1866 / 41 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nischen Gesandtschaft, Herr Bonar, ist am 12. d. M. auf seinen neuen Posten abgereist. Sein Nachfolger, Herr Corbett, ist bereits hier angekommen und wird bis zum Eintreffen des neuen Gesandten,

Sir Howard, als Geschäftsträger fungiren. Großbritannien und Irland. London, 14. Februar. Im Oberhause fand gestern eine kurze Erörterung über die Frage der Viehseuche statt, und Lord Derby erlaubte sich den Vorschlag, daß die Minister, anstatt mit einem verwickelten Gesetzentwurf sich aufzuhalten, ihren Plan lieber durch gleichzeitig in beiden Parlamentshäusern einzubringende Resolutionen ausführen sollten. Lord Grey bemerkte dagegen, daß ein Vorgehen durch Resolutionen einen gefährlichen Präcedenzfall bilden könnte. Earl Russell schloß sich dieser Meinung an. Im Unterhause erklärte der Schatztanzler auf Befragen, daß es sehr zweifelhaft sei, ob die Regierung im Lauf der gegenwärtigen Session Zeit finden werde, eine Amendirung der Bankakte von 1844 vorzuschlagen. 8 Sir George Grey beantragt, daß ihm das Haus die Bewilligung er⸗ theile, eine Bill zur Abänderung des von Parlamentsmitgliedern zu leisten⸗ den Eides ‚einzubringen. Jenen Theil der Eidesformel, der sich auf die Abschwörung gewisser Doktrinen oder auf die Aufrechthaltung der Staatskirche bezieht „balte er für überflüssig, und er schlage daber vor, die jetzige Formel abzuschaffen und dafür einen kurzen einfachen Eid der Treue gegen die Krone für alle Mitglieder ohne Unterschied des Glaubens⸗ Bekenntnisses einzuführen. Newdegate warnt davor, eine Frage aufzu⸗ rühren, die erst vor 8 Jahren und zwar nach einer 11jährigen Agitation beigelegt worden sei. Besonders unzeitgemäß erscheine ihm die Bill gegen⸗ über der in Irland herrschenden Aufregung. Kein anderes Mitglied macht die geringste Miene, für oder gegen den Antrag zu sprechen und die erste Lesung wird ohne weiteres genebmigt. Die vorgeschlagene Formel lautet: »Ich, A B., schwöre, daß ich Ihrer Majestät der Königin Victoria in Treue und Anhänglichkeit wahrhaften Gehorsam leisten will und sie nach besten Kräften wider alle Verschwörungen, welche gegen ihre Macht, Krone oder Würde angezettelt werden koͤnnten, vertheidigen werde⸗«. VVor einiger Zeit ist erwähnt, daß die Köͤnigliche Kommission über die Todesstrafe ihren Bericht abgestattet hat. Nur 4 der Mitglieder, unter ihnen Bright, haben sich sür die Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen. Die Kommission vernahm sehr viele Zeugen, darunter den Lord Kanzler und andere rechtsgelehrte Pairs. Alle bezeugten auf das nachdrücklichste, daß die Todesstrafe eine höchst abschreckende Wirkung habe, und daß sie in Fällen des Mor⸗ des gar nicht abgeschafft werden sollte. 11 andere englische und irische Richter hatten schriftliche Gutachten an die Kommission gesandt. Alle waren für Beibehaltung der Todesstrafe, ausgenommen Shee, der sich mit seiner Meinung nicht auf die eigene richterliche Er⸗ fahrung, sondern auf die Gründe des deutschen Professors Mitter⸗ maier stützt. Unter den zahlreichen anderen Notabilitäten, die von der Kommission um ihre Meinung befragt worden sind, waren für Beibehaltung der Todesstrafe der jetzige Minister des Innern, Sir George Grey, Walpole, der denselben Posten unter der konser⸗ pativen Regierung eingenommen hat, dann Davis, der Kaplan im Kriminalgefängnisse von Newgate. Aber auch für die Abschaf⸗ fung der Todesstrafe findet sich eine Anzahl guter Namen, B. Sir Fitzroy Kelly, Mr. Denman, Lord Hobart und Andere mehr.

