1866 / 33 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Preußen. 3 Regierungsbezirk Königsberg. Obligation es Wehlauer ö“

ittr.

No. Thaler Preußisch Courant. bestätigten Kreistags⸗

1 Auf Grund des unterm 1 beschlusses vom 20. September 1864 wegen Aufnahme einer Schuld von 67,100 Thlr. bekennt sich die ständische Kreis⸗Kommission für die Chaussee⸗ bauten im Weblauer Kreise Namens des Kreises durch diese, für jeden In⸗ haber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen sind.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von. Thalern geschieht vom Jahre 1867 ab aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des gesammten Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1867 ab in dem Monate Februar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmt⸗ liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt vier, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg, sowie in dem Wehlauer Kreisblatte und in dem Koͤniglichen Staats⸗Anzeiger.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Jerminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ schreibung, bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse des Wehlauer Kreises und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗Termins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗Coupons der späteren Fälligkeits⸗ Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, dem Rückzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden, so wie vier Jahren vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗ verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Theil I. Titel 51. §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Wehlau.

Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind.. halbjährige Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres.. qusgegeben. Für die weitere Zeit wer⸗ den Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommu⸗ nal⸗Kasse des Wehlauer Kreises gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗ Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus⸗ händigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldver⸗ schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt.

Tapiau, den (618.

Die ständische Kreis⸗Kommission für die Chausseebauten im Wehlauer Kreise.

welche innerhalb dreißig Jahren nach sp die innerhalb an gerechnet,

. Regierungsbezirk Königsberg. 8⸗Coupon zu der Kreis⸗Obligation— des Wehlauer Kreises über .. CThaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom I“ bis .. ... resp. vom. ten .. bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Oblig atio für das Halbjahr vomF mit (in Buchstaben) .. Thalern Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Wehlau.

Tapiau, den . ten.

Die ständische Kreis⸗Kommission für die Chausseebau Dieser Zins⸗Coupon ist unguͤltig, wenn dessen 8 Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Schluß des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird.

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Regierun gsbezirk Königsberg CB1111 zur Kreis⸗Obligation des Wehlauer Kreises. 8 Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Wehlauer Kreises Littr. vsaber Thaler à fünf Prozent Zinsen, die.te Serie Zins⸗Coupons 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse z

inz Preußen.

für die hlau

Wehlauer. Kreise

nach Maßgabe 1d mungen. Tapiau, den. .ten ö Die ständische Kreis⸗ Kommission für die Chausseebauten im Wehlauer

diesfällgen, in der Obligation enthaltenen Besim⸗

Kreise.

I 8 W11“ Bei der heute fortgesetzten Ziehu ig der 2. Klasse 133. Königlicher Klassen⸗Lotterie fiel 1 Gewinn von 4000 Thlrn. auf Nr. 79,204. 1 Gewinn von 2000 Thlrn. auf Nr. 63,395. 2 Gewinne zu 600 Thlr. fielen auf Nr. 57,944 und 87,468. 3 Gewinne zu 200 und 2 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 67,322 Berlin, den 7. Februar 1866. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction. 8

und 75,204.

Angekommen: Der General⸗Major und Kommandant von

Cöln von Frankenberg von Coöln.

Berlin, 7. Februar. Seine Maäjestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem gegenwärtig in Merseburg wohnhaften Majorats⸗ besitzer von Buggenhagen auf Klotzow in Pommern, die Er⸗ laubniß zur Anlegung der von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Ritter⸗Insignien erster Klasse vom Hausorden brechts des Bären zu ertheilen. 8

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 7. Februar. Seine Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Finanz „Ministers und des Geheimen Ober⸗ Post⸗Raths von Mühler und die Meldung des General⸗Majors von Franckenberg, Kommandanten von Cöln, ent⸗ gegen.

Ihre Majestät Seiner Majestät dem dem Kaiserlich Französischen Botschafter bei.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern den Hofstallmeister von Rauch, Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin die Prinzessin Alexis von Croy, beide Herrschaften gemeinschaftlich den Kammerherrn zu Putlitz. Se. Königliche Hoheit wohnte Abends der Soirée beim französischen Botschafter bei.

