1866 / 31 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ministerium der geistlichen, Frgi chts und 8 Medizinal⸗Angelegenheiten.

Akademie der Künste.

Programm

1.“

Große Kunst⸗Ausstellung im Königlichen Akademie⸗

von Werken leben Auslandes. 18

Gebäude zu Berlin des In⸗ und

Die Kunst⸗Ausstellung tember d. J., eröffnet und am 4. November

der Künstler

wird am Sonntag, den 2. Sep⸗

geschlossen; wäh⸗

rend dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an

Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags geöffnet sein. Nur die von angemeldeten auch dann gilt, Künstler sind, indem weder

den Künstlern selbst oder auf d

Bestimmung derselben für diese Ausstellung

darf. Die schriftlichen

von 11 bis 5 Uhr

eren Veranlassung

Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was wenn dieselben nicht mehr im die Echtheit der Arbeiten, noch die

Besitze der

zweiselhaft sein

Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke

müssen vor dem 14. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka⸗

demie eingegangen Künstlers die Anzahl und Kunstgattung Arbeiten nebst Bemerkung der die Angabe enthalten,

sein und außer Namen und Wohnort des der einzusendenden dargestellten Gegenstände, sowie ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht.

Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind un⸗

können mehrere Kunstwerke einer Nummer begriffen werden, wenn meinschaftlichen Rahmen befindlich sind. 4) Um die rechtzeitige

zulässig; auch

nur dann unter

dieselben in einem ge⸗

Anfertigung des Katalogs und Aufstellung

deer Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis

zum Sonnabend den 11. August d. J.

der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird,

geliefert werden.

5) Die Herren Künstler, welche die enken, werden hiermit besonders in Folge vielfacher Anträge von

darauf auf Seiten

bei dem Inspektorat

wovon die eine ab⸗

Ausstellung zu beschicken ge⸗

merksam gemacht, der Künstlerschaft

er oben angegebene Einlieferungs⸗Termin unabänderlich ein⸗ ehalten werden wird, und daß demgemäß kein Kunstwerk,

welches nicht bis zum der

demie eingegangen ist, den kann.

6) Zur Bequemlichkeit des Publikums

Geschäftsführung

nit dem Namen

14. August bei

und zur

des Künstlers,

muß jedes Werk an einer wenn auch

Königlichen Aka⸗

in die Ausstellung aufgenommen wer⸗

Erleichterung der sichtbaren Stelle nur durch An⸗

beften einer Karte, bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine

Verwechselung möglich ist, als Prospekten, L

andschaften, Bild⸗

nissen, der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bil⸗

des kurz angegeben werden. Anonyme Arbeiten, Kopieen,

(mit alleiniger Ausnahme der

Zeichnungen für den Kupserstich) und Studien, ferner musika⸗ lische Instrumente, so wie mechanische und Industrie⸗Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung

einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten. Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern Senats und der Akademie in einer wählende Kommission ist für die Beobachtun 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der K

Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwortlich.

bene Zweifel und Einsprachen Senat.

entscheidet

kann Niemand

des akademischen

Plenar⸗Versammlung zu

g der Vorschriften unstwerke und die Erho⸗ der akademische

Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten

ihrer Mitglieder. wicht aus gängiger Anfrage und Genehmigung stellung übersandt werden.

Kunstwerke

von ungewöhnlich schwerem Ge⸗ der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vor⸗ der Akademie zur Aus⸗ Alle anderen Einsender

haben die

Kosten des Her⸗ und Rücktransports selbst zu tragen.

Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwer

ke und die Weiter⸗

beförderung derselben an andere Kunstausstellungen, nebst den desfallsigen Besorgungen und Korrespondenzen, können nicht

von der Akademie übernommen werden, rahmung von Bildern, Kupferstichen u. sendern besorgt werden muß.

Wegen Beschädigung der Gegenstände währe

o wie auch die Ein⸗ s. w. von den Ein⸗

nd des Her⸗ und

Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genommen

werden, dagegen sorgt dieselbe für gefahr während der Dauer der Ausstellung. 3) Unangemeldete

Berlin, am 17. Januar 1866.

Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ed. Daege. 8

Versicherung gegen Feuers⸗

Sendungen werden uneröffnet zurückgewiesen.