Griechenland. Die Levantepost ist mit Nachrichten aus Athen vom 10. d. in Triest den 15. d. eingetroffen. Ein neues Ministerium war daselbst in Folge der vom Koͤnig unerwartet beschlossenen Kam⸗ mervertagung definitiv gebildet worden. In einem Cirkular der Schutzmächte an ihre Gesandten in Athen wird damit gedroht, daß, falls sich die Parteien zur Regelung der Finanzen und Herstellung

5 Ruhe nicht einigen, wirksamere Maßregeln getroffen werden

daß Derwisch Pascha mit neuen sandt worden ist.

13. Februar. Die internationale Sanitäts⸗Kommission zur Abwehr der Cholera⸗Verschleppung hat sich heute offiziell d8. stituirt und ist von Aali Pascha mit einer Ansprache begrüßt worden.

Die regelmäßigen Sitzungen beginnen am Montage nach dem Bairamfeste.

Truppen nach dem Libanon ge⸗

Amerika. New⸗Yorker Blätter bringen Depeschen aus Toronto mit der Behauptung, daß man dort stündlich einen An⸗ griff der Fenier auf die kanadische Grenze erwarte und daß alles Militair unter den Waffen stehe. General Sweeney und Oberst Roberts sollen am 1. Februar durch Hamilton in West⸗Canada gekommen sein. Die in Canada lebenden Fenier hatten sich dagegen verwahrt, daß es ihr Plan sei über Canada nach Irland zu gehen.

Ein Korrespondent des New⸗Yorker »Herald⸗ aus Süd⸗Amerita behauptet, daß Chile und Peru eine Schutz⸗ und Trutz⸗Allianz geschlossen hätten. Im Hafen von Caldera war es zu einem Ge⸗ fechte zwischen Chilenen und Spaniern gekommen, indem die letzteren mit Schiffsbooten einen Dampfer aus dem Hafen herauszuholen suchten. Die Chilenen trieben vom Ufer aus die Spanier fort und den letzteren wurde eine Anzahl Leute getödtet und verwundet.

Asien. Nach der »China Mail⸗, welche Nachrichten aus China bis zum 1. Januar bringt, war Sir Rutherford Alcock

Aus Konstantinopel vom 10. d. wird gemeldet,

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durchaus nicht gewogen sein. Was die Nachrichten aus dem Nord über die Bewegungen der Rebellen betrifft, so klingen sie sehr spruchsvoll. Es heißt, daß die Rebellen eine Schlacht mit den Kashe⸗ lichen so viel als möglich vermeiden. Theile von Shantung 8 Kwantung sind noch in einem Zustande bürgerlicher Unruhen, - bei Ningpoo wurden die Seeräuber täglich verwegener, und 8 fremdes Schiff ist in einer Windstille nur sicher, wenn es . armirt ist. Diese Rebellen und ihre Genossen sind wahrscheinlic Absenker der Rebellion, die noch in Fukien, Kwantung und Kianaf besteht. Die gesammte Armee der Taepings beläuft sich auf 80,0 bis 100,000 Männer, Weiber und Kinder, und unter giebt 8 vielleicht 20,000 gute Streiter.

