1866 / 32 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 Tages⸗Ordnung. 6te Sitzung des Hauses der Abgeordneter . am Donnerstag, den 8. Februar 1866, Mittags 1 Uhr.

1) Vereidigung derjenigen Mitglieder des Hauses, die den ver⸗ fassungsmäßigen Eid noch nicht geleistet haben. 8 b

2) Interpellation des Abgeordneten Wachsmuth), betreffend die in dem ersten Blatte der Gesetz⸗Sammlung dieses Jahres ent⸗ haltenen drei Königlichen Verordnungen.

3) Interpellation des Abgeordneten von Bonin wegen Vor⸗ legung eines Gesetz⸗Entwurfs, betreffend die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht während des Friedensstandes und deren Vergütung. .

4) Mündlicher Bericht der Kommission für Handel und Ge⸗ werbe über die Petition des Vorsitzenden des Berliner Arbeiter⸗ vereins Bandow, um Erlaß eines neuen den Anforderungen der Gegenwart entsprechenden und allen Staatsbürgern gleiche Rechte gewährenden Paßgesetzes. Referent: Abgeordneter Dr. Becker (Dortmund).

Berlin, 6. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Konsul in Bangkok, Kaufmann Leßler, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Ersten Königs von Siam Majestät ihm verliehenen Königlich Siamesischen Haus⸗Medaille in Gold zu ertheilen.

Pvreußen. Berlin, 6. Februar. Se. Majestät der König nahmen hegte die Vorträge des Kriegsministers und Mi⸗ litair⸗Kabinets und dis Polizei⸗Präsidenten, so wie im Beisein Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneurs und Kommandanten militatrische Meldungen entgegen.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern die Meldungen des Oberst von Borcke, Commandeur des 5. Pom⸗ merschen Infanterie⸗Regiments Nr. 42, des Premier⸗Lieutenants von Bülow und der Seconde⸗Lieutenants von Schlieffen I. und II., vom Kürassier⸗Regiment Königin (Pommersches) Nr. 2 entgegen, empfing den auf der Durchreise nach Kiel hier anwesenden Oberst von Mertens, vom Ingenieur⸗Corps, den Domberrn Dr. Richter aus Posen, den Ober⸗Schloßhauptmann Grafen Keller und begab Sich Abends zum Ball zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht.

Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin ertheilte Vormittags dem Kammerherrn Hans Edlen Herrn zu Putlitz eine Audienz.

Lauenburg. Ein Extrablatt der »Lauenburgischen Zeitung⸗ vom 5. Februar berichtet: Der Landtag wurde am 3. d. Mts., 11 ½ Uhr, mit einer Einleitungsrede des Präsidii eröffnet, in welcher auf die jetzige glückliche Lage des Landes seit der Vereinigung des Herzogthums mit Preußen hingewiesen wurde und die mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den König schloß.

Propos. I. Schreiben der Regierung vom , Sanuar d. J. be⸗ treffend Vorlage eines Entwurfes zu einem für das Herzogthum Lauenburg zu erlassenden Postgesetze. Beschlossen: eine Kommission zur Begutach⸗ tung niederzusetzen.

Propos. II. Schreiben der Regierung, betreffend die Bewilligung der Militairzuschußgelder pro 1. April 186 %⅞. Einstimmig bewilliget.

Propos. III. Antrag des Abgeordneten Bauervogtes Thölke, betref⸗ fend Bewilligung von Diäten an die Landtagsabgeordneten. Ist mit 9 gegen 8 Stimmen angenommen; muß jedoch nach der bestehenden Verfassung auf dem nächsten ordentlichen Landtage zum 2. Male zur Abstimmung gelangen.

Propos. V. Mittheilung über die Kosten der von Ritter⸗ und Land⸗ schaft bei Anwesenheit Sr. Majestät des Königs veranstalteten Festlich⸗ keiten. Die Rechnungen sind vorgelegt und hat die Versammlung nichts dabei zu erinnern.

Propos. VI. Mittheilungen mehrerer von der Regierung eingegan⸗ genen Schreiben, so wie wegen einer vom Landraths⸗Kollegium an Se. Majestät den König gegangenen Allerunterthänigsten Vorstellung wegen Nichtübernahme eines Theiles der dänischen Staatsschulden.