Köln, 6. Februar. (Köln. Ztg.) Das hiesige Metropolitan⸗ Domkapitel hat so eben eines seiner ältesten Mitglieder verloren. In vergangener Nacht starb der dem Kapitel seit 1845 angehörende Domkapitular Peter Hyacinth Trost an den Folgen eines Hery leidens. Der Verstorbene fungirte als Generalvicariats⸗-, Ordi⸗ nariats⸗ und Officialatsrath und erzbischöflicher Prosynodal⸗Exami⸗ nator. Die Ernennung seines Nachfolgers steht, da Hr. Trost in einem der geraden Monate starb, dem Erzbischofe zu.

8 Schleswig⸗Holstein. Flensburg, 4. Februar. (H. N. In Gegenwart einer ungeheuren Menschenmenge, welche die weiten Räume der hiesigen St. Nicolai⸗Kirche kaum zu fassen vermochte fand am heutigen Abend die Enthüllung der in dieser Kirche auf⸗ gestellten Gedenktafel zu Ehren der in den Kriegen von 1848 —51 auf schleswig⸗holsteinscher Seite gefallenen Flensburger statt. Nach⸗ dem ein Männerchor eine Cantate vorgetragen und einige Ge⸗ sangbuchverse von der Versammlung gesungen waren;, hiel Pastor Bruhn, als früheres Mitglied der schleswig⸗holsteinschen Armee, die sehr ansprechende Weiherede, in welcher er namentli

die Königin wohnte gestern mit Könige der dramatischen Soirée bei

I auf die trotz allen politischen Parteihaders der Gegenwart bereits

gewonnenen Früchte der Befreiung, speziell auf dem Gebiet de Kirchen⸗ und Schullebens hinwies, und die Versammelten zum treuen Festhalten an der Sache des Vaterlandes und zur Dankbar keit gegen die Befreier ermahnte. Nachdem darauf abermals eine Cantate gesungen war, sprach Pastor Birkenstädt ein kurzes Schlü⸗ gebet und endete die Feier mit der Absingung eines Chorals. Die Gedenktafel besteht aus einer Marmorplatte mit geschmackvolle Sandsteinfassung und trägt 16 Namen von Gebliebenen. Eine größere Anzahl Flensburger wird auf feindlicher Seite ihren Tcd gefunden haben.

ordd. Ztg.) Zufolge einer Bekanntmachung des General— Majors von Bentheim sindet Dienstag den 6. Februar, Vormittage 10 Uhr, am Denkmal von Oeversee eine Gedächtnißfeiel für die dort Gefallenen statt. Wie wir hören, wird das Magistrat der Stadt Flensburg, darunter die Herrn Bürgermeiste Bong⸗Schmidt, Polizeimeister Tiedemann, Stadtsekretair Brinkman

und Bürgermeister Funke, mit an dieser Feier theilnehmen.

Thlr. auf Nr. 5000. 44,486 und 55,670,

die Ausnahmsgesetzee gestellt.

Friedens zu befürchten.

1“

Oesterreich. Wien, 6. Februar. Die Kommission, welche zur Einführung des Metermaßes in Oesterreich einberufen wurde, hielt, wie die ⸗Ostd. P.⸗ berichtet, am 3. d. M. ihre erste Sitzung, welche vom Fandelsminister Freiherrn von Wüllerstorff mit einer kurzen Ansprache üͤber die Nothwendigkeit der Einführung eines gleichartigen Metermaßes in ganz Deutschland eröffnet wurde. Se. Excellenz übergab hierauf das Präsidium an Herrn von Ettingshausen, welcher als Mitglied der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften und als ehemaliger

rofessor der Mathematik und Physik an der Wiener Hochschule auch bei den diesfälligen Konferenzen in Frankfurt den Vorsitz führte. Die KFommission, bei welcher neben den Autoritäten der Wissenschaft auch Fachmänner von der Handelskammer, vom Gemeinderathe und Magistrate sich befanden, einigte sich nach kurzer Debatte entschieden ür die Annahme des zehntheiligen Meters. Für die nächste Sitzung wurden auch das Apothekergremium und die Genossenschaft der Juweliere eingeladen, sich durch Mitglieder vertreten zu lassen wegen zer Einführung des Metermaßes auch bei den kleintheiligen Gewich⸗ ten. Der Meter soll bei allen Längen⸗, Höhen⸗, Breitenmaßen und bei allen Gewichten in Amwendung kommen. Als allgemein gülti⸗ ges Gewicht wurde der Zollcentner angenommen. Man glaubt, daß vielleicht in der zweiten Sitzung schon die ganze große und wichtige Frage erledigt sein wird.