Aus Japan hört man, daß die mächtigen Fürsten des Reich fortwährend ihre Arsenale füllen und ihre Pe.Nchts Hesne wenn je auf verschiedenen Punkten der weitläufig sich hinziehenden Inseln eine Empörung ausbrechen sollte, so würde es manchen 2 Fürsten leicht werden, sich unabhängig zu machen und das Reich zu zerstückeln. Die Japanesen haben sich bis jetzt sehr abgemüht, um chinesisch zu lernen, und auch holländisch wird bis zu einem gewissen Grade getrieben, obgleich ihnen auch die Erlernung

8

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Afrika. Dr. Beke, von welchem ein Schreiben aus Masso⸗ wah vom 18. Januar eingetroffen ist, erwähnt inmitten seiner schon bekannten Mittheilungen uͤber die in Abessinien gefangenen Eng⸗ länder auch eines blutigen Vorfalles, der sich in der ägyptischen Provinz Taka begeben hat. Vor ungefähr 6 Monaten brachen die dort stehenden, ungefähr 4000 Mann zählenden Negertruppen in Empörung aus, theils weil ihnen ihr Sold nicht ausbezabhlz wurde) und theils weil die ägyptische Regierung angeblich die Ar⸗ sicht hatte, viele von ihnen nach Mexiko zu senden. Nach 2 Mo⸗ naten wurden die Meuterer durch Truppenübermacht bezwungen Die ägyptische Regierung ließ den Befehl ergehen, daß die Meuterer decimirt werden sollen; aber die Folge war, daß der zehnte Mann freigelassen und daß ho niedergemetzelt oder in die Sklaverei ver⸗ kauft wurden. Der Gouverneur von Taka und die anderen Ober⸗ Beamten, die in dieser Tragödie eine Rolle gespielt haben, sind seitdem gestorben; eine Untersuchung würde also nutzlos sein. 8 8

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff’'schen Telegraphen⸗Büreanu. München, Freitag, 16. Februar. Die Staats⸗Regierung hat die bayersche Hypotheken⸗ und Wechselbank ermächtigt, weitere 30 Millionen Pfandbriefe unter den bisherigen Bedingungen auszugeben. Die Staats⸗Regierung wünscht, daß hiervon mindestens 20 Milllonen der Landwirthschaft zugewendet werden.

Wien, Donnerstag, 15. Februar, Abends. Die heutige Ge⸗ neralversammlung der Actionaire der österreichischen Kreditanstalt für Handel und Gewerbe hat den mit der Regierung vereinbarten Vorschlag auf Bildung eines Spezialreservefonds und auf Abschrei⸗ bungen angenommen. In Folge dessen wird die Einlösung des Januarcoupons vom 17. d. M. ab mit 9 Gulden erfolgen. Pesth, Donnerstag, 15. Februar. Heute begann im Anterhause die Adreßdebatte. Der Abgeordnete Bartal verfocht in einer drei⸗ stündigen Rede die Einheit der Ministerien der auswärtigen Ange⸗ legenheiten und des Krieges, sowie die gemeinsame konstitutionelle Controle durch einen »Kongreß⸗. Der Kongreß solle auf Grund der Parität aus jährlich zu wählenden Regnicolar⸗Deputationen der Vertretungskörper der deutschen und slavischen Provinzen sowie des ungarischen Landtages bestehen und, durch Instructionen nicht ge⸗ bunden, zu öffentlicher Verhandlung und namentlicher Abstimmung verpflichtet, sowie mit entscheidendem Votum versehen sein. Jede Modification des hierauf bezüglichen pactum conventum solle von neuen Landtagstraktaten, jede Erweiterung des Wirkungskreises des

Kongresses vom Majoritätsvotum des ungarischen Landtages ab⸗ hängig sein. Der Redner gab das Recht zu, restitutio in integrum zu verlangen, bestritt aber, daß dieses Recht jeder Zeit und sofort geltend gemacht werden dürfe. 8

Landtag

beschloß in seiner heutigen Sitzung, den Adreß⸗Entwurf Mrazoviec

Minoritätsvotum dem Kaiser vorzulegen.

1

in Peking angekommen. Das Kaiserliche Kabinet soll den Fremden

dieser Masst

Fi Gi Wilhelm, von

den U

Landtags⸗Angelegenheiten.

