1866 / 41 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, 1 Vporladungen u. dergl. 1

Bekanntmachung.

LAb2 8111188.

In dem Konkurse über das Vermögen des Tuchmachermeisters Friedrich Arnold zu Forst ist der Kaufmann Otto Haupt j. zu Forst zum definitiven Verwalter bestellt.

Forst, den 14. Februar 18656. ““ y.(FgFnigliche Kreisgerichts⸗Deputation.

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Königliches Kreisgericht zu Deutsch⸗Crone, Erste Abtheilung, den 14. Februar 1866. BUeber das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Lesser Bernstein ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. Februar cer. festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der hiesige Rechtsanwalt Brauer bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 28. Februar d. J., Mittags 12 ½ Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 6 des Gerichtsbäudes vor dem Kommissar, Kreisrichter Soenke, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz öoder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 20. Maͤrz d. J. einschließlih dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken uns Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte 8

bis zum 23. März d. J. einschließ lich 1 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ Personals

auf den 17. April d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem genannten Kommissar im Verhandlungszimmer Nr. 6. des Gerichts⸗ gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten⸗ falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsan⸗ walte Roeßler und Justizrath Kloer hier zu Sachwaltern vorgeschlagen

Deutsch⸗Crone, den 14. Februar 1866. 3gsis. 281 Königliches Pr. Kreisgericht. I. Abtheilung.

[461] Konkurs⸗Eröffnung.

Khnigliches Kreisgericht zu Dt. Crone. 8 688 Den 14. Februar 1866. 1 Ueber das Vermögen des hiesigen Handelsmanns Moses Meyer ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung auf den 11. Januar 1866 festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der hiesige Justiz⸗Rath Kloer bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

6 auf den 28 dieses Mts., Mittags 12 Uhr,

in dem Verhandlungszimmer Nr. 6 des Gerichtsgebäudes, vor dem gericht⸗ lichen Kommissar, Kreisrichter Soenke, anberaumten Termine ihre Erklärun⸗ gen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters, oder die Be⸗ stellung eines anderen definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 1 7. März ecrx. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken uns Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs⸗Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

- bis zum 20. März ecr. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ derungen, auf den 10. April ecr., Vormittags 11 Uhr,

vor dem genannten Kommissar, im Verhandlungszimmer Nr. 6 des Gerichts⸗ gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. 8

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich

[458.

I

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnst hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht an. fechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die

Rechtsanwalte Brauer und Roesler von hier zu Sachwaltern vorgeschlagen,

Dt. Crone, den 14. Februar 1866. Königliches Preußisches Kreisgericht. I. Abtheilung.

1.“ Konkurs⸗Eröffnung. Konigliches Kreisgericht zu Elbing. Erste Abtheilung, den 6. Februar 1866, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johann Gottlieb Ehmke hier Firma J. G. Ehmke hier, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung auf den 22. Januar er. festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justizrath Scheller esehh bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf ö

den 20. Februar ecr., Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 10 des Gerichtsgebäudes vor dem gericht⸗ lichen Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Berendt, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder

zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 20sten

März ecx. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstuͤcken uns Anzeige zu machen.

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[457] Bekanntmachung,

ist Herr Rechtsanwalt Hoffmann hier zum definitiven Verwalter bestellt. Thorn, den 12. Februar 1866. Königliches Kreisgericht. I. A

2

theilung.

[466] v In dem Konkurse über das Vermögen des Schuhfabrikanten Michael Fischer zu Magdeburg ist der Kaufmann Ferdinand Thilo Faber daselbst zum definitiven Verwalter bestellt worden. Kagdeburg, den 9. Februar 1866. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.

Vesuuunun

Reichardt zu Oschersleben ist der Beigeordnete Friedrich Diebel daselbst zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden.

Halberstadt, den 12. Februar 1866.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Schuhmachermeisters Gustav Eduard Rüßel zu Weißenfels ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist

bis zum 7. März d. J. einschließlich festgesetzt worden.

Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 3. Januar d. 3. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf

den 17. März d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Rudloff, im Terminszimmet Nr. 8 anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsit hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier

an Bekanntschaft fehlt, werden die Justizräthe Bielitz, Götz, Franz, Bromme,

Pietzker und der Rechtsanwalt Polenz hier, so wie die Justizräthe Hempel und Schultze in Weißenfels zu Sachwaltern vorgeschlagen. 8 Naumburg, den 7. Februar 1866. Erste Abtheilung.

Ksnigliches Kreisgericht.

28119hznita48 11““ Nothwendig

[163] er Verkauf. 1 EKEKbönigliches Kreisgericht Naumburg a S. Die dem Getreidehändler Bruno Fochtmann hier, jetzt zu dessen Kon⸗ kurs⸗Masse gehörige, im Hypotheken⸗Buche von Naumburg unter Nr. 537, Vol. X. pag. 258 eingetragene, Nr. 584 catastrirte, auf dem Reußenplatze hierselbst gelegene Niederlage, abgeschätzt auf 6153 Thlr. 26 Sgr. 5 Pf

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In der Gutsbesitzer Johann Nepomucen v. Sadomskischen Konkurssache

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zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden oll Aune . 1. September 1866, von Vormittags 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 8, subhastirt werden. e Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden. 8. MNothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission I. Kyritz, den 5. September 1865. Gastwirth Friedrich Mewes

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Folgende, dem zu Zernitz gehörigen

Grundstüͤcke:

1) Ein Wohnhaus mit Ställen, Hofraum und Garten, am Zernitzer Bahnhofe, 8 ein Ackerplan von 59 Morgen 57 Ruthen in den Vierruthen und Bergstücken, ein Wiesenplan von 15 Morgen 103 Nuthen in den Deichwiesen an der Jäglitz, ein Holzplan von 1 ½ Morgen in den Wiesentannenstücken, ein Deichendenstück und ein Vierruthenstück, zusammen 1 Morgen groß, am Zernitzer Bahnhof, ein Holzplan von 1 Morgen in den Vierruthen, ein Holzplan von 3 Morgen in den Bergtannenstücken, ein Holzplan von 5 Morgen in den Werfttannenstücken, ein Holzplan von ˖ Morgen in den Bergtannenstücken, ein Holzplan von 1 Morgen in den Deichbergstücken, ein Holzplan von ¼ Morgen in den Bergstücken, 8 ein Antheil an dem Gemeindebergtannenstück von ungefähr 1 Morgen Fläche auf 9* Fältmark Zernitz, Band II. Nr. 31 Seite 391 in unserem Hypo⸗ thekenbuche von Zernitz verzeichnet und nach der in unserer Registratur

.

1“

sollen 8 8n am 29. März 1 866, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, an den Meistbietenden verkauft werden. 8 Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche

nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen,

haben sich mit ihren Ansprüchen bei dem Gerichte zu melden.

Subhastations⸗Patent.

Nothwendiger Verkauf.

Königliches Kreisgericht, Abtheilung 1, zu Templin, den 8. November 1865. 8 Das zu Templin belegene, im Hypothekenbuche von den Wohnhäusern dieser Stadt sub Nr. 36, Vol. I. A. pag. 281 eingetragene und der ver⸗ ehelichten Rentier Brasching, Marie Charlotte Eleonore, geb. Görtz, gehörige Grundstück nebst Zubehör, gerichtlich abgeschäͤtzt auf 5223 Thlr. 28 Sgr.

9 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Kaufbedingungen in unserem Büreau IIl. a. einzusehenden Taxe, soll am 1

31. Mai 1866, Vormittags 11 Uhr, n ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Korten⸗ eit'l, subhastirt werden. Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Subhastations⸗Gericht zu melden.

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Roilhm e Abtheilung

Königliches Kreisgericht zu Kosten. Kosten, den 19. Juli 1865.

Das dem Anton ‚von Rzewuski und dessen Ehefrau Cardula, geb. 8

Juchniewicz, gehörige, zu Snidly unter Nr. 1 belegene Vorwerk, abgeschätzt auf 11,646 Thlr. 25 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll dm 1 9. Marz 1866,— Vormittags 11 Uhr, im neuen Gefängnißgebäude hierselbst subha Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, a) Fethe Agnes Niche aus Trzemeszno, b) Dr. Johann Emil Niche ebendaher, werden hierzu öffentlich vorgeladen. 1

irt

werden.

Hläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei uns anzumelden.

[3388] Nothwen diger Verkauf beim Königlich preußischen Kreisgericht zu Halle a. d. S. I. Abtheilung. Das zur Banquier Rummelschen Konkursmasse gehörige, im Hypotheken⸗

buche von Halle Band 9 Nr. 327 eingetragene Grundstück: .

»Ein in der Leipziger Straße belegenes Haus nebst Seitengebäude und Hof«, 1

nach der nebst Hypothekenschein in der Registratur (— eine Treppe hoch,

Zimmer Nr. 15 —) einzusehenden Taxe, abgeschätzt auf 9827 Thlr. 15 Sgr., soll

am 29. Mai 1866, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 10,

ö Deputirten, Herrn Gerichts⸗Assessor Schmidt, meistbietend verkauft

werden.

„Slläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich

mit ihrem Anspruche bei dem Gerichte zu melden. B

Die unbekannten Erben der verstorbenen Frau Sanitätsräthin Hen⸗

riette Rummel, geb. Meschke⸗Herold, zu M

werden zu obigem Termine vorgeladen.

einzusehenden Taxe auf 8293 Tbhlr. 28 Sgr. 1 Pf. gerichtlich abgeschätzt,

. ier wohnhaft

591

Nothwendigen Peregf— beim Königl. preuß. Kreisgericht zu Halle a. d. S I. Abtheilung. P. Das dem Glasermeister Gustav Krause hier, jetzt dessen Konkursmasse gehörige, im Hypothekenbuche von Halle, Bd. 64, Nr. 2312 eingetragene

[3166]

Grundstück:

»Ein aus 70 1%%° m⸗JRuthen bestehendes Stück Land vor dem Leipziger Thbor nebst Gebäuden, Bahnhof Nr. 7, nach der nebst Hypothekenschein in der Registratur (eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 15) einzusehenden Taxe abgeschätzt auf 5119 Thlr. 26 Sgr. 5 Pf., und Inventar tagirt 3030 » T-) v 6 9„ o0l. 15 am 4. Juli 1866, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 11, vor Deputirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Bosse, meistbietend verkauft werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte zu melden.

Nothwendiger Verkauf.

8 Königliches Kreisgericht Wittenberg. I. Abtheilung.

Das dem Gutsbesitzer Herrmann Uhlisch zu Berlin gehörige, sub Nr. 2. Vol. I. pag. 17 des Hyppothekenbuchs von Köpenick eingetragene, zu Köpenick belegene Küͤfnergut, abgeschätzt auf 5965 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll

am 11. Juli 1866, von Vormittags 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle Zimmer Nr. 2 subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

Gleichzeitig werden die bei den Subhastations⸗Akten unbekannten Erben des Auszüglers Johann Samuel Froebe, sowie der Geschwister Johann Karl und Gottlieb Froebe hierdurch öffentlich vorgeladen und aufgefordert, ihre Erbeslegitimationsatteste beizubringen.

Bekanntmachung

Die zu Dönstedt am 17. März 1864 verstorbene Wittwe des Barons Karl Jakob Friedrich von Schenck, Karoline Sophie Henriette Louise, geb. Gräfin von der Schulenburg⸗Ottleben, hat durch Testament aus ihrem Nachlaß eine von Schencksche Familien⸗Stiftung errichtet und uns die Ver⸗ waltung des Stiftungsvermögens übertragen. Zur Theilnahme an den Revenüen der Stiftung sind berechtigt Wittwen, geschiedene Frauen und unverheirathete Töchter, welche ihre eheliche Abkunft aus der Ehe des im Jahre 1732 verstorbenen Jakob von Schencke mit der im Jahre 1724 ver⸗ storbenen Dorothee Elisabeth (auch Catharine genannt) von Kisleben her⸗ leiten. Ausgeschlossen sind nur die sämmtlichen Nachkommen der Sophie Charlotte von Schencke, welche mit dem Stiftsprediger Schrader zu Schildsche verheirathet gewesen ist. Aus der einen Hälfte der Jahreszinsen sollen ordent⸗ liche Stiftstellen von je 200 Thlr. gebildet werden. Einen Anspruch auf diese Stellen haben die obengenannten Personen, die unverheiratheten Töchter jedoch nur dann, wenn ihre Eltern nicht mehr leben und wenn sie älter als 30 Jahre sind. Alle drei Klassen haben gleiches Anrecht; es entscheidet nur das größere Bedürfniß, Kränklichkeit, Gebrechlichkeit, höheres Alter. Verloren gehen die ordentlichen Stiftsstellen durch den Tod, durch die Verheirathung resp. Wiederverheirathung, und wenn die Berechtigte anderswoher so viel Ver⸗ mögen erwirbt, daß sie davon mehr als 200 Thlr. jährliche Revenuüen hat.