Von den Landtagen wird unter Anderem berichtet:

Prag, 5. Februar⸗ Bezüglich der Frage, ob das Mandat als Ab⸗ eordneter mit der Stellung eines Landesbeamten vereinbarlich sei, be⸗ antragt die betreffende Kommission: »Der Landtag wolle beschließen: Die Annahme des Landtagsmandates von Seite eines bei der Landesvertre⸗ tung von Böhmen Bediensteten wird, die Mitglieder des Lehrkörpers des Landespolytechnikums ausgenommen, als Resignation auf den Dienst⸗ posten betrachtet.« Die Verhandlung hierüber wird Donnerstag statt⸗

finden. f Linz, 5. Februar. Eine Note des Statthalterei „Präsidiums theilt mit, daß der Schluß des Landtages längstens am 15. d. Mts. erfolgen werde.

Innsbruck, 5. Februar. Es wird beschlossen, zur Unterbringung unheilbarer Irren einen Zubau zur bereits bestehenden Irrenanstalt in Hall um die Gesammtkosten von 133,000 Fl ausführen zu lassen.

Pesth, 6. Februar. (W. T. B.) Nach einem Telegramm des »Wan⸗ derer« hält der Adreßentwurf des Unterhauses die Prinzipien der Adresse von 1861 aufrecht. Der Ton des Entwurfs wahre entschiedene Loyalität. Die Ernennung eines ungarischen Ministeriums, sowie die Herstellung der

dunizipien vor der Revision der 1848er Verfassung werde in dem Ent⸗ wurfe stark betont, außerdem die Gleichstellung aller Konfessionen aus⸗ gesprochen.

Agram, 5. Februar. In der heutigen Sitzung wurde die Debatte über den Adreßentw urf sortgesetzt. Anläßlich des Punktes 14 des Entwurfes, welcher sich darüber ausspricht, daß der fernere Bestand der Militärgrenze sowohl dem Staatsrechte als auch der nationalen Entwicke⸗ lung entgegen sei, entspann sich eine lebhafte Debatte. Bei namentlicher Abstimmung sprachen sich 94 für, 96 Stimmen gegen die Fassung obigen Punktes aus

Großbritannien und Irland. London, 3. Februar. us Dublin meldet der Telegraph, daß die Spezial⸗Unter⸗ suchungs⸗Kommission am gestrigen Tage ihre Arbeit beendigt habe. Der Attorney⸗General erwähnte in seiner Schlußrede mit Befriedi⸗ gung, daß von den 41 durch die Krone Angeklagten, 36 durch die Geschwornen schuldig befunden wurden; 3 wurden freigesprochen und nur in einem einzigen Falle hatte die Jury sich nicht einigen kön⸗ nen. Die beiden Richter Keaghr und Fitzgerald dankten der Jury für ihren unverdrossenen Fleiß und rühmten die Billigkeit der Re⸗ gierung im Verlaufe der Prozeßverhandlung. Seit gestern sind übrigens wieder mehrere Bezirke in verschiedenen Grafschaften unter In Osborne wurde vorgestern unter dem Vorsitze der Königin geheimer Rath gehalten. Lord Cowley erhielt von Ihrer Majestät den Hosenbandorden. Earl Russell und Earl de Gray hatten Audienzen bei Ihrer Majestät. 1

6. Februar. Die diesjährige Session des en glischen Par⸗ laments wurde heute von Ihrer Majestät der Königin mit fol⸗ gender Thronrede eröffnet:

»Mylords und meine Herren!

