelsmarine Anlaß gebabt, sich über das Vorgehen der unbesoldeten und zwar vorzugsweise der in den französischen Häfen am Kanal und am atlantischen Meere residirenden Konsuln zu be⸗ klagen. Diese Herren sind in der Regel selbst Handelsleute und Spekulanten und scheinen die Interessen ihrer Landsleute bisweilen zu vernachlässigen. Die Negierung findet wieder ihrerseits die ihr von gewissen Konsuln über Handels⸗ und Schifffahrts⸗Bewegung zugesendeten Ausweise unge⸗ nügend, was namentlich von den aus Japan und den entferntesten asiatischen Häfen überhaupt einlangenden Berichten gilt, während gerade in jenen Gewässern der scandinavische Handel bedeutende Verhältnisse angenommen hat. Zur besseren Regelung des Konsular⸗ dienstes hatte daher das Ministerium es räthlich gefunden, die Zahl der wirklichen und Gehalt beziehenden Konsuln zu vermehren und durch sie die gegenwärtig fungirenden unbezahlten Titularagenten namentlich in französischen, englischen, spanischen, amerikanischen und chinesischen Häfen zu ersetzen. Da nun das Konsular⸗Departement in die Sphäre der auswärtigen Repräsentation fällt und zu den betreffen⸗ den Kosten Schweden und Norwegen gemeinsam beitragen, so muß, ehe zu der neuen Einrichtung geschritten werden kann, zuvor ein Einvernehmen zwischen den respektiven Verwaltungen erzielt sein und das vereinbarte Projekt den Repräsentativkörpern in beiden Ländern vorgelegt werden. Jene Erzielung hat bereits stattgefunden und so hat der Minister des Auswärtigen die Initiative er⸗ griffen und dem Chef des norwegischen Departements des Innern das Projekt der neuen Ernennungen mit der Aufforderung mit⸗ getheilt, vom Storthing die für die Ausführung des Projekts nöthi⸗ gen Fonds zu verlangen. Die unveränderte Annahme des Pro⸗ jektes würde das jährliche Konsularbudget von 52,000 auf 70,000 Speziesthaler erhöhen, wovon auf Norwegen, das jetzt 22,300 Sp. beiträgt, eine Quote von 30,000 Sp. entfallen müßte. Der nor⸗ wegische Storthing wird sich in nächster Zeit hierüber auszusprechen haben.

Dänemark. Kopenhagen, 29. Januar. Das Straf⸗ gesetzbuch wurde heute vom Landsthing einstimmig angenommen in der Form, wie es vom Folksthing gekommen war. Das Gesetz geht jetzt an den Conseilspräsidenten.

Nachdem die Pensionsfrage der ehemals schleswig⸗holsteinschen Beamten, wie man bossen darf, durch die internationale Kommission erledigt ist, wird nun, schreibt man der »Köln. Ztg.⸗ die Abliefe⸗ rung der Archive nach Maßgabe des Art. XX. des Friedenstraktats zu beschaffen sein. Das Lauenburger Archiv ist bereits vollständig abgeliefert und verpackt, und man erwartet nur die nähere Verfü⸗ gung, betreffend die Versendung. Das besondere holsteinsche Archiv ist unter dem Ministerium Hall bei Einsetzung der holsteinschen Re⸗ gierung nach Holstein geschafft, und die seitdem im holsteinschen Ministerium erwachsenen Akten, z. B. betreffend die Ableistung des Huldigungseides, sind von keiner Bedeutung. Dagegen ist das schleswigsche Spezial⸗Archiv von größerem Umfange. Unter dem Ministerium Karl Moltke sind nämlich die früher den Herzogthümern gemeinsamen Archivalien an das schleswigsche Ministerium über⸗ gegangen und sind dem holsteinschen Ministerium nur auf Requisi⸗ ion und unter Vorbehalt der Remittirung desfällige Akten mit⸗ getheilt. Der internationalen Kommission sind aus den Herzog⸗ thümern oder für die Herzogthümer als Konsulanten der Amtmann Springer und der Prof. Ravit beigeordnet, die zugleich beauftragt waren, das Erforderliche bei Ablieferung der Archive wahrzunehmen. Der Prof. Ravit hat schon seit längerer Zeit sein diesfälliges Man⸗ dat niedergelegt, wogegen der Amtmann Springer hier noch in be⸗ regter Eigenschaft sich aufhält.