Preisbewerbungen bei der Königlichen Akademie der Künste

I. Bewerbung um den Michael⸗Beer'schen Prei erster Stiftung.

Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael⸗Beer'schen tiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist für Genremalerei bestimmt. Die Wahl des darzustellenden Gegen⸗ standes bleibt dem eigenen Ermessen des Konkurrenten überlassen. Die Bilder müssen ganze Figuren enthalten, aus denen akademische Studien ersichtlich sind, in Oel ausgeführt sein und es soll die län⸗ gere Bildseite nicht unter 2 Fuß betragen. Es haben außerdem nach den Bestimmungen des Statutes die Konkurrenten gleichzeitig einzusenden: 1) eine in Oelfarben ausgeführte

Fest mehrere Studien nach der Natur, sowie Compositionsskizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können. Ddie eingesandten Arbeiten müssen mit folgenden Attesten ver⸗ ehen sein: 1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdischen G ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 30. Jahr nicht überschritten hat, und daß derselbe Zögling einer deutschen Kunst⸗Akademie ist; 2) daß die eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbst erfunden, und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prü⸗ sung nöthig befunden werden kann. Der Termin für die Ablieferung der Bilder an die Königliche Akademie ist auf den 14. Juli d. J. festgesetzt. Der Preis besteht in einem einjährigen 750 Thalern zu einer Studienreise nach gung, daß der Prämiirte sich 8 Monate unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Aka⸗ demie der Künste halbjährlichen Bericht erstatten muß. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. J.

II. Bewerbung um den Michael⸗Beerschen Preis zweiter Stiftung. 11

Skizze, darstellend ein Winzer⸗

Stipendium von Italien unter der Bedin- in Rom aufhalten und

Die diesjährige Konkurrenz um den Michael⸗Beerschen Preis zweiter Stiftung, zu welcher Bewerber aller Konfessionen zu⸗

zulassen sind, ist für Geschichtsmaler bestimmt. darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Kon⸗ kurrenten überlassen. Die Bilder müssen ganze Figuren enthalten, aus denen akademische Studien ersichtlich sind, in Oel ausgeführt sein, und es darf die kleinere Seite des Bildes nicht unter 2 ½ Fuß betragen.

Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzusenden:

1) eine in Oelfarben ausgeführte Skizze, enthaltend eine Dar⸗ stellung nach 1. Buch Mosis, Kap. 46, 29,

2) mehrere Studien nach der Natur, so wie Compositionsskizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können.

Der Termin der Ablieferung der Konkurrenz⸗Arbeiten ist auf den 14. Juli d. J. festgesetzt. Die eingesandten Arbeiten müssen mit glaubwürdigen Attesten versehen sein, aus denen hervorgeht: 1) daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 30. Jahr nicht überschritten hat; 2) daß derselbe Schüler einer deutschen Aka⸗ demie ist; 3) daß die eingesandten Arbeiten von dem Bewerber selbst angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig be⸗ funden werden kann.

Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Königliche Akademie halbjährlichen Bericht erstatten muß.

Die Wahl des

der Akademie am 3. August d. J. Berlin, den 25. Januar 1866. 8 Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

1

Berlin, 3. Februar. Seine Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, den nachbenannten, in den Elbherzogthümern be⸗ schäftigten Beamten die Erlaubniß zur Anlegung der von des Kaisers

von Oesterreich Majestät ihnen verliehenen Decorationen zu ertheilen,

und zwar:

Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung

des

1 ost⸗Inspektor iewen, .

g e Verdienstkreuzes mit

dem Post⸗Kommissarius Wagener, so wie des goldenen Verdienstkreuzes:

den Post⸗Assistenten Schönwald u d Hoffmann

der Krone:

8

1“ 8 8

5. Februor. Se. Majestät der König haben Aller⸗ den nachbenannten Offizieren des 1. Westfälischen usaren⸗Regiments Nr. 8 die Erkaubniß zur Anlegung der von des

Königs von Bayern Majestät ihnen verliehenen Orden zu ertheilen,

var:

und eComthur⸗Kreuzes des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael: dem Oberst⸗Lieutenant von Rantzau, ments, sowie

des Ritterkreuzes dieses Ordens:

dem Rittmeister von Cranach und en Seconde⸗Lieutenants Haelmigk und Freiherrn v 8

Berlin,

Commandeur des Regi⸗ 3

Nichtamtliches.