Durch Vorlesen sind zur Kunde der Versammlung gebracht: 1) Schrei⸗ ben der Regierung vom 9/11. Oktober 1865 mit der über die Besitz⸗ ergreifung des Herzogthums und der Beeidigung der Beamten, so wie der Erbhuldigung erwachsenen Protokolle. 2) Schreiben des Staats⸗ Ministers Grafen von Bismarck vom 30. September 1865, betreffend Bestätigung der Lauenburgischen Landesverfassung. 3) Allerunterthänigste Vorstellung des Landraths⸗Kollegii vom 16. Oktober 1865 wegen Nicht⸗ übernahme eines Theiles der dänischen Staatsschulden.

Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 3. Februar. Das heute ausgegebene 8. Stück des »Verordnungsbl. f. d. Herzogthum Schleswig“ bringt die folgende Bekanntmachung des Civilcommissairs vom 1. d., betreffend die Einsendung von Concessionen, Privilegien, Donationen und sonstigen Begnadigungen zur Confirmation:

4

Marsfelde.

wieder fort.

sephine auf der ihren Namen führenden Avenue richtet werden.

„»Nachdem bereits in Gemäßheit einer desfalligen Allerhöchsten R. solution durch eine Bekanntmachung des früheren Ministeriums für das Herzogthum Schleswig unter dem 4. Dezember 1863 in Veranlassung des eingetretenen Thronwechsels Landesherren ertheilten oder resp. bestätigten Konzessionen, Privilegien und sonstigen Begnadigungen unter Einreichung von Gesuchen um die Confir matienen derselben verfügt worden, auch eine große Anzahl von Gesuchen dieser Art, welche wegen der inzwischen eingetretenen kriegerischen Verhälk nisse nicht zur Erledigung gelangt waren, hierher abgeliefert worden sind haben nunmehr Se. Majestät der König Allergnädigst zu verfügen geruht, daß die von den früheren Landesherren des Herzogthums Schlez. wig ertheilten, der Bestätigung bedürfenden Konzessionen zc. Allerhöchs demselben unterbreitet werden sollen. 8

Mit Rücksicht hierauf wird ein Jeder, welchem von den früheren Landesherren des Herzogthums Schleswig eine Konzession, ein Privile⸗ gium oder eine sonstige Begnadigung verliehen worden, wodurch Gerecht. same ertheilt sind, die ihrer Natur nach fortwährend und wiederholt aus. geübt werden, so wie Jeder, dem von den früheren Landesherren eine Allerhöchste Bestätigung solcher Konzessionen und Privilegien ꝛc. bewilligt worden ist, hierdurch aufgefordert, sich, wenn er im Genusse seiner bisherigen Gerechtsame zu verbleiben wünscht, ohne Rücksicht darauf, ob er berettz um die Bestäaͤtigung derselben nachgesucht hat oder nicht, und ob ihm auf sein Gesuch ein Bescheid ertheilt ist oder nicht, mit einem desfälligen event, erneuerten Gesuche an die schleswigsche Regierung zu wenden. Dem Ge. such ist die Original⸗Urkunde, insofern dieselbe nicht schon früher eingesandt worden, nebst einer Abschrift derselben beizulegen und wenn das Original bereits eingesandt oder aber etwa verloren gegangen sein sollte, so is dieses unter genauer Angabe des Inhalts und Datums der Urkunde in dem Gesuche ausdrücklich zu bemerken.

Die Einsendung muß vor dem 1. Mai d. J. beschafft sein und kann Niemand gewärtigen, daß auf die nach diesem Termin einkom. menden Gesuche weitere Rücksicht genommen und diejenigen Konzessionen, Privilegien und sonstigen Begnadigungen der angegebenen Art, um deren Bestätigung nicht innerhalb der gedachten Frist nachgesucht ist, noch ferner werden anerkannt werden.

