esetzlich bestehenden Münzfuße, welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 1 Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht vom Jahre 1872 ab mit mindestens Einem Prozent jährlich unter Zuwachs er Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. 8— Die Folgeordnung der Einlösung wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt im Monate Februar jeden Jahres, und sollen die aus⸗ Schuldverschreibungen unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Num⸗ mern und Beträge, sowie die Rückzahlungs⸗Termine, je vier, drei, zwei und einen Monat vor den letzteren durch den Staats⸗Anzeiger, das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig und das Neustädter Kreisblatt, event. durch anderweit von dem Staate noch näher zu bestimmende Publications⸗ organe bekannt gemacht werden.
Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zu entrichten st, wird es in halbjährlichen Terminen postnumerando am 2. Januar und am 1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 1
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ schreibung, bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Neustadt, und zwar auch noch n den nach dem Eintritt der Fälligkeit folgenden Zins⸗Terminen.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗Coupons der späteren Fälligkeits⸗ Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. 3
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach em Rückzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb
vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres n gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld⸗ verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung
heil I. Titel 51. §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Neustadt.
Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch oll demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind . halbjährige Zins⸗Coupons bis um Schlusse des Jahres 18. ausgegeben. Für die weitere Zeit wer⸗ den Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Neustadt gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗ Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus⸗ händigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldver⸗ chreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt. .
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Die kreisständische Kommission für die Chausseebauten im Neustädter Kreise.
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rovinz Preußen. Regierungsbezirk Danzig Zins⸗Coupon zu der Kreis⸗Obligation des Neustädter Kreises
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J“ Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe hc eeeesp. vom ten
und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation
das Halbjahr vom . Saatt (io Vriih ebere)
u. Thalern Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse
8
Die kreisständische Kommission für die Chausseebauten im Neustädter Kreise. Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen 1 Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Regierungsbezirk Danzig. FZvalon zur Kreis⸗Obligation des Neustädter Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Neustädter Kreises Littr. Nr über Thaler à fünf Prozent Zinsen, die .. te Serie Zins⸗Coupons für die Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Neustadt, nach Maßgabe der diesfälligen, in der Obligation enthaltenen Bestim⸗
Die kreisständische Kommission für die Chausseebauten im Neustädter Kreise.
.
Arbeiten.
Dem Königlichen Major a. D. von Helden⸗Sarnowski zu Weißenfels ist unter dem 13. Februar 1866 ein Patent auf eine in ihrer Zusammensetzung für neu erachtete Hand⸗
1“
Mäh⸗Maschine, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zuß beschränken, auf fünf Jabre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. 8 v .
8
Post⸗Dampfschiff⸗Fahrten zwischen Stralsund und Malmoe.
Die Abfertigung des Post⸗Dampfschiffs zwischen Stralsund und Malmoe findet gegenwärtig und bis auf Weiteres an folgenden Tagen statt: 8
aus Stralsund 8 jeden Montag und Freitag drei Uhr Nachmittags; aus Malmoe
jeden Mittwoch und Sonnabend vier Uhr Nachmittagsg. Reisende, welche am Montag und Freitag von Berlin um 845 Uhr Morgens per Eisenbahnzug über Angermünde nach Stral⸗ sund sich begeben, erreichen fahrplanmäßig in Stralsund den An⸗ schluß an das Post⸗Dampfschiff nach Malmoe; dieselben können vom Bahnhofe in Stralsund direkt nach dem Schiffe mittelst des für diesen Zweck bereitstehenden Post⸗Omnibus fahren. F
Berlin, den 15. Februar 1866. General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.
““ Gemäß §. 11 der Vorschriften über die Befähigung zu den technischen Aemtern der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗Verwaltung vom 21. Dezember 1863 werden diejenigen, welche bei Schluß des laufenden Semesters die Bergeleven⸗Prüfung abzulegen beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, ihre Meldungen mit Beifügung der vorge⸗
schriebenen Atteste baldigst an die unterzeichnete Kommission, Wil⸗
helmsstraße 89 hierselbst, portofrei einzureichen. Berrlin, den 14. Februar 1866. ““ Die Kommission zur Prüfung der Berg⸗Eleven.
