1866 / 41 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, 8 wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt ge⸗ macht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Bromberg, im Staats⸗Anzeiger und in dem Gnesener Kreisblatte.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit 4 ½ Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ schreibung bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Gnesen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späͤtern älligkeitstermine zurückzulie⸗ fern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren vom Schlusse des Jahres der Fälligkeit an gerechnet nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Theil I. Titel 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Gnesen.

Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind balbjährige Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres 1870 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunalkasse zu Gnesen gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗ Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus⸗ händigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldver⸗ schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗

schrift ertheilt.

Gnesen, den.. 418

Die ständische Finanz⸗Kommission des Kreises Gnesen.

Regierungsbezirk Bromberg. Zins⸗-Coupon zu der Kreis⸗Obligation des Gnesener Kreises. 1“ über. Thaler zu 4 ½ Prozent Zinsen

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schriebenen Atteste baldigst an die unterzeichnete Kommi helmsstraße 89 hierselbst, portofrei einzureichen.ß Berlin, den 14. Februar 1866. Die Kommission zur Prüfung der v“

1““ bb111“

Kinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt, Dr. Lietzau in Stallupoͤnen i Kreisphysittus des Kreises Hepdekrug ernannt worden. en ist zum

82 11“

Beim Gymnasium in Oels ist der orde zum Oberlehrer befoͤrdert worden.

Cuunungg bei der Königlichen Akademie der Künst

Die diesjährige Preisbewerbung der Köni lichen Akademie Künste ist für die Geschichtsmalerei bestimmt. 8dm zur Konkurrin zugelassen zu werden, ist erforderlich, daß der Aspirant alle zu seinem „Fach gehörigen, sowohl theoretischen als praktischen, in der akademi⸗ schen Verfassung vorgeschriebenen Studien auf einer der Königlich preußischen Kunst⸗Akademieen gemacht habe. Es darf ferner derfelbe das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.

„Die Anmeldungen zur Theilnahme müssen bei dem mit den Direktoratsgeschäften beauftragten Professor Daege bis zum Sonn⸗ abend, den 24. März d. J., 12 Uhr Mittags, persönlich gemacht werden. Die Prüfungsarbeiten beginnen Montag, den 26. März, früh 8 Uhr. Die Hauptaufgabe wird am 9. April er⸗ theilt, und die im Akademiegebäude auszuführenden Gemälde mü⸗ am 11. Juli dieses Jahres dem Inspektor der Königlichen Akademie übergeben werden. Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einer Pension von jährlich 750 Thalern auf zwei auf einander folgende Tihg⸗ zu 1 ““ 18 Italien, erfolgt in öffentlicher

itzung der Akademie am 3. August d. J. Ausländer ein Ehrenpreis zu Theil werden. 1““ Beerlin, den 17. Januar 1866. Die Koͤnigliche Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege.

Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1..... bis 15. April resp. vom 1..... bis 15. Oktober und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halb⸗ jaähr vom ... bis mit (in Buchstaben).. C Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Gnesen.

Gnesen, den . .ten u

Die ständische Finanz⸗Kommission des Kreises Gnesen

Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wen 8 dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Schluß des Jahres der Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Posen. Regierungsbezirk Bro Talon zur Kreis⸗Obligation des Gnesener Kreisees. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Ruͤckgabe zu der

Obligation des.. Kreises e““ über Thaler à 4 ½ Prozent Zinsen, die .te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Gnesen. Beim Verluste dieses Talons erfolgt die Aus⸗ händigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig L“ 8 Gnesen, den ..ten 18

Ministerium für Handel, Gewerbe und ö entliche Arbeiten. v1“

. 8 Dem Regierungs⸗Rath Lentze zu Berlin ist die Stelle eines Mitgliedes bei der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Elberfeld übertragen worden.

.

8 B e anntmach 1“ g.ss Gemäß §. 11 der Vorschriften über die Befähigung zu den

letzteren des

Preußische Bank.