Die zweite Hälfte der Zinsen wird zu außerordentlichen jährlichen Un⸗ terstüͤtzungen von 30 bis 50 Thlr. pro Kopf verwendet. „Es haben an den⸗ selben Antheil die eben bezeichneten Klassen, wenn sie nicht im Besitz einer ordentlichen Stiststelle sich befinden; unverheirathete Mädchen von der Geburt bis zum 30. Jahr, wenn ihr Vater nicht mehr lebt und wenn sie durch den Vater von dem Stammhaupt Jakob von Schencke abstammen; ganz ver⸗ waiste Mädchen, von der Geburt bis zum 30. Jahr, mögen sie durch den Vater oder die Mutter ihre Abkunft von Jakob von Schencke herleiten, fer⸗ ner Wittwen und geschiedene Frauen, selbst wenn sie schon für ihre Person an den ordentlichen oder außerordentlichen Vortheilen der Stiftung Theil nehmen, mit einem Anspruch auf Erziehungsgelder für ihre Söhne bis deren 15tes Jahr und für ihre Töchter, so lange dieselben unverheirathet und bei der Mutter sind. Vorzugsweise bei Vertheilung der außerordentlichen Unterstützungen soll eine Unverheirathete jedweden Alters berücksichtigt wer⸗ den, welche, wenn sie vaterlos ist, mag sie durch den Vater oder die Mutter von dem Jakob von Schencke abstammen, zum Zweck der Heirath eine Aus⸗ steuer von 200 Thlr erhält.

Es sollen jetzt die Revenüen des Stiftungs⸗Vermögens aus der Zeit vom 17. März 1865 bis 1866 nach Maßgabe der vorstehenden testamenta⸗ rischen Bestimmungen der Stifterin vertheilt werden. Deshalb werden die⸗ jenigen, welche auf diese Revenüen Ansprüche machen zu können b glauben, hierdurch aufgefordert, binnen 3 Monaten, spätestens in dem auf

den 28. März 1866, Vorm. 10 Uhr, 8

vor dem Kreis⸗Richter Philler anberaumten Termine bei uns sich zu melden, ihre Verwandtschaft mit Jakob von Schencke und Dorsthee Elisabeth (auch Catharine genannt) von Kisleben anzugeben und binnen derselben Frist bei Vermeidung der Nicht⸗Berücksichtigung ihre Bedürftigkeit glaubhaft nach⸗ zuweisen. Ob die sich Meldenden als Verwandte der genannten Stamm⸗ eltern sich noch besonders zu legitimiren haben, darüber wird nach Eingang der Meldung Bescheid ergehen, da die Stifterin selbst in ihrem Testament bereits einzelne Personen genannt hat, welche von jenen Stammeltern abstam⸗ men und welchen deshalb die desfalsige Legitimirung erlassen ist.

Uebrigens sind wir und der Stiftungs⸗Kurator Herr Justiz⸗Rath We⸗ niger hier, bereit, auf Erfordern die Stiftungs⸗Urkunde gegen Bezahlung der Schreibgebühren in Abschrift mitzutheilen.

Neuhaldensleben, den 5. Dezember 1865.

Ks’nigliches Kreisgericht. II. Abtheilung.