1866 / 35 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Studien ersichtlich sind, in Oel ausgeführt sein und es soll die län⸗ gere Bildseite nicht unter 2 Fuß betragen. Es haben außerdem nach den Bestimmungen des Statutes die Konkurrenten gleichzeitig einzusenden: 1) eine in Oelfarben ausgeführte Skizze, darstellend ein Winzer⸗ Fe Studien nach der Natur, sowie Compositionsskizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können. Die eingesandten Arbeiten müssen mit folgenden Attesten ver⸗ sehen sein: 1 1.) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdischen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 30. Jahr nicht überschritten hat, und daß derselbe Zögling einer deutschen Kunst⸗Akademie ist; daß die eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbst erfunden, und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prü⸗ fung nöthig befunden werden kann. Der Termin für die Ablieferung der Bilder an die Königliche Akademie ist auf den 14. Juli d. J. festgesetzt. Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedin⸗ gung, daß der Prämiirte sich 8 Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Aka⸗ demie der Künste halbjährlichen Bericht erstatten muß. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. J.

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II. Bewerbung um den Michael⸗Beerschen Preis

Fvweiter Stitung. die diesjährige Konkurrenz um den Michael⸗Beerschen Preis zweiter Stiftung, zu welcher Bewerber aller Konfessionen zu⸗ zulassen sind, ist für Geschichtsmaler bestimmt. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Kon⸗ kurrenten überlassen. Die Bilder müssen ganze Figuren enthalten, aus denen akademische Studien ersichtlich sind, in Oel ausgeführt sein, und es darf die kleinere Seite des Bildes nicht unter 2 ½˖ Fuß betragen. Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzusenden:

1) eine in Oelfarben ausgeführte Skizze, enthaltend eine Dar⸗ stellung nach 1. Buch Mosis, Kap. 46, 29,

2) mehrere Studien nach der Natur, so wie Compositionsskizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können.

Der Termin der Ablieferung der Konkurrenz⸗Arbeiten ist auf den 14. Juli d. J. festgesetzt. Die eingesandten Arbeiten müssen mit glaubwürdigen Attesten versehen sein, aus denen hervorgeht: 1) daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 30. Jahr nicht überschritten hat; 2) daß derselbe Schüler einer deutschen Aka⸗ demie ist; 3) daß die eingesandten Arbeiten von dem Bewerber selbst angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig be⸗ funden werden kann.

Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von

750 Thalern zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedingung,

daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalten und unter

Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Königliche

Akademie halbjährlichen Bericht erstatten muß.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung

der Akademie am 3. August d. J. 1

Beerlin, den 25. Januar 1866.

Königliche Akademie der Künste. bbI1XX“ Ed. Daege.

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Ober⸗Commando der Marine.

MNiach telegraphischer Meldung ist Sr. Majestät Brigg »Rover⸗ gestern Nachmittag in Lissabon eingetroffen. An Bord Alles wohl. Berlin, den 8. Februar 1866. 8 Vpon Seiten des Ober⸗Kommandos der Marine. Der Chef des Stabes. 8 Capitain zur See.

„Berlin, 9. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Heyder die Erlaubniß zur Anlegung des von den Fürsten von Schwarzburg⸗ Sondershausen und von Schwarzburg⸗Rudolstadt Durchlauchten ihm verliehenen Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse zu ertheilen.

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Preußen. Berlin, 9. Februar. Se. Majestät der König begaben Sich heute mit dem 8 Uhr⸗Zuge nach Potsdam und besichtigten im Exereirhause, umgeben von den Königlichen Prinzen und einem zahlreichen Gefolge, die Rekruten dreier Kom⸗ pagnien des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß.

Nach der Rückkehr nach Berlin fand der Vortrag des Ministers des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, Statt.

Ihre Majestät die Königin empfing vorgestern Ihre Hoheiten den Erbprinzen und die Erbprinzessin von Anhalt⸗Dessau und speiste mit Seiner Majestät dem Könige in Charlotten⸗ burg bei der verwittweten Königin.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern die Meldung des Oberst⸗Lieutenants von Roehl vom 3. Garde. Grenadier⸗Regiment Königin Elisabeth entgegen. .