öb11““ 8 „Wie diesjährige ordentliche General⸗Versammlung d ist⸗ betheiligten der preußischen Bank wird auf 6 8 Freitag, den 23. März dieses Jahres, 8 8 b Nachmittags 5 ½ Uhr, jerdurch einberufen, um für das Jahr 1865 den Verwaltungsbericht und den Jahres⸗Abschluß nebst der Nachricht über die Divitende 1 empfangen und die für den Central⸗Ausschuß nöthigen Wahlen vor⸗ zunehmen. ( Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846 §§. 62, 65, 67, 68, 18 8 saroheh gns 1857 Seite 240.) Die Versammlung findet im hiesigen Bankgebäude statt. Die Meistbetheiligten werden zu derselben durch düsontgere 1 Post zu

übergebende Anschreiben eingeladen.

Berlin, den 15. Februar 1866.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

Cchef der Preußischen Bank Graf von Ihenplitz.

Abgereist: Se. Excellenz neral⸗Inspecteur der Festungen, Elbherzogthümern.

der General⸗Lieutenant und 2. Ge⸗ von Wasserschleben, nach den

Berlin, 16. Februar. eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General-⸗Major Healhehen 8eeecen. Commandeur der 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, so wie dem Haupt⸗ mann und Compagnie⸗Chef von Witzleben vom Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 2 die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs der Belgier Majestät und des Kurfürsten von Hessen Königliche Hoheit ihnen verliehenen Decorationen, und zwar dem ersteren des Groß⸗Offizierkreuzes des Leopold⸗Ordens und dem Ritterkreuzes des Wilhelms⸗Ordens zu ertheilen.

technischen Aemtern der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗ Verwaltung

vom 21. Dezember 1863 werden diejenigen, welche bei Schluß des laufenden Semesters die Berg⸗Eleven⸗Prüfung abzulegen beabsichtigen,

hierd rch gefordert, ihre Meldungen mit Beifügung der vorge⸗

König nahmen heute den Vortrag

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. Februar. Se. Majestät der d

des Hausministers entgegen

8 n Herzog von Ratibor, den Ober⸗Ceremonienmeister d ,e Heheban den Vice-Ober⸗Ceremonienmeister Grafen S 0 . 3 ös Scegers fand eine musikalische Abendunterhaltung bei den Königlichen Majestäten im Palais Statt. Heute wohnte hre Maäjestät die Königin mit Ihrer Königlichen Hoheit der Fuünzessin Karl der Gedächtnißfeier Ihrer durchlauchtigen Frau Mut⸗ fer, der Großherzogin von Sachsen, Großfürstin von Rußland, in 14 hiesigen griechischen Kapelle bei. . 1

Den Kammerherrndienst übernehmen vom 15. 1. März die u“ Kammerherren Freiherr v. Kleist⸗Tychow nd Frei Morawsky. b 8 Seih S enecftch. Hoheit der Kronprinz empfing am 15. d. M. den General⸗Lieutenant und Chef des Generalstabes der Armee, Freiherrn von Moltke. Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin ertheilte der Frau Baronin Landsberg⸗ Steinfurt, geborene Prinzessin Croy und Frau von Wollenberg eborene von Rochow, Audienz. Abends begaben sich die Höchsten Herrschaften zur Soirée ins Königliche Palais.

3

Der »Breslauer Zeitung⸗ ist aus Berlin telegraphisch ge⸗ meldet worden: . 1 »„Der ehemalige Justiz⸗Minister von Bernuth suchte nach un erhielt eine Audienz bei Sr. Majestät dem Könige behufs Vor⸗ stellungen wegen des Anklagebeschlusses des Ober⸗Tribunals.⸗ Wir sind ermächtigt, dieser Nachricht dahin zu widersprechen, daß der vormalige Justiz⸗Minister von Bernuth eine Audienz bei Sr. Majestät dem Könige weder nachgesucht noch erhalten hat, und daß daher auch alle aus jener irrthümlichen Nachricht gezogenen Fol⸗ gerungen unbegründet und hinfällig sind.