Der bisherige Stadtgerichts⸗Büreau⸗Assistent Leopold Carl Schaeffer und der bisherige Militair⸗Intendantur⸗Secretair Carl Moritz Nagel sind zu Geheimen revidirenden Kalkulatoren bei der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer ernannt worden.
Berlin, 15. Februar. V gnädigst geruht: dem Rektor der städtischen Schulen in Stendal, J. G. Rönnefahrt, die Erlaubniß zur Anlegung des von des
Königs von Bayern Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes erster
Klasse des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael zu ertheilen.
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Preußen. Berlin, 15. Februar.
Se. Majestät einige militairische Meldungen entgegen. Am Abend findet eine größere Soirée im Königlichen Palais statt.
— Ihre Majestät die Königin besichtigte gestern die Overbeckschen Cartons in dem neuen Kunst⸗Ausstellungs⸗Lokal auf der Schloßfreiheit und wohnte Abends der liturgischen Andacht im Dome bei. Den Kammerherrndienst übernehmen vom 15. Februar bis 1. März die Königlichen Kammerherren Graf Perponcher und Freiherr von Morawsky.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des Vormittags des gestrigen Tages die Meldung des Obersten und Commandeurs des Westpreußischen Ulanen⸗Regiments Nr. 1 von Tresckow und des Majors vom Neumärkischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 3 von Schleinitz entgegen und empfing um 11 Uhr den Senator Curtius und um 4 Ubr Herrn von Saucken⸗Julien⸗ felde. Gegen 8 Uhr stattete Ihre Majestät die Königin einen Besuch im kronprinzlichen Palais ab. 1
8
Se. Majestät der König haben Aller⸗
1 d Se. Majestät der König empfingen gestern den Polizei⸗Präsidenten von Bernuth und nahmen den Vortrag des Civil⸗Kabinets entgegen. Heute hatten der Kriegs⸗Minister und das Militair⸗Kabinet Vortrag und nahmen
Aachen, der überflüssigen Doppelposten ist das Grenzschutz⸗Kommando für den Regierungsbezirk um 2 Unteroffiziere und 37 Mann vermindert Dasselbe besteht jetzt noch aus 12 Offizieren, 32 Unter⸗ 10 Spielleuten und 497 Mann, zusammen 539 Köpfen. Am 23. d. M. findet eine theilweise Ablösung statt.
Schleswig⸗Holstein. Aus Kiel, 13. Februar, schreibt man den »H. N.“: Die Zahl der theologischen Kandidaten ist noch immer für das Bedürfniß nicht ausreichend. Namentlich für die (meistens gering dotirten) Rektorate an den Bürgerschulen finden sich keine Bewerber. Man muß daher entweder Seminaristen neh⸗ men, oder die von auswärts kommenden Kandidaten zulassen. In letzterer Weise ist kürzlich wieder das Rektorat in Oldesloe besetzt worden. Für das Rektorat in Eckernförde, welches vor einiger Zeit ausgeschrieben ward, hatten sich nur zwei Inländer gemeldet, und zwar ein älterer Kandidat und ein Student, der zwei Jahre auf der Universität gewesen war. Man hat sich deshalb genoͤthigt gesehen, das Amt auch in mehreren auswärtigen Blättern auszu⸗ schreiben. 8
Sachsen. Dresden, 14. Februar. (Dr. J.) Vom 7ten d. M. bis mit gestern haben hier im Ministerium des Innern unter der Leitung ihres Vorsitzenden, des Ministerial⸗Direktors Dr. Weinlig, Konferenzen der Centralkommission deutscher Bundes⸗ staaten für die allgemeine Pariser Ausstellung des Jahres 1867 stattgefunden, an welchen sich sämmtliche Mitglieder der Kommission, nämlich Ober⸗Münzmeister von Haindl aus München, Präsident Dr. von Steinbeis aus Stuttgart, Direktor Karmarsch aus Hannover und Geheimreferendar Diez aus Karlsruhe betheiligten. Gegenstand dieser Berathungen war die Vertheilung und Reduction der von allen betheiligten Staaten (meist in einem den vorhandenen Raum weit übersteigenden Maße) angemeldeten Gegenstände nach Maßgabe des für die einzelnen Abtheilungen disponiblen Raumes. Ein vollständiger Abschluß wird erst nach Beseitigung mehrer durch neue Reglements der Kaiserlich französischen Ausstellungs⸗Kommis⸗ sion entstandenen Schwierigkeiten und Beschränkungen zu erreichen sein. Der Vorsitzende der Central⸗Kommission begiebt sich zu diesem Ende nebst einigen Mitgliedern in den nächsten Tagen nach Paris.