Hn 88 Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der nzugsgelder und gleichartigen Kommunal⸗Abgaben, lautet: . Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen für mfang Unserer Monarchie, mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande,

unter Zustimmung beider Häuser des Landtags, was folgt: §. 1. Vom

esten . 5. oder eine sonstige besondere Kommunal⸗Abgabe

der Gemeinde⸗Angehörigkeit (der auch kein Land r se . 5. 2. Mit dem in 8. 1 festgesetzten Zeitpunkte von Einzugsgeld bezuglichen Bestimmungen (Gesetzsammlung 1860 S. 237) 1861 S. 416),

provinz vom 23. sikel 6 des Gesetzes vom 15. etreffen in der Rheinprovinz (Gesetzsammlung 1856 S. stehenden Statuten, Negulativen, Rezessen u. s. w. getroffenen Anordnungen über die C in §. 1 bezeichneten Art außer Kraft.

seitdem verflossenen Zeitraum gewonnen worden sind,

zangethan, du reden.

er e

1.“

Neuanziehenden ein Einzugs⸗ oder Ein⸗ wegen des Erwerbes Niederlassung am Ort) nicht mehr erhoben, mehr eingefordert werden. treten die auf die Erhebung der Gesetze vom 14. Mai 1860 und vom 24. Juni 1861 (Gesetzsammlung ebenso der §. 14 der Gemeinde⸗Ordnung fuür die Rhein⸗ Juli 1845 (Gesetzsammlung 1845 S. 523) und der Ar⸗ 8 Mai 1856, betreffend die Gemeinde⸗Verfassung 435), sowie alle in be⸗ der einzelnen Gemeinden Entrichtung von Kommunalabgaben der