m Abgeordnetenhause wurde in heutiger Sitzung, nach schaitlichen Wrlthrilungen des Präsidenten, von den neten Prince⸗Smith und Roepell über den zwischen Preußen un Großbritannien abgeschlossenen Schifffahrts „Vertrag 16. August 1865 mündlich Bericht erstattet. Diesem Vortrage wur mit großer Majorität die verfassungsmäßige Zustimmung vom Haus ertheilt. Die Debatte über die Petition, das Abgeordnetenfest zu Köln betreffend, dauerte noch beim Schlusse des Blattes fort

achen, 13. Februar. (Aach. Ztg.) Seit dem 5. d. M. ist

es die .8 linksrheinische Grenze des Düsseldorf behufs sicherer Aufrechthaltung der Sperre Fcer militairisch besetzt. Das zu diesem Zweck requirirte Militair besteh einstweilen aus zwei Compagnieen nebst einigen Kavalleristen. Der Grenzschutz umfaßt also jetzt die Kreise Cleve, Geldern, Kempen, Erkelenz, Heinsberg, Geilenkirchen, Aachen und das GG Gebiet, erstreckt sich also von Emmerich bis Altenberg (Moresnet.) 1g Schleswig⸗Holstein. An den Königlichen Präsidente

ddes Staats⸗Ministeriums Grafen von Bismarck⸗Schönhausen

ehende Adresse gerichtet worden: 1 vG sind 8 hegen darüber keinen Zweifel g nicht weniger wie wir von den unberechenbaren Nachtheilen drungen, welche die gegenwärtige Uebergangsperiode, im v 89 Gegensatze zu den wohlmeinenden Absichten der hohen ZTö die Gasteiner Convention haben, für die Herzogthü ig⸗ in nach sich zieht.

111““ 1. Grenzen hinaus fortdauern se so könnte sie die ganze Zukunft unseres Vaterlandes gefährden. 1. ist in Holstein von Umständen begleitet, die mit einem ö und geordneten Zustand der Dinge unvereinbar sind und 1e än geres Fortbestehen das Land nach und nach vollständig demora isiren würde. b

ir brauchen diese Umstände nicht näher zu entwickeln. Sie sind Se⸗ 1. zese n bekannt. Hochdieselben werden 25 Bedeutung und die Tragweite von Agitationen d.e 86- messen, deren ausgesprochener Zweck als eine sowohl v 68 88 moralische Unmöglichkeit erscheint, die aber in Wirklich 16 88 s deren Zwecken, als den angegebenen, nicht fremd fihn⸗ und die 8 falls dazu beitragen, den Eefsas Fühh erung un

il über i eiligsten Interessen zu rren.

1““ 8 89 aüͤgenblickichen Verhältnissen nicht eg. messen finden können, in zahlreicher Versammlung die fta teten Uebelstände zur Sprache zu bringen, und eine öffen 8 h gebung im Sinne der wahrhaften höchsten Faessaessh 88 Her zogthümer zu veranlassen. Wir Endesunterschriebenen 8 8 öh- im Vertrauen auf Ew. Excellenz bewährtes tiefes Verstän Sichiaa wahren Bedürfnisse der Länder und Völker, auf h 1 einen hohen Einfluß auszuüben Sie berufen sind, besch dero gütige Vermittelung ganz gehorsamst in Anspruch zu 8 1 um den ehrerbietigen Ausdruck unserer Gefühle zur Kenntni 3 Majestät des Königs zu bringen.

8 88

Wir sprechen es unumwunden aus, daß wir das Wohl und das Heil unseres Vaterlandes nur in dessen Vereinigung mit der Preußischen Monarchie erblicken können, und vertrauen ganz der Weisheit Sr. Majestät des Königs, daß Allerhöchstdieselben die dabin führenden Schritte zu erwählen wissen, wie auch den dem⸗ nächst unter Seinem Scepter verbundenen Landen ihre eigenthüm· lichen Einrichtungen, soweit diese sich mit dem Gemeinwohl vereini⸗ gen lassen, erhalten werden. 1 8

Möge dies ersehnte Ziel bald sobald die Umstände es irgend zulassen erreicht werden! Das ist unser innigster Wunsch, auf daß der jetzige Zustand der Ungewißheit und Schwankung dem Lande nicht immer tiefere Wunden schlage! .

Genehmigen Ew. Excellenz die Versicherung unserer au sgeze ich netesten und aufrichtigsten Hochachtung.

Altenhof und Altona, den 23. Januar 1866. ““

Scheel⸗Plessen. E. Graf von Reventlow auf Altenhof und Glasau. Hennig Otto von Ahlefeld auf Lindau und Königsforde. Th. Graf Reventlow auf

Jersbeck und Stegen.

Adolph Blome auf

Heiligenstedten.