Amerika. New⸗York, 20. Januar. Im Repräsentanten⸗ hause ist die Bill, welche den Negern in Columbia unbedingtes Stimmrecht ertheilt, mit 116 gegen 54 Stimmen durchgegangen. Privatbriefe aus New⸗Orleans bestätigen die gestern gemeldete Ueber⸗

(Megiko) durch ein aus farbigen Truppen bestehendes Infanterie⸗Regiment der Vereinigten Staa⸗ Als ihr wird diesmal

Obrist Davis ge⸗

nannt. Es sollen viele Stadtbewohner getödtet und 300 gefangen worden sein, die sich den Eroberern aber sofort anschlossen und Gar⸗ nisonsdienste verrichteten. Erst später hat General Crawford, der mit Escobedo die Nachricht von dem gelungenen Ueberfall auf amerikanischem Boden abgewartet hatte, das Kommando übernom⸗ men. Noch wird berichtet, daß Weitzel auf Escobedo’'s Verlangen ihm 200 Mann zur Aufrechthaltung der Ruhe in der Stadt zur Verfügung gestellt habe, doch erscheinen diese Mittheilungen insgesammt mehr als fraglich, nachdem Sheridan in einer aus New⸗Orleans nach Washington gesandten De⸗ pesche jede Kenntniß von dem Angrifse auf Bagdad ab⸗ lehnt. Er habe allen seinen Untergebenen die Bewahrung strenger Neutralität anbefohlen und halte sämmtliche Nachrichten über Bagdad für bloße Erfindung. Eine andere vom ⸗Herald⸗ allein gebrachte Nachricht, daß die 1 ½ deutsche Meile von der Haupt⸗ stadt Mexiko'ss gelegene Stadt Toluca den Republikanern in die Hände gefallen und daß Marschall Bazaine mit allen Kaiserlichen Truppen der Hauptstadt zu deren Wiedereroberung ausgezogen sei, bedarf ebenfalls weiterer Bestätigung. Die zwischen den Generalen Weitzel, Crawford und Mejia geführte Korrespondenz über die Hin⸗ richtung gefangener Mexikaner durch den letztgenannten General ist der Oeffentlichkeit übergeben worden. Mejia weigerte sich, von dem Proteste Weitzels Notiz zu nehmen, insofern dieser eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Mexikos sei. Weitzel seinerseits hat sich um weitere Verhaltungsbefehle nach Washington gewandt und alle Anstalten getroffen, um bis dorthin einen feindlichen Zusam⸗ menstoß zu vermeiden. Der Senat der Fenier hat ihren Kon⸗ greß auf den 19. Februar nach Pittsburg einberufen, damit er uͤber die zu ergreifenden militairischen Maßregeln beschließe. Zwölf frühere Unions⸗Offiziere, die aus Irland heimgekehrt sind, haben dem Senate berichtet, daß es dem irischen Volke an Waffen fehle, und daß sie selber sich zur Abreise gezwungen gesehen hätten, weil sie sonst verhaftet worden wären.