Vorstehendes wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung für Alle, die es angeht, mit dem Hinzufügen bekannt gemacht, daß wegen der Confirmation aller derjenigen Konzessionen und Bewilligungen, welche zufolge Allerhöchster Autorisation von den früheren Immediatkollegien, der vormaligen schleswig⸗holsteinischen Regierung und den vormaligen Ministerien, im Namen des Landesherrn und unter Beidrückung des Landesherrlichen Siegels ausgefertigt worden sind, eine weitere Verfügung vorläufig vorbehalten bleibt.«

Frankreich. Paris, 4. Februar. Der »Moniteur« bringt einen kurzen Bericht über den Fortgang der Arbeiten auf dem Die Erdaufschüttungen betragen bereits 88,000, die Ab⸗ tragungen 116,000 Kubikmeter. Von dem Mauerwerk sind 18,000 Kubikmeter vollendet und man hofft, daß Ende März sämmtliche Fundamente gelegt sind. Das ausnahmsweise günstige Wetter der letzten Zeit ist den Arbeiten so zu Statten gekommen, daß sie be⸗

reits weiter gediehen sind, als dies in den Uebernahmsverträgen vor⸗

gesehen war.

Der »Moniteur« enthält den Nekrolog des vor wenigen Tagen verstorbenen Senators Doret. Er gehörte früher der Marine an. 1815 befand er sich als Schiffsfähnrich auf der Insel Aix, und er war es damals, der im Verein mit andern Marineoffizieren und Seekadetten ein Schiff ausrüstete und dem Kaiser den Vorschlag machte, ihn durch das englische Geschwader hindurch nach den Ver⸗ einigten Staaten zu bringen. Unter der Restauration ward er ab⸗ gesetzt und setzte erst unter der Juli „Monarchie seine See⸗Carriere 1853 wurde er zum Senator ernannt. Doret wurde 77 Jahre alt.

Es wird jetzt, wie der »Moniteur« mittheilt, der Kaiserin Jo⸗ ein Denkmal er⸗ Die Ausführung ist demselben Bildhauer, Vital⸗ Dubray, übertragen, der bereits für die Insel Martinique, wie für das Museum von Versailles die Statue Josephinens angefertigt hat.

Der »Patrie« geht eine Depesche aus Saigun vom 5. Januar zu, welche meldet, daß Kaiser Tu⸗Duc einen Großoffizier seines Hauses abgesandt hatte, um dem Vice⸗Admiral de la Grandière zu seiner Rückkehr nach Cochinchina Glück zu wünschen. Der Kaiser ließ gleichzeitig anzeigen, daß er sich an der großen Ausstellung von 1867 in Paris mit betheilgen werde, und daß die Produkte ana⸗ mitischer Industrie in Hue gesammelt werden soll über Saigun nach Frankreich gesandt zu werden. 8

Schweden. Stockholm, 31. Januar. Der Minister des Aeußern, Graf v. Manderström, hat dem Constitutions⸗Ausschusse gestern die von diesem begehrten diplomatischen Aktenstücke in Be⸗ treff der deutsch⸗dänischen Streitfrage überliefert.

Der Bauernstand des Reichstages hat die Proposition des

Oekonomie⸗Ausschusses angenommen, nach welcher Schweden, Nor⸗

weger und Dänen hinsichtlich der Niederlassung, der Gewerbefreiheit und des Handelsrechts gleichberechtigt sein sollen. Der Priesterstand hat sich aber gegen die Gleichberechtigung der Dänen erklärt.

Die Gerüchte von dem bevorstehenden Rücktritte des Grafen von Manderström, des Freiherrn von Gripenstedt und des Staatsraths Lagerstrale werden durch die Göteborg Handels-