Reventlow⸗Criminil auf Emkendorf. Graf Brockdorff⸗Ahlefeldt auf Ascheberg. 8 G. von Cronstern auf Nehmten⸗Marutendorf und

Hohenscherlen.

Graf Platen auf Caden. Graf Schimmelmann auf

Tangstedt. v. Buchwaldt auf Pronstorf. H. v. Buchwaldt auf Helmstorff. v. Levetzow auf Putlos, Ehlerstorff und Schönhagen. Graf Hahn auf Neuhaus.

Graf Baudissin auf Borstel.

H. v. Hollen auf Schoenweide und Goertz. O. Graf v. Blome auf Salzau.

v. Mermer⸗Saldern auf

Schierensee und Annenhof. 1 Graf E. Schimmelmann

auf Ahrensburg. den 13. Februar, wird der »Nordd. Ztg.⸗ ge⸗ meldet: »Seit längerer Zeit wurden seitens des Königlich Preußi⸗ schen Marinefiskus Unterhandlungen wegen Ankaufs eines ge⸗ eigneten Grundstücks für eine Marineschule vis-à-vis des König⸗ lichen Marine⸗Depots mit einem Grundbesitzer gepflogen. Dieselben sind jetzt aber abgebrochen, nachdem der Fiskus durch Beschluß der Landesregierung in den unbeschränkten Besitz des zur Badeanstalt gehörenden Erbpachtlandes gelangt ist. Es wird jetzt beabsichtigt, auf diesem 3 Tonnen großen, höchst anmuthig kaum 10 Minuten vor der Stadt belegenen Platz nach Zeichnungen des Königlichen Marine⸗Baumeisters König ein großartiges Marine⸗ Schulgebäude zu erbauen. Das auf diesem Platze bisher befindliche Kurhaus soll dem Vernehmen nach zum 66 das gesammte Inventar h Badeanstalt zum Verkauf kommen. 3 1 68 B. H.) Das »Verordnungsblatt für Holstein« enthält eine Bekanntmachung, betreffend die Einschränkung von Zoll⸗ und Abgaben⸗Freiheit des Militairs; sie tritt mit dem 1. März in Kraft; ferner eine Bekanntmachung, betreffend Verbot der Einfuhr von Rindvieh; darin wird die Beschränkung des Ver⸗ bots auf Holland und England aufgehoben ““ Verbot aus⸗ gedehnt auf alle Orte außerhalb der Zollgrenze, mit Ausnahme von Dänemark; die Durchfuhr von Rindvieh auf den Hamburger Linien und der Hamburg⸗Lübecker Eisenbahn wird gestattet. G 8 Sachsen. Meiningen, 14. Februar. (Weim. Ztg) 88 Auswanderung nach Amerika scheint im Herzogthum au 1 wiederum bedeutend werden zu wollen. Nach amtlicher Be 88 machung sind jetzt schon circa 50 überseeische Auswanderer drena det. Die hiesige Regierung hat mit der des Fürseh. Schwarzburg⸗Sondershausen Verträge abgeschlofsen zur Fns derung gegenseitiger Rechtspflege und Regelung 1 beidersei igen Gerichtsbarkeits⸗Verhältnisse, so wie zur Verhütung der L in den Grenzbezirken. Die Verträge sind zunächst auf zwölf Jahre 14. F D. Ztg.) Se. Kö⸗ . en. Darmstadt, 14. Februar. (D. Ztg.) ze. nigae Nehen der Großherzog ist heute Abend von suche am Königlichen Hofe in München wieder in hiesiger Residenz eingetroffen. ö“ n. München, 14. Februar. (N. C.) 1 1 1 stattgehabten Kammerball erschien mit Sr. Majestät dem Könige auch Ihre Majestät die Königin⸗ Mutter zum ersten Male bei einem größeren Hoffeste. 1 8 Der bisherige Königlich großbritannische außerordent iche Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Königlichen Hofe, Lord Augustus Loftus, hat am 12. d. M. die Ehre gehabt, von Sr. Majestät dem König in besonderer Audienz empfangen zu 18 den und Allerhöchstdemselben seine Abberufungsschreiben zu 8 reichen. Der zum Legations⸗Secretair in Wien ernannte bis⸗

herige Legatior lir bei