Preußen. B erlin, 5. Februar. Se. Majestät der König wohnten gestern mit Ihrer Majestät der Königin dem Gottesdienste im Dome bei und empfingen demnächst im Palais den Oberst von Mertens vom Ingenieur⸗Corps, den Hauptmann D. Lennéê, welcher die Ehre hatte, die Orden seines Onkels, des verstorbenen General⸗Garten „Direktors Lenné, zu über⸗ reichen, und den Herzog von Sagan. Um 1 Uhr Vormit⸗ tags nahmen Se. Majestät mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Frau Kronprinzessin im Atelier des Pro⸗ fessors Wolf das Modell zum Piedestal des Denkmals Friedrich Wil⸗ helm's III. in Augenschein, und empfingen nach einer Spazierfahrt den Minister⸗Präsidenten Grafen von Bismarck zum Vortrage. Das iner nahmen die Majestäten bei den Kronprinzlichen Herrschaften ein. Heute nahmen Se. Majestät der König in Gegenwart des Kommandanten militairische Meldungen entgegen, darunter die des Oberst von Frankenberg⸗Ludwigsdorf, Commandeur des Posenschen Ulanen⸗Regiments Nr. 10, des Oberst von Trotha, Commandeur des 2. Schlesischen Husaren⸗Regiments Nr. 6, des Oberst von Hart⸗ mann, Commandeur des 7. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 60 und des Oberst von Bülow, Commandeur des Westphälischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 7. Demnächst hatten der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Costenoble und der Geheime Ober⸗ Post⸗Rath von Mühler, und der Minister der geistlichen Angelegen⸗ heiten von Mühler, sowie der Minister des Königlichen Hauses Frhr. von Schleinitz Vorträge, nach deren Beendigung Se. Majestät dem Grafen von Repentlow⸗Farve einer Audienz ertheilten. Am Abend werden die Majestäten dem Ball beim Prinzen Albrecht önigliche Hoheit beiwohnen. 8 8 8 1 8 8b .“ die Königin beglückwünschte vorgestern Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Karl zu ihrem Geburts⸗ tage. Das Familien⸗Diner fand bei den Königlichen Mäͤzestetten statt. Ihre Majestät die Königin war in der 5. Vorlesung des Wissenschaftlichen Vereins anwesend. 8 1 Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz un die Kronprinzessin statteten am 3. d. M. Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Karl einen Gratulationsbesuch ab und wohnten Abends der Soirée im Palais Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Karl bei. w“ 6 Am d. M. begab Sich Se. Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz zum Gottesdienst in den Dom und empfing darauf den eng⸗ lischen Geschäftsträger Mr. Lockwood und den Hofstallmeister von Rauch, während Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin der Herzogin von Ratibor, der Fürstin von Pleß und der Gräfin Eber⸗ hard zu Stolberg⸗Wernigerode Audienzen ertheilte. Von beiden hohen Herrschaften gemeinschaftlich wurde der Großherzoglich hessische Gesandte Freiherr von Wamboldt empfangen. Ihre Majestäten der König und die Königin, Seine Königliche Hoheit der Fürst zu Hohenzollern, die Prinzessin Marie und der Prinz Carl zu Hohenzollern erschienen um 5 Uhr zum Diner im Kronprinzlichen Palais. 1 Marienburg, 2. Februar. Gestern tagte hier unter dem Vorsitz des Herrn Superintendenten Hahn aus Altfelde ein Comité, welches sich bereits früher konstituirt hatte, um die weiteren Schritte zur Errichtung einer ev angelischen Diakonissen⸗Anstalt vor⸗ zubereiten. Aus dem dort Vorgetragenen ergab sich, daß den Be⸗

u danken sind. bereits über 10 und die Herren daß auf ihren Listen eine eben so groß gehoben werden könnte. Auch demselben, indem er vom 2 Diakonissen den Unterhalt

mühungen des Comité's seh Baar eingezahlt waren Landgeistlichen zeigten an, Summe verzeichnet stehe und jederzeit der Kreistag betheiligte sich offiziell an 1. April d. J. bis auf Weiteres für gewährt.

Cöln, 2. Februar. in der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten 3 betreffende Antrag fiel mit 18 gegen 6 Stimmen, dagegen erklärte man sich damit einverstanden, daß die Gebühr auf zehn Thaler sür die vermögenden und auf fünf Thaler für die weniger bemittelten Einwanderer herabzusetzen. Außerdem wurde noch beschlossen, Einwanderern aus Orten, wo kein Einzugsgeld existirt, auch in kein Einzugsgeld zu erheben und zugezogenen Personen;

Ablauf eines Jahres die Stadt wieder verlassen haben, zurückzuzahlen.