Abends wohnte Höchstderselbe, ebenso wie Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin dem Ball im Königlichen Palais bei. 2

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In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses legte der Herr Handels⸗Minister zwei Gesetz⸗Entwürfe, a) die privatrechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften, b) die Bauten in Städten und Dörfern betreffend, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vor. Der erstere wurde der durch fünf Mitglieder zu verstärkenden Kommission für Handel und Gewerbe, der letztere einer neu zu bildenden Kommission zur Vorberathung überwiesen. Die betreffenden Wahlen fanden unmittelbar nach dem Schlusse der Plenarsitzung statt.

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Abgeordnetenhauses stand gestern die Interpellation des Abg. Wachsmuth, betreffend die in dem ersten Blatte der Gesetz⸗Sammlung dieses Jahres ent⸗ haltenen drei Königlichen Verordnungen.

Auf Befragen erklärte der Kriegs⸗Minister, die Interpella⸗ tion sofort beantworten zu wollen, und es erhielt das Wort zur Begründung der Interpellation Herr Wachsmuth. Nachdem dies geschehen, erwiederte der Herr Kriegs⸗Minister: Meine Herren! Ich werde mich bei Beantwortung der Frage auf das mindeste Maß der Erwiderung beschränken. Ich bemerke zunächst, daß das Jadegebiet unter der Verwaltung des Marine⸗Ministeriums steht und daß ich aus diesem Titel her meine Erwiderung begründen werde. Was die Interpellation und ihren Inhalt anbelangt, so sind nach meiner Meinung dabei folgende Punkte als erheblich zu betrachten: zunächst, daß überhaupt auf dem Wege der Oktroyirung dieses Gesetz zur Geltung zu bringen ver⸗ sucht worden ist, zweitens, daß das geschehen ist in einem Zeitpunkte, wo die Versammlung des Landtages nahe bevorstand. Das, glaube ich, sind die beiden Punkte, auf die es dem Herrn Interpellanten hauptsächlich an⸗ kommen kann. Ein dritter Punkt wäre der, daß die Publication dieses Gesetzes durch die Gesetzsammlung erst am 23. Januar e. erfolgt ist, da der Landtag schon versammelt war. Meine Herren, die Bestimmung des Artikels 63, daß die Regierung unter Gesammt⸗Verantwortlichkeit des Staats⸗Ministerii Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen kann, setzt einen Nothstand voraus. Dieses nun kann nicht blos eintreten bei allgemeinen Landeskalamitäten, sondern auch in Folge von übernommenen Verpflichtungen internationaler Natur. Ich glaube mit beiden Häusern des Landtages von 1859 übereinzustimmen, wenn ich, wie dies ja der Herr Vorredner ebenfalls ausgeführt hat, annehme, daß Verordnungen, namentlich der Zoll⸗ und Steuergesetzgebung, welche in Ol⸗ denburg eingeführt werden, vertragsmäßig in bestimmter Zeit auch im Jade⸗ gebiet Eingang finden müssen. Diese Verpflichtung involvirte für die Re⸗ gierung einen Nothstand. Es ist dabei noch hervorzuheben, daß die durch die Oldenburgische Gesetz⸗ Sammlung vom 30. November a. p. publizirten Steuergesetze der König⸗ lichen Regierung erst Mitte Dezember als publizirt bekannt gemacht wur⸗ den. Die Folge war, daß wir in Betracht der eingegangenen Verpflichtungen diesem Gesetze sofort im Jadegebiet Eingang zu verschaffen suchten. Die Eingabe an Se. Majestät den König fand erst am 6. Januar ihre Erledi⸗ gung und es konnte daher nicht schon am 1. Januar dieses Gesetz einge⸗ führt werden. Die Redaction unserer Gesetzsammlung hat das Gesetz in ihrem ersten diesjährigen Stücke publizirt und dieses Stück erschien erst am 29 Januar. Die Verpflichtung, dem Landtage die Verordnung zur Ge⸗ nehmigung vorzulegen, wird von der Regierung in keiner Weise verkannt. Die betreffenden Schriftstücke sind auch schon unterwegs und werden in den allernächsten Tagen vorgelegt werden mit einer Denkschrift, welche die Ver⸗ hältnisse näher entwickeln soll. Ich glaube beantragen zu sollen, daß man den Eingang dieses Entwurfes und seiner Motive abwarte, bevor man etwa zu einer weiteren Diskussion der Frage schreitet. Ein fernerer Gegenstand der Tagesordnung war die Interpellation des Abg. v. Bonin wegen Vorlegung des Gesetzentwurfes, betreffend die Na⸗

tural⸗Leistungen für die bewaffnete Macht während des Friedeasstandes

und deren Vergütung. Nachdem Herr v. Bonin diese Interpellation begründet hatte, nahm der Herr Kriegs⸗Minister das Wort:

Es ist nicht blos der Landesvertretung und dem Lande, sondern auch der Regierung sehr viel daran gelegen, den Gegenstand der gesetzlichen Rege⸗ lung entgegenzuführen. Seien Sie versichert, daß es die Regierung nicht an Fleiß und gutem Willen hierbei fehlen läßt. Wenn aber der Herr Inter

welche zu ö 86 2 müssen der Verheißung auf Vorlage des. 2 zugebrnurfes ssencns Anderes zu folgern ist, als daß die Re⸗ Geset⸗ den guten Willen unablässig walten lassen wird. Die Dinge V e noch nicht so weit gediehen, das Material ist noch zu vervollstän- 9 8* sie ist noch nicht bis dahin gekommen, einen Gesetzentwurf for⸗ disen a u können. Und wenn auch ein solcher Entwurf wirklich schon Fs ist, so wird es doch noch nothwendig, anderen Exigenzen näher gee der Kriegsminister wird sich mit dem Finanzminister in Verneh⸗ 8 ] müssen, um zu erfahren, ob auch Mittel vorhanden sind, um Seite der Frage klar zu legen. Ich muß zu meinem größten 8 Uetn erklären, daß es noch sehr zweifelhaft ist, ob die Regierung noch Session eine Vorlage zu machen in der Lage sein wird. Seien g2 deffen aber versichert, daß sich die Regierung der von ihr übernomme⸗ d- Verpflichtung vollkommen bewußt bleibt. 1 des Abgeordnetenhauses

In der gestrigen Sitzung 1

wurde h Pentioss um Erlaß eines zeitgemäßen Paßgesetzes nach dem Antrage der eh fast der Königl. Staats⸗

erücksichtigung überwiesen⸗

028 ) begann mit geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten, wonächst, nachdem der Minister einen Gesetz⸗Entwurf, die Abänderung der g8 Sätze für Zucker, eingebracht hatte, die Interpellation de Abgeordneten von Kleinsorgen, betreffend die Errichtung v1 juristischen Fakultät an der Akademie zu Münster zur Verlesung Enn und von dem Kultusminister beantwortet wurde. Den Haupt⸗ gegenstand der Verhandlungen bildete die Schlußberathung über den Antrag der Abgeordneten von Hoverbeck und Genossen, die Protest⸗

Schwierigkeiten pellant die Seh . daß aus

a die Entscheidung des Obertribunals vom 29. Ja⸗ G der Abgeordnete von Forckenbeck mündlich Bericht erstattet und der Justizminister sich gegen den Anag der Antragsteller und Referenten erklärt hatte auch der Ihesh 8 Abg. Wagener (Neu⸗Stettin) auf einfache Tagesordnung abge P worden war, entspann sich eine längere Debatte lche beim Sch usse des Blattes noch fortdauerte.

Schleswig⸗Holstein. Das 11. Stück des »Verordnungs⸗ blatts f. d. Herzogthum Holstein« bringt u. A. die folgende machung der Herzoglich holsteinischen Landesregierung, 4. d. . d. betreffend die Behandlung der Angelegenheiten der Vo ks⸗ bei der Landesregierung. sch der Kaiserlich Königlichen Statthalterschaft für das Senshataeht Holstein ist die Bestimmung getroffen, daß für die Behandlung der An⸗ eg heiten b 1 gene Ab⸗ n z seee Landesregierung gebildet und dem kreis übertragen werde. Zufolge der demselben erthei 1111“ berschuldirektor der Landesregierung als außerordentliche g 8 Se ie ne im Kollegium für alle Volksschulsachen beigeordnet 8 sind von ihm diejenigen Anordnungen, welche die Volksschule im Al ge⸗ meinen betreffen, imgleichen solche Angelegenheiten, welche nach 8 stehenden Gesetzen der kollegialischen Behandlung ““ 88 zum etr inge egen die g , regierung zum Vortrag zu bringen, wogegen E 1“ is. seither von dem Sections⸗Chef geschehen ist, se stständ g u Es ist dabei bestimmt, daß 8 8bEb11“ Schulen 3 Kenntnißnahme von dem Stande der einzelnen 11““ ü blei keit in deren Leistungen so weit thunlige stellung einer größeren Gleichmäßig e11A114““ Lokal⸗J tionen vorzunehmen habe, hiedurch indeß ei rung; P Anordnungen über Beaufsichtigung der Fheh en nicht getroffen sein solle. Zufolge 11““ Statthalter⸗ aft ist ferner darauf Bedacht zu nehmen, mi ; hett. g sen⸗ eines Oberkirchenraths fä.h b1.““ 15 binden, und wird mit Rücksicht hierauf der üe. 1 jerungs⸗Rath Lesser II. auf sein geschehenes 2 b d nüegen S. sobald derselbe den ihn von lich Königlichen Statthalterschaft verliehenen Posten eines Amtmann für das Amt Rendsburg angetreten haben wird.« Fer et dasselbe Blatt: v ö“ 8 v. M. von der Kaiserlich Königlichen Statthalter⸗ schaft für das Herzogthum Holstein bestellte Kommission zur C“ eines Gesetzentwurfes wegen Einführung des lsFe 6 schen Handelsgesetzbuches im Herzogthum Holstein wird ge fthe gen in der Stadt Kiel abhalten und dieselben in der Mitte dieses Mo⸗