Aus Valparaiso liegen Nachrichten vom 18., aus Callao vom 28. ult. vor. In der politischen Lage Chbile's hatte sich gar nichts, in der Blokade nur wenig verändert. Das Geschäft in Landes⸗ produkten war sehr animirt und Kupferpreise warteten nur die Be⸗ richte aus England ab, um in die Höhe zu schnellen. Der Geld⸗ markt befand sich in heftigen Schwankungen, gemünztes Geld war gänzlich aus dem Verkehre verschwunden. Peru erfreute sich einer für jene Gegend seltenen Ruhe und Zufriedenheit mit dem Diktator, dessen Energie und liberaler Geist sehr gelobt wird.I

Der Secretair der auswärtigen Angelegenheiten von Peru⸗ Herr Pacheco, hat dem diplomatischen Corps und den Consuln durch ein Circular vom 13. Dezember die Uebernahme der Regie⸗ rung von Seiten des Obersten Prado, in der Eigenschaft des obersten provisorischen Chefs der Republik Peru angezeigt. Jacinto Albistar, der spanische Gesandte, hat von diesem Circular keine Mittheilung erhalten, und hat sich aus Peru mit seinem Gesandt⸗ schafts⸗Personal zurückgezogen, indem er den Schutz der dortigen Spanier dem französischen General⸗Konsulate anvertraute. Herr Albistar hat sich am 21. Dezember nach Europa eingeschifft.

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Berichte aus Shanghai vom 9. Januar melden: 8 lichen China erscheinen wiederum Insurgenten. Die Nyenfei⸗Rebellen haben die Kaiserlichen Truppen geschlagen.

Aus Japan wird gemeldet, daß Sir Harry Parker in Yokuhama angekommen ist. Es herrscht im Lande große Aufregung gegen das bestehende Feudal⸗System. X“

Die Nr. 5 (vom 31. Jan. c.) der Annalen der Landwirth⸗ schaft in den Königl. preußischen Staaten hat folgenden Inhalt:

XI. Sitzungsperiode des Königl. Landes⸗Oekonomie⸗Kol⸗ legiums, eröffnet am 19. Januar d. J. (Fortsetzung). Wieder⸗ holte Anwesenheit Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen. Vorlage des Herrn Ministers, betreffend die Herstellung geogno⸗ stischꝛpetrographischer Karten für den preußischen Staat. Vorlage des Herrn Ministers, betreffend einen anderen Modus für die Er⸗ mittelung der Ernte⸗Nachrichten. ““

Dankschreiben an Se. Königliche Hoheit den Kronprinzen. 1

Zur Naturgeschichte des Rapsglanzkäfers. (Ueber die zweite Generation

ddeesselben und hierauf gegründete Vertilgungsmaßregeln). Von Dr. Gallus in Sommerfeld.

richte und Korrespondenzen: Aus Paris, im Januar. (Geflügelschau). Aus dem Regierungsbezirke Stralsund. 4 giteratur: Handbuch der Alkoholometrie von Dr. phil. Adolph Th. von —Kupffer. Jahrbuch der deutschen Viehzucht nebst Stammzuchtbuch deutscher Zuchtheerden von W. Janke, A. Körte und C. v. Schmidt. Zweites bis viertes Hest für 18655. h8 Vereins⸗Versammlungen. Vom 1. bis inkl. 15. Februar. Notizen. Zur Rinderpest. Ueber den Erdtschen Hufhobel. Dr ppreise für den Monat Dezember und für das Jahr 1865. 8 Erfahrungen über den Anbau von Kürbis als Viehfutter. Personalien: Dr. Lenné todt. Butterpreise. Viehpreise. Produktenpreise.

Durchschnitis⸗ Weitere

Das offizielle Wochenblatt für das Herzogthum Lauenburg Nr. 6 vom 31. Januar ce.) enthält eine Bekanntmachung, betreffend ein mit dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck getroffenes Abkommen über den Durchzug von Truppen durch die beiderseitigen Gebiete. b“

Nachrichten

Kunst⸗ und wissenschaftliche Rückert (geb. 16. Mai

—NRach der »Weimar. Ztg.“ ist Friedrich 1789) am 31. Januar, storben. “.

Vormittag 10 Uhr 45 Minuten, in Coburg ge⸗

Statistische Nachrichten.