Januar 1867 ab darf von

Rückstand einer solchen Abgabe

die Die Erfahrungen, welche in dem erscheinen nicht dazu einer längeren Aufrechthaltung der fraglichen Abgabe das Wort Der früher im Auge gehabte Zweck, leichtfertigen Wohnsitz⸗Aen⸗ derungen mittelloser Personen einigermaßen vorzubeugen und die Gemein⸗ gen, namentlich die größeren Städte, gegen einen allzustarken, die Leistun⸗ den der Kommune für Armen⸗ und Krankenpflege, für Schulen und an⸗ kommunale Einrichtungen übermäßig anspannenden Andrang des Proletariats zu schützen, ist anerkanntermaßen nur in sehr man⸗ gelhafter und dem Gemeinwesen wenig vorthaihafter Weise erreicht worden. Es hat sich mehr und mehr bestätigt, daß das Einzugsgeld weit öfter den soliden, besonnenen und tüchtigen Arbeiter als den unstäten, unsorglichen, der den Gemeindezwecken wenig förderlich ist, der es auf Execution und Ausweisung ankommen läßt und ungleich leichter der Ver⸗ armung verfällt, zurückzuhalten pflegt, daß aber auch der vorsichtige und gewissenhafte Arbeiter, der die Abgabe zahlt, gerade durch die Hin⸗ gabe seiner letzten Ersparniß oft der Verarmung, resp. wenn diese binnen Jahresfrist eintritt, der Wiederausweisung entgegengeführt wird. Es hat sich gezeigt, daß solchergestalt in den Städten, ungeachtet eines stets zahlreich fluktuirenden Proletariats, welches die kommunale Fürsorge stark in Anspruch nimmt, dennoch der Ge⸗ werbebetrieb und die Industrie, zum Nachtheil ihrer Entwickelung, das volle Maß tüchtiger Kräfte, deren sie bedürfen, öfters entbehren müssen. Der Nutzen des Einzugsgeldes reduzirt sich hiernach fast allein auf die Geld⸗ Einnahme, welchen dasselbe der Gemeindekasse gewährt. Dem Billigkeits⸗ Anspruch der Kommunen aber, von den Neuanziehenden eine solche Beisteuer zu den durch die Vermehrung der Bevölkerung sich steigernden Kosten der Gemeindeverwaltung fortzubeziehen, läßt sich eine entscheidende Berechtigung nicht zugestehen gegenüber dem gesetzlichen Prinzip der Freizügigkeit und den Grundsätzen einer staatswirthschaftlich geregelten Besteuerung, mit de⸗ nen eine Auflage, welche vorzugsweise die ärmere, nur auf ihre Arbeitskraft verwiesene Bevölkerung trifft und diese an der Aufsuchung mög⸗ lichst vortheilhafter und zusagender Arbeit bindert, nicht im Einklang steht. Hierzu tritt, was die östlichen Provinzen der Monarchie betrifft, die zum Gegenstand vielfacher Beschwerden bereits gewordene Rechtsungleichheit, welche zwischen den Städten und den nicht zur Erhebung von Einzugsgeld berech⸗ tigten ländlichen Gemeinden besteht, und welche von Jahr zu Jahr nament⸗ lich zu einer gesteigerten Ueberfluthung der vor den Thoren größerer industrie⸗ reicher Städte gelegenen Dörfer durch gewerbliche Arbeiter von problema⸗ tischer Subsistenzfaͤhigkeit geführt hat. Wenn schon diese Erfahrungen, verbunden mit den vielfachen Härten des Verfahrens, zu denen die Kommunen auch nach dem Gesetz vom 14. Mai 1860 bei Verfolgung ihres Rechts sich noch haben für befugt erachten dürfen, der Staats⸗Regie⸗ rung die Entschließung nahe legen mußten, zur gänzlichen Aufhebung des Einzugsgeldes überzugehen, so wird dieser Schritt unerläßlich, sobald die Ge⸗ setzgebung für Aufhebung der Koalitionverbote der Allgemeinen Gewerbe⸗ Ordnung vom 17. Januar 1845 §§. 181, 182 sich entscheidet Es⸗ bedarf keiner eingehenderen Ausführung, daß die Koalitionsfreiheit, wie sie im In⸗ teresse der Arbeiter und der durch massenhafte Arbeitseinstellungen und Ent⸗ lassungen mit schwerer Belastung bedrohten Ortsarmen⸗Verbände einen ungehemmten Abfluß der Arbeitskräfte nach anderen Arbeitsstätten fordert, auch nicht ohne dem Arbeitgeber die unverschränkte Heran⸗ ziehung auswärtiger Arbeiter zu gewährleisten, verwirklicht werden kann. Bei dem Gewicht aller dieser Motive kann es sich nur um die Frage noch handeln, ob die Gemeinden ohne Gefährdung ihres Haushalts den Verlust der Einzugsgelder zu tragen im Stande sind. In⸗

dessen ist den möglichen Bedenken von dieser Seite schon deshalb eine Er⸗

In den Motiven heißt es u. A.:

heblichkeit nicht zuzugestehen, weil die Gesetze vom 14. Mai 1860 und

24. Juni 1861 bereits den Ertrag der Abgabe beträchtlich ermäßigt, und e Gemeinden überhaupt auf den gänzlichen Wegfall derselben in einer Weise vorbereitet haben, welche den Vorwurf einer allzu plötzlichen und rücksichtslosen Entziehung ausschließt. Nur für die Einnahme ⸗Etats der größeren Städte ist die Intrade noch von relativem Belang, aber auch hier reicht sie einen solchen Prozentsatz nicht, daß die Uebertragbarkeit durch andere Einnahmequellen, zumal bei der voraussichtlichen Steigerung der regelmäßigen Kommunalsteuern durch die aus dem Wegfall des Einzugs⸗ geldes zu erwartende Vermehrung der Steuerkraft einem ernstlichen Be⸗ denken unterliegen könnte. 9

Es beheben sich aber auch die Zweifel, die in dieser Richtung noch be⸗ stehen könnten, durch das eigene Vorgehen einer bedeutenden Anzahl sowohl großer als mittlerer Städte (Breslau, Königsberg, Stettin, Burg, Bromberg, Quedlinburg, Kolberg, Brieg, Duisburg, Trier u. a.), welche in neuester Zeit die Beseitigung des Einzugsgeldes beschlossen haben. Je gerechtfertigter

diese Bewegung, die im stetigen Fortschritt begriffen ist, ihrem Motive und

8

8 iger wird di sich der Ver⸗ Zwecke nach erscheint, um so weniger wird die Gesetzgebung sich pflichtung entziehen können, das sich Bahn brechende Prinzip nunmehr als obligatorisch anzuerkennen, und dadurch zugleich den Mißständen einer nur theilweisen Durchführung desselben vorzubeugen.