Oesterreich. Wien, 14. Februar. Ignatz Ritter von Legeditsch, Kaiserlich Königlicher General der Kavallerie, ist, der »Wiener Ztg.“ zufolge, in Graz am 11. Februar am Schlagflusse im 76. Lebensjahre plötzlich verschieden.
— Von den Landtagen theilen die Wiener Blätter Folgendes mit:
Pesth, 13. Februar. Die heutige Sitzung der Magnatentafel begann um 11 ¼¾ Uhr. — Der Präsident v. Sennyey erstattet Bericht über den Empfang der Huldigungs⸗Deputationen bei Ihren Majestäten am 1. Februar und läßt die dabei gehaltenen Reden vorlesen. Die Erwie⸗ derungen Ihrer Majestäten werden stehend angehört und mit enthusiasti⸗ schem Eljen aufgenommen. Graf Georg Festetics stellt hierauf den Antrag auf⸗-Absendung einer Sonderadresse und zu diesem Behufe die Wahl einer Kommission von 30 Mitgliedern. Graf Joseph Palffy stellt den Gegenantrag, daß erst die Adresse der Deputirtentafel abgewartet werde. Nach längerer Debatte wurde die namentliche Ab⸗ stimmung vorgenommen, wobei sich für die Adresse 136, gegen dieselbe 53 Mitglieder aussprachen. Der Antrag auf Absendung einer Sonder⸗ adresse ist daher angenommen. Hierauf wurden die Stimmzettel zur Wahl der 30er Kommission abgegeben. Morgen Mittags Sitzung zur Bekanntgabe des Abstimmungs⸗Resultates.
Linz, 13. Februar. Der Bericht des Schulausschusses bezüglich der Errichtung eines Realgymnasiums in Ried beantragt, den Landesausschuß aufzufordern, in nächster Session zu berichten, ob in Ober⸗Oesterreich Real⸗ gymnasien zu errichten, wie die Bedeckungsmittel herbeizuschaffen und ob der Bitte der Stadt Ried um Errichtung eines solchen Gymnasiums Ge⸗ währung zu Theil werden kann? — Derselbe Ausschuß beantragt ferner, in den Antrag des Linzer Bischofes wegen Uebernahme der Versorgung der Schullehrerwittwen und Waisen auf den Landesfonds, dermalen nicht einzugehen, dagegen den Landesausschuß zu beauftragen, in der nächsten Session bestimmte Anträge zu stellen, was angenommen wird.
Der Regierungsvertreter beantwortet die von Dr. Wiser gestellte In⸗ terpellation betreffs Beitragsleistung des Staates an die Gemeinde Linz für die an diese übergehenden polizeilichen Geschäfte: Ein diesfälliger An⸗ spruch der Stadt Linz hätte nur dann Berechtigung, wenn die Ueber⸗ tragung der polizeilichen Geschäfte an die Gemeinde sich auf die Geschäfte der Staatspolizei beziehen würde, was nicht der Fall. Bei lokalpolizei⸗ lichen Geschäften trete ein Anspruch auf einen Kostenbeitrag nicht ein.