Die Balley Brandenburg des Johanniter⸗Ordens zählte am Schlusse des Jahres 1865 außer dem Durchlauchtigsten Herrenmeister: 9 Commendatoren, 7 Ehren⸗Commendatoren, 213 Rechtsritter, 1 Ehrenmit⸗ glied (Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Carl von Preußen) und 1506 Threnritter; zusammen 1737 Mitglieder. Von den vorhandenen 1506 Ehrenrittern haben sich 339, welche vor der Wiederaufrichtung der Balley Brandenburg dazu ernannt worden sind, an den Zwecken des Ordens bisher nicht betheiligt und beträgt demnach die Gesammtzahl aller betheilig⸗ ten Mitglieder: 1398, die sich entweder direkt der Balley oder einer der 13 Genossenschaften derselben wie solgt angeschlossen haben. 8

1) direkt der Balley: der Durchlauchtigste Herrenmeister, 2 Ehren⸗Com⸗ mendatoren, 50 Rechtsritter, 1 Ehrenmitglied und 247 Ehrenritter, zusam⸗ men 301 Mitglieder; 2) der preußischen Provinzial⸗Genossenschaft: 1 Com⸗ mendator, 23 Rechtsritter, 81 Ehrenritter, 105 Mitglieder; 3) der branden⸗ burgischen Provinzial⸗Genossenschaft: 1 Commendator, 3 Ehren⸗Commendato⸗ ren, 42 Rechtsritter, 189 Ehrenritter, 235 Mitglieder; 4) der pommerschen Provinzial⸗Genossenschaft: 1 Commendator, 20 Rechtsritter, 94 Ehrenritter, 115 Mitglieder; 5) der schlesischen Provinzial. Genossenschaft: 1 Commen⸗ dator, 16 Rechtsritter, 175 Ehrenritter, 192 Mitglieder; 6) der posenschen Provinzial⸗Genossenschaft: 1 Commendator, 21 Rechtsritter, 33 Ehren⸗ ritter, 55 Mitglieder; 7) der sächsischen Provinzial⸗ Genossenschaft: 1 Commendator, 13 Rechtsritter, 95 Ehrenritter, 109 Mitglieder; 8) der Westfälischen Provinzial⸗Genossenschaft: 1 Commendator, 9 Rechts⸗ ritter, 45 Ehrenritter, 55 Mitglieder; 9) der Rheinischen Provinzial⸗Genossen⸗ schaft: 2 Commendatoren, 8 Rechtsritter, 25 Ehrenritter, 35 Mitglieder; 10) der Genossenschaft im Königreich Württemberg: 1 Ehren⸗Commendator, 1 Rechtsritter, 32 Ehrenritter, 34 Mitglieder; 11) der Genossenschaft in den Großherzogthümern Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz: 1 Ehren⸗

Commendator, 3 Rechtsritter, 58 Ehrenritter, 62 Mitglieder; 12) der Ge⸗ nossenschaft im Großherzogthum Hessen: 3 Rechtsritter, 18 Ehrenritter, 21 Mitglieder; 13) der Genossenschaft im Königreich Sachsen: 4 Rechtsritter, 39 Ehrenritter, 43 Mitglieder; 14) der Genossenschaft im Königreich Han⸗ nover: 36 Ehrenritter, 36 Mitglieder = wie oben 1398 Mitglieder.

Gestorben sind im Laufe des Jahres 1865: 5 Rechtsritter und 45 Ehren⸗ ritter, dagegen wurden neu ernannt: 107 Ehrenritter.