nats beginnen. Aus Schleswig meldet die »Nordd. Ztg.“: Bei der An in Friedrichstadt wurde das Terrain

wesenheit des Gouverneurs 8

889 Uibernfe⸗ in Augenschein Fenhe sa 8 88 vB i ei eventuellen Eisenbahnbau d

der Stadt bei einem eevent s Fere

rden dem der Eider würde stattzufinden haben, und wurden 1“ Uöugener auf Fl RFerte die verzeichneten günstigen Messungen des Eiderstromes 8r g8 S C 8 88 die bisher erhobenen technischen Bedenken e - Nershsieer Eisenbahnübergang als gehoben zu betrachten sein

werden. Propst Valentiner be⸗

Hadersleben, bird von unter⸗ ckli ör 6 wig, und es wird von i reist augenblicklich das nördliche Schleswig, mit einer zweckent.

Seite versichert, daß diese Rundreise einer zwe 1““ Volksschulwesens im nördlichen Schles⸗ wig in Verbindung stehen soll. Die ununterbrochen in Füraelhe Beziehung benachtheiligten de tschredenden Nordschleswiger hoffen

auf bessere Zustände.

6. Februar. (A. N.)

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nach

der Volksschule vom 14. d. M. an eine eigene Abtheilung

Amte des Schul⸗

F 1 a. M., 8. Februar. In der heutigen Sitzung der 8er. 1 8 9. sam mlung Reichtete die Reclamations⸗Kommis⸗ sion über die Beschwerde des Rostocker Magistrats in der Angelegen⸗ heit des Nationalvereins und beantragte in der Hauptsache, die Ver⸗ sammlung möge sich für erklären. Die Abstimmung soll in vierzehn Tagen erfolgen.

5 6. Februar. Es sind in den letzten Tagen von Seiten des Ministeriums des Innern zwei wichetge Ver⸗ ordnungen in Bezug auf das Schulwesen erlassen worden. Der erste Erlaß (vom 12. Dezember v. J.) betrifft den Religionsunterricht in den Volksschulen. Er verpflichtet die Lehrer, wie allen andern für die Schule vorgeschriebenen Unterricht so auch den Religionsunterricht zu ertheilen, sofern ein Geistlicher, der bisher diesen Religionsunter⸗ richt ertheilt hat, denselben ganz oder tbeilweise den Lehrern überläßt. Der zweite Erlaß (vom 23. Januar) ist an die katholischen Volks⸗ schullehrer gerichtet und enthält an solche die Weisung, die 82 einem beigedruckten Formulare ausgestellten Missions Urkunden es erzbischöflichen Ordinariats anzunehmen, dabei wird die Erwartung ausgesprochen, daß sie ihren Pflichten als Religionslehrer pünktlich

nachkommen werden. 1 Stuttgart, 7. Februar. (St.⸗A. f. W.)