Mit großer Befriedigung nehme ich zu Ihrem Beistande und Rath Zu

flucht. Ich habe vor Kurzem einem Ehebündnisse zwischen meiner Tochter,

5. Februar.

der Prinzessin Helena und dem Prinzen von Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗ Augustenburg, meine Zustimmung gegeben. Ich hege die Zuversicht, daß dieses Bündniß gesegnet und glücklich sein wird. Der Tod meines geliebten Onkels, des Königs der Belgier, hat mir tiefen Schmerz verursacht, jedoch hege ich großes Zutrauen, daß die Weis⸗ heit, welche er während seiner Regierung bewiesen hat, seinen Nachfolger beseelen und dem Königreiche Belgien seine Unabhängigkeit und Wohlfahrt bewahren wird. 8 “” Meine Beziehungen zu den auswärtigen Mächten sind freundschaftlich und befriedigend; ich habe keine Ursache, eine Störung des allgemeinen

Die Zusammenkunft der Flotten Frankreichs und Englands in den Häfen der beiden Länder hat zu einer Befestigung der Freundschaft zwischen den beiden Nationen geführt und der Welt die freundschaftliche Uebereinstim⸗ mung derselben zur Förderung des Friedens bewiesen.

Mit Befriedigung habe ich bemerkt, daß die Vereinigten Staate

erfolgreicher Beendigung des ernsten Kampfes, in welchen sie so lange ver” wickelt waren, mit Weisheit den Verheerungen des Bürgerkrieges Abhülfe bringen. Die Abschaffung der Sklaverei ist ein Ereigniß, welches die herz- lichen Sympathieen und Beglückwünschungen unseres Landes hervorruft, das von jeher seinen Abscheu gegen eine jedem Gefühle der Gerechtigkeit und Menschlichkeit widerstrebende Institution an erster Stelle bewiesen hat. Ich habe zu gleicher Zeit die Genugthuung, Sie in Kenntniß zu setzen, daß der Sklavenhandel an der Westküste Afrikas durch die Anstrengungen und die Ausdauer meines Geschwaders in sebr enge Grenzen gewiesen ist. Ein Notenwechsel hat zwischen meiner Regierung und derjenigen der Vereinigten Staaten stattgefunden mit Bezug auf die dem amerikanischen Handel durch Kreuzer unter konföderirter Flagge zugefügten Schäden, Ab⸗ schrift dieser Korrespondenz wird Ihnen vorgelegt werden. Die Wiederanknüpfung der diplomatischen Beziehungen mit Brasilien hat mir zu greßer Freude gereicht, und mit Vergnügen spreche ich den guten Diensten meines Verbündeten, des Königs von Portugal, welche zu diesem glücklichen Ausgange wesentlich beigetragen haben, meine Anerken⸗ nung aus. Ich muß die Unterbrechung des Friedens zwischen Spanien und Chili bedauern. Die guten Dienste meiner Regierung in Verbindung mit den⸗ jenigen des Kaisers der Franzosen sind von Spanien angenommen worde Es ist meine ernste Hoffnung, daß die Ursachen der Veruneinigung in einer für beide Länder ehrenvollen und befriedigenden Weise beseitigt werden. Die Unterhandlungen, welche seit langer Zeit in Japan schweben und mit großem Geschick von meinem Minister in jenem Lande in Verbindung mit den Vertretern meiner Verbündeten in Japan geführt worden sind, wurden zu einem Abschlusse gebracht, der meinen vollen Beifall verdient. Die bestehenden Verträͤge sind von dem Mikado ratifizirt worden. Es ist festgesetzt worden, daß der Tarif in einer für den Handel vortheilhaften Weise revidirt werden und daß die unter den Bedingungen der Convention vom Oktober 1864 stipulirte Entschädigung pünktlich geleistet werden soll. Ich habe einen Handelsvertrag mit dem Kaiser von Oesterreich abge⸗ schlossen, welcher, wie ich zuversichtlich hoffe, auf jenes Kaiserthum die Seg⸗ nungen eines ausgedehnten Handels ausbreiten und für beide Länder wichtige

Vortheile im Schooße tragen wird.