London, 30. Januar. Dem Jahresausweise des hiesigen Deut⸗ schen Hospitals zufolge waren in dieser verdienstvollen Anstalt während des vorigen Jahres 920 Kranke verpflegt worden und 197 andere hatte man wegen Mangel an Raum abweisen müssen. Außer dem Hospital waren 10,339 Patienten mit ärztlichem Rath und Arzneien versehen worden (die bei Weitem größere Mehrzahl

der innerhalb sowohl wie außerhalb Unter⸗ stützten waren Engländer). Die Jahres⸗Einnahmen beliefen sich auf 4517, die Ausgaben auf 4523 Pfd. St. und bleibt für den neuen Anbau noch eine Schuld von 2000 Pfund abzutragen. . Die Regierung geht mit dem Plane um, zum ersten Male eine Censusaufnahme des Viehstandes in Greßbritannien zu veranstalten. Jeder Pächter oder sonstige Vieheigenthümer wird aufgefordert werden, am 3. März seinen Viehstand genau anzugeben, und es steht zu hoffen, daß die bezüglichen Angaben diesmal genauer sein werden, als bei anderen ähnlichen Fällen früher der Fall gewesen. 17

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vorzugsweise durch das Beispiel Schlesiens, wo eine derartige Zwangs⸗Ver⸗

GSewerbe⸗ und Haudels⸗Nachrichten.

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F. Die der Rübenzuckersteuer entsprechende Ver gütung für aus⸗

geführten Zucker, welche nach der Verfügung vom 5. Juli 1861 ge⸗ währt wird, ist durch eine Verabredung unter den Zollvereinsstaaten in ihrem Betrage dergestalt erhöht worden, daß sie vom 1. September 1866 an bis auf weiteres mit folgenden Beträgen gewährt werden soll: für Rohzucker und Farin mit 2 Thlrn. 26 Sgr. (5 Fl. 1 Kr.), für Brot⸗, Hut⸗ und Kandiszucker, so wie für gestoßenen (gemahlenen) Brot⸗ und Hutzucker mit 3 Thlrn. 15 Sgr. (6 Fl. 7 ½ Kr.) für den Centner. Trier, 29. Januar. (Tr. Ztg.) Die Post⸗Communication zwischen Trier und Coblenz, der Mosel entlang, war bisher entbehrt worden, weil eine Landstraße längs des Flusses gefehlt hat. Nachdem jetzt diese Straße vorhanden ist, soll mit dem 15. Februar eine direkte Postfahrt zwischen Coblenz und Trier, der Mosel entlang, ins Leben treten. Ferner verlautet, daß die Neue Mosel⸗Dampfschifffahrt in Kurzem eine Lokal⸗Dampfschifffahrt zwischen Cochem und Coblenz eröffnen wird. . 1 ““ Wien, 30. Januar. Die »Ostd. Post⸗ bemerkt über den Stand des Getreidehandels. Das Verhältniß zwischen Vorrath, Zufuhren und Verbrauch scheint im Allgemeinen noch immer zum Nachtheil der Verkäufer zu sein. In Ungarn ist die Ausfuhr fast gänzlich in's Stocken gerathen; die Preisnotirungen sind zwar unverändert, aber nominell. In Triest, das seither von dort, insbesondere zur Wiederausfuhr nach England, viel be⸗ zogen hat, sind die Weizenlager überfüllt. Freundlicher gestaltete sich das Geschäft auf den schweizerischen, oberrheinischen, süddeutschen und baierischen Märkten. Der theilweise Wiederbeginn der Schifffahrt und die durch Regen verstärkte Thätigkeit der Mühlen fuͤhrten allseitig zu regerer Nachfrage und hier und da auch wieder zu kleinen Preiserhöhungen. In Niederbaiern hatte man an den meisten Schrannen mehr oder minder ansehnlichen Zufschlag. 8 888 8 8 8 E1““

Landwirthschaftliche Nachrichten.