Das »Preußische Handels⸗Archive (Nr. 7 vom 16. Fe⸗ bruar c.) hat folgenden Inhalt: Unter Gesetzgebung: Zoll für gesalzene Heringe in Oesterreich. Zollfreie Behandlung leerer Säcke von grobster Leinwand in Oesterreich. Tarif der Niederlage⸗Gebübren für die in den öffentlichen Entrepots gelagerten Waaren in den Niederlanden. Reorga⸗ nisation der russischen Zollämter. Unter Statistik: Jahresbericht der Königlich sächsischen Handels, und Gewerhekammer für 1864. Einrich⸗ tungen zur Förderung des Handels und der Gewerbe, in Württemberg. 8b Handel und Schifffahrt Frankreichs im Jahre 1864 (Schluß). Mit⸗ theilungen: Berlin. Königsberg. Landsberg a. W. Bielefeld. Elber⸗ feld. London. Barcelona. Peking. Beilage: Verhaltungsmaßregeln für die Capitaine von Schiffen, welche die Häfen von Peru⸗ besuchen. Sn

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9 Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten.

Repertoire⸗Entwurf der Königlichen Schauspiele für die nächste Woche: 11““ Sonnabend, den 17ten: Die Afrikanerin, mit Hrn.

m Opernhause: 1 1 Montag, den 19ten: Auf Be⸗

Wachtel. Sonntag, den 18ten: Morgano. 1 gehren: Der Barbier von Sevilla, und: Solotanz. Dienstag, den 20sten: Die Afrikanerin (Wachtel). Mittwoch, den 24sten: Flick und Flock. Don⸗ nerstag, den 22sten: Don Juan (Zerline: Fr. Harriers⸗Wippern, Elvire: Frl. v. Edelsberg, Anna: Frl. Santer). Freitag, den 23sten: Die Afrika⸗ nerin. Sonnabend, den 24sten: Norma (Frl. Artot, Frl. Orgeni). Sonn⸗ tag, den 25sten: Fidelio. Thea. 1 2

Im Schauspielhause: Sonnabend, den 17ten: Herzog Bernhard von

Weimar. Sonntag, den 18ten: Die Schwäbin, und: Die zärtlichen Ver⸗ wandten. Montag, den 19ten: Der große Kurfürst. Dienstag, den 20sten: Mit der Feder, und: Die zärtlichen Verwandten. Mittwoch, den 21sten: Die Hochzeitsreise, und: Y I. Donnerstag, den 22ͤsten: Guten Abend, und: Die zärtlichen Verwandten. Freitag, den 23sten : Iphigenie. Sonn⸗ abend, den 24sten: Der arme Poet, 1 zärtlichen Verwandten. Sonntag, den 25sten: Die Verschwörung des Fiesko. 8 8 in Alt⸗O amm ist, wie das Amtsblatt der Regierung zu Stettin (Nr. 6 vom 9. Februar) berichtet, nach ihrem Wiederaufbau, den 21. Januar d. J., vor einer zahlreich versammelten Gemeinde durch den General⸗Superintendenten Dr. Jaspis feierlich ein⸗ geweiht worden. Unser Regierungsbezirk ist damit um ein monumentales Bauwerk reicher geworden, welches sich in seltenem Grade durch Schönheit und Ebenmaaß aller seiner Theile auszeichnet. 8