die Einsendung aller von den frühern

farts-Tidning bestätigt. Ein bestimmter Termin für die

ldung des Ministeriums ist jedoch bis jetzt nicht bekannt ge⸗ ne 8 A“

Ius u 11 Dänemark. Kopenhagen, 3. Februar. ) Die vom Landsthing beschlossene Ordnung der Jurisdictionsverhältnisse in den vormals schleswigschen Distrikten erhielt gestern nicht den Beifall des Folkethings, vielmehr genehmigte das letztere fast einstimmig einen Vorschlag des Ausschusses, welcher sich übrigens im Allgemeinen mit den im Landsthing geäußerten Ansichten einver⸗ standen erklärte, namentlich: daß am Besten eine Verschmelzung mit jütischen Landdistrikten stattfinde. »Der §. 2 lautet nun: „Die Kirchspiele Dally, Wonsild, Bjert, Stenderup, Weistrup, Heils und Oedis, so wie die nicht abgetretenen Theile der Kirchspiele Taps und Frörup werden vereinigt mit den Kirchspielen Skanderup, Hjarup, Wam⸗ drup, Seest, Eltang, Harthe, Bramdrup, Alminde, Starup, Nebel und Wiuf, und bilden eine Jurisdiction unter dem Namen der »Koldinger Harde«. Diese Kirchspiele werden insgesammt unter das Amt Weile und Stift Ripen gelegt. Das Koldinger Landkirchspiel wird mit der Juris⸗ diction der Stadt Kolding vereinigt ꝛc.«

Diese Ordnung ist nun als definitiv zu betrachten, da das Landsthing schon wegen Zeitmangels, d. h. um überhaupt das wich⸗ tige Gesetz noch in dieser Session zu Ende zu bringen, sich damit einverstanden erklären wird. 3

Amerika. New⸗York, 20. Januar. Der Finanz⸗Minister hat die Zollämter angewiesen, die Einführung von keinerlei fremden Häuten zu gestatten, ohne zuvor in jedem einzelnen Falle von ihm Instruction eingeholt zu haben, da erst neuerdings ein von Bristol in Fayal angekommenes Schiff Häute geladen gehabt habe, die von an der Rinderpest in England gefallenem Vieh herrührten. Der radikale Bundes⸗Senator Chanter von Michigan ist an die Spitze einer Actien⸗Gesellschaft getreten, um in Detroit ein großes radikales Blatt zu gründen, dessen Leitung, wie die „»New⸗Yorker Abendztg.⸗ schreibt, Karl Schurz anvertraut werden soll.

In Buenos⸗Ayres, 2. Dezember, war man der Meinung, daß die brasilische Eskadre nicht vor einem Monate den Parana hinaufgeben könnte, um den Versuch zu machen, die Passage von Humaita zu forciren, wo der Präsident Lopez sich mit seiner ganzen Macht verschanzt hat. .

1 Telegraphische Depeschen

aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Büreau 8 6. Februar, Vormittags. In der gestrigen Sitzung des Reichsraths erklärte der Finanzminister, die von den deutschen Großmächten und Dänemark eingesetzte inter⸗ nationale Finanz⸗Kommission habe die Verpflichtung der Herzog⸗ thümer anerkannt, die gebührende Quote von den durch den Thron⸗ wechsel 1863 veranlaßten Pensionen und Unterstützungen zu zahlen. Die von den Herzogtbümern an Dänemark nach dem Friedens⸗ Traktat zu leistende Refusion beträgt pro 1866 1,748,748, pro 1867 1,738,238 Reichsbankthaler

Kopenhagen;

Zum Staa

Die Preußische Bank.

Ebenso wie die Seehandlung, ist auch die Preußische Bank unter der Regierung Friedrichs des Großen neu geschaffen. Sie erhielt ihre ursprüng⸗ liche Einrichtung durch das Reglement vom 29. Oktober 1766, ihre jetzige durch die Bankordnung vom 5. Oktober 1846.

Nach der letzteren bildet die Bank mit ihren Comtoiren, Kommanditen und Agenturen ein gemeinschaftliches, von der Finanz⸗Verwaltung des Staats unabhängiges Institut, das unter der allgemeinen Oberaufsicht des Staats steht. Diese letztere wird von einem Bank⸗Kuratorium ausgeübt.

Dem gesammten Institute ist ein Chef und Königlicher Kommissarius und unter diesem ein Hauptbank⸗Direktorium vorgesetzt , während die Bank⸗ antheilseigner die ihnen beigelegten Rechte durch eine Versammlung der Meistbetheiligten und durch die aus ihrer Mitte gewählten Ausschüsse und Beigeordneten nach Maßgabe der Bankordnung ausüben.