Graz, 13. Februar. Der Landesausschuß wird beauftragt, in der nächsten Session ein Gesetz zur Regelung der Armenpflege vorzulegen. Hierauf Beginn der Debatte über das Gesetz bezüglich der Bezirksvertre⸗ tungen.
n; 13. Februar. Auf Antrag des Communications⸗Aus⸗
schusses wird beschlossen, daß vom Bau von Eisenbahnen dermalen abzu⸗ sehen sei, jedoch werden die Linien Brünn⸗Znaim⸗Iglau, Brünn⸗ Olmütz⸗Sternberg, Brünn⸗Trentschin und Hohenstadt⸗ Glatz als den Interessen des Landes entsprechend anerkannt und die Geneigtheit ausgesprochen, den Ausbau dieses Netzes durch Private zu unterstützen.
Czernowitz, 13. Februar. Ein Gesetz wird beschlossen, daß es den verschiedenen christlichen Konfessionen angehörigen Eltern überlassen bleibe, in welcher der beiden Konfessionen die Kinder erzogen werden und werden einige auf die konfessionelle Gleichberechtigung bezügliche Wünsche ausge⸗ sprochen. Die Nothwendigkeit der Bezirksvertr. ird mit 13 gegen
worden. offizieren,
13. Februar. (Aach. Ztg.) In Folge der Einziehung]
wenn es dem Befehlshaber beliebt, auszulausen berechtigt ist.
5 „&½ “ 1““ 8 E“ 1 Et 1“ 11“ 12 Stimmen ausgesp die Regierung um Einbringung einer
diesbezüglichen Gesetzesvorlage in der nächsten Session ersucht.
Schweiz. Bern, 1ü1. Februar. Endlich liegt das Resultat der Volksabstimmung vom 14. Januar in seiner Gesammtheit offi⸗ ziell vor. Die Abstimmungsergebnisse der Kantone Graubündten und Tessin, welche am längsten ausblieben, haben an dem Stand der Dinge nichts geändert: Art. 2 ist und bleibt der einzige an⸗ genommene Artikel. Das Gesammtresultat ist folgendes: Es stimmten für Art. 1 (Maß und Gewicht) 159,182 mit Ja und 156,396 mit Nein; für Art. 2 (Niederlassung) 170,032 mit Ja und 149,401 mit Nein; für Art. 3 (Stimmrecht der Niedergelassenen in Gemeindeangelegenheiten) 137,321 mit Ja und 181,441 mit Nein; Art. 4 (Besteuerung und civilrechtliche Verhält⸗ nisse der Niedergelassenen) 125,924 mit Ja und 189,830 mit Nein; Art. 5 (Stimmrecht der Niedergelassenen in kantonalen Angelegen⸗ hbeiten) 153,469 mit Ja und 165,679 mit Nein; für Art. 6 (Glaubens⸗ und Kultusfreiheit) 157,629 mit Ja und 169,992 mit Nein; für Art. 7 (Aufhebung der Prügelstrafe) 108,364 mit Ja und 208,619 mit Nein; für Art. 8 (Schutz literarischen, künstlerischen und indu⸗ striellen Eigenthums) 137,476 mit Ja und 177,386 mit Nein, und für Art. 9 (Lotterie⸗ und Hazardspieleverbot) 139,062 mit Ja un 176,788 mit Nein.
— 12. Februar. (Kölnische Zeitung.) Laut einer hier ein⸗ getroffenen telegraphischen Depesche aus Florenz haben sich von den dort auwesenden Mitgliedern der Alpenbahn⸗Kommission eilf für das St. Gotthardbahn⸗Projekt und drei für das Splügenbahn⸗Projekt ausgesprochen. Der Luckmanier soll nicht eine einzige Stimme gehabt haben. Von den abwesenden Mitglie⸗ dern der Kommission erwartet man noch eine oder zwei Stimmen für den St. Gotthard, und die Minderheit der Kommission stimmt unter der Voraussetzung einer raschen Ausführung eventuel ebenfalls für den St. Gotthard. Man erwartet, daß der Minister seinen Be⸗ richt der Regierung beförderlichst vorlegen werde.