An der Stelle, wo sich jetzt der Neubau erhebt, stand lange Jahre hindurch eine im gothischen Backsteinbau errichtete wenig ansehnliche Kirche, deren einzige Merkwürdigkeit ein 220 Fuß hoher, weithin sichtbarer Glocken · thurm mit steilem hölzernen Spitzdach war. Dieses Gebäude wurde am 18. Juni 1863 während eines heftigen Unwetters vom Blitze getroffen, der zunächst den hölzernen Thurm in Flammen setzte und in verhältnißmäßig kurzer Zeit auch die Kirche selbst einäscherte. Den energischen und raschen Anordnungen der kirchlichen Behörden gelang es, den Wiederaufbau bald in Angriff zu nehmen. Insbesondere wurde wenige Tage nach dem Brande von dem Landbaumeister Brecht ein Bauprojekt zum Neu⸗ bau der Kirche und des Thurmes ausgearbeitet, welches nach statt⸗ gehabter Revision durch den verewigten Geh. Ober⸗Baurath Stüler der Bau⸗Ausführung zu Grunde gelegt werden konnte. Letztere ist im Früh⸗ jahr 1864 begonnen und innerhalb des Zeitraumes von noch nicht zwei Jahren größtentheils unter Leitung des Landbaumeisters Brecht, in den setzten Monaten unter der des Baumeisters Weber, fortgeführt und beendigt vorden. 8 E1I11 89 8 der frühere hölzerne Thurm wegen seiner Höhe und seiner in eine schmale Spitze auslaufenden Pyramide nicht nur eine Merkwürdigkeit für die ganze Umgegend, sondern auch ein Wahrzeichen für die Echtcff h ee den nahe belegenen Gewässern gewesen war, so erschien es geboten, beim Neubau einen ebenfalls möglichst hohen Thurm in einer stilgemäßen Förm herzustellen. Der jetzt vorhandene Thurm ist demzufolge in der bedeutenden Höhe von 250 Fuß errichtet worden, jedoch der Feuersicherheit wegen nicht wieder von Holzmaterial, sondern massiv bis zum Knopf.

Die Form der alten dreischiffigen, theils mit Kreuz⸗, theils mit Stom- gewölben uͤberdeckten Kirche ist mit Rücksicht auf die Beibehaltung der 9† fassungsmauern auch für den Neubau maßgebend gewesen, jedoch ist ee eine Erhöhung der Gewölbe um 10 Fuß und eine Vergrößerung dc Grund⸗ fläche durch Anbau einer früher nicht vorhanden gewesenen Apsis mit Sakristei und Taufkapelle verbunden worden. Diese Raumvermehrung machte es möglich, die früheren, den inneren Raum der alten Kirche been⸗ genden und verunzierenden Seitenemporen zu vermeiden und gleichwohl eine bedeutend größere Zahl an Kirchplätzen (1070) zu gewinnen, welche sich auf die am westlichen Schlusse des Gebaäudes angebrachten, über einander liegen⸗ den beiden Emporen, deren oberste zugleich zur Aufstellung der Orgel dient,

iuf das Schiff der Kirche vertheilen. 9 te

und 5 welche für den Augenblick leer ist, wird binnen Kurzem durch ein von dem Professor Pfannschmidt in Berlin gefertigtes großes Oelgemälde, die Auferstehung des Erlösers darstellend, geziert werden. Die Mittel hierzu sind theilweise in der Gemeinde gesammelt worden, zum größern Theile werden sie durch Zuwendungen aus Staatsfonds beschafft. 8 für die Ausschmückung der Chorfenster durch Glasgemälde wird durch Aller⸗ höchste Munifizenz gesorgt werden. Die Gesammtkosten der Kirche und des Thurms belaufen sich nach dem Anschlage auf etwa 53,000 Thlr., welche Summe tbeilweise durch die Brandentschädigungsgelder gedeckt, theilweise aus den Mitteln der Kirche und des Hospitals bestritten worden ist; das

benöthigte Holz ist aus den städtischen Forsten verabreicht worden.