Die Bank ist bestimmt, den Geldumlauf des Landes zu befördern, Kapitalien nutzbar zu machen, Handel und Gewerbe zu unterstützen und einer übermäßigen Steigerung des Zinsfußes vorzubeugen. Wie dieselbe zur Erreichung dieser Zwecke bisher gewirkt und sich dadurch der Landes⸗ wohlfahrt nützlich gemacht hat, ist genügend bekannt. Sie treibt die man⸗

nigfachsten Geld⸗, Wechsel⸗ und Effekten⸗Geschäfte, kauft und verkauft edle

Metalle ꝛc., nimmt Werthsachen und verschlossene Pakete gegen Ausstellung von Depositalscheinen und eine dafür zu entrichtende Gebuüͤhr in Verwah⸗ rung. Andere kaufmännische Geschäfte, namentlich Waarenhandel, sind ihr untersagt.

Das Betriebskapital der Bank besteht aus dem vom Staate und von

Privatpersonen eingeschossenen Kapitalien, aus einem Reservefonds und aus den von Behörden ꝛc. unter Garantie des Staats eingelegten Depositen.

Die Besoldung ꝛc. der Beamten der Bank, mit Ausschluß der des Chefs, so wie alle mit dem Geschäftsbetriebe des Instituts verbundenen Unkosten werden aus den eigenen Mitteln desselben bestritten.

Von dem Gewinne der Bank beziehen die Bankantheils⸗Eigner für ihren Einschuß 4 ½ pCt., und der Staat für seinen Einschuß 3 ½ pCt.; außer dem hat die Bank in Folge des mit dem Königlichen Finanzministerium geschlossenen Vertrages vom 28. Januar 1856 und des Gesetzes vom 7. Mai desselben Jahres, zur Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihe de 1856 einen Zuschuß von jährlich 621,910 Thlr. zu leisten. Von dem Mehrbetrage des Gewinns fleßt zum Reservefonds und der dann noch verbleibende Theil desselben wird zur Hälfte unter die Bankantheils⸗Eigner als Extra⸗ Dividende vertheilt und zur andern Hälfte an die Staatskasse gezahlt. .

Die Zinsen von dem Einlage⸗Kapital des Staats sind für 1866 auf Höhe von 66,423 Thlr. und der Gewinn⸗Antheil desselben auf Höhe von 570,667 Thlr. veranschlagt. Beide Beträge, so wie der vorerwähnte Zu⸗ schuß von 621,910 Thlr. befinden sich sub Kap. 10 des Staatshaushalts⸗ Etats pr. 1866 in Einnahme nachgewiesen. Gegen den Anschlag des Vor⸗ jahres hat der gedachte Gewinn⸗Antheil nach dem Durchschnitt der wirk⸗ lichen Einnahmen der letzteren Jahre um 312,000 Thlr. höher angenommen werden können.

Die Verfassungs⸗Urkunde für den preußischen Staat, vom 31. Januar 1850, ist in neuer Ausgabe, unter Berucksichtigung der Gesetze vom 30. April 1851, 21. Mai 1852, 5. Juni 1852, 7. und 24. Mai 1853, 30. Mai 1855, 14. und 30. April 1856, 18. Mai 1857, 27. Juni 1860 und der Verordnung vom 10. November 1865 bearbeitet so eben im Verlage der Königl. Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) erschienen.

Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗Dep artements (Nr. 5, ausgegeben den 3. Februar) enthält eine General⸗Verfügung vom 25. Ja⸗ nuar c., die Eröffnung der Eisenb ahn zwischen Viersen und Kaldenkirchen betreffend.

Statistische Nachrichten.

r. Herrenhaus. Nach dem von der Matrikel⸗Kommission des Herrenhauses erstatteten Berichte zählt dasselbe gegenwärtig 246 wirkliche Mitglieder. Wären alle Stellen besetzt, zu denen eine Berechtigung existirt, so würde der Bestand des Hauses die Zahl von 290 Mitgliedern erreichen, nämlich:

. 1 erblicher Berechtigung: a) nach §. 2 ad 1 der Königl. Ver⸗ ordnung vom 12. Oktober 1854 berechtigte Häüpter der Fürstlichen Hãuser von Hohenzollern⸗Hechingen und Hohenzollern⸗Sigmaringen 2, b) nach §. 2 ad 2 eben daselbst berechtigte Häupter der vormaligen Deutschen reichsstän⸗ dischen Häuser 16, c) nach §. 2 ad 3 ebendaselbst berechtigte Fürsten, Grafen und Herren 56, d) erbliche Herren durch besondere Königl. Ver⸗ leihungsurkunde 9, in Summa 83 erbliche Mitglieder.