Aachen, 2. Februar. Das Ministerium der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten und das Ministerium des Innern haben, der »Aach. Ztg.⸗ zufolge, unter dem 24. v. M. zur Ausführung des Baues der Bezirks⸗Irren⸗Anstalt zu Düren die Ge⸗ nehmigung ertheilt. Der Bau und die Einrichtung derselben sind unter Benutzung der in neuerer Zeit bei Neubauten solcher Anstalten gemachten Erfahrungen durch Ministerial⸗Kommissarien sorgfältig geprüft und nach erfolgter Superrevision in der Ministerial⸗Abthei⸗ lung für Bauwesen durch die obengenannten Ressort⸗Ministerien fest⸗ gestellt worden. Die Anstalt soll zunächst Pflege⸗Anstalt, zugleich aber auch Heil⸗Anstalt werden. Se. Majestät der König haben dem Beschlusse der Stände des Landkreises Aachen wegen Anschlusses an die in Düren zu begründende Bezirks⸗Irrenanstalt und Verwendung einer Summe von 6000 Thalern zu jenem Zwecke die Allerhöchste Genehmigung ertheilt. Ebenfalls ist den Beschlüssen der Stände des Kreises Montjoie, die vorhandenen Fonds zu jenem Zwecke zu verwenden, die Genehmigung ertheilt worden. 8

Schleswig⸗Holstein. Mit dem 15. k. M. ist den „Hamb. Nachr.⸗ zufolge die Aufhebung der zollfreien Einfuhr von sämmt⸗ lichen Gegenständen, die für das im Herzogthum Schleswig garni⸗ sonirende Königl. preußische Militair noch seit der letzten Kriegszeit bestand, angeordnet. 2 1

Eckernförde, 2. Februar. Die »Eckernförder Zeitung⸗ schreibt: Das hiesige Bataillon geht heute nach Missunde, um den Jahrestag der Schlacht durch eine Trauer⸗Parade und Schmückung der Gräber zu feiern. Die Cappeler Garnison bleibt wieder dort. Das hiesige Comité⸗Mitglied des Nord „Ostsee⸗Kanals, Kaufmann Lange, geht auf erhaltene Aufforderung nächstens behufs Zusammen⸗ tritts des Comités nach Berlin.

Aus Arnis, 31. Januar, 1 Man beabsichtigt, die Insel Arnis durch die auch auf dieser Seite der Insel hin landfest zu machen. Zu dem Ende ist eine Deputation an den Gouverneur von Manteu⸗ beordert gewesen, in Folge dessen der Ober⸗Wege⸗Inspektor und der Wege⸗Inspektor Christensen vor Kurzem hier eintrafen, um die Sondirung des Terrains vorzunehmen, welche eine Tiefe, inkl. des Schlammbodens, von ca. 12 14 Fuß ergeben haben soll; da nun der Damm den gewöhnlichen Wasserstand um 5 6 Fuß über⸗ steigen soll, so wird der ganze Damm, bei einer Länge von circa 30 Ruthen, die Stärke von 18 20 Fuß erreichen. Außer der dadurch um Vieles erleichterten Passage würde durch die Trocken⸗ legung des Noers ein bedeutendes Areal an Land gewonnen werden.

Kiel, 31. Januar. Auf dem Königlichen Marinedepot, schreibt die „Nord. Ztg.“, machen die projektirten Bauten große Fortschritte, nachdem im Laufe der vorigen Woche das seit mehreren Wochen von Danzig mit Bauholz für den Inventarienschuppen er⸗ wartete große dreimastige Schiff endlich vor dem Königlichen Marine⸗ depot zu Anker gegangen ist. Eine große Anzahl Zimmerleute sind bereits damit beschäftigt, den letzten und größten Schuppen auf dem Terrain des Marinedepots aufzurichten. Die Ar⸗ tillerie- und Materialien Schuppen, mit Schiefer gedeckt, sind äußerlich vollendet und gewähren sowohl vom Wasser wie vom Lande aus gesehen einen großartigen und hübschen An⸗ blick. Augenblicklich wird an der inneren Einrichtung dieser Schuppen gearbeitet. Das Terrain, auf welchem die Schuppen erbaut sind, wurde zeitweilig im Herbst und Frühjahr bei Nord⸗ und Oststürmen unter Wasser gesetzt; um diesem Uebelstande abzuhelfen, ist das Ter⸗ rain um ca. 6 Fuß mit Sand, welcher durch eine 10 Fuß hohe Mauer von Steinpackwerk gegen die Sturmfluthen geschützt wird, aufgeschüttet worden.

2. Februar.

Die Abschaffung des Einzugsgeldes wurde berathen.

wird der »Eckf. Ztg.“⸗ berichtet: Abdämmung des Noers

(Nordd. Ztg.) Im Auftrage des Statthalters Frhrn. v. Gablenz ist gestern dessen persönlicher Adjutant, Ober⸗ lieutenant Weber und Hauptmann p. Gampert, vom österreichischen 22. Feldjägerbataillon zu der heute stattfindenden zweijährigen Ge⸗ dächtnißfeier des denkwürdigen Preußischen Angriffs bei Missunde, nach dort abgereist. Genannte Herren, sowie mehrere Preußische Marineoffiziere werden dem zu heute veranstalte Ball bei dem

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