Berlin, 31. Januar. In der jetzt geschlossenen regelmäßigen Jahressitzung des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums sind, wie die »Prov.⸗Corresp.« bemerkt, unter den berathenen Gegenständen vorzugs⸗ weise die Frage wegen weiterer Maßregeln zur Abhaltung und Unter⸗ drückung der Rinderpest, wegen Abänderung der Gesetzgebung, welche den vertragsmäßigen Zinsfuß beschränken, wegen der Zweckmäßig⸗ keit und Vertheilung der Prämien in⸗ und außerhalb det land⸗ wirthschaftlichen Ausstellungen, wegen Errichtung eines landwirth⸗ schaftlichen Museums in Berlin und wegen Herstellung von Bodenkarten des preußischen Staates und zunächst des Schwemm⸗ landes hervorzuheben. 1 88 e von welcher der Landwirth seinen Viehstand durch die unheilbare Rind erseuche bedroht sieht, ist zur Zeit zu einem außerordent⸗ lichen und ungewöhnlichen Grade herangewachsen. Während bisher nur von Rußland und Oesterreich aus die Einschleppung dieser verheerenden Krankheit zu befürchten war, so grassirt die Seuche jetzt nicht nur an den östlichen, sondern auch an den westlichen Grenzen unseres Landes. Unier diesen Umständen trat die Frage, wie die gesteigerte Gefahr abgewende werden könne, in den Vordergrund der Berathungen des Kollegiums, und wurde hierbei an das Viehseuchen⸗Patent von 11803 angeknüpft. Das Re sultat der Berathungen waren mehrere Anträge, welche auf Grund des bezeichneten Patents und anderer denselben Gegenstand betreffender Verordnungen die Bildung von Zwangs ⸗Versicherungs „Gesellschaften unter den Viehbesitzern in allen Provinzen, um Entschädigung nicht nur für das gesunde, aber in Berührung mit Irankem

gekommene Rindvieh, sondern auch für das getödtete kranke und für das Diese besonderen

gefallene Vieh zu gewähren, als zweckmäßig bezeichneten. 1 gfonens bsbrschekungs⸗Gesellchasten sollen wieder unter sich in der Art verbunden sein, daß sie sich ’eine Rückversicherung gewähren, wenn bis z einem gewissen Prozentsatz die Versicherungssumme in einer Provinz ver⸗ ausgabt worden ist. Die Beschluznahme über diesen Gegenstand wurde sicherung nach dem Gesetz vom 30. Juni 1841 sehr vortheilhaft gewirkt hat, 3 hervorgerufen. Auch ist der Wunsch ausgesprochen worden, daß der Herr Finanzminister für diejenigen bedrohten Provinzen, worm noch keine Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaften bestehen, die Regierungen ermächtige, den nach der gemachten Zusage auf die Staatskasse zu übernehmenden Entschädigungs⸗ antheil unmittelbar nach Ausbruch der Seuche auszuzahlen. 8

Der Herr Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten hatte sich in Folge eines wiederholten Antrages des Abgeordnetenhauses wegen Aufhebung der gesetzlichen Beschränkungen des vertragsmäßigen Zinsfußes veranlaßt gesehen, die Vorstände sämmtlicher landwirthschaft⸗ lichen Centralvereine zur Aeußerung über diesen, die Landwirthschaft wesent⸗ lich berührenden Gegenstand aufzufordern. Die eingegangenen Gutachten waren dem Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium vorgelegt und demselben aufgegeben worden, diese wichtige Angelegenheit in den Kreis sei⸗ ner Erörterungen zu ziehen. Das Kollegium hat nach Ablehnung vieler anderer Vorschläge beantragt, die bestehenden Beschränkungen des vertragsmäßigen Zinsfußes für Darlehen mit einer nicht längeren als dreimonatlichen Verfallzeit insoweit aufzu⸗ heben, daß während der Zeit, wo die preußische Bank ihren Zinssatz über das für den allgemeinen Verkehr bestehende gesetzliche Maaß er höht, auch Nichtkaufleute für solche Dar⸗ lehen höbere Zinsen bis zu dem Zinssatz der Bank verein⸗ baren dürfen. Von 1cgas Seiten hatte man sich für die Beseitigung der land⸗ wirthschaftlichen Prämiirungen ausgesprochen und waren von dem Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten die landwirth⸗

schaftlichen Centralvereine veranlaßt worden, in dieser Angelegenheit ihr