Niederlande. Aus dem Haag, 8. Februar. Die Nach⸗ richt, daß die niederländische Regierung dem in der Schelde liegenden peruanischen Panzerschiff »Independencia⸗« das Auslaufen verwehre, kann nach Mittheilung der »Köln. Ztg.⸗ als ganz unbegründet be⸗ zeichnet werden. Allerdings häͤtte der spanische Gesandte Albaredo einen darauf bezüglichen Antrag gestellt; bevor die Regierung in⸗ dessen ihre Entscheidung traf, hat sie eine Korvette nach der Schelde geschickt, damit der Befehlshaber im Verein mit dem Stations⸗Komman⸗ danten v. Vliessingen die Angelegenheit untersuche. Nach dem londoner Ver⸗ trage von 1839 haben sich die fremden Schiffe, welche in der Mün⸗ dung liegen bleiben, bei der vliessinger Marine⸗Station zu melden. Dies war von dem peruanischen Befehlshaber aus Unkenntniß ver⸗ säumt. Die Formalitäten sind aber später nachgeholt. Die ⸗Inde⸗ pendencia« ist ein Panzerschiff von 22 Kanonen, mit einem Sporn versehen und kriegsmäßig auf sechs Monate ausgerüstet, so daß es gar nicht in die Lage kommt, seine Armirung in Holland zu ver⸗ vollständigen. Sämmtliche Mannschaften sind in der Musterrolle aufgeführt. Zur Beobachtung hat sich ein holländisches Kriegsschiff an die Seite der »Independencia⸗ gelegt, welche aber jede Stunde,
Großbritannien und Irland. London, 13. Februar.
Ihre Majestät die Königin hat dem Lord⸗Kanzler ein Zeichen ihres
Wohlwollens dadurch zu erkennen gegeben, daß sie die Prinzessin Heleng beauftragte, ein Schreiben in ihrem Namen an die Gemahlin desselben, Lady Cranworth, zu richten und sie in diesem zu bitten, dem Lord ihren Dank für seine Unterstützung bei Eröffnung des Parlaments auszusprechen. 8 Einer nicht völlig klaren telegraphischen Mittheilung zufolge ist Clarke, der Denunciant in dem Fenierprozesse, auf eine verdäch⸗ tige Weise umgekommen. Die Behörden nehmen einen Mord an und haben 200 Pfd. auf die Entdeckung der Thäter gesetzt, deren drei dem Namen nach bekannt sein sollen. 1 In dem gefährlichsten der europäischen Gewässer, dem Meerbusen von Biscaya, welcher noch im vorigen Monat das Dampfschiff »London« mit 200 Menschen verschlungen hat, ist wieder ein großes Schiff von 1437 Tonnen auf der Fahrt von Liverpool nach Mel⸗ bourne untergegangen, wie in Kürze schon telegraphisch gemeldet worden. Es hieß »Wanata« und hatte, außer der Mannschaft von 45 Köpfen, 183 Passagiere an Bord. In sehr stürmischem Wetter stieß es mit dem Schiffe Queen of Beauty⸗ zusammen erhielt einen Leck und sank; die Menschen wurden gerettet und vo der »Queen of Beauty« nach Plymouth gebracht. Der Capitain blieb bis zuletzt auf dem sinkenden Schiffe; kaum batte er es ver lassen, so brach eine Feuersbrunst aus, welche, vereint mit den Wel⸗ len, die »Wanata« bald dem Untergange überantwortete. — 13. Februar. In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung beantragte Sir George Grey, daß das Haus in Comite gehe, damit er ihen die längst angekündigte Viehseuchenbill vorlegen könne. Der Gesetzent⸗ wurf stellt 1) gewisse allgemeine für das ganze Land gültige Regeln Huf⸗ von denen keine örtliche Behörde werde abweichen 2) foll den ört