Die beklagenswerthen Ereignisse, welche auf der sich gegangen sind, haben mich veranlaßt, sofort eine unparteiische Unter⸗ suchung anstellen zu lassen und die angemessene Bewahrung der Autorität während jener Untersuchung durch Ernennung eines verdienten Offiziers zum Gouverneur und Commandeur der Truppen zu sichern. Ich habe ihm zwei fähige und gelehrte Kommissare zur Seite gegeben, welche ihn in der Unter⸗ suchung Betreffs des Ursprunges, des Wesens und der begleitenden Umstände des neulichen Ausbruches und der im Laufe seiner Unterdrückung gefußten Maßregeln unterstützen werden. Die Legislatur von Jamaica hat den Vor⸗ schlag gemacht, die gegenwärtige politische Verfassung der Insel durch eine neue Regierungsform zu ersetzen. Aktenstücke Betreffs dieser Vorgänge werden Ihnen vorgelegt werden.

Es werden Ihnen gleicherweise Aktenstücke über den jetzigen Zustand Neu⸗Seelands vorgelegt werden. Ich habe Befehl gegeben, daß der größere Theil meiner regulairen Truppen, die in jener Kolonie verwandt worden sind, hierher zurückkehre.

Mit Interesse verfolge ich die im britischen Nordamerika fortschreitenden Bestrebungen Behufs engerer Vereinigung der Provinzen unter sich, und ich lege jenem Ziele fortwährend große Wichtigkeit bei.

Mit großer Betrübniß habe ich das Auftreten und die Ausbreitung einer bösartigen Krankheit unter dem Viehstande Großbritanniens während der letzten Monate beobachtet und mit aufrichtiger Sympathie für die davon Betroffenen von den schweren Verlusten Kunde erhalten, welche sie vielen Grafschaften und Distrikten zugefügt hat. Es gereicht mir zur Befriedigung, zu wissen, daß Irland und ein großer Theil Schottlands bisher von dieser Landplage frei geblieben sind, und ich hoffe, daß durch die auf dem Wege der Erfahrung gelernten Vorsichtsmaßregeln und mit der göttlichen Segnung der gegenwärtig angewandten Mittel ihrer ferneren Ausbreitung Einhalt gethan werde. Die von den Lords meines geheimen Staatsrathes, kraft der ihnen gesetzlich anvertrauten Befugnisse, erlassenen Befehle Behufs Ver⸗ hinderung der weiteren Ausdehnung dieser Krankheit werden Ihnen vorge⸗ legt werden, und Ihre Aufmerksamkeit wird auf die Zweckmäßigkeit einer Abänderung des Gesetzes, welches sich auf einen das Interesse meines Volkes so tief berührenden Gegenstand bezieht, gelenkt werden.

Meine Herren vom Hause der Gemeinen!

Ich habe angeordnet, daß das Budget des kommenden Jahres Ihnen vorgelegt werde. Es ist mit angemessener Rücksicht auf Sparsamkeit vorbe reitet worden und steht zugleich im Einklange mit der Bewahrung stungsfähigkeit im öffentlichen Dienste.

Die kommerzielle Lage ist befriedigend.

Mylords und meine Herteen—“

Eine Verschwörung, welche nicht minder der Regierung als dem Eigen thum und der Religion feindlich war und gleicher Weise von allen mißbil⸗ ligt und verurtheilt wurde, die ohne Unterschied des Glaubens und Standes ein Interesse an der Aufrechthaltung der Regierung, des Eigenthums und der Religion hatten, ist unglücklicher Weise in Irland zu Tage getreten. Die verfassungsmäßige Befugniß der gewöhnlichen Gerichtshöfe ist zu ihrer Unterdrückung verwandt und die Autorität des Gesetzes fest und unpar⸗ theiisch gewahrt worden. Ein Gesetzvorschlag Betreffs dieser Angelegenheit wird Ihrer Erwägung anheimgestellt werden.

Den Bericht der Königlichen Kommission Betreffs der Todesstrafe habe

Insel Jamaica vor

ich Ihnen vorzulegen angeordnet.

Es werden Ihnen Gesetzanträge vorgelegt werden zur Abänderung und Konsolidirung der auf das Bankerottwesen bezüglichen Gesetze und zu anderen Verbesserungen im Rechtswesen.

Es werden Ihnen ferner. Maßregeln zur Ausdehnung des Systems der öffentlichen Crontrole auf solche Zweige der Einnahme und Ausgabe, welche bisher von derselben noch nicht betroffen sind, und weiterhin zur Abände⸗ rung der sich auf gewisse Klassen gesetzlicher Pensionen beziehenden Bestim⸗ mungen unterbreitet werden.