II. auf Lebenszeit berufene Mitglieder und zwar A. in Folge Präsentation a) von den Stiftern 3, b) von den Provinzial⸗Verbänden der Grafen 8, c) von den Verbänden der Familien 11, d) von den Verbänden des alten und des befestigten Grundbesitzes 90, e) von den Landes⸗Univer⸗ sitäten 6, f) von den Städten 35, in Summa 153 berufene Mitglieder auf Präsentation; B. die Inhaber der vier großen Landesämter im König⸗ reich Preußen 4 C. aus besonderm Allerhöͤchsten Vertrauen 50 und dar⸗ unter 15 zugleich zu Kron⸗Syndicen bestellte, in Summa 290 Mitglieder.

Von diesen ruhen indessen die Stimmen: a) in der Kategorie der erb⸗ berechtigten Mitglieder, die der Besitzer: 1) der Grafschaft Stolberg⸗Werni⸗ gerode 2) der Grafschaft Wittgenstein (Antheil Berleburg, 3) der Grafschaft Wied 4) der Standesherrschaft Amtitz 5) der freien Standesherrschaft Drehna 6) des Majorats⸗Fürstenthums Carolath⸗ Beuthen 7) der freien Standesherrschaft Fürstenstein 8) des Majo⸗ rats Grafenort 9) des Fürstenthums Jägerndorf und Troppau 10) des Fideikommisses Klein⸗Oels 11) der freien Standesherrschaft Kynast 12) des Fideikommisses Langenbielau 13) der freien Standes⸗ herrschaft Muskau 14) der freien Standesherrschaft Beuthen und Tar⸗ nowitz⸗Neudeck 15) des Fürstenthums Oels 16) des Fürstenthums Sagan 17) des Fürstenthums Krotoszyn 18) des Amts Walter⸗ Nienburg 19) der Herrschaft Cappenberg und Scheda 20) der Herr⸗ schaft Alme. b) Von den zur Präsentation berechtigten Körper⸗ schaften: 1) die des Domkapitels zu Brandenburg 2) die des Grafen⸗ verbandes der Provinz Posen 3 6) zwei des Landschafts⸗Bezirks Ma⸗ suren, welcher wegen unzureichender Wäahlerzahl mit dem Landschafts⸗Bezirk Litthauen hat vereinigt werden müssen, und zwei des Landschafts⸗Bezirks Litthauen, 7) eine des Landschafts⸗Bezirks Marienburger Land 8 und 9) zwei des Landschafts⸗Bezirks Süd⸗Pomerellen 10) eine des Landschafts⸗Bezirks, Fürstenthümer Schweidnitz und Jauer 11) eine des Landschaftsbezirks Posen 12) eine des Landschaftsbezirks Meseritz 13) eine des Landschaftsbezirks Münsterland 14) eine des Landschaftsbezirks Nieder⸗Berg und Nieder⸗Jüͤlich 15) die der Universität Halle 16 bis 22) die der Städte Königsberg, Danzig, Memel, Berlin, Posen, Bromberg, Cöln. ec) Von den Inhabern der vier großen Landes⸗ Aemter in Preußen, die des Landhofmeisters und Obermarschalls, in Summa 44, bleiben wie oben angegeben 246. 1 1 .

Davon sind bis jetzt nicht eingetreten; der Fürst zu Hohenzollern⸗Hechingen, der Fürst zu Bentheim⸗Steinfurt, der Fürst zu Salm⸗Horstmar, der Fürst zu Solms⸗Braunfels, der Fürst zu Thurn und Taxis, der Herzog von Württemberg, Franz Graf zu Stolberg⸗Wernige (Peterswaldau), Botho