Württemberg. . Se. Majestat der König hat heute dem Handelsvertrag zwischen

dem Zollverein und dem Königreich Italien seine Zustimmung er⸗ theilt. Oesterreich. Wien, 7. Februar. Das Reichsgesetzblatt publizirte vorgestern die vom Kaiser sanctionirte Kirchenverfassung, wie sie aus den Berathungen der evangelischen General⸗Synoden Augsburger und Helvetischer Konfession vom Jahre 1864 hervor⸗ gegangen, und soll dieselbe sofort in Wirksamkeit treten, nur mit der Maßgabe, »daß das landesfürstliche Oberaufsichtsrecht Sr. Kaiser⸗ lich Königlichen apostolischen Majestät in Betreff aller Angelegen⸗ heiten der evangelischen Kirche sorgfältig zu wahren und darauf zu sehen ist, daß die allgemeinen Unterrichtsgesetze auf das evange⸗ liche Schulwesen korrekte Anwendung finden.⸗ Die Kirchenordnung hat für das ganze Reich Geltung, mit Ausnahme der Länder der ungarischen Krone und des lombardo⸗venetianischen Königreichs. Die evangelische Kirche, »auf dem Grunde des Evangeliums behar⸗ rend, baut sich auch in ihren kirchlichen Ordnungen nach den Lehren und Vorbildern der heiligen Schrift«, und es gliedert sich demnach ihre Vertretung und Verwaltung den 4 Abstufungen der Pfarrgemeinde, des Seniorats, der Superintendenz und der Gesammtgemeinde. Aus den »Allge⸗ meinen Bestimmungen⸗ würde vor allen Dingen herauszuheben sein, daß die Gerichtsbarkeit über die Ehe zwischen Evangelischen, bis das materielle und formelle protestantische Eherecht festgestellt ist, auch fortan von den weltlichen Gerichten nach dem allgemeinen bürger⸗ lichen Gesetzbuch geübt wird. Die »Gen.⸗Corresh schhelt I1 Eine Wiener Correspondenz der Prager „»Politik« vom 4. d. M. will von verläßlicher Seite vernommen haben, daß eine Vorschiebung von galizischen und von mährischen Garnisonstruppen an die russische Grenze erfolgen und die Reise des Herrn Lieutenants Freiherrn v. Paumgarten von Lemberg im Zusammenhange stehen solle. Wir sind in der Lage, diese Notiz a reine Erfindung und jeder thatsächlichen Begründung entbehrend zu z en. . 8 den Landtagen liegen nachfolgende telegraphische Mitthei⸗ lungen vor: Pesth, 8. Februar. (W. T. B.)

In der heutigen Sitzung des Un⸗ terhauses wurde der Adreßentwurf verlesen. Derselbe dankt 1ööö 8 der Thronrede ausgesprochenen constitutionellen Gesinnungen 8 9 22 chen, für die in derselben eröffnete Aussicht einer issi een igung der bisherigen Lage Ungarns, für die b“ tischen Sanction als Ausgangspunkt, 8 für 3 der Integrität der ungarischen Krone. Der Landtag werd 1b daß der Wille des Königs und die berechtigten Wünsche ke 8 neg in Einklang gesetzt und zusammen verwirklicht . tische Sanktion habe die Einheit und Untheilbarkeit der 1 8. auch die staatsrechtliche Unabhängigkeit und adwintse S8. gSS keit Ungarns festgestellt; beide stünden mit einander 8 88 188 spruche und es sei nun die Aufgabe, beide mit einander in Einklang

n. 9 .„—— zu 1 Adresse erkennt an, daß es Verhaͤltnisse gebe⸗ meinschaftlich mit den übrigen atsh der. Moaa 18 8

adtag werde bestrebt sein, bezüglich de ing vng bungsath solche Bestimmungen in's Leben zu rufen, E““ dung der Selbstständigkeit Ungarns dem Zwecke 85 1“ ee; den. Ein hierauf bezüglicher Vorschlag werde ee. ausgearbeitet werden. Die Adresse drückt ihre Se ü8 e. aus, daß alle Laͤnder verfassungsmäßig regiert wer Ha Ene verfassungsmäßige Freiheit der transleithanischen Län 8 ei 8e; der Freiheit Ungarns. »Wir wollen, wird gesagt, mit 8 ““ dern der Monarchie wie eine selbstständige, freie Nation mi 8 ex 8 unter Wahrung unserer und ihrer Unabhängigkeit in weF Das Oktoberdiplom habe die Verfassungsmäßigkei 8 8 ganae

Monarchie eingeführt, jedoch habe die ungarische I1“ nicht in demselben, und Ungarn würde durch Annahme 8 8 die Grundrechte seiner Verfassung vernichten. E en d durch Gefahren des Oktoberdiplon 1